Jahrgang 20 Mittwoch, den 06. Juni 2012 Nummer 06. Fotos: Bianka Rohmann

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1 Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Klein Upahl Lohmen Kuhs Mühl Rosin Zehna Plaaz Glasewitz Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna Jahrgang 20 Mittwoch, den 06. Juni 2012 Nummer Platz Jugendfeuerwehr Karcheez 1. Platz FFw Lüssow-Karow Fotos: Bianka Rohmann 19. Amtsausscheid der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Güstrow-Land am 12. Mai 2012 in Klein Upahl (Artikel dazu finden Sie auf Seite 10+)

2 Güstrow-Land 2 Nr. 06/2012 Anschrift und Öffnungszeiten des Amtes Güstrow-Land Amt Güstrow-Land Haselstraße 4, Güstrow (Distelberg) Postalische Anschrift: Postfach 1463, Güstrow -Adresse: info@amt-guestrow-land.de Telefon: Fax: vorliegt, legt der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde des Landes M-V einholen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet den Wahlausschuss über das Ergebnis ihrer Prüfung. Der Wahlausschuss hat dann über die Zulassung zu entscheiden. Bei Erfordernis tagt der Wahlausschuss am Mittwoch, d , 16:00 Uhr, im Konferenzraum des Amtsgebäudes, Haselstraße 4, Güstrow. Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Sprechzeit des Amtsvorstehers: 1. und 3. Donnerstag des Monats 15:00-17:00 Uhr Amt Güstrow-Land Güstrow, d Der Gemeindewahlleiter - Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Montag, d. 18. Juni 2012, 16:00 Uhr im Konferenzraum des Amtsgebäudes, Haselstraße 4, Güstrow statt. Tagesordnung: - Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Gutow am und Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Gemäß 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) werden insbesondere die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge bzw. die Personen, die sich zur Bürgermeisterwahl stellen, zu dieser Sitzung eingeladen. Hinweis: Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes M-V einzutreten. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die genannte Voraussetzung Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land Auf der Grundlage der 5 und 129 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Güstrow-Land vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land vom , zuletzt geändert am wird wie folgt geändert: 1. 3 Abs. 2 Ausschüsse erhält folgende Fassung: (2) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Amtsausschusses, darunter der Amtsvorsteher und seine beiden Stellvertreter. Der Wirtschaftsförderungs-, Tourismus-, Kultur- und Umweltausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern des Amtsausschusses können auch bis zu zwei weitere sachkundige Einwohner des Amtes in die Ausschüsse nach Abs. 1b und c berufen werden. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Güstrow, d Hiermit ist die am beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S.777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

3 Nr. 06/ Güstrow-Land Amt Güstrow-Land Der Amtsvorsteher Güstrow Güstrow, den Bekanntmachung der Auslegung von Planfeststellungsbeschluss und Plan für den Ersatzneubau der Brücke AS Glasewitz über die Bundesautobahn A 19 im Zuge der L14 - km in der Gemeinde Glasewitz Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V, Planfeststellungsbehörde vom 24. April 2012, Az.: zum oben näher bezeichneten Vorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 18. Juni 2012 bis einschließlich 02. Juli 2012 (2 Wochen) im Amt Güstrow-Land, im Bauamt, Haselstraße 4 in Güstrow, während folgender Dienststunden: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinen, die sich am Verfahren beteiligt haben, sowie den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Die Entwürfe des Teilbauungsplanes Nr.10/1 Energiepark Lohmen Sondergebiet Biogasanlage der Gemeinde Lohmen, der Begründung und des Umweltberichtes sind im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Güstrow in der Zeit vom montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr einzusehen. Während der Auslegefrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Berichtigung der Bekanntmachung im Amtskurier vom Bekanntmachung der Gemeinde Lüssow Information über den Beschluss zur Neuordnung der Straßennamen bzw. Straßenneunummerierung in der Gemeinde Lüssow Ortsteile Strenz und Karow zum Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow hat am den Beschluss zur Straßenumbenennung und Neuvergabe von Hausnummern in den Ortsteilen Strenz und Karow zum beschlossen. Hierzu werden mittelfristig alle Haushalte über die alte und neue Anschrift informiert. Ich bitte Sie, bei der Feststellung von Unrichtigkeiten bzw. weiterer Untervermietungen unverzüglich um eine Rückinformation unter Herr Teichmann oder Frau Herrmann. Mit dem Anschreiben wird Ihnen auch eine Darstellung der ab dem gültigen Straßenbezeichnungen in Ihrem Ort übergeben. Es wurden nachfolgende Straßennamen in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern gefunden und beschlossen. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohmen Bekannt gemacht wird der Beschluss der Gemeindevertretung Lohmen vom über die Auslegung des Teilbebauungsplanes Nr.10/1 Energiepark Lohmen Sondergebiet Biogasanlage der Gemeinde Lohmen 1. Die Entwürfe des Teilbebauungsplanes Nr. 10/1 Energiepark Lohmen Sondergebiet Biogasanlage der Gemeinde Lohmen, der Begründung und des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes, der Begründung und des Umweltberichtes sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Alle Einwohner sind hiermit aufgefordert ab dem im Meldeamt binnen eines Monats die Personalausweise mit den neuen Anschriften ändern zu lassen. Hier kann auch eine Person für die Familie handeln. Des Weiteren sind auch die Hausnummerierungen unverzüglich neu zu gestalten. Hierbei sei darauf verwiesen, dass für eine Übergangszeit ca. ein halbes Jahr die alte Hausnummer noch sichtbar bleiben sollte. Für die Verbesserung der Erreichbarkeit ist immer die Angabe des Ortsteiles in der Anschrift erforderlich. Sie erleichtert Ihnen und allen Beteiligten die schnelle Zustellung bzw. erforderliche Hilfe in Notsituationen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Teichmann Ordnungsamt

