Landschaftsprogramm. Freie und Hansestadt Hamburg Landschaftsprogrammänderung (L1/12) Blatt 1 M 1 :

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landschaftsprogramm. Freie und Hansestadt Hamburg Landschaftsprogrammänderung (L1/12) Blatt 1 M 1 :"

Transkript

1 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 1 Wilhelmsburg Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Entfallende Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

2 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 1 Wilhelmsburg Geändertes

3 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 2 Ochsenwerder Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Entfallende Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

4 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 2 Ochsenwerder Geändertes

5 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 3 Neuengamme Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Entfallende Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

6 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 3 Neuengamme Geändertes

7 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 4 Altengamme Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Entfallende Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

8 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 4 Altengamme Geändertes

9 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 5 Curslack/ergedorf Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

10 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 5 Curslack/ergedorf Geändertes

11 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 1 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 6 Francop Aktuelles änderung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Entfallende Eignungsgebiete für Windenergieanlagen

12 Freie und Hansestadt Hamburg 117. änderung (L1/12) latt 2 M 1 : Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 6 Francop Geändertes

13 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 1 Wilhelmsburg) Seite 1 Arten- und iotopschutz, AKTUELL Schlinckstr. onneweg Honartsdeicher Weg Honartsdeicher Kehre bbbbbbb AS HH-Georgswerder Wilhelmsburger Reichsstraße Georgsw. g. Hövelwettern Georgsw. G Ring Fiskalische Str. ide AK Hamburg-Süd Müggenburger Hauptdeich burger Kanal Kleingartenweg Achterweide Moor- M. 1 : Peutestraße t- August- Kanal gelhüttendeich bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb Schlinckstr. onneweg Honartsdeicher Weg Honartsdeicher Kehre )h Wilhelmsburger Reichsstraße Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG AS HH-Georgswerder Hövelwettern Georgsw. g. Georgsw. Ring G : HELMSURG Kdr. raben Rotenhäuser End Hm. Keind Parallelstr. str. uscher Weg uddestr. Jungnickelstr. Wilhelmsburger Korallusstraße Auf der Höhe Korallusring straße Schule Hövelwettern r. La n ove- Kdr. Hm. Kdr. Hm. hövel Mittelhövel Schönenfelder Modersohnstr. ei der rackhövel hövel Hövelpromenade Elbe Roseliusweg Schule Rahmwerder Str. uschhövel hövel uschweide rackwettern Christoph-Cord Fitgerweg Flünkentwiete Wet Niedergeorgswerder Hövelweg Möhlsteenpadd eich Straße Hobernslag Fiskalische Str. W Koornstegel Westl. ide 9 )h W bbbbbbbbbbba xk Fiskalische Str. Rhb. Teiche Niedergeorgsw. rfer Straße Georgsw. Wettern eich ove-elbe-wettern ullertweg 2 ullertwettern AK Hamburg-Süd Müggenburger Hauptdeich Rhb. Obergeorgsw. eich 153 r Weg iche a burger Kanal 152 Rhee xk Kleingartenweg Achterweide Müggenburger Straße Müggenburger Hauptdeich N.S.G. )h Östliche Georgswerder Wettern AK Hamburg- Süd Obergeorgswerder eich Georgswerder Schleusengraben )' Oberstraße Moor- Sportplatz Landes- Feuerw.-Sch. Max-Eyth- Str. K.-v.-Thielen- rücke Thielen- Wehrmannstr. genhövelkleinen- Langen- Eis- Hövelbrook Möhlenhoff Peute- georgswerder Hauptdeich 151 Peutestraße Fiskalische Str. Müggenburger Straße t- August- Kanal Westl. Georgsw. Wettern Landes- Feuerw.-Sch. gelhüttendeich Sportplatz HELMSURG Kdr. raben Rotenhäuser End Hm. Keind Parallelstr. str. uscher Weg uddestr. Jungnickelstr. Wilhelmsburger Korallusstraße Auf der Höhe Korallusring straße Schule Hövelwettern r. La n ove- Kdr. Hm. Schönenfelder Kdr. Hm. hövel Mittelhövel Modersohnstr. Roseliusweg ei der rackhövel hövel uschweide uschhövel Hövelpromenade Elbe hövel Fitgerweg Schule Rahmwerder Str. rackwe tern Christoph-Cord Flünkentwiete Wet Niedergeorgswerder Hövelweg Möhlsteenpadd eich Straße Hobernslag Koornstegel Rhb. Rhb. Teiche Niedergeorgsw. rfer Straße eich ove-elbe-wettern ullertwettern ullertweg 2 Obergeorgsw. eich 153 r Weg iche 152 Rhee Müggenburger Hauptdeich Östliche Georgswerder Wettern AK Hamburg- Süd Obergeorgswerder eich N.S.G. Georgswerder Schleusengraben Oberstraße Max-Eyth- Str. K.-v.-Thielen- rücke Thielen- Wehrmannstr. genhövelkleinen- Langen- Eis- Hövelbrook Möhlenhoff Peute- georgswerder Hauptdeich 151 Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu) Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entfällt

14 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 1 Wilhelmsburg) Seite 2 Arten- und iotopschutz, GEÄNERT Schlinckstr. onneweg Honartsdeicher Weg Honartsdeicher Kehre bbbbbbb AS HH-Georgswerder Wilhelmsburger Reichsstraße Georgsw. g. Hövelwettern Georgsw. G Ring Fiskalische Str. ide AK Hamburg-Süd Müggenburger Hauptdeich burger Kanal Kleingartenweg Achterweide Moor- M. 1 : Peutestraße t- August- Kanal gelhüttendeich bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb )h : HELMSURG Kdr. raben Rotenhäuser End Hm. Keind Parallelstr. str. uscher Weg uddestr. Jungnickelstr. Wilhelmsburger Korallusstraße Auf der Höhe Korallusring straße Schule Hövelwettern r. La n ove- Kdr. Hm. Kdr. Hm. hövel Mittelhövel Schönenfelder Modersohnstr. ei der rackhövel hövel Hövelpromenade Elbe Roseliusweg Schule Rahmwerder Str. uschhövel hövel uschweide rackwettern Christoph-Cord Fitgerweg Flünkentwiete Wet Niedergeorgswerder Hövelweg Möhlsteenpadd eich Straße Hobernslag W Koornstegel Westl. 9 )h W bbbbbbbbbbba xk Fiskalische Str. Rhb. Teiche Niedergeorgsw. rfer Straße Georgsw. Wettern eich ove-elbe-wettern ullertweg 2 u lertwettern Rhb. Obergeorgsw. eich 153 r Weg iche 152 a Rhee xk Müggenburger Straße Müggenburger Hauptdeich N.S.G. Obergeorgswerder eich Georgswerder Schleusengraben )h Östliche Georgswerder Wettern AK Hamburg- Süd )' Oberstraße Sportplatz Landes- Feuerw.-Sch. Max-Eyth- Str. K.-v.-Thielen- rücke Thielen- Wehrmannstr. genhövelkleinen- Langen- Eis- Hövelbrook Möhlenhoff Peute- georgswerder Hauptdeich 151

15 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 2 Ochsenwerder) Seite 1 Arten- und iotopschutz, AKTUELL ptdeich hsenwerder 3 Sammelgraben chsenwerder Ochsenwer Landscheideweg 3 Ochsenwerder Nördlicher Ochsenwerder Sammelgraben r. )$ )$ r.? M. 1 : Oortkatenweg Reitbrooker Hin VI 3 Ochsenwerder ich Gauerter Ochs enw. Elbdeich Hauptdeich )$ rack Südl. Ochsenw. Sammelgr. Oortkatenweg 3 Landscheideweg 3 Nördlicher Ochsenwerder öchtweg Südstrand Elbring Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG hsenwerder ullen chsenwerder Ochsenwer Ochsenwerder Elbdeich Gauerter Hauptdeich Ochsenwerd Reitbrooker Hin r. ptdeich Sammelgraben Landscheideweg Nördlicher Ochsenwerder Sammelgraben Ochsenwerder r. Oortkatenweg VI Gauerter Ochs enw. Elbdeich Hauptdeich rack Ochsenwerder Elbdeich Gauerter Hauptdeich Südl. Ochsenw. Sammelgr. Ochsenwerder Landscheideweg Nördlicher ich Oortkatenweg Ochsenwerder Südstrand öchtweg Elbring ullen Ochsenwerd Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu) Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entfällt

