! Lebensmittelsicherheit! Tiergesundheit! Tierschutz
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- Hennie Hausler
- vor 7 Jahren
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1 Inhalt des Vortrags! Wer steht vor Ihnen?!! Aufgaben des Veterinärdienstes! Drei Themen! Lebensmittelsicherheit! Tiergesundheit! Tierschutz! Fazit Seite 1
2 Wer steht vor Ihnen? Dr. Albert Fritsche 2011 Kantonstierarzt und Amtsleiter AVSV St.Gallen Kantonstierarzt beider Appenzell Praktizierender Tierarzt Gross- und Kleintiere 1991 Dissertation abgeschlossen Studium der Veterinärmedizin in Bern und Zürich Verheiratet, Vater von drei Kindern, wohnhaft in Appenzell Freizeit: Musikgesellschaft, Alpsteinclub, Skiclub Seite 2
3 Partner oder Konkurrent? Seite 3
4 Vorstellung des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) Wir sorgen für - sichere Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände - eine nachhaltige Trink- und Badewasserkontrolle - die Chemikaliensicherheit - den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln - eine gute Tiergesundheit - einen wirksamen Tierschutz Gesundheitsdepartement
5 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seite 5
6 Drei Themenbereiche Lebensmittelsicherheit Revision der LMG Verordnungen Tiergesundheit Tuberkulose und Moderhinke Tierschutz «tiergerecht» v.s. «weidgerecht» Spannungsfelder Seite 6
7 Lebensmittelsicherheit Revision der LMG Verordnungen Seite 7
8 Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit Laufende Revision Verordnungen wichtigste Änderungen Die Untersuchung und Verarbeitung von Wild ist bislang nur rudimentär geregelt " Nachbesserung durch VO Revisionen - Neue Definition «Wildbearbeitungsbetrieb» - Betrieb für Enthäutung und Zerlegung von Wild - Meldepflicht " betr. Räumlichkeiten der Jäger / Jagdgesellschaften - Klärung der Begriffe - «Fallwild» "zur Entsorgung - «Unfallwild» " lebend aufgefunden, für den Konsum nach Fleischkontrolle durch einen Amtlichen Tierarzt Seite 8
9 Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit Laufende Revision Verordnungen wichtigste Änderungen - Definition der Ausbildung für «fachkundige Personen» zur Beurteilung der Genusstauglichkeit von Wild - Bisherige «Fleischkontrolle» des Wildes wird gefestigt: - Dokumentation der Genusstauglichkeitsbeurteilung durch den Jäger - Abgabe des Fleisches direkt an Konsumenten / Einzelhandelsbetriebe: «Fleischuntersuchung» durch den Jäger (als fachkundige Person) - Für Eigengebrauch weiterhin keine Fleischuntersuchung vorgeschr. - Fleischuntersuchung durch den Amtlichen Tierarzt bei Abweichungen vom Normalfall und bei Abgabe des Wildbrets in Grossbetriebe Seite 9
10 Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit Beispiele von Stolpersteinen!!! Zu lange und dichte Lagerung in der Decke Lagerung mit Spreizholz Zu lange Lagerung in Decke, verschmutzte Durchschusslöcher Seite 10
11 Tiergesundheit Tuberkulose und Moderhinke Seite 11
12 Tuberkulose (TB) Wildtiermonitoring Ostschweiz *: Stand Dezember 2015 (noch nicht abgeschlossen) Risikobasierte Überwachung von TB im Rotwild und anderen Wildtierspezies - Rotwild, plus Gams, Steinbock, Reh, Wildschweine, Dachs - Alle Hegeabschüsse und Fallwild / Totfunde Stichprobe TB im gesunden Rotwild - Gesunde Abschüsse von Rotwild - Ältere Tiere und Jungtiere - Ziel: 10% des Abschusses Seite 12
13 2015
14 Epidemiologische Einschätzung gesunde Hirsche und 37 Hegeabschüsse / Totfunde beprobt. Alle Proben waren TB-negativ. (Kultur fertig im März 16) Kein Hinweis, dass die Tuberkulose über Wildkontakt aus Westösterreich in die Schweiz oder nach Liechtenstein eingeschleppt wurde. Kein Hinweis, dass es im TB-Überwachungsgebiet bislang unerkannte TB-Fälle bei Rindern oder anderen Tierspezies gibt, welche das Wild angesteckt haben könnten.
15 SG, Saar/Vilters-Wangs, Schmalspiesser, Herdförmige Verhärtung, 1 wenige mm gross, PCR- und Kultur-negativ " Nicht-tuberkulöse Mykobakterien (NTM)
16 GR, 10-jähriger Steinbock, männlich. Granulom, PCR-negativ, Kultur läuft noch.
17 SG, Asyl / Grabs, 4 oder 6 j. Hirschkuh, Granulome, PCR und Kultur negativ
18 Vorarlberg 2015 Vorarlberg 2014
19 15 km Vlbg 2014
20 Moderhinke (MH) 20
21 21
22 Moderhinke (Schaf) 22
23 Moderhinke (Steinbock, Vals, Foto: Moritz Schmid) 23
24 24
25 25
26 Moderhinke (untersuchte Steinböcke 2014 im Kanton GR) Datum Ort Anzahl Proben (Klauen) Laborbefund PCR Dichelobacter nodosus Unterengadin 5 negativ Vals 3 positiv (benigne) Vals (Val Nova) 2 positiv (benigne) Unterengadin 2 negativ Mittelbünden 1 positiv (virulent) 26
27 Aussicht Viele offene Fragen - Prävalenzstudie Wildtiere nötig Motion Hasler von Bundesrat angenommen - Bis Ende Jahr Bekämpfungskonzept MH Schafe - Knacknüsse: - Tierverkehrskontrolle - Heterogene Halter, z.t. nicht organisiert, unterschiedliche Interessen - Finanzierung - Politischer Prozess wird Zeit beanspruchen Bekämpfung bei den Schafen wird die MH Problematik beim Wild nicht unbedingt lösen 27
28 Tierschutz «tiergerecht» v.s. «weidgerecht» Spannungsfelder Seite 28
29 Warum geben wir den Tieren Rechte? Verantwortungsgefühl, weil wir von ihnen abhängig sind. Tiere könnten auch ohne uns überleben. Wir aber nicht. Quelle: Geleitwort im "Das Buch zum Tierschutz" Wo steht, dass wir den Tieren Rechte geben wollen? Art. 80 der Bundesverfassung (1978 / 1999) Seite 29
30 Besondere Stellung der Jagd Tierschutzgesetz (Art.2) - Das Gesetz gilt für Wirbeltiere.. - Vorbehalten bleiben das Jagdgesetz vom 20. Juni Tierschutzgesetz Jagdgesetz Zweck (Art. 1) Würde und Wohlergehen des Tieres schützen Regelt die «tiergerechte» Haltung Seite 30 Zweck (Art. 1) u.a. jagdliche Nutzung der Wildbestände Regelt das «waidgerechte» Jagen
31 Entwicklung des Stellenwertes in der Gesellschaft «tiergerecht» = «weidgerecht» Weidgerechtigkeit umfasst unter anderem die Hege des Wildes beziehungsweise der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. (Wikipedia, 2016) Seite 31
32 Was heisst «tiergerecht»? Tierschutzgesetz (Art.1) Zweck des Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Was heisst Würde? - Achtung des Eigenwert des Tieres im Umgang mit ihm - Belastung des Tieres ist durch überwiegendes Interesse gerechtfertigt - Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird. Was heisst Wohlergehen? - Haltung und Ernährung darf Körperfunktionen und Verhalten nicht stören - Anpassungsfähigkeit nicht überfordert - Artgemässes Verhalten gewährleistet - Gesundheit - Vermeidung von Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst Seite 32
33 Von «waidmanisch» zu «weidgerecht» «Fallenjagd sind asjägerisch und gar nit waidmanisch, sonder vilmehr schinterisch» Mittelalter «Der gute Jäger muss hirsch-, jagd-, holz- und forstgerecht sein, vorsichtig, verständig,.., er muss Liebe zu den Hunden haben und auch gutes und reichliches Gewehr halten.» Wilhelm Döbel um 1800 «Sieh zu, dass das Tier nicht leidet. Den Rest mach mit dir selber aus» Leo Tuor in «Settembrini», 2011 «Weidgerecht jagen heisst heute vor allem, sich selbst zu beschränken; Schuss auf 350 m nicht tun, nicht jagen, wenn hoher Schnee liegt, nicht in Gamsrudel schiessen, nicht auch das zweite starke Murmel vor dem gleichen Bau erlegen,» Dr. Michael Sternatth, 2014 Seite 33
34 Spannungsfelder Rechtfertigung der Jagd? Kontrollierte Hege, Naturschutz Passion, Sportlicher Ehrgeiz, Freizeitbeschäftigung «Tiergerechte» Form der Jagd? - Treibjagd mit Hundemeuten - Beizjagd mit abgerichteten Greifvögeln - Baujagd - Entenjagd Ausbildung der Jäger (Professionalität, Sicherheit) Seite 34
35 Spannungsfelder «Tiergerechtes» Töten / Sterben lassen? - Tötungsmethoden (Schrot, Kammerstich ) - Nachsuche (Zeitpunkt, richtiges Vorgehen..) - Tötung des Wildes durch Hunde (??) Haltung und Ausbildung von Hunden - Zwingerhaltung - Ausbildung mit lebenden Tieren Abschuss von «wildernden» Heimtieren Jagdtourismus in ferne Länder Seite 35
36 Problem Zwingerhaltung Seite 36
37 Vorschriften bei Zwingerhaltung Täglich Auslauf entsprechend dem Bedürfnis (Art. 71 TSchV) Zwingergrösse? (Art. 72 TSchV/ Tabelle 10 TSchV) Geeignete Unterkunft und Liegematerial Erhöhte Liegefläche und Rückzugsmöglichkeit Einzelhaltung nur dann, wenn tagsüber mindestens 5 Stunden ausserhalb des Zwingers beim Mensch oder bei anderem Hund (Art. 70 TSchV) Seite 37
38 Fazit Interne Diskussion zu Tierschutz und Tierethik führen, Behörden und Fachleute beiziehen Die Auseinandersetzung und Diskussion mit der Bevölkerung nicht scheuen Offen sein für die gesellschaftliche Entwicklung in der Einstellung gegenüber Tieren und zur Jagd Fairer Diskurs ohne Verteidigungshaltung pflegen Seite 38
39 Danke für die Aufmerksamkeit und Weidmannsheil Seite 39
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