Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

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1 Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Verkehr und Telekommunikation NEAT AlpTransit Lötschberg / Simplon Stand: Siehe auch Blätter Nr. C.1 / C.4 / C.11 / H.5 / H.7 Instanzen zuständig für das Objekt oder Projekt weitere beteiligte Stellen Dienststelle für Verkehrsfragen Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Strassen Bundesamt für Raumplanung BLS-AlpTransit AG SBB AG Kanton Bern Dienststelle für Raumplanung Dienststelle für Strassen- und Flussbau Dienststelle für Umweltschutz Dienststelle für Wald und Landschaft Dienststelle für Landwirtschaft Betroffene Regionen und Gemeinden zuständig für die Koordination Dienststelle für Raumplanung Beschreibung Das eidgenössische Parlament hat am 4. Oktober 1991 den Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Transitbeschluss) auf Antrag des Bundesrates genehmigt. In der Volksabstimmung vom 27. September 1992 wurde der Grundsatz einer neuen Eisenbahn- Alpentransversale (NEAT) vom Volk angenommen. Das Projekt sieht ein Bahnnetz mit zwei Linien vor und umfasst einen neuen Basistunnel am Lötschberg und einen am Gotthard sowie den Ausbau der entsprechenden Zufahrtslinien. Die neuen Linien sollen es ermöglichen, den grossen Nord-Süd- Verkehr aufzunehmen, zu dem die Verlagerung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Bahn, wie es die Alpeninitiative vorsieht, hinzukommt. 1

2 Der Kanton Wallis ist darauf angewiesen, dass die Verkehrsverbindung nach Norden verbessert wird. Aus diesem Grund hat er ein grosses Interesse, dass dieser Basistunnel durch den Lötschberg unter Berücksichtigung der Streichung der A6 des Nationalstrassennetzes so schnell wie möglich realisiert wird. Die AlpTransit-Achse Lötschberg/Simplon hat gemäss dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1991 folgende drei Funktionen zu übernehmen: den Reise- und Gütertransitverkehr zu gewährleisten; die Verkehrsverbindungen vom und zum Wallis zu verbessern (Ausbau von Bahn 2000); den Motorfahrzeugverlad sicherzustellen (Ersatz der A6). Aufgrund der angespannten Finanzlage im Bund und in Berücksichtigung verschiedener Studien in Bezug auf die technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte hat der Bundesrat betreffend die Realisierung und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs eine neue Botschaft erlassen, welcher am 20. März 1998 vom eidg. Parlament zugestimmt wurde. Der neue Bundesbeschluss bestätigt die Erstellung der Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg-Simplon als Gesamtsystem. Die komplete Realisierung beider Achsen mit ihren Zufahrtsstrecken wird jedoch etappiert und zum Teil zurückgestellt. Die Etappierung sieht in der 1. Phase die Erstellung des Gotthards- und des Lötschbergtunnels vor. Bei der Abstimmung vom 29. November 1998 hat das Schweizervolk diesen Beschluss gutgeheissen, gegen den das Referendum ergriffen worden ist. Gemäss diesem reduzierten Projekt wird der Lötschberg-Basistunnel teilweise nur als Einspurtunnel realisiert; die Autoverladeanlagen im Rhonetal sowie die direkte Verbindung ins Mittelwallis werden zurückgestellt. Diese Elemente wurden in den Sachplan «AlpTransit» aufgenommen, welcher am 15. März 1999 vom Bundesrat genehmigt wurde. Das reduzierte Projekt umfasst im Kanton Wallis unter Berücksichtigung des Abtransportes des Ausbruchsmaterials auf der Schiene folgende Projektelemente: zwei Einspurtunnels (z.t. nur im Rohbau); die Rhonequerung östlich von Raron im Raume St. German mit zwei einspurigen Brücken von ca. 0,6 und 1 km Länge; eine einspurige Galerie von 130 m Länge im Bereich des Anschlusses an die Simplonlinie (Überführung); den Fensterstollen Steg von 3,2 km Länge; den Fensterstollen Ferden von 4,2 km Länge mit den entsprechenden Baustelleninstallationen mit einem Bahnanschluss in Goppenstein; 2

3 den Installationsplatz Steg mit einem Bahnanschluss an den Bahnhof Gampel-Steg; das Materialbewirtschaftungskonzept mit den Hauptelementen Materialaufbereitung und Zwischenlager auf dem Flugplatzareal Raron und den in unmittelbarer Nähe gelegenen Deponien Goler und Riedertal sowie einen Bahnanschluss an den Bahnhof Raron; einen Installationsplatz rechtsufrig und zwei Installationsplätze linksufrig der Rhone im Raume Raron; das Arbeiterdorf sowie die Baustellenzufahrten. Die Funktionen der redimensionierten Lötschbergachse werden wie folgt festgelegt: Bestandteil der Hochgeschwindigkeitsachse Frankfurt - Italien bzw. Paris - Italien; Huckepack-Güterverkehr mit 4 m Eckhöhe (rollende Autobahn); Einbindung des Kantons Wallis ins Verkehrsangebot von Bahn Parallel zum Plangenehmigungsverfahren der «NEAT AlpTransit Lötschberg / Simplon» wird auch das Plangenehmigungsverfahren für die Umfahrung von Gampel/Steg, die eine Reduktion des Verkehrsaufkommens durch die Dorfschaften Steg und Gampel sowie eine Verbesserung der Zufahrt zum Autoverlad in Goppenstein ermöglicht, durchgeführt und ihre Realisierung koordiniert. Koordination Grundsätze Um den vom Grossen Rat beschlossenen Raumplanungszielen zu entsprechen, sind aus der Sicht des Kanton Wallis für das Bauvorhaben «NEAT AlpTransit Lötschberg / Simplon» auf Territorium des Kantons Wallis folgende grundsätzliche Bedingungen einzuhalten: 1. Das reduzierte Projekt ist so zu bauen, dass die Realisierbarkeit des Gesamtausbaus mit den nachfolgenden Funktionen als Option bestehen bleibt: direkter Anschluss der Basislinien Lötschberg mit der Simplonlinie für den Transitverkehr; direkte Verbindung mit dem Mittelwallis für die Integration in das Verkehrsangebot von Bahn 2000; ein Autoverlad im Rhonetal als Ersatz der Nationalstrasse A6. 3

4 2. Die Verknüpfung der Lötschberg-Basislinie mit der Simplonlinie ist nicht nur bezüglich der Infrastruktur, sondern auch in Bezug auf das Betriebskonzept und die Fahrpläne sicherzustellen und zu realisieren. 3. Der Lärmschutz entlang der Bahnlinie im Rhonetal zwischen Raron/Ost und Brig ist bis zur Inbetriebnahme der NEAT AlpTransit Lötschberg / Simplon sicherzustellen. 4. Die Realisierung der Umfahrungsstrasse Gampel-Steg als Zufahrt zum Autoverlad in Goppenstein ist in Koordination mit der Lötschberg-Basislinie durchzuführen. Vorgehen Die zuständigen Instanzen sorgen dafür, dass die Weiterbearbeitung des Projektes in Berücksichtigung der obgenannten Grundsätze erfolgt und die nachfolgenden Koordinationsergebnisse umgesetzt werden. a) Bauprojekt Die Koordination führte zu folgenden Koordinationsergebnissen: Das Trasse der Nationalstrasse A9 wird im Abschnitt Raron-Ost - Visp- West infolge der Verknüpfung mit der Simplonlinie leicht nach Süden verschoben. Das Projekt beansprucht Fruchtfolgeflächen. Der Bund wird dieser Situation bei der nächsten Anpassung des Sachplanes Fruchtfolgeflächen Rechnung tragen. Die erforderlichen Rodungs- und Ersatzflächen sind vorgesehen. Die Integration der Rhonebrücken in das Landschaftsbild bildete Gegenstand eines Projektwettbewerbes und muss durch landschaftliche Massnahmen noch verbessert werden. In Anbetracht der möglichen Beeinträchtigung durch Deponien und Installationsplätze wird zum Galdikanal in Steg und zum Nordkanal in Raron ein minimaler Biotopabstand von 10 m eingehalten. Die südliche Abgrenzung des Zwischenlagers in Raron wird wegen den vorhandenen Naturwerten in der Wolfeya angepasst. Die vorgesehene Verbindungsstrasse zwischen den Deponien Goler und Riedertal wird redimensioniert. 4

5 Die Wasserentnahme und -rückgabe aus dem Baggersee bei Raron wird so geregelt, dass das bestehende Biotop des seltenen Dohlenkrebses nicht gestört wird. Die Kompensationsmassnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Plangenehmigung festgelegt. Da es sich sowohl bei AlpTransit wie bei der A9 und dem Flugplatzareal um Bundesinteressen handelt, ist die bundeseigene Koordination durchzuführen. Der Installationsplatz Grosseya wird auf das betrieblich Notwendige reduziert, da er das Landschaftsschutzgebiet entlang des Rhonelaufs beeinträchtigt. Der vorgesehen Standort des Arbeiterdorfes wird infolge eines möglichen Konfliktes mit den Interessen des Grundwasserschutzes und des Naturschutzes überprüft. Eine enge Koordination zwischen dem Projekt NEAT AlpTransit und dem A9-Projekt auf dem Abschnitt Raron - Visp wird in Bezug auf den Erwerb und die Reservation der erforderlichen Flächen für das Trasse, die Materialdeponien, die Baustelleninstallation, die Kompensationsmassnahmen und das Bauprogramm sichergestellt. Der Basistunnel wird für Hochspannungs-Energietransport von 132 kv und 15 kv dienen. Das Leitungstrasse zwischen dem Tunnelportal und der Unterstation Gampel ist von der AlpTransit in Zusammenarbeit mit der BLS und der SBB zu studieren. b) Betrieb und Koordination mit den SBB Die Koordination mit den SBB in Bezug auf den Lärmschutz und das Betriebskonzept (Bahn 2000) wird weitergeführt und muss vor Inbetriebnahme der NEAT / AlpTransit Lötschberg / Simplon geregelt sein. Beschluss Kategorie: Festsetzung Datum des Staatsratsentscheides: Datum der Genehmigung durch den Bund: (EJPD) 5

6 Dokumentation Bundesbeschluss über den Bau der neuen schweizerischen Eisenbahn- Alpentransversale vom (AlpenTransit-Beschluss); Änderung vom Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs vom (Verfassungsänderung); gutgeheissen durch Volk und Stände am Bundesbeschluss über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom Arrêté fédéral sur l approbation des plans sur les grands projets de chemins de fer Planungsdossier AlpTransit - Lötschberg/Simplon Sachplan AlpTransit, Bern, 1999 Vorprojektgenehmigung Basistunnel Lötschberg vom Plangenehmigung Fensterstollen Ferden vom Vorprojektgenehmigung Raron vom Plangenehmigung Basistunnel Nord vom Plangenehmigung Basistunnel Süd/Fensterstollen Steg vom

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