Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach

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2 Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach Crailsheimstraße Ansbach Telefon: 0981/ Anmeldung: telefonisch, schriftlich oder persönlich Montag - Donnerstag 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr Die Beratungsstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach und wird durch öffentliche Mittel finanziert. Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist kostenfrei. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

3 INHALTSVERZEICHNIS I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Kurzzusammenfassung 3 Jahresrückblick 5 1. Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle 8 2. Personelle Besetzung/räumliche Ausstattung 9 3. Beschreibung des Leistungsspektrums Klientenbezogene statistische Angaben 4.1 Übersicht Fallzahlen Altersstruktur und Geschlechterverteilung Wartezeit Herkunftsbedingungen (Vater Erwerbsstatus) Migration Situation in der Herkunftsfamilie Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle Angaben über geleistete Beratungsarbeit 6.1 Übersicht Veränderungen zum Vorjahr Setting Interaktion Klientenzahlen, Sitzungshäufigkeiten Anregung zur Beratung Fallzuordnung nach SGB VIII/Schwerpunkt der Beratung Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung Kooperation und Vernetzung Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Nachrichten und Informationen 60 2

4 KURZZUSAMMENFASSUNG Kurzzusammenfassung Fallzahlen: Anmeldungen gesamt 658 übernommen aus Vorjahr 387 abgeschlossene Fälle 638 ins nächste Jahr übernommen 415 insgesamt betreute Klienten 1053 Beratungsgründe: Störungen der Kommunikation/Interaktion 51,3% davon ( 28 und 17 SGB VIII) - Familien-/ Partnerprobleme 43,9% - Störungen in sozialen Beziehungen 5,7% - sonstige 1,7% Störungen im Gefühlsbereich 21,2% davon ( 28 SGB VIII) - emotionale Labilität 7,0% - andere Störungen im Gefühlsbereich 6,2% - oppositionelles Verhalten 4,2% - sonstige 3,8% Auffälligkeiten im Leistungsbereich 8,8% davon ( 28 SGB VIII) - Arbeits- und Leistungsstörung 6,2% - Aufmerksamkeitsstörung 2,3% - sonstige 0,3% Besondere Fragestellungen 13,3% davon ( 28 u SGB VIII) - Erziehungsfragen 7,2% - Umgangs-/Besuchsrecht, Sorgerecht 5,0% - sonstige (z.b. Internet-Spielsucht) 1,1% Störungen im Körperbereich 5,4% davon ( 28 SGB VIII) - Psychosomatische Probleme 2,8% - Somatopsychologische Probleme 1,4% - sonstige 1,2% 3

5 KURZZUSAMMENFASSUNG Personalausstattung: Dipl. PsychologInnen (Voll-/Teilzeit) Dipl.- SozialpädagogInnen (Voll-/Teilzeit) Honorarkräfte Gesamtfachstundenzahl Verwaltungskraft 3 Personen 7 Personen 4 Personen 327,5 Wochenstunden 1 Person Präventionsarbeit: ( 16.2 SGB VIII), Zusammenarbeit mit Schulen: Elternabende in Kindergarten/Schulen o.ä. Anzahl: Stundenzahl: erreichte Personen: 20 Veranstaltungen 59 Stunden 656 Personen Veränderungen zum Vorjahr: - Zunahme der Betreuung von Eltern bei Hochstrittigkeit nach Trennung und Scheidung bzw. nach Verweisung durch das Familiengericht - vermehrt Anmeldungen mit psychiatrischen Auffälligkeiten im Hintergrund bedingt durch lange Wartezeiten bei Fachärzten und niedergelassenen Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutinnen zur Überbrückung - verstärkte Vermittlung von Jugendlichen und jungen Müttern durch das Jobcenter, wenn persönliche psychische Probleme erkennbar sind - vermehrter Zeitaufwand bei Trennungs-/Scheidungsberatungen und Zunahme länger laufender Paarberatungen - sinkende Zahl langfristiger Beratungsfälle (mehr als 20 Sitzungen) trotz zunehmender Komplexität der Beratungsanliegen - verstärkte Verweisung durch Jugendamt, Kindergarten, Schule oder andere Beratungsseinrichtungen an die EB- Stelle - erstmalige Durchführung des Elterntrainings Kinder im Blick eine Gruppenmaßnahme für Eltern, die in Trennung oder Scheidung leben 4

6 JAHRESRÜCKBLICK Jahresrückblick 2013 Im abgelaufenen Jahr 2013 wurde die Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle mit 658 neu angemeldeten Familien, Paaren oder Einzelpersonen in leicht gestiegenem Ausmaß (2012: 602; + 8,1%) für einen ersten Beratungskontakt aufgesucht. Jede Woche nahmen somit 12,7 Ratsuchende mit ihren Familien den erstmaligen Kontakt zur Beratungsstelle auf, um Hilfestellungen für familiäre Probleme und Hinweise bei grundsätzlichen Erziehungsfragen zu erhalten. Die Gesamtzahl von 1053 Beratungsfällen (2012: 980; + 5,9%) bringt die hohe Wertschätzung des durch die EB-Stelle bestehenden Beratungsangebotes bei den Familien in Landkreis und Stadt sowie auch den unvermindert hohen Bedarf an Hilfestellungen für Familien in Erziehungsfragen zum Ausdruck. Ein herzlicher Dank ergeht an dieser Stelle an alle Mitarbeitenden für ihr überdurchschnittliches Engagement, ihre kontinuierlich hohe Einsatzbereitschaft und die konstant hohe Arbeitsqualität, wodurch der gewohnt hohen Nachfrage nach Unterstützung bei der Bewältigung unterschiedlichster Probleme in Familien und dem Bedarf nach Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern in effektiver Weise nachgekommen werden konnte. Anknüpfend ans Vorjahr wurde ein breites Angebot an (therapeutischen) Gruppenmaßnahmen als bedeutsamer Bestandteil der Leistungen der EB-Stelle durchgeführt. In bewährter Weise fanden ein soziales Kompetenztraining wie auch ein Selbstwert-Training jeweils für Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren sowie ein Angebot für Kinder zur besseren Bewältigung der Trennung/Scheidung ihrer Eltern statt. Fester Bestandteil der Hilfestellungen durch die EB-Stelle ist mittlerweile auch die Chamäleongruppe, in der die spezifischen Bedürfnisse von Kindern im Mittelpunkt stehen, für die die Bewältigung der psychischen Erkrankung mindestens eines Elternteils in der Familie mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Einen erlebnispädagogischen Schwerpunkt besaß das Gruppenangebot für sich bereits in (Einzel-) Beratung befindende Jugendliche mit einer Ein-Tages-Aktion in einem Hochseilklettergarten in Rothenburg, im Laufe derer diese ihre sozialen Fertigkeiten im Gruppengeschehen erweitern konnten. Als neues Projekt fanden im vergangenen Jahr darüber hinaus zwei Durchgänge des Elterntrainings Kinder im Blick statt eine Gruppenmaßnahme für Eltern, die in Trennung oder Scheidung leben und durch die Teilnahme dabei unterstützt werden sollen, verstärkt die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder zur Grundlage des eigenen Handelns zu machen sowie konstruktiver miteinander zu kommunizieren. Hervor zu heben ist auch das 10-jährige Jubiläum des Scheunenkinos, das in den Sommerferien im Innenhof des Gesundheitsamtes an zwei Abenden bei bestem Wetter etwa 250 kleinen und großen Besuchern familienorientierte, humorvolle Filmunterhaltung bot. Bedauerlicher Weise ist die Zukunft der mittlerweile sehr beliebten Veranstaltung ungewiss, da sich durch den vollzogenen Umzug der EB-Stelle die Möglichkeiten für eine Fortsetzung in den kommenden Jahren verändert haben. 5

7 JAHRESRÜCKBLICK Einen weiteren Höhepunkt stellte eine in Kooperation mit dem Gesundheitsamt initiierte öffentliche Vortragsveranstaltung mit dem bundesweit bekannten Pädagogen und Verfasser zahlreicher Erziehungsratgeber Jan-Uwe Rogge dar. Zu dem Abend mit dem Titel: Ohne Chaos geht es nicht Überlebenstipps für Eltern kamen weit über 200 Besucher in die Kammerspiele in Ansbach, so dass die Sitzplätze nicht ausreichten und der Erfolg uns Mut im Hinblick auf zukünftig weitere Angebote dieser Art machte. Ein neues Projekt stellte die konkrete Kooperation zwischen kommunaler Kinderschutzstelle des Landkreises (Koki) und EB-Stelle dar. Im Rahmen des Eltern-Café auf Reisen führten Mitarbeitende beider Einrichtungen in verschiedenen Kindergärten des Landkreises gemeinsame Veranstaltungen für die Eltern durch, bei denen auf der Grundlage eines gezeigten Films mit den anwesenden Eltern ein Austausch über grundsätzliche Fragen und Prinzipien einer für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern positiven Erziehungshaltung und deren konkrete Umsetzung im Erziehungsalltag statt fand. Neben der konkreten Beratungsarbeit wurden von den Mitarbeitenden der EB-Stelle im Laufe des Jahres mit hohem Zuspruch zahlreiche präventive Maßnahmen in Form von Gesprächsabenden und Vorträgen zu erziehungsrelevanten Themen für Eltern von Kindergarten- und Schulkindern durchgeführt. Ebenso engagierten sich die Fachkräfte kontinuierlich in verschiedenen Gremien und fachspezifischen Arbeitskreisen wie z.b. zu den Themen Prävention, Trennung/Scheidung, Kinder psychisch kranker Eltern und Jugendhilfeplanung. Zur inhaltlichen Ausbildung der Familienpaten in der Stadt Ansbach leistete die EB-Stelle wichtige fachliche Beiträge. Erwähnenswert ist darüber hinaus auch die Mitarbeit in den Familienbündnissen des Landkreises Ansbach wie der Stadt Ansbach, sowie die regelmäßige Beteiligung an den Netzwerktreffen für Frühe Hilfen in der Sozialregion Ansbach. Der Stellenleiter der Beratungsstelle übernahm mit die Leitung der Projektgruppe Erziehung und Bildung des Bündnisses für Familie im Landkreis Ansbach, wodurch die Arbeit der Projektgruppenmitglieder wieder aufgenommen und in konkreter Weise weitergeführt werden konnte. Personelle Veränderungen ergaben sich durch den Antritt von Elternzeit einer Mitarbeiterin, deren Vollzeitstelle bedauerlicher Weise erst zu Beginn des Jahres 2014 wieder neu besetzt werden konnte. Zum Jahresende verabschiedete sich mit Frau Bauer-Herrschner eine seit weit über 30 Jahren an der EB-Stelle beschäftigte Mitarbeiterin in den wohlverdienten Ruhestand, die sich durch die hauptverantwortliche Übernahme des spieltherapeutischen Angebotes an der Beratungsstelle vor allem um die Arbeit mit Kindern verdient gemacht hatte. Zu guter Letzt ist noch zu erwähnen, dass der Antrag auf Verlängerung des von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) verliehenen Zertifikats Geprüfte Qualität mit einer Gültigkeit bis zum Jahr 2016 positiv beschieden wurde und damit der EB-Stelle bestätigt wurde, dass sie die fachlichen Standards für Arbeit und Ausstattung von Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern auch weiterhin in zufriedenstellender Weise erfüllt. Abschließend ergeht ein herzlicher Dank für die finanzielle und ideelle Unterstützung unserer Arbeit wie auch die stets wohlwollende und konstruktive Zusammenarbeit an den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach mit den entsprechenden Gremien als engagierten Trä- 6

8 JAHRESRÜCKBLICK gern der Beratungsstelle. Dem Bayerischen Sozialministerium danken wir für die Förderung der Personalstellen und den zahlreichen Beratungseinrichtungen, Institutionen, Ämtern, Kliniken und freien Praxen für die qualifizierte Kooperation und den konstruktiven Austausch. Besonderen Dank verdienen die Familien und Eltern mit ihren Kindern für das entgegengebrachte Vertrauen, indem sie uns mit dem Ersuchen nach Unterstützung in für sie schwierigen Lebenssituationen aufgesucht und damit die Grundlage für gemeinsam erarbeitete Lösungen geschaffen haben. Mein persönlicher Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen in der Beratungsstelle für die bereichernde Zusammenarbeit, die gegenseitige Wertschätzung und ihr konstruktives Engagement für die gemeinsame Aufgabe. Ansbach, im April 2014 Matthias Kaller, Dipl.-Psych., Leiter der Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach 7

9 ALLGEMEINE ANGABEN 1. Allgemeine Angaben zur Beratungsstelle Die Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Ansbach unter der Trägerschaft des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach. Sie wird finanziert durch öffentliche Mittel, die von den beiden Gebietskörperschaften sowie dem Sozialministerium Bayerns zur Verfügung gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist kostenfrei. Die Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ratsuchende können sich von Montag bis Donnerstag von Uhr und von Uhr sowie am Freitag von telefonisch, schriftlich oder persönlich anmelden unter: Telefon: 0981/ Fax : 0981/ eb-stelle@landratsamt-ansbach.de Die Gründung der Erziehungsberatungsstelle (EB) erfolgte 1975; die Zuständigkeit wurde 1976 auf die Stadt Ansbach ausgeweitet. In den Städten Rothenburg (seit 1981) und Dinkelsbühl (seit 1989) wurden Außensprechtage eingerichtet, die von Mitarbeitern der Hauptstelle betreut werden. So können Ratsuchende in der Nähe dieser Städte beraten werden, ohne den Weg nach Ansbach zur Hauptstelle auf sich nehmen zu müssen. Die Anmeldungen auch für Beratungen in den Außenstellen erfolgen über die Hauptstelle Ansbach. Diese finden statt in Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5a bzw. in Rothenburg o.d.t., Kreuzerstr. 4 8

10 PERSONAL / RÄUME 2. Personelle Besetzung / räumliche Ausstattung An der Beratungsstelle besetzen aktuell Dipl.-PsychologInnen 2,75 Planstellen sowie Dipl.- SozialpädagogInnen 5,3 Stellen. Diese sind aufgeteilt auf insgesamt 10 Personen. Die Verwaltungstätigkeiten werden von unserer Verwaltungskraft ausgeführt. Vier freie Mitarbeitende unterstützen unsere Arbeit. Personalausstattung Zahl der MitarbeiterInnen - Vollzeit/Teilzeit ,5 Stunden/ Woche davon - Dipl.-PsychologInnen 3 - Dipl.-Soz.-PädagogInnen 7 - Honorarkräfte 4 Leiter: Dipl.-Psych. Matthias Kaller (Vollzeit) (Psycholog. Psychotherapeut, Verhaltenstherapeut, Supervisor) 100% Stellvertreter: Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Jörg Schuster (Vollzeit) (Familientherapeut, Supervisor, Dipl. Gerontologe) 100% Mitarbeiter/-innen: Dipl.-Psych. Steffen Skoruppa (Vollzeit) (Systemischer Berater in Ausbildung) 100% Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Herbert Schweinfest (Vollzeit) 100% Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Hildegard Bauer-Herrschner (Teilzeit) (Kinderspieltherapeutin, Supervisorin, Psychomotorik) 67,5% Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Petra Herold-Scheidler (Teilzeit) (Familientherapeutin, Mediatorin) 65% Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Ann-Kathrin Beyer (bis ) (Vollzeit) (Systemische Beraterin in Ausbildung ) 100% Dipl.-Psych. Franziska Heimrich (Teilzeit) (Systemische Beraterin in Ausbildung) 75% 9

11 PERSONAL / RÄUME Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Antje-Kirsten Bülow (Teilzeit) (Diplom-Reittherapeutin, Ausdrucks- und Tanztherapeutin) 50% Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Nicole Noël (Teilzeit) (Systemische Therapeutin, Anti-Aggressivitäts-Trainerin ) 50% Sekretärin: Verw. Angestellte Christiane Barth Freie Mitarbeiter/-innen: Dipl.-Psych. Andrea Berr (Psycholog. Psychotherapeutin in Ausbildung) Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Anja Oschmann (seit ) (Familientherapeutin) Johannes Heidingsfelder (systemischer Berater, Erlebnispädagoge) Friedrich Wurm (Erlebnispädagoge) (Vollzeit) 100% (Teilzeit) (6,0 Std.) (Teilzeit) (6,0 Std.) (projektgebunden) (projektgebunden) Praktikanten: Julia Pehl vom (Studentin der Pschyologie) MitarbeiterInnen der Beratungsstelle haben neben ihren Grundberufen als Diplom- PsychologInnen und Diplom-SozialpädagogInnen (FH) jeweils unterschiedliche Zusatzqualifikationen erworben. Folgende Aufzählung soll die Methodenvielfalt und das breite Spektrum des beraterischen und therapeutischen Angebots unserer Stelle für die Ratsuchenden verdeutlichen: Ausbildung in Familientherapie, systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Supervision, Nondirektive Kindertherapie, Psychomotorik, Mediation, Atem- und Tanztherapie, Reittherapie, Anti-Aggressivitäts-Training. Die Auflagen des Psychotherapeutengesetzes vom erfüllt ein Mitarbeiter des Teams und verfügt damit über die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten. Eine Mitarbeiterin befindet sich in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, drei weitere Mitarbeitende nehmen aktuell an einer Weiterbildung zum/zur systemischen Berater(in) teil. Die Mitarbeiter erweitern ihre Fachkenntnisse zusätzlich fortlaufend durch einzelne, jeweils auf aktuelle Themen bezogene Weiterbildungen. 10

12 PERSONAL / RÄUME Anzahl der Beratungsräume 9 Beratungsräume 147 qm 1 Konferenzraum/Gruppenraum 29 qm 1 Spielzimmer 30 qm 1 Sekretariat 14 qm 1 Bibliothek/Funktionsraum 17 qm 1 Warteraum 9 qm 1 Vorraum 27 qm 1 Flur 28 qm In den Außensprechstunden: 2 Beratungsräume Rothenburg 45 qm 2 Beratungsräume Dinkelsbühl 25 qm 1 Warteraum Dinkelsbühl 6 qm Das Team der Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle 2013 Von links nach rechts: Jörg Schuster, Nicole Noël, Steffen Skoruppa, Hildegard Bauer-Herrschner, Matthias Kaller, Herbert Schweinfest, Petra Herold-Scheidler, Andrea Berr, Antje-Kirsten Bülow, Christiane Barth, Ann-Kathrin Beyer, Franziska Heimrich; nicht im Bild: Anja Oschmann 11

13 LEISTUNGSSPEKTRUM 3. Beschreibung des Leistungsspektrums Wir bieten Beratungsgespräche an bei - der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme; ( 28 SGB VIII); - Lösung von Erziehungsfragen, persönlichen Problemen, die nicht mehr alleine bewältigt werden können ( 16.2 SGB VIII); ( 18.4 SGB VIII); - Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn davon minderjährige Kinder betroffen sind ( 17 SGB VIII). Zu unseren Angeboten gehören - lösungs- und ressourcenorientierte Beratung und therapeutische Hilfestellung bei Familien- und Paarkonflikten; - Kinderspieltherapie; - Elterntraining- und Gruppenangebote zu verschiedenen Themenbereichen; - Vermittlung geeigneter Hilfsangebote (spezialisierte Beratungsstellen; Therapiemöglichkeiten, in Abstimmung mit den Ratsuchenden); - Förderung von Eigeninitiativen und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (z.b. Verband Alleinstehender Mütter und Väter, Rauhreif e.v. etc.); - Öffentlichkeitsarbeit und Prävention in Form von Vorträgen und Gesprächsabenden (z.b. in Kindergärten, Schulen, Elterngruppen, Frauengruppen, VHS); - Supervision und Praxisberatung bei verschiedenen Berufsgruppen auf Anfrage; - Kooperation mit verschiedenen, mit Kindern und Jugendlichen befassten Einrichtungen, Diensten und Berufsgruppen (Erzieherinnen, Lehrkräfte etc.); (Details siehe Konzeption der Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle) 12

14 STATISTISCHE ANGABEN 4. Klientenbezogene statistische Angaben Übersicht Anmeldungen Landkreis Ansbach 514 = 78,1% Stadt Ansbach 144 = 21,9% 658 (im Vorjahr: 602) davon Wiederaufnahmen: Landkreis Ansbach 71 = 74,7% Stadt Ansbach 24 = 25,3% 95 (im Vorjahr: 139) aus dem Jahre 2012 wurden übernommen: Landkreis Ansbach 294 = 76,0% Stadt Ansbach 93 = 24,0% 387 (im Vorjahr: 378) Abgeschlossene Fälle 2013: Landkreis Ansbach 492 = 77,1% Stadt Ansbach 146 = 22,9% 638 (im Vorjahr: 593) In das Jahr 2014 wurden übernommen: Landkreis Ansbach 320 = 77,1% 415 (im Vorjahr: 387) Stadt Ansbach 95 = 22,9% 13

15 ALTERSVERTEILUNG 4.2 Altersverteilung Im Berichtszeitraum wurden Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren am häufigsten angemeldet, gefolgt von den 6 bis 9 und 9 bis 12-jährigen Kindern. Alleine aus diesen drei Gruppen resultieren ca. 55% der Gesamtanmeldungen. Nimmt man die Gruppen der 3 bis 6 und der 15 bis 18-jährigen dazu, erhöht sich der Prozentsatz auf ca. 83 und bildet das Hauptklientel der Beratungsstelle ab. Die unter 3 und über 21-jährigen werden demgegenüber eher selten angemeldet. In der Gesamtheit der Fälle überwiegen die männlichen Klienten. Jungen werden bis zum Alter von 12 Jahren häufiger angemeldet als Mädchen, in der Altersspanne 3 bis 9 Jahre sogar deutlich häufiger. Bei den 12 bis 18-jährigen Jugendlichen überwiegen die Mädchen deutlich. Dies stellt eine interessante Veränderung zum Vorjahr dar, insofern die Fälle der 12 bis 18-jährigen damals hinsichtlich der Geschlechter noch annähernd gleich verteilt waren. Alterstabelle männlich weiblich Gesamt Gesamt% bis ,7 3 bis ,8 6 bis ,3 9 bis ,5 12 bis ,8 15 bis ,5 18 bis ,1 21 bis ,1 24 bis ,1 über 27 Gesamt Alterstabelle männlich weiblich 20 0 bis 3 3 bis 6 6 bis 9 9 bis bis bis bis bis bis 27 über 27 14

16 WARTEZEIT 4.3 Wartezeit bis zum Erstgespräch Bei deutlich mehr als der Hälfte aller Neuanmeldungen (58,6%), wurde innerhalb von 14 Tagen nach der Kontaktaufnahme zur Erziehungsberatungsstelle ein erstes Beratungsgespräch zwischen den Ratsuchenden und der zuständigen Fachkraft durchgeführt. In fast 9 von 10 Fällen (86,4%) betrug die Zeitspanne zwischen Anmeldung und Erstgespräch maximal 4 Wochen. Infolge des Krisencharakters und der Dringlichkeit des Anliegens konnte in 7,7% der Neuanmeldungen nach kürzester Zeit und damit ohne jegliche Wartezeit von den EB- Mitarbeitern ein erster Gesprächstermin angeboten und von den Ratsuchenden in Anspruch genommen werden. Aufgrund der stetigen Zunahme solcher Krisenfälle, werden mittlerweile von den BeraterInnen bewusst zeitliche Lücken für derartige Anfragen eingeplant. Abschließend lässt sich festhalten, dass es auch im abgelaufenen Jahr zum wiederholten Male gelungen ist, vor allem beim Bestehen eines hohen Leidensdrucks kundenorientiert mit der Vereinbarung eines zeitnahen Erstgesprächskontaktes auf die Anfragen ratsuchender Eltern und Kinder zu reagieren. Wartezeiten Anzahl Prozent (%) Keine Wartezeit 81 7,6 bis zu 14 Tage ,9 bis zu 1 Monat ,2 bis zu 2 Monaten ,9 länger als 2 Monate 25 2,4 Gesamt

17 HERKUNFTSBEDINGUNGEN 4.4 Herkunftsbedingungen - Vater Erwerbsstatus Verschiedenste gesellschaftliche Gruppen suchen Unterstützung durch die Beratungsstelle. Wie schon in den letzten Jahren waren die meisten Väter im Angestelltenverhältnis und als Facharbeiter tätig, gefolgt von den Arbeitern und den Selbständigen. Die Verteilung der Fälle bzgl. des Erwerbsstatus der Väter zeigt sich damit in den letzten Jahren sehr stabil. Der Vergleich von Landkreis und Stadt Ansbach bietet ein differenzierteres Bild. Der prozentuale Anteil der Facharbeiter ist im Landkreis wesentlich größer als in der Stadt, der Anteil der Angestellten stellt sich annähernd gleich dar. Väter, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erwerbstätig waren, hatten ihren Lebensmittelpunkt im Berichtszeitraum häufiger in der Stadt. Diese Tatsache konnte bereits für das Berichtsjahr 2012 nachgewiesen werden und scheint sich nun zu bestätigen. Vater Erwerbsstatus Landkreis - Stadt LK % Stadt % Ges. % Arbeiter , , ,8 Facharb./Handw , , ,4 Angestellter/Büro , , ,8 Beamter 28 3,5 8 3,3 36 3,4 Selbständig , ,8 Mith. Familienbetrieb Beruf.Fortb./Umschul. 3 0, ,3 z. Zt. Nicht erwerbstätig 42 5,2 20 8,3 62 5,9 andere 11 1,4 5 2,1 16 1,6 unbekannt 84 10, , ,0 Gesamt Vater Erwerbsstatus Landkreis - Stadt LK Stadt 16

18 HERKUNFTSBEDINGUNGEN 4.5. Migrantenfamilien Im Berichtsjahr verfügten 14,2 % der in der Beratungsstelle betreuten Familien über einen Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil war ausländischer Herkunft. Betrachtet man die prozentuale Verteilung lebte der größere Anteil davon im Stadtgebiet von Ansbach, was nach einer Veränderung im Vorjahr die Wiederherstellung der Verteilung aus früheren Jahren bedeutet. Insgesamt konnte im Hinblick auf das Vorjahr eine leichte Zunahme der Fälle mit Migrationshintergrund sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual festgestellt werden. Mutter Herkunft Anzahl Prozent (%) Deutsch ,2 Migration/Aus- und Übersiedler 29 2,8 Migration Türkei 20 1,9 Migration andere 56 5,3 unbekannt 19 1,8 Gesamt Vater Herkunft Anzahl Prozent (%) Deutsch ,0 Migration/Aus- und Übersiedler 27 2,6 Migration Türkei 25 2,4 Migration andere 70 6,6 unbekannt 25 2,4 Gesamt Setzt man den Migrantenanteil (14,2%) am Klientel der EB-Stelle in Bezug zum Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Ansbach (4,8%) sowie der Stadt Ansbach (7,3%), so fällt auf, dass diese Personengruppe deutlich häufiger in der Beratungsstelle vertreten ist als es anhand der angegebenen Zahlen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand ) zu erwarten wäre. Vorsichtig mag dies dahingehend zu interpretieren sein, dass die Schwelle zur Anmeldung an der Beratungsstelle für Migrantenfamilien als erfreulich niedrig einzuschätzen ist und diese sich bei entsprechendem Anlass durch die Fachkräfte der Einrichtung als gut betreut erleben. Dieser Eindruck bleibt auch bestehen, wenn als größere Bezugseinheiten Mittelfranken (10%) sowie Bayern (9,3%) herangezogen werden. Herkunft Familie Landkreis und Stadt LK % Stadt % Ges. % 1 Elternteil ausländischer Herkunft ja , , ,2 1 Elternteil ausländischer Herkunft , , ,8 nein Gesamt

19 HERKUNFTSBEDINGUNGEN 4.6 Situation in der Herkunftsfamilie Etwas weniger als die Hälfte (47,9%) der Kinder und Jugendlichen, die in der Erziehungsberatungsstelle betreut wurden, leben in einer Familie zusammen mit beiden Elternteilen (Vorjahr 51,7%). Alleinerziehende Elternteile sind im Klientel der EB-Stelle mit 35,0 % vertreten (Vorjahr 32,7%). Jedes sechste Kind (16,7%) wächst in einer sogenannten Patchworkfamilie auf, in der es mit einem Elternteil und einem neuen (Ehe-)Partner/Partnerin zusammen lebt (Vorjahr 15,3%). Ein Blick auf diese Zahlen verdeutlicht, dass sich die nennenswerteste Veränderung im Klientel der EB-Stelle in einer leichten Zunahme Alleinerziehender bei gleichzeitiger Abnahme zusammenlebender leiblicher Eltern abbildet. Bei einem Vergleich der Situation in Landkreis und Stadt zeigt sich, dass weiterhin mehr Familien bestehend aus leiblichen Eltern und Kind(-ern), die den Kontakt zur EB-Stelle suchen, den Landkreis bewohnen (49,3%, Stadt 43,1%). Umgekehrt ist der Anteil der allein erziehenden Eltern in der Stadt (40,2%) spürbar höher als im Landkreis (33,5%). Am auffälligsten ist insgesamt, dass die Verteilung zwischen Familien mit beiden Elternteilen und Familien mit alleinerziehendem Elternteil im Landkreis nahezu gleichblieb, wohin gegen sich bei den gleichen Gruppierungen in der Stadt eine deutliche Veränderung ergab. Dort ist im Vergleich zum Vorjahr bei den Ratsuchenden der EB-Stelle eine deutliche Zunahme alleinerziehender Eltern (+ 5,9%) bei gleichzeitiger Abnahme bei Familien mit beiden Elternteilen (- 5,1%) zu verzeichnen. Was die Verteilung von Patchworkfamilien im Berichtsjahr angeht, ergeben sich weder in der anteiligen Verteilung zwischen Landkreis und Stadt noch im Vergleich zum Vorjahr auffällige Veränderungen und sind in beiden zum Zuständigkeitsbereich der EB-Stelle gehörenden Bereichen nahezu gleich verteilt, wenn man ihren Anteil an der Gesamtzahl betrachtet. Situation in der Herkunftsfamilie Landkreis % Stadt % Ges. % Eltern leben zusammen , , ,9 Elternteil lebt alleine ohne , , ,0 (Ehe-)Partner Elternteil lebt mit neuem/er , , ,7 Partner/in zus. unbekannt 2 0,2 2 0,8 4 0,4 Insgesamt

20 HERKUNFTSBEDINGUNGEN Situation in der Herkunftsfamilie Landkreis und Stadt Landkreis Stadt 50 0 Eltern leben zusammen Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner Elternteil lebt mit neuem/er Partner/in zus. unbekannt 19

21 BERATUNGSGRÜNDE 5. Gründe für die Inanspruchnahme der Beratungsstelle Aus welchen Gründen melden sich die Klienten an unserer Stelle an? Für jeden Beratungsfall kann der zuständige Berater bis zu drei Einzelmerkmale als Beratungsgrund nennen. Diese Einzelmerkmale sind jeweils einer von fünf Hauptgruppen zugeordnet. Die prozentuale Verteilung der Einzelmerkmale auf die fünf Hauptgruppen zeigt die nachfolgende Statistik. Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Rangfolge und die ungefähren Anteile der Anmeldungsgründe gleich. Hauptgruppen Für die Hälfte aller Anmeldungen zeigt sich eine Störung der Kommunikation als Beratungsanlass (51,3%, Vorjahr 51,7%). In diesen Bereich fallen vor allem Störungen in sozialen Beziehungen, Auffälligkeiten im Sprechverhalten, im sexuellem Bereich und Familien- und Partnerprobleme, welche mit 43,9% den deutlich größten Anteil aufweisen. Bei rund einem Fünftel der Beratungsgespräche ist eine Störung im Gefühlsbereich eines Kindes oder eines Jugendlichen der Anlass, die Beratungsstelle aufzusuchen (21,2%, Vorjahr 21,0%). Dieser Hauptgruppe sind sowohl nach innen gerichtete Auffälligkeiten wie emotionale Labilität, Ängste und Zwänge als auch nach außen gerichtete Auffälligkeiten wie Lügen, Stehlen oder oppositionelles Verhalten zugeordnet. Das letzte Viertel der Anmeldungsgründe kann in folgende drei Hauptgruppen gliedert werden: besondere Fragestellungen (13,3%, Vorjahr 12,5%) Auffälligkeiten im Leistungsbereich (8,8%, Vorjahr 8,7%) Störungen im Körperbereich (5,4%, Vorjahr 6,1%) Den größten Anteil dieser drei Hauptgruppen stellt mit 13,3 % die Gruppe der besonderen Fragestellungen (Vorjahr 12,5 %) dar. Hier werden beispielsweise Erziehungsfragen allgemeiner Natur oder Fragen zur Schullaufbahn wie auch das Merkmal Internet-Spielsucht erfasst. Die Hauptgruppe der Auffälligkeiten im Leistungsbereich nimmt 8,8 % ein (Vorjahr 8,7 %). Hier wird in Aufmerksamkeitsstörungen, Arbeits- und Leistungsstörungen und Entwicklungsrückstände unterteilt. Mit 5,4 % (Vorjahr 6,1 %) stellt die Gruppe der Störungen im Körperbereich den kleinsten Anteil dar. Hierzu zählen u. a. Einnässen, Einkoten, Essstörungen oder Störungen durch psychotrope Substanzen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich in der Verteilung der einzelnen Hauptgruppen und Einzelmerkmale nur unwesentliche Veränderungen ergeben haben. Die genaue Verteilung der Anmeldegründe des Berichtsjahres lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen. 20

22 BERATUNGSGRÜNDE Merkmale Hauptgruppen Anzahl Prozent (%) Gesamt I. (JH) Störungen im Körperbereich 83 5,4 1. Somatopsychologische Probleme 23 1,4 2. Psychosomatische Probleme 45 2,8 3. Störungen durch psychotrope Substanzen 18 1,1 4. Sonstige Auffälligkeiten im Körperbereich 3 0,1 Gesamt II. (JH) Auffälligkeiten im Leistungsbereich 137 8,8 1. Aufmerksamkeitsstörungen 35 2,3 2. Arbeits- und Leistungsstörungen 96 6,2 3. Entwicklungsrückstände 5 0,3 Gesamt III. (JH) Störungen im Gefühlsbereich ,2 1. Emotionale Labilität 110 7,0 2. Ängste 49 3,2 3. Zwänge 8 0,5 4. Dissozialität 67 4,3 5. Andere Störungen im Gefühlsbereich 96 6,2 Gesamt IV. (JH) Störungen der Kommunikation ,3 1. Störungen in soz. Beziehungen 89 5,7 2. Auffälligkeiten im Sprechverhalten 6 0,4 3. Auffälligkeiten im sexuellen Bereich 20 1,3 4. Familienprobleme und Partnerprobleme ,9 Gesamt V. (JH) Besondere Fragestellungen ,3 1. Allgemeine Fragestellungen ,3 2. Sonstige besondere Fragestellungen 0 0,0 Anzahl

23 GELEISTETE BERATUNGSARBEIT 6. Angaben über geleistete Beratungsarbeit Übersicht Fallzahlen 2013 Gesamt: 1053 Anmeldungen: 658 Abschlüsse: 638 Übernahmen nach 2014: 415 Beratungsgründe (Mehrfachnennungen) Fallzahl % 1. Störungen der Kommunikation ,3 (Partnerprobleme, Trennung/Scheidung) 2. Störungen im Gefühlsbereich ,2 (Ängste, Zwänge, Depression, Dissozialität, Aggressivität) 3. Allgemeine Fragestellungen ,3 (Sorge-, Umgangsrecht) 4. Auffälligkeiten im Leistungsbereich 137 8,8 (Aufmerksamkeitsstörung, Entwicklungsstörung) 5. Störungen im Körperbereich 83 5,4 (psychosomatische Störungen, Tics, Essstörungen) Gesamt % Präventionsarbeit - Die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle führten insgesamt 20 Veranstaltungen durch, vor allem Vorträge und Informationsveranstaltungen mit Diskussion in Kindergärten und Schulen sowie Einzelfall übergreifende Aktionen (59 Stunden). Dabei konnten 656 Personen erreicht werden. - Einzelfall übergreifende Aktionen mit Multiplikatoren wie Erzieherinnen, Lehrkräften und Ärzten wurden 17 Mal durchgeführt. Gremienarbeit fand bei 53 Veranstaltungen statt: Jugendhilfeplanung, Gremien des Trägers, Fachverbände und Arbeitskreise. Details zu den Aktivitäten im Bereich Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen entnehmen Sie bitte der Rubrik Öffentlichkeitsarbeit (S. 36) 22

24 GELEISTETE BERATUNGSARBEIT 6.2 Veränderungen zum Vorjahr: - Zunahme der Betreuung von Eltern bei Hochstrittigkeit nach Trennung und Scheidung bzw. nach Verweisung durch das Familiengericht - vermehrt Anmeldungen mit psychiatrischen Auffälligkeiten im Hintergrund bedingt durch lange Wartezeiten bei Fachärzten und niedergelassenen Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutinnen zur Überbrückung - verstärkte Vermittlung von Jugendlichen und jungen Müttern durch das Jobcenter, wenn persönliche psychische Probleme erkennbar sind - vermehrter Zeitaufwand bei Trennungs-/Scheidungsberatungen und Zunahme länger laufender Paarberatungen - sinkende Zahl langfristiger Beratungsfälle (mehr als 20 Sitzungen) trotz zunehmender Komplexität der Beratungsanliegen - verstärkte Verweisung durch Jugendamt, Kindergarten, Schule oder andere Beratungsseinrichtungen an die EB- Stelle - erstmalige Durchführung des Elterntrainings Kinder im Blick eine Gruppenmaßnahme für Eltern, die in Trennung oder Scheidung leben 23

25 SETTING 6.3 Setting Der Begriff Setting erfasst die Zusammensetzung bzw. die Konstellation des Beratungskontaktes. Er benennt die Formen des Beratungsgeschehens beispielsweise nach Einzel-, Paar-, Familien- bzw. Teilfamilien- oder Gruppensitzungen; ebenso nach weiteren Kontakten wie: mit einem Elternteil, mit anderen Behörden oder mit Beratern anderer Einrichtungen oder auch mit internen Kolleginnen/Kollegen. Ergänzend finden sich in dieser Liste auch Angaben zu weiteren Beratertätigkeiten wie: Unterricht, Seminar, Vortrag, Verhaltensbeobachtungen, Stellungnahmen und Gutachten. Die aktuellen Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Setting Anzahl der Beratungsformen Anzahl Prozent (%) * Zeiteinheiten Einzelsitzung ,7 1512,8 Paarsitzung 331 6,8 569,9 Familiensitzung 90 1,8 165,7 Teilfamilien-Sitzung ,3 1514,2 Gruppensitzung 71 1,5 204,5 Mit Eltern in der Gruppe 322 6,6 1270,5 Kontakt mit Eltern/-teil ,4 1800,6 Kontakt mit anderen 61 1,2 56,0 Erziehungsberatungen Kontakt mit anderen 8 0,2 7,0 Beratern/Therapeuten Kontakt mit Behörden/ 110 2,2 95,0 Institutionen entfällt/nicht erschienen ,7 530,0 Kontakt mit Kollegen/intern 31 0,6 21,0 Gesamt ,2 * Neu ist die Erfassung der effektiv geleisteten Zeiteinheiten, wie sie der Tabelle in der rechten Spalte im Unterschied zur absoluten Anzahl (linke Spalte) zu entnehmen ist. Die Zahl der effektiven Zeiteinheiten benennt den realen Zeitaufwand (in Einheiten zu 60 Minuten) inklusive Vor- und Nacharbeit im Fallgeschehen. 24

26 SETTING Anzahl der Beratungsformen Einzelsitzung Paarsitzung Familiensitzung Teilfamilien-Sitzung 25

27 INTERAKTION 6.4 Interaktion Die nachfolgende Aufstellung macht transparent, wie sich die aktuelle Zahl der 4892 Beratungseinheiten auf die jeweilige konkrete Interaktionsform bezieht. So zeigt sich folgende Reihung: An erster Stelle - als zentrales Angebot einer Beratungsstelle wie der unseren - stehen Beratung/Therapie mit 3520 (3456) Verrechnungseinheiten bzw. Kontakten, gefolgt von den Interaktionsformen Info-Kontakt/telefonische Beratung 495 (642) und an dritter Stelle Schulung/Supervision (Gruppe) 337, eine aktuell hohe Zahl, welche sich in erster Linie auf die im Jahresbericht gelaufenen Gruppenangebote zu KIB (Kinder im Blick) bezieht. Weitestgehend konstant blieben die Zahlen in den Rubriken Spieltherapie 321 (334) und Krisenintervention 126 (110). Die weiteren Zahlen sind unkommentiert der folgenden Auflistung zu entnehmen. Interaktion Anzahl einzelner Tätigkeiten Prozent (%) Info-Kontakt/telefon.Beratung ,1 Abklärung 39 0,7 Schulung/Supervision (einzeln) 4 0,1 Schulung/Supervision (Gruppe) 337 6,9 Anamnese/Exploration 10 0,2 Verhaltensbeobachtung 1 0,0 Testuntersuchung 16 0,3 Krisenintervention 126 2,6 Beratung/Therapie ,0 Spieltherapie 321 6,6 Hausbesuch 4 0,1 Stellungnahme 15 0,3 andere 4 0,1 Gesamt

28 INTERAKTION Anzahl einzelner Tätigkeiten

29 ANZAHL KLIENTEN/ SITZUNGEN 6.5 Weitere Daten: Klientenzahlen der letzten Jahre Anzahl Klienten Klienten Klienten Klienten Klienten Klienten * Klienten * *Durch eine veränderte Zählweise (unabhängig davon, wie viele verschiedene Beratungsfachkräfte beteiligt sind, wird (nur) ein Fall gezählt) ist die Vergleichbarkeit zu den Zahlen der Vorjahre stark eingeschränkt. Sitzungshäufigkeiten (nur abgeschlossene Fälle) Anzahl Prozent (%) ,6 bis ,2 bis ,6 bis ,4 bis ,1 bis ,6 Mehr als 20 Sitzungen 60 9,5 Gesamt

30 ANREGUNG 6.6 Anregung Anzahl Prozent (%) Andere Klientinnen/ Bekannte/ Verwandte 95 9,0 Ärzte/ Kliniken 30 2,8 Niedergelassene TherapeutInnen 8 0,8 Jugendamt ,2 Gericht 39 3,7 Andere Institutionen/ Beratungsstellen 60 5,7 Sonstiges 12 1,1 Junger Mensch selbst 44 4,2 Eltern, Personensorgeberechtigte ,4 Kindergarten 26 2,5 Schule/ Ausbildungsstelle 69 6,6 Gesamt Anregungen

31 ZUORDNUNG SGB VIII 6.7 Fallzuordnung nach SGB VIII/Schwerpunkt der Beratung Anzahl Prozent(%) 16 SGB VIII - Allgemeine Informationen 0 0,1 17 SGB VIII - Trennung/Scheidung SGB VIII - Alleinerziehende; Sorge-/Umgangsrecht SGB VIII - Erziehungsberatung mit der Familie ,8 28 SGB VIII - Erziehungsberatung mit den Eltern ,5 28 SGB VIII - Erziehungsberatung mit dem jungen Menschen ,0 35a SGB VIII - Eingliederung f. seel. behind. Kinder/Jugendliche SGB VIII - Beratung als Hilfe für junge Volljährige 34 3,2 28 in Kombination mit ,3 28 in Kombination mit ,8 28 in Kombination mit ,2 28 in Kombination mit 35a 1 0,1 Noch keine Angabe 10 1,0 rein telefonische Beratung (wird nicht mitgezählt) 40 Gesamt Fallzuordnung nach SGB VIII/Schwerpunkt der Beratung

32 QUALIFIZIERUNG / QUALITÄTSSICHERUNG 7. Interne Qualifizierung und Qualitätssicherung Fortbildungen/Supervision Fachliche Fortbildungen sei es durch die einzelnen Fachkräfte oder auch als gesamtes Team dienen ebenso wie Supervision dem Ziel, Wissen über spezielle Therapietechniken zu erwerben und über die Teamstrukturen zu reflektieren. Im Verlauf des Berichtsjahres fanden sieben Supervisionssitzungen (jeweils 3 Stunden) mit dem Gesamtteam statt. Fortbildungen der einzelnen Mitarbeiter/-innen 2013: Fachtag: Das neue Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern, VAMV e.v., München und Frankfurt Es geht um uns! Kinder und Jugendliche in der Erziehungsberatung, Wissenschaftliche Jahrestagung der LAG Bayern e.v., München Balance durch Bewegung, Wissenschaftliche Jahrestagung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, Berlin Weiterbildung zum systemischen Berater, Miramis-Institut, Nürnberg Weiterbildung in systemischer Beratung und Familientherapie, Würzburger Institut für systemisches Denken und Handeln, Würzburg Praxis- und Supervisionstag für KIB-Trainer, Familien-Notruf e.v., München Kinderschutz qualifiziert, Inhouse-Seminar der bke, Erlangen Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zu Themen wie z.b. Depression, Ängste, Paartherapie etc. Kinder im Blick, Weiterbildung zum Trainer für Elterngruppen bei Trennung/Scheidung, bke, München Zusatzausbildung in Gestalttherapie, Zentrum für Gestalttherapie, Würzburg 31

33 KOOPERATION UND VERNETZUNG 8. Kooperation und Vernetzung Die Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle ist Ansprechpartner im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach für die Beratung von Familien. Die langjährige und umfangreiche Tätigkeit der Beratungsstelle bildet die Grundlage für zahlreiche fachliche Kontakte. Im Folgenden werden die Institutionen, Dienste und Einrichtungen überblicksartig aufgeführt, mit denen im Berichtsjahr Kontakt bestand und kooperiert wurde. Kommunale Dienste Jugendämter von Stadt und Landkreis Ansbach Zumeist fallbezogener Austausch und Absprachen, Teilnahme an der Erstellung von Hilfeplänen, Austausch bzgl. Abstimmung, Austausch mit den Fachkräften der Ambulanten Hilfen bzw. Durchführung gemeinsamer Klientengespräche. Kooperation mit dem Fachdienst Trennung und Scheidung. Kooperationstreffen mit den Leitungen vom Jugendamt und allgemeinen Sozialdienst des Landkreises sowie der Stadt Ansbach zur Abstimmung gemeinsamer Vorgehensweisen und Optimierung der Zusammenarbeit Gesundheitsamt (Einholen von medizinischer Sichtweise, Abklärung bei Suizidgefahr) Bündnis für Familie (Mitarbeit in Gremien und bei Veranstaltungen) Netzwerk Frühe Hilfen (Netzwerkpartner für Koki in Rothenburg o.d.t., Dinkelsbühl, Neuendettelsau und Ansbach), Vorstellung der Koki Ansbach im Team Jugendzentrum Ansbach Jobcenter und Agentur für Arbeit Kooperationstreffen mit Vertretern des Job-centers des Landkreises Ansbach, sowohl in der Erziehungsberatungsstelle als auch Besuch des EB-Leiters beim Job-Center Fördereinrichtungen Ergotherapie Logopädie Frühförderstellen Schulvorbereitende Einrichtungen (jeweils punktuelle Zusammenarbeit) Gesundheitswesen Ärzte Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Herrieden 32

34 KOOPERATION UND VERNETZUNG Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters im Bezirksklinikum Ansbach, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie Nördlingen sowie psychiatrische Klinik für Erwachsene im Bezirksklinikum Ansbach und weitere Kliniken im Einzelfall Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Ansbach, Dinkelsbühl und Dombühl sowie verschiedene psychotherapeutische Praxen für Erwachsene (Vornehmlich fallbezogene Zusammenarbeit, fachlicher Austausch, Kooperationstreffen) Im Berichtsjahr fand ein Kooperationstreffen der niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Team der EB-Stelle statt. Andere Beratungsstellen und soziale Einrichtungen Beratungsstelle für seelische Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst Sozialberatung der Diakonie und der Caritas Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt Jugend-Migrationsdienst der Evang. Jugendsozialarbeit in Ansbach und Rothenburg o.d.t. Kinderschutzbund Verband allein erziehender Mütter und Väter Frauenhaus Familiengericht (Verweisung von Eltern bei eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit oder strittigen Fragen an die EB-Stelle, Zusammenarbeit mit Familienrichtern im Arbeitskreis Trennung/Scheidung, Abfassen von Stellungnahmen) Suchtberatung Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Augsburg, Außenstelle in Dinkelsbühl und Eltern, Familien und Lebensberatungsstelle der Erzdiözese Bamberg in Ansbach Treffen von EB-Vertretern mit Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Diakonie Ansbach in der Außenstelle Windsbach KISS Ansbach Überregional Treffen der Leiter der EB-Stellen in Mittelfranken Arbeitskreis Jugendhilfe Mittelfranken Pädagogischer Bereich Kindergärten und Kindertagesstätten (Vortragsarbeit, Fallbesprechungen, Verhaltensbeobachtung im Kindergarten, in Einzelfällen auch Supervision) 33

35 KOOPERATION UND VERNETZUNG Schulen (klientenbezogene Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitungen, Fortbildungsangebote zum Thema Mobbing, in einigen Fällen Elternvorträge) Schulpsychologen und Beratungslehrer (regelmäßige Fachtreffen, fallbezogener Austausch) Schulsozialarbeiter (regelmäßige Kontakte auch zur Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle) Heilpädagogische Tagesstätten und Kinderheime in Ansbach und Feuchtwangen (mehrere Kooperationstreffen mit der HPT in Ansbach) Teilnahme an Feier zum 30-jährigen Jubiläum der Heilpädagogischen Tagesstätte im Kastanienhof Ansbach sowie zur Verabschiedung der langjährigen Leiterin der heilpädagogischen Tagesstätte Frau Baumgarten Die Schweigepflicht hat für die Beratungsstelle und die Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert. Sie wird bei all diesen Kontakten eingehalten oder es besteht eine Schweigepflichtsentbindung. Die größte Anzahl fallbezogener Kontakte ergaben sich mit dem Amt für Jugend und Familie des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach. Das bedeutet eine konkrete Kooperation mit den zuständigen Sozialpädagogen im Wohnbereich des Klienten und in einzelnen Fällen auch eine gemeinsame Hilfeplanerstellung. Eine beträchtliche Zahl von Ratsuchenden (8,9%) wurde von den Jugendämtern an unsere Stelle verwiesen, weil sie ambulante Beratung nach 28 SGB VIII für die notwendige und geeignete Maßnahme für die Klienten erachteten. Eine Zusammenarbeit zwischen EB-Stelle und Jugendamt ist auch im SBG VIII vorgesehen. Sie ergibt sich bei vielen Erziehungsproblemen, bei Pflegefamilien, aber auch bei Gefährdung des Kindeswohls oder bei sexueller Gewalt ( 8a, SGB VIII). Auch bei Fragen der Partnerschaft und Trennung/Scheidung ( 17, 18 SGB VIII) wird auf die EB-Stelle verwiesen, wenn die Partner Mediation benötigen oder sich nur schwer auf ein gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht einigen können. Multiplikatoren- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. Kooperationstreffen mit den Leitungen der Jugendämter und Allgemeinem Sozialdienst Vorträge und Elternabende (siehe gesonderte Aufstellung S. 36) Teilnahme am Gesundheitstag in Ansbach Vorstellung der Arbeit der Beratungsstelle unter anderem beim evangelischen Bildungswerk in Ansbach, an den Berufsförderzentren und der FOS/ BOS Ansbach 34

36 KOOPERATION UND VERNETZUNG Treffen mit dem Leiter der Mobbingberatung in der Erzdiözese Bamberg zum Austausch zum Thema Mobbing mit verschiedenen Vertretern von Beratungseinrichtungen. Teilnahme an der Veranstaltungen der Staatlichen Berufsschule I Ansbach zum Thema: Problematische SchülerInnen bzw. SchülerInnen in/mit Schwierigkeiten: Schnittstellen und gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten Teilnahme an der Jubiläumsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit, Rothenburg o.d.t.: 25 Jahre Kooperation für das Soziale Besuch der Kinderschutzbeauftragten Frau Heike Krämer, Polizeidirektion Mittelfranken, im Team der EB-Stelle Weitere Kooperationen beziehen sich auf die Teilnahme an regelmäßigen Arbeitskreisen und Treffen Jugendhilfeausschüsse der Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach sowie dessen Unterausschuss Jugendhilfeplanung Regionaler Steuerungsverbund (RSV), vormals Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) sowie deren Untergruppe Jugendhilfe Treffen der Leiter der mittelfränkischen Erziehungsberatungsstellen Arbeitskreis Kinder psychisch erkrankter Eltern (KiPsE) Arbeitskreis Soziale Arbeit Rothenburg Arbeitskreis Prävention in Ansbach und Arbeitskreis Prävention in Rothenburg o. d. Tauber Arbeitskreis Elternkurse im Bündnis für Familien, Landkreis Ansbach Projektgruppe 5 (Erziehung und Bildung) des Bündnisses für Familie im Landkreis Ansbach Netzwerk Jugendliche und Ausbildung Arbeitskreis Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen Arbeitskreis Jugendhilfe Mittelfranken Arbeitsgemeinschaft Resozialisierung Gesprächskreis Autismus Arbeitskreis Familienrecht, vormals Trennung/Scheidung Arbeitskreis Frühe Hilfen in Nürnberg 35

37 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT / PRÄVENTION 9. Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Neben Beratung/Therapie bieten wir verschiedene präventive Maßnahmen in Form von Vorträgen und Moderation von themenorientierten Elterngesprächsabenden in Kindergärten und Schulen, Anleitung und Supervision bei Erzieherinnen und Lehrern u.a. an. Die Ziele dieser Maßnahmen sind: a) Eltern auf unsere Stelle aufmerksam zu machen und ihnen die Hemmungen vor einem Kontakt mit unserer Stelle zu nehmen (niedrig schwelliges Angebot); b) Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten; c) die Multiplikatoren im pädagogischen Bereich (Erzieherinnen, Lehrer u.a.) in unsere Arbeit einzubeziehen. Wir halten präventive, aufklärende Informationsveranstaltungen bei Eltern von Kindergartenkindern für besonders bedeutsam. Durch solche Maßnahmen werden die Eltern im Umgang mit ihren Kindern sensibler, verständnisvoller für deren Wünsche, diesen gegenüber offener und können sich andererseits überzogenen Erwartungen gegenüber klarer abgrenzen. Deshalb versuchen wir, die anwesenden Eltern über das Thema miteinander ins Gespräch zu bringen und so auch das Selbsthilfepotential freizusetzen. Nachfolgend sind die 2013 durchgeführten Veranstaltungen aufgeführt. Förderung der Erziehung in der Familie Müssen Strafen sein? Oder was sonst noch hilft, Kiga. Bunte Oase, Neuendettelsau Meine, Deine, Unsere Kinder - Leben in einer Patchworkfamilie Auftaktveranstaltung zur Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema Patchwork, Kiss Ansbach Kinder stark machen - Förderung des Selbstvertrauens von Kindern, Grundschule Weihenzell Regeln, Grenzen und Konsequenzen in der Erziehung, Kiga. Lenauweg, Ansbach Regeln, Grenzen und Konsequenzen in der Erziehung, Kiga. Sachsen 36

38 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT / PRÄVENTION Problematische SchülerInnen bzw. SchülerInnen in/mit Schwierigkeiten: Schnittstellen und gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten, Staatl. Berufsschule I Ansbach Stress lass nach Stresssituationen bei Kindern, Evangelische Schule Ansbach Regeln, Grenzen und Konsequenzen in der Erziehung, Kiga. Storchennest, Wittelshofen Jungs ticken anders, Kiga. Weidenbach Umgang mit Medien, Kiga. Sternschnuppe, Großohrenbronn Und ewig lockt die Glotze - Umgang mit Medien, Grund- und Mittelschule Windsbach Regeln, Grenzen und Konsequenzen in der Erziehung, Kiga. Weihenzell Vorstellung der EB-Stelle und ihrer Arbeitsweise, BFZ Ansbach Vorstellung der EB-Stelle und ihrer Arbeitsweise mit anschließendem Austausch, Lehrerkollegium der FOS/BOS Ansbach Vorstellung der Chamäleon-Gruppe, Koki-Treffen Dinkelsbühl Regeln, Grenzen und Konsequenzen in der Erziehung, Tagesmütter, Landratsamt Ansbach Jungs ticken anders, Grundschule Heilsbronn Umgang mit starken Gefühlen in der Erziehung, Kiga. Kunterbunt Ansbach Von Angsthasen und Hasenfüßen Umgang mit Angst bei Kindern, Kiga. Dietenhofen 37

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