Vollzeitpflege oder Heimerziehung in Erziehungsstellen. Entscheidungsfindung im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel

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1 Vollzeitpflege oder Heimerziehung in Erziehungsstellen Frank Alpert, Wolfenbüttel Entscheidungsfindung im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel Fragen: 1. Wie werden Kinder im Landkreis Wolfenbüttel untergebracht? 2. Wesentliche Kriterien der Entscheidung? 3. Welche Anforderungen stellt der ASD an Pflegestellen / Erziehungsstellen? Die Unterbringungsform und -möglichkeit in einer Erziehungsstelle wird sicherlich in der bundesweiten Landschaft der Jugendhilfe sehr unterschiedlich und ebenso vielschichtig genutzt. Von daher können hier keine generellen Aussagen zur Abgrenzungspraxis zwischen Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen getroffen werden. Ich möchte hier im Folgenden vorstellen, wie die vorangenannten Fragen im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel beantwortet und bearbeitet werden. 1. Wie werden Kinder Im Landkreis Wolfenbüttel untergebracht: Das SGB VIII hat den ambulanten Bereich der Hilfe zur Erziehung explizit im Gesetz verankert und eine stärkere Betonung auf die Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen gelegt. Wie in anderen Kommunen so werden auch im Landkreis Wolfenbüttel Hilfen außerhalb des Elternhauses in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet als das noch vor 10 bis 15 Jahren der Fall war. Kinder, die außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, weisen heute zahlenmäßig häufiger Störungen im emotionalen, sozialen und psychischen Bereich auf. Im Landkreis Wolfenbüttel sind von ca minderjährigen Einwohnern etwa 180 außerhalb des Elternhauses untergebracht. Jeder Hilfe zur Erziehung geht eine umfassend dokumentierte Recherche der familiären Situation, der Problembelastungen in der Familie, der Problemsicht aller Beteiligten (auch Schule, Ärzte, Tagesstätten) sowie der Entwicklung des Kindes voraus. Die ASD- Fachkraft berichtet in Form einer Teamvorlage einem Entscheidungsgremium, welches dann die Hilfeart, Hilfeform und die Rahmenziele der Hilfe festlegt. Für eine Hilfegewährung müssen deutliche Hinweise und Fakten gegeben sein, dass eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht ohne Hilfe zur Erziehung gewährleistet wird / werden kann. Nachdem eine Entscheidung getroffen wurde, erfolgt die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern durch die ASD-Fachkraft.

2 - 2 - Kriterien und Indikatoren für einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung Die Kinder und Jugendlichen, die im Landkreis Wolfenbüttel außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, verteilen sich wie folgt: Vollzeitpflege 55% Wohngruppe 30% Kleinstheim 10% Betreiber leben mit den Kindern zusammen Erziehungsstelle 5% In den zurückliegenden 10 Jahren hat der 33 Satz 2 SGB VIII viele Impulse zur Neuentwicklung von Konzepten, insbesondere Konzepte zur Ersatzerziehung und zur Ergänzungserziehung gegeben und neue Hilfeformen (Erziehungsstelle; Kleinstheim) in die Jugendhilfelandschaft eingebettet. Die Erziehungsstellen verstehen sich als professionelle Pflegeform für ein besonderes Klientel. Ob der bunten Angebotspalette wird die Auswahl im Jugendamt, die geeignete und notwendige Hilfeform zu finden, nicht wirklich vereinfacht. Hier ein Versuch des Landkreises Wolfenbüttel zur Entscheidungsfindung: 2. Wesentliche Kriterien der Entscheidung im JA des Landkreises Wolfenbüttel Generell liegt ein entsprechender Hilfebedarf gem. 33, 34 SGB VIII vor, wenn Eltern die Betreuungs- Versorgungs- und Erziehungsfunktion vorübergehend oder dauerhaft nicht wahrnehmen können. Entsprechende Hilfen zur Erziehung sind: Familienunterstützende Hilfen zur Erziehung ( 28, 30, 31 SGB VIII) Familienergänzende Hilfen zur Erziehung ( 29, 32, 33, 34 SGB VIII) Familienersetzende Hilfen zur Erziehung ( 33, 34 SGB VIII) In allen Fällen, aber insbesondere bei Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege muss möglichst schon bei der Entscheidung zur Hilfeform festgestellt werden, unter welcher Maßgabe das Pflegeverhältnis einzurichten ist.

3 Abgrenzungskriterien zur Entscheidung nach 33 SGB VIII Vollzeitpflege Konstitutive Merkmale Pflegeeltern sind Betreuungs- und Bezugspersonen des Kindes und gestalten mit ihm den familiären Alltag; Das Betreuungsverhältnis ist an ein bestimmtes Kind gebunden; Es besteht kein Anstellungsverhältnis oder sonstiges weisungsgebundenes Verhältnis zu einem Träger; Die Zahl der Pflegekinder ist nach oben begrenzt. Einzelfallbezogene Merkmale Alter des Kindes; Alltagspädagogische Kompetenzen von Laien werden nicht überfordert; Geklärtes Selbstverständnis der Pflegeeltern eigenes Kind Gastfamilie ; Ausfall der Eltern /des Elternteils wegen körperlicher Beeinträchtigung, Krankheit, Inhaftierung, psychiatrische Versorgung; Herkunftsfamilie ist nicht oder nicht ausreichend stabilisierbar; Kind benötigt eine neue Familie (Familienmitglied). 2.2 Abgrenzungskriterien zur Entscheidung nach 34 SGB VIII Erziehungsstellen /sonstige betreute Wohnformen Konstitutive Merkmale Die institutionelle Betreuung ist vom Wechsel der zu betreuenden Menschen unabhängig; Die Betreuungskräfte sind in einem Arbeitsverhältnis oder einem weisungsgebundenen Verhältnis zum Träger; Das Betreuungsverhältnis ist an ein bestimmtes Kind gebunden; Es gibt eine Mindestplatzzahl. Einzelfallbedingte Merkmale Herkunftsverhältnisse sind mittelfristig (2 Jahre) veränderbar; Mangelnde Verfügbarkeit von Pflegestellen; Rückführung muss professionell bearbeitet werden; Kinder sind mit stationärer Wohngruppenunterbringung überfordert; Kinder lassen sich nicht in eine Pflegefamilie integrieren; Kinder benötigen professionellen Umgang mit den Themen Trennung, Ablehnung, Loyalität. Vorgeschichte ist traumatisch, sehr wechselhafte Betreuung, häufige Beziehungsabbrüche; Aufnahme von Geschwistern; Besondere Krankheiten der Kinder;

4 Intensive und zeitaufwendige pflegerische oder psychologische Begleitung Welche Anforderungen stellt der ASD an Pflegestellen / Erziehungsstellen? Generelles Anforderungsprofil an Pflegestellen: Ehepaare, Paare (auch gleichgeschlechtliche) und Einzelpersonen, die den Kindern ein kontinuierliches Beziehungsangebot unterbreiten können; Berufstätigkeit der Pflegeeltern und die Versorgung der Kinder soll sich vereinbaren lassen. Keine überwiegende Betreuung durch dritte Personen; Pflegegeld darf nicht Haupteinnahmequelle sein; Genügend Wohnraum zur Entfaltung und zum Rückzug der Kinder; Kooperierende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt; Alle Familienmitglieder und das soziale Umfeld stehen der Pflegekindaufnahme positiv gegenüber. Persönliches Anforderungsprofil an Pflegestellen: Pflegepersonen sollten über Erfahrungen in der eigenen Kindererziehung verfügen, evt. berufliche Erfahrung mit Kindern; soziale oder pflegerische Berufe; Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Eigenheiten des Kindes, seine Vorgeschichte und Akzeptanz der Herkunftsfamilie; Verständnis der Bewerber als Ersatz- bzw. Ergänzungsfamilie; Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie; Offenheit und Kritikfähigkeit im Bereich des Erziehungsverhaltens; Bereitschaft zur Erprobung neuer Erziehungsmodelle; Bereitschaft und Fähigkeit, Probleme zu erkennen und Hilfe anzunehmen; positive Zusammenarbeit mit Schule, Beratungsstellen Therapeuten usw. Bereitschaft zur Fortbildung; Kompetenzen zum Umgang mit Reaktionen aus dem sozialen Umfeld (positiv/negativ). Generelles Anforderungsprofil an Erziehungsstellen: Das Anforderungsprofil an den strukturellen Rahmen (Räume etc), sowie das Fachkräftegebot, Qualität etc wird größtenteils durch das Landesjugendamt vorgegeben, überwacht und geprüft; ASD stellt an Erziehungsstelle gleiche Anforderungen wie an Kleinstheim. Verlässlicher Lebenszusammenhang mit Strukturen, Ritualen und wiederkehrenden Rhythmen; Professionelles Handeln nach den Methoden der Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Therapeutischer Ausrichtung; Bedarfsorientierte Förderungsfähigkeiten (Schule, Muse, Sport, Erlebnispädagogik); Intensive Elternarbeit;. Hilfeplanung.

5 - 5 - Persönliches Anforderungsprofil an Erziehungsstellen: Berufserfahrung in einem sozialen Beruf und ggf. eigene Erfahrungen in der Kindererziehung; Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Eigenheiten des Kindes, seine Vorgeschichte und Akzeptanz der Herkunftsfamilie; Hohe Fachlichkeit; Soziale Kompetenzen im Umgang mit schwierigen Kindern und Eltern; Konzepte zur Rückführung; Konzepte zum Elterntraining.

6 Kriterien und Indikatoren für einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung Mindestanforderungen an Erziehung sind nicht gegeben; Vernachlässigung; körperliche und seelische Misshandlung; Verhaltensauffälligkeiten; emotionale Störungen; Schulverweigerung; Entwicklungsrückstände; gravierende psychische und physische Vernachlässigung; sexueller Missbrauch; extreme Ablehnung der Eltern; Alkohol und Drogenabhängigkeit der Eltern; schwere Persönlichkeitsstörung der Eltern; Straffälligkeit.

7 Unterbringungen im Landkreis Wolfenbüttel Vollzeitpflege 55% Wohngruppe 30% Kleinstheim 10% Betreiber leben mit den Kindern zusammen Erziehungsstelle 5%

8 Abgrenzungskriterien zur Entscheidung nach 33 SGB VIII Vollzeitpflege Konstitutive Merkmale Pflegeeltern sind Betreuungs- und Bezugspersonen des Kindes und gestalten mit ihm den familiären Alltag; Das Betreuungsverhältnis ist an ein bestimmtes Kind gebunden; Es besteht kein Anstellungsverhältnis oder sonstiges weisungsgebundenes Verhältnis zu einem Träger; Die Zahl der Pflegekinder ist nach oben begrenzt; Einzelfallbedingte Merkmale Alter des Kindes; Alltagspädagogische Kompetenzen von Laien werden nicht überfordert; Geklärtes Selbstverständnis der Pflegeeltern eigenes Kind Gastfamilie ; Ausfall der Eltern /des Elternteils wegen körperlicher Beeinträchtigung, Krankheit, Inhaftierung, psychiatrische Versorgung; Herkunftsfamilie ist nicht oder nicht ausreichend stabilisierbar; Kind braucht eine neue Familie (Familienmitglied);

9 Abgrenzungskriterien zur Entscheidung nach 34 SGB VIII Erziehungsstellen /sonstige betreute Wohnformen Konstitutive Merkmale Die institutionelle Betreuung ist vom Wechsel der zu betreuenden Menschen unabhängig; Die Betreuungskräfte stehen in einem Arbeits- oder einem weisungsgebundenen Verhältnis zum Träger; Das Betreuungsverhältnis ist an ein bestimmtes Kind gebunden; Es gibt eine Mindestplatzzahl; mbmbm

10 Einzelfallbedingte Merkmale Herkunftsverhältnisse sind mittelbar (2 Jahre) veränderbar; Mangelnde Verfügbarkeit von Pflegestellen; Rückführung muss professionell bearbeitet werden; Kinder sind mit stationärer Wohngruppenunterbringung überfordert; Kinder lassen sich nicht in eine Pflegefamilie integrieren; Kinder brauchen professionellen Umgang mit den Themen Trennung, Ablehnung, Loyalität; Vorgeschichte ist traumatisch, sehr wechselhafte Betreuung, häufige Beziehungsabbrüche; Aufnahme von Geschwistern; Besondere Krankheiten der Kinder; Intensive und zeitaufwendige pflegerische oder psychologische Begleitung; üü

11 Anforderungen des ASD an Pflegestellen / Erziehungsstellen Generelles Anforderungsprofil an Pflegestellen: Ehepaare, Paare (auch gleichgeschlechtliche) und Einzelpersonen, die den Kindern ein kontinuierliches Beziehungsangebot unterbreiten können. Berufstätigkeit der Pflegeeltern und die Versorgung der Kinder soll sich vereinbaren lassen. Keine überwiegende Betreuung durch dritte Personen. Pflegegeld darf nicht Haupteinnahmequelle sein. Genügend Wohnraum zur Entfaltung und zum Rückzug der Kinder. Kooperierende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Alle Familienmitglieder und das soziale Umfeld stehen der Pflegekindaufnahme positiv gegenüber. üü

12 Persönliches Anforderungsprofil an Pflegestellen: Pflegepersonen sollten über Erfahrungen in der eigenen Kindererziehung haben, evt. berufliche Erfahrung mit Kindern; soziale oder pflegerische Berufe. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Eigenheiten des Kindes, seine Vorgeschichte und Akzeptanz der Herkunftsfamilie. Verständnis der Bewerber als Ersatz- bzw. Ergänzungsfamilie; Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Offenheit und Kritikfähigkeit im Bereich des Erziehungsverhaltens; Bereitschaft zur Erprobung neuer Erziehungsmodelle. Bereitschaft und Fähigkeit, Probleme zu erkennen und Hilfe anzunehmen; positive Zusammenarbeit mit Schule, Beratungsstellen Therapeuten usw. Bereitschaft zur Fortbildung. Fähigkeiten zum Umgang mit Reaktionen aus dem sozialen Umfeld (positiv/negativ).

13 Generelles Anforderungsprofil an Erziehungsstellen: Das Anforderungsprofil an den strukturellen Rahmen (Räume etc), sowie das Fachkräftegebot, Qualität etc. wird größtenteils durch das Landesjugendamt vorgegeben, überwacht und geprüft. ASD stellt an Erziehungsstelle gleiche Anforderungen wie an Kleinstheim. Verlässlicher Lebenszusammenhang mit Strukturen, Ritualen und wiederkehrenden Rhythmen. Professionelles Handeln nach den Methoden der Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Therapeutischer Ausrichtung. Bedarfsorientierte Förderungsfähigkeiten (Schule, Muse, Sport, Erlebnispädagogik). Intensive Elternarbeit. Hilfeplanung.

14 Persönliches Anforderungsprofil an Erziehungsstellen: Berufserfahrung in einem sozialen Beruf und ggf. eigene Erfahrungen in der Kindererziehung. Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Eigenheiten des Kindes, seine Vorgeschichte und Akzeptanz der Herkunftsfamilie. Hohe Fachlichkeit. Soziale Kompetenzen im Umgang mit schwierigen Kindern und Eltern. Konzepte zur Rückführung. Konzepte zum Elterntraining.

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