16 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 2 Ochsenwerder) Seite 2 Arten- und iotopschutz, GEÄNERT ptdeich hsenwerder 3 Sammelgraben chsenwerder Ochsenwer Landscheideweg 3 Ochsenwerder Nördlicher Ochsenwerder Sammelgraben r. )$ )$ r.? M. 1 : Oortkatenweg Reitbrooker Hin VI 3 Gauerter Ochs enw. Elbdeich Hauptdeich )$ Ochsenwerder Elbdeich Ochsenwerder ich rack Südl. Ochsenw. Sammelgr. Oortkatenweg 3 Landscheideweg 3 Nördlicher Ochsenwerder öchtweg Südstrand Elbring ullen Gauerter Hauptdeich Ochsenwerd

17 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 3 Neuengamme) Seite 1 Arten- und iotopschutz, AKTUELL Elbe Elbe r. )$ In der Ohe-Süd r. In der Ohe-Süd E E Neuengammer Heerweg lbe-graben Neuengammer Heerweg lbe-graben Kiebitzdeich Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG Kiebitzdeich raben raben Jean- Oher Verbindungsgraben Ostkrauele Jean- Oher Verbindungsgraben Ostkrauele 3 okumentenhaus 3 Verteilergraben Gose-Elbe-Graben okumentenhaus Verteilergraben Gose-Elbe-Graben Kiebitzbrack Schöpfwerks- graben Kiebitzbrack Schöpfwerks- graben Neuengammer Marschbahndamm Neuengammer Marschbahndamm K K iebitzde 3 iebitzde Kiebitzbrack Rieckm.- Gose- Kückenbrack Rieckm.- Kiebitzbrack Gose- Kückenbrack a? bb e e b gammer Hausdeich bb bbb gammer Hausdeich Neuengammer Hauptdeich Neuengammer Hauptdeich bb b bb bbbbbbbbba x k Altengammer Altengammer Ei Ei Werder Werder Elbdeich Elbdeich Weg M. 1 : Weg w w Elbdei ch Alte Auf dem U Elbdei ch Alte Auf dem U Sande f erweg Sande f erweg ie Schlinz (Schlenze) ie Schlinz (Schlenze) re Winsener Straße re Winsener Straße G G Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu) Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entfällt

18 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 3 Neuengamme) Seite 2 Arten- und iotopschutz, GEÄNERT Elbe r. )$ In der Ohe-Süd E Neuengammer Heerweg lbe-graben Kiebitzdeich raben Jean- Oher Verbindungsgraben Ostkrauele 3 okumentenhaus 3 Verteilergraben Gose-Elbe-Graben Kiebitzbrack Schöpfwerks- graben Neuengammer Marschbahndamm K 3 iebitzde Kiebitzbrack Gose- Kückenbrack Rieckm.- a? bb e b gammer Hausdeich bb bbb Neuengammer Hauptdeich bb b bb Altengammer bbbbbbbbba x k Ei Werder M. 1 : Elbdeich Weg w i ch Elbde Alte Auf dem U Sande f erweg ie Schlinz (Schlenze) re Winsener Straße G

19 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 4 Altengamme) Seite 1 Arten- und iotopschutz, AKTUELL er amm M. 1 : W Horster amm Heidbergredder )w rook wetterung )w Gammer Weg Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG er amm 16 Horster amm Heidbergredder rook wetterung Gammer Weg Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu) Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entfällt

20 Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 4 Altengamme) Seite 2 Arten- und iotopschutz, GEÄNERT er amm M. 1 : W Horster amm Heidbergredder )w rook wetterung )w Gammer Weg

21 eich eich Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Seite 1 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 5 Curslack/ergedorf) bbb bbb b Arten- und iotopschutz, AKTUELL Eschenhofbr. Heuland- Krapphofstr. Er b estg. elgraben )$ Eschenhofbr. Heuland- Krapphofstr. Er b estg. elgraben Schleusendamm S Nettelnburger Str. Randersweide a Schleusendamm 4 r. Schleusendamm S Randersweide hagen Nettelnburger Str. In der Hörn hagen In der Hörn 9 9 Katendeich _ Sportpl. xk ba Katendeich Schule Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG Schule Sportpl. Neuer Schleusengraben Ortsamt Schleusenhörn Neuer Schleusengraben Schleusenhörn Kurfürstendeich xk 3 4 Randersweide Kampweg Randersweide Kampweg Neuengammer Hausdeich H.-Nack-Str. Recycl.-Hof H.-Nack-Str. Recycl.-Hof Kampbille Eschenhofplatz ove- Elbe- Schlse. bbb bb Krapphofschleuse Schleusengraben Kampbille 4 Schleusengrab rookwetterung Cursl. rückend. Curslacker Schleusengrab rookwetterung eim Querdeich Auf der ö Am Schleusen eim Querdeich Am Schleusen Lehfeld graben Curslacker Neuer eich Lehfeld graben Curslacker Neuer eich Stadtentwässerung Vierländer rücke 10 AS HH-ergedorf Curslacker eich Stadtentwässerung Vierländer rücke 10 AS HH-ergedorf rookkehre 11 rookkehre 11 roo roo W ung ung An der An der Curslack Pollh.-br. Wasserwerk Pollh.-br. Pollhof Pollhof Poll hof Curslack oldt- Poll hof Lampenland oldt- Lampenland pl. u. Stadt- reinigung Kl.- Schaumann- Straße Eschenhofweg rookdeich Tennispl. u. Stadt- reinigung Kl.- Schaumann- Straße W Eschenhofweg Achterschlag Achterschlag rgsweg Hermann-Löns-Höhe rookdeich Ellernwkl. rgsweg Hermann-Löns-Höhe Ellernwkl. str. 12 Klaus- Schaumann- Fiddigshagen Eschenhofplatz M. 1 : str. 12 Klaus- Schaumann- Fiddigshagen M Kdr.Hm. M Kdr.Hm. Krapphofschleuse Schleusengraben _ Tennis- An d An d Curslacker Heerweg Sternwarte Sternwarte Ó Ó Rothenhauschauss Curslacker Heerweg Heerw brück AS HH-C Rothenhauschauss Heerw brück AS HH-C ove- Elbe- Schlse. Schleusendamm Kurfürstendeich Ortsamt Curslacker Wasserwerk Curslack r. Neuengammer Hausdeich Cursl. rückend. Auf der ö Curslacker eich Curslack Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu)

22 eich Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 5 Curslack/ergedorf) Seite 2 Arten- und iotopschutz, GEÄNERT bbb bbb b Eschenhofbr. Heuland- Krapphofstr. Er b estg. elgraben )$ a Schleusendamm 4 r. Schleusendamm S Randersweide hagen Nettelnburger Str. In der Hörn 9 _ Sportpl. xk ba Katendeich Schule Neuer Schleusengraben Ortsamt Schleusenhörn Kurfürstendeich xk 3 4 Randersweide Kampweg Neuengammer Hausdeich H.-Nack-Str. Recycl.-Hof Kampbille Eschenhofplatz ove- Elbe- Schlse. bbb bb Krapphofschleuse Schleusengraben 4 Schleusengrab rookwetterung Cursl. rückend. Curslacker eim Querdeich Auf der ö Am Schleusen Lehfeld graben Curslacker Neuer eich Stadtentwässerung Vierländer rücke 10 AS HH-ergedorf Curslacker eich rookkehre 11 roo W ung An der Curslack Pollh.-br. Wasserwerk Pollhof Poll hof Curslack oldt- Lampenland pl. u. Stadt- reinigung Kl.- Schaumann- Straße Eschenhofweg Achterschlag rgsweg Hermann-Löns-Höhe rookdeich Ellernwkl. W M. 1 : str. Klaus- Schaumann- Fiddigshagen 12 M Kdr.Hm. _ Tennis- An d Sternwarte Curslacker Heerweg Ó Ó Ó Rothenhauschauss Heerw brück AS HH-C

