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1 Allgemeine Vertragsbedingungen (Ausgabe 1/ ) 1. Geltungsbereich: Die folgenden Vertragsbedingungen sind essentielle Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der DUOSEC GmbH (nachfolgend DUOSEC GMBH genannt). 2. Ausführung der Dienstleistung: Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden von uniformierten Mitarbeitern der DUOSEC GMBH durchgeführt. Jeder Mitarbeiter ist mit einem Dienstausweis zur Identifikation ausgestattet und hat diesen bei Aufforderung an autorisierte Personen vorzuweisen Umfang und Dauer der Dienstleistung (Objektschutz, Portierdienste, etc...) werden zwischen dem Auftraggeber und der DUOSEC GMBH in einem Bewachungsvertrag schriftlich vereinbart. Bei Alarmaufschaltungen und Notrufdiensten wird der Umfang der Leistungen in einem Aufschaltungs- bzw. Notrufdienstvertrag festgehalten. Firmeninterne Dienstanweisungen der DUOSEC GMBH an ihre Mitarbeiter regeln die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Sowohl Bewachungsvorschrift als auch Einsatzvorschrift sind Bestandteile des Vertrages. Wurden keine speziellen Vorschriften vereinbart gilt der im Angebot genannte Leistungsumfang bzw. wird dieser im Rahmen der ortsüblichen Leistungen durchgeführt. 3. Zutrittsberechtigung: Die für die Durchführung des Leistungsumfanges notwendigen Schlüssel bzw. technischen Hilfsmittel sind vom Auftraggeber rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Änderungen sind der DUOSEC GMBH umgehend schriftlich mitzuteilen und Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Zutrittshilfen verspätet oder unvollständig übergeben werden oder eventuelle Ersatzanforderungen von unbrauchbar gewordenen Schlüssel bzw. Geräten verzögert oder verweigert werden, ist die DUOSEC GMBH von jeglichen Haftungsansprüchen entbunden. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist vom Auftraggeber in jedem Fall zur Gänze zu bezahlen. 4. Kontaktadressen: Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen von Kontaktpersonen inklusive deren Name, Adresse und Telefonnummer unmittelbar schriftlich der DUOSEC GMBH mitzuteilen. Sollten infolge von Versäumnissen von Mitteilungen Probleme bei der Durchführung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges, Komplikationen in der Alarmverfolgung bzw. Schäden daraus resultieren, ist die DUOSEC GMBH von jeglicher Haftung entbunden. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist vom Auftraggeber jedenfalls zu entrichten. Der Auftraggeber ist für die Erreichbarkeit der Kontaktperson(en) verantwortlich. Sollten infolge von Nichterreichbarkeit einer Kontaktperson Verzögerungen in der Alarmverfolgung bzw. Bekämpfung auftreten, ist die DUOSEC GMBH dafür nicht haftbar.

2 5. Permanente Notruf-Zentrale (PNZ): Die DUOSEC GMBH betreibt eine 24 Stunden Notrufzentrale für Kunden, die eine Alarmaufschaltung mit 24-Stunden Notrufdienst vertraglich vereinbart haben. Die DUOSEC GMBH verpflichtet sich hierfür täglich einen Bereitschaftsdienst bzw. Telefondienst von 00h00 24h00 bereitzustellen. Die 24-Stunden Alarmbereitschaft wird (mit einem vertraglich vereinbarten Entgelt) monatlich verrechnet. Der Alarmeinsatz (ausgelöster Alarm) wird mit einer Einsatz-Pauschale verrechnet. 6. Kontroll GPS Ortung: Jeder Mitarbeiter der DUOSEC GMBH ist mit einen GPS Ortungs- und Alarmierungssystem ausgestattet. Dieses System dient zur schnelleren Reaktion im Ereignisfall sowie zur Nachvollziehbarkeit der im Bewachungsvertrag vereinbarten Leistung. Leistungsnachweise können vom Kunden monatlich kostenlos angefordert werden. Gesonderte Auszügen werden je nach Aufwand und Umfang gesondert in Rechnung gestellt. 7. Hinweisschilder bzw. Erkennungszeichen: Nach Festlegung des Bewachungsumfanges werden, soweit keine gegenteilige Anweisung vom Auftraggeber vorliegt, von der DUOSEC GMBH an bestimmten Stellen Hinweisschilder oder Aufkleber angebracht, die auf die Bewachung des Objektes durch die DUOSEC GMBH eindeutig hinweisen. Diese Hinweise haben den Zweck der Abschreckung und dürfen vom Auftraggeber nicht selbständig entfernt werden. Hierfür ist eine Rücksprache mit der DUOSEC GMBH erforderlich, da diese Hinweisschilder gelegentlich auch als Unterstützung für die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dienen. Hinweisschilder des Auftraggebers können aus versicherungstechnischen Gründen nicht verwendet werden. Nach einer Vertragsauflösung sind diese Hinweisschilder der DUOSEC GMBH unaufgefordert wieder zu entfernen. In diesem Fall ist die DUOSEC GMBH nicht verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. 8. Vertragsdauer: Soweit das Gegenteilige nicht schriftlich vereinbart wurde, gilt für alle Verträge generell eine Laufzeit von zwei Jahren, in bestimmten Fällen kann eine Probezeit von beiden Vertragspartnern vereinbart werden. 9. Vertragskündigung: Laufende Verträge müssen vom Auftraggeber spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragsdauer per eingeschriebenen Brief bei der DUOSEC GMBH gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Vertragsdauer automatisch jeweils um ein Jahr. 10. Leistungsunterbrechung/-minderung: Aufgrund unvorhersehbarer ökologisch, ökonomischer, gesellschaftlicher oder politischer Ereignis (z.b. Krieg, Umweltkatastrophen, Streik, etc...) ist die DUOSEC GMBH berechtigt seine Dienstleistungen zu unterbrechen bzw. nach Machbarkeit zu verrichten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet für die Dauer

3 der Unterbrechung die Bewachungsentgelte zu bezahlen. Bei eingeschränkter Bewachung erfolgt die Berechnung des Entgeltes prozentuell anhand der zeitlichen Minderbewachung. Als Grundlage hierfür dienen die Bewachungsprotokolle der DUOSEC GMBH. 11. Reklamationen: Reklamationen, die sich auf die Durchführung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges beziehen, müssen der DUOSEC GMBH zum Grunde der schnellstmöglichen Abhilfe, unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Handelt es sich um grobe Verstöße, die den Auftragszweck gefährden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit der DUOSEC GMBH fristlos zu kündigen. Dies gilt dann, wenn der Auftraggeber die Geschäftsleitung der DUOSEC GMBH umgehend per eingeschriebenen Brief über den Verstoß informiert und die DUOSEC GMBH nicht sofort nach Erhalt der Reklamation für Abhilfe sorgt. Dies bedeutet am folgenden Kalendertag nach Erhalt des Einschreibebriefes. 12. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die DUOSEC GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung berechtigt. Sollte nach dieser Frist keine Zahlung geleistet worden sein, hat die DUOSEC GmbH das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es gelten im Fall des Zahlungsverzugs die 456 und 458 UGB. Zur Erklärung: 456 UGB regelt nunmehr einen Zinssatz bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen von 9,2 % über dem Basiszinssatz. 458 UGB berechtigt den Gläubiger bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Schuldner einen pauschalen Betrag von 40,00 zu fordern! 13. Rechtsnachfolge: Bei Ableben des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger automatisch in den Vertrag mit der DUOSEC GMBH ein. Ausnahme stellt ein Vertrag dar, der in erster Linie auf die Belange der verstorbenen Person abgestimmt war (z.b. Personenschutz). Veränderungen oder Rechtsnachfolge bei der DUOSEC GMBH haben keine Auswirkung auf den laufenden Vertrag. 14. Arbeitnehmer(innen)schutz: Beide Vertragspartner vereinbaren, dass die sicherheitstechnische sowie arbeitsmedizinische Betreuung der DUOSEC GMBH Mitarbeiter, insbesondere von Portierdiensten, Telefondiensten usw. am oder im Betriebsgelände des Auftraggebers, durch Organe des Auftraggebers bewerkstelligt wird. Auch die Einhaltung der Umweltauflagen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) obliegt dem Auftraggeber.

4 Die Befugnisse der Arbeiternehmervertretung der DUOSEC GMBH bleiben davon unberührt. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass die vertraglich übergebenen Tätigkeiten an die DUOSEC GMBH keinen Betriebs- bzw. Teilbetriebsübergang an die DUOSEC GMBH darstellen. 15. Haftung und Haftungsausschlüsse: Die DUOSEC GMBH haftet für Schäden, die nachgewiesen durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden ihres Personals, in Ausübung Ihres Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglich vereinbarter Dienstleistungen, entstanden sind. Die Haftung erstreckt sich jedoch maximal bis: ,-- für Personenschäden und Sachbeschädigungen insgesamt je Versicherungsfall ,-- für reine Vermögensschäden je Versicherungsfall. Ausgenommen sind Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit der DUOSEC GMBH stehen ,-- für Schlüsselverluste je Versicherungsfall. Wurden im Rahmen eines Vertrages von der DUOSEC GMBH branchenfremde Leistungen übernommen, so haftet die DUOSEC GMBH nur dann, wenn der Schaden nachgewiesen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihres Personals entstanden ist. Die Haftung beschränkt sich hierbei auf 10% des angegebenen Höchstbetrages. Ausnahme: Alarmbereitschaft Feuerwehr 16. Versicherungsnachweispflicht: Die DUOSEC GMBH verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der in Punkt 15 angeführten Haftung abzuschließen. Der Auftraggeber hat das Recht von der DUOSEC GMBH einen Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung zu verlangen. 17. Vertragsabschluss: Der Vertragsabschluss kommt durch Auftragsteilung des Auftraggebers und durch Auftragsannahme der DUOSEC GMBH zustande. Als Beleg hierfür gilt der von beiden Parteien unterzeichnete Dienstleistungsvertrag. 18. Vertragsadaptionen: Vertragsadaptionen können immer nur in schriftlicher Form und durch Zustimmung beider Vertragspartner zustande kommen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. 19. Leistungsentgelt: Das Leistungsentgelt wird vertraglich zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart. Die im Vertrag vereinbarte Summe ist monatlich vom Auftraggeber an die DUOSEC GMBH zu entrichten.

5 Die Rechnungslegung erfolgt am 01. Werktag des laufenden Monats. Die Bezahlung hat innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Darüber hinaus besteht Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug werden 12% p.a. Verzugszinsen sowie anfallende Mahnkosten bzw. Inkassokosten verrechnet. 20. Säumnis des Auftraggebers: Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gilt Punkt 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 21. Verschwiegenheitspflicht: Die DUOSEC GMBH verpflichtet sich und seine gesamten Mitarbeiter zur absoluten Verschwiegenheit. Sämtliche Informationen und Daten, die zur Arbeitsverrichtung notwendig sind oder im Verlaufe des Dienstes zur Kenntnis gebracht werden und Kunden der DUOSEC GMBH betreffen, dürfen nicht an Dritte Personen weitergegeben werden. Diese Verschwiegenheitspflicht ist Bestandteil des DUOSEC GMBH Dienstnehmervertrages und führt bei Verstoß für jeden Mitarbeiter zur fristlosen Kündigung. Für eventuelle Verstöße und Folgeschäden bzw. kosten dem Auftraggeber gegenüber haftet die DUOSEC GMBH. 22. Gerichtstand: Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der DUOSEC GmbH wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der DUOSEC GmbH vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Ort / Datum Auftraggeber DUOSEC GmbH

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