Amtliche Bekanntmachungen

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1 Anzeiger für Stützengrün, mit den Ortsteilen Hundshübel und Lichtenau 08/2008 Erscheint monatlich Ausgabe 08/ August Auflage: Exemplare Erscheinungstag: 1. August 2008 Herausgeber: verwaltung Stützengrün, Hübelstraße 12, Stützengrün Verantwortlich für den Amtlichen Teil: Bürgermeisterin Birgit Reichel Für redaktionelle Beiträge zeichnen die Autoren verantwortlich; Den Inhalt der Anzeigen verantworten die Auftraggeber Inhalt: Erweiterung Gewerbegebiet Seite 2 Informationen zum Schulbeginn Seite 3 Termine der Entsorgung Seite 4 Beschlüsse der räte Seite 4 Neues Löschfahrzeug in Stützengrün Seite 21 Sportereignis sucht Helfer Seite 22 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stützengrün Das Landratsamt Aue-Schwarzenberg hat am der vom rat am mit Beschlussnummer 4/167/43 festgestellten 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stützengrün bestehend aus dem Planblatt im Maßstab 1 : 5000 sowie der Begründung in der Fassung von Mai 2008 (gefertigt von Sachsen Consult Zwickau GbR), gemäß 6 Abs. 1 i. V. m. 6 Abs. 4 BauGB für die Änderungsflächen Nummern 1, 4, 5 und 8 bis 13 sowie unter Auflagen, die redaktionell eingearbeitet werden können, die Genehmigung (Az.: 312-F01/2008) erteilt. Die Auflagen wurden redaktionell eingearbeitet und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes am ausgefertigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung wirksam. Jedermann kann die genehmigte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Planblatt M 1:5000 sowie der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der verwaltung Stützengrün, Bauverwal- tung, Hübelstraße 12, Zi. 8, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden - eine nach 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stützengrün unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Stützengrün, Reichel Bürgermeisterin Zirzensische Leistungen präsentierten die Grundschüler beim Zirkusprojekt am Schuljahresende (Seite 20) Bekanntmachungsanordnung: Nach 4 Abs. 5 i.v.m. 4 Abs. 4 Satz 1 der ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stützengrün unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stützengrün, Reichel Bürgermeisterin Anzeiger August 2008 Seite 1

2 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Stützengrün, 1. Teiländerung Gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist, gibt die Stützengrün folgendes bekannt: Der rat der Stützengrün hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. GR 4 / 176 / 44 den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Stützengrün, 1. Teiländerung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden in der verwaltung der Stützengrün, Hübelstr.12, Zimmer 7 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: I. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird wie folgt hingewiesen: Sind durch den Bebauungsplan die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Ent- schädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (vgl. 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (vgl. 44 Abs. 4 BauGB). II. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. III. Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 5. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 6. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 7. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 8. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stützengrün unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stützengrün, den Reichel Bürgermeisterin Bekanntmachung des Bebauungsplanes Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün Gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist, gibt die Stützengrün folgendes bekannt: Der rat der Stützengrün hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. GR 4 / 178 / 44 den Bebauungsplan für die Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden in der verwaltung der Stützengrün, Hübelstr.12, Zimmer 7 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: I. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird wie folgt hingewiesen: Sind durch den Bebauungsplan die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (vgl. 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (vgl. 44 Abs. 4 BauGB). II. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. III. Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 9. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 10. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 11. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 12. vor Ablauf der Jahresfrist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stützengrün unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stützengrün, den Reichel Bürgermeisterin Anzeiger August 2008 Seite 2

3 Bekanntmachung nach 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stützengrün für das Jahr Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR erforderliche Personalkosten 604,12 278,83 163,12 erforderliche Sachkosten 148,98 68,76 40,23 erforderliche Betriebskosten 753,10 347,59 203,35 Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten. (z.b. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden) Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 157,45 86,10 50,37 (inkl. Eigenanteil freier Träger) 455,65 111,49 52, Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlage Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Abschreibungen 23,65 Zinsen 3,20 Miete 26,00 Gesamt 52,85 Aufwendungen in EUR Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in EUR in EUR in EUR Gesamt 0,91 0,42 0,25 Informationen zum Schulbeginn Der Unterricht der Klassen 1 4 beginnt am Montag, dem 25. August 2008, 8.10 Uhr. Ende für die Klassen 2 4 ist um Uhr. Für die 1. Klassen endet der Unterricht um 9.50 Uhr, nach der 2. Stunde. Stundenpläne, Lehrbücher und Arbeitshefte werden am 1. Unterrichtstag ausgegeben. Die Zuckertüten und Ranzen müssen am Sonnabend, dem 23. August 2008, in der Zeit von 9.00 bis Uhr in der Schule abgegeben werden. Zuckertüten und Ranzen bitte mit Namen und Klasse versehen. Die Hundshhübler und Lichtenauer Schüler, die mit dem Kleinbus befördert werden, warten zu den abgesprochenen Zeiten an den gewohnten Haltestellen. Die Abfahrtszeiten der übrigen Busse bleiben unverändert. Öffnungszeiten Die verwaltung ist geöffnet: Montag von 9.00 bis Uhr Dienstag von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9.00 bis Uhr und von bis Uhr Freitag von 9.00 bis Uhr Außerhalb der Öffnungszeit sind Termine nach Vereinbarung möglich! Zusätzliche Öffnungszeit des Meldeamtes: Samstag, 02. August 2008, von 9.00 bis Uhr Sprechzeit der Ortsvorsteherin, OT Hundshübel Dienstag von bis Uhr Die Bücherei im Bürgerhaus, Hübelstraße 12a, ist geöffnet: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr Das Freibad Unterstützengrün ist geöffnet: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Samstag und Sonntag von Uhr bis Uhr Gez. S. Seifart, amt. Schulleiterin Anzeiger August 2008 Seite 3

4 -Adressen und Rufnummern der verwaltung Die verwaltung ist unter der Ruf-Nr und per Fax-Nr zu erreichen. Die einzelnen Mitarbeiter sind mit direkter Durchwahl erreichbar unter: Bürgermeister Frau Reichel über Sekretariat Sekretariat Frau Baumann /654-0 SG Hauptamt Standesamt/Soziales Frau Leistner / Meldewesen Frau Nitsche / Gewerbe/Tourismus Frau Thuß / Ordnung und Sicherheit, Schulen Frau Lenk / Kämmerei Kämmerin Frau Dietrich / Kasse/Steuern Frau Huster Frau Wappler / Bauwesen Herr Juraschek / Frau Geier / Termine der Müllabfuhr, Abfuhr gelber Wertstoffsäcke, der Biotonnen und der Papiertonnen Müllabfuhr Stützengrün Dienstag 05. und 19. August 2008 OT Lichtenau Montag 11. und 25.August 2008 OT Hundshübel Montag 11. und 25.August 2008 Abfuhr gelbe Wertstoffsäcke Die Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke erfolgt in Stützengrün und den Ortsteilen Hundshübel und Lichtenau am: Dienstag, 12. August Die Säcke bitte ab 6.00 Uhr zur Abholung bereitstellen! Feuerwehr-Report FFW Stützengrün Dienste Uhr Angriffsübung auf Objekt Abfuhr der Biotonnen Die Abfuhr der Biotonnen erfolgt in Stützengrün und den Ortsteilen Hundshübel und Lichtenau am: Dienstag 05/ 12./ 19. und 26. August Entleerung der Papiertonnen: Stützengrün Mittwoch, 27. August 2008 OT Lichtenau Donnerstag, 21. August 2008 OT Hundshübel Donnerstag, 22. August 