23 t t r )$ Arten- und iotopschutz, AKTUELL Westl. Francoper Wettern Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfäche 6 Francop) Achtern Schleuse brack Westl. Francoper Wettern rack Östl. Francoper Wettern Francop Hohenwischer Straße Freeren N.. )$ Huckerr 5 Gutsbrack Seite 1 M. 1 : Zur Graft rakenburger rack )$ )$ Flutbrack 1962 Hoh e Meile rwettern euweg? Francoper Hinterdeich Parallelgraben 3 Francoper Hinterdeich Moorwettern Hinterdeich 3 Moorwettern Arten- und iotopschutz, ÄNERUNG Schleuse rack Gutsbrack Achtern Hucker- brack Hohenwischer Straße Freeren N.. Zur Graft Francop Francoper Westl. Francoper Wettern Hinterdeich Westl. Francoper Wettern Östl. Francoper Wettern Hinterdeich Flutbrack 1962 rakenburger rack Moorwettern Hoh rwettern euweg Parallelgraben Francoper Hinterdeich Moorwettern e Meile Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (neu) Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entfällt

24 t )$ Arten- und iotopschutz, GEÄNERT Westl. Francoper Wettern Freie und Hansestadt Hamburg Arten- und iotopschutz 117. änderung (L 1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (Teilfläche 6 Francop) Achtern Schleuse brack Westl. Francoper Wettern rack Östl. Francoper Wettern Francop Hohenwischer Straße Freeren N.. )$ Huckerr 5 Gutsbrack Seite 2 M. 1 : Zur Graft rakenburger rack )$ )$ Flutbrack 1962 Hoh e Meile rwettern euweg? Francoper Hinterdeich Parallelgraben 3 Francoper Hinterdeich Moorwettern Hinterdeich 3 Moorwettern

25 Einhundertsiebzehnte Änderung des s für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom 17. ezember 2013 (HmbGVl. S. 11 ) ie ürgerschaft hat den nachstehenden eschluss gefasst: (1) as für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVl. S. 363) wird in folgenden Geltungsbereichen geändert: (2) as maßgebliche Stück der Änderung des s mit den Teilflächen 1 bis 6 und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß 14 l Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (Gl. I S. 95), zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (Gl. I S. 2749, 2756), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständigen ezirksamt während der ienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim ezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt. 1

26 Erläuterungsbericht zur Änderung des s (Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg) Inhalt 1. Grundlage und Verfahrensablauf 2. Inhalt des s 2.1 ezirk Hamburg-Mitte Eignungsgebiet Wilhelmsburg 2.2 ezirk ergedorf Eignungsgebiet Ochsenwerder Eignungsgebiet Neuengamme Eignungsgebiet Altengamme Eignungsgebiet Curslack/ergedorf 2.3 ezirk Harburg Eignungsgebiet Francop 3. Inhalt des Flächennutzungsplans 3.1 ezirk Hamburg-Mitte 3.2 ezirk ergedorf 3.3 ezirk Harburg 4. Anlass und Inhalt der Planung 5. Umweltbericht 5.1 arstellung der bestehenden Inhalte und Ziele des s für die Änderungsgebiete 5.2 eschreibung des aktuellen Zustandes der Umwelt Untersuchungsgebiete Fachgutachten Aktueller Zustand der Eignungsgebiete 5.3 Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt bei urchführung der Planung/Änderung des s Wirkfaktoren Hinweise zur eurteilung der Auswirkungen Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt 5.4 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planänderung des s 5.5 Vernünftige Alternativen/Alternativenprüfung, ewertung 5.6 Hinweise auf Schwierigkeiten, technische Lücken, fehlende Kenntnisse 5.7. Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder Ausgleich von Nachteiligen Auswirkungen 5.8 Monitoring/Umweltüberwachung 5.9 Zusammenfassung Umweltbericht 6. Änderung der in den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen des s geltenden Entwicklungsziele 1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der einhundertsiebzehnten Änderung des s für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVl. S. 363) ist das - Hamburgische Gesetz zur Ausführung des undesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVl. S. 350, 402), geändert am 23. ezember 2011 (HmbGVl S. 3). as Planänderungsverfahren L1/12 wird durch die einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVl. S. 485) erforderlich. ie Zustimmung zur Einleitung des Änderungsverfahrens des s durch die ehörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist erfolgt. ie öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der ekanntmachung vom 24. August 2012 (Amtl. Anz. S. 1757) stattgefunden. Für die Teilfläche in Francop ist nach der ekanntmachung vom 20. März 2013 (Amtl. Anz. S. 535) eine auf zwei Wochen verkürzte erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden, in der Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. Für die Teilfläche in Neuengamme ist nach der ekanntmachung vom 10. September 2013 (Amtl. Anz. S. 1582) eine auf zwei Wochen verkürzte erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden, in der Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. ie Erforderlichkeit und die urchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Landschaftsplanungen waren bisher in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (Gl. I S. 1758, 2797) geregelt; seit dem 1. März 2010 richten sie sich nach Landesrecht ( 19a UVPG). is zu einer landesgesetzlichen Regelung sind Strategische Umweltprüfungen bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach Maßgabe der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Al. EG Nr. L197 S. 30) durchzuführen. a das UVPG diese Richtlinie im Übrigen hinreichend umsetzt, werden die für die Feststellung der SUP-Pflicht und das Verfahren der SUP einschlägigen Vorschriften des UVPG entsprechend angewendet. Für diese Änderung des s wird daher nach 14b Absatz 1 UVPG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 lit. a) der Richtlinie 2001/42/EG eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. 2. Inhalt des s Im und in der dazugehörigen Karte Arten- und iotopschutz sind bereits jeweils Flächen mit der ezeichnung Eignungsgebiete für Windkraftstandorte bzw. in der Legende der aktuellen ruckfassung des s mit der Kurzbezeichnung Windkraftanlage dargestellt. ie ezeichnung dieser Flächendarstellung wird geändert und lautet ebenso wie im Flächennutzungsplan zukünftig Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. iese neue ezeichnung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen wird zukünftig in die 2

