André Rabini Diplom Sozialarbeiter/ Diplom Sozialpädagoge
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- Ruth Brauer
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1 André Rabini Diplom Sozialarbeiter/ Diplom Sozialpädagoge
2 Kinder und Jugendliche in der Regel in einem Aufnahmealter zwischen 6 16 Jahren die wegen Ihrer Beziehungs- und Verhaltensmuster einer professionellen Betreuung bedürfen Die für ihre Entwicklung einen überschaubaren Bezugs- und Bindungsrahmen und ein individuelles Setting benötigen (Näheres ist im Einzelvertrag festzuhalten)
3 Die fachliche Leitung erfolgt durch eine/einen Diplom Soziapädagogin/ Diplom Sozialpädagogen oder durch eine / einen Diplom Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter Verhältnis Leitung / Erziehungsstelle 1:12 Die Betreuung in einer Erziehungsstelle erfolgt grundsätzlich durch Diplom Sozialpädagogen, Diplom Sozialarbeiter, Erzieher, Heilpädagogen
4 Gruppenkontext ungeeignet Nach mehreren Maßnahmeabbrüchen Wenn Pflegefamilien mit dem Bedarf des Kindes überfordert sein würden Wenn die Bedarfe ein großes Maß an professionellem Abstand/ Belastbarkeit erfordern Wenn gute, enge Kooperationslinien notwendig sind, weil z.b. polarisiert wird
5 Chance, dass ein Kind bis zur Volljährigkeit Familie leben kann Vermeidung eines Maßnahme Wechsels durch Kreativität und gutes Krisenmanagement Qualitätssicherung durch Fachberatung Verständnis gegenüber dem Herkunftssystem Einen guten Umgang mit der Geschichte des Kindes
6 Gestandene Fachkräfte Professionelle Entscheidung zur Annahme eines Kindes Professionelle Distanz Angemessene emotionale Zugewandtheit Schutz der Erziehungsstelle durch Fachberatung Gut aufgestellte, gut ausgestattete Träger mit genug Zeit zur Fachberatung, zum Krisenmanagement und zur Supervision
7 Fachliche Kompetenz Meta Sicht- Reflecting-Team-Partner für den ASD Sicherstellung der Partizipation des Kindes Krisenbewältigung und Beratung in heiklen Prozessen Ein Glück für die Elternarbeit (Vorgespräche, Begleitung von Umgängen, Krisen)
8 Fundierte Anfragen an die Träger Als Jugendamt realistisch mit den Erwartungen an den Träger bleiben ASD Eltern - Fachberater - Erziehungsstelle Ein Träger ist nicht unbegrenzt belastbar!
9 Teilweise liegen zum Unterbringungszeitpunkt nicht alle Diagnosen, Kenntnisse vor, um 100% passgenau unterbringen zu können Die Erziehungsstelle muss in die Familie und in den Sozialraum integrieren!!
10 Zwei Dinge sind zu unserer Arbeit nötig: Unermüdliche Ausdauer und die Bereitschaft, etwas, in das man viel Zeit und Arbeit gesteckt hat, wieder wegzuwerfen. (Albert Einstein)
11 Belastbarkeit / Offenheit Beharrlichkeit / Verständnis Abgrenzung / Nähe anbieten Stabile familiäre Beziehungen bieten Vorbild sein / Kränkungen aushalten Verlust von Privatsphäre
12 Eltern - Jugendamt Jugendamt - Familiengericht Fachberater - Sozialdienst Junge Menschen Eltern Fachberater Eltern Erziehungsstelle Kind - Erziehungsstelle Erziehungsstelle- Fachberater Trägerleitung Referatsleitung Trägerleitung Landesjugendämter Jugendamt Fachberater mit weiteren Kooperationspartnern (Kliniken, etc.)
13 Es muss von Herzen kommen, was das Herz erreichen soll (Wolfgang von Goethe)
14 Kritik und Streit muss möglich sein Psychisch kranke Eltern in der Elternarbeit zu begleiten und zu betreuen ist sehr anstrengend und zeitaufwendig Umgangsausschlüsse erteilen Familiengerichte nicht so einfach Dauerhaft fehlende Einsicht der Kindeseltern zur Maßnahme und Ausstieg aus der Elternarbeit Sich gegen die Maßnahme wehrende Kinder Kooperation, um Polarisierungen zu vermeiden
15 In kaum einer anderen Maßnahme kann der Kontakt zu den Eltern so intensiv sein Fachberater fangen die Trauer der Eltern um die verlorenen Kinder auf und verringern die Loyalitätskonflikte der Kinder und erzeugen eine Atmosphäre der Partnerschaft Familienarbeit, teilweise mit mehreren Generationen Erziehungsstellen sind für betroffene Eltern gut, weil sie beteiligt werden, sofern sie wollen/ können Teilweise getrennter Umgang/ getrennte Beratung mit Großeltern, Geschwistern und getrennt lebenden Eltern
16 Kinder entwickeln immer häufiger und früher Verhaltensauffälligkeiten Die familiären Belastungen sind massiver Es gibt eine Zunahme von psychischen Belastungen bei Eltern, die die weitere Arbeit massiv erschweren Meist haben die Kinder früh schon psychische Auffälligkeiten und Diagnosen nach dem 35a SGB VIII
17 In den Momenten, in denen Du Applaus verdienst, fehlt meist das Publikum (Gerd de Ley)
18 Einsicht, dass Jugendhilfe seine Grenzen hat Rollenannahme Territorialprinzip Problem, dass Kooperationen teilweise erheblichen Störungen unterliegen Belastende Wartezeiten Aussagekräftige Berichte
19 Personenkreis: Kinder und Jugendliche in der Regel in einem Aufnahmealter zwischen und 6-16 Jahren Rechtsgrundlage: 34 (41) SGB VIII Feststellung in 2018: Über 60% der Erziehungsstellenkinder sind unter 6 Jahre alt! Die meisten Kinder fallen in den 35a SGB VIII Folge: Überprüfung des Leistungsangebotstyps
20 Hohe Bedarfe fordern immer mehr Kreativität Übergänge ins Erwachsenensystem (Erhalt v. Leistungen) Umsetzung Bundesteilhabegesetz (Grenzfällen) Verschiedene Zuständigkeiten von Amtsvormundschaften und Jugendämtern verhindern Beziehungsaufbau zum Klienten Konflikte u.a. mit Kinder und Jugendpsychiatrien Problematik mit schwer auffälligen Kindern, die nicht zu schützen sind oder fremdgefährdend sind aber eigentlich Familie bräuchten
21 Weiterentwicklung des Jugendamtes Gute Kooperation sichert Maßnahmen Schnittstellen SGB VIII Gemeinsame Haltung Kooperation der Beteiligten
22 Verbesserung der multiprofessionellen Kooperationen, z.b. Notplätze in der KJP oder eine gemeinsame Einrichtung Bedarf an mehr Erziehungsstellen Mehr individuelle Lösungen (Weiterhin) Hohe Trägerflexibilität
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