Das Leistungsentgelt nach TVöD auf der Basis von Zielvereinbarungen. Einführungsprozess und erste Erfahrungen bei der Kreisverwaltung Soest
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- Nele Brinkerhoff
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1 Das Leistungsentgelt nach TVöD auf der Basis von Zielvereinbarungen Einführungsprozess und erste Erfahrungen bei der Kreisverwaltung Soest
2 Der Kreis Soest Ca Einwohner liegt im Herzen Westfalens, am Rande des Ruhrgebietes, des Münsterlandes und des Sauerlandes ländlich strukturiert 1026 Beschäftigte 506 weibl. und 520 männl.besch. Ca. 23% (237) Teilzeitbeschäftigte Ca. 700 Tarifangestellte Ca. 300 Beamte Seite: 2
3 Warum Zielvereinbarungen (ZV) bei der Kreisverwaltung Die Dienststelle favorisiert ZV, weil sie über Ziele steuern will. Der Personalrat bevorzugt ZV, weil nur damit eine stärkere Beteiligungskultur aufgebaut werden kann. Seite: 3
4 Die Beteiligungskultur Frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) Teilpersonalversammlung für Tarifbeschäftigte Umfassende Information der MA dort Befragung der MA Ständige Rückkopplung des Verhandlungsprozesses über das Intranet Seite: 4
5 Weitere Schritte Bildung der betrieblichen Kommission Je 4 Mitglieder Wöchentliche Sitzungen (mit dem KD!) von August bis Dezember Klärung grundlegender Fragen wie z.b. Teilzeitbeschäftigung Verteilungsphilosophie Clusterung der Entgeltgruppen ZV oder SLB Entwurf einer DV Seite: 5
6 Die Dienstvereinbarung Seite: 6
7 Grundsätzliches Am ist eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt in Kraft getreten Sie hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren (bis zum ) Sie wird jährlich verlängert, wenn Dienststelle und Personalrat (PR) dies jeweils einvernehmlich und schriftlich vereinbaren Eine Nachwirkung bei Nichteinigung wird ausgeschlossen Seite: 7
8 Wesentliche allgem. Regelungen In der Anfangsphase gibt es nur Leistungsprämien Leistungszulagen und Erfolgsprämien sowie Hemmen und Beschleunigen ( 17 TVöD) werden (zunächst) nicht geregelt Durchgängige Freiwilligkeit Nur Zielvereinbarungen, keine SLB keine Quotierung Schaffen einer breiten Akzeptanz durch Basisprämie keine hohen Leistungsentgelte für Wenige Eine analoge Anwendung auf den Beamtenbereich wird angestrebt Seite: 8
9 Die Zielvereinbarung (ZV) Zielvereinbarungen (ZV) werden flächendeckend in allen Bereichen abgeschlossen Es werden jeweils 3 ZV abgeschlossen o 1 ZV (Gruppen- oder Einzelvereinbarung) muss aufgabenbezogen sein o 1 ZV (Einzelvereinbarung) muss ein persönliches Entwicklungsziel beinhalten o 1 ZV ist frei vereinbar Seite: 9
10 Der Weg zur ZV Die Laufzeit der ZV beträgt i.d.r. 1 Jahr Die ZV sind bis zum d. Jahres zw. Führungskraft u. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen abzuschließen Nach dem gleichen Datum des Folgejahres erfolgt die Auszahlung der Prämie (i.d.r im Mai/Juni) Seite: 10
11 Der (weitere) Weg zur ZV Am Anfang des Bewertungszeitraumes findet ein Zielvereinbarungsgespräch statt In der Mitte des Zeitraumes gibt es eine gemeinsame Zwischenauswertung Am Ende steht eine gemeinsame Vereinbarung über die Zielerreichung Seite: 11
12 Qualität der ZV Jedes Ziel ist gleich gewichtet Die ZV sind so abzuschließen, dass sie normale Anforderungen zur Erfüllung beinhalten Die Zielerreichung muss ohne Extra- Aufwand und in der regulären Arbeitszeit zu erreichen sein Die Rahmenbedingungen und nach welchen Kriterien die Zielerreichung gemessen werden sollen, sind in die ZV mit aufzunehmen Ändern sich die Rahmenbedingungen, sind auch die ZV anzupassen Seite: 12
13 Die Zielerreichung 3 Kriterien zur Zielerreichung sind vorgesehen Ziel teilweise erfüllt = 0 Punkte Ziel erfüllt = 1 Punkt Ziel übertroffen = 1,5 Punkte 0 1,5 Punkte keine Prämie 2 3,5 Punkte ein Prämienpunkt über 4 Punkte ein weiterer Prämienpunkt Das Verhältnis von Basisprämie und Zusatzprämie beträgt 1 : 1 Beispiel: Basisprämie 200 Zusatzprämie Leistungsprämie ges Seite: 13
14 Grundsätze zur Aufteilung Es werden 4 Teilvolumen gebildet: Teilvolumen 1 Entgeltgruppen 1 4 Teilvolumen 2 Entgeltgruppen 5 8 Teilvolumen 3 Entgeltgruppen 9 12 Teilvolumen 4 Entgeltgruppen Für die Berechnung der Prämienhöhe wird am Ende des Bewertungszeitraumes die Anzahl der Prämienpunkte durch das jeweilige Teilvolumen dividiert. Seite: 14
15 Prämiensummen Teilvolumen Prämiensu.. fikt. Höhe EG 1-4 ca ca. 150 EG 5-8 ca ca. 220 EG 9-12 ca ca. 330 EG ca ca. 500 Gesamttopf (Beschäftigte): ca Gesamttopf (Beamte): ca Seite: 15
16 Weitere Regelungen Teilzeitbeschäftigte erhalten Prämien nach der Höhe ihrer Wochenstundenzahl Wer weniger als 6 Monate im Bewertungszeitraum teilnehmen kann, erhält eine 1% Pauschale Wer innerhalb des Bewertungszeitraumes seine Stelle wechselt, erhält eine Pauschale Der Grad der Leistungsminderung (auch bei Schwerbehinderung) wird individuell festgelegt Freigestellte Personalratsmitglieder u. die GB erhalten eine Pauschale Seite: 16
17 Der Einführungsprozess Mitte Januar Pilotschulung Mentorenausbildung Anfang mehrtägige Führungskräfteschulungen aller FK Breite Informationen der Beschäftigten zum Leistungsentgeltsystem Hilfestellung bei der Abfassung von ZV durch die Mentoren Seite: 17
18 Abgeschlossene ZV Beschäftigte 82 % haben ZV abgeschlossen, bei Teilzeitkräften sogar 84% 9% haben Nichtteilnahme erklärt 9% fallen unter Pauschale Beamte 63 % haben ZV abgeschlossen Bei Teilzeitbeamten sogar 64% 20 % haben Nichtteilnahme erklärt 16 % fallen unter Pauschale Seite: 18
19 Einzel- / Gruppenzielvereinbarungen 2115 Zielvereinbarungen insgesamt 1573 = 74 % Einzel-ZV 542 = 26 % Gruppen-ZV Bei Beschäftigten lagen die Relationen bei 70:30 und bei Beamten bei 88:12 Seite: 19
20 Welche übergeordneten Ziele sind in die ZV eingeflossen? Inhalte des Leitbildes, dabei insbesondere Verbesserung des Dienstleistungsangebotes u. d. Bürgerfreundlichkeit Ziele aus dem strategischen Grundsatzprogramm Fachbereichs-, Abteilungs- und Sachgebietsziele Seite: 20
21 Bisherige Erfahrungen Konstruktive Beteiligung der MA durch Gespräche und Diskussionen Dadurch wurde größere Aufgabentransparenz geschaffen. Seite: 21
22 Schwierigkeiten Vereinbarung von persönlichen Entwicklungszielen Schaffen eines einheitlichen Maßstabs Finden von aussagekräftigen Kennzahlen und Bewertungskriterien Änderung der Rahmenbedingungen Ungeklärte Situation im Beamtenbereich Seite: 22
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