27 Legende des s und in die Legende der Karte Arten- und iotopschutz aufgenommen. Im Folgenden werden die Inhalte des geltenden s aufgeführt, und zwar sowohl die Inhalte im ereich der seit 1998 dargestellten und noch nicht erweiterten bzw. ergänzten Eignungsgebiete als auch die Inhalte in den Erweiterungsflächen bzw. in der neuen Fläche, die Gegenstand des Änderungsverfahrens sind. abei wird noch die bisherige ezeichnung Windkraftanlage verwendet, da diese ezeichnung Inhalt des geltenden s ist. Ab Ziffer 4 wird dann für die eschreibung der Inhalte der Änderung des s die neue ezeichnung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen verwendet. ie Abgrenzungen der bisherigen und der ergänzten bzw. neuen Eignungsgebiete sind den Plandarstellungen zu entnehmen; eine verbale, allgemeinverständliche eschreibung der Flächenabgrenzung der Eignungsgebiete ist auf Grund mangelnder örtlicher ezeichnungen in den Landwirtschaftsflächen nicht möglich. Im Folgenden werden die Inhalte des geltenden s somit mit den Eignungsgebieten von 1998 jeweils ohne eschreibung von Abgrenzungen aufgeführt. 2.1 ezirk Hamburg-Mitte Eignungsgebiet Wilhelmsburg as stellt in dem zu ändernden ereich das Milieu Sonderstandort dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Entwicklungsbereich Naturhaushalt und Windkraftanlage gekennzeichnet. In der Karte Arten- und iotopschutz sind der iotopentwicklungsraum 15a Sonderstandorte Mülldeponien sowie Eignungsgebiete für Windkraftstandorte dargestellt. 2.2 ezirk ergedorf Eignungsgebiet Ochsenwerder as stellt in dem zu ändernden ereich das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Städtisches Naherholungsgebiet, Landschaftsachse Östliche Elbtalachse, Landschaftsschutzgebiet und Windkraftanlage gekennzeichnet. In der Karte Arten- und iotopschutz sind die iotopentwicklungsräume 3c Kanäle, 9a Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen sowie Eignungsgebiete für Windkraftstandorte und Landschaftsschutzgebiet dargestellt Eignungsgebiet Neuengamme as stellt in dem zu ändernden ereich die Milieus Landwirtschaftliche Kulturlandschaft und Gewässerlandschaft dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Städtisches Naherholungsgebiet, Landschaftsachse Östliche Elbtalachse, Grüne Wegeverbindung entlang des Marschenbahndammes, Erhöhte Grundwasserempfindlichkeit in einem kleinen ereich im Nordwesten, Landschaftsschutzgebiet und Windkraftanlage gekennzeichnet. In der Karte Arten- und iotopschutz sind die iotopentwicklungsräume 3c Kanäle, 6 Grünland, 9a Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen sowie Eignungsgebiete für Windkraftstandorte und Landschaftsschutzgebiet dargestellt Eignungsgebiet Altengamme as stellt in dem zu ändernden ereich das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Städtisches Naherholungsgebiet, Landschaftsachse Östliche Elbtalachse, Landschaftsschutzgebiet und Windkraftanlage gekennzeichnet. Als nachrichtliche Übernahme ist Wasserschutzgebiet/ewirtschaftungsplan dargestellt. In der Karte Arten- und iotopschutz sind die iotopentwicklungsräume 6 Grünland, 9a Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen sowie Eignungsgebiete für Windkraftstandorte und Landschaftsschutzgebiet dargestellt Eignungsgebiet Curslack/ergedorf as stellt in dem zu ändernden ereich das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Städtisches Naherholungsgebiet, Landschaftsachse Östliche Elbtalachse und Landschaftsschutzgebiet gekennzeichnet. Als nachrichtliche Übernahme ist Wasserschutzgebiet/ewirtschaftungsplan dargestellt. In der Karte Arten- und iotopschutz sind der iotopentwicklungsraum 9a Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen sowie Landschaftsschutzgebiet dargestellt. 2.3 ezirk Harburg Eignungsgebiet Francop as stellt in dem zu ändernden ereich das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar. as Gebiet ist mit den Milieuübergreifenden Funktionen Städtisches Naherholungsgebiet, Landschaftsachse Westliche Elbtalachse, Landschaftsschutzgebiet, Windkraftanlage und Entwickeln des Landschaftsbildes im mittleren ereich gekennzeichnet. Als nachrichtliche Übernahme ist Wasserschutzgebiet/ewirtschaftungsplan dargestellt. In der Karte Arten- und iotopschutz sind die iotopentwicklungsräume 3a Übrige Fließgewässer, 9a Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen, 9c Ostbauflächen mit großem Anteil an Feuchtgrünland im Übergangsbereich Marschrandmoore-Marsch sowie Eignungsgebiete für Windkraftstandorte und Landschaftsschutzgebiet dargestellt. 3. Inhalt des Flächennutzungsplans er Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVl. S. 485) mit seiner einhundertdreiunddreißigsten Änderung stellt die erweiterten und eine neue Flächenabgrenzung für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen dar. iese Flächenabgrenzungen der Eignungsgebiete sind den Plandarstellungen zu entnehmen; eine verbale, allgemeinverständliche eschreibung der Flächenabgrenzung ist auf Grund mangelnder örtlicher ezeichnungen in den Landwirtschaftsflächen nicht möglich. Im Folgenden werden die Inhalte des Flächennutzungsplans mit den neuen Flächenabgrenzungen für die Eignungsgebiete jeweils ohne eschreibung von Abgrenzungen aufgeführt: 3.1 ezirk Hamburg-Mitte Eignungsgebiet Wilhelmsburg: Fläche für Versorgungsanlagen oder die Verwertung oder die eseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen mit dem Symbol Einrichtung für die Abfallentsorgung, überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum Flächennutzungsplan mehrere Richtfunktrassen sowie Flächen, deren öden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. 3

28 3.2 ezirk ergedorf Eignungsgebiet Ochsenwerder: Fläche für die Landwirtschaft, überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum Flächennutzungsplan Landschaftsschutzgebiet, geplant, Richtfunktrasse (in Nordost-Südwest-Richtung) sowie 380 kv-freileitung. Eignungsgebiet Neuengamme: Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum Flächennutzungsplan Landschaftsschutzgebiet (östlich des Marschbahndamms). Eignungsgebiet Altengamme: Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum Flächennutzungsplan Wasserschutzgebiet, weitere Schutzzone, Landschaftsschutzgebiet, geplant sowie 110 kv- Freileitung. Eignungsgebiet Curslack/ergedorf: Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum Flächennutzungsplan Wasserschutzgebiet, weitere Schutzzone, Landschaftsschutzgebiet, geplant sowie zwei 110 kv-freileitungen. 3.3 ezirk Harburg Eignungsgebiet Francop: Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit der arstellung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie im eiblatt zum F-Plan Wasserschutzgebiet, weitere Schutzzone, Landschaftsschutzgebiet, geplant, Richtfunktrasse (alte arstellung, nach Angaben des etreibers entfallen) sowie 110 kv- Freileitung. 4. Anlass und Inhalt der Planung Anlass der Änderung des s ist die in Ziffer 3 aufgeführte geänderte Flächennutzungsplandarstellung. Im Flächennutzungsplan sind bereits seit ezember 1998 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen dargestellt. In das wurden die Abgrenzungen dieser Eignungsgebiete und die damit verbundenen Entwicklungsziele für Natur und Landschaft ebenfalls im ezember 1998 (1. Änderung) als arstellung aufgenommen. amit sollte eine Konzentration dieser Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie auf geeignete Gebiete durchgesetzt und ihre ungeordnete Errichtung verhindert werden, um negative Auswirkungen auf die Umgebung zu verringern. Gesetzliche Grundlage ist die vom undesgesetzgeber 1997 eingeführte Privilegierung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich ( 35 Absatz 1 Nr. 5 augesetzbuch (aug)) in Verbindung mit der eröffneten Möglichkeit der örtlichen eschränkung dieser Zulässigkeit im Fall von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ( 35 Absatz 3 Satz 3 aug). as Erfordernis zur Erweiterung der bestehenden Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ergibt sich durch mehrere politische eschlüsse: rucksache des damaligen Senats 2007/939 zum Hamburger Klimaschutzkonzept vom 21. August 2007: In Petitum 16 ist vorgesehen, die (damalige) ehörde für Wirtschaft und Arbeit (zu a.) sowie die ehörde für Stadtentwicklung und Umwelt (zu b.) zu beauftragen, unter ihrer jeweiligen Federführung ressortübergreifend die Ausweisung zusätzlicher Standorte für Windkraftanlagen a) innerhalb und b) außerhalb des Hafengebiets zu prüfen und dem Senat hierüber im Rahmen der Fortschreibungsdrucksache zu berichten. rucksache des damaligen Senats 2009/2504 zur Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts vom 22. ezember 2009: In Petitum 18 ist vorgesehen, die ehörde für Stadtentwicklung und Umwelt (federführend) und die (damalige) ehörde für Wirtschaft und Arbeit zu beauftragen, im Lichte der Ergebnisse des naturschutzfachlichen Gutachtens die Voraussetzungen für ein Aufwachsen der installierten Windkraftleistung auf mindestens 100 MW zu schaffen, damit eine Realisierung in dieser Größenordnung innerhalb der nächsten Jahre erreicht werden kann. Gemäß Fortschreibung Klimaschutzkonzept 2011/2012 (rucksache 2011/2367, ürgerschaftsteil Seite 10) prüft der Senat die Ausweisung weiterer Eignungsgebiete. ies erfolgt über das förmliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des s. Vorbehaltlich eines entsprechenden eschlusses der ürgerschaft zur Änderung des Flächennutzungsplans sollen damit Flächen zur Verfügung stehen, die ein Anwachsen der Nennleistung auf mehr als 100 Megawatt möglich machen. ies soll vor allem durch den Ersatz alter durch leistungsstarke neue Windenergieanlagen erfolgen. adurch wird sich zwar die Anzahl der in Hamburg errichteten Anlagen kaum verändern, jedoch voraussichtlich die Stromproduktion durch die verbesserte Technik etwa verdreifachen. Für das Hafengebiet (Geltungsbereich des Hafengesetzes) wurden durch die zuständigen ehörden sowie die Hamburg Port Authority (HPA) mögliche Flächen für Windenergieanlagen definiert. Auf dieser Grundlage prüft die HPA gemeinsam mit interessierten Unternehmen der Hafenwirtschaft Standorte für Windenergieanlagen im Einklang mit der Hafennutzung. er Masterplan Klimaschutz verweist darauf, dass Hamburg als Stadtstaat Erneuerbare Energien innerhalb seiner Landesgrenzen selbst nur geringfügig ausbauen könne. Es seien aber Ausweitungen der Windenergieerzeugung durch weitere Flächenausweisungen, den Ersatz bestehender durch leistungsstärkere Anlagen (Repowering) und durch Einzelanlagen im Hafen und auf Industrie- und Gewerbeanlagen möglich. er Hamburger Senat hat beschlossen, dass Hamburg einen eigenen eitrag zum Erfolg der Energiewende leistet. Maßnahmen zum Ausbau der Windenergie auf dem Stadtgebiet Hamburgs spielen dabei eine zentrale Rolle, da es sich bei der Windenergie um eine der effizientesten und für die Energiewende herausragenden Technologien unter den erneuerbaren Energien handelt. iese Maßnahmen stützen zudem die Position Hamburgs als Metropole der Windenergie. In Hamburg gibt es derzeit 59 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rd. 50 Megawatt (MW), wobei sich ältere Anlagen z. auch außerhalb bestehender Eignungsgebiete befinden. urch die arstellung weiterer und vergrößerter Eignungsgebiete sollen die Voraussetzungen sowohl für den au von weiteren Anlagen als auch das Repowering bestehender Anlagen in den Eignungsgebieten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, die Windenergieleistung in Hamburg auf über 100 MW zu erhöhen. Unter Repowering ist dabei der Ersatz älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsfähigere - Anlagen zu verstehen. Um die Eignungsgebiete optimal zu nutzen und abgesehen von einer jeweils festzulegenden Übergangsfrist ein gleichmäßiges Erscheinungsbild durch gleichmäßig hohe Anlagen (d. h. repowerte Anlagen) zu ermöglichen, sind Standortkonzepte mit Zeitplänen für den Umbau zu erstellen. ei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der repowerten Anlagen ist dieses zu berücksichtigen, ebenso wie die Verpflichtung zum Rückbau 4