4 Güstrow-Land 4 Nr. 06/2012 Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Mistorf vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 01/12 Der Beschluss zur Straßenumbenennung und Neuvergabe der Hausnummern in den Ortsteilen Mistorf, Goldewin, Siemitz und Käselow zum wird vertagt. 02/12 Der Zweiten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mistorf wird zugestimmt. Nicht öffentlicher Teil 03/12 Der Mitbenutzung einer Teilfläche des Flurstücks 10, Flur 3 Goldewin, wird zugestimmt. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Mühl Rosin Einziehung des öffentlichen Weges nach 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom (GVOBl. M-V S. 42). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühl Rosin hat am die Einziehung eines Teilstücks aus dem Flurstück 142 der Flur 3 mit einer Gesamtgröße von qm (auf dem Katasterauszug mit 1 bezeichnet), das Flurstück 79 der Flur 2 mit einer Größe von qm vollständig (auf dem Katasterauszug mit 2 bezeichnet) und das Flurstück 4 der Flur 5 mit einer Größe von qm vollständig (auf dem Katasterauszug mit 3 bezeichnet) nach 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG-MV) vom (GVOBl. M-V S. 42) in der gegenwärtig gültigen Fassung beschlossen. Alle Flächen sind als Verkehrsflächen ausgewiesen. Die Einziehung soll erfolgen, da der Weg mit dem erfolgten Ausbau des Fernradweges Berlin-Kopenhagen keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Einziehung ist bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen, vorab sind die Pläne 4 Wochen öffentlich bekannt zu machen und öffentlich auszulegen. Die Verfahrensakte ist für alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom bis im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4 in Güstrow Zimmer 002 zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Montags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Einwendungen gegen die Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Amtsvorsteher des Amtes Güstrow-Land, Haselstraße 4 in Güstrow einzulegen. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Reimershagen vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 01/12 Der Wahl des Kameraden Lothar Schult als Gemeindewehrführer wird zugestimmt. Er wird für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. 02/12 Der Wahl des Kameraden Markus Mohns als stellv. Gemeindewehrführer wird zugestimmt. Er wird für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. 03/12 Der Mitgliedschaft der Gemeinde im Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V. wird zugestimmt. 04/12 Die zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Reimershagen wird beschlossen. 05/12 Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen wird beschlossen. 06/12 Ein Beschluss über die Ausweisung von möglichen Windenergiegebieten in der Gemeinde Reimershagen wird vertagt. 07/12 Der Beschluss über die Beantragung des vorzeitigen Baubeginns im Zusammenhang mit der Förderung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Reimershagen wird gefasst. 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reimershagen beschließt in ihrer Sitzung am folgende Änderung der Entgeltordnung: Artikel 1 Die Entgeltordnung für die Nutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen vom wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Urnengrabstätte 125,00 Urnengemeinschaftsanlage 600,00 Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Reimershagen,

5 Nr. 06/ Güstrow-Land Amtsgericht Güstrow Ausfertigung 821 K3/08 Terminsbestimmung vom Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, dem , 9:00 Uhr, im Amtsgericht Güstrow - Franz-Parr-Platz 2a, l. Obergeschoss, Sitzungssaal folgender im Grundbuch von Mühlengeez Blatt 29 eingetragener Grundbesitz versteigert werden: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Mühlengeez, Flur 3, - Flurstück 2/20, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, Straße, Platz, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/22, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/23, Gebäude- und Freifläche, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/34, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu 808 qm Laut Gutachten wurde das Grundstück 1992/1993 mit einer eingeschossigen und dreischiffigen, nicht unterkellerten Verkaufshalle (Grundfläche ca qm) ursprünglich als Baumarkt, bebaut. Die Gewerbeeinheit der Großmarkthalle ist vermietet und auch gewerblich genutzt. Der bauliche Zustand ist befriedigend, aber nicht mangelfrei. Stellplatzanlagen sind vorhanden. Nähere Angaben können dem zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle ausliegenden Sachverständigengutachten entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Verkehrswert gem. 74 a Abs. 5 ZVG: EUR In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt ( 110 ZVG). Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des genannten Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs zu verhindern, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Grundbesitzes oder seines Zubehörs. Ansprechpartner des Gläubigers: Herr Thomas Klausch, Telefon: , AZ: HRE II 502 Bieter haben unter Umständen eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswertes zu leisten, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist. U. a. kann sie durch Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen, und zwar spätestens 7 Tage vor dem Termin wie folgt: Konto der Landeszentralkasse Schwerin bei der BBk Fil. Rostock Konto.-Nr.: , BLZ: Verwendungszweck: 21/2130/134.31, , 821 K 3/08, SiL, Name des Einzahlers >Im Internet: & Schütt Rechtspflegerin Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -Flurneuordnungsbehörde- Az.: 30a/ Freiwilliger Landtausch: Gemeinde: Landkreis: Rum Kogel-Reimershagen Reimershagen Rostock Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über die Einleitung eines freiwilligen Landtauschverfahrens Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss: Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren Rum Kogel-Reimershagen, Gemeinde Reimershagen, Landkreis Rostock, angeordnet. 1. Verfahrensgebiet: Dem freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück/e: Reimershagen Rum Kogel 1 128, 165 Reimershagen Reimershagen 1 91 Das Tauschgebiet umfasst 18,7876 ha und ist auf der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Gebietskarte durch Umrandung und Schraffierung gekennzeichnet (Anlage 1). Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes oder zu vereinbarten Terminen eingesehen werden. 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte: Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser Aufforderung - beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen innerhalb einer zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.

6 Güstrow-Land 6 Nr. 06/2012 Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 3. Gründe: Der freiwillige Landtausch dient der Verbesserung der Agrarstruktur. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich verwirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daher nach 54 LwAnpG in Verbindung mit 103c FlurbG anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Anordnungsbeschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow einzulegen. Bützow, den Managementplanung für das FFH-Gebiet Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen (DE ) Für das FFH-Gebiet Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen wird derzeit ein Managementplan erarbeitet, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. In diesem Managementplan wird der bereits vorliegende Managementplan für den Teilbereich Unterlauf integriert. Als Auftakt der Managementplanung findet am Dienstag, , um 16:00 Uhr, in der Krugscheune Dobbertin Kleestener Weg 10, Dobbertin, Landkreis Ludwigslust-Parchim eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lädt alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere interessierte Anwohner und im Gebiet tätige Flächennutzer zu dieser Auftaktveranstaltung ein. Auf der Veranstaltung werden die Regelungen zur Managementplanung und der Ablauf des Planungsprozesses dargelegt, sowie das mit der Planerstellung beauftragte Planungsbüro vorgestellt. Ziel der Managementplanung ist die Umsetzung der naturschutzfachlichen Erfordernisse, die sich aus den Verpflichtungen europäischer Richtlinien ergeben. Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lädt alle am Gebiet interessierten Anwohner und die hier tätigen Flächennutzer zu dieser Auftaktveranstaltung ein. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -Flurneuordnungsbehörde- Az: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Hoppenrade Gemeinde: Hoppenrade, Mühl Rosin Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungstermin In dem Bodenordnungsverfahren Hoppenrade habe ich gemäß 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen für das Gebiet des Bodenordnungsplanes Hoppenrade folgenden Termin festgesetzt, zu dem hiermit alle Beteiligten geladen werden: Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventuellen Widersprüchen gegen die Entscheidungen im Bodenordnungsverfahren, hier: Bodenordnungsplan einschließlich seiner Nachträge Dieser Termin finden am Mittwoch, den um 16:00 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Schloßplatz 6, Bützow, Versammlungsraum statt.

7 Nr. 06/ Güstrow-Land Beteiligte sind: a) als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, b) als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken. Jedem Teilnehmer wurden die o. g. Entscheidungen im Bodenordnungsverfahren als Auszug zugesandt, bekannt gegeben und erläutert sowie die neuen Flurstücksgrenzen gegebenenfalls angezeigt. Ich weise darauf hin, dass Widersprüche gegen die bekannt gegebenen Entscheidungen von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in diesem Anhörungstermin vorzubringen sind ( 59 Abs. 2 FlurbG). Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden. Bützow, den Die An- bzw. Abmeldung kann schriftlich, per oder zu den Sprechzeiten beim Steueramt vorgenommen werden. Steuerbefreiungen (z. B. Blindenhunde, Diensthunde usw.) und Steuerermäßigungen (z. B. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen; die zur Ausübung der Jagd gehalten werden usw.) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich; sie müssen schriftlich beantragt werden. In nachfolgenden Fällen ist es notwendig, den Hund abzumelden: Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde Hund ist verstorben (tierärztliche Bescheinigung beifügen) Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben) Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrages beifügen) Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse erfolgen. Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke beim Steueramt abzugeben. Erfolgt die Abmeldung schriftlich oder per sind die vorgenannte Bescheinigungen und die Steuermarke beizufügen bzw. nachzureichen. Die Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden sowie das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie auf der Internetseite des Amtes Güstrow-Land ( Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden. BVVG Werner-von-Siemens-Str Schwerin Kaufangebot Die BVVG bietet folgende Ausschreibungsobjekte unter der Adresse zum Kauf an: Acker- und Grünland in Mierendorf Flur 1, Flurstücke 37, 38 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Ansprechpartner bei der BVVG: Frau Sabine Weinmar Tel.: Fax: Anonyme bzw. teilanonyme Beisetzungen möglich Das Bau- und Liegenschaftsamt informiert darüber, dass auf dem Gemeindefriedhof Reimershagen ab sofort die Möglichkeit besteht anonyme bzw. teilanonyme Beisetzungen auf einer Urnengemeinschaftsanlage durchzuführen. ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG Freie Wohnungen in Reimershagen In Reimershagen können ab sofort Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen bezogen werden. Wohnungsgröße: ca. 57 qm Nettokaltmiete: 204,00 Nebenkosten: 144,00 An- und Abmelden von Hunden Gemäß den Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Güstrow-Land ist jeder Hundehalter verpflichtet einen über vier Monate alten Hund innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens im jeweiligen Gemeindegebiet anzuzeigen. Bei Anmeldung des Hundes wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben. Ist der Hund noch nicht vier Monate alt, empfiehlt es sich, diesen trotzdem schon anzumelden und die Hundesteuermarke in Empfang zu nehmen. Die Steuerschuld entsteht erst wenn der Hund den vierten Lebensmonat vollendet hat. Wohnungsgröße: ca. 45 qm Nettokaltmiete: 162,00 Nebenkosten: 115,00 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die V+V Immobilien GmbH Güstrow, Frau Liefke und Frau Faltin unter der Telefonnummer

8 Güstrow-Land 8 Nr. 06/2012 Grundschule Lüssow

9 Nr. 06/ Güstrow-Land Fußballfieber in der Grundschule Lüssow In jeder Hofpause wird in Lüssow Fußball gespielt. Da war die Freude groß, als zum Fußballturnier aufgerufen wurde. Ein kleiner Vorgeschmack auf die EM!

10 Güstrow-Land 10 Nr. 06/2012 Bäume sind Freunde und Wassersafari unter diesen Themen werden ab 11. Juli 2012 die kleinen Künstler der Kindertagesstätte Inselseeschwalben aus Gutow ihre Arbeiten im Amt Güstrow-Land präsentieren Bäume sind Freunde Bäume eignen sich hervorragend, um großen und kleinen Kindern ganz allgemein ein Gefühl für die Natur und die Lebewesen, die sie bewohnen, zu vermitteln. Haben Sie, liebe Eltern, auch schon einmal festgestellt, dass Bäume ganz besondere Wesen sind? Uns kommt es so vor, als könnten sie aufmuntern, trösten, beruhigen. Als könnten sie, vielleicht weil sie selbst einmal riesig werden, unseren Blickwinkel vergrößern, unsere Perspektive geraderücken. Folgende Themen werden wir mit den Kindern erarbeiten! - Lebens-Baum: die Welt ist ein Baum! - Warum die Welt mit Bäumen schöner ist? - Wichtiger Rohstoff Holz! - Wir lernen die alten, dicken, hohen Bäume und deren Bedeutung kennen! (Eiche, Buche) - Spielen: Wo die Baumgeister flüstern ein singender Menschenbaum - Die Verwandlung: Baum in den vier Jahreszeiten Basteln: Stockschlangen, Bäume aus Naturmaterial, Bäume malen, Blätterfiguren, Baum im Blumentopf, Lieder, Geschichten und Gedichte werden erlernt Projekt Wassersafari Wasser übt eine starke Faszination auf Kinder aus. Am Bach oder Fluss finden sie schnell eine Beschäftigung. Sie greifen ins Wasser, fühlen die Temperatur, tauchen ihre Füße hinein, bauen Dämme, lassen Steine klingen oder werfen sie ins Wasser. Dass es darüber hinaus viele interessante, kleine Bewohner zu entdecken gibt, die z. B. etwas über die Gewässer verraten, erleben die Kinder bei der Wassersafari. Ziele sind: 1. Mit Spiel und Spaß ein Gewässer erkunden 2. Fließgewässer als schützenswerte Lebensräume kennen lernen 3. Für einen achtsamen Umgang mit der Natur sensibilisieren 4. Einfluss des eigenen Verhaltens auf ökologische Zusammenhänge verstehen 5. Vertiefung durch Bilderbücher, Lieder, Mal- Bastel- und Formarbeiten 19. Amtsausscheid der Feuerwehren des Amtes Güstrow-Land in Klein Upahl Am fand in Klein Upahl der diesjährige Amtsausscheid der Feuerwehren des Amtes Güstrow-Land statt. In diesem Jahr wurde der Amtsausscheid für die Einsatzkräfte als Fahrzeugmarsch und für die Jugendfeuerwehren als Übungsvergleich mit mehreren Stationen von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Klein Upahl mit den Angehörigen und vielen fleißigen Helfern vorbereitet. Der Amtsausscheid begann um 07:50 Uhr mit dem Eintreffen und der Anmeldung der Wettkampfmannschaften am Sportplatz in Klein Upahl. Um 08:00 Uhr begann der Wettkampf mit einem Eröffnungsappell und der Begrüßung durch den Amtswehrführer Kamerad Ulf Heller und dem Bürgermeister der Gemeinde Klein Upahl, Herrn Tessenow. Um 08:30 Uhr begann der Amtsausscheid als Leistungsüberprüfung für alle Feuerwehren im Stationsbetrieb in und um den Ort Klein Upahl. Es waren insgesamt neun Stationen für die Einsatzkräfte und 8 Jugendstationen vorbereitet. Einsatzkräfte - Station Jugendstation 1. Taktik 1. Helme stapeln 2. Wasserentnahme 2. Holz schneiden aus Hydrant 3. Allgemeine Fragen 3. Wassertransport 4. Sicherheit und Ordnung 4. Löschangriff nass 5. Fahrsicherheit 5. Allg. Fragen 6. Baum auf Straße 6. Stiche und Bunde 7. Absicherung 7. Zelt auf Zeit aufbauen Einsatzstelle 8. Stiche und Bunde 8. Ball in Körbe werfen 9. Spaßstation Gefragt waren an den einzelnen Stationen feuerwehrtechnische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Feuerwehrkameraden (Teamwork, Anwendung von Führungsvorgängen und Genauigkeit im Umgang mit den Fahrzeugen der FFw). Auch eine Spaßübung war zu absolvieren. Es erfordert eine sehr hohe Geschicklichkeit, viele Tennisbälle zu transportieren. Um 13:30 Uhr konnte mit der Siegerehrung der Amtsausscheid beendet werden. Durch den Amtswehrführer, Kamerad Heller und den stellv. Amtsvorsteher, Herrn Tessenow, wurden die Urkunden und Pokale an die drei Erstplazierten übergeben. Bei den Einsatzkräften sicherte sich die FFw Lüssow-Karow den ersten Platz und den Wanderpokal des Amtes Güstrow-Land. Bei den Jugendmannschaften erkämpfte die Mannschaft Karcheez den Sieg. Um den 2. Platz wurden bei einem Stechen noch einmal alle Kräfte mobilisiert. Die Jfw Gutow und die Jfw Gülzow lagen auf Platz 2. Beim Torschießen siegte die Jfw Gülzow mit 3: 2 (bei 5 Schüssen). Mit der Teilnahme von 9 Mannschaften bei den Einsatzkräften sowie 4 Jugendfeuerwehrmannschaften aus dem Amtsbereich haben unsere 13 Feuerwehren eine hohe Einsatzbereitschaft gezeigt. An dieser Stelle möchten wir uns bei den vielen freiwilligen Helfern und Kameraden für ihre Arbeit und Mithilfe bedanken, ohne die der Amtsausscheid in dieser Form sicherlich nicht möglich gewesen wäre. Besonders danken wir den Frauen der Kameraden der FFw Klein Upahl und den Frauen der FFw Lüssow an der Gulaschkanone, die an diesem Tag die Feuerwehrangehörigen mit einem deftigen Eintopf versorgten. Herzlichen Dank richten wir an die Ostseesparkasse Rostock, weil durch die finanzielle Spende dieser Firma der Wanderpokal des Amtes Güstrow-Land gefüllt werden konnte und durch eine Sachspende das Frühstück gesichert worden war. Darüber hinaus gilt unser Dank auch den Kameraden, die ihren aktiven Dienst beendet haben, jedoch unterstützend immer wieder für die Feuerwehren tätig werden. Ergebnisse/Platzierung der Mannschaften beim Amtsausscheid am Einsatzkräfte Jugendwehren 1. Lüssow-Karow 1. Karcheez 2. Gülzow 2. Gülzow 3. Karcheez 3. Gutow 4. Plaaz 4. Groß Schwiesow 5. Lohmen/Reimershagen 6. Groß Schwiesow/ Mistorf-Goldewin

11 Nr. 06/ Güstrow-Land 7. Klein Upahl 8. Sarmstorf 9. Zehna Bianka Rohmann Rolf Gräff begann erst im Ruhestand mit der Malerei. Er besuchte mehrere Kurse an der Volkshochschule zur Thematik Aquarellmalerei und Bildgestaltung beim Kunsterzieher Herrn Hoff. Besonderes Interesse bei Ausstellungseröffnung am wurde am Bild Was nun? gezeigt, welches 2011 in Acryl entstand. Die Ausstellung kann noch bis Ende Juni besichtigt werden. Ab Juli werden kleine Künstler der Kita Inselseeschwalben aus Gutow ihre Werke in einer Ausstellung zeigen. Natur- und Umwelttag in Lohmen Spaßübung Löschangriff nass Jugendfeuerwehr Bilderausstellung im Amt Güstrow-Land Im Amt Güstrow-Land können zurzeit Bilder des Freizeitmalers Rolf Gräff aus Güstrow besichtigt werden. Die Werke in Acryl-, Aquarell- und Pastellkreidemalerei sind in den letzten beiden Jahren entstanden. Am 04. und 05. Mai 2012 trafen sich 25 Kinder und Jugendliche aus den Jugendklubs Lohmen, Zehna, Klein Upahl und Bützow zu einem Natur- und Umwelttag im Jugendklub in Lohmen. Gemeinsam mit den Jugendlichen haben die Jugendsozialarbeiter Jörg Quandt (Amt Güstrow-Land) und Rene Meinhardt (Bützow) diesen Tag geplant und durchgeführt. Freitagabend ab 17:00 Uhr wurde gemeinsam gegrillt und nebenbei beraten, wann und wie wir ein Hochbeet für die Kinder vom Hort Waldgeister bauen wollen. Um 21:30 Uhr hielt der Umweltaktivist Hans Höger einen 1,5 stündigen Vortrag zur Atomenergieproblematik und ihre Auswirkungen auf die Natur und den Menschen. Die Jugendlichen folgten aufmerksam den Ausführungen und hatten zahlreiche Fragen an den Referenten. Bei Lagerfeuerromantik ließen wir den schönen Freitagabend in den frühen Morgenstunden des Samstag ausklingen. Nach dem Frühstück um 09:00 Uhr begannen wir dann mit dem Bau eines Hochbeetes. Auch hierbei waren die Jugendlichen sehr engagiert, die einen sägten, schraubten oder bohrten und andere schafften mit der Schubkarre Muttererde heran. Nach 5 Stunden intensiven Bauens war unser Hochbeet dann fertig gestellt. Am Ende des Samstags waren alle müde und erschöpft, aber auch stolz, weil sie gemeinsam was gelernt und geschaffen haben. Die Jugendlichen aus dem Amtsbereich Güstrow-Land haben Freundschaften mit Bützower Jugendlichen geschlossen und wurden nach Bützow in den Jugendklub eingeladen. Fazit der Veranstaltung: Viel gelernt, viel geschafft und viel Spaß gehabt und Wiederholungen an anderen Orten nicht ausgeschlossen. Jörg Quandt Jugendsozialarbeiter Amt Güstrow-Land

12 Güstrow-Land 12 Nr. 06/2012 Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2012 Zum 65. Geburtstag Frau Rose-Marie Schmidt,Gülzow Herrn Helmut Wagner, Parum Herrn Jürgen Gehret, Bülower Burg Herrn Werner Helm, Gutow Herrn Hans-Jürgen Dethloff, Badendiek Herrn Horst-Dieter Knust, Groß Upahl Herrn Dr. Siegfrid Rapke, Gülzow Zum 70. Geburtstag Frau Ursula Kliesch, Lohmen Frau Hannelore Jeschke, Gutow Herrn Peter Klee, Karow Herrn Heinz Thode, Bölkow Frau Emmi Schaffer, Reimershagen Frau Hildegard Opelt, Bülow Herrn Siegfried Finke, Gutow Zum 75. Geburtstag Herrn Friedhelm Schubmehl, Bülower Burg Herrn Jürgen Ohde, Siemitz Herrn Erwin Pägelow, Klein Upahl Frau Irene Warncke, Glasewitz Herrn Heinz Lestin, Glasewitz Herrn Erich Balfanz, Gülzow Herrn Hans Christens, Gülzow Herrn Helmut Schröder, Lohmen Herrn Kurt Woizeschke, Karow Herrn Heinz Stegemann, Boldebuck Frau Käte Eichel, Mistorf Frau Anneliese Luhm, Reimershagen Herrn Herbert Reyning, Mühl Rosin Zum 80. Geburtstag Frau Lonny Kristahn, Mierendorf Zum 81. Geburtstag Herrn Wolfgang Wodak, Spoitgendorf Herrn Jakob Müller, Bülower Burg Frau Anni Rieck, Bölkow Frau Waltraud Marquardt, Kirch Kogel Herrn Artur Rosenow, Sarmstorf Frau Marie Wendorf, Spoitgendorf Zum 82. Geburtstag Herrn Hans-Georg Drews, Oldenstorf Zum 83. Geburtstag Frau Hildegard Hoenig, Wendorf Herrn Gerhard Raschke, Siemitz Zum 84. Geburtstag Herrn Hans Thiel, Prüzen Herrn Jürgen Saß, Sarmstorf Frau Gerdi Ortmann, Klein Upahl Frau Hannelore Rürup, Lohmen Frau Hildegard Nagrapske, Klein Upahl Zum 85. Geburtstag Frau Ella Keiser, Neuhof Frau Arnoldine Martensen, Badendiek Frau Margarete Stoll, Spoitgendorf Frau Christel Baumann, Zehna Frau Gisela Kraus, Groß Tessin Frau Waltraut Wöller, Lohmen Zum 86. Geburtstag Frau Gertrud Semrau, Zehlendorf Herrn Richard Blohm, Zapkendorf Frau Ilse Laukgall, Mierendorf Zum 87. Geburtstag Frau Wilma Meyer, Badendiek Frau Sieglinde Wiebe, Lohmen Zum 88. Geburtstag Herrn Hans-Otto Alwart, Lohmen Frau Anna Bischoff, Kuhs Frau Irene Warnke, Lohmen Zum 89. Geburtstag Frau Klara Mevius, Mühl Rosin Zum 91. Geburtstag Frau Ursula Reich, Lohmen Zum 96. Geburtstag Frau Käthe Kuhrt, Lohmen Zum 98. Geburtstag Frau Erika Fritsch, Lohmen Liebe Jubilare des Monats Juli und der folgenden Monate des Jahres 2012, das Amt Güstrow-Land möchte auch Ihnen zu Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche durch das Mitteilungsblatt aussprechen. Sollten Sie das jedoch nicht wünschen, bitten wir Sie um eine kurze mündliche oder schriftliche Mitteilung an das Amt Güstrow-Land, Einwohnermeldeamt, Haselstr. 4, Güstrow, zwei Monate vor Ausgabe an die Redaktion.

13 Nr. 06/ Güstrow-Land Gemeinde Lohmen Montag 14:00 - Teestunde Begegnungsstätte Alter 16:00 Uhr Dorfkrug Lohmen, Tel :00 Uhr Kunsttreff, Seidenmalerei/Linolschnitt, Kulturnachrichten Juni 2012 Tel Wo ist wann was los? Dienstag Gemeinde Glasewitz 10:00-18:00 Uhr Töpferstube Sonnabend 10:00-16:00 Uhr Töpferstube Mo., Di., Sa. u. nach Vereinbarung Lesestube, über Tourist-Information Di., Sa. 10:00-16:00 Uhr Sommergalerie, sonst auf telefonische Anfrage jeden Dienstag 15:45 Uhr Treff der Sportgruppe Glasewitz Fit für jedes Alter unter der Leitung von Edmund Jungerberg jeden Mittwoch 19:00 Uhr Tischtennis im Saal jeden Donnerstag 18:30 Uhr Fitnessprogramm für jedermann im Gemeindesaal unter der Leitung von Ilona Helle Information Der Gemeindesaal kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 60 Personen und verfügt über eine große Küche. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Gemeindesaals haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Pilz, Tel Gemeinde Gülzow-Prüzen Kaffeenachmittag im Garten vom 14:30 Uhr Haus Zuflucht in Groß Upahl Frauentreff in der FFw Karcheez OG der VS Gülzow Tagesausflüge, Besuch Störtebeker und eine Radtour mit unserer Linde Jeden Dienstag im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr :15 Uhr Kinder- und Jugendsport 18:45 Uhr ab 9 Jahre Jeden Mittwoch im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr. 12 8:30 Uhr - 9:30 Uhr Seniorensport 17:15 Uhr - Kindersport für alle Kleinen 18:30 Uhr von 4 bis 8 Jahren 19:00 Uhr - Fitness für jedermann 20:00 Uhr von Aerobic bis Prävention Jeden Sonntag 13:00 Uhr - Tennis 16:00 Uhr mit Voranmeldung beim Vereinsvorsitzenden Herrn Dr. Andreas Höflich, Tel Alle Veranstaltungen werden über den Gülzower Sportverein organisiert. Gemeinde Gutow Termin wird Bundeswettkampf der Jugendfeuerwehren bekannt des Verbandes gegeben Arbeitseinsatz am Inselsee 9:00 Uhr Boots- und Angelverein Gutow Grillfest am Inselsee n. Absprache Boots- und Angelverein Gutow Tagesfahrt Darß/Fischland/Saaler Bodden Seniorengruppe Bülow/Bülower Burg/Gutow Teilnahme Kreisausscheid der Feuerwehren FFw Gutow Vorschau: Ausbildung aktive Gruppe FFw Gutow 19:00 Uhr Veranstaltungen in der Gemeinde Lohmen Informationen unter Tel , , 13:00 Uhr - Treffpunkt Familie: Markt für Kindersachen 17:00 Uhr und Spielzeug im Hort/Jugenclub Internationale Studenten zu Gast in Lohmen (l. Durchgang Ökocamp) , 14:00 Uhr Dorffest in Oldenstorf Gemeinde Lüssow jeden Dienstag 18:30-20:30 Uhr Line-Dance, Klub Strenz jeden Montag ab 12:00 Uhr Abgabe von Lebensmitteln durch die Güstrower Tafel, Gemeindezentrum Lüssow jeden Mittwoch Seniorennachmittag, OG der VS Lüssow jeden 2. Mittwoch mit den Arbeitslosen in Lüssow, Ansprechpartner Frau Inge Briese, OG der VS Lüssow jeden Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Ospa-Mobil, Gemeindebüro Lüssow Ausflug - Kabarett Dorffest in Lüssow Gemeinde Mistorf Kaffee- und Spielnachmittag ab 14:00 Uhr in Goldewin Tischtennis, Skat & Dart ab 19:00 Uhr in Goldewin Gemeinde Mühl Rosin Jeden Montag 18:30 Uhr - Line-Dance 20:00 Uhr Sporthalle Mühl Rosin Jeden Dienstag 18:00 Uhr - Mal- und Zeichenkurs 20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bölkow Ansprechpartner: Herr Tauscher

14 Güstrow-Land 14 Nr. 06/2012 Nordic- Nach Absprache Walking Ansprechpartner: Frau Völker Jeden Mittwoch 12:45 Uhr Wandern Schulhof Ansprechpartner: Frau Krebs Jeden Donnerstag 10:20 Uhr - Bauch-Beine-Po-Gymnastik 11:20 Uhr Sporthalle Mühl Rosin Ansprechpartner: Frau Krebs Sonstiges: Abschlussfahrt der Vorschulkinder nach Neu Sammit :00 Uhr Verbandsliga U 14 gemischt gegen TV BW Warnemünde :00 Uhr Platt inn Gorden bei Familie Böckmann :00 Uhr Verbandsliga U 16 w gegen Schweriner TC 1908 und Verbandsliga U 16 männl. gegen TC Kühlungsborn :30 Schuljahresabschlussfest Schulhof/Sporthalle LAC Springen in die Ferien Zuckertütenfest :00 Uhr Chronikgruppe Bowlingbar Mühl Rosin Gemeinde Reimershagen montags: Kinder- und Jugendtreff 15:00 Uhr montags: Frauen- und Seniorentreff in Reimershagen Nr. 30 montags ab 14:00 Uhr - nur besondere Veranstaltungen werden extra angekündigt, unsere normalen sind den interessierten Frauen bekannt. Ev.-luth. Kirchgemeinde Lüssow-Parum Gottesdiensttermine Juni :00 Uhr Oettelin :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Lüssow, Kichgemeindefest :00 Uhr Parum :00 Uhr Mistorf :00 Uhr Lüssow :00 Uhr Oettelin :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Lüssow mit Abendmahl Kirchgemeindefest Sehr herzliche Einladung für die Kirchgemeinde Parum-Lüssow, (und wer sonst noch so Lust dazu hat), zum Kirchgemeindefest am So., d , ab 10 Uhr. Es soll festlich und kurzweilig zugehen, für alle Generationen. Bitte bringen Sie zum Mittag oder Kaffee etwas Nettes mit! Am kommen wieder Kinder aus Shodino (Weißrußland). Wir bitten Sie um Spenden für diese wichtige Aufgabe an Kindern, die hier oft erstmals gesunde Luft, gesundes Wasser, gesundes Essen und fröhliche Erholung kennenlernen. Außerdem fahnden wir noch dringend nach Gastfamilien für die drei Wochenenden. Bitte melden: Der Kirchgemeindeausflug am So., d , ist in seinem Ziel noch geheim. Anmelden sollten Sie sich bitte bis erfahrungsgemäß ist das immer ein sehr schöner Tag. Am Sa., d. 1.9., endet mit einer Exkursion nach Berlin ins Neue Jüdische Museum unsere Veranstaltungsreihe: Judentum begegnen. Wer dafür Interesse hat, melde sich bitte bis , Tel Wir müssen die Führungen für Erwachsene und Kinder rechtzeitig bestellen. Nach Berlin fahren wir kostengünstig mit dem Zug. Noch eine letzte Gelegenheit, sich für die Mecklenburg-Wallfahrt zu entscheiden Vom 20.6., (nachmittags) bis 24.6., (mittags), sind wir von Röbel nach Mirow zur Fußwallfahrt unterwegs. Täglich ca. 25 km. Unterkunft in Pfarrhäusern. Die vier Tagzeitgebete prägen den Tag. Anmeldung bis unter: Ev.-luth. Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow Die Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow ist ab 1. Juni vorübergehend ohne eigenen Pastor. Als Kuratorin sorgt Anne-Barbara Kretschmann aus Laage zusammen mit dem Kirchgemeinderat für die Geschicke der Gemeinde. (Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Informationen des vor Ostern verteilten Gemeindebriefes ab Pfingsten aufgehoben sind. Welche Projekte neben Apfelfest Sept. - und Hubertusfest - 3. Nov. in Hohen Sprenz überhaupt und ggf. mit geändertem Termin auf dem Plan bleiben, erfahren Sie rechtzeitig!) Sofern nicht anders angekündigt, wird Pastorin Kretschmann aus Laage mit Ihnen die Gottesdienste feiern. So ist der Planungsstand: 10. Juni 14 Uhr Kritzkow (dann jeweils am zweiten Sonntag im Monat zur gleichen Zeit)

15 Nr. 06/ Güstrow-Land 17. Juni 08:30 Uhr Sarmstorf (dann jeweils am dritten Sonntag im Monat zur gleichen Zeit). Zu diesem Sarmstorfer GD besucht Propst Schünemann (so heißt der jetzige Landessuperintendent dann in der Nordkirche) unsere Gemeinde. Bitte beachten Sie die Aushänge an den Kirchen, den bald erscheinenden neuen Gemeindebrief und den Onlinekalender für den Amtsbereich Laage. Veröffentlichung einer Friedhofsinformation Die Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow ist als Träger der Friedhöfe an den vier Kirchorten außerordentlich daran interessiert, dass Sie als Bürger unserer Dörfer Ihre verstorbenen Angehörigen auch bei uns bestatten lassen. Dazu sind seit der Aktualisierung der Friedhofsordnung 2008 auch verschiedene Bestattungsformen vorgesehen. Um diese besser bekannt zu machen, folgen hier nochmals Erläuterungen dazu. 1. Um eine Zersplitterung der Begräbnisformen zu vermeiden, orientierten wir damals auf Konzentration der Alternativ-Formen auf jeweils einen Friedhof: Die vorhandene Urnengemeinschaftsanlage in HOHEN SPRENZ sollte ebenso weiter genutzt werden wie das dortige Urnenwahlgrab-Feld. Rasengräber sollten in KRITZKOW Platz finden. Für WEITENDORF und SARMSTORF sollte es zunächst wegen der allgemein geringen Anzahl von Bestattungen bei der bisherigen Praxis bleiben. 2. Ausgehend von konkreten Anfragen und dem allgemeinen Trend zu (verstärkt sogar anonymen) Bestattungen auf Stadtfriedhöfen ist diese Trennung nicht aufrecht zu erhalten. In Zukunft sollen alle unten erläuterten Begräbnisformen auf jedem Friedhof genutzt werden können. Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwalter oder Kirchenälteste, den Bestatter Ihres Vertrauens oder den zuständigen Pastor. 3. Begriffserklärungen: Ein RASENGRAB ist eine (i. d. R. fortlaufende, für Mehrfachbegräbnisse nicht vorgesehene) Erd-/Sarg-Bestattung ohne nachfolgende Anlage einer Grabstätte und ohne Verlängerungsmöglichkeit. Es wird eine einheitliche Namenstafel in den Rasen eingelassen bzw. ein einheitlicher Stein aufgestellt. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) wird einmalig für die gesamte 30-jährige Laufzeit bei Beisetzung fällig und zusammen mit dem Nutzungsentgelt erhoben. Die Pflege liegt beim Friedhofsträger. Eine Grabvase oder eine Schale als persönlicher Schmuck wird akzeptiert. Weiterer Schmuck ist nicht zulässig. 600,- inkl. Pflege und FUG eine URNENGEMEINSCHAFTSANLAGE beinhaltet fortlaufend belegte Urnenplätze ohne angelegte Grabstätte, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Eine Grabvase oder eine Schale werden als Schmuck akzeptiert, weiterer Schmuck ist nicht zulässig. Einheitliche Namenstafeln werden in den Rasen eingelegt, die gesamten Gebühren für die 25-jährige Laufzeit sind bei Bestattung fällig; die Pflege übernimmt der Friedhofsträger. 450,- inkl. Pflege und FUG URNENWAHLGRÄBER (1 x 1 m) sind für 2 Urnenplätze gedacht, können verlängert und individuell gestaltet werden. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben. Laufzeit: 25 Jahre ab der jeweils letzten Beisetzung. 180,- + insges. 250,- FUG Die klassischen WAHLGRABSTÄTTEN - auch mit Möglichkeit zur Verlängerung und dazu, nach einer Erdbestattung auf demselben Platz bis zu zwei Urnen zur letzten Ruhe zu betten, werden selbstverständlich weiter angeboten. Auch die bisher nicht nachgefragten REIHENGRÄBER (fortlaufende Grabplätze mit individueller Gestaltung, ohne zusätzliche Urnenbestattung nach Erdbegräbnis und ohne Verlängerungsmöglichkeit) und URNEN-REIHENGRÄBER können vergeben werden. Wahlgrabstätte 240,- (Urnen-) Reihengrab jeweils 300,- bei Urnenreihengräbern 250,- FUG, 4. Anonyme Bestattungen ohne eine Erinnerung des Namens - ob als Urnenbegräbnis oder auf der Streuwiese - bleiben auf unseren Friedhöfen ausgeschlossen. Wir haben großes Verständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten langfristiger umfangreicher Grabpflege. Aber wir halten aufgrund des christlichen Menschenbildes und aus Respekt vor den Verstorbenen an der Namensnennung fest. Termine der Christophorusgemeinde Laage im Gemeindebereich Recknitz (im Gemeindebereich Laage, Polchow, Recknitz) Monatsspruch für den Juni: Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin. (1. Korinther 15,10) Gottesdienste und Andachten: Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein! An jedem 2. Sonntag im Monat wird zeitgleich mit dem Gottesdienst auch ein Kindergottesdienst angeboten. Samstag, 9. Juni :30 Uhr Taizé-Andacht Laage (Sakristei) Sonntag, 10. Juni :00 Uhr Laage mit Kindergottesdienst Sonntag, 17. Juni :00 Uhr Laage Sonntag, 24. Juni :00 Uhr Polchow der etwas andere Gottesdienst (Johannisfest) Veranstaltungen/Konzerte: Pop-Oratorium: Die 10 Gebote Es ist soweit: nach langer Zeit der Vorbereitung ist das Pop-Oratorium Die Zehn Gebote reif für die Aufführung. 10. Juni :00 Uhr Zirkus Fantasia in Rostock 17. Juni :00 Uhr Stadtkirche in Laage Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern Freitag, 08. Juni - 19:30 Uhr - Stadtkirche Laage Im Jahre 2000 gründete Martin Huß (Landesposaunenwart) den Mecklenburger Bläserkreis. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten einige ehemalige Mitspieler des Bläserkreis Pritzier, der von seinen Vorgängern Helmut Tamm und Hans-Joachim Staudtmeister geleitet wurde. Im MBK musizieren engagierte ChorleiterInnen und Mitglieder von Posaunenchören. Diese Zahl ermöglichte die Aufführung 8-10-stimmiger Werke kamen mit dem Zusammenschluss der Posaunenwerke beider Landeskirchen Bläserinnen und Bläser aus Vorpommern dazu. Seitdem tritt die Bläsergruppe unter dem Namen Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern auf. Das Repertoire reicht von der Renaissance bis in die Gegenwart. Verschiedene Genres wie Swing, Pop oder südamerikanische Rhythmen gehören dazu. Gemeindekreise KinderKirche - jetzt wieder jeden Donnerstag! Immer donnerstags, 14:00 Uhr - Gemeindehaus Laage Junge Gemeinde freitags, 19:30 Uhr, Alte Schule Laage NEU!NEU!NEU! Mutter/Kind-Gruppe jeden 4. Dienstag im Monat im Gemeinderaum 26. Juni 2012 um 16:00 Uhr

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