Leistungen des SGB III und SGB II für Jugendliche unter 25 Jahren

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1 Informationsveranstaltung zum ESF-Förderzeitraum : Neugestaltung der Förderbereiche für U25 Regionaldirektion Bayern Frau Wechsler-Burg Frau Schreiber Leistungen des SGB III und SGB II für Jugendliche unter 25 Jahren Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

2 Angebote der AA für Ausbildungsinteressenten unter 25 Jahre Berufsorientierung 33 SGB III personale Angebote mediale Angebote Maßnahmen der vertieften BO Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 SGB II alle finanziellen Leistungen zur Aufnahme und dauerhaften Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. 1

3 Angebote der AA für Ausbildungsinteressenten unter 25 Jahre Berufsorientierung 33 SGB III personale Angebote mediale Angebote Maßnahmen der vertieften BO Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 SGB II alle finanziellen Leistungen zur Aufnahme und dauerhaften Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. 2

4 Berufsorientierung 33 SGB III Personale Angebote: Informationsveranstaltung in der Klasse Berufs- und studienkundliche Vortragsveranstaltungen in BIZ und z.t. in der Schule BIZ-Besuch im Klassenverbund mit zuständigem Berufsberater Elternveranstaltungen/Elternabende an der Schule und/oder themenbezogen im BIZ/BIZmobil 3

5 Berufsorientierung 33 SGB III Mediale Angebote: berufs- /studienkundliche Medien der Bundesagentur für Arbeit z.b.: - BERUF AKTUELL - MACH S RICHTIG - WAS WERDEN - Regionalbroschüre Alles Klar - Beruf regional BIZ/BIZmobil online-angebote: - KURSNET - BERUFENET - WAS WERDENonline - MACH S RICHTIGonline 4

6 Berufsorientierung 33 SGB III Vertiefte Berufsorientierung Ergänzung des Regelangebotes der Schule und der AA durch zusätzliche Maßnahmen mit vorrangigen Zielen: - Verbesserung des Entscheidungsverhaltens - Vertiefung berufs-/betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen - vertiefte Eignungsfeststellung Zielgruppen: Schüler/-innen im allgemein bildenden Schulwesen, vorrangig aus Sek. I, aber auch aus Sek. II sowie Förderschüler/-innen Durchführung der Angebote: -in unterrichtsfreier Zeit - Möglichkeit auch innerhalb der Unterrichtszeiten: Ergänzung 421q SGB III ab (befristet bis ) besonderer Vorteil für Kinder von Bedarfsgemeinschaften aufgrund frühzeitigem Einbezug in den Berufswahlprozess 5

7 Berufsorientierung 33 SGB III Vertiefte Berufsorientierung Dauer der Maßnahmen - bis zu 4 Wochen - Ergänzung 421q SGB III ab : längere Dauer möglich Maßnahme kann in einzelnen Abschnitten erfolgen Finanzierungsanteil durch Dritte: mindestens 50% fördernde Dritte: - vorrangig Land, Kommunen - Kammern - Schule, Fördervereine der Schulen - Betriebe - Bildungsträger/Trägerverbund mit ESF-Kofinanzierung 6

8 Angebote der AA für Ausbildungsinteressenten unter 25 Jahre Berufsorientierung 33 SGB III personale Angebote mediale Angebote Maßnahmen der vertieften BO Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 SGB II alle finanziellen Leistungen zur Aufnahme und dauerhaften Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. 7

9 Berufliche Beratung 29 ff. SGB III Persönliche Beratung durch ausgebildete Berufsberater der AA in Fragen Berufs- und Studienwahl - bedarfsgemäß informieren - ergebnisoffen, aber zielorientiert beraten - Begabungen/Fähigkeiten - Wünsche/Erwartungen analysieren - Eignung abklären - Chancen und Risiken beleuchten - Arbeitsmarktchancen berücksichtigen - Entscheidungsstrukturen entwickeln - Ratsuchenden einbinden und aktivieren - Nachhaltigkeit der Integration beobachten 8

10 Berufliche Beratung 29 ff. SGB III Persönliche Beratung durch ausgebildete Berufsberater der AA d.h. - Prozessbegleitung Führung des Jugendlichen zu zweckmäßigen Ergebnis Verbindlichkeit trotz Freiwilligkeit durch Ziel- bzw. Eingliederungsvereinbarung herstellen - Berater und Ratsuchender als Koproduzenten im Prozess Unterstützung tzung durch Fachdienste der Agentur für f r Arbeit - Psychologischen Dienst - Ärztlichen Dienst - Technischen Dienst z.b. bei der Klärung der Leistungsfähigkeit oder der gesundheitlichen Eignung oder ob der Einsatzes technischer Hilfsmittel notwendig ist 9

11 Angebote der AA für Ausbildungsinteressenten unter 25 Jahre Berufsorientierung 33 SGB III personale Angebote mediale Angebote Maßnahmen der vertieften BO Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 SGB II alle finanziellen Leistungen zur Aufnahme und dauerhaften Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. 10

12 Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Individueller Vermittlungsservice: - Zusammenführung von Stellenangeboten der Ausbildungsbetriebe mit geeigneten Jugendlichen - d.h. Anforderungen der angebotenen Stellen und Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit des Jugendlichen passen zusammen - nur Einbezug ausbildungsberechtigter Betriebe Überregionale Vermittlung: - Angebot bundesweiter Vermittlung - Unterstützung von Mobilität und Flexibilität Stellen-,, Bewerberbörsen rsen auch für f r Ausbildungsstellensuche: Arbeit- und Ausbildungssuchende Zuständigkeit der Leistungserbringung für SGB II-Jugendliche des ist abhängig von Vertragsgestaltung zwischen ARGE/zkT und AA 11

13 Angebote der AA für Ausbildungsinteressenten unter 25 Jahre Berufsorientierung 33 SGB III personale Angebote mediale Angebote Maßnahmen der vertieften BO Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 SGB II alle finanziellen Leistungen zur Aufnahme und dauerhaften Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses zusammenzuführen. 12

14 Finanzielle Förderung Kap. 4 SGB III; 16 Abs.1 SGB II Ausbildungsgeld für f r Menschen mit Behinderung Berufsausbildungsbeihilfe - unter bestimmten Voraussetzungen während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Bewerbungs-/Reisekosten - Ausbildungssuchenden können in bestimmtem Umfang Bewerbungskosten und Reisekosten erstattet bekommen Mobilitätshilfen tshilfen - zur Aufnahme einer auswärtigen Ausbildung Übergangs-, Ausrüstungs-, Reisekosten- und Umzugskostenbeihilfe möglich abh = ausbildungsbegleitende Hilfen als Vermittlungshilfe - Zusage von Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis/Fachtheorie 13

15 Wenn es nicht gleich mit der Ausbildung klappt - Angebote der AA Ausbildungsbewerber des aktuellen Schulentlassjahr sowie sogenannte Altbewerber (weiterführender) Schulbesuch, Studium, FSJ Schulische Ausbildung Betriebliche Ausbildung Arbeit unversorgte Ausbildungsbewerber abh BAB (auswärtige Ausbildung) BvB BaE EQJ 14

16 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung Zielsetzung: - Orientierung und ggf. Berufswahlentscheidung - Vermittlung von beruflichen Grundfertigkeiten - nachhaltige Integration in Ausbildung und/oder Arbeit Zielgruppe: Jugendliche/junge Erwachsene unter 25 Jahre, allgemeine Schulpflicht erfüllt, ohne berufliche Erstausbildung und ohne Ausbildungsplatz: - nicht ausbildungsreife Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung und/oder Behinderung - Un- und Angelernte - sozial Benachteiligte - junge Menschen mit Migrationshintergrund Die Teilnahme von Alleinerziehenden in Teilzeit ist möglich. 15

17 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung Förderung: - Übernahme der Maßnahmekosten beim Maßnahmeträger - Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe an Jugendlichen Förderdauer: - in der Regel bis zu 10 Monaten - max. 2 Monate Verlängerung - bei jungen Menschen mit Behinderung bis zu max. 18 Monaten 16

18 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Individueller Förderansatz Förder- und Qualifizierungssequenzen 17

19 Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung Unterscheidung in zwei Arten: Kooperative Modell: - fachtheoretische Unterweisung erfolgt durch Bildungsträger - fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb Integratives Modell: - fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung erfolgt durch Bildungsträger - Praxisinhalte werden durch betriebliche Praktika ergänzt 18

20 Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung Zielgruppe: - Lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche - Jugendliche, die auch mit abh zunächst nicht in eine betriebliche Ausbildungsstelle vermittelt werden können Förderung: - Übernahme der Maßnahmekosten beim Maßnahmeträger - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung (Berufsausbildungsbeihilfe an den Jugendlichen) Förderdauer: - in der Regel 1. Ausbildungsjahr - falls der Übergang in den Betrieb nicht gelingt, wird die Förderung bis zum Abschluss der Ausbildung fortgesetzt 19

21 Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) Änderung ab : - Übernahme des Sonderprogramms des Bundes in 235b SGB III - Ermessensleistung für AG Inhalt: - Mitarbeit im Betrieb: betriebliche Praktika als Brücke in die Berufsausbildung Übernahme im Praktikumsbetrieb angestrebt unter Anerkennung des Jahres als 1. Ausbildungsjahr - Erwerb von Grundkenntnissen für einen anerkannten Ausbildungsberuf Zielgruppe: junge Ausbildungsbewerber, die - die allgemein bildende Schulpflicht erfüllt haben - ohne Erstausbildung und - nach der bundesweiten Nachvermittlungsaktion (bis 30. September) weiterhin unversorgt sind 20

22 Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) Berufsschulpflichtige besuchen während des EQJ die Berufsschule Förderung: - erfolgt durch die jeweilig zuständige AA bzw. dem jeweilig zuständigen Grundsicherungsträger - Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen (192,-- ) - plus pauschalierter Anteil an der Gesamtsozialversicherung (97,-- ) Förderdauer: - mindestens 6 Monate - maximal 12 Monate - Beginn in der Regel ab 1. Oktober 21

23 Förderung von Auszubildenden Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Stützunterricht - zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, - zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und theorie und - als sozialpädagogische Begleitung Ziel - Sicherung des Ausbildungserfolges Zielgruppe - Lernbeeinträchtigte - sozial benachteiligte Jugendliche Förderung - Maßnahmekosten an den Maßnahmeträger 22

24 Förderung von Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei Aufnahme einer auswärtigen Erstausbildung Ziel - Unterstützung des Ausgleichs auf dem Ausbildungsmarkt - Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit Hauptzielgruppe - Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist - ggf. Auszubildende über 18 Jahre bzw. verheiratete sind und/oder Auszubildende mit Kind Förderung - Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung - Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden und der Eltern (Freibeträge) Förderdauer = Dauer der Ausbildung 23

25 SGB II-spezifische Förderung für Auszubildende Ziel SWL - Überbrückung bis Ausbildungsbeginn (siehe auch 3 Abs.2 SGB II) - Unterstützung des Ausgleichs auf dem Ausbildungsmarkt - Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit - 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II - Einzelförderung (z.b. Zuschuss für zusätzliche ausbildungsrelevante Kleidung) - Projektförderung (z.b. spezielle Integrationskurse für Jugendliche mit Migrationshintergrund) Vorrangigkeit der Regelinstrumente beachten! Die Verdingungsordnung für Leistung sowie die Vergabe im Wettbewerb muss genauso beachtet werden wie bei den Regelinstrumenten! 24

26 SGB II-spezifische Förderung für Auszubildende AGH - 16 Abs. 3 SGB II - Entgeltvariante z.b. zur Vermeidung des Qualifikationsverlusts erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten - Variante Mehraufwandsentschädigung Zusätzlichkeit öffentliches Interesse Nachrangigkeit Wettbewerbsneutralität z.b. AGH mit speziellen Qualifizierungsanteilen zur Vorbereitung auf die Ausbildung z.b. Heranführung an den Arbeitsmarkt mit sozialpädagogischer Begleitung 25

27 Angebote der AA für Jugendliche unter 25 Jahre Berufsorientierung Finanzielle Förderung 33 SGB III Kap. 4 SGB III; 16 SGH II Angebote personale zur Angebote Integration in Arbeit, da eine (weitere) alle finanziellen Ausbildung Leistungen (derzeit) nicht zur in Frage mediale kommt Angebote Aufnahme und dauerhaften Maßnahmen der vertieften BO Durchführung einer Ausbildung Berufsberatung 29 ff. SGB III Erteilung von Auskunft und Rat eigenständige Aufgabe, mündet häufig in Ausbildungsvermittlung Ausbildungsvermittlung Arbeitsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Alle 35 Tätigkeiten, ff. SGB III; die 16 darauf Abs.1 SGB II abzielen, Alle Tätigkeiten, Ausbildungssuchende die darauf und abzielen, Arbeitgeber Arbeitssuchende zur Begründung und eines Arbeitgeber Ausbildungsverhältnisses zur Begründung eines zusammenzuführen. Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. 26

28 Arbeitsvermittlung 35 ff. SGB III; 16 Abs.1 SGB II Individueller Vermittlungsservice - Zusammenführung von Stellenangeboten der Betriebe und geeigneten Jugendlichen d.h. Abgleich der Anforderungen der angebotenen Stellen (Arbeitsplatzprofil) mit Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit des Jugendlichen (Bewerberprofil) - Sicherstellung seitens AA/ARGE/zkT verstärkte vermittlerische Unterstützung bei voraussichtlicher erschwerter beruflicher Eingliederung Überregionale Vermittlung - Angebot bundesweiter Vermittlung - Unterstützung von Mobilität und Flexibilität Stellen-,, Bewerberbörsen rsen auch für f r Ausbildungsstellensuche Arbeit- und Ausbildungssuchende 27

29 Förderung für jüngere Arbeitnehmer Qualifizierungszuschuss - 421o SGB III ab Ziel: Qualifizierung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses - Fördervoraussetzung: junge Menschen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss mind. 6 Monate arbeitslos Erstellung eines Qualifizierungsplans - Förderhöhe: 15% - 50% vom Arbeitsentgelt (max. berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt 1000,--EUR) - Förderdauer: max. 12 Monate - keine Nachbeschäftigungspflicht 28

30 Förderung für jüngere Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss - 421p SGB III ab Ziel: Vermeidung Verfestigung der Arbeitslosigkeit - Fördervoraussetzung: junge Menschen unter 25 Jahren mit Berufsabschluss mind. 6 Monate arbeitslos - Förderhöhe: 25% - 50% vom Arbeitsentgelt - Förderdauer: max. 12 Monate - keine Nachbeschäftigungspflicht 29

31 SGB II-spezifische Förderung für jüngere Arbeitnehmer WL = flankierende = sozialintegrative Leistungen - 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 4 SGB II - Kostenträger Kommune (vergleiche 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) - z.b. begleitende psycho-soziale Beratung und Betreuung bei einer AGH - z.b. Einrichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuung als zwingende Voraussetzung zur Arbeitsaufnahme (Kostenträger bleibt Kommune!) Einstiegsgeld SWL - 16 Abs.2 Satz 2 Nr. 5 SGB II - 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II - Einzelförderung (z.b. Darlehen zum Kauf eines für die Erwerbsaufnahme zwingend benötigten Kfz) - Projektförderung (z.b. berufliche Weiterbildung mit einem hohen Anteil sozialpädagogischer Begleitung) 30

32 SGB II-spezifische Förderung für jüngere Arbeitnehmer AGH - 16 Abs.3 SGB II - Entgeltvariante z.b. zur Vermeidung des Qualifikationsverlusts der erworbenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten - Mehraufwandsentschädigung Zusätzlichkeit öffentliches Interesse Nachrangigkeit Wettbewerbsneutralität z.b. Heranführung an den Arbeitsmarkt mit sozialpädagogischer Begleitung z.b. AGH mit Qualifizierungsanteilen zur Wiederherstellung der erworbenen beruflichen Kenntnisse und/oder Fertigkeiten ggf. mit sozialpädagogischer Begleitung 31

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