29 der alten Anlagen. In diese Rückbauverpflichtungen sollen auch bestehende Anlagen außerhalb des Eignungsgebietes einbezogen werden (z.. in Ochsenwerder am Oortkatenweg). Im Rahmen der Flächensuche wurden Ausschlusskriterien, raumordnerische Leitlinien und Prüfkriterien entwickelt, die in der egründung zur entsprechenden, in Ziffer 3 genannten, Änderung des Flächennutzungsplanes genau erläutert und begründet sind. urch die eibehaltung der Konzentration von Windenergieanlagen in Eignungsgebieten, den Ausschluss von Gebieten mit schutzwürdiger Nutzung (Siedlungsgebiete, Naturschutzgebiete u. a.) sowie die Einhaltung von Abständen zu diesen Gebieten sollen mögliche negative Einflüsse verringert werden. ei der Flächensuche wurde für die Marschgebiete in ergedorf (Vier- und Marschlande) und in Harburg (Süderelbmarsch) davon ausgegangen, dass Anlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 m bis 120 m und einem Rotordurchmesser von 80 m bis 100 m somit mit einer Gesamthöhe bis zur Flügelspitze von mehr als 150 m nicht mehr mit der dortigen historischen Kulturlandschaft zu vereinbaren sind. Für die Eignungsgebiete im ereich der historischen Kulturlandschaften der Vier- und Marschlande und des Alten Landes wird die Gesamthöhe der Windenergieanlagen einschließlich Rotor künftig durch eine entsprechende arstellung im Flächennutzungsplan auf maximal 150 m über der natürlichen Geländeoberfläche begrenzt. Für ein im Grenzbereich zwischen Kulturlandschaft und städtischem Siedlungsgebiet liegendes Eignungsgebiet wird die Gesamthöhe auf 180 m begrenzt. ie im Abwägungsprozess zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. Ziffer 3) festgelegten Grenzen der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen werden unter eachtung des Flächennutzungsplans als arstellung in das sowie in die Karte Arten- und iotopschutz des s übernommen, weil in diesen Gebieten Entwicklungsziele für Natur und Landschaft benannt werden, die nach Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen zu beachten sind (vgl. Ziffer 5.1). urch diese Entwicklungsziele soll soweit möglich die Verträglichkeit der Nutzung, hier der Errichtung von Windenergieanlagen mit den elangen von Natur und Landschaft hergestellt werden. ie konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind landesweit und für die örtliche Ebene im darzustellen ( 4 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des undesnaturschutzgesetzes). a in den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen die bisher dargestellten Milieus im erhalten bleiben, werden somit die im dargestellten Milieus Landwirtschaftliche Kulturlandschaft und Sonderstandort, eponie Georgswerder in den o. g. ereichen mit der Milieuübergreifenden Funktion Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in erweiterter Gebietsabgrenzung überlagert. iese neuen Flächenabgrenzungen der Eignungsgebiete sind den Plandarstellungen zu entnehmen; eine verbale, allgemeinverständliche eschreibung der Flächenabgrenzung ist auf Grund mangelnder örtlicher ezeichnungen in den Landwirtschaftsflächen nicht möglich. Nähere Ausführungen zu den Gebieten, u. a. zur bestehenden und geplanten Anzahl der Windenergieanlagen pro ereich, gehen aus Ziffer hervor, in dem die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt beschrieben sind. ie arstellung der Eignungsgebiete in den einzelnen ereichen in Wilhelmsburg, Ochsenwerder, Neuengamme, Altengamme, Curslack/ergedorf und Francop erfolgt überwiegend als (möglichst parallele) Geländestreifen mit einer reite von ca. 150 m, um eine Reihung der Windenergieanlagen zu erreichen. amit soll eine gestalterisch geordnete Entwicklung eines zusammenhängenden, als Windpark zu bezeichnenden Gebietes, erzielt werden. ie Änderungsbereiche umfassen insgesamt ca. 170,1 ha. avon umfassen die zukünftig nicht mehr darzustellenden ereiche ca. 46,6 ha, die neu darzustellenden ca. 123,5 ha. Einschließlich der verbleibenden Teile der bestehenden Eignungsgebiete (ca. 49,4 ha) haben die Eignungsgebiete zukünftig eine Größe von insgesamt 172,9 ha. 5. Umweltbericht 5.1 arstellung der bestehenden Inhalte und Ziele des s für die Änderungsgebiete as stellt im ereich der geplanten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg-Mitte: Wilhelmsburg das Milieu Sonderstandort dar. In ergedorf: Ochsenwerder, Neuengamme, Altengamme, Curslack/ ergedorf und in Harburg: Francop stellt das jeweils das Milieu Landwirtschaftliche Kulturlandschaft dar. Alle Flächen mit Ausnahme von Curslack werden überlagert mit der Milieuübergreifenden Funktion Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. ie Flächen in ergedorf werden zusätzlich mit den Milieuübergreifenden Funktionen Landschaftsschutzgebiet und der Landschaftsachse Östliche Elbtalachse und in Francop mit Landschaftsschutzgebiet und der Landschaftsachse Westliche Elbtalachse überlagert. arüber hinaus werden bei einzelnen Flächen weitere Milieuübergreifende Funktionen dargestellt (vgl. Ziffer 2.1). ei der arstellung Landschaftsschutzgebiet handelt es sich bei fast allen aufgeführten Flächen um geplante Landschaftsschutzgebiete, nur im ereich Neuengamme sind die dortigen Flächen östlich des Marschbahndamms bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Mit der Aufnahme der arstellung der Eignungsgebiete in das sind im ezember 1998 Entwicklungsziele aus Sicht von Natur und Landschaft verbunden, d. h. ebenfalls durch eschluss der ürgerschaft als Inhalt des s aufgenommen worden. ie Entwicklungsziele sollen nach Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen beachtet werden. adurch werden die in diesen ereichen geltenden Entwicklungsziele der Milieus um die Entwicklungsziele für die Windenergieanlagen ergänzt. ie bestehenden Entwicklungsziele sind im Folgenden unter den Punkten a) bis i) in der seit 1998 geltenden Fassung wiedergegeben, allerdings widersprechen sie bzgl. einiger Inhalte den technischen und sonstigen Anforderungen, so dass sie im Zug dieser Änderung des s neu gefasst werden, vgl. hierzu Ziffer 6. ie 1998 beschlossene Fassung der Entwicklungsziele lautet: a) Einzelanlagen innerhalb einer Anlagengruppe sollen in ihrer Ausführung und Höhe gleichartig sein. b) Windenergieanlagen sollen in Anzahl und Höhe in die Struktur und Maßstäblichkeit der Landschaft passen. c) ie Farbgebung von Windenergieanlagen soll sich in das Landschaftsbild einfügen, ungebrochene und leuchtende Farben sowie Reflexionen sollen vermieden werden, auf eine eleuchtung ist zu verzichten. d) Zur verträglicheren, visuellen und akustischen Wahrnehmung von Windenergieanlagen sollen diese ein ruhiges Laufbild aufweisen. ies soll u. a. durch die gleiche rehrichtung und durch niedrige Anlagendrehzahlen erreicht werden, wobei diese an die Windgeschwindigkeit anzupassen sind. e) eeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt sollen durch ausreichende Abstände zu wertvollen iotopen 5

30 vermieden werden; bei der technischen Ausführung und Anordnung sollen insbesondere Tierverluste, arrierewirkungen u. a. eeinträchtigung der Tierwelt vermieden werden. f) Nebenanlagen sollen örtlich konzentriert, Erschließungsund Anfahrtswege möglichst kurz mit umweltverträglichen Materialien hergestellt werden. g) er energetische Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen soll mittels Erdverkabelung erfolgen, Freileitungen sollen vermieden werden. In der Karte Arten- und iotopschutz sind zusätzliche Entwicklungsziele enthalten für die ebenfalls dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen, die dort die dargestellten iotopentwicklungsräume überlagern: h) ei der Standortwahl der Windenergieanlagen innerhalb der Eignungsgebiete sollen eeinträchtigungen wertvoller iotopstrukturen vermieden werden, insbesondere durch ausreichende Abstände zu wertvollen Marschgräben, Feuchtgrünlandflächen, Trockenrasen usw. i) ei der technischen Ausführung und Anordnung von Anlagengruppen ist das Risiko von Tierverlusten zu vermeiden und arrierewirkungen zu begrenzen; insbesondere sind die Lebensraumansprüche der Avifauna durch Vermeidung von eeinträchtigungen der Zugbewegung und des Standortwechsels zu berücksichtigen; auf eine eleuchtung soll verzichtet werden. 5.2 eschreibung des aktuellen Zustandes der Umwelt Im Folgenden wird für jedes Eignungsgebiet der aktuelle Zustand der Umwelt dargestellt. abei wird auf alle Schutzgüter gemäß UVPG eingegangen: Mensch (Wohnnutzung, Erholung), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, oden, Wasser, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. a Windenergieanlagen keine erheblichen eeinträchtigungen der Schutzgüter Luft und Klima verursachen (siehe Ziffer 5.3), wird bei ihnen auf eine arstellung der estandssituation verzichtet Untersuchungsgebiete Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Untersuchung der in Ziffer 4 aufgeführten sechs Eignungsgebiete. as jeweilige Untersuchungsgebiet bezieht sich auf die bereits bestehenden (An-)Teile der Eignungsgebiete, sofern diese weiterhin als Eignungsgebiete für bestehende oder repowerte Windenergieanlagen vorgesehen sind. Ebenso bezieht es sich auf die Fläche des geänderten Eignungsgebietes, somit des eigentlichen Änderungsbereiches des s. Wegen der engen räumlichen Nachbarschaft vorhandener und erweiterter Eignungsgebiete bei gleichzeitig großflächigen Auswirkungen der Windenergieanlagen ist eine zusammenfassende eschreibung der jeweiligen Eignungsgebiete fachlich geboten. ie Auswirkungen der bereits vorhandenen Windenergieanlagen werden sowohl bei der eschreibung des aktuellen Zustandes der Eignungsgebiete (siehe Ziffer 5.2.3) als auch bei der eschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen durch die geänderten Eignungsgebiete (siehe Ziffer 5.3) berücksichtigt. ei den meisten Schutzgütern sind zudem größere, über die Fläche der bestehenden und geänderten Eignungsgebiete hinausgehende Untersuchungsgebiete erforderlich. eim Schutzgut Mensch werden im Hinblick auf die Wohn- und Erholungsnutzung die Untersuchungsgebiete auf umgebende, relevante Straßen mit ihrer ebauung, auf wichtige Fuß- und Radwege und auf sonstige Erholungsgebiete ausgeweitet. eim Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind im Hinblick auf die vorliegende Fragestellung die Artengruppen Vögel und Fledermäuse von edeutung. ie diesbezüglichen Untersuchungsgebiete umfassen bei Vögeln zusätzlich zu den Eignungsgebieten einem Pufferbereich von 300 m sowie einen weniger relevanten Umkreis von 1000 m. ei Fledermäusen wird ein funktionsräumlich definiertes Umfeld von 200 m benannt. Aber auch bei den Schutzgütern Landschaft sowie Kulturund Sachgüter sind deutlich größere Untersuchungsgebiete zur eurteilung der Auswirkungen erforderlich. ie Abgrenzung bilden relevante, öffentlich zugängliche etrachtungsstandorte, von denen mögliche Windenergieanlagen in den Eignungsgebieten visuell wahrgenommen werden können Fachgutachten er Strategischen Umweltprüfung liegen folgende Gutachten zugrunde: Freie und Hansestadt Hamburg-SU (2000): Landschaftsbild der historischen Kulturlandschaft Vier- und Marschlande, SCHAPER+STEFFEN+RUNTSCH (2003): Landschaftsbilduntersuchung Süderelberaum-Hamburg, KLEEFEL, r. K.., urggraaff, rucksache (2007): Länderübergreifenden Kulturlandschaftsanalyse Altes Land, EGL (2009): Standortsuche Windkraftnutzung in Hamburg, TÜV NOR ( 2008) estimmung des Windpotenzials für den ereich der Freien und Hansestadt Hamburg, GERMANISCHER LLOY (2010): Technisches egleitgutachten, Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen in Hamburg, EGL (2011 mit Ergänzungen 2012): Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Umweltprüfung für Eignungsgebiete für Windenergieanlage in Hamburg, inkl. Visualisierungen zur eurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, MITSCHKE, A. (2009): Überprüfung des Flächeninventars für eine potenzielle Windenergienutzung in Hamburg hinsichtlich des avifaunistischen Konfliktpotenzials, MITSCHKE, A. (2011): Ornithologisches Fachgutachten Windenergiestandort Ochsenwerder, Freie und Hansestadt Hamburg-SU (2011): Eignungsflächensuche, Fachbeitrag Fledermäuse, Freie und Hansestadt Hamburg-SU (2011): Artenschutzfachlicher Erläuterungsbericht Fledermäuse, U-I-N (2011) WEA-Eignungsgebiet Curslack, Fachbeitrag Fledermäuse, U-I-N (2011) WEA-Eignungsgebiet Altengamme, Fachbeitrag Fledermäuse Freie und Hansestadt Hamburg-SU (2012, 2013): LTU Lärm- und schattentechnische Stellungnahmen Aktueller Zustand der Eignungsgebiete ezirk Hamburg-Mitte Eignungsgebiet Wilhelmsburg: Wohnnutzung ist am Niedergeorgswerder eich und in den Gebieten westlich des eichs vorhanden. Erholungsnutzung findet in den Kleingärten westlich und nördlich des eponiehügels und im ereich der Ziegeleiteiche statt. er Änderungsbereich befindet sich auf der ehemaligen, hügelförmig angelegten eponie Georgswerder, die heute mit 6

31 Wiesenflächen rekultiviert ist. ie halbruderale Gras- und Staudenflur ist recht artenreich, Trockenrasenanzeiger sind flächig nicht mehr vorhanden. Wenige Gehölzinseln aus gepflanzten, vorwiegend nicht heimischen Arten befinden sich auf dem Hügel. Es ist insgesamt von einer mittleren edeutung für den Arten- und iotopschutz auszugehen. Im Eignungsgebiet wurden einige gegen Windenergienutzung sensible oder gefährdete Vogelarten wie Kiebitz, ekassine, Waldohreule, Löffelente, Steinschmätzer und Flussregenpfeifer festgestellt. urch die erhöhte Lage im Elbtal findet in diesem ereich ein verstärkter Vogelzug statt. Als Zugvögel wurden Schwäne, Gänse, Enten und Watvögel beobachtet. Zugbeobachtungen gefährdeter Kranich- und Greifvögel wurden nur in geringerer Anzahl nachgewiesen, woraus sich kein besonderes Konfliktpotenzial ableiten lässt. ie besonders durch Windenergieanlagen betroffenen Arten ziehen überwiegend nicht direkt über dieses Eignungsgebiet, daher ist mit keinem erhöhten Kollisionsrisiko zu rechnen. Im Rahmen der Fledermauserfassung wurden keine Individuen im Eignungsgebiet festgestellt. ie eponie Georgswerder wurde umfangreich saniert und ein Schadstoffaustrag soweit wie möglich minimiert. Mit Hilfe eines Oberbodenauftrags konnte der eponiekörper mit Raseneinsaat und Gehölzen am öschungsfuß begrünt werden. Es sind geringwertige odeneigenschaften vorhanden. Im Eignungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. In der ansonsten ebenen Marschlandschaft hat der weitgehend kahle Hügel eine besondere räumliche Wirkung, die durch die ursprünglich vorhandenen vier Windenergieanlagen (drei ältere, niedrigere Anlagen zentral auf der Hügelkuppe, eine größere Anlage südöstlich) auf der eponie weiter betont wird. Im Rahmen des bereits im Herbst 2011 erfolgten Repowerings auf der eponie Georgswerder sind die drei kleineren Anlagen zu Gunsten einer größeren Windenergieanlage zurückgebaut worden; die größere Windenergieanlage im Südosten der eponie ist erhalten geblieben. Von der Hügelkuppe besteht Weitblick in alle Richtungen. as östlich des Hügels vorhandene Autobahnkreuz Hamburg-Süd und die Kupferhütte stellen eine erhebliche landschaftsästhetische Vorbelastung dar; das Landschaftsbild ist heterogen und bereits gestört ezirk ergedorf Eignungsgebiet Ochsenwerder: Wohnnutzung ist nordwestlich des Eignungsgebiets entlang Elversweg/Ochsenwerder Kirchendeich, südwestlich am Gauerter Hauptdeich/Ochsenwerder Elbdeich und nordöstlich am Ochsenwerder Norderdeich vorhanden. Erholungsnutzung (Spazierengehen, Radfahren, Skaten) findet vornehmlich auf dem Marschbahndamm nördlich des Eignungsgebiets statt, aber auch die anderen (eich-)straßen werden genutzt. Im sind die Vier- und Marschlande als Städtisches Naherholungsgebiet dargestellt. er Änderungsbereich zeichnet sich durch überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung aus. ie Ackerflächen sind in Hinblick auf Flora und Fauna nutzungsbedingt stark verarmt und von geringer edeutung für den Arten- und iotopschutz. Nur noch reliktartig befinden sich zwischen den Ackerflächen meist artenarme ebenfalls intensiv genutzte Grünlandbiotope. iese haben vor allen ingen als Wiesenvogellebensraum, aber auch als letzte Rückzugshabitate für Grünlandvegetation eine mittlere edeutung für den Artenund iotopschutz. ie nordost-südwest-gerichteten schmalen Flurstücke werden von Gräben unterschiedlicher Qualität begrenzt. Am südwestlichen Rand des Eignungsgebietsstreifens verläuft der Südliche Ochsenwerder Sammelgraben teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Eignungsgebiets. Im Südwesten mündet der Ochsenwerder Schöpfwerksgraben in den Südlichen Ochsenwerder Sammelgraben. In seiner Gesamtheit stellt das Grabensystem einen vielfältigen, kleinräumig wechselnden Lebensraum mit hoher edeutung für den Arten- und iotopschutz dar. as Eignungsgebiet liegt an einem Wiesenbrüterschwerpunkt, entsprechend wurden dort einige Paare der gegenüber Windenergieanlagen sensiblen Arten wie Kiebitz, ekassine etc. nachgewiesen. Allerdings sind die rutpaare dort trotz der bereits bestehenden Windenergieanlagen ansässig. Weiter nördlich, am Ochsenwerder Norderdeich, liegt ein Storchenhorst, der jedoch ausreichend weit von dem Eignungsgebiet entfernt ist, so dass nicht von einer Gefährdung auszugehen ist. Seit 2012 befindet sich auch 650 m westlich des Eignungsgebietes ein in 2013 erstmalig belegter Storchenhorst. Als Gastvögel liegen vereinzelte Meldungen von Wespenbussard, Rotmilan, Seeadler, Sperber und Rohrweihe vor, letztere brütet in der Umgebung. Im Rahmen der Fledermauserfassung wurden keine Individuen im Eignungsgebiet festgestellt. ie Jagdgebiete und Flugkorridore der Fledermäuse liegen im Grenzbereich und außerhalb des Eignungsgebiets Ochsenwerder. aher liegt das Eignungsgebiet in Teilen in den 200 m Pufferzonen, welche als Vorsorgebereiche für Fledermaus-Funktionsräume dienen. ie öden des südlichen Eignungsgebiets bestehen aus sandigen Flusskleimarschen, deren Klei infolge der Elbnähe als sandiger Lehm ausgeprägt bzw. oberflächennah aufgesandet wurde. Für den nördlichen ereich des Eignungsgebiets gibt es Hinweise, dass sich in ca. 60 cm Tiefe Niedermoortorfe begründen. ie odenarten der Kleiüberdeckung sind hier toniger und schluffiger Lehm. Insgesamt sind die öden als Archiv der Kulturgeschichte in Hamburg erfasst. ei der urchführung von aumaßnahmen sind besondere Auflagen zu berücksichtigen (siehe Ziffer 5.7). ie im Eignungsgebiet vorkommenden Oberflächengewässer sind oben aufgeführt. Größtenteils ist ein dichtes Grabensystem vorhanden, nur im mittleren ereich des südlichen Streifens wurden einige eetgräben zugeschüttet. ie Situation der Oberflächengewässer ist insgesamt als hochwertig zu bezeichnen. as Eignungsgebiet ist Teil der Vier- und Marschlande, die zu den ältesten in eutschland erhaltenen, durch menschlichen Kultureinfluss entstandenen Agrarlandschaften gehören. Ihre Entstehung als systematisch erschlossenes Land geht auf das 12./13. Jahrhundert zurück. iese historische Kulturlandschaft ist hinsichtlich ihrer landschaftlichen Ausprägung folgendermaßen zu charakterisieren: ebene Marschen-Kulturlandschaft, historische eichverläufe als Träger der Erschließungsfunktionen und des daran orientierten linearen Siedlungsgefüges, racks, die punktuell den Verlauf der eichlinien bestimmen, Gewässersystem mit Schleusenanlagen, linearen und z. auch amorphen alten Prielverläufen folgenden Wettern sowie dichtem Grabennetz, streifenförmige Flurstruktur mit den die Hufengrenzen definierenden Gräben, eine durch Acker- und Grünlandnutzung sowie Gartenbau geprägte landwirtschaftliche Nutzung. as Eignungsgebiet sowie die Umgebung werden nur durch wenige Gehölze strukturiert. Sie befinden sich vornehmlich entlang des Ochsenwerder Sammelgrabens, teilweise entlang des Landscheideweges und bei der ebauung entlang der umgebenden (eich-)straßen. ie vorhandenen fünf Windenergieanlagen und die von Südwest nach Nordost 7

Flächennutzungsplan. Freie und Hansestadt Hamburg. Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 1 Wilhelmsburg. Aktueller Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan. Freie und Hansestadt Hamburg. Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 1 Wilhelmsburg. Aktueller Flächennutzungsplan Freie und Hansestadt Hamburg Flächennutzungsplan Aktueller Flächennutzungsplan 133. Flächennutzungsplanänderung (F1/12) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen Teilfläche 1 Wilhelmsburg Blatt 1 M 1 : 20

Mehr

Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg. Vom 17. Dezember 2013

Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg. Vom 17. Dezember 2013 Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 9) Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst: (1) Der

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Flächennutzungsplan. Freie und Hansestadt Hamburg

Flächennutzungsplan. Freie und Hansestadt Hamburg Aktueller Flächennutzungsplan Freie und Hansestadt Hamburg Flächennutzungsplan 111. Flächennutzungsplanänderung (F11/03) M 1 : 20 000 Neuordnung gewerblicher Bauflächen Obergeorgswerder/ Deichrückverlegung

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1025 20. Wahlperiode 19.07.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 13.07.11 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt

Mehr

Öffentliche Informationsveranstaltungen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg

Öffentliche Informationsveranstaltungen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Hamburg Hamburgs Sprung Öffentliche Informationsveranstaltungen Für das Eignungsgebiet Ochsenwerder am 27. Februar 2012 um 18.30 Uhr im Restaurant Wein- und Friesenstube, Ochsenwerder Kirchendeich 10 1 Ausschlussgebiete

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Landschaftsprogramm

Freie und Hansestadt Hamburg Landschaftsprogramm reie und Hansestadt Hambu Landschaftsprogramm Landschaftsprogrammänderung L 8 / 06 M. : 1:20.000 Neue Wohnbaufläche östlich in Harvestehude Aktuelles Landschaftsprogramm West ri ndelbe In no cen tia -

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung Mitteilung Drucksachen Nr.: 20-1038 öffentlich Datum: 22.11.2016 Aktenzeichen: 650.30-20 Beratungsfolge Gremium Datum Regionalausschuss

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/3961 18. Wahlperiode 28. 03. 06 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft... Änderung des Flächennutzungsplans (Gemischte Bauflächen, ZOB und

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen

Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen Informationsveranstaltung zur fachlichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen Frau Berdermann

Mehr

Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme)

Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Änderung Neuabgrenzung des Vorrangstandortes für Windenergiegewinnung in der Gemeinde Wohnste Juni 2007 Änderung des Regionalen

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"

Mehr

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung 7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung Saarbrücken, den 15.04.2013 Inhalt Die These Das Spannungsfeld Die kommunale Aufgabe Die Steuerungsmöglichkeiten

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Korridorentwicklung Ostküstenleitung

Korridorentwicklung Ostküstenleitung Korridorentwicklung Ostküstenleitung 13.01.2015 Uwe Herrmann Korridorentwicklung Ostküstenleitung 1. Arbeitsschritt: Ermittlung möglicher Trassenkorridore Mittelachse 380-kV Bad Segeberg Kaltenkirchen

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen

Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen Erlass des MLUL zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen vom 31.1.2018 Richard Nothdorf Referat 44 Naturschutz in Planungen und Zulassungsverfahren, Natura

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren

Mehr

Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura

Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura Landschaft und Windturbinen Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura Landschaft - Begriffsdefinition Die Landschaft bildet die heutigen wie die früheren Beziehungen zwischen

Mehr

Landkreis Lüneburg. Regionales Raumordnungsprogramm 2003

Landkreis Lüneburg. Regionales Raumordnungsprogramm 2003 Landkreis Lüneburg Regionales Raumordnungsprogramm 2003 2. Änderung - Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung (Textteil A) März 2015 Satzung über die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom

Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.06.2001 zum Kooperationsprogramm (Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-Austria-Switzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein)

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

Korridorentwicklung Ostküstenleitung

Korridorentwicklung Ostküstenleitung Korridorentwicklung Ostküstenleitung Uwe Herrmann Korridorentwicklung Ostküstenleitung 1. Arbeitsschritt: Ermittlung möglicher Trassenkorridore Mittelachse 380-kV Bad Segeberg Kaltenkirchen Hansestadt

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses Regionalverband Donau-Iller Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses am 08. Oktober 2013 im Rathaus Thannhausen Folie 1-08. Oktober 2013 Tagesordnung öffentlich TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Fracking

Mehr

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit

Mehr

Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen

Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Expertenanhörung Biogasanlagen am 17.09.2007 Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Ulrich Tasch, Abteilung Landesplanung und Rechtsstatus nach

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

UVP und Raumplanung. Die Abwicklung von UVP Verfahren in Österreich, Deutschland und Italien

UVP und Raumplanung. Die Abwicklung von UVP Verfahren in Österreich, Deutschland und Italien UVP und Raumplanung Die Abwicklung von UVP Verfahren in Österreich, Deutschland und Italien Bettina Riedmann, MAS ETH RP, MAS (Mediation) KORDINA ZT Juni 2018 WER bin ich Bettina Riedmann Zivilingenieurin

Mehr

Begründung zur Änderung des Landschaftsplans

Begründung zur Änderung des Landschaftsplans Begründung zur Änderung des Landschaftsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 und der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Solarpark Tiebensee Ost für das Gebiet östlich Tiebenseer

Mehr

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Sofern bei einer Änderung aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht von vorne herein die Durchführung einer strategischen

Mehr

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan Zogenweiler Kreuzbreite Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen

Mehr

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand: Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen

Mehr

Verbandsgemeinde Kelberg

Verbandsgemeinde Kelberg Abschlussbericht Bewertung des Konfliktpotentials der windkraftsensiblen Vogelarten im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Kelberg Verbandsgemeinde Kelberg zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Am Ochtmisser Kirchsteig

Am Ochtmisser Kirchsteig Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen

Mehr

Sachlicher Teilflächennutzungsplan

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Sachlicher gemäß 5 Abs. 2b BauGB Zusammenfassende Erklärung Architekten & Stadtplaner GmbH Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 BauGB Planungsanlass / Aufstellungsverfahren Die nutzt den Planungsvorbehalt

Mehr

Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau

Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau Kurzstellungnahme Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau Februar 2011 Im Auftrag: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung GEMEINDE LANGENBERG Amtliche Bekanntmachung Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenberg Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Langenberg

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der

Mehr

DIE NOVELLE DES UVPG

DIE NOVELLE DES UVPG DIE NOVELLE DES UVPG Die wichtigsten Änderungen für die Windenergie Kompetenztag Windenergie an Land Jenny Kirschey Mainz, den 18. Januar 2018 INHALT 1. Grundlegendes 2. Die UVPG-Novelle 2017 a. Prüfung

Mehr

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht www.bundesnetzagentur.de Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht Informationstag Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 Hannover, 09. Oktober 2012 Programm Nachmittag

Mehr

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr