ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15

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1 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. ENV1.1 Ökobilanz emissionsbedingte Umweltwirkungen ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt ENV1.3 Umweltverträgliche Materialgewinnung ENV2.1 Ökobilanz - Ressourcenverbrauch ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen ENV2.3 Flächeninanspruchnahme Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12 BWP erreicht werden. EnEV 2014 als Basis neue Ökobau.dat als Basis Anpassung der Referenzwerte redaktionelle Anpassungen für die Qualitätsstufen 1 und 2 ist alternativ zum Nachweis über einen Bauteilkatalog auch eine gewerkeweise Nachweisführung zulässig Anpassung Bewertung auf die Art der Nachweisführung in Kombination mit Qualitätsstufen Umsortierung der Kriterienmatrix, Präzisierung sowie Aufnahme neuer Aspekte in die Kriterienmatrix über alle NP, wie z. B.: o Betontrennmittel (Schalöle und Trennmittel beim Betonieren) o Kunststofffolien an Dach und Gründung (Kunststofffolien zur Abdichtung an Dach und Außenwände UG) o Bodenbeläge (getrennte Betrachtung von: textilen und elastischen Bodenbeläge) o Präzisierung der Montageschäume in: (Montageklebstoffe an der Fassade, Fenster und Außentüren (bauseitig) (Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o. ä.) und Montageschäume und Montageschäume für Dämmstoffe ) o Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude und Haustechnik inkl. Heiz- und Kühlflächen) o besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG) o Flammhemmend Ausgerüstete Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) o Erzeugnisse aus Kunststoffen o Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe Zusatz bei erforderlicher Nachweisführung: Bei der Nachweisführung sollen grundsätzlich alle laufenden Nummern der Kriterienmatrix (Anlage1) bearbeitet werden. Nicht relevante Aspekte sollen explizit als nicht relevant ausgewiesen werden. Ausnahmen sollen explizit als Ausnahmen gekennzeichnet und begründet werden. Aufnahme Hinweis zur Aktualität der Datengrundlage für die Nachweisführung: Die beigebrachten Nachweise sind auf Grundlage der zur Zeit der Veröffentlichung der Version 2015 vorliegenden Datengrundlagen zu erstellen. Aktuellere Daten können zur Nachweisführung herangezogen werden. Anforderungen Schalungshölzer gestrichen (Gewichtung erfolgt unter Indikator 1.1) Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12 BWP erreicht werden. EnEV 2014 als Basis neue Ökobau.dat als Basis 1. Nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf (PEne) Gebäude deren Baugenehmigung bis zum erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP erreichen. 2. Gesamtprimärenergiebedarf (PEges) Gebäude deren Baugenehmigung bis zum erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP erreichen. 3. Anteil erneuerbarer Primärenergie 4. Abiotischer Ressourcenverbrauch (ADPelements) Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt. 5. Wasserverbrauch Frischwasser (FW) Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt. Ableiten/Versickern von Regenwasser in Fleeten soll akzeptiert werden, auch wenn es nicht auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Erweiterung der Themen Grauwasser- und Regenwassernutzung um die Flusswassernutzung Alternativ können nun für die Bewertung der maximale Versiegelungsgrad der nicht bebauten Fläche von 20 % oder Ausgleichsmaßnahmen angesetzt werden. Seite 1 / 8

2 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus ECO2.1 Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit ECO2.2 Marktfähigkeit redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Interpolation der Bewertung angepasst weniger Zwischenstufen Anpassung Anlage 2: Definition der Zugänglichkeit der Außenfenster (Glasflächen), KG 334 Anpassung Anlage 3: übersichtlichere Gliederung Anlage 5 gestrichen, da der Inhalt bereits unter "Nutzungsspezifische Beschreibung der Methode" steht redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Bewertung: Präzisierung durch einfügen von, = und 1. Flächeneffizienz Ergänzung der Fahrzeugabstellflächen bei gif (Fahrzeugabstellflächen sind der MF-G zuzuschlagen) Möglichkeit der Berücksichtigung von Foyerflächen (die als Versammlungsstätten nutzbar sind) bei der Nutzfläche. Die Berechnung des Flächeneffizienzfaktors erfolgt unter Beachtung der kaufmännischen Rundung bis auf zwei Nachkommastellen. 2. Raumhöhe zusätzliche Erläuterungen Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden. Wenn kein Regelgeschoss definiert wird, ist nachzuweisen, dass 80 % der Fläche die zur Bewertung herangezogene Höhe einhalten. Technikgeschosse und Tiefgaragen sind bei dieser Betrachtung zu vernachlässigen. 3. Gebäudetiefe Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden. Indikator 3: Zusätzliche Nachweisführung über Grundrissgestaltung möglich, d. h. Nachweis durch Architekt kann anerkannt werden, sofern der Architekt die Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität für andere konzeptionelle Ansätze darstellt (Großraum, Zelle, Kombibüro). Nachweisführung mittels Grundrissplänen, Schnitte mit kurzer textlichen konzeptionellen Begründung 4. Vertikale Erschließung Bezugsfläche (zuvor BGF) jetzt BGFa 5. Grundrissaufteilung Präzisierung der Indikatoren Präzisierung: Anschlüsse = gemeint sind Schächte! Präzisierung: Der erste Rettungsweg ist zu betrachten. 7. Technische Gebäudeausrüstung zusätzliche Aufnahme eines Unterindikators: Elektrotechnik (wird nicht in NBV betrachtet) Aufnahme von Definitionen: Erhebliche bauliche Maßnahmen = z. B. Erfordernis von Mauerwerksarbeiten oder Entfernung von Stahlbetonbauteilen Einfache bauliche Maßnahmen = Montageöffnungen, Türen und Flure sind in genügender Größe und Anzahl vorhanden. Eine gute Zugänglichkeit ist gegeben. Ein Transport und Austausch von Komponenten kann z. B. durch Trockenbauarbeiten erfolgen redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Entfall bzw. Zusammenfassung von Indikatoren Image des Gebäudes: Ergänzt um Abbildung: Außenwerbung Indikatoren: Eingangssituation, Besucherführung zum Gebäude, Zugang und Zufahrt werden zusammengefasst 2.Eingangssituation, Wegeführung und Stellplatzsituation Kapazität gebäudeeigene Stellplätze: zusätzlich Aufnahme von Abfrage Fahrradstellplätzen: Bewertung nach Stellplatznachweis bzw. nach Anzahl entsprechend der Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze des ADFC. E-Mobility: Indikator entfällt; Abfrage erfolgt im neuen Kriterium: Mobilitätsinfrastruktur 3.1 Marktrisiken: Nachweisführung: können alternativ auch die Büromarktanalyse eines Maklerhauses/Immobilienberaters zusammen mit einer plausiblen Abschätzung als Nachweis herangezogen werden Seite 2 / 8

3 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. SOC1.1 Thermischer Komfort SOC1.2 Innenraumluftqualität Anlage 1: Anpassung der Raumliste 1. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Heizperiode Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur. alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig Konkretisierung des Nachweises über Heizlastberechnung Festlegung der Temperaturüber- und unterschreitungshäufigkeit: Kat III: 5 %, Kat II: 5 %, Kat I: 3 % klare Formulierung: für Indikator 1 und 5 sind 95 % der in Anlage 1 beschriebenen Flächen nachzuweisen 4. Raumluftfeuchte/Heizperiode nur eine Bewertungsstufe, Zwischenstufe mit 2,5 CLP gestrichen 5. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Kühlperiode alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig Konkretisierung des Nachweises über Kühllastberechnung Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur; Alternative Nachweismöglichkeit nach PMV. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nach der für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (EnEV-Nachweis) maßgeblichen Version der DIN zu führen. Alternativ ist auch der Nachweis nach einer neueren Version der DIN zulässig. 1. flüchtige organische Verbindungen (VOC) redaktionelle Anpassungen Klare Definition gleicher Ausstattungstyp 2. Personenbezogene Lüftungsrate Umbenennung des Indikators in "Lüftungsrate", da nicht nur die "personenbezogene" Luftwechselrate bewertet wird. Anpassung des Kriteriums an die neue ASR A3.6: 25 CLP: Einhaltung der Anforderungen nach ASR A3.6 (kontinuierliche Lüftung oder Stoßlüftung) Für die Bewertung der Lüftungsrate stehen mehrere alternative Bewertungsmethoden zur Verfügung. Bei mechanischer Lüftung mittels raumlufttechnischer Anlagen kann die Bewertung gemäß DIN EN oder über eine zonale Strömungssimulation erfolgen. Bei Fensterlüftung ist der Nachweis über die ASR oder über eine zonale Strömungssimulation möglich. Für die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung: Wenn jeweils 25 CLP durch mechanische Belüftung und Stoßlüftung erreicht werden, wird die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung mit 50 CLP bewertet. Für die Berechnung der Lüftung dürfen Pauschalwerte für die Lüftungseffizienz angesetzt werden SOC1.3 Akustischer Komfort keine inhaltlichen Änderungen SOC1.4 Visueller Komfort Anpassung der Anlage 1: zu betrachtende Räume Anpassung der Bewertung: Abschaffung der Übererfüllung 1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude CLP-Anpassung Nachweis nach DIN V mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen. 2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze CLP-Anpassung Nachweis nach DIN V mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen. 3. Sichtverbindung nach außen CLP-Anpassung Klarstellung für den Fall wenn an einer Fassade zwei Systeme (Sonnenschutz und Blendschutz) gleichzeitig vorhanden sind: Es wird das bessere System bewertet. 4. Blendfreiheit bei Tageslicht CLP-Anpassung klare Formulierung der Anforderungen 5. Blendfreiheit bei Kunstlicht Umbenennung: Kunstlicht CLP-Anpassung Der Indikator heißt jetzt Kunstlicht: Die für Kunstlicht relevanten Anforderungen werden in diesen Indikator zusammengefasst. Einhaltung der Grundanforderungen nach DIN EN mit 16 CLP und mit Übererfüllungen der Anforderungen bis 10 zusätzliche CLP 6. Farbwiedergabe Umbenennung: Farbwiedergabe Tageslicht CLP-Anpassung Nur Farbwiedergabe des Tageslichtes wird in diesem Indikator bewertet. Ra für Kunstlicht ist nun in Indikator 5 abgebildet Anpassung der Nachweisbeschreibung Seite 3 / 8

4 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. SOC1.5 Einflussnahme des Nutzers SOC1.6 Aufenthaltsqualitäten Innen/Außen SOC1.7 Sicherheit redaktionelle Anpassungen Definition der Zone wurde gestrichen Bewertung nach raumweiser Bedienbarkeit und Bedienbarkeit durch Nutzer oder Nutzergruppe 1. Lüftung Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 2. Sonnenschutz Umbenennung in Sonnenschutz/Blendschutz Zusammenfassung der Indikatoren Sonnenschutz und Blendschutz Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 3. Blendschutz In den neuen Indikator Sonnenschutz/Blendschutz abgebildet. 4. Temperaturen während der Heizperiode Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 6. Steuerung des Tages- und Kunstlichts Umbenennung in Steuerung des Kunstlichts. Es wird nur nach Bedienungsmöglichkeit des Kunstlichts bewertet. Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 7. Bedienfreundlichkeit gestrichen Komplett überarbeitetes Kriterium Aufenthaltsqualität Innen / Außen Zusammenführung von SOC1.6 Außenraumqualtäten und SOC 3.3 Grundrissqualitäten Fokus liegt auf der Qualität der Aufenthaltsbereiche, diese differenziert betrachtet Innen und Außen Fokus liegt auf "Sicherheit" (Indikatoren "Störfallrisiko" entfallen) Überarbeitung der Indikatoren "Sicherheit" und Anpassung der Bewertung. Indikatoren zu Störfallrisiken entfallen SOC2.1 Barrierefreiheit redaktionelle Anpassungen Aufnahme von Definitionen Änderung des Flächenbezugs von NF auf als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche Orientierung am Leitfaden Barrierefreies Bauen (BMUB) Bewertung: Möglichkeit der linearen Interpolation wurde aufgenommen Zulassen von Nachrüstungen (Beschreibung) Seite 4 / 8

5 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. SOC2.2 Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit SOC2.3 Fahrradkomfort SOC3.1 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption SOC3.2 Kunst am Bau SOC3.3 Grundrissqualitäten TEC1.1 Brandschutz TEC1.2 Schallschutz TEC1.3 Wärme- und Tauwasserschutz der Gebäudehülle TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme Umbenennung: Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit Folgende Indikatoren werden betrachtet: 1. Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte; 2. Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche; 3. Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit; 4. Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen 1. Grundsätzliche Zugänglichkeit des Gebäudes entfällt in allen NP 2. Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit bleibt (jetzt unter Indikator 3) o Abfrage, ob die gebäudeumgebenden Außenanlagen für die Öffentlichkeit nutzbar sind. 3. Öffnung gebäudeinterner Einrichtungen neuer Name Indikator 2: Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über die Anzahl unterschiedlicher Nutzungsangebote (z.b. Café, Ausstellung, Kantine, Bibliothek, Dienstleistungsangebote) 4. Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte neu: 1. Indikator: o Umbenennung in: Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte o Abfrage, ob grundsätzlich Räume durch Dritte angemietet werden können 5. Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche bleibt (jetzt unter Indikator 4) o Umbenennung: Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über Anzahl der Nutzungsangebote (z. B. Durchwegung, Außensitzflächen Gastronomie, Stadtmöblierung ) entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in TEC3.1) Inhalte des Kriterium nun unter PRO1.6 entfällt entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in SOC1.6) entfällt Redaktionelle Anpassungen 1.1 Luftschallschutz Wände Erweiterung der Anforderungen um Türen 2. Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen Bereich Unterscheidung der Anforderungen an horizontalen und vertikalen Trittschallschutz. Komplett überarbeitetes Kriterium Wärme- und Tauwasserschutz der Gebäudehülle Folgende Indikatoren werden betrachtet: 1. Transmission und Diffusion über Hüllflächenbauteile 2. Transmission über Wärmebrücken 3. Luftdichtheit der Gebäudehülle 4. Sommerlicher Wärmeschutz Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Lüftung Konkretisierung der Anforderungen in "Bewertung" Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Aufzug Indikator wird gelöscht; Inhalte werden in den Indikator integriert, werden aber nur bei Hochhäusern abgefragt. 3. Standard der Aufzugsanlage hinsichtlich späterer Änderungen Indikator wird gestrichen TEC1.5 Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers Indikator 2: Aufteilung in 2.1 Zugänglichkeit der Außenglasflächen und 2.2 Außenbauteile Seite 5 / 8

6 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit TEC3.1 Mobilitätsinfrastruktur Komplett überarbeitetes Kriterium Indikator Recycling- / Entsorgungskonzept ist entfallen neuer Indikator Recyclingorientierte Baustoffauswahl : es wird bewertet, ob das Bauteil wiederverwendet (höherwertige- Beurteilung) oder zu höher- oder gleichwertigen Roh- oder Baustoffen verwertet werden kann neuer Indikator Recyclinggerechte Baukonstruktion : es wird bewertet, ob das Bauteil zerstörungsfrei aus dem Gebäude entfernt oder sortenrein getrennt werden kann In beiden Indikatoren werden die jeweils zu betrachtenden Bauteilkostengruppen genannt. Bewertung ist in Bezug auf Standardbauteile zu führen ohne Massennachweis Ein Bezug auf die Bezeichnung der Bauteile im Bauteilkatalog ist herzustellen. Im TEC1.6 Berechnungstool sind fertig bewertete Standardbauteile für die Indikatoren 1 und 2 aufgeführt. Für eine positive Bewertung muss im Regelfall ein entsprechender Nachweis eingereicht werden. Ob und in welcher Form ein Nachweis notwendig ist, ist ebenfalls bei den Standardbauteilen hinterlegt. Neues Kriterium: Mobilitätsinfrastruktur Folgenden Indikatoren werden betrachtet: 1. Verkehrsträger 2. Vorrichtungen für Elektromobilität im Gebäude und auf dem Grundstück 3. Wegweisung im/am Gebäude und auf dem Grundstück 4. Benutzerkomfort im Gebäude PRO1.1 Projektvorbereitung und Planung PRO1.2 Integrale Planung Umbenennung: Projektvorbereitung und Planung Zusammenfassung der Kriterien PRO1.1 und PRO1.2 bei gleichzeitigem Entfall verschiedener Indikatoren. Der Grenzwert wurde von 30 auf 10 CLP reduziert. 1. Bedarfsplanung Nachweis über Formblatt bzw. Bestätigung des Bauherrn möglich. Vorlage wurde als Anlage (Anlage 2) erstellt. max. CLP von 35 auf 40 CLP erhöht Die Anlagen zur Beschreibung der Umfänge der Bedarfsplanungen wurden gekürzt und als eindeutig optional gekennzeichnet. 2. Zielvereinbarung entfällt. 2. neuer Indikator: Information der Öffentlichkeit Indikator aus PRO1.2 wurde angepasst. Für Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit können max. 20 CLP erreicht werden 3. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand Indikator wird in PRO1.5 verschoben. 3. neuer Indikator: Pflichtenheft Indikator wurde aus PRO1.2 übernommen entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in PRO1.1 Seite 6 / 8

7 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. PRO1.3 Konzeptionierung und Optimierung in der Planung PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe PRO1.5 Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung PRO1.6 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption PRO2.1 Baustelle/Bauprozess PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung Umbenennung: Konzeptionierung und Optimierung in der Planung neuer Bewertungsmaßstab: 1. Energiekonzept max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht 2. Wasserkonzept entfällt. 3. Tages- / Kunstlichtoptimierung entfällt. 4. Abfallkonzept entfällt. 4. Mess- und Monitoringkonzept (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht für 20 CLP sind die Messdaten der Zertifizierungsstelle nichtmehr zu übermitteln Nachweisführung über Bestätigung möglich 5. Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 6. Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht Nachweisführung über Bestätigung möglich 7. Variantenvergleiche mittels einer Ökobilanz (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 8. Planungsbegleitende Lebenszykluskostenplanung (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 8. Qualitätssicherung der Ausführung des Brandschutzkonzepts entfällt 1. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung zusätzliche Bewertungsstufen in Anlehnung an BNB 2. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Auswahl von Firmen entfällt Umbenennung: Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung Anpassung des Grenzwertes von 30 auf 10 CLP 1. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand Übernahme Indikator 3 aus PRO1.1 (20 CLP) nur noch eine Bewertungsstufe vorhanden 2. Erstellung von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs-, und Pflegeanleitungen 3. Anpassung der Pläne, Nachweise und Berechnungen an das realisierte Gebäude 4. Erstellung eines Nutzerhandbuches max. CLP von 40 auf 20 CLP reduziert Neu im Themenfeld Prozessqualität: Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (vorher unter SOC3.1) 2. Lärmarme Baustelle Spezifizierung der Anforderungen an lärmarme Baumaschinen durch den Verweis auf RAL-UZ53. Veränderungen der zu erbringenden Nachweise. Neben dem baustellenbezogenen Lärmschutzkonzept sind Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen zu erbringen. 3. Staubarme Baustelle 4. Umweltschutz Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Ersetzen der R-Sätze durch die Gefahrensymbole welche auf den R-Sätzen basieren. 1. Dokumentation der verwendeten Materialien, Hilfsstoffe und der Sicherheitsdatenblätter Nachweis erfolgt über die Bestätigung Bauherr und Fachplaner. 2. Messungen zur Qualitätskontrolle Trennung von Schalldämmmaß und Trittschallpegel Der Nachweis von 3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird mit 50 CLP bewertet. Seite 7 / 8

8 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu ) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme Konkretisierung der Inhalte SITE1.1 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.2 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.3 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.4 Umbenennung Indikator 9: sonstige Dienstleister Seite 8 / 8

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