Vereinbarung über eine Zusammenarbeit in dem Pilotprojekt Demand Side Management Baden-Württemberg.

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1 Vereinbarung über eine Zusammenarbeit in dem Pilotprojekt Demand Side Management Baden-Württemberg. Zwischen Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), vertreten durch ihre Geschäftsführer Stephan Kohler und Ulrich Benterbusch Chausseestrasse 128a, Berlin, nachfolgend: dena und NAME: Straße: PLZ, Ort: vertreten durch im Folgenden DSM-Vermarktungsunternehmen genannt Seite 1 von 7

2 Präambel Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt das Pilotprojekt Demand Side Management Baden- Württemberg durch. Dieses Projekt wird mit der Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg realisiert. Aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der damit verbundenen fluktuierenden Einspeisung in die Stromnetze entsteht ein erheblicher Flexibilisierungsbedarf. Gelingt es zukünftig, einen Teil der Stromnachfrage an die Stromerzeugung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien anzupassen, kann ein wichtiger Beitrag zur Flexibilisierung des Stromsystems geleistet werden. Demand Side Management (DSM) ermöglicht es, durch zielgerichtetes Zu- und Abschalten von Lasten einen Teil der Stromnachfrage flexibler zu steuern. Das Projekt hat zum Ziel, die Marktentwicklung von DSM zu fördern. Dazu werden verschiebbare Lasten mittels eines DSM in baden-württembergischen Unternehmen analysiert und bewertet. Bis zu 10 Unternehmen in denen wirtschaftlich erschließbare DSM-Potenziale identifiziert werden, sollen anschließend unter Nutzung geeigneter Marktbereiche bei der realen Vermarktung ihrer Potenziale begleitet werden. Hierbei wird der technischen Realisierung und der Vermarktung der identifizierten Lastmanagementpotenziale besondere Bedeutung zukommen. Die Umsetzungserfahrungen und die zentralen Projektergebnisse werden durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen bekannt gemacht. Für die reale Vermarktung der Potenziale werden bis zu 6 DSM-Vermarktungsunternehmen in das Pilotprojekt eingebunden. 1 Laufzeit der Vereinbarung 1.1 Dieser Vertrag tritt zum in Kraft. 1.2 Die Projektlaufzeit für das Pilotprojekt ist vom bis Leistungen der dena Die dena bietet dem DSM-Vermarktungsunternehmen folgende Leistung im Rahmen des Pilotprojekts an. Die Leistung für den DSM-Vermarktungsunternehmen umfasst den Austausch zum Pilotprojekt und die Mitwirkung bei der Erschließung und Vermarktung von DSM. 2.1 Austausch zum Pilotprojekt Innerhalb des Pilotprojektes findet ein regelmäßiger Austauschprozess mit dem Projektträger statt. So erhält das DSM-Vermarktungsunternehmen Informationen zu aktuellen Arbeitsschritten, Dokumenten, politischen Diskussionen, neuen Erkenntnissen, Trends und Analysen aus dem Pilotprojekt. Seite 2 von 7

3 Durch den Austausch im Pilotprojekt ermöglicht die dena dem DSM-Vermarktungsunternehmen seine Anforderungen zur Vermarktung von DSM frühzeitig in den Projektverlauf einzubringen. Insbesondere finden statt: regelmäßige Gespräche mit relevanter Projektbeteiligten zur Kontrolle und Analyse des Projektfortschritts Auswertung und Analyse der Gespräche und aller Projektunterlagen Identifikation von Problemen und Hemmnissen für die DSM-Marktentwicklung und soweit möglich Entwicklung von Lösungsvorschlägen Wechselseitige Überführung der Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Projektbegleitung und der praktischen Umsetzung 2.2 Erschließung und Vermarktung Die dena bietet dem DSM-Vermarktungsunternehmen an, den Kontakt zu voranalysierten Unternehmen mit DSM-Potenzialen herzustellen. Mit Einverständnis der jeweiligen Unternehmen übermittelt die dena die auf der jeweiligen Betriebsbegehung aufgenommen Daten auf elektronischem Weg an die in das Projekt eingebundenen DSM-Vermarkter. Auf dieser Datenbasis können die DSM- Vermarktungsunternehmen den Unternehmen ein indikatives Angebot zur Vermarktung der analysierten DSM-Potenziale unterbreiten. Eine etwaige Beauftragung erfolgt anschließend direkt zwischen Unternehmen und DSM-Vermarktungsunternehmen. Die nachfolgende Abbildung 1 stellt den Ablauf grafisch dar: Seite 3 von 7

4 Die dena wird den Vermarktungsprozess intensiv begleiten. Dies umfasst insbesondere die Initiierung und Koordination der Kommunikation zwischen Unternehmen und DSM-Vermarktungsunternehmen. Ist ein DSM-Vermarktungsunternehmen daran interessiert, zusammen mit der dena an Betriebsbegehungen teilzunehmen, kann dies mit dem Einverständnis der dena und den Unternehmen realisiert werden. 3 Mitwirkungspflichten des DSM-Vermarktungsunternehmens 3.1 Austausch zum Pilotprojekt Der Austausch zum Pilotprojekt zwischen der dena und dem DSM-Vermarktungsunternehmen erfolgt durch bilaterale Gespräche (auch telefonisch), sowie Gesprächsrunden im Kreis aller an diesem Pilotprojekt beteiligten DSM-Vermarktungsunternehmen und umfasst, insbesondere: Austausch bei der Erstellung von Arbeitsdokumenten (z. B. Fragebögen, Checklisten) Austausch bei der Vorauswertung einzelner Unternehmensbegehung Bei Interesse und Einverständnis der Unternehmen: Begleitung bei den Betriebsbegehungen Austausch bei der Auswertung der Betriebsbegehungen Austausch und Diskussionen zu aktuellen politischen Diskussionen sowie zu Status, Erkenntnissen und Ergebnissen aus dem Pilotprojekt Austausch zu Lösungen im Hinblick auf gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des regulatorischen Rahmens zur breiten Markteinführung von DSM Bilaterale Gespräche zu Themen und Fragstellungen die für das einzelne DSM- Vermarktungsunternehmen besonders wichtigen sind Ursachenbericht vom DSM-Vermarktungsunternehmen für die dena zu Schwierigkeiten, Hemmnissen, Lösungen und Aussichten bei einer nicht erfolgten Vermarktung im Unternehmen 3.2 Erschließung und Vermarktung Bei jeglichen Vertragsabschlüssen zwischen dem DSM-Vermarktungsunternehmen und Unternehmen, die innerhalb des Pilotprojekts zur Erschließung und Vermarktung geschlossen werden, erhält die dena die die Vermarktung betreffenden Daten insbesondere zu: Anfallende Kosten die für die Installation der Hard- und Software zur Vermarktung von DSM Erlöse aus der Vermarktung für das Unternehmen sowie die Vermarktungswege Evaluierungsbericht vom DSM-Vermarkter für dena zu Schwierigkeiten, Hemmnissen, Lösungen und Aussichten bei einer erfolgten halbjährigen Vermarktung im Unternehmen Die dena ist zur Geheimhaltung der von den DSM-Vermarktungsunternehmen erhaltenen Daten verpflichtet und zwar auch gegenüber den anderen Projektbeteiligten, insbesondere gegenüber den weiteren beteiligten DSM-Vermarktungsunternehmen. Die dena wird diese Daten in aufberei- Seite 4 von 7

5 teter und anonymisierter Form für die Endberichtserstellung und Projektkommunikation verwenden. Jede weitere kommerzielle oder sonstige Nutzung der Daten durch die dena ist untersagt. 3.3 Ansprechpartner Der DSM-Vermarkter benennt für die Dauer der Projektlaufzeit einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Austausch mit der dena. 4 Geheimhaltung, Datenschutz 4.1 Das DSM-Vermarktungsunternehmen, alle seine Mitarbeiter sowie gegebenenfalls Dienstleister sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Rahmen des Pilotprojekts DSM Baden- Württemberg bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit nichts anderes in diesem Vertrag vereinbart wurde. Der Begriff Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfasst sämtliche Daten insbesondere zu Betriebsbegehungen, Hintergründe, Namen, technische Informationen, Kenntnisse, Know-how, Projektvorschläge, Projektprogramme und andere Informationen der dena, der zu analysierenden Unternehmen, der anderen DSM-Vermarkter, Projektbeiratsmitglieder oder anderer Projektteilnehmer des Pilotprojekts, die im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt in schriftlicher Form (auch ), visuell, z. B. durch Einsicht in vertrauliche Unterlagen der dena oder der übrigen Projektteilnehmer und Projetbeiratsmitglieder oder durch mündliche Übermittlung zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Informationen, die nachweislich: zum Zeitpunkt der Mitteilung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des empfangenden DSM-Vermarktungsunternehmens öffentliche bekannt werden, oder dem empfangenden DSM-Vermarktungsunternehmen schon vor der Mitteilung bekannt sind oder ihm danach durch einen Dritten mitgeteilt werden, ohne dass er von diesem zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, oder vom empfangenden DSM-Vermarktungsunternehmen unabhängig von der Mitteilung entwickelt worden sind oder entwickelt werden. Die DSM-Vermarktungsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht in Unterlagen der dena oder ihrer Geschäftspartner nehmen können. 4.2 Dem DSM-Vermarktungsunternehmen ist es untersagt, die im Rahmen des Pilotprojekt DSM Baden-Württemberg erhobenen personenbezogenen Daten weiterzugeben, weiterzuveräußern o- der weiterzuverarbeiten. Das DSM-Vermarktungsunternehmen stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und Dritte auf die Einhaltung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Seite 5 von 7

6 4.3 Dem DSM-Vermarktungsunternehmen ist es untersagt, vor Veröffentlichung des Abschlussberichts durch die dena Teile desselben ohne vorherige schriftliche Genehmigung der dena zu veröffentlichen. Ihm ist weiter nicht gestattet, während des Projektverlaufs Pressemitteilungen oder sonstige Informationen zum Projektverlauf, zum methodischen Vorgehen, zu Zwischenergebnissen ohne schriftliche Genehmigung der dena zu veröffentlichen. 4.4 Unabhängig von eventuellen Schadenersatzansprüchen verpflichtet sich das DSM- Vermarktungsunternehmen für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung zur Geheimhaltung und Datenschutz zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro. 5 Finanzierung Die Teilnahme an dem Pilotprojekt DSM Baden-Württemberg ist für das DSM-Vermarktungsunternehmen kostenfrei. 6 Haftung Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. In den rechtlich zulässigen Fällen ist die Haftung der dena auf die Höhe von ,00 Euro beschränkt. 7 Schlussbestimmungen 7.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 7.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Vereinbarung wurde individuell ausgehandelt. 7.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. 7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Seite 6 von 7

7 Berlin, den Berlin, den Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Ort, Datum (DSM-Vermarktungsunternehmen) Seite 7 von 7

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