Tarifrecht. Schulungsskript für Lehrkräfte. - Stand April Arbeitsgruppe Tarifrecht (Schlüter/Ellinger/Hanna/Bieberstein)
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- Albert Küchler
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1 1 Tarifrecht Schulungsskript für Lehrkräfte - Stand April Arbeitsgruppe Tarifrecht (Schlüter/Ellinger/Hanna/Bieberstein) 5.1. Einführung Aufhänger durch jede Lehrkraft selbst! - Übersicht über Schulungsmodule siehe auch Stoffplan der Justizschule Pegnitz - Überblick über das Tarifrecht (BAT/TV-L) ( Durchführungsbestimmungen zum TV-L und TVÜ; im Internet : oder Tarifautomatik/Eingruppierung/Tätigkeitsmerkmale/Entgeltordnung/ Fallgruppen In den Formulierungen des 12,13, TV-L Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, ( 12 Abs. 1 S. 1) und Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht ( 12 Abs. 1 S.3). ist der Grundsatz der Tarifautomatik festgelegt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe automatisch erfolgt, wenn die auszuübende Tätigkeit der/des Arbeitnehmers die Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllt. Maßgebend für die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe und den entsprechenden Entgeltanspruch ist nur die Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wird und auch übertragen ist. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber die Einreihung förmlich vornimmt oder was arbeitsvertraglich festgelegt ist.
2 2 Eingruppierung Erforderlichkeit einer Haushalts- bzw. Verrechnungsstelle. Bitte beachten: Durchführungshinweise zum TV-L!!! Die Regelungen über die Eingruppierung gehören zu den wichtigsten tariflichen Vereinbarungen. Sie sind in den 12,13 TV-L sowie in der Entgeltordnung zum TV-L niedergelegt. Aus der tarifgerechten Eingruppierung ergibt sich die Höhe des Entgelts, hiervon hängt die spätere Höhe der Rente ab. Als Schaubild 1 könnte eine aktuelle Entgelttabelle aufgelegt werden (im Intranet unter entsprechendem Änderungstarifvertrag). Der Gesetzestext der 12 und 13 TV- L sollte den Teilnehmern ausgehändigt werden. Anhand von Schaubild 2 (Aufbau Entgeltordnung) den Aufbau erklären insbesondere mit Beispielen aus der Justiz, z.b. Servicekraft, Telefonist, Verwaltungskraft etc. (z.b. TV-L Jahrbuch 2012 S. 867 ff). Nicht unmittelbar tariflich geregelt ist die Eingruppierung der Beschäftigten im Schreibdienst siehe FMS vom und JMS hierzu nebst Anlage. Tätigkeitsmerkmale Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Merkmalen der Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens die Hälfte Arbeitsvorgänge (=Arbeitsleistungen einschließlich Zusammenhangsarbeiten) anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. Ein anderes zeitliches Maß gilt nur dann, wenn es in der Entgeltordnung ausdrücklich geregelt ist. Fallgruppen sind die in den Tätigkeitsmerkmalen innerhalb einer Entgeltgruppe noch weiter gestufte Beschreibungen einzelner Anforderungsprofile oder die weitere Untergliederung in den Tätigkeitsmerkmalen.
3 Entgelt und 20 TV-L. Anhand Schaubild 1 den Aufbau erklären z.b. die Stufen 16 TV-L TV-L (Jahressonderzahlung) = als Schaubild 3 auflegen - 17 TV-L (Leistungsstufen): hier bitte die Durchführungsbestimmungen beachten- gilt derzeit nicht in Bayern! Das Entgelt ist für jeden Kalendermonat zu berechnen und am letzten Tag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat zu zahlen ( 24 Abs. 1 S. 2 TV-L). Es ist so rechtzeitig zu überweisen, dass der Arbeitnehmer am Zahltag darüber verfügen kann. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag als Zahltag. Fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag ( 24 Abs. 1 S. 3 TV-L). Zu beachten ist noch die Ausschlussfrist des 37 Abs. 1 TV-L. Hiernach entfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden Entgeltumwandlung Den entsprechenden Tarifvertrag (TV-EntgeltU-B/L) sowie die FMS gemäß Stoffplan hierzu beachten Urlaubsanspruch/Abgeltung und Arbeitsbefreiung BUrlG und FMS gemäß Stoffplan beachten Jubiläumszuwendung Auflegen z.b. als Folie 23 TV-L. Hinweis: 29 Abs. 1 S. 1 Buchstabe d TV-L: 1 Arbeitstag frei
4 Zulagen Besitzstandszulage FMS gemäß Stoffplan Persönliche Zulage Hier könnte der Gesetzestext 14 TV-L als Folie aufgelegt werden Entgeltgruppenzulagen Tätigkeitsmerkmale i.v.m. Anlage F der Entgeltordung. Beispiel anhand von Teil II Nr Entgeltgr. 6 der Entgeltordung : Schwierige Tätigkeit siehe Protokollerklärung. ( Vergütungsgruppenzulage) Hinweis für Lehrkraft: nur ansprechen bei Nachfragen Nr. 9 der Durchführungsbestimmungen zum TVÜ-L Höhergruppierung Höhergruppierung durch Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit a) 17 IV S. 1-3, 5 TV-L. Der Arbeitgeber überträgt dem Arbeitnehmer auf Dauer eine höherwertige Tätigkeit. Hier Weiterführung Beispiel : Teil II Nr Entgeltgruppe 8 (1/3 schwierige Tätigkeit- s. Protokollerklärung z.b. in TV-L Jahrbuch 2012, S. 964).
5 5 b) Bei vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit s. Punkt ( 14 TV-L). c) Rückgruppierung oder Änderung einer überhöhten Eingruppierung: Bereinigung einer überhöhten Eingruppierung möglich; Die Eingruppierung richtet sich nach konkreter Tätigkeitkein Bestandsschutz! Änderungskündigung möglich! Hierzu Schaubild 4 (Stand April 2012) Höhergruppierung auf Antrag 29 a III TVÜ i.v.m. FMS vom (Aushändigen und besprechen).
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