2008 FFW Hundshübel Dienste Uhr Wasserentnahme offene Gewässer Unsere -adressen: Frau Reichel Frau Baumann Frau Leistner Frau Dietrich Frau Thuß Frau Geier Frau Lenk Frau Nitsche Herr Juraschek Frau Wappler Frau Huster (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente) Reisepass- und Personalausweis Das Einwohnermeldeamt Stützengrün bittet die Bürger, die Anfang Juli 2008 einen Reisepass bzw. Personalausweis beantragt haben, diesen zu den Öffnungszeiten abzuholen. Die alten Dokumente sind mitzubringen. Wir weisen darauf hin, dass bei jeder neuen Beantragung von Dokumenten die Geburts- bzw. Eheurkunde vorzulegen ist. FFW Lichtenau Dienste Uhr Wasserentnahme offenes Gewässer Uhr Verwendung von Sonderlöschmitteln Uhr Heben u. Ziehen von Lasten Uhr Gerätekunde persönliche Ausrüstung Einsatz FFW Hundshübel Löschen Fahrzeugbrand Gratulation zum Dienstjubiläum Mitteilung über durchgeführte Verkehrskontrollen Fuchs, wehrleiter Im August feiert der Kamerad Enrico Fuchs von der FFW Hundshübel sein 20jähriges Dienstjubiläum. Der wehrleiter, alle Kameraden der FFW Hundshübel und die verwaltung gratulieren recht herzlich, wünschen alles Gute, beste Gesundheit und weiterhin viel Engagement bei der Arbeit in der Feuerwehr. Zeitpunkt Standort Kontrollierte Zulässige Höchste gemessene Festgestellte Fahrzeuge Höchstgeschwindigkeit Ordnungswidrigkeiten Stützengrün, km/h 68 km/h Uhr Auerbacher Str Stützengrün, km/h 67 km/h Uhr Schönheider Str..(Weihnachtsland) Fuchs, wehrleiter Anzeiger August 2008 Seite 4

5 Beschlüsse aus den rats- und Ausschusssitzungen Der rat Stützengrün hat in seiner 44. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung am 08. Juli beschlossen: Beschluss GR 4/175/44 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Stützengrün, 1. Teiländerung in der Fassung vom vorgebrachten Stellungnahmen hat der rat geprüft. Zu den eingegangenen Hinweisen wurde einzeln abgewogen (Anlage 1). Anlage zum Beschluss GR 4/175/44 Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün in der Fassung vom In diesem Abwägungsvorschlag sind aufbereitet: die Inhalte der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und - Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger/ Dritte), die Beschlussvorschläge zu den einzelnen, in den Stellungnahmen genannten Inhalten sowie die Begründungen der zu den Beschlussvorschlägen. HINWEIS: Stellungnahmen von Bürgern oder Dritten sind nicht eingegangen. Im Folgenden sind die Träger öffentlicher Belange und n aufgeführt, die beteiligt worden sind, aber keine Stellungnahme abgegeben oder lediglich mitgeteilt haben, dass ihre Belange von der Planung nicht berührt werden, dass sie der Planung zustimmen (ohne weitere inhaltliche Stellungnahme) oder dass sie keine Bedenken gegen die Planung haben: Es besteht kein Abwägungsbedarf. 1. Träger öffentlicher Belange RP Chemnitz, Abt. 5-Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, SG Bauordnungsund Bauplanungsrecht PF Chemnitz Regionaler Planungsverband Südwestsachsen Wettinerstraße 64 RP Chemnitz, Umweltfachbereich Außenstelle Plauen Bahnhofstraße Plauen Polizeidirektion Südwestsachsen Lessingstraße Zwickau Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Schlossplatz Dresden Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie PF Dresden Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement NL Zwickau Dr.-Friedrichs-Ring 2a Zwickau Staatliches Vermessungsamt Schwarzenberg Straße der Einheit 5 Straßenbauamt Zwickau Postfach Aue Zweckverband Fernwasser GmbH Postfach Chemnitz Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Bereich Abwasser Am Wasserwerk 14 Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Bereich Trinkwasser Am Wasserwerk 4 envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstr Chemnitz Envia Verteilernetz GmbH Standort Schwarzenberg Straße der Einheit 42 VATTENFALL EUROPE TRANSMISSION GmbH Abt. T-AR Regionalmanagement Postfach Berlin Südsachsen Netz GmbH PF Chemnitz Deutsche Telekom AG T-Com TN Mitte Ost Minna-Simon-Str Chemnitz GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbh Maximilianallee Leipzig Deutsche Post Bauen GmbH Niederlassung Berlin Dessauer Straße 3-5a Berlin Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung Erlbacher Straße 4a Oberlungwitz Staatl. Amt für Landwirtschaft Zwönitz Wiesenstraße Zwönitz Sächsisches Oberbergamt Postfach Freiberg Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Eibenstock PSF Eibenstock Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen GB Handel/Dienstleistungen Postfach Chemnitz Kreishandwerkschaft Alfred-Brodauf-Straße 17 Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V. Geschäftsstelle Aue Wettiner Straße 32 Ev.-luth. Landeskirchenamt Bezirkskirchenamt Aue Pfarrstraße 11 Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland Außenstelle Vogtland OT Oberlauterbach Treuener Str Falkenstein BUND Landesverband Sachsen e. V. Henriettenstraße Chemnitz Naturschutzbund Deutschland Landesverband Sachsen e. V. Löbauer Straße Leipzig Grüne Liga Regionalbüro Henriettenstraße Chemnitz Talsperrenverwaltung Pirna Landestalsperrenverwaltung Betr. Zwickauer Mulde/Ob. Weiße Elster Muldenstraße Eibenstock Landratsamt Vogtlandkreis Dienststelle Oelsnitz Dezernat II Amt für Wirtschaftsförderung SG Bauplanung/Raumordnung Stephanstraße Oelsnitz Landratsamt Zwickauer Land Bauordnung und Umwelt Robert-Müller-Straße Zwickau 2. Nachbargemeinden verwaltung Schönheide Postfach Schönheide Steinberg Am Bahnhof Steinberg Stadt Kirchberg Stadtverwaltung für die VG mit den n Crinitzberg, Hartmannsdorf u. Hirschfeld Neumarkt Kirchberg Stadtverwaltung Schneeberg Markt Schneeberg verwaltung Zschorlau August-Bebel-Str Zschorlau Stadtverwaltung Eibenstock Rathausplatz Eibenstock Städtebund Silberberg Geschäftsstelle Marktplatz Lößnitz Anzeiger August 2008 Seite 5

6 Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Ja Nein Enth. 1 Landratsamt Aue-Schwarzenberg, Wettinerstraße 64, Stellungnahme vom Sachgebiet Bauplanung 1.1 Inhalt der Stellungnahme: Die rechtlichen Grundlagen sollten auf dem Planblatt vermerkt werden. Der Hinweis kann nicht beachtet werden. Die Planzeichnung wird durch eine komplette Liste aller Rechtsgrundlagen unnötig überfrachtet. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bezüglich der Planzeichnung sind bereits aufgeführt. Alle anderen rechtlichen Grundlagen sind in Anhang I der Begründung des Bebauungsplans zu finden. Ein Verweis auf diese Liste in der Begründung ist auf der Planzeichnung vorhanden Inhalt der Stellungnahme: Der Verfahrensvermerk zur katastermäßigen Bestätigung sei vom Der Hinweis wird beachtet. Der Verfahrensvermerk bezüglich staatlichen Herrn Panoscha zu unterzeichnen. Vermessungsamt und nicht vonder katastermäßigen Bestätigung ist nach Aussage des staatlichen Vermessungsamtes Schwarzenberg (Telefonat mit Hr. Rauschenbach vom ) von ebendiesem zu unterzeichnen. Der Verfahrensvermerk auf der Planzeichnung wird entsprechend den Vorgaben des staatlichen Vermessungsamtes geändert Inhalt der Stellungnahme: Es fehlte der Ausfertigungsvermerk, der vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Hinweis wird beachtet. erfolgen muss. Dieser sei vor dem Vermerk zum Inkrafttreten einzufügen. Der Ausfertigungsvermerk fehlte bisher und wird daher ergänzt Landesamt für Archäologie, Zur Wetterwarte 7, Dresden Stellungnahme vom Inhalt der Stellungnahme: Es werde gebeten, folgenden Hinweis aufzunehmen: Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren auf die Meldepflicht Der Hinweis wird beachtet. Ein entsprechender Hinweis von Bodenfunden gemäß 20 SächsDSchG hinzuweisen. wird in Anhand II der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen Bemerkungen: Auf Grund des 20 SächsGemO waren keine Mitglieder des rates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss GR 4/176/44 Beschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Stützengrün, 1. Teiländerung (Verfahren nach 13 BauGB) 1. Die während der öffentlichen Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die vertretung mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Landratsamt Aue-Schwarzenberg Wettinerstraße 64 Landesamt für Archäologie Sachsen mit Museum für Vorgeschichte Zur Wetterwarte Dresden b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Keinem c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von... RP Chemnitz, Abt. 5-Raumordnung, Bauund Wohnungswesen, