VdW Niedersachsen Bremen VdW Rheinland Westfalen , Essen. EnEV
|
|
- Katarina Hase
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gem. Ausschüsse Technik VdW Niedersachsen Bremen VdW Rheinland Westfalen , Essen EnEV 2009/2012 1
2 3 4 2
3 5 6 3
4 7 Der Wirtschaftlichkeitsbegriff nach EU Gebäuderichtlinie, EnEG und Energiekonzept 4
5 Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot national: 5 EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) EU Artikel 4 Absatz 1 Satz 7 RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) (1) Die in den Rechtsverordnungen nach den 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen. (2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. (5) In den Rechtsverordnungen nach den 1 bis 4 können sich die Anforderungen auch auf den Gesamtenergiebedarf oder -verbrauch der Gebäude und die Einsetzbarkeit alternativer Systeme beziehen sowie Umwandlungsverluste der Anlagensysteme berücksichtigen (Gesamtenergieeffizienz). 10 5
6 5 EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) Begründung (BT DR 7/4575 unter Begründung I.4.): Das Ausmaß der Ermächtigung wird in 5 entscheidend dahin eingeschränkt, dass die Anforderungen nach dem Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Die Anforderungen sind so zu bemessen, dass sie in ihrer Gesamtheit zu wirtschaftlich optimalen Lösungen führen. Nicht nur der einzelne Bauherr würde überfordert, wenn er auf Grund des Gesetzes zu Investitionen jenseits der Rentabilitätsschwelle gezwungen würde. Auch gesamtwirtschaftlich müssten extreme Anforderungen zu einer unproduktiven Bindung von Produktionsfaktoren und damit zu Wachstumsverlusten führen. Gleiche Effekte in Mikroökonomie und Makroökonomie Überforderung des Einzelnen ist auch Überforderung der Gesamtwirtschaft Wirtschaftlich vertretbare Anforderungen an den Einzelnen werden zu wirtschaftlich optimalen Lösungen 11 Grundsätze: 5 EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) 1.) Eigenamortisationsbetrachtung generell (Hinweis auf überwiegend zutreffendes Modellbetrachtung) die erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können - setzt voraus, dass Investor und Nutzer eine wirtschaftliche Einheit bilden 2.) Ex post Betrachtung die eintretenden Einsparungen - eintretenden, nicht zu erwartenden Einsparungen 3.) Unterscheidung zwischen wirtschaftlich vertretbar und unbilliger Härte 12 6
7 5 EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) Umsetzung: 1.) Eigenamortisationsbetrachtung g wird im Investor-Nutzer-Dilemma des Mietrechts nicht durchgehalten - keine Begrenzung auf Warmmietenneutralität 2.) Ex post Betrachtung Wirtschaftlichkeit der EnEV über berechnete Ausgangswerte und berechnete Einsparungen ermittelt 3.) Unterscheidung wirtschaftlich vertretbar/ unbillige Härte Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. ( 25 Abs. 1 Satz 2 EnEV 2009) 13 Ausblick:: 5 EnergieEinsparungsGesetz (EnEG) 1.) mietrechtliche Amortisationsbetrachtung -schrumpfende und wachsende Märkte - Modernisierungsumlage wird durch Anstieg der ortsüblichen Miete aufgezerrt - ökologischer Mietspiegel kann durch Marktmacht kommunaler Wohnungsunternehmen politisch gesteuert sein 2.) Ex post Betrachtung Berechnungskorrektur kt über Verbrauchsausweise: Alte Häuser besser als ihr Ruf Neue Häuser verbrauchen mehr als sie sollten Ergebnis: weniger Refinanzierungspotential 14 7
8 RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010 Artikel 4 Absatz 1 Satz 7 Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festzulegen, die über die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer nicht kosteneffizient sind. Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1)Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass a) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und b) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind. 15 RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010 Artikel 5 Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Kommission erstellt mittels delegierter Rechtsakte gemäß den Artikeln 23, 24 und 25 bis zum 30. Juni 2011 einen Rahmen für eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten. 16 8
9 RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010 Artikel 5 Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz Bedenken Besonderheiten Deutschlands werden nicht berücksichtigt: 1. geringe Eigentümerquote 2. soziales Mietrecht 3. uneinheitliches Mietniveau 4. Streuung klimatische Bedingungen 5. Kommissionsaufgabe 17 Gebäudevergleich Mehrfamilienwohnhaus Baujahr 1970 Konstruktionsaufbau: 745 m2 Ziegelwand 0,33 d 30 cm 187 m2 Fenster U 2, m2 Dachdecke 10 cm Dämmung 504 m2 Kellerdecke 05 cm Dämmung 18 9
10 Gebäudevergleich Stand 1970 Gas Konstantkessel Gebäude Stand 1970 Gas Konstantkessel Primärenergiebedarf 168,9 kwh/m2a Konstruktionsaufbau: 745 m2 Ziegelwand 0,33 d 30 cm 187 m2 Fenster U 2, m2 Dachdecke 10 cm Dämmung 504 m2 Kellerdecke 05 cm Dämmung 19 Gebäudevergleich Stand 1970 Gas Konstantkessel Sanierung mit Holz Pelletanlage Gebäude Stand 1970 Gas Konstantkessel Primärenergiebedarf 168,9 kwh/m2a Konstruktionsaufbau: 745 m2 Ziegelwand 0,33 d 30 cm 187 m2 Fenster U 2, m2 Dachdecke 10 cm Dämmung 504 m2 Kellerdecke 05 cm Dämmung Gebäude Stand 1970 Holz Pelletkessel Primärenergiebedarf 39,6 kwh/m2a 20 10
11
12
13
14
15
16 Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung
17 33 Aufgrund der Umstellung des Berechnungsverfahrens A/V auf Referenzgebäude wurden die Anforderungen im Geschosswohnungsbereich bis zu 40% verschärft. Geplant war eine Verschärfung von 15%
18
19
20 39 Schallschutz im Hochbau DIN
21 E DIN 4109: Entwurf DIN legt Anforderungen an den baulichen Schallschutz fest, die zur Wahrung des Gesundheitsschutzes für Bewohner notwendig sind und mit allen derzeit gängigen Bauarten ohne das Bauen zu verteuern erzielt werden können. Die DIN 4109 beschreibt jedoch keine Anforderungs- niveaus, die über das oben genannte Schutzziel hinausgehen und auch mit erprobten Bauarten erreicht werden können. 41 Schalldämmung versus Schallschutz Anforderung an die Schalldämmung gemäß Bauordnungsrecht aus DIN 4109 (1989) (Bsp.: WoBau) 60,00 Anforderung an den Schallschutz gemäß E DIN 4109 (2010) (Bsp.: WoBau) 60,00 R'w (I,DnTw) 55,00 [db] 50,00 Raumtiefe I [m] erf R'w = 53 db DnTw (I,53 db) 55,00 [db] 50,00 Raumtiefe I [m] erf DnTw A AR B BR Fußnote Fußnote R 45, , Die Schalldämmung ist eine Bauteileigenschaft Die Schalldämmung ist abhängig von der Bauteilgröße erf R w = const. => stetig ansteigender Schallschutz mit der Raumtiefe Anforderung leicht verständlich und robust Der Schallschutz ist eine Raumeigenschaft. Der Schallschutz ist abhängig von der Raumtiefe. erf DnT,w ist unstetig => Anforderung an Schalldämmung mit der Raumtiefe unstetig abfallend. Anforderung wenig anschaulich. Sichere Seite für die Bemessung nicht erkennbar. DnT,w nimmt mit Anhebung der rechnerischen Trennbauteilgröße über die Tatsächliche 42ab (s. Berechnung Beispiel). 21
22 Beispiel Merziger Strasse
23 45 Konsequenzen aus dem Nachweisverfahren nach E DIN 4109 (2010) Bauordnungsrechtliche Schallschutznachweise werden im Vergleich zu DIN 4109 (1989) aufwändiger. Der Schallschutz ist abhängig von Raumgröße und Raumgeometrie. Daher werden die Nachweise für jeden Wohnraum erforderlich. Zivilrechtlich hat das BGH mit dem Urteil vom VII ZR 54/07 auf den Schallschutz als zugesicherte Eigenschaft abgestellt. Der Erwerber ist über die Qualität des Schallschutzes aufzuklären. Durch die Ausweitung schutzbedürftiger Räume auf kleine Räume wie Toiletten, Bäder, Küchen und Nebenräume, wird die erforderliche Bauqualität (Schalldämmung) angehoben. Der Nachweis der Schallschutzqualität ist in diesen Räumen häufig messtechnisch nicht nachweisbar. Die Ausnahmeregeln im öffentlich-rechtlichen Nachweisverfahren (E DIN 4109 (2010) sind irreführend und erfordern einen hohen Planungsaufwand. Zugesicherte Schallschutzeigenschaften in Kauf-, Miet- und Vergaberecht sind stark von der Raumgeometrie abhängig und sind aufklärungspflichtig. Der Schallschutz kleiner Räume kann nur mit hohem finanziellem Aufwand an das Qualitätsniveau wohnüblicher Räume anschließen. Hoher Planungsaufwand, steigende Rohbaukosten und zivilrechtliche Risiken sind die Folge 46 23
24
25 49 Schallschutz Merkblatt 25
26 Neue Norm - Konsequenzen In der E DIN war bereits das Schallschutzmaß Dnt`w mit all seinen Konsequenzen verankert. Erhöhter Schallschutz in Mauerwerk nicht ausführbar Baurechtliche Anforderungen Erhöhte Anforderungen Erscheinungsjahr Decken Wände Decken Wände DIN R'w Rw = 52 db R'w Rw = 52 db R'w Rw = 55 db R'w Rw = 55 db DIN R'w = 54 db R'w = 53 db R'w = 55 db R'w = 55 db E DIN D nt,w = 53 db D nt,w = 53 db D nt,w = 56 db D nt,w = 55 db SST II E DIN SST III R'w = 54 db R'w = 54 db R'w = 57 db R'w = 56 db D nt,w = 53 db D nt,w = 53 db D nt,w = 59 db D nt,w = 58 db R'w = 54 db R'w = 54 db R'w = 60 db R'w = 59 db 51 DIN Konsequenzen 11,5er Ziegelwand 0,8 + beids. Putz (15mm) R W = 39 db Wandgewicht: 145 kg/m² Bauteildicke: 14,50 cm Schallschutzanforderung nicht erfüllt 11,5er Ziegelwand 1,8 + beids. Putz (15mm) R W = 47 db Wandgewicht: 237 kg/m² Bauteildicke: 14,50 cm Hohe Material- und Lohnkosten, Lastabtragung muss statisch nachgewiesen werden 11,5er Ziegelwand 0,8 + beids. Putz (15mm) + biegeweicher Vorsatzschale R W = 49 db Wandgewicht: 147 kg/m² Bauteildicke: 18,25 cm Wohnflächenverlust durch enorme Wandstärke, hohe Herstellungskosten Gipskartonständerwerk beids. doppelt beplankt R W = 49 db Wandgewicht: 54 kg/m² Bauteildicke: 10,00 cm 52 26
27
28
29
30 Eurocodes Betrachtungen zu den Eurocodes Betrachtungen Bedenken gegen die bauaufsichtliche Einführung von Eurocodes Die Eurocodes werden in Fachkreisen sowohl aufgrund ihres im Vergleich zu der ursprünglichen nationalen Bemessungsnormung sehr viel größeren Umfangs als auch ihrer Komplexität kritisiert. Es herrscht die Meinung vor, dass die Eurocodes für Planer und Bauausführende nicht mehr sicher handhabbar sind
31 61 GundwasserVO Kabinettvorlage 31
32 Industrie erwartet Rückgang der Verwertung 50% (bis 70 %) Rückgang g bei RC-Baustoffen Ergebnis von Vergleichsuntersuchungen Limitierende Parameter: Sulfat, Chrom, Kupfer und Vanadium 25 Mio. t 100% Rückgang bei HMV-Aschen Bedingt durch erhöhte Stoffanforderungen und restriktivere Einbauszenarien Damit fallen bis zu 85 Mio. t mineralische Abfälle 10 Mio. t aus der Verwertung 50 % (bis 80 %) Rückgang bei der Verfüllung von Abgrabungen Abschätzung und Ergebnis von Vergleichsuntersuchungen 50 Mio. t 63 Folgenabschätzung: Flächeninanspruchnahme Schonender Umgang mit Flächen Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen Erhalt von Naturräumen und ökologischer Strukturen Um 85 Mio. t mineralischer Abfälle zusätzlich zu deponieren, ist ein zusätzliches Deponievolumen von 50 Mio. m 3 jährlich erforderlich. Bei heutiger Einlagerungsrate müssen hierfür 4000 Deponien neu geschaffen werden! Gleichzeitig müssen 85 Mio. t Neubaustoffe zusätzlich gewonnen werden. Hierfür ist ein Flächenbedarf von 500 ha bis 1000 ha jährlich (m=10 m) erforderlich
33 Grundwasser VO Festlegung der GFS verhindert zukunftsfähige Bestände Ersatzneubau/ energetische Sanierung Zukunftsfähigkeit ist mehr als die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes. Die Immobilienwirtschaft muss auf die Herausforderung des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Veränderung der Wohn- und Wohnumfeldbedingungen reagieren. Daher kann der unwirtschaftlichen energetischen Bestandsanierung ein wirtschaftlicher Neubau gegenüber stehen. Zumal der Vermieter investiert und der Mieter Energiekosten spart (Investor/Nutzer Dilemma), der Energieseinspareffekt somit allein als Anreiz nicht ausreicht. Durch GFS Kumulation negativer Faktoren: geringerer Beleihungswert + Unsicherheit bzgl. bewährter Baustoffe + Erhöhung der Abriss-/Deponiekosten um das 3-fache = Investitionshemmnis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kunibert Gerij 33
Arbeitskreis Mietwohnungen Düsseldorf 15. Juni 2016
Arbeitskreis Mietwohnungen Düsseldorf 15. Juni 2016 Referent: Kunibert Gerij Vorsitzender BFW-Arbeitskreis Energie/Bautechnik Mitglied der Baukostensenkungskommission im BMUB 1 Wohngebäudebestand- Status
MehrEnEV-aktueller Stand. BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.
EnEV-aktueller Stand BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Energiekonzept der Regierung Ziel: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 EE: Reduzierung des Wärmebedarfs bis 2020 um 20 % (Bezugsjahr 2008)
MehrSpielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität
Spielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität Die Vorgaben der Bundesregierung Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) vom
MehrMartin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht
Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung
MehrDie Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten
Die Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten Hamburger Fachforum 2016 Dipl.-Ing. Isabel Ahlke Referentin II 2 im BBR +49 (0) 228-99-401-2726 Isabel.ahlke@bbr.bund.de
Mehr27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern
EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige
MehrAktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
MehrDie geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis
Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 05.10.2012 BDB Bamberg Gliederung Rechtsgrundlage für den Erlass der
MehrNeufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dr.-Ing. Dagmar Bayer, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel Wirtschaft / Arbeitsplätze
MehrDie Energetische Sanierung von Steildächern
Die Energetische Sanierung von 1 René Felten Dachdeckermeister ö.b.u.v. Sachverständiger f.d. Dachdeckerhandwerk SV f.d. Erkennung, Bewertung und Sanierung v.schimmelpilzbelastungen (TÜV) Gebäudeenergieberater
MehrETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrReferentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz vom
Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz vom 23.01.2017 Berlin, 03.02.2017 Ergänzend und vertiefend zu der Stellungnahme der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland weist der BFW,
MehrAktionskreis Energie. Energetische Sanierung aus Sicht des Eigentümers Wirtschaftliche Chance und Stolpersteine
Aktionskreis Energie Energetische Sanierung aus Sicht des Eigentümers Wirtschaftliche Chance und Stolpersteine Sicht des Eigentümers Randbedingungen des Mietverhältnisses Bei der energetischen Modernisierung
MehrEnEV 2014: Wirtschaftlichkeit berechnen als Nachweis für Befreiungs-Anträge Seite 1 von 5
EnEV 2014: Wirtschaftlichkeit berechnen als Nachweis für Befreiungs-Anträge Seite 1 von 5 1. Frage: Die Verschärfung des EnEV- Standards ab 2016 bezieht sich NUR auf Neubauten. Sind Ihnen Fälle bekannt
MehrDie neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
MehrBodenaushub ,7 % Bauschutt und Straßenaufbruch 80 88,7 %
Nachhaltigkeitsstrategie Kreislaufwirtschaft Ziel ist die stärkere Substitution endlicher durch nachwachsende Rohstoffe, die weiter zunehmende Sekundärrohstoffnutzung durch verbessertes Recycling sowie
MehrAusnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV (Merkblatt Ausnahmen und Befreiungen EnEV - Fassung 20.12.2016) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
MehrEnergieeinsparverordnung aktueller Planungsstand
Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im
MehrEnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen
MehrMR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude-
MehrBFW Immobilientag NRW
BFW Immobilientag NRW Status DIN 4109 Erhöhter Schallschutz DIN 4109 Vs. VDI Referent: Kunibert Gerij Vorsitzender AK Energie/Baustofftechnik Mitglied in der Baukostensenkungskommission im BMUB Überblick
MehrCEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand
CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrImpulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV
dena-workshop Umsetzung der EnEV in den Bundesländern Impulse aus der Praxis: Erfahrungen der Handwerker bei der praktischen Umsetzung der EnEV Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich
MehrGebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien
Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
MehrMünchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?
Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrNovellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Dr.-Ing. Dirk Gust Referat Energietechnik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Celle, 12.04.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrZukunft Wohnen 14. Oktober 2014 in Karlsruhe. Schallschutz im Wohnungsbau, die neue E DIN 4109
Zukunft Wohnen 14. Oktober 2014 in Karlsruhe Schallschutz im Wohnungsbau, die neue E DIN 4109 Verein Süddeutscher Kalksandsteinwerke e.v. Dipl.- Ing. Rudolf Herz KS-Süd e.v. 1 Schallmessungen horizontal
MehrEnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG. MR Peter Rathert
EnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich
MehrEnergieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver
Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie a.
MehrRechtsfragen und Antworten
Energetische Sanierung - Erfahrungen aus der Praxis Rechtsfragen und Antworten Referent: RA Jens Hartmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Sächsischer Baugewerbeverband e.v. Zwickauer Straße 74,
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG)
Energie Bund; Übersicht Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) Vom 22. Juli 1976, BGBl. I S. 1873, zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 10. November 2001,
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) Vom 22 Juli 1976 (BGBl I S 1873), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 20 Juni 1980
MehrThema: Die neue DIN Schallschutz im Kontext mit Behaglichkeit und Gesundheit. Dipl.-Ing. (FH) B. Schulz
Thema: Die neue DIN 4109 - Schallschutz im Kontext mit Behaglichkeit und Gesundheit Dipl.-Ing. (FH) B. Schulz Inhalt 1. Büro-Vorstellung 2. Baulicher Schallschutz: Die Bandbreite von gesund bis behaglich
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG) EnEG Ausfertigungsdatum: 22.07.1976 Vollzitat: "Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September
MehrAmtsgericht Dortmund Mietrechtliche Bedingungen bei der Umsetzung von alternativen Energiekonzepten.
Mietrechtliche Bedingungen bei der Umsetzung von alternativen Energiekonzepten. Richter am Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen Essen, 19. Oktober 2007 Einführung Spannungsfeld Gesellschaftliche Aufgabe Energiepreise
MehrEinfluss bei der Planung
Seite 5 Bereich 3: Oberhalb der Resonanzfrequenz Oberhalb der Resonanzfrequenz tritt eine Entkopplung der beiden Massen Außenputz und Wand durch die Dämmung auf. Hier ist gegenüber der Grundwand eine Erhöhung
MehrW. Vom 22. Januar 2002
754 4 1 W Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits und Durchführungsverordnung
MehrZweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrDem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)
Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)
MehrEEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
EEWärmeG und EnEV Mathias Reitberger Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert- kollegen.de www.meidert- kollegen.de Kanzlei
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der
MehrTitel Niedrigstenergiegebäude Entwicklung eines Standards und einer Berechnungsmethode für die Gebäudeenergieeffizienz
Kurzbericht Titel Niedrigstenergiegebäude Entwicklung eines Standards und einer Berechnungsmethode für die Gebäudeenergieeffizienz Anlass / Ausgangslage Die Europäische Union hat 2010 die Richtlinie 2010/31/EU
MehrDie Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz
Die Auswirkungen der neuen DIN 4109 auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG München zum Schallschutz Referent : RA Prof. Dr. Dieter Kainz FA für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator Honorarprofessor
MehrGuter Rat... zur EnEV
Guter Rat... zur EnEV aus Sicht eines praktizierenden Architekten und Energieberaters: Roland Borgwardt Dipl.-Ing. Architekt und Energieberater für Gebäude Uhlandstr. 85 D-10717 Berlin fon 030-88 77 39
Mehr. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt
MehrVon der VDI 2566 Blatt 1 und Blatt 2 zur DIN 8989 Theorie und Praxis
Von der VDI 2566 Blatt 1 und Blatt 2 zur DIN 8989 Theorie und Praxis Ulrich Nees 1 Von zwei Richtlinien zu einer Norm VDI 2566 Blatt 1; Dezember: 2001 Schallschutz bei Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum
MehrKaiserpassage Reutlingen. Telefon: Fax: Mail:
Kaiserpassage 8 72764 Reutlingen Telefon: 07121 3831-23 Fax: 07121 3831-33 Mail: locher-weiss@koeble-kollegen.de www.koeble-kollegen.de 0 Normen und sonstige Regelungen zum Schallschutz DIN 4109 (1989)
MehrLeiter des Referates Gebäude- und
Peter Rathert t Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Daten und Ziele) wichtige
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen
MehrVom 22. Januar 2002 (GVBl. Nr. 3 S. 18)
Inhalt: Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrSchallschutz gegen Aussen ein Praxisbeispiel
Schallschutz gegen Aussen ein Praxisbeispiel Markus Strobel, dipl. Arch. FH, dipl. Akustiker SGA Planteam GHS AG, Sempach-Station Inhalt: 1. Gesetzliche Anforderungen 2. Schallschutz-Nachweis 3. Praxisbeispiel
MehrWohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung
ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrProjektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine
Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf Entwurf für eine Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit
MehrProf. Dr. Anton Maas
Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau
MehrAktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis. Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer
Aktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer Neue Richtlinien EPBD Richtlinie 2010/31/EU des europ. Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
MehrGdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand April 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
Mehr559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
555 b BGB Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), 2. durch die nicht erneuerbare
MehrResümee. Muss guter Standard teuer sein?
Resümee Muss guter Standard teuer sein? Standards und Umsetzung EU Gebäuderichtlinie bis 2020/2018 (öffentliche Gebäude) -> Niedrigstenergiegebäude ÖIB: Richtlinie 6, Nationaler Plan, Dokument zur Kostenoptimalität
MehrAktuelles aus dem Schallschutz
Schallschutz im Hochbau Aktuelles aus dem Schallschutz Büro Berlin Lützowstraße 70 D-10785 Berlin Telefon 030 89 77 47-0 Telefax 030 89 77 47-99 Büro Hamburg Chilehaus A Fischertwiete 2 D-20095 Hamburg
MehrEnergieausweise für Wohngebäude
23 Energieausweise für Wohngebäude Energieausweise für Wohngebäude sollen dem künftigen Eigentümer bzw. Mieter einer Immobilie anschaulich vor Augen führen, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Der Gesetzgeber
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrEnEV 2009 im Gebäudebestand
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Hauptnutzung / kategorie teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) foto (freiwillig) Nettogrundfläche 2 ) Erneuerbare Energien
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche
MehrBerliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert
Berliner Energietage 2016 EnEV in der Praxis Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gliederung des Vortrags Was fordert das Energieeinsparrecht?
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
MehrDas Gebäudeenergiegesetz Stand und Ausblick
Das Gebäudeenergiegesetz Stand und Ausblick Referat IIC1 Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 19. April 2018 Struktur des Vortrags: Energiepolitischer
MehrNeue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG
Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.04.2024 1 Hauptnutzung / Straße Mattentwiete 6 PLZ Ort 20457 Hamburg teil Baujahr ganzes 1955 (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 2003 Baujahr Klimaanlage
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare
Mehr7. GIMA FACHMESSE. Fit für die aktuellen Förderprogramme (KfW) Fit für die neue EnEV 2009 Änderungen für die Praxis.
7. GIMA FACHMESSE Fit für die aktuellen Förderprogramme (KfW) Fit für die neue EnEV 2009 Änderungen für die Praxis Vorstellung: Dipl.-Ing. (FH) B. Jungbauer Staatl. gepr. Gebäude-Energieberater (BAFA)
MehrGebäudesanierung im Bestand - Erfahrungswerte aus der Praxis mit dem deutschlandweiten Förder-Wettbewerb Aktion Energie-Gewinner
Gebäudesanierung im Bestand - Erfahrungswerte aus der Praxis mit dem deutschlandweiten Förder-Wettbewerb Aktion Energie-Gewinner Christian Halper Berlin, 23.5.2012 Vortragsinhalte Einführung in den IWO-Förder-Wettbewerb
MehrRechnerischer Schallschutznachweis
SCHALLDÄMMUNG FUSSBODENHEIZUNG TROCKENESTRICH Rechnerischer Schallschutznachweis nach DIN 4109:2016-07 von geschlossenen Holzbalkendecken Erhöhter Schallschutz mit - Symbiose aus Holz und Sand - TROCKEN
MehrWohnimmobilienmarkt München und Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium des Innern Grußwort des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Eröffnung der Münchner Immobilienmesse am 12. April 2013 in München Thema:
MehrÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis
ÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 2. Oktober 2012 1 Woher kommen wir? Die Fragen Energiespar- Niedrigenergiegebäude Niedrigenergie- Niedrigstenergiegebäude
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien
Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und
MehrAnforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
MehrZukünftige energetische Sanierungen im Wohngebäudebestand
Zukünftige energetische Sanierungen im Wohngebäudebestand AK Energie Berlin, 12. Juni 2012 Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Gliederung Sanierungstiefe Mietumlagen EnEV 2012/2013
MehrSchallschutz für den Wohnungsbau letzter Status der Normung
Schallschutz für den Wohnungsbau letzter Status der Normung Prof. Dr. Oliver Kornadt Dipl.-Ing. Albert Vogel Fachgebiet Bauphysik/ Energetische Gebäudeoptimierung Technische Universität Kaiserslautern
MehrEnergieausweis für Gebäude
Energieausweis für Gebäude Projektinfo Ausgangssituation. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Ein wichtiges Mittel hierfür
MehrEnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll. MR Peter Rathert
EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung
MehrVom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
MehrEnergiemärkte im Wandel. Aktuelle Anforderungen Tendenzen und Entwicklungen der EnEV. Peter Gerhardt, Techem Energy Services Juni 2010
Aktuelle Anforderungen Tendenzen und Entwicklungen der EnEV Peter Gerhardt, Techem Energy Services Juni 2010 Energiemärkte im Wandel Quelle. FAZ vom 29.11.2009 2 VdIV Hessen 2010 1 Energiepolitische Rahmenbedingungen
MehrHerbstversammlung VBD Waren an der Müritz Wie geräuschempfindlich sind unsere obersten Richter?
Herbstversammlung VBD Waren an der Müritz 13.09.2009 Wie geräuschempfindlich sind unsere obersten Richter? Reihenhaus 1 Reihenhaus 2 Küche Küche Erdgeschoss Gebäudetrennfuge Dachgeschoss Gebäudetrennfuge
MehrWelche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?
Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
MehrEnergiesparen mit Toren - Herausforderung oder Märchen?
Energiesparen mit Toren - Herausforderung oder Märchen? Michael Janssen Geschäftsführer Bothe-Hild GmbH -Die Torbauer- EnEV 2009 Die novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV 2009 ist zum 1. Oktober
MehrHerzlich Willkommen zur Online-Pressekonferenz
Herzlich Willkommen zur Online-Pressekonferenz Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Energieeffizienz von Immobilien Vorstellung erster Ergebnisse und Erläuterung eigener Branchenmaßnahmen zur Verbesserung
MehrDeutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen
22.02.2016 Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen Bundesregierung hat EU-Klimaschutzrecht
MehrBeratung und Interessenvertretung in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Beratung und Interessenvertretung in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland Foto: Fotolia Foto: Fotolia Baukosten Erfahrungsbericht aus der Wohnungswirtschaft Energetischen Sanierung versus Baukosten
Mehr