RICHTLINIEN für die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB)

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1 RICHTLINIEN für die Förderung fachlich betreuter Whnfrmen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB)

2 Grundlage für die neuen Richtlinien für die Förderung fachlich betreuter Whnfrmen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB) sind die Szialhilferichtlinien zum Szialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und die Rahmenvereinbarung zum Ambulant Betreuten Whnen für erwachsene Menschen". Vrbemerkung Nach 13 SGB XII können Leistungen entsprechend den Erfrdernissen des Einzelfalls für Maßnahmen außerhalb vn Einrichtungen (ambulante Leistungen) und Leistungen für vllstatinäre Einrichtungen gewährt werden. Die ambulanten Leistungen haben Vrrang. Dem gesetzlichen Auftrag ist unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit hhe Prirität einzuräumen. Das Angebt des Ambulant Betreuten Whnens wird mit dem Ziel ausgebaut, den Umbau des Hilfesystems zu fördern. Ziel ist es, bedarfsgerechte Leistungen anzubieten und statinäre Leistungen auf das ntwendige Maß zu begrenzen. Das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen ist angemessen zu berücksichtigen. Das Ambulant Betreute Whnen sll auf Dauer eine vn der statinären Versrgung unabhängige Lebensführung ermöglichen. Diese Leistungsbeschreibung schließt die Erprbung und Entwicklung neuer Whnfrmen nicht aus. Die Regelungen des Ambulant Betreuten Whnens sind s zu gestalten, dass sie mit anderen Leistungsangebten der Eingliederungshilfe nach den 53 SGB XII kmpatibel sind. Das schließt z.b. Regelungen zum Persönlichen Budget mit ein. Gleichzeitig müssen weitere Szialleistungen (z.b. SGB V und SGB VI) Berücksichtigung finden. 2

3 1. Definitin des Ambulant Betreuten Whnens Betreutes Whnen ist ein ambulantes Hilfsangebt zur Förderung der selbstständigen Lebensführung behinderter Menschen. Dieses Angebt bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integratin. Es ersetzt nicht die Leistungen anderer Fachdienste, wie z.b. des Szialpsychiatrischen Dienstes, der familienentlastenden Dienste, der Pflege- und der Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und des Integratinsamtes. Die Aufgaben der gesetzlichen Betreuung bleiben davn unberührt. Die Leistungen anderer Fachdienste bleiben ein eigenständiger Bestandteil der Gesamtversrgungslandschaft und sind vrrangig bzw. im Rahmen der Hilfeplanung auch parallel zum Ambulant Betreuten Whnen in Anspruch zu nehmen bzw. sind Zugänge hierzu zu erschließen und vn den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Der Leistungserbringer für das Ambulant Betreute Whnen hat die erfrderliche Vernetzung in die örtlich vrhandene Infrastruktur sicherzustellen. Betreutes Whnen ist die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung in eigenem Whnraum mit einer planmäßig rganisierten regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch geeignetes Persnal. Die Betreuung ist entsprechend dem individuell festzulegenden Hilfe-/Gesamtplan (ggf. befristet) angelegt. Die vertraglichen Beziehungen sind in zwei Bereiche zu trennen und zwar in das Miet- und das Betreuungsverhältnis. Damit sll gesichert werden, dass nach Ablauf eines Betreuungsverhältnisses das Verbleiben in dem bisherigen Whnraum möglich ist, um die bereits erreichte Integratin nicht zu gefährden. Die Whnfrm richtet sich nach den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung (Einzelwhnen, Whnen in Gemeinschaft / Partnerschaft). 3

4 2. Gesamtplanung Das Landratsamt Rttweil (Leistungsträger) ermittelt im Rahmen der Gesamtplanung vr Hilfebeginn den Bedarf des Antragstellers. 3. Persnenkreis, Zielsetzung, Dauer des Aufenthaltes 3.1 Allgemeine Aufnahmevraussetzungen: Aufnahme in den fachlich betreuten Whnfrmen finden erwachsene Menschen mit nicht nur vrübergehender wesentlicher geistiger, körperlicher Behinderung, swie mit nicht nur vrübergehender wesentlicher seelischer Behinderung im Sinne vn 53 Abs. 1 SGB XII. Diese Feststellung bliegt dem Gesundheitsamt erwachsene Menschen mit Behinderung, die hne dieses Angebt vrübergehend der auf längere Zeit hne Hilfe nicht selbstständig leben können und bei denen dadurch eine statinäre Unterbringung vermieden werden kann bei erwachsenen Menschen mit Behinderung, die im Ambulant Betreuten Whnen betreut werden, wird ein Mindestmaß an Selbstversrgungsfähigkeiten (lebenspraktische Fähigkeiten) vrausgesetzt. Sie sllen in der Lage sein, bei regelmäßiger Betreuung ihren Lebensbereich selbstständig zu gestalten. Es wird davn ausgegangen, dass nicht wesentlich behinderte Menschen einer Betreuung in einer fachlich betreuten Whnfrm nicht bedürfen. In die fachlich betreuten Whnfrmen sllen vr allem behinderte Menschen aufgenmmen werden, die bislang in statinären Einrichtungen leben und diese intensive Betreuung nicht (mehr) benötigen. 3.2 Zielsetzung: Erreichung eines höchstmöglichen Maßes an Eigenständigkeit bis hin zum Whnen hne Begleitung und Unterstützung Unterstützung bei der Erlangung der eigenen Handlungskmpetenz Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Verbesserung der Lebensqualität Förderung der Eigenverantwrtlichkeit und der Entscheidungsfähigkeit (Selbstbestimmung) Die Aufnahme eines behinderten Menschen in die betreute Whnfrm erflgt über eine individuelle Hilfeplanung unter Gesamtverantwrtung des Leistungsträgers. 4

5 3.3 Snderregelung für psychisch behinderte Menschen (hne suchtkranke Menschen): Vr Aufnahme in die fachlich betreute Whnfrm ist zu prüfen, b die in unserem Landkreis vrgehaltenen snstigen Dienste (ASD, SpDi, Tagesstätte, usw.) ausreichend sind, um den individuellen Hilfebedarf zu befriedigen der b und ggf. aus welchen Gründen eine intensivere persönliche Beratung, Begleitung und Unterstützung in der Frm des Betreuten Whnens erfrderlich ist. Entsprechend der bisherigen Praxis sll die Betreuung in der fachlich betreuten Whnfrm hne vrherige statinäre Behandlung in einem Fachkrankenhaus bzw. Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim der einer gleichartigen Einrichtung im Sinne vn 13 Abs. 2 SGB XII die Ausnahme bleiben und darf maximal 20 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze ausmachen. 3.4 Snderregelung für suchtkranke Menschen in Betreuten Whngemeinschaften nach der Gesamtbehandlungsknzeptin Suchtkranker: Die Whngemeinschaften für ehemalige Suchtkranke sind Bestandteil der Gesamtbehandlungsknzeptin der Rehabilitatin Suchtkranker in Baden- Württemberg. Das ambulant betreute Whnen kmmt für Suchtkranke nur in Betracht, wenn zuvr eine Entwöhnungsmaßnahme erflgreich durchlaufen wurde und andere Frmen der Nachbetreuung nicht ausreichen. Bei Betreuten Whngemeinschaften nach der Gesamtbehandlungsknzeptin Suchtkranker ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger herzustellen. Im Hinblick auf den besnderen Therapieverlauf bei Suchtkranken beschränkt sich das Betreuungsangebt auf Whngemeinschaften. Einzel- und Paarwhnen kmmt danach nicht in Betracht. 3.5 Dauer des Aufenthaltes: Die Dauer des Aufenthaltes in der fachlich betreuten Whnfrm richtet sich nach den Besnderheiten des Einzelfalles. Zeitlich befristete Aufenthalte können unter Beachtung der für die Aufnahme geltenden Kriterien befristet der unbefristet verlängert werden. In Betreuten Whngemeinschaften nach der Gesamtbehandlungsknzeptin Suchtkranker beträgt die Dauer des Aufenthaltes sechs Mnate mit einer Verlängerungsmöglichkeit um höchstens weitere sechs Mnate. 5

6 4. Träger der fachlich betreuten Whnfrm Träger der fachlich betreuten Whnfrm sind vr allem: Frei gemeinnützige Träger. Sie sllen einem Verband der freien Whlfahrtspflege angehören Gemeinden und Landkreise. Der Vrrang der freien Whlfahrtspflege nach 5 SGB XII ist zu beachten Bei der Auswahl des Trägers der fachlich betreuten Whnfrm sind flgende Kriterien zu beachten: Der Träger muss die Gewähr für eine qualifizierte Betreuungsarbeit bieten. Es muss gewährleistet sein, dass die fachlich betreute Whnfrm ein Element im Gesamtangebt der Betreuung und Versrgung vn behinderten Menschen darstellt und eine Vernetzung der unterschiedlichen Angebte im Gebiet des betreffenden Stadt- der Landkreises sichergestellt ist. Der Träger muss gewährleisten, dass er die rganisatrischen und persnellen Vraussetzungen dafür schafft und die fachlich betreuten Whnfrmen entsprechend der Knzeptin ausgestalten kann. Dazu gehört eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsgestaltung, die besnderen Situatinen, z. B. Ausfallzeiten vn Mitarbeitern, ausreichend Rechnung trägt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kmmen vr allem flgende Träger in Betracht: Träger szialpsychiatrischer Dienste Träger vn Whnheimen für behinderte Menschen Träger vn Entwöhnungseinrichtungen für suchtkranke Menschen Im Ausnahmefall snstige eigenständige Träger, die die Gewähr für die Erfüllung der vrgenannten Kriterien bieten. 6

7 5. Fachpersnal und Vergütung Die Betreuung muss vn geeignetem Fachpersnal wahrgenmmen werden. Fachpersnal im Sinne dieser Richtlinien sind Szialarbeiter, Szialpädaggen, Heilerziehungspfleger der snstiges Fachpersnal mit entsprechender Zusatzqualifikatin bzw. entsprechender Erfahrung in der Betreuung behinderter Menschen. Für den Persnenkreis der geistig und körperlich behinderten Menschen gelten gestufte Persnalschlüssel nach Hilfebedarfsgruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf. Die Einstufung erflgt nach dem HMBW-Verfahren. Das HMBW- Verfahren zur Hilfebedarfsbemessung wird zeitnah vn der Vertragskmmissin nach 24 des Rahmenvertrages nach 79 Abs. 1 SGB XII überprüft und ggf. weiterentwickelt. Die Pauschalen für das ambulant betreute Whnen werden in einzelnen Vergütungsverhandlungen festgelegt und betragen derzeit: Geistig und körperlich behinderte Menschen: Hilfebedarfsgruppe 1 515,32 Hilfebedarfsgruppe 2 736,16 Hilfebedarfsgruppe ,30 Unter Berücksichtigung eines Persnalmix ist ein Persnalschlüssel vn 1:10 (Hilfebedarfsgruppe 1), 1:7 (Hilfebedarfsgruppe 2) und 1:4 (Hilfebedarfsgruppe 3) realisierbar. Die Pauschale vn 515,32 wird auch für den Persnenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung angewendet. Die Pauschale im Ambulant Betreuten Whnen für suchtkranke Menschen beträgt 429, Ambulantes Whntraining: Für das Ambulante Whntraining wird vm Landkreis Rttweil auf Antrag ein Zuschlag vn 20 % für die Dauer vn 6 Mnaten bewilligt. Der Zuschlag für ein Ambulantes Whntraining wird nur slchen behinderten Menschen gewährt, die vn zu Hause aus erstmals in das BWB kmmen. Bei Heimbewhnern, die in das BWB wechseln, kmmt ein slcher Zuschlag nicht in Betracht. Hier wird davn ausgegangen, dass sie während des Heimaufenthaltes auf das Leben außerhalb der Einrichtung vrbereitet wurden. Unerheblich ist dabei, b in der Einrichtung eine Maßnahme des Statinären Trainingswhnens" nach Leistungstyp 1.6 der eine snstige Trainingsmaßnahme im Rahmen der Leistungstypen der durchgeführt wurde. 7

8 6. Hilfebedarf Im Rahmen der Hilfeplanung ist der jeweilige individuelle Hilfebedarf festzustellen. Dabei stehen die Fähigkeiten und nicht die behinderungsbedingten Einschränkungen als tragendes Element der Hilfe im Vrdergrund Eine Zurdnung zu Gruppen vn Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf erflgt für den Persnenkreis der Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung nach dem HMBW-Verfahren. Hierfür werden 3 Hilfebedarfsgruppen gebildet Der Persnenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung wird der Hilfebedarfsgruppe 1 zugerdnet. 7. Aufgaben/ Maßnahmeinhalte und Umfang der fachlich betreuten Whnfrm 7.1 Aufgaben und Maßnahmeinhalte: Um die Ziele der ambulant betreuten Whnfrm zu verwirklichen, müssen bedarfsgerechte Hilfen vrgehalten werden, insbesndere die alltagspraktische Unterstützung, Einübung vn und Anleitung zu hauswirtschaftlichen bzw. lebenspraktischen Fähigkeiten, Basisversrgung und alltägliche Lebensführung bei Ernährung (Einkaufen, Zubereiten vn Mahlzeiten, Auswahl und Menge der Nahrung, usw.) Körper- und Wäschepflege (Duschen, Baden, Wäschewaschen, jahreszeitgemäße Auswahl der Kleidung, usw.) Reinigung und Aufräumen der Whnräume Hilfen bei der Inanspruchnahme gesundheitsbezgener Leistungen Hilfestellung bei der Regelung der wirtschaftlichen Situatin und bei Behördenangelegenheiten Hilfestellung beim Umgang mit szialen Bedürfnissen Kntaktpflege mit Angehörigen, Partner, Freunden und Nichtbehinderten Kntaktaufbau zum Whnumfeld (Whnhaus, Gemeinde, Vereine, Gemeindeintegratin) 8

9 Szialpädaggische Begleitung am Arbeitsplatz, bzw. bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit der einer snstigen geeigneten Tätigkeit Freizeitgestaltung Krdinatin der ntwendigen Hilfen Hilfemix Organisatin, Beratung, Unterstützung, Anleitung und Vermittlung vn Hilfen im häuslichen bzw. außerhäuslichen Bereich Mitwirkung bei der Erstellung eines Gesamtplans 7.2 Umfang des Angebtes: Festlegung vn Art und Umfang der Hilfe erflgt durch den Leistungsträger entsprechend dem individuellen Bedarf mittels Gesamtplan gemäß 58 Abs. 2 SGB XII Die Durchführung der Hilfe geschieht auf der Grundlage dieses Gesamtplans durch die Leistungserbringer Auf Grundlage dieser individuellen Hilfeplanung wird der Betreuungsverlauf durch den Leistungserbringer dkumentiert, s dass die Wirksamkeit der Maßnahme für alle Beteiligten transparent ist Die Leistungsgewährung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Eine Entscheidung über eine Verlängerung erflgt im jeweiligen Einzelfall auf Grundlage der individuellen Hilfeplanung Eine intensive Begleitung und Betreuung (Whntraining) durch den Leistungserbringer ist zu dkumentieren 8. Einsatz vn Einkmmen und Vermögen Für den Einkmmens- und Vermögenseinsatz gelten die allgemeinen Regelungen der 87 bis 91 SGB XII einschließlich der entsprechenden Szialhilferichtlinien. 9

10 9. Leistungen zum Lebensunterhalt Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden keine Leistungen für den Lebensunterhalt erbracht. Diese sind gegebenenfalls gesndert bei den zuständigen Stellen (Bundesagentur für Arbeit ALG 11; Szialamt Abteilung Grundsicherung, Szialamt - Abt. Hilfe zum Lebensunterhalt) zu beantragen. 10.Zusammenarbeit und Verfahren 10.1 Antragstellung Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zur Entscheidung über die erstmalige Bewilligung der Maßnahmepauschale sind dem Landkreis Rttweil flgende Unterlagen vrzulegen: Antrag auf Szialhilfeleistungen Vermögensnachweise und Kntauszüge der letzten drei Mnate Schweigepflichtentbindung nebst ärztlichen Unterlagen bzw. Befundberichten Name und aktuelle Anschrift des Hilfesuchenden Darstellung der Aufenthaltsverhältnisse in den letzten zwei Mnaten. Befindet sich der Hilfesuchende in einer vllstatinären Einrichtung, sind die Dauer des Aufenthaltes swie die letzte Anschrift vr der Aufnahme anzugeben. Begründung zur Aufnahme in das Begleitete Whnen in Familien swie eine Aussage, wie lange das Begleitete Whnen vraussichtlich erfrderlich ist. Anschrift der vrgesehenen Familie Die genannten Angaben sind in der Regel anhand eines Vrdruckes zu machen. Die Weitergewährungsanträge (Kurzantrag mit Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen) sind rechtzeitig (mindestens 6 Wchen vr Ende des Bewilligungszeitraums) zu stellen. Dem Antrag sllte ein Entwicklungsbericht beigefügt sein Abrechnung der Maßnahmepauschale bzw. des Betreuungsentgeltes Die Maßnahmepauschale wird vm Träger des betreuten Whnens dem Kstenträger in Rechnung gestellt. Bei Aufnahme/Entlassung während des Mnats bzw. bei vrübergehender Abwesenheit bis zu einem Mnat wird die Maßnahmepauschale nicht gekürzt. Bei längerer vrübergehender Abwesenheit vn mehr als einem Mnat (z. B. Krankenhausaufenthalt) ist der Träger des Ambulant betreuten Whnens verpflichtet, einen Tätigkeitsnachweis über die 10

11 Betreuung während der Abwesenheit vrzulegen. Eine Kürzung der Maßnahmenpauschale wird dann geprüft. 11. Qualitätssicherung Der Landkreis Rttweil ist jährlich zum über die erflgte Betreuungsarbeit und das hierfür eingesetzte Fachpersnal zu unterrichten. Die entsprechenden Tätigkeitsnachweise / Falldkumentatinen sind unaufgefrdert vrzulegen. Der Landkreis Rttweil ist berechtigt, die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch Einsicht in die Bücher, Belege und snstige Unterlagen swie durch örtliche Erhebungen zu prüfen der durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erfrderlichen Unterlagen bereit zu halten und die ntwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landkreis Rttweil bestimmt Zeit und Art der Prüfung und nimmt erfrderliche Erhebungen vr Ort vr. Unterlagen, die der Landkreis Rttweil zur Erfüllung seiner Prüfungsaufgaben für erfrderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist vrzulegen. Dem Landkreis Rttweil sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Ihm ist der Zutritt zu den Einrichtungen und den Räumen der Dienste zu gestatten, die mit dieser Förderung finanziert wrden sind. Im Übrigen ist mit dem Träger der fachlich betreuten Whnfrm eine Vereinbarung über Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und die Qualitätssicherung der Leistungen swie für das Verfahren zur Durchführung vn Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen abzuschließen ( 76 Abs. 3 SGB XII). 12. Inkrafttreten Die Richtlinien treten ab in Kraft. 11

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