Die integrative Berufsausbildung (IBA) von Jugendlichen mit Beeinträchtigung in Österreich und am Beispiel der FA WIEN WORK
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1 DSA Johannes Müllner, Dr. Gerhard Poppenwimmer Die integrative Berufsausbildung (IBA) von Jugendlichen mit Beeinträchtigung in Österreich und am Beispiel der FA WIEN WORK Im folgenden Beitrag wird zuerst die integrative Berufsausbildung in Österreich vorgestellt und im Anschluss daran die IBA am Beispiel der FA Wien Work, integrative Betriebe und AusbildungsgmbH, diskutiert. 1. Die integrative Berufsausbildung (IBA) in Österreich 1999 wurde von der damaligen Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) das Ziel der Förderung der Integration und der Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Menschen auf dem Arbeitsmarkt festgelegt. Besonderen Stellenwert nahmen dabei auch Jugendliche mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung ein. Die Vorlehre war bereits ein erster Ansatz, benachteiligten Jugendlichen den Zugang zur Berufsausbildung zu ermöglichen. Diese Vorlehre wurde durch die Integrative Berufsausbildung ersetzt. Die gesetzliche Grundlage der Integrativen Berufsausbildung bildet das Berufsausbildungsgesetz (BGBl. Nr. 142/1969), welches 2003 um den 8b Integrative Berufsausbildung ergänzt wurde und mit 1. September 2003 in Kraft getreten ist. Die Einführung der Integrativen Berufsausbildung ist die gesetzlich anerkannte Basis aller bisherigen Bestrebungen, Jugendliche mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Integration von Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigung, die im Bereich der Pflichtschule in Österreich bereits seit längerem Realität ist, hat so auch formalen Einzug in die duale Ausbildung und damit in die Ausbildungsbetriebe und -einrichtungen sowie in den Berufsschulunterricht gefunden. 1.2 Zielgruppen der integrativen Berufsausbildung Die Zielgruppen der IBA sind Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen "sonderpädagogischen Förderbedarf" in einzelnen Schulfächern hatten (bzw. nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule oder dem Schwerbehinderten- Lehrplan unterrichtet wurden) keinen positiven Hauptschulabschluss vorweisen können, eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes haben oder auf Grund anderer Qualifizierungsprobleme keine Lehrstelle finden. Ein Schüler/eine Schülerin kann einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) erhalten, wenn ihm/ihr der SPF zuerkannt wird. Die Schulaufsicht entscheidet nach eine Beratung mit einer Expertenkommission auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder von Amtswegen, ob SPF in einzelnen Schulfächern zuerkannt wird, d.h. ob der/die Jugendliche Zusatzressourcen durch speziell ausgebildete Integrationslehrkräfte bekommt. Gründe für SPF sind z.b. eine Körperbehinderung, Sinnesbehinderung, Lernbehinderung und oder eine geistiger Behinderung. Voraussetzung für eine IBA ist ein abgeschlossenes Clearingverfahren mit der Empfehlung, dass eine integrative Berufsausbildung angezeigt ist. In ganz Österreich gibt es Einrichtungen, die von unterschiedlichen Trägerorganisationen geführt werden, die Clearing und Integrationsbegleitung für oben angeführte Zielgruppe anbietet. 1
2 Clearing hat das Ziel, berufliche Perspektiven für Jugendliche aufzuzeigen. Es soll dabei helfen, realistische Entscheidungen für die berufliche Zukunft zu treffen. Finanziert werden die Clearingeinrichtungen vom Bundessozialamt und seinen Landesstellen. Clearing ist kostenlos und freiwillig. 1.3 Die Modelle der integrativen Berufsausbildung Die integrative Berufsausbildung besteht aus zwei Modellen: Die verlängerte Lehrzeit und die Teilqualifizierung. Was bedeutet verlängerte Lehrausbildung? Die Lehre wird um ein Jahr verlängert (in Ausnahmefällen um zwei Jahre) Gleiche Lehrinhalte wie bei einer regulären Lehre Mehr Zeit zum Lernen Besondere Unterstützung während der Lehre Gleichwertiger Lehrabschluss ( Gesellenbrief ) Was bedeutet Teilqualifizierung? Dauer nach Vereinbarung von einem bis drei Jahren Berufliche Ausbildung mit Themenschwerpunkten Nur bestimmte Teile des Berufsbilds werden in Abhängigkeit von den Fähigkeiten des Jugendlichen erfüllt. Qualifizierter Abschluss in ausgewählten Teilgebieten des Lehrberufs ( Zertifikat ) 1.4 AnsprechpartnerInnen im Rahmen der integrativen Berufsausbildung Die wesentlichen AnsprechpartnerInnen der IBA in Österreich sind: Das Arbeitsmarktservice (AMS):Erste Anlaufstelle für Jugendliche, auf welche die Voraussetzungen zutreffen, ist das AMS. Nur wenn der Jugendliche beim AMS als "lehrstellensuchend" gemeldet war, kann eine IBA durchgeführt werden. Die Berufsausbildungs-Assistenz: Die Berufsausbildungs-Assistenz berät und unterstützt die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung. Sie übernimmt auch die Funktion der "Drehscheibe", der Koordination aller Beteiligten. Lehrlingsstelle der WKO: Die Lehrlingsstelle trägt die Ausbildungsverträge bzw. Lehrverträge ein, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (AMS-Zuweisung, Berufsausbildungs-Assistenz) und organisiert die Abschlussprüfungen Finanzielle Förderungen für die IBA: Das Bundessozialamt und das AMS fördern die IBA (in Wien beträgt zum Beispiel die AMS - Förderung EUR pro Monat) Außerdem kann im Rahmen der Steuererklärung 1.000,-- Lehrlingsausbildungsprämie pro Auszubildenden und Jahr geltend gemacht werden. 1.5 Der Ablauf der integrativen Berufsausbildung Das AMS oder die Berufsausbildungs-Assistenz suchen nach einem Ausbildungsplatz in einem Lehrbetrieb. Wenn kein Platz in einem Lehrbetrieb gefunden wird, ist auch eine Ausbildung in einer speziellen Ausbildungseinrichtung möglich Der Lehrbetrieb und der Bewerber legen gemeinsam mit der Berufsausbildungs-Assistenz, einem Vertreter des Landesschulrats und einem Vertreter des Schulerhalters (Landesregierung) die Ausbildungsziele und die Ausbildungsdauer fest. 2
3 Verlängerte Lehre: Es besteht in jedem Fall die volle Schulpflicht. Bei einer Teilqualifizierung besteht Schulpflicht im Rahmen der festgelegten Ziele bzw. kann erlassen werden. Der Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag wird bei der Lehrlingsstelle zur Eintragung angemeldet. Während der Ausbildung berät und unterstützt die Berufsausbildungs-Assistenz die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe. Nach Abschluss der verlängerten Lehre - Lehrabschlussprüfung bei Teilqualifizierung eine Abschlussprüfung in Form einer Arbeitsprobe Ein Wechsel zwischen verlängerbarer Lehrausbildung und Teilqualifizierung ist in beiden Richtungen möglich 1.6 Statistische Daten zur IBA Laut einer Statistik der Wirtschaftskammer Österreich (WKO, Stand ) befanden sich Jugendliche in einem integrativen Ausbildungsverhältnis. Davon 65% (2.228) in einer verlängerten Lehrausbildung, 35% (1.182) in einer Teilqualifizierung. Laut Berufsausbildungsgesetz soll die integrative Berufsausbildung vorrangig in Betrieben durchgeführt werden. Dies konnte bei der verlängerten Lehrzeit bereits weitgehend erreicht werden, jedoch nicht bei der Teilqualifizierung. 76% (1.706) der Jugendlichen absolvieren 2007 die verlängerte Lehre in einem Betrieb, 24% (522) in einer spezialisierten Einrichtung. Bei der Teilqualifizierung finden sich 54% (638) in einem Betrieb, 46% (544) in einer Einrichtung. Zwischen den österreichischen Bundesländern bestehen große Unterschiede. Laut WKO findet in Kärnten, Niederösterreich und Salzburg die IBA ausschließlich in Betrieben statt. Ganz anders die Situation in Wien. 75% der Jugendlichen absolvieren ihre verlängerte Lehrzeit in einer Einrichtung, 25% in einem Betrieb. Bei der Teilqualifizierung verlagert sich die Ausbildung noch deutlicher in Richtung Einrichtungen. 88% der Jugendlichen finden sich hier in Einrichtungen, nur 12% in Betrieben. Die WKO weist für reguläre Lehrverhältnisse aus. Im Vergleich dazu ist der Anteil der IBA (3.410) mit 2,5% gering. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde die IBA in Österreich von der KMU-Forschung Austria 2005 evaluiert. ( ldung.pdf) 2. Die integrative Berufsausbildung bei Wien Work Wien Work integrative Betriebe und AusbildungsGmbH ist ein gemeinnütziges Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Einrichtung wurde mit der Bezeichnung Werkstättenzentrum 1981 als geschützte Werkstätte begründet übernahm das Werkstättenzentrum die Lehrwerkstätte Stadlau von der Lebenshilfe. Im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung 2001, die auch die Umbenennung in Wien Work zur Folge hatte, wurde vom Lehrwerkstättenkonzept abgegangen und die Ausbildung in die bestehenden Produktions- bzw. Dienstleistungsgeschäftsfelder integriert. Zurzeit werden 130 Jugendliche bei Wien Work ausgebildet. 3
4 2.1 Rechtliche Bedingungen Wien Work bildet im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Wiener Behindertengesetz ( 9) Jugendliche mit Lern- und Leistungsdefiziten nach dem Modell der integrativen Berufsausbildung ( 8b BAG) aus. Dabei erwerben Jugendliche einen Lehrabschluss oder eine Teilqualifizierung. Neben dem 8b wird ggf. der 29 BAG als Rechtsgrundlage herangezogen. 2.2 Aufnahmeverfahren Bei Wien Work ist die Zuweisung durch das AMS nicht erforderlich. Die Funktion der Berufsausbildungsassistenz übernimmt die pädagogische Leitung. Eine Bewilligung vom Fonds Soziales Wien ist für jeden Jugendlichen eine Aufnahmevoraussetzung. Bestimmten Behinderungen kann Wien Work derzeit nicht mit dem nötigen Know-how begegnen, um das Ziel der Ausbildung und anschließenden Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Es handelt sich dabei um Suchtproblematiken und psychische Erkrankungen. Im Bereich der Arbeitstrainings (jetzt Teilqualifizierungen) wurde mehrmals versucht, Jugendliche mit Down-Syndrom zu qualifizieren diese Versuche mussten immer abgebrochen werden, weshalb derzeit keine Jugendlichen mit dieser Diagnose aufgenommen werden. Das Aufnahmeverfahren bei Wien Work besteht aus drei Stufen: Erstgespräch: Das Erstgespräch stellt in der Regel den ersten Kontakt zwischen Wien Work und dem Bewerber dar. Erziehungsberechtigte werden ersucht, dazu den Bewerber zu begleiten, es wird eine Informationsbroschüre über die Ausbildung übergeben. Um einen Akt anzulegen wird ein Bewerbungsbogen ausgefüllt und eine kurze Sozialanamnese erhoben. Wenn Jugendlicher und Erziehungsberechtigter ihr Interesse aufrecht erhalten wird der Antrag an den FSW übergeben und der Termin für die zweite Stufe vereinbart. Praktischer Einstiegstest: Ein halber Tag Mitarbeit im erwählten Geschäftsfeld unter Anleitung des Ausbildungsbeauftragten ermöglicht dem Jugendlichen einen Einblick in den Betrieb und erlaubt Rückmeldungen darüber, ob der Bewerber für diesen Beruf geeignet erscheint. Die Bewertung wird schriftlich nach einem Bewertungsbogen vorgenommen. Bei Unsicherheit über die Berufswahl kann der Bewerber einen zweiten Einstiegstest in einer anderen Sparte absolvieren. Die Ergebnisse werden am gleichen Tag mitgeteilt. Theoretischer Einstiegstest: Dabei handelt es sich um einen Test über Schulkenntnisse um festzustellen, ob Berufsschuleignung vorliegt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die pädagogische Leitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbildungsbeauftragten. 2.3 Ausbildungsinhalte, Ausbildungsplätze Von der Stadt Wien ist die Finanzierung von rund 130 Ausbildungsplätzen jährlich vorgesehen. Nachfolgende Lehrberufe werden von Wien Work zurzeit angeboten: MetalltechnikerIn, MetallbearbeitungstechnikerIn TischlerIn 4
5 Koch/Köchin, Restaurantfachfrau, -mann MalerIn, AnstreicherIn Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn (Teilqualifizierung) TextilreinigerIn Bürokaufmann/-frau MaurerIn GärtnerIn Ab August 2008: Boden- und FliesenlegerIn Neben der fachlichen Ausbildung und der pädagogischen Unterstützung zur Bewältigung der Berufsschule vermitteln Fachpädagogen Allgemeinbildung und vertiefen Fähigkeiten im lebenspraktischen Bereich. Verbesserung und Festigung der Sozialkompetenz ist ein weiteres, zur eigentlichen Berufsausbildung hinzukommendes Element, das die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nach Absolvierung der Ausbildung sicherstellen soll. Die Ausbildung in Lehrberufen ist in die Produktions- und Dienstleistungsprozesse der jeweiligen Geschäftsfelder integriert und findet in der Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen der sog. integrativen Berufsausbildung statt. Auszubildende, die andere als Lernbehinderungen aufweisen, z. B. Sinnesbehinderungen, und in der Lage sind, die Lehre in der regulären Zeit zu absolvieren werden im Rahmen des 29 BAG ausgebildet. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erhalten Jugendliche die Vermittlung der Grundkenntnisse in der sog. Ausbildungskoje, einem räumlich abgesonderten, aber zum Betrieb hin offenen Bereich. Dorthin kehren sie im fortgeschrittenen Stadium auch immer wieder zu besonderen Übungen oder zur Behebung von Defiziten zurück. Die laufende praktische Ausbildung geht durch Mitarbeit im Betrieb vor sich. Zu diesem Zweck werden Jugendliche vom Ausbildungsbeauftragten zu Vorarbeitern oder anderen erfahrenen Mitarbeitern zugeteilt, für deren fachgerechtes Vorgehen im Umgang mit den Auszubildenden der Geschäftsfeldleiter verantwortlich ist. AusbilderInnen in der Produktion fungieren dort als verlängerter Arm des Ausbildungsbeauftragten. Der Ausbildungsbeauftragte führt die Grundunterweisung durch und ist gewissermaßen der Anwalt der Ausbildung. Er achtet auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, auf die Durchführung der im Berufsbild vorgeschriebenen Ausbildungsschritte und darauf, dass Tätigkeiten des Lehrlings dem Berufsstoff entsprechen. Wichtige Eckpunkte dieses Ausbildungsmodells stellen die soziale Betreuung und die schulische Begleitung durch Fachpädagogen dar. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden Praktika durchgeführt, welche von sog. OutplacerInnen organisiert und betreut werden, die OutplacerInnen tragen auch Sorge für die Vermittlung der Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung. Es zeigt sich also ein Team von fünf Schlüsselkräften, welche die Ausbildung im Geschäftsfeld tragen: GeschäftsfeldleiterIn Ausbildungsbeauftragte/r SozialarbeiterIn BerufspädagogIn OutplacerIn Beispiel für eine verlängerte Lehrzeit: Eine Berufsausbildung mit einer dreijährigen Lehrzeit, z. B. Tischler, wird über einen Zeitraum von vier Jahren absolviert. Das erste Lehrjahr wird in zwei Kalenderjahren absolviert. Erst im Sommersemester, d. h. nach einem halben Jahr im Betrieb wird der Berufsschulbesuch aufgenommen, für die Bewältigung des Stoffs des ersten Berufsschuljahres haben die Auszubildenden drei Semester Zeit, die sie in Sonderklassen verbringen. Ab dem zweiten Lehrjahr, d. h. ab dem dritten Kalenderjahr werden die Auszubildenden als Integrationsschüler in Regelklassen unterrichtet. 5
6 Beispiel für eine Teilqualifizierung: Ein Lehrberuf wird regulär begonnen, nach dem ersten Jahr stellt sich heraus, dass die Berufsschule nicht bewältigbar ist, Umstieg in die Teilqualifizierung, statt Berufsschule theoretischer Fachunterricht in der Ausbildungseinrichtung, der sich an den Inhalten des Teilberufsbildes orientiert und sehr lebenspraktisch aufgebaut ist. Kontakt Integrative Berufsausbildung Österreich Wirtschaftskammer Österreich,, Tel. +43/ DW AMS Österreich, Tel. +43/ DW DSA Johannes Müllner, Wien Work, Tel.: +43/ Dr. Gerhard Poppenwimmer, Wien Work, Tel.: +43/
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