Dialog. OTC Dialog. plus. Schwerpunktthema: Substitution Original/Import. Das Magazin des DeutschenApothekenPortals. Service Compliance und Adherence

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1 Service Compliance und Adherence Aktuell Rezeptabrechnung von Medizinprodukten Rezepterkennung Neue Scansysteme im Vergleich Retax-Service Namentlich verordnetes OTX austauschen? Dialog Das Magazin des DeutschenApothekenPortals plus OTC Dialog Das OTC-Magazin des DeutschenApothekenPortals Schwerpunktthema: Substitution Original/Import

2 IN DIESER AUSGABE Liebe Leserin, lieber Leser, INHALT Ungeregelte und strittige Fragen zur 3 Original/Import-Substitution Compliance und Adherence 6 Aut-idem-Liste mit zwei Wirkstoffen ab April 8 Fragen zur Arzneimittelabgabe 12 Rezepterkennung 16 Neue Scansysteme in der Apotheke Neue Rabattverträge zum Frühjahr 21 Impressum 22 Mehrere Packungen auf einem Rezept 25 Darf die Apotheke ein namentlich verordnetes 29 OTX-Produkt austauschen? Produktempfehlung Intimgesundheit 32 Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen 36 OTC-Präparaten auch wenn Schnee und Eis in den meisten Regionen Deutschlands (bislang) ausgeblieben sind, warten doch die meisten sehnsüchtig auf den Frühling. Damit die Temperaturen milder und die Tage nicht nur länger, sondern vor allem heller werden. Und wie schön wäre es, wenn mit der Frühlingssonne zugleich mehr Licht in die Retax-Abgründe käme. Die meisten von Ihnen halten die Hoffnung auf Klarheit bei der Arzneimittelbelieferung längst für eine Illusion. Die Entscheidung, ob das Autidem-Kreuz bei namentlicher Verordnung und PZN-Angabe den Austausch gegen ein wirkstoffidentisches Präparat verhindern kann oder nicht, wird daran ebenso wenig ändern wie die (noch) lediglich 2 Wirkstoffe umfassende Aut-idem-Ausschlussliste. Im Gegenteil. Gerade die Möglichkeit, Pharmazeutische Bedenken anmelden zu können, wo und wann immer dies im Interesse einer effektiven und sicheren Arzneimitteltherapie notwendig ist, gilt den meisten von Ihnen als echter Lichtblick. Ihr Günter C. Beisel Wissenscheck 39 Arbeitshilfe 40 Unsere Online-Medien: DAP -Newsletter DAP Foren von Apothekern für Apotheker Bleiben Sie mit uns im Dialog! 2

3 RETAX-SERVICE Ungeregelte und strittige Fragen zur Original/Import-Substitution (Teil 1) Seit rund 3 Jahren genauer seit Inkrafttreten des AMNOG sorgen immer wiederkehrende Fragen zur Original/Import-Substitution für Probleme und Retaxationen in den Apotheken. In zahlreichen Informationen, DAP Newslettern, DAP Arbeitshilfen, Retax-Rätseln und Diskussionen in den DAP-Foren haben wir versucht, sichere Wege zur vertragsgemäßen Versorgung aufzuzeigen. Leider stoßen auch wir immer wieder an Grenzen, wenn verbindliche Vertragsvereinbarungen fehlen oder nicht interpretationssicher formuliert wurden. Da uns momentan zahlreiche Retaxationen zu dieser derzeit meistdiskutierten Problematik gemeldet werden, möchten wir die Gelegenheit nutzen, die wichtigsten ungeklärten Fragen nochmals zusammenzufassen. Aufhebung der früheren Gleichstellung Nach der alten Rahmenvertrags-Regelung konnte die Apotheke zwischen der Abgabe rabattierter Originale und nicht rabattierter 15/15-Importe frei wählen, solange noch keine wirkstoffgleichen Generika im Markt waren: Diese Gleichstellung wurde zum durch das AMNOG aufgehoben: Das rabattierte Produkt (Original oder Import) ist laut Gesetz und Rahmenvertrag vorrangig abzugeben! Die neue Abgaberegelung verbirgt sich kaum erkennbar im geänderten 129 (1) SGB V: Abgabeverpflichtung bei 15/15-Preisabstand 129 (1) Bei der Abgabe von importierten Arzneimitteln und ihren Bezugsarzneimitteln gelten die Sätze 3 und 4 entsprechend; dabei hat die Abgabe eines Arzneimittels, für das eine Vereinbarung nach 130a Absatz 8 besteht (Anm.: Rabattvertrag), Vorrang vor der Abgabe nach Satz 1 Nummer 2. Verständlicher wird die Absicht des geänderten 129 (1), wenn man einen Blick in die früheren AMNOG-Beschlussempfehlungen der Regierungsparteien v wirft: AMNOG-Beschlussempfehlung der Regierungsparteien zum Vorrang von Rabattarzneien während der Patentschutzzeit.... wird die Verpflichtung zur Abgabe von Arzneimitteln, für die eine Vereinbarung nach 130a Absatz 8 besteht, auch für importierte Arzneimittel und ihre Bezugsarzneimittel hergestellt. Damit wird der Wettbewerb im Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel gestärkt. Importierte Arzneimittel stehen in direkter Konkurrenz zu ihren Bezugsarzneimitteln. Anders als bei Generika findet aber bislang kein direkter Wettbewerb zwischen den Anbietern gegenüber den Krankenkassen statt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden durch die Neuregelung geschaffen. Künftig haben auch Hersteller patentgeschützter Arzneimittel sowie Arzneimittelimporteure die Gewähr, dass Arzneimittel, für die sie eine Vereinbarung nach 130a Absatz 8 geschlossen haben (Anm. Red.: Rabattvertrag), an Versicherte der jeweiligen Krankenkasse vorrangig abgegeben werden... Wahlmöglichkeiten werden geregelt Eine Wahlmöglichkeit für die Apotheke gemäß altem Rahmenvertrag 5 (1) besteht somit nicht mehr. Wenn keine höherrangigen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften dagegen sprechen, ist das Rabattarzneimittel ist immer vorrangig abzugeben. Dies haben die Vertragspartner, die der Gesetzgeber entsprechend in die Pflicht genommen hat, seit auch im Rahmenvertrag geregelt: AMNOG-Beschlussempfehlung zur Verankerung im Rahmenvertrag Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Partner des Rahmenvertrags nach Absatz 2 diesen bezüglich der Vorschriften zur Abgabe importierter Arzneimittel zeitnah und dergestalt anpassen, dass diese Vorschriften der Absicht des Gesetzes, den Wettbewerb auch im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel und der korrespondierenden Importarzneimittel durch Rabattverträge zu stärken, nicht entgegenstehen. 3

4 Abgabe *Hinweis: Vorgehensweise, wenn zu einem Original noch kein Generikum auf dem Markt ist RETAX-SERVICE Gleichzeitig hat der Gesetzgeber auch die Krankenkassen in die Pflicht genommen, die Lieferfähigkeit auch beim Abschluss von Import-Rabattverträgen sicherzustellen, um die Apotheken nicht durch neue Lieferprobleme und aufwändige Defekt-Dokumentationen vor weitere Probleme zu stellen. AMNOG-Beschlussempfehlung zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bei Import-Rabattverträgen: Bei Rabattverträgen für Importarzneimittel sowie ihre Bezugsarzneimittel ist die Lieferfähigkeit sicherzustellen. Nur unter dieser Voraussetzung darf eine Krankenkasse an die maßgebliche Datenbank ein entsprechendes Kennzeichen melden, so dass die Apotheke das rabattierte Arzneimittel vorrangig abgegeben muss. Den Krankenkassen erweitert die Regelung den Spielraum, mit wettbewerblichen Instrumenten die Versorgung ihrer Arzneimittel effizienter zu gestalten. Abgabe in der Apotheke: Gilt Rabattprodukt als wirtschaftlich? Da die Apotheke aufgrund der nicht veröffentlichten Kassenpreise keine Möglichkeit hat, dieses selbst zu überprüfen, muss sie sich auf die EDV-Kennzeichnung als vorrangig abzugebendes Rabattprodukt verlassen können, auch dies wurde bereits in den politischen Stellungnahmen zur AMNOG-Einführung deutlich: AMNOG Entwurf v Mit Satz 7 wird die Verpflichtung zur Abgabe von Arzneimitteln, für die eine Vereinbarung nach 130a Absatz 8 besteht, auch für importierte Arzneimittel und ihre Bezugsarzneimittel hergestellt. Damit wird der Wettbewerb im Marktsegment der patentgeschützten Arzneimittel gestärkt. Importierte Arzneimittel stehen in direkter Konkurrenz zu ihren Bezugsarzneimitteln. Anders als bei Generika findet aber bislang kein direkter Wettbewerb zwischen den Anbietern gegenüber den Krankenkassen statt. Die entsprechenden Rahmenbedinungen werden durch die Neuregelung geschaffen. Künftig haben auch Hersteller patentgeschützter Arzneimittel sowie Arzneimittelimporteure die Gewähr, dass Arzneimittel, für die sie eine Vereinbarung nach 130a Absatz 8 geschlossen haben, an Versicherte der jeweiligen Krankenkasse vorrangig abgegeben werden. Voraussetzung für die Austauschpflicht der Apotheke ist, dass das rabattierte Arzneimittel nach Abzug des Rabatts preisgünstiger ist (...) Auch durch ein Urteil des LG Hamburg im Sommer 2011 und durch ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums wurde betont, dass die Krankenkassen vor Meldung des Rabattkennzeichens an die Apothekensoftware sicherstellen müssen, dass das rabattierte Arzneimittel wirtschaftlich ist und kein günstigerer Reimport im Handel sei. Die Apotheke könne und müsse den Preisvorteil nicht überprüfen. Aut-idem-Kreuz gegenseitiger Austausch zwischen Original und Import möglich? Bisher galt als Konsens zwischen den Vertragspartnern, dass ein Aut-idem-Kreuz im Vergleich zwischen Import und Original den Austausch gegen ein vorrangiges, rabattiertes Produkt nicht ausschließt, denn die Aut-idem-Regel beziehe sich nur auf wirkstoffgleiche Generika, nicht jedoch auf identische Import-/Originalprodukte. Dieser zwischen den Krankenkassen und den Apothekerverbänden unstrittige Konsens wurde auch durch Retaxationen bestätigt. Newsletter vom : Rabattvertrag über Original? ja Abgabe Original Rabattvertrag über Import? ja nein Abgabe Import Original-Verordnung ja nein Original oder bei unterschrittener Importquote Abgabe 15/15-Import Aut-idem-Kreuz? Rabattvertrag über Original? ja Abgabe Original Rabattvertrag über Import? ja nein Abgabe Import Abgabe Original oder bei unterschrittener Importquote Abgabe 15/15-Import DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Oktober DeutschesApothekenPortal! WICHTIG: Rabattiertes Original hat immer Vorrang vor nicht rabattiertem Import, selbst bei Import-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz (und umgekehrt) Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen identischem Original und Import Bei verordnetem nicht rabattiertem Original kann durch korrekte Anwendung von Pharmazeutischen Bedenken der Austausch auf einen rabattierten Import verhindert werden Abgabe Original * vs. Import nein nein Rabattvertrag über Original? ja Abgabe Original Rabattvertrag über Import? ja nein Abgabe Import ja nein Freie Auswahl Original oder Import, wenn Original nicht teurer als Import (Preisgrenze des Netto VK) Zum Download der Arbeitshilfe 18 Original vs. Import : Urteil des SG Koblenz Arbeitshilfe 18 Import-Verordnung Aut-idem-Kreuz? Rabattvertrag über Original? ja Abgabe Original Rabattvertrag über Import? ja nein Abgabe Import nein nein Freie Auswahl Original oder Import, wenn Original nicht teurer als Import (Preisgrenze des Netto VK) Abgabe eines 15/15-Importes wird der Importquote gutgeschrieben. Nichtabgabe führt bei fehlendem Import-Guthaben zu Abzug (Import-Malus) Anrechnung auf Import-Malus kann bei Nichtlieferbarkeit des Importes durch die Sonder-PZN plus Faktor 3 vermieden werden Preisanker beachten, wenn keine Rabattverträge vorliegen Bei Rabattvertrag über Original und Import darf zwischen Original und Import ausgewählt werden Dass dieser Konsens von Importeuren rechtlich kontrovers beurteilt wird, zeigt das aktuelle Urteil des SG Koblenz vom (Az. S13 KR 379/13), welches die Rechtsauffassung der Importeure bestätigt. Das Sozialgericht entschied, dass der klagende Apotheker ein mit Aut-idem-Kreuz und Angabe der PZN verordnetes Importprodukt der Fa. Kohl Pharma nicht gegen ein rabattiertes Produkt des Originalherstellers austauschen muss und eine gegenteilige Retaxation der beklagten Krankenkasse nicht rechtmäßig sei. 4

5 RETAX-SERVICE Das Gericht gab im vorliegenden Fall der Therapiehoheit des Arztes den Vorrang, da dieser das gewünschte Medikament detailliert verordnet habe: das Aut-idem-Kreuz war gesetzt und durch die angegebene PZN war das gewünschte Produkt ausreichend gekennzeichnet. Trotz dieses Urteils sollten Apotheken damit rechnen, dass wie gewohnt retaxiert wird. Berechnung des 15/15-Preisabstands lt. AMNOG Gesetzlicher Herstellerrabatt ist bei der Ermittlung des 15/15-Preisabstands laut Rahmenvertrag zu berücksichtigen 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Die Apotheken sind bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach Absatz 2 verpflichtet zur 1. Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt a) ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder b) die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat, 2. Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln, deren für den Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b mindestens 15 vom Hundert oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels; in dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Regelungen vereinbart werden, die zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen Verständlicher wird auch hier die Absicht des 129 (1), wenn man einen Blick in die AMNOG-Beschlussempfehlungen der Regierungsparteien v wirft: Zu Nummer 15 ( 129 SGB V) / Zu Buchstabe a / Zu Doppelbuchstabe aa Es wird klargestellt, dass der Preisunterschied, der von importierten Arzneimitteln mindestens einzuhalten ist, um im Rahmen der Importförderklausel bevorzugt abgeben zu werden, auf Basis des Apothekenabgabepreises nach Abzug der gesetzlichen Herstellerabschläge zu ermitteln ist. Als preisgünstige Importarzneimittel mit Verpflichtung zur Abgabe im Rahmen der vereinbarten Quote gelten gem. SGB V 129 (1) Satz 2 nur noch solche, deren effektiver Kassenpreis den 15/15-Preisabstand erfüllt. Diese Vorschrift findet sich auch in 5 (2) des Rahmenvertrags. Ermittlung des effektiven Kassenpreises: Es genügt somit seit nicht mehr, die Verkaufspreise von Original und Import zu vergleichen! Folgende Rechnung ist durchzuführen: Preis des Bezugsarzneimittels abzüglich aller gesetzlicher Herstellerrabatte minus Importpreis abzüglich aller gesetzlicher Herstellerrabatte = Effektiver Kassenvorteil bei Importabgabe (dieser muss größer sein als 15 % oder 15 Euro!) Achtung Preisvergleich in der Software! Selbst beim Vergleich der von der Kasse letztlich zu zahlenden Preise zeigen sich leider Unterschiede, die es je nach verwendeter EDV der Apotheke mitunter unmöglich machen, die Preise korrekt zu vergleichen. Einige EDV-System berücksichtigen beim Import/ Original-Preisvergleich offensichtlich nicht, dass bei festbetragsgeregelten Präparaten vom Festbetrag zusätzlich noch der in 130a Absatz 3b geregelte Abschlag für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel zusätzlich abzuziehen ist: Dies ergibt sich aus 5 (2) Rahmenvertrag in Verbindung mit 130a SGB V: Der Rahmenvertrag bestimmt, dass beim Vergleich der Kassenpreise, die Abschläge gem. 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V abzuziehen sind. Das SGB V bestimmt im 130 a (3), dass die üblichen Herstellerrabatte bei Arzneimitteln für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, nicht abzuziehen sind, jedoch der im Abs. 3b geregelte Abschlag für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel. Dass dieses nicht von allen EDV-Systemen gleich behandelt wird, führt dazu, dass die Apotheke ggf. ohne eigenes Verschulden wegen zu teurer Abgabe retaxiert wird. 5

6 SERVICE Compliance und Adherence entscheiden sich in der Apotheke Mangelnde Compliance bzw. Adherence in der Arzneimitteltherapie verursacht in Deutschland hohe Kosten: Die Ausgaben für falsch oder nicht eingenommene Medikamente werden auf bis zu 19 Milliarden Euro geschätzt das sind sechs Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Andere Schätzungen gehen von ca. 10 Mrd. Euro aus, immer noch eine gigantisch hohe Summe. Falsch eingenommene Medikamente führen nicht selten zu einem Therapieabbruch oder unnötigem Wechsel auf Alternativpräparate. Die kompetente patientengerechte Beratung in der Apotheke kann vor einer Falscheinnahme schützen; sie gibt dem Patienten Sicherheit im Umgang mit seinem Medikament, stärkt seine Compliance und fördert so eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Therapieerfolg. Non-Compliance hat viele Ursachen Die WHO definierte fünf Faktoren, die die Compliance bzw. Adherence beeinflussen: I. Patientenbezogene Faktoren Zu den patientenbezogenen Faktoren gehören die Angst vor Nebenwirkungen, Vergesslichkeit, Motivation oder das Wissen über die Erkrankung. Darauf kann in der Apotheke aktiv Einfluss genommen und so die Compliance aktiv gefördert werden. Hilfreich sind hierbei Zusatzmaterialien wie Erinnerungshilfen, Aufkleber, Informationsbroschüren oder Pillenboxen. Die erforderlichen Informationen über das Medikament oder die Erkrankung können neben dem Beipackzettel vor allem über Schulungen, Patientenvorträge oder spezifische Patienteninformationen zur Arzneimittelanwendung vermittelt werden. II. Sozialökonomische Faktoren Das soziale Umfeld sollte berücksichtigt und auf Patientenwunsch mit in die Therapie einbezogen werden. Häufig sind es Ehepartner oder Angehörige, die einen entscheidenden Einfluss auf die Therapie nehmen können. Andere beeinflussende sozialökonomische Faktoren sind beispielsweise das Alter des Patienten oder das Bildungsniveau. Dies alles entscheidet über Art und Umfang der individuellen Beratung in der Apotheke. III. (Gesundheits-)Systembedingte Faktoren Gesundheitssystembedingte Einflüsse auf die Compliance, wie z. B. der mehrmalige Medikamentenwechsel durch Rabattverträge, sollten vom Apotheker berücksichtigt werden. Droht aufgrund dessen eventuell eine Non-Compliance, so liegt es im Ermessen des Apothekers, dies durch das Anmelden Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern. IV. Krankheitsbedingte Faktoren Als krankheitsbedingte Faktoren gelten die Schwere der Symptome, Komorbiditäten oder die Verfügbarkeit wirksamer Therapien. V. Therapiebezogene Faktoren Die Komplexität der Therapie, Nebenwirkungen oder die Dauer der Behandlung sind im Beratungsgespräch ebenfalls zu berücksichtigen. Im Gespräch mit dem Patienten können daraus erwachsende Probleme rechtzeitig erkannt werden, um mit dem Arzt Rücksprache zu halten oder den Patienten zu motivieren, mit dem Arzt über die Therapiedurchführung im Alltag zu sprechen. Rechtlicher Hintergrund Gemäß Apothekenbetriebsordnung 20 (1a), (1) und (2) ist die Apotheke zum Angebot einer Beratung verpflichtet. In 20 (2) wird der Umfang der Beratung näher definiert: Bei der Information und Beratung über Arzneimittel müssen insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden. Die Beratung muss die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels umfassen, soweit erforderlich, auch über eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, ( ). 6

7 SERVICE Complianceförderung bei inhalativen Therapien Zu den beratungsintensivsten Arzneimitteln in der Apotheke zählen zweifellos die inhalativen Therapeutika. Die sorgfältige Schulung im richtigen Umgang mit Medikament und Device ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für gute Compliance und Therapieerfolg. Dabei stellen die Vielzahl der Wirkstoffe und die unterschiedlichen Inhalationssysteme besonders hohe Anforderungen an die beratenden Apothekenteams. Inhalative Arzneimittel und Devices Autohaler Autohaler Breezhaler Breezhaler Diskus Dosieraerosol Dosieraerosol, NEXThaler Dosieraerosol Novolizer Easi-Breathe Easi-Breathe Easyhaler, Dosieraerosol Ellipta Genuair Novolizer Novolizer Novolizer Respimat Soft Inhaler Respimat Handihaler Turbohaler Bronchospray Junik Seebri Breezhaler Ultibro Breezhaler Viani Flutiform Foster Sanasthmax Formatris Salbulair N Ventolair Salbuhexal Relvar Eklira Genuair Budecort Formatris Novopulmon Spiriva Oxis Auf dem dieser Ausgabe beiliegenden Poster Inhalationssysteme sind die wichtigsten Informationen sowie Anwendungshinweise zu den häufigsten Inhalationstherapeutika dargestellt. Die fehlerhafte Anwendung von Inhalationsgeräten ist weit verbreitet. Dies zeigte u. a. die oft zitierte VITA-Studie der ABDA (Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken, 2008), bei der die Inhalationstechnik von mehr als 750 erwachsenen Patienten analysiert wurde: Ca. 80 % der Patienten wendeten ihr Inhala tionssystem nicht korrekt an. Nach der Beratung waren es hingegen nur noch 28 % der Probanden. Dieses Ergebnis dokumentiert eindrucksvoll, wie wichtig die Beratung in der Apotheke ist, um Anwendungsfehler zu vermeiden und so eine effektive Therapie zu ermöglichen. Hat der Patient aufgrund einer falschen Bedienung z. B. das Gefühl, das Inhalationsgerät funktioniert nicht oder das Arzneimittel ist wirkungslos, kann es zur sogenannten intelligenten Non-Compliance kommen, d. h., der Patient setzt das Arzneimittel bewusst ab. Die richtige Bedienung des Gerätes ist Schritt für Schritt zu erklären; dabei ist z. B. auf Zähler am Gerät zu verweisen, welche dem Patienten anzeigen, wenn eine Applikation stattgefunden hat. Teilweise wird bei der Inhalation auch ein akustisches Signal ausgelöst. Praxisbeispiel Formotop Formotop wird zur Erleichterung der Atemwegsobstruktion bei Asthma und COPD eingesetzt. Die Applikation erfolgt mit Hilfe des Novolizer Pulverinhalators, dessen Anwendung relativ einfach ist: Es ist keine Koordination zwischen manuellem Auslösen und Atemrhythmus notwendig, da das Inhalationstherapeutikum automatisch durch Einatmen freigesetzt wird. Einfache Anwendung des Novolizer Pulverinhalators: 1. Schutzkappe abziehen, das Kontrollfenster ist rot. 2. Dosiertaste bis zum Anschlag durchdrücken und loslassen. Das Kontrollfenster zeigt nun grün. 3. Tief und vollständig ausatmen (nicht in das Gerät). 4. Mundstück mit den Lippen umschließen und tief einatmen. Es ertönt ein Klickgeräusch, das Kontrollfenster wird wieder rot. 5. Atem für 5 10 Sekunden anhalten und anschließend langsam durch die Nase ausatmen. Wichtig: Der Novolizer muss während der gesamten Anwendung waagerecht gehalten werden! TIPP Inhalative Arzneimittel nicht substituieren Auch bei Inhalationstherapeutika kann z. B. aufgrund von Rabattverträgen eine Substitution angezeigt sein. Da es jedoch leicht zu Anwendungsfehlern kommen kann, wenn der Patient nicht sein gewohntes Medikament erhält, sollte die Apotheke die Substitution durch Geltendmachen Pharmazeutischer Bedenken verhindern. 7

8 RETAX-SERVICE DAV und GKV einigen sich: Aut-idem-Liste mit zwei Wirkstoffen ab April AM mit Wirkstoff Phenytoin PHENHYDAN PHENYTOIN AWD PHENYTOIN NATRIUM Aurobindo ZENTROPIL Es waren zähe und vor allem lange Verhandlungen, die Anfang Januar endlich zu einem Ergebnis gekommen sind: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV- Spitzenverband haben sich endlich auf die Erstellung einer Liste zum Substitutionsausschluss geeinigt. Wirkstoffe, die auf der Liste zu finden sind, dürfen künftig nicht mehr ausgetauscht werden. Damit wurde ein langgehegter Wunsch der Apotheker umgesetzt und ein großer Schritt in Richtung Vereinfachung und Klarheit getan gerade was die therapeutische Versorgung chronisch kranker Patienten mit besonders heiklen Wirkstoffen angeht. Die Liste ist allerdings noch nicht sehr umfangreich: Die ersten beiden Wirkstoffe, auf die sich die Verhandlungspartner einigen konnten, sind das Antiepileptikum Phenytoin sowie das Immunsuppressivum Ciclosporin. Generelles Austauschverbot Die Liste wird ab April verbindlich, für Phenytoin und Ciclosporin gilt ab dann also ein generelles Austauschverbot. Für die Apotheken bedeutet dies: Es darf nur genau das verordnete Präparat abgegeben werden, Rabattverträge müssen nicht beachtet werden. AM mit Wirkstoff Ciclosporin CICLORAL CICLOSPORIN 1A Pharma CICLOSPORIN HEXAL CICLOSPORIN dura CICLOSPORIN Pro CIQORIN DEXIMUNE IMMUNOSPORIN SANDIMMUN Probleme im Nacht- und Notdienst Vor- und Nachteile liegen dabei eng beieinander. Die Sonder-PZN wegen Pharmazeutischer Bedenken darf laut DAV nicht mehr genutzt werden. Der Arzt muss ein neues Rezept ausstellen, damit der Patient ein eventuell gewohntes Präparat in der Apotheke erhalten kann. Probleme sind im Nacht- und Not- dienst und bei Nichtlieferfähigkeit eines Präparates zu erwarten. Denn auch dann darf das Austauschverbot nicht umgangen werden. Kritische Stimmen Die Aut-idem-Liste wird innerhalb der Apothekerschaft durchaus kritisch beurteilt. Einige empfinden die Festlegung der Liste als Einschränkung ihrer pharmazeutischen Kompetenz. Bisher war es durch Anmelden Pharmazeutischer Bedenken möglich, die Verschreibung des Arztes vor einer Substitution zu schützen und individuell auf die Therapie des Patienten Einfluss zu nehmen. Neben der oft gespeicherten Medikations historie von Kundenkarteninhabern konnten auch Lieferengpässe bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Diese Möglichkeiten werden mit der Aut-idem-Liste eingeschränkt und die Entscheidung über einen Austausch wieder komplett in die Hände der Ärzte gelegt. Die Angst, gewonnenen Spielraum durch die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken wieder zu verlieren, sitzt dabei tief. Wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht, soll die Aut-idem-Liste künftig aber nicht mehr in Selbstverwaltung von DAV und GKV-Spitzenverband erarbeitet, sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum 14. SGB V-Änderungsgesetz hervor, der Anfang Februar in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht wurde. Das bisherige Vorgehen habe sich als zu schwerfällig und konfliktträchtig erwiesen, heißt es in dem Antrag. Inwieweit die Apotheker also künftig ein Mitspracherecht haben, ist derzeit alles andere als klar. Der DAP Newsletter hält Sie hier auf dem Laufenden. Hier können Sie den kostenlosen Newsletter abonnieren: Hier finden Sie den Änderungsantrag im Wortlaut: 8

9 AUS DER INDUSTRIE Vertragspreise beachten: Richtige Rezeptabrechnung von Medizinprodukten Bei der Abrechnung von Rezepten über Medizinprodukte gelten besondere Vor schriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Das Apothekenteam erhält ein Rezept eines Kinderarztes über ein Medizinprodukt, das u. a. zur Behandlung von Verstopfung bei Kindern zwischen 2 11 Jahren angewendet wird. In dem genannten Verordnungsbeispiel rechnet die Apotheke den mit der AOK Rheinl./Hamburg verhandelten Vertragspreis von 67,07 ab. Eine Kürzung des Abrechnungs betrages auf die UVP des Herstellers (UVP 63,26 ) ist nicht erforderlich 1. Das Rezept wird mit der entsprechenden PZN und dem dazugehörigen Vertragspreis bedruckt und abgerechnet. Da die Vertragspreise bei den Primärkassen beispielsweisen den AOKen regional unterschiedlich sind, ist korrekt, dass von der AOK Rheinland/Hamburg ein anderer Preis erstattet wird als beispielsweise von der AOK Baden Württemberg. Den richtigen Preis weist die Apothekensoftware automatisch bei Eingabe der IK-Nummer der Krankenkasse aus. Richtige Abrechnung von Medizinprodukten auf Rezept: Zur richtigen Rezeptbearbeitung und Abgabe in der Apotheke sind zunächst folgende Punkte zu klären: 1. Erstattungsfähigkeit des Medizinproduktes 2. Richtige Abrechnung mit Vertragspreis Erstattungsfähigkeit Bei der Verordnung von Medizinprodukten hat die Apotheke immer die Prüfpflicht, ob diese erstattungsfähig und damit abrechnungsfähig zulasten der GKV sind. Das verordnete MOVICOL Junior aromafrei gehört seit dem zu den erstattungsfähigen Medizinprodukten und darf daher auf einem GKV-Rezept beliefert werden. Zur Übersicht aller verordnungsfähigen Medizinprodukte: Vertragspreise Bei der Bedruckung des Rezeptes sind die ausgehandelten Vertragspreise mit den Krankenkassen bindend. Der mit der jeweiligen Krankenkasse ausgehandelte Preis wird bei der Rezeptabrechnung in das dafür vorgesehene Abrechnungsfeld des Rezeptes gedruckt. Es gelten unterschiedliche Vertragspreise Der jeweils gültige Vertragspreis wird auf das Rezept gedruckt Liegt der Vertragspreis über der UVP des Medizinproduktes muss dieser nicht reduziert werden Arzneimittel vs. Medizinprodukt Präparate, die den Wirkstoff Macrogol enthalten, sind sowohl als Medizinprodukte als auch als Arzneimittel im Handel MOVICOL Beutel Pulver beispielsweise ist ein erstattungsfähiges Medizinprodukt. Da für Medizinprodukte keine Normgrößen vergeben werden, entfällt bei Stückzahlverordnungen das lästige Suchen in der PackungsV. Alle Packungsgrößen des Medizinproduktes sind voll erstattungsfähig. Einige Importeure vertreiben MOVICOL Beutel Pulver als Arzneimittel. Da für Arzneimittel Normgrößen vergeben werden, ist in diesem Fall bei Stückzahlverordnungen die PackungsV bindend. > MOVICOL flüssig Orange > MOVICOL Beutel Pulver > MOVICOL Eine aktuelle Abgabehilfe zu Junior Schoko > MOVICOL Junior aromafrei MOVICOL Movicol gibt Hilfestellung bei der 50 St. Es gibt rabattierte Norgine Macrogol-Arzneimittel MOVICOL 50 St. Es gibt einen Norgine 50er-Movicol -Import MOVICOL richtigen Rezeptbelieferung. 50 St. Produktneutrale Verordnung MOVICOL Beutel N3 Normgrößen-Verordnung Zum Download der Arbeitshilfe: 1 Stand lt. Lauer-Taxe MOVICOL Medizinprodukte ABGABEHILFE ZU MOVICOL Seite 1 MOVICOL Arzneimittel finden Sie auf Seite 2 Alle MOVICOL -Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte (Anlage V der AM-RL) des G-BA aufgeführt werden. Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung kann für Medizinprodukte nicht erfolgen, da die PackungsV nur für Arzneimittel gilt. Eine Verordnung der MOVICOL -Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich. Neue Packung mit 90 Beuteln Verordnung Problem Fragestellung Lösung Muss auf rabattierte Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel Macrogol-Arzneimittel beziehen. ausgetauscht werden? Darf die Verordnung gegen Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen einen Movicol -Import mit Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes 50 Stück ausgetauscht werden? auf ein Arzneimittel nicht zulässig. Muss vom Original Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN (Medizinprodukt) oder vom oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt Import ausgegangen werden? abgegeben werden kann. Kann darauf das Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis, Medizinprodukt abgegeben werden? dass er die 100er-Packung MOVICOL Norgine als wirtschaftliche Groß packung verordnen kann. N3 könnte von Prüfstellen als Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren Abgabe vom Medizinprodukt MOVICOL sollte diese Verordnung auf das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung geändert werden. MOVICOL Beutel 100 St. Früher als Jumbopackung Darf diese Menge beliefert Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie Norgine im Handel werden? verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen beziehen sich nur auf Arzneimittel. Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL -Produkten finden Sie unter DAP, ohne Gewähr, Stand November

10 AUS DE R I N DUS T R I E Neues Inhalationstherapeutikum zur Behandlung von Asthma und COPD ARBEITSHILFE S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n Inhalationssysteme & zugehörige Produkte (Auswahl) Autohaler Breezhaler Diskus Astellas Pharma Novartis Pharma GlaxoSmithKline Dosieraerosol Dosieraerosol Easi-Breathe Ellipta Genuair HandiHaler NEXThaler Novolizer Chiesi Astellas Pharma Respimat Soft Inhaler Inhalationssystem 1. Nehmen Sie die Schutzkappe ab, indem Sie den kleinen Vorsprung an der Rückseite der Schutzkappe nach unten drücken. Anwendung 2. Drücken Sie den grauen Hebel hoch bis er einrastet. Halten Sie den Autohaler dabei aufrecht. 3. Atmen Sie zunächst aus. Nehmen Sie dann das Mundstück in den Mund, atmen tief ein und halten den Atem einige Sekunden an. 4. Drücken Sie danach den grauen Hebel wieder herunter und setzen Sie die Schutzkappe wieder auf. Beide Tasten gleichzeitig fest drücken um die Kapsel zu durchstechen, bis ein Klicken zu hören ist, dann wieder loslassen. Atmen Sie vollständig aus, bevor Sie das Mundstück in den Mund nehmen. Halten Sie den Inhalator wie im Bild gezeigt. Die Tasten sollen nach links und rechts zeigen. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Nehmen Sie das Mundstück in den Mund und schließen Sie die Lippen um das Mundstück. Atmen Sie rasch und gleichmäßig so tief wie möglich ein. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Halten Sie Ihren Atem mind. 5 bis 10 Sek. an oder solange, wie dies bequem möglich ist, während Sie den Inhalator aus dem Mund nehmen. Atmen Sie anschließend aus. Chiesi Langsam und tief ausatmen. Atmen Sie nicht in den Inhalator hinein. 2. Inhalieren a) Tief ausatmen. b) Den Easi-Breathe zum Mund führen und die Lippen fest um das Mundstück schließen. c) Tief und gleichmäßig einatmen, dabei die Lufteinlassöffnung oben auf dem Inhaliergerät nicht verdecken. d) Weiter einatmen, nachdem der Sprühstoß ausgelöst wurde. 3. Schließen a) Das Mundstück aus dem Mund nehmen und den Atem für ca Sek. anhalten. b) Anschließend langsam ausatmen. c) Schutzklappe schließen. Mundstück mit den Lippen umschließen, Kopf leicht zurückneigen. Tief und langsam durch den Mund einatmen. Mit Beginn des Einatmens Metallbehälter nach unten drücken, um den Sprühstoß auszulösen. Nach der Inhalation den Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist (ca Sek.). Langsam durch die Nase oder die fast geschlossenen Lippen (Lippenbremse) ausatmen. GlaxoSmithKline Teva 1. Öffnen Zuerst muss die Schutzklappe vollständig geöffnet werden. Bei Anwendung des Bedarfssprays (Salbulair N) muss der Easi-Breathe vor dem Öffnen geschüttelt werden. Schutzkappe vom Mundrohr des Inhalators abnehmen. 1. Schutzkappe vom Mundstück des Dosieraerosols abnehmen und Dosieraerosol kräftig schütteln. 2. Aufrecht hinsetzen oder hinstellen. Langsam und tief, jedoch nicht in das Dosieraerosol, ausatmen. 3. Dosieraerosol senkrecht mit dem Behälterboden nach oben vor den Mund halten. Kopf leicht nach hinten beugen und das Mundstück mit den Lippen fest umschließen. 4. Langsam (ca. 5 Sek.) und tief durch den Mund einatmen und dabei zu Beginn der Einatmung den Wirkstoffbehälter nach unten drücken (Sprühstoß wird ausgelöst). 5. Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist (ca. 10 Sek.). Dosieraerosol aus dem Mund nehmen, langsam ausatmen. 6. Vor einer zweiten Inhalation 30 Sek. warten und das Dosieraerosol nochmals schütteln, dann den Inhalationsvorgang wiederholen. 7. Schutzkappe wieder aufsetzen. Boehringer Ingelheim So einfach funktioniert Handlichkeit 1 x täglich 3. Prüfen, ob das Kontrollfenster Grün anzeigt, dann ist der Inhalator bereit. Bevor Sie den Inhalator an den Mund führen, atmen Sie vollständig aus und nicht in den Inhalator. 4. Kräftig und tief einatmen, bis ein Klicken zu hören ist und weiteratmen. Nach der Inhalation halten Sie den Atem an solange es angenehm ist. Schließen Schieben Sie die Schutzkappe vollständig nach oben, um das Mundstück abzudecken. Spülen Sie Ihren Mund mit Wasser aus, nachdem Sie den Inhalator angewendet haben. 5. Nach richtigem Inhalieren ist das Kontrollfenster rot. 1. Die Schutzkappe vom Novolizer abziehen. Das Kontrollfenster ist noch rot. 1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks, dass noch Dosen (1 120) im NEXThaler vorhanden sind. Halten Sie Ihren NEXThaler fest in senkrechter Position. Öffnen Sie die bis dahin geschlossene Abdeckung nun vollständig. Atmen Sie so tief wie möglich aus. Nicht in den Inhalator ausatmen! 2. Das Mundstück fest mit den Lippen umschließen, dabei nicht den Lufteinlass abdecken. Mit einem schnellen und tiefen Atemzug inhalieren, bis ein klickendes Geräusch zu hören ist. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und atmen Sie weiter tief ein. Nach der Inhalation den Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist (ca. 10 Sek.), danach langsam ausatmen, jedoch nicht in den Inhalator. 2. Grüne Taste ganz herunterdrücken und wieder loslassen. 1. Entriegeln und Mundstück nach oben klappen. 2. Kapsel aus Blister nehmen und einlegen, Mundstück schließen und einrasten lassen. Es ist NICHT NOTWENDIG, Ihren Genuair Inhalator zu reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten, wischen Sie mit einem trockenen Küchentuch oder Papiertaschentuch über das Mundstück. Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur Reinigung des Genuair -Inhalators, da dies dem Arzneimittel Schaden zufügen könnte. Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit Reinigen Sie den HandiHaler einmal pro einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab. Monat. Klappen Sie Schutzkappe und Mundstück nach- Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigeinander auf. Öffnen Sie anschließend das Gekeiten! räteunterteil durch Hochheben des Anstechknopfes. Zur Entfernung von Pulverresten spülen Sie den kompletten HandiHaler mit warmem Wasser. Trocknen Sie den HandiHaler sorgfältig, indem Sie das restliche Wasser auf ein Papierhandtuch schütten. Lassen Sie ihn anschließend mit geöffneter Schutzkappe, Mundstück und Geräteunterteil an der Luft trocknen. Da der Trockenvorgang 24 Stunden dauert, rei nigen Sie den HandiHaler unmittelbar nach Gebrauch. Damit ist er für Ihre nächste Anwendung wieder gebrauchsfertig. Die Außenseite des Mundstücks können Sie nach Bedarf mit einem feuchten, jedoch nicht nassen Tuch reinigen. Bei der Erstbenutzung von flutiform oder nach längerer Nichtbenutzung zunächst zwei bis drei Sprühstöße in die Luft sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie Heiserkeit vorzubeugen. Hinweis zum Dosiszähler flutiform : Verbleibende Hübe werden rückwärts runter gezählt, farblich verändert, im Dosiszähler angezeigt: Hub grün, Hub gelb, ab 15 Hüben rot Beratungstipps: Nicht über 25 C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus nutzen. Auf der Verpackung von FOSTER befindet sich ein Klebeetikett, auf dem Ihr Apotheker das Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum ist das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Nicht über 25 C lagern. Die Lösung muss vor der Anwendung nicht geschüttelt werden und gewährleistet eine konstante Abgabe der extrafeinen Dosis. Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen. Nach Möglichkeit sollte die Anwendung im Stehen oder Sitzen erfolgen. Durch das Einatmen wird der Sprühstoß automatisch ausgelöst. Der Wirkstoff wird immer im richtigen Moment, nämlich zu Beginn der Inhalation, abgegeben. Der Easi-Breathe setzt immer eine gleichbleibende Wirkstoffdosis frei. Nach jeder Anwendung Mund mit Wasser ausspülen. Dadurch wird die Gefahr verringert, dass als Nebenwirkung ein wunder Mund oder Rachen auftritt. Blister-Handhabung: 1. Trennen Sie die Blisterstreifen entlang der Perforation. 2. Öffnen Sie die Folie erst unmittelbar vor Gebrauch mit Hilfe der Lasche soweit, dass eine ganze Kapsel komplett sichtbar wird. Falls dabei versehentlich eine zweite Kapsel der Luft ausgesetzt wird, muss diese verworfen werden. 3. Entnehmen Sie die Kapsel. Spiriva Kapseln enthalten nur eine kleine Menge Pulver, so dass die Kapseln nur teilweise gefüllt sind. 3-Fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung: Hören (Klick während Inhalation), Schmecken (Lactose), Sehen (Zählwerk). Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass nur bei erfolgreichem Inhalationsmanöver die Dosis aus der Dosierkammer freigegeben wird und das Zählwerk einen Schritt rückwärts zählt. Anderenfalls wird keine Dosis freigesetzt und das Zählwerk zählt nicht weiter. Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen. Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf grün gewechselt hat! Für weitere Informationen dazu siehe bitte Fachinformation/Gebrauchsinformation. Nicht in den Inhalator hineinatmen. Halten Sie die grüne Taste nicht gedrückt, während Sie einatmen. Die komplette Dosis wurde richtig inhaliert, wenn das Kontrollfenster nach der Inhalation ROT wurde. Manche Patienten nehmen individuell einen leicht süßen oder etwas bitteren Geschmack im Mund wahr, während sie das Arzneimittel inhalieren. Dies hat jedoch keine Auswirkungen. Inhalieren Sie keine zusätzliche Dosis, falls Sie nach der Inhalation keinen Geschmack bemerken. flutiform FOSTER Dosieraerosol Salbulair N Relvar Ellipta Eklira Genuair Spiriva 18 Mikrogramm FOSTER NEXThaler Formotop Novolizer Während Sie durch den Inhalator einatmen, dreht sich die Kapsel in der Kammer und Sie sollten ein schwirrendes Geräusch hören. Sie werden einen süßen Geschmack empfinden, während das Arzneimittel in die Lungen gelangt. Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das Ihnen zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. Es zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0 erscheinen in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch wenige Einzeldosen übrig sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist Ihr Inhalationsgerät leer (d. h. das Pulver ist aufgebraucht). Bronchospray Junik Seebri Breezhaler Ultibro Breezhaler Viani Salbutamol 0,1 mg Beclometasondipropionat 0,1 mg Glycopyrronium bromid 62,55 µg entspricht Glycopyrronium (Abgabe Mundstück: 44 µg) 50 µg Indacaterol maleat 142,53 µg entspricht Indacaterol (Abgabe Mundstück: 85 µg) 110 µg, Glycopyrronium bromid 62,55 µg entspricht Glycopyrronium-Kation (Abgabe Mundstück: 43 µg) 50 µg Salbutamol 0,1 mg Beclometasondipropionat 0,1 mg 200 ED N1 400 ED N2 100 ED N1 200 ED N2 400 ED N3 30 ED ohne N-Größe, ab N2 3 x 30 ED ohne N-Größe 60 ED N1 3 x 60 ED N3 120 ED ohne N-Größe 360 ED N2 120 ED N2 2 x 120 ED N3 200 ED N1 400 ED N2 200 ED N2 400 ED N3 Größte Messzahl Nmax=400 ED Größte Messzahl Nmax=100 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED 30 und 3 x 30 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=400 ED Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten benutzen! Den Druckgasbehälter im Inhalator lassen. Legen Sie das Dosieraerosol nicht ins Wasser. Ventolair Dauer der Haltbarkeit: 2 Jahre. Haltbarkeit nach Öffnen: 6 Wochen. Nicht über 25 C lagern. 2. Die Schutzkappe bis zum Anschlag öffnen. Der Novolizer -Inhalator muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei jedem Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab, stellt den Inhalator auf den Kopf und zieht die locker sitzende Dispergierkammer nach vorne und oben vom Inhalator ab. Die Einzelteile werden durch leichtes Beklopfen mit einem weichen trockenen Tuch gereinigt. Kein Wasser! Umweltfreundliches Refillsystem Wichtig: Der Novolizer sollte nicht länger als 1 Jahr im Gebrauch sein. Nicht mit Wasser reinigen! Patrone passt nur in richtiger Position, sodass ein falsches Einlegen ausgeschlossen ist. Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden, deshalb keine Überdosierungsgefahr! Budecort Novolizer Salbu Novolizer 3. Auslösen und langsam inhalieren. 1 x täglich 2 Hübe Einfache Vorbereitung 1 x im Monat 1. Gehäuse öffnen Sicherheitsknopf drücken und Gehäuseunterteil abziehen Patrone einschieben Schmales Patronenende nach oben und Patronenboden bis zum Einrasten auf feste Oberfläche drücken Gehäuseunterteil wieder aufstecken und anschließend nicht mehr öffnen oder Patrone entfernen 4. Spannen Gehäuseunterteil in 3. Pfeilrichtung drehen, bis es einrastet (s. Schritt 1 Anwendung) Schutzkappe öffnen (s. Schritt 2 Anwendung) 6. Auslöser drücken, bis eine Sprühwolke sichtbar ist und Schritte 4 6 dreimal wiederholen fertig! Beim Spannen: Den Spiriva Respimat Inhalator mit geschlossener grüner Schutzkappe (verhindert vorzeitiges Auslösen) senkrecht halten. Wenn der Anzeiger den roten Bereich der Skala erreicht, sind noch etwa 14 Hübe (Dosis für 7 Tage) vorhanden. Spätestens 3 Monate nach Anbruch sollte der Spiriva Respimat Inhalator nicht mehr verwendet werden, selbst wenn das Arzneimittel noch nicht aufgebraucht ist. Spiriva Respimat Berodual Respimat Soft Inhaler Präparate Viani mite 50/100: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 100 µg flutiform 50/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,1 µg, Fluticason 17-propionat 50 µg flutiform 125/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,1 µg, Fluticason 17-propionat 125 µg flutiform 250/10: Formoterol-fumarat-Dihydrat 8,19 µg, Fluticason 17-propionat 250 µg Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg, Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg FOSTER gibt ein Wirkstoffaerosol mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2 2, µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP. (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10) Flutide Diskus Ventolair Serevent Diskus Aclidinium 322 µg Pulver zur Inhalation Jede abgegebene Dosis enthält 322 µg Aclidinium (als 375 µg Aclidiniumbromid). Dies entspricht einer abgemessenen Dosis von 343 µg Aclidinium (als 400 µg Aclidiniumbromid). Tiotropiumbromid-1-H2O 22,49 µg entspricht Tiotropium-Kation 18 µg 1 x 30 ED ohne N-Größe 3 x 30 ED ohne N-Größe 60 ED N2 3 x 60 ED ohne N-Größe Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=200 ED 30 ED N1 60 ED N2 90 ED N3 Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg, Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg FOSTER NEXThaler enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2 2, µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP. (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10) Formoterol 6 µg oder 12 µg Budesonid 0,2 mg oder 0,4 mg Salbutamol 0,1 mg Tiotropiumbromid-1H2O 3,12 µg entspricht TiotropiumKation 2,5 µg 60 ED N1 100 ED N2 120 ED N2 180 ED N3 100 ED N1 200 ED N2 2 x 200 ED ohne N-Größe 200 ED N1 400 ED N2 4 ml, 60 ED N1 2 x 4 ml, 120 ED N2 3 x 4 ml, 180 ED N3 4,5 ml, 120 ED ohne N-Größe Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Ipratropiumbromid-1H2O 0,02 mg,* Fenoterolhydrobromid 0,05 mg** * entspricht Ipratroiumbromid 0,019 mg entspricht Ipratropiumkation 0,015 mg **entspricht Fenoterol 0,039 mg 120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. atmadisc Diskus Salbulair Relvar Ellipta 92/22: Abgabe Fluticasonfuroat 92 µg, Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg Relvar Ellipta 184/22: Abgabe Fluticasonfuroat 184 µg, Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg 1 x 30 ED und 3 x 30 ED sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. 120 ED N2 2 x 120 ED N3 Größte Messzahl Nmax=90 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED Bretaris Genuair Aarane N, Allergospasmin N, Alvesco, Atrovent N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm, Berodual N Dosier-Aerosol, Berotec N Dosier-Aerosol, Bronchocort novo, Bronchospray novo, Budiair, Flutide Dosier-Aerosol, Foradil Spray FCKW-frei, Forair, Intal N Aerosol, INUVAIR, Junik, Salbulair N Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm Dosieraerosol, Sanasthmax, Serevent DosierAerosol, Sultanol Dosier-Aerosol, Ventolair Dosieraerosol, Viani Dosier-Aerosol FCKW-frei Größte Messzahl Nmax =600 ED 2 x 4,5 ml, 240 ED N1 Formatris Novolizer Weitere Anwend.Produkte für Video dieses System Onbrez Breezhaler Aerobec Viani 50/250: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 250 µg Viani forte 50/500: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 500 µg Novopulmon Novolizer Salbu Novolizer Ventilastin Novolizer ED Normgröße/Nmax Größte Messzahl Nmax=600 ED Wirkstoff Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar. Anwend.Video Weitere Produkte für dieses System Beratungstipps Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten, verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor Sie die Schutzkappe schließen. Das Dosieraerosol einmal pro Woche reinigen: Den Inhalator einschließlich der Innen- und Außenseite des Mundstücks mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen. 1. Spannen: Gehäuseunterteil in Pfeilrichtung drehen, bis es einrastet. 3. Mundstück mit den Lippen umschließen, kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch hören, Atem 5 10 Sek. anhalten, ausatmen. Fertig! 3. Schließen Sie die Abdeckung nun vollständig und prüfen Sie, ob das Zählwerk eine Dosis weniger anzeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich zur Beurteilung der Inhalationstechnik an Ihren Arzt oder Apotheker. 3. Kapsel druckvoll anstechen und inhalieren: Vor dem Inhalieren ausatmen. Mundstück umschließen und tief einatmen. Vorgang wiederholen. Boehringer Ingelheim So einfach funktioniert Innovation 1 x täglich 2. Farbige Dosiertaste drücken. Das Kontrollfenster wird grün. Wichtig: Taste loslassen! Das Mundstück des Inhaliergeräts sollte etwa drei bis vier Mal wöchentlich mit warmem Wasser gereinigt und anschließend getrocknet werden. Hierfür muss zuvor der obere Teil der Kunststoffhülle abgeschraubt und der Wirkstoffbehälter herausgenommen werden. Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler automatisch aus. Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer zu Beginn der Einatmung. Der Autohaler setzt immer eine konstante Wirkstoffdosis frei. Nach dem Einatmen ertönt ein leises Klack ; ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation. Nach der Inhalation können Sie anhand der transparenten und nun leeren Kapsel kontrollieren, ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt der Kapsel inhaliert haben. 1. Schutzkappe durch Zusammenziehen der Pfeile abziehen. Wischen Sie die Außenseite des Mundstücks 1 x wöchentlich mit einem trockenen Tuch (kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden!) ab. Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück des Diskus mit einem trockenen Tuch ab. Bitte beachten Sie! Stecken Sie das zum Reinigen verwendete Tuch oder andere Gegenstande nicht in den Autohaler, es könnte zu Beschädigungen des Autohalers führen. Bitte den Autohaler nicht auseinandernehmen oder mit Wasser spülen! Almirall Hermal Öffnen Schieben Sie die Schutzkappe herunter, bis Sie ein Klicken hören. Ihr Arzneimittel ist jetzt zum Inhalieren bereit. Zur Bestätigung zählt das Zählwerk um 1 herunter. Inhalieren Halten Sie den Inhalator zuerst von Ihrem Mund entfernt und atmen Sie so weit wie möglich aus. Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein. Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen und umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen. Blockieren Sie nicht den Lüftungsschlitz mit den Fingern. Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und tiefen Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange wie möglich an (etwa 3 4 Sek.). Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen Sie ruhig und langsam aus. Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein. Hinweis: Den Easi-Breathe stets senkrecht halten. Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um den Inhalator zu reinigen, wischen Sie das Mundstück innen und außen mit einem sauberen, trockenen und fusselfreien Tuch ab, um alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie den Inhalator trocken. Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen Tuch ist ausreichend. Reinigung/ Patronenwechsel Mundipharma 1. Öffnen: Durch Wegschieben des Daumengriffes, bis das Mundstück und der Hebel erscheinen und ein Klicken zu hören ist. 2. Spannen: Hebel von sich wegschieben, bis ein Klicken zu hören ist. Damit ist eine Dosis zur Inhalation freigegeben. Ein kleines Loch im Mundstück hat sich geöffnet. 3. Inhalieren: Tief ausatmen (nicht in den Diskus hinein). Dann das Mundstück mit den Lippen umschließen und rasch, gleichmäßig und tief durch den Diskus einatmen. Atem so lange wie möglich anhalten (5 10 Sek.) und dann langsam durch die Nase wieder ausatmen. 4. Schließen: Daumengriff bis zum Einrasten zurückschieben. Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen Basisteil festhalten und Mundstück zurückklappen. Kapsel mit trockenen Händen aus der Blisterpackung entnehmen (nicht durch die Folie drücken). Kapsel in das Kapselfach legen und den Inhalator schließen, bis Sie ein Klicken hören. Reinigung/ Patronenwechsel Einteilung in die PackungsV: In einer Studie konnte gezeigt werden, dass der Ellipta -Inhalator besonders einfach in der Handhabung ist: 95 % der Patienten verwendeten den Ellipta bereits beim ersten Gebrauch korrekt. Nach 14 Tagen wendeten nahezu alle Patienten (> 99 %) den Ellipta -Inhalator korrekt an2. Durch die nur 1 x tägliche Inhalation ist die Therapie besonders patientenfreundlich. Weitere Informationen zur Anwendung können Sie dem beiliegenden Poster entnehmen, das Sie im DeutschenApothekenPortal finden. Anwendung 2. Zur Behandlung von Erwachsenen mit COPD mit einem FEV1 < 70 % des Normwerts (nach Anwendung eines Bronchodilatators), die trotz regelmäßiger bronchodilatorischer Therapie Exarzerbationen in der Vorgeschichte aufweisen. Einfache Handhabung erleichtert Therapie Inhalationssystem 1. Regelmäßige Behandlung von Asthma bei Er wachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, bei denen ein Kombinationspräparat angezeigt ist: Patienten, die mit inhalativen Kortikosteroiden und einer Bedarfsmedikation mit inhala tiven kurzwirksamen Beta-2-Agonisten nicht ausreichend eingestellt sind. Fehlt diese Angabe, muss sie vom Arzt mit Unterschrift und Angabe des Datums nachgetragen werden. Beratungstipps Relvar Ellipta kommt für folgende Anwendungs gebiete zum Einsatz1: Voraussetzung ist die Angabe der genauen Stückzahl (z. B. 1 x 30 ED oder 3 x 30 ED) auf dem Rezept. Präparate Relvar Ellipta enthält eine Wirkstoff-Fixkombination aus einem inhalativen Corticoid (Fluticasonfuroat) und einem selektiven langwirksamen Beta-2-Agonisten (Vilanterol). Alle Relvar Ellipta Packungsgrößen sind auch ohne N-Größe voll erstattungsfähig. Wirkstoff eit Mitte Januar ist die neue ICS/LABAFixkombination Relvar Ellipta zur Behandlung von Asthma und COPD auf dem Markt. Der Ellipta -Inhalator zeichnet sich besonders durch seine patientenfreundliche Handhabung aus. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke sind einige Details zu be achten. ED Normgröße/Nmax S AUS DE R I N DUS T R I E Mehrfachverordnung Buprenorphin-4-Tagespflaster durch festen Wechselrhythmus Schon kostenlos abonniert? Therapieerleichterung Ein permanentes Problem Service Preisvergleich Original vs. Import NEU! Fristablauf B ei chronischen und starken Schmerzen (z. B. Tumorschmerzen) stellen stark wirkwie Buprenorphin eine wichtige Behandlungsoption dar. Die Anwendung in Form eines transdermalen Retax-Gefahr bei Hilfsmitteln same Opioidanalgetika Retax-Service OTC auf Rezept: Pflasters bietet eine lang anhaltende Ausnahmen und Sonderregelungen Schmerzlinderung bei guter Verträglichkeit. Diese Ergebnisse decken sich mit anderen Untersuchungen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit von Buprenorphinpflastern.2 5 In der genannten AWB wurde allerdings noch ein weiterer wichtiger Aspekt betrachtet: Es wurde geprüft, inwieweit ein fester Wechselrhythmus an zwei Tagen in der Woche die Therapie erleichtert. Durch Wahl eines 4-Tagespflasters kann die Therapie zusätzlich erleichtert werden. Therapieerleichterung durch feste Wechseltage Schmerzpflaster stellen eine wichtige Alternative zu oralen Opioidanalgetika dar, denn sie bieten einige Vorteile. Dazu zählen eine gute Verträglichkeit aufgrund des konstanten Wirkstoffspiegels und der Umgehung des Magen-Darm-Traktes sowie eine geringe Applikationshäufigkeit durch die lange Wirkdauer.1 Bei dem Buprenorphinpflaster Transtec PRO beträgt die Applikationsdauer vier Tage. Im Gegensatz zu 3-Tagespflastern kann es an zwei festen Tagen in der Woche (z. B. Montagmorgen und Donnerstagabend) gewechselt werden. Bei der AWB gaben 89,3 % der Ärzte an, den festen Wechselrhythmus zu bevorzugen, da er in vielen Fällen die Patientenaufklärung und die Therapieführung erleichtert.2 Für mehr als drei Viertel der Patienten Alles zum Thema Arzneimittelabgabe und Retax-Vermeidung finden Sie im DAP Dialog Dialog Starke Wirkung bei guter Dialog stuften die Ärzte die festen Wechseltage als bedeuverträglichkeit des DeutschenApothekenPortals tend oder sehr bedeutend ein. Die Anwendung eines Das Magazin Die hohe analgetische Wirksamkeit von transder4-tagespflasters kann demnach wesentlich zur malem Buprenorphin bei geringem Auftreten unersicherung der Compliance und des Therapieerfolwünschter Arzneimittelwirkungen ist gut belegt.2 5 ges beitragen. So zeigte sich etwa in einer Anwendungsbeobachtung (AWB) mit 3654 Patienten mit chronischen des DeutschenApothekenPortals Das OTC-Magazin tumorbedingten und nicht tumorbedingten Schmer zen eine signifikante Reduktion der Schmerzintensität: Diese ging im Behandlungszeitraum von ca. 7 Wochen von durchschnittlich 6,3 Punkten auf der NRS-11-Skala auf 2,6 Punkte In einem Urteil des Landgerichts Hamburg6 wurde ein zurück.2 plus OTC Dialog WICHTIGER HINWEIS SUBSTITUTION VON 3- UND 4-TAGESPFLASTERN auf ein 3-Tagespflaster für unzulässig erklärt, da es aufgrund der kürzeren Reichweite zu Therapieproblemen kommen kann. Umgekehrt ist der Austausch eines 3-Tagespflasters auf ein 4-Tagespflasters aber zulässig, da hier lediglich die Situation eintreten kann, dass der Patient das Pflaster schon nach drei Tagen wechselt, was die Therapiesicherheit jedoch nicht gefährdet. 18 Lediglich bei 6,7 % der Patienten wurden unerwünschte Arzneimittelwirkungen festgestellt. Am häufigsten traten Hautreaktionen und gastrointestinale Nebenwirkungen wie Übelkeit und Brechreiz auf. Sie waren in keinem der Fälle schwerwiegend. Eine regelmäßige Protokollierung der Nierenfunktion zeigte zudem, dass transdermales Buprenorphin auch bei Patienten mit fortgeschrittener Nierenfunktionsstörung sicher angewendet werden kann. Pharmazeutische Bedenken des DeutschenApotheken Das Magazin Austausch eines 4-Tagespflasters wie Transtec PRO NRS-11 = Numeric Rating Scale, Skala für Schmerzintensität 0 = kein Schmerz, 10 = maximal vorstellbarer Schmerz Schwerpunktthema: 2013 Fortschritt durch Forschung. Moderne Fixkombinationstherapie jetzt auch mit innovativem Pulverinhalator. Zum Poster: kostenlos unter: Portals Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: Almirall Hermal GmbH Astellas Pharma GmbH Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG Chiesi GmbH GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Mundipharma GmbH Novartis Pharma GmbH Teva GmbH 1 Sittl R., Buprenorphine-The Unique Opioid Analgesic, S. 92 ff, Thieme Tschirner M et al., MMW Fortschr Med 2008; 150 Originalien III/2008: Camps C et al., Pain Manage (6): Likar R, Ther Clin Risk Manag 2006; 2 (1): Likar R et al., Clin J Pain 2008; 24: Landgericht Hamburg, AZ 315 O 250/12, nicht rechtskräftig / DAP / Daten ohne Gewähr / Stand: Januar 2014 Den Basistext und die Patienteninformation finden Sie auf 1 Fachinformation Relvar Ellipta, Stand November S vedstater H et al. Ease of use of a two-strip dry powder inhaler (DPI) to deliver fluticasone furoate/vilanterol (FF/VI) and FF alone in asthma. P701, ERS Mit freundlicher Unterstützung von GSK 10

11 AUS DER INDUSTRIE Umstellung aller Extavia -Patienten auf neuen Autoinjektor Ab 24. Februar 2014 ist zur Applikation von Extavia ein neuer Autoinjektor erhältlich, der besonders einfach und zuverlässig in der Anwendung ist. Zudem wird Extavia mit einer neuen Spritze ausgeliefert, die nur zum neuen Autoinjektor kompatibel ist. Bei der Rezeptbelieferung muss daher darauf geachtet werden, dass Patienten, die den neuen Injektor verwenden, ausschließlich neue Ware erhalten. In Bezug auf die Abgabe von Extavia ändert sich für die Apotheke nichts, denn die PZN des Medikationssets (PZN N2: ; PZN N3: ) und Applikationssets (PZN N2: ; PZN N3: ) bleiben gleich. Die Patienten benötigen zur Anwendung der neuen Ware jedoch den neuen Autoinjektor ExtaviPro 30G mit der PZN , denn mit dem alten Injektor sind die neuen Spritzen nicht kompatibel. So erhalten Patienten den neuen Autoinjektor ExtaviPro 30G: - Schulung und Übergabe durch das betreuende Praxis-/Klinikteam - Übergabe im Rahmen des Patientenbetreuungsprogramms EXTRACARE durch die MS- Schwester/-Pfleger bzw. kostenlose Bestellung beim EXTRACARE Servicecenter unter (geb.frei, Mo Fr 8:30 18:30 Uhr) - Auf Rezept in der Apotheke, PZN Wichtiger Hinweis zur Rezeptbelieferung Um die Kompatibilität zu gewährleisten, ist bei der Rezeptbelieferung darauf zu achten, dass Patienten, die bereits den neuen Autoinjektor anwenden, ausschließlich neue Ware erhalten. Die Verpackung des Medikations- und Applikationssets zu Extavia hat sich verändert. Der Wirkstoff und die Dosierung bleiben gleich lediglich die Form der Spritze wurde für den neuen ExtaviPro 30G angepasst.!alte, vor 24. Februar 2014 abgegebene Sprit,zen können nicht mit dem neuen Autoinjektor ExtaviPro 30G verwendet werden! Unter Umständen ist noch über einen längeren Zeitraum alte Ware im Umlauf, z. B. Reimporte, die weiterhin mit der alten Spritze geliefert werden könnten. Abb. Importliste Extavia 250 µg/ml N3 (Lauer-Taxe, Stand ) TIPP Empfehlen Sie Extavia -Patienten, ihren alten Autoinjektor (ExtaviJect 30G) für eine Übergangszeit zu behalten, um Inkompatibilitäten mit alten Re importen zu vermeiden. Der Originalhersteller Novartis Pharma GmbH liefert nur noch die neuen Packungen aus, noch vorhandene alte Ware kann zurückgegeben werden. Patienten bevorzugen den neuen Autoinjektor Bei einer Befragung von insgesamt 201 Patienten zeigte sich die Mehrheit von dem neuen Autoinjektor ExtaviPro 30G überzeugt: Über 80 % bevorzugen den ExtaviPro gegenüber dem Auto injektor Betacomfort. Die am häufigsten genannten Gründe waren die ergonomische Form, die einfache Bedienung und die einhändige Injektion. 1 Die Vorteile im Überblick: Ergonomisches Design: Sichere Handhabung durch griffiges Gehäuse und gutes Erreichen aller empfohlenen Injektionsstellen Zuverlässiger Auslösemechanismus: Einfaches und leises Auslösen der Injektion Funktionelles Spritzengehäuse: Leichtes Einsetzen der Spritze und anschließendes Entfernen der Nadelschutzkappe Abgerundeter Gerätekopf: Angenehme Anpassung an die Haut Regulierbare Einstichtiefe: Einfache Einstellung für die optimale Injektionstiefe an allen empfohlenen Injektionsstellen 1 Thakur K, Manuel L, Tomlinson M. Pragmatic and Observational Research 2013:4:19 26 Fachinformationen und weitere Informationen unter www. extavipro.de und

12 ABGABE-SERVICE Fragen zur Arzneimittelabgabe Das DAP-Team Wie stückele ich korrekt? Was mache ich mit Verordnungen von Packungen ohne N-Kennzeichen? Ist die verordnete Rezeptur auch erstattungsfähig? Bevor in der Apotheke das Arzneimittel an den Patienten ausgehändigt werden kann, müssen viele Fragen beantwortet und Formalien beachtet werden, um einer Retaxation aus dem Weg zu gehen. Sechs beispielhafte Abgabeprobleme zeigen wichtige Stolperfallen auf. FALL 1 Wirtschaftlich stückeln benötigt vier Taxzeilen Frage: Verordnet ist neben zwei weiteren Medikamenten zulasten BKK MOBIL OIL:! Linola H Fett N 3 x N2. 3 x N2 wäre eine Gesamtmenge von 150 g. Allerdings würde mit der Abgabe von 1 x N2 und 1 x N3 auch die Menge 150 g erreicht. Was ist nun besser? Wenn wir aus unterschiedlichen Packungsgrößen stückeln, brauche ich vier Taxzeilen. Ist das Drucken über vier Taxzeilen erlaubt? Zur Verfahrensweise ein Ausschnitt aus der Arbeitshilfe 14b: Zur Arbeitshilfe 14b: FALL 2 Mehrfachverordnungen von Packungen ohne N-Kennzeichen Frage: Wir haben folgende Verordnung vorliegen: Timonil 300 retard 2 x N3. Problem ist, dass keine der im Handel befindlichen Packungsgrößen (80 St., 2 x 80 St.) eine Normgrößenbezeichnung aufweist. Antwort: Sie sollten in diesem Fall eine N3- und eine N2-Packung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit beliefern. Laut Technischer Anlage dürfen Sie dann auch mehr als drei Zeilen pro Rezept bedrucken: 1.11 Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln Hat der Arzt mehr als drei Mittel verordnet, so sind das Arzneimittelkennzeichen Faktor und Taxbetrag unter das dritte Feld Arzneimittelkennzeichen, Faktor und Taxe zeilengerecht im Verordnungsteil des Arztes aufzudrucken, auch wenn dadurch Eintragungen des Arztes oder der Arztstempel überschrieben werden. Wäre die vierte Taxzeile nicht ausreichend lesbar, weil dort z. B. der Arztstempel aufgedruckt ist, könnten Sie auch die Sonder-PZN für Stückelung nutzen. Ist es möglich, dass der Arzt die genaue Menge (2 x 160 St.) ergänzt, mit Datumsangabe unterschreibt und das Ganze mit einem Ausrufezeichen versieht? Wäre das Rezept dann retaxsicher abrechnungsfähig? Antwort: Die hier vorliegende Normgrößenverordnung ist nicht eindeutig und kann laut Rahmenvertrag 6 (1) nur mit der kleinsten im Handel befindlichen Packung beliefert werden. 6 (1) Ist bei einer Verordnung unter Angabe der N-Bezeichnung keine Packung, die dem verordneten N-Bereich entspricht, im Handel, ist eine Packung aus dem nächst kleineren N-Bereich abzugeben; falls eine solche Packung nicht im Handel ist, ist die kleinste 12

13 ABGABE-SERVICE im Handel befindliche Packung abzugeben. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertragsarzt durch Änderung der Verordnung. Die im Handel befindlichen Packungsgrößen tragen beide keine N-Bezeichnung, da sie jeweils zwischen zwei definierten Normbereichen (N2 und N3) laut PackungsV liegen. Hier die Eingruppierung für Timonil: N1 = St.; N2 = St.; N3 = St. Nach Rahmenvertrag 6 (2) ist die Abgabe der Packungsgrößen mit 80 St. und auch (2 x 80) St. möglich, wenn der Arzt diese Packungen jeweils stückzahlgenau verordnet. Die Abgabe von 2 x (2 x 80) St. Timonil retard ist nach Rahmenvertrag 6 (3) nicht retaxsicher möglich, da mit 320 St. die größte Messzahl N max =200 überschritten wird, aber nicht um ein Vielfaches, was der Rahmenvertrag nicht erlaubt. In diesem speziellen Fall ist es leider nur möglich, die gewünschte Menge von 320 St. Timonil retard auf zwei Rezepten mit unterschiedlichem Datum zu verordnen. Antwort: Auseinzeln ist erlaubt, wenn der Arzt es ausdrücklich wünscht. Die Preisberechnung erfolgt auf Grundlage der Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekerverband. Laut Rahmenvertrag 6 (2) ist die Auseinzelung geregelt: Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung), ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung der Auseinzelung zulässig, soweit zwischen den Partnern des Rahmenvertrages nichts anderes vereinbart ist. Hat der Vertragsarzt eine Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung (z. B. in Form einer Verblisterung ) verordnet, bedarf es einer Einigung zwischen der Krankenkasse und der Apotheke oder deren Verbände über den Preis; 3 Absatz 2 des Rahmenvertrages gilt entsprechend. Bezüglich der Preisberechnung und Kostenerstattung sollte man auf jeden Fall vor der Abgabe Rücksprache mit der Krankenkasse halten. Wichtig ist, dass der Patient bei der Auseinzelung die dazugehörige Packungsbeilage bekommt. Hilfreich: Der DAP Packungsgrößencheck nach PZN: Bei der Eingruppierung hilft der PZN-Packungsgrößencheck: FALL 3 FALL 4 Auseinzelung noch erlaubt? Frage: Wir haben eine Verordnung über Tavor Expidet 1,0 10 St. zulasten der Barmer GEK vorliegen. Der Arzt hat einen besonderen Vermerk gemacht, dass er ausdrücklich wünscht, dass der Patient nur 10 St. bekommt. Dürfen wir auseinzeln und wie taxieren wir das Rezept? Stückelung bei Packungen ohne N-Kennzeichen Frage: Auf einem Rezept ist verordnet: Neupro 8 mg/24 h PFT 56 St. ACA Müller Die 56 St. ist von Aca Müller außer Handel. Was dürfen wir hier abgeben? 2 x 28 St. oder nur 1 x 28 St.? Antwort: Ein Blick in die Lauer-Taxe gibt Aufschluss über die im Handel befindlichen Packungen (Stand ): 13

14 ABGABE-SERVICE FALL 5 Erstattungsfähigkeit von Rezepturen Lediglich das Original und der Import von ACA Müller sind außer Handel. Alle anderen Importe sind verfügbar, so dass Sie im Sinne der Wirtschaftlichkeit nicht 2 x 28 St. abgeben dürfen. Eine Stückelung ist nur möglich, wenn alle der folgenden Voraussetzungen zutreffen: In diesem Fall trifft Punkt 4 Packungsgröße nicht im Handel nicht zu, so dass eine Stückelung mit zwei 28er-Packungen nicht möglich ist. Mit der Angabe des Importes ACA Müller durch den Arzt wurde ein Preisanker gesetzt, so dass die Abgabe eines günstigeren Importes (B2BM) vorgeschrieben ist. Sollte dieser nicht lieferbar sein, dürfen Sie, allerdings nur nach Rücksprache mit dem Arzt, einen teureren Import abgeben. Die Rücksprache mit dem Arzt muss von Ihnen auf dem Rezept mit Datum und Handzeichen vermerkt werden. Die Sonder-PZN ist aufzudrucken. Dazu ein Auszug aus dem vdek-liefervertrag: Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen Nichtverfügbarkeit ( ) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen. Hier gehts zur Arbeitshilfe 14a: Frage: Für einen Erwachsenen ist eine Rezeptur verordnet, in der ein Bestandteil Vitadral-Tropfen sind. Da das Arzneimittel Vitadral mit dem Wirkstoff Retinol verschreibungspflichtig ist, ist die Frage, ob die angefertigte Rezeptur auch verschreibungspflichtig und damit erstattungsfähig ist? Antwort: Wenn verschreibungspflichtige Wirkstoffe in eine Rezeptur eingearbeitet werden, gilt diese auch als verschreibungspflichtig und kann zulasten der GKV abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass keine anderen Ausschlüsse/Einschränkungen existieren. Im vorliegenden Fall wird ein Wirkstoff eingearbeitet, dessen Verschreibungspflicht von der Dosierung abhängig ist. Hier ist es ohne Bedeutung, ob das zu verwendende FAM verschreibungspflichtig ist oder nicht, auch hier sind die Dosis und die Darreichungsform (Tropfen zum Einnehmen) entscheidend. In der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) Anlage I findet man folgende Angabe zu Vi tamin A (Retinol): Retinol und seine Ester zur Anwendung bei Menschen ausgenommen zum inneren Gebrauch in Zube - reitungen mit einer Tagesdosis bis zu I.E. ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Zubereitungen mit einer Tagesdosis bis zu I.E. Überprüfen Sie also die Wirkstoffkonzentration in der anzufertigenden Rezeptur und entscheiden dann, ob die GKV die Kosten übernimmt oder der Patient selbst zahlen muss. Weitere Informationen liefert die Arbeitshilfe 15:

15 ABGABE-SERVICE FALL 6 Ist das Sonderkennzeichen immer nötig? Frage: Bei uns im Team herrscht Unklarheit, ob hinter Verordnungen mehrerer Packungen eines Medikaments auf einem Rezept immer ein Ausrufezeichen stehen muss. Antwort: Das von Ihnen angesprochene Ausrufezeichen wird im Rahmenvertrag nicht als solches genannt, vielmehr wird der Begriff besonderer Vermerk erwähnt. Da der besondere Vermerk nicht näher definiert wird, kann es sich sowohl um ein Ausrufezeichen als auch z. B. um ein Menge ärztlich erwünscht handeln. (3) Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat. Dieser besondere Vermerk wird nur erforderlich, wenn die Apotheke mit einem Vielfachen der größten Messzahl stückelt, nicht jedoch, wenn unterhalb N max gestückelt wird. Des Weiteren verzichten einige Regionalverträge auf diesen besonderen Vermerk. Beispiel 1: Rezeptbelieferung einer Verordnung über zwei Ampullen Rheumon Rheumon wird nach unseren Recherchen wie folgt in die PackungsV eingeteilt: Somit liegen die verordneten 2 Stück zwischen zwei Normgrößen (N1 und N2). Da im vorliegenden Fall keine Packungsgröße mit der verordneten Stückzahl existiert und die verordnete Stückzahl in keinen gültigen Normbereich hineinstückelt und N max (= 10) nicht überschritten wird, ist eine Abgabe von zwei Packungen zu je 1 Stück erlaubt (= Stückelung ohne Sonderkennzeichen). Beispiel 2: 2 x Rebif 44 µg InjLo Fer 12 Stück N3 Es liegt eine Stückzahlverordnung über 24 Rebif Fertigspritzen vor. Rebif wird wie folgt in die Packungsgrößenverordnung eingeteilt: Demnach wird mit der vorliegenden Verordnung die größte Messzahl N max = 12 um ein Vielfaches überschritten, was nach Rahmenvertrag 6 (3) mit einem Sondervermerk vom Arzt erlaubt ist (= Mehrfachverordnung mit Sonderkennzeichen). DAP-Arbeitshilfe_14a_Schema_ :28 Seite 1 ja Stückelung möglich Stückelung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vornehmen, z. B St., falls wirtschaftlicher als 2 x 45 St. ARBEITSHILFE 14 a Stückelung nach 6 Absatz 2 und 3 des Rahmenvertrages Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen Verordnung Rx-Arzneimittel Menge unterhalb der N max (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich Packungsgröße nicht im Handel Alle Voraussetzungen erfüllt? nein Stückelung nicht möglich DeutschesApothekenPortal Verordnung Non-Rx-Arzneimittel Menge unterhalb der N max (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich Packungsgröße nicht im Handel Keine Stückelung! Abgabe der nächstliegenden Packungsgröße Verordnung ja Stückelung nicht möglich! Abgabe der Übergangs- Jumbo (Übergangsfrist für Inverkehrbringen mit alter Kennzeichnung: 18 Monate ab Verlust der bisherigen N max - Bezeichnung) Rx-Arzneimittel/ Non-Rx-Arzneimittel Menge oberhalb der N max (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich Übergangs-Jumbo zu verordneter Menge im Handel? ja Stückeln, aber nur mit Vielfachem der N max-packung nein Ausdrücklicher ärztlicher Vermerk, z. B. (!) oder exakte Menge vorhanden? nein Abgabe von nur 1 x N max (Ausnahme: abweichende Regelung im Regionalliefervertrag)! Die Stückelungsregeln gem. 6 (2,3) Rahmenvertrag sind nur bei Arzneimitteln anzuwenden, nicht bei Hilfsmitteln, Verbandstoffen etc. DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: August 2013 Hier gehts zur Arbeitshilfe 14a:

16 SERVICE Rezepterkennung Neue Scansysteme in der Apotheke (Teil 1) ADG K4000 V Rezeptkamera und IXOS Rezeptscan von Pharmatechnik Die Dokumentation und Prüfung von Rezepten wird für Apotheken immer wichtiger. Mit dem Scanner von Pharmatechnik und der Rezeptkamera von ADG stehen Systeme zur Verfügung, die den Apothekenalltag entscheidend erleichtern. Wir stellen beide Systeme vor. Besonders für Apotheken mit hohem Rezeptaufkommen ist der Einsatz entsprechender Systeme mit enormem Zeitgewinn und einer Arbeitserleichterung verbunden. Die Scansysteme identifizieren formale Fehler im Rezept und können so vor unerwünschten Retaxationen schützen. Die Bedienung ist sehr anwenderfreundlich. In wenigen Arbeitsschritten werden die zu bearbeitenden Rezepte eingelesen, verarbeitet und bedruckt. Folgende Angaben auf dem Rezept werden von den Systemen der Softwarehäuser ADG und Pharmatechnik erkannt und geprüft: Versichertendaten Kunde aus Kundendatei Krankenkassendaten Rezeptstatus Arztdaten Ausstellungsdatum Verordnung (computergedruckt) Aut-idem-Kreuz (computergedruckt) Unvollständigkeit der Rezeptdaten Überschreitung der Rezeptgültigkeit Mengenangaben, z. B. 2 x (computergedruckt) Rabattarzneimittel Beide Systeme der Rezeptscan von Pharmatechnik ebenso wie die Rezeptkamera von ADG überzeugen in ihrer Rezeptbearbeitung und -erkennung: Der Umfang der erfassten Parameter ist nahezu identisch. Alle relevanten Rezeptdaten werden in einem Arbeitsschritt erfasst und geprüft. Zugleich entfällt eine separate manuelle Erfassung der Daten. Potenzielle Eingabefehler, die bei einer manuellen Erfassung auftreten können, werden somit ausgeschlossen. Die automatische Datenerfassung kann vor Retaxationen schützen, spart Zeit und schafft damit Freiraum für die Beratung. Direkter Vergleich am Bildschirm möglich Das Foto des Originalrezeptes wird bei beiden Systemen auf der linken Seite des Kassenbildschirms angezeigt. Das System übernimmt die daraus erkannten Daten direkt in den Verkaufsprozess und weist beispielsweise direkt Rabattarzneimittel aus. Diese Übersetzung des Rezeptes wird auf der rechten Seite des Bildschirms sichtbar. Abb.: Die Pharmatechnik-Kasse inkl. Rezeptscan ADG K4000 V und Pharmatechnik IXOS Rezeptscan Profi im Vergleich Scannereigenschaften ADG Pharmatechnik Scanzeit inkl. Erkennung < 5 sec < 5 sec Prüfung in einem Schritt Nicht erforderlich 1 Ja 2 Arztunterschrifterkennung Anzeige der Unterschrift Ja Zeitraum der Speicherung Individuell einstellbar 24 Monate Speicherung aller Scans Ja 3 Ja Qualität des Scans Formularunterdrückt, hochaufgelöst Farbig, hochaufgelöst Kompatibilität mit S3000; A3000 IXOS; Mitte 2014 XT Warenwirtschaftssystemen Integration in Kasse Ja Nein, Extragerät 1 bereits geprüft im System; 2 One-Click-Lösung; 3 verschlüsselt 16

17 SERVICE Die beiden getesteten Systeme im Detail ADG K4000 V mit Rezeptkamera Bildschirmanzeige nach Rezeptfotografie Wichtige Funktionen: Fotografie und Druck in einem Vorgang Erkennen von grünem Rezept, Privat- und BtM-Rezept Ein sehr gutes Rezeptmanagement gelingt mit der Kamera von ADG, die seit Ende 2010 auf dem Markt ist. Diese ist in die Kasse integriert. Damit ist kein Zusatzgerät erforderlich. Fotografie und Druck erfolgen in einem Vorgang. Die vom System identifizierten Rezeptdaten werden grün gekennzeichnet. Die orange markierten Felder müssen vom Apotheker manuell überprüft werden. Durch diese farbliche Kennzeichnung wird beispielsweise auf einen Patienten hingewiesen, der nicht in der Kundendatei gespeichert ist. Des Weiteren wird so die Überschreitung der Rezeptgültigkeit angezeigt. Mehrere Fotos während der Bearbeitung Eine Besonderheit des ADG-Systems ist, dass nach erfolgter Rezeptbearbeitung ein zweites Foto des bedruckten Rezeptes erstellt wird. Beide Images werden im System verschlüsselt gespeichert und sind anschließend über den Vorgang sowohl in der Kasse als auch im Kun- dencenter wieder aufrufbar. Zusätzlich wird der Apotheker nach erfolgter Belieferung eines Hilfsmittelrezeptes aufgefordert, auch die Rückseite des Rezeptes fotografieren zu lassen. Dies ist wichtig, da die Empfangsbestätigung des Kunden auf der Rückseite zur vollständigen Dokumentation gehört. Weiterverarbeitung der Images Die gespeicherten Rezept-Images können in der Weiterverarbeitung verschieden verwendet werden: Versand als Anlage von Rechnungen z. B. für Altenheime Versand per Mail an den Arzt Versand zur Überprüfung an das Rechenzentrum AvP Es ergeben sich demnach viele Möglichkeiten zur weiteren Verwendung. Über die AvP-App können die Images übrigens auch via iphone oder ipad eingesehen werden. 17

18 SERVICE IXOS Rezeptscan von Pharmatechnik Bildschirmanzeige nach erfolgtem Rezeptscan Wichtige Funktionen: Erkennen von grünem Rezept, Privat- und BtM-Rezept Farbiges Rezeptbild Gleichzeitige Verarbeitung mehrerer Rezepte in einem Vorgang Der IXOS Rezeptscan überzeugt mit einer sehr guten und schnellen Leistung. Der Scanstart funk tioniert vollautomatisch. Dank seiner kompakten Abmessungen benötigt das Gerät wenig Platz; es kann beispielsweise hinter dem Kassendisplay aufgestellt werden. Zusätzlich steht eine platzsparende Unterbaulösung des Scanners zur Verfügung. Das Rezept wird über einen Einwurfschlitz in den Scanner eingeführt. Innerhalb weniger Sekunden überträgt der Scanner alle wesentlichen Daten in das System und das Originalrezept-Image erscheint auf dem Bildschirm. Die eingescannten Daten werden auf Richtigkeit überprüft; erforderliche Korrekturen werden farblich gekennzeichnet und das System schlägt mögliche Alternativen vor. Neben der Erkennung von Rabattverträgen werden auch Importarzneimittel oder Aut-idem-Artikel vorgeschlagen. Der Verkaufsprozess kann in einem Schritt abgeschlossen werden (One- Click-Lösung). Kompatibel mit BtM-Dokumentation Die Suche nach Alternativartikeln bezieht gesetzliche Aspekte und Effizienzkriterien wie niedrigste Zuzahlung oder bereits früher an Kunden abgegebene Präparate in die Empfehlung mit ein. IXOS Rezeptscan ist kompatibel mit bestimmten Dokumentationsprogrammen, so dass sogar die Übernahme der BtM-Nummer für die Dokumentation möglich ist. 18

19 SERVICE Back-Office-Lösung: ADG R4000 E und Pharmatechnik IXOS Rezeptmanagement Profi Beide Systempakete werden jeweils durch eine leistungsfähige Back-Office Lösung ergänzt: ADG R4000 E bzw. Pharmatechnik IXOS Rezeptmanagement Profi. Wie bei der Kassenlösung werden Images der Rezepte erstellt und im System archiviert. Die gescannten Daten werden ebenfalls mit der Kundendatei verknüpft. Alle digitalisierten Rezeptfotos können jederzeit abgerufen werden, z. B. bei Kundennachfragen. Neben Archivierung und Zuordnung erfolgen alle weiteren relevanten Prüfungen zur Rezeptkontrolle automatisch inklusive der wichtigsten: der Arzt- und Verordnungsprüfung. FAZIT Ein schnelles und fehlerfreies Rezeptmanagement bei einfacher Handhabung und vielfältigem betriebswirtschaftlichen Nutzen ist mit beiden Systemen einwandfrei umzusetzen. Sowohl Rezeptkamera als auch Rezeptscan verkürzen die Bearbeitungszeit und reduzieren mögliche Fehleingaben. Retaxationen aufgrund von reinen Formfehlern könnten damit der Vergangenheit angehören. Verwaltungsvorschrift: Neue Normbereichsgruppen für Dosieraerosole und Pulverinhalatoren Das DIMDI legt in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium die Packungsgrößen von Arzneimitteln fest. Im Januar 2014 wurde die Verwaltungsvorschrift durch neue Normbereichsgruppen ergänzt. Entsprechende Anpassungen treten zum in Kraft. So sind z. B. im 6. Abschnitt für Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme neue Normbereiche für den Wirkstoff Glycopyrroniumbromid und die Kombination aus Indacaterol und Glycopyrroniumbromid definiert worden: Von der Änderung betroffen sind Seebri Breez haler und Ultibro Breezhaler, zwei Fertigarzneimittel mit Wirkstoffen dieser Normbereiche. Die Produkte sind mit Packungen zu 30 und 3 x 30 Einzeldosen im Handel. Beide Packungsgrößen tragen bislang kein Normkennzeichen, sind aber für alle Kassen erstattungsfähig. Bedingt durch die neuen Wirkstoffgruppen wird ab dem jeweils die 30er-Packung ein N2-Kennzeichen tragen. Die Packung mit 3 x 30 ED wird auch dann kein Normkennzeichen tragen, da die enthaltene Menge an Einzeldosen zwischen die definierten Normbereiche N2 und N3 fällt. Dennoch bleiben Seebri Breezhaler und Ultibro Breezhaler auch dann weiterhin ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig, da die größte Messzahl von 100 nicht überschritten wird. Bei Einhaltung aller Vorgaben können Apotheken die Produkte also weiterhin ohne Retax-Gefahr abgeben. 19

20 AUS DER INDUSTRIE Sicherheit in der Parkinson-Therapie: Originalidentische Generika ermöglichen einfache Umstellung In der Parkinson-Therapie ist eine punktgenaue individuelle Medikamenteneinstellung wichtig. Ein medizinisch nicht induzierter Wechsel auf ein anderes Präparat z. B. aufgrund einer Arzneimittelsubstitution kann den Therapieerfolg gefährden. Originalidentische Generika bieten die Möglichkeit einer einfachen Umstellung, ohne die Therapiesicherheit zu gefährden. Die medikamentöse Parkinson-Therapie ist eine Herausforderung. Die Krankheit verläuft progressiv und kann nur symptomatisch behandelt werden. Bei der Einstellung der medikamentösen Therapie müssen Faktoren wie Krankheitsstadium, individuelles Ansprechen, Unverträglichkeiten, Wirkungsfluktuationen u. a. Therapiekomplikationen berücksichtigt werden. Beispielsweise kann es bei einer Therapie mit L-Dopa aufgrund des immer enger werdenden therapeutischen Fensters im Krankheitsverlauf verstärkt zu Wearing-off-Symptomen kommen. Die betroffenen Patienten benötigen eine sehr individuell ausgerichtete medikamentöse Behandlung. Substitution kann den Therapieerfolg gefährden Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft zählt in ihrer Leitlinie Gute Substitutionspraxis Antiparkinsonmittel zu den Medikamenten, bei denen ein Austausch kritisch sein kann. Ein unkontrollierter Wechsel auf eine andere Formulierung kann den Therapieerfolg gefährden: Zulässige Abweichung in der Bioverfügbarkeit (Generikum 80 % bis 125 % bezogen auf das Originalarzneimittel) können bei Wirkstoffen mit geringer therapeutischer Breite zu kritischen Veränderungen des Blutspiegels und damit zu einer unzureichenden Wirkung oder stärkeren Nebenwirkungen führen. Bei älteren, multimorbiden Patienten kann ein Präparate-Wechsel auch die Wirkung und Nebenwirkungen der Begleitmedikation verändern. Zusätzlich kann die Therapietreue z. B. aufgrund einer Verunsicherung des Patienten oder einem Verwechseln der Medikamente gefährdet sein. NEU: LevodopaCarbidopaEntacapone Orion das Original Stalevo - Generikum für eine sichere Umstellung Als Originalhersteller hat Orion seit 01. Dezember 2013 ein originalidentisches Generikum für eine kostengünstigere Versorgung der Patienten eingeführt: LevodopaCarbidopaEntacapone Orion. Damit die medikamentöse Einstellung auch bei einer Arzneimittelsubstitution weiterhin sicher bleibt, sind sämtliche Inhaltsstoffe und pharmakologische Eigenschaften von LevodopaCarbidopaEntacapone Orion mit denen von Stalevo identisch: 100 % identische Zusammensetzung 100 % identische Bioverfügbarkeit 100 % identische Tabletten-Optik Damit bietet LevodopaCarbidopaEntacapone Orion die Möglichkeit einer einfachen Ein- und Umstellung von Parkinson-Patienten, eine hohe Therapiesicherheit und weiterhin eine gute Patientencompliance. Produktinformationskarte zum Download LevodopaCarbidopaEntacapone Orion gibt es in allen Wirkstärken und Packungsgrößen wie Stalevo. In der Software finden Sie Levodopa- CarbidopaEntacapone Orion auch unter der Kurzbezeichnung LevoCaEnt OR. Zudem steht Ihnen eine vollständige Produktinformationskarte zum kostenlosen Download zur Verfügung. NEU 7 Dosisstärken für die LevodopaCarbidopa individuelle Einstellung Entacapone Orion Ihrer Parkinson-Patienten Das Original Stalevo -Generikum 50 mg 75 mg 100 mg 125 mg 150 mg 175 mg 200 mg 50 mg 75 mg 100 mg 125 mg 150 mg 175 mg 200 mg Darreichungsform Packungsgröße PZN LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 50/12,5/200* 30 Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 50 mg Levodopa, 12,5 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 75/18,75/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 75 mg Levodopa, 18,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 100/25/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 100 mg Levodopa, 25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 125/31,25/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 125 mg Levodopa, 31,25 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 150/37,5/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 150 mg Levodopa, 37,5 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 175/43,75/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 175 mg Levodopa, 43,75 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N LevodopaCarbidopaEntacapone Orion 200/50/ Tabl. N Tabl. N Filmtablette enthält 200 mg Levodopa, 50 mg Carbidopa und 200 mg Entacapon 175 Tabl. N Produktinformationskarte zum Download unter: * Die Kurzbezeichnung für LevodopaCarbidopaEntacapone Orion in der Arztsoftware lautet z. B. LevoCaEnt OR 100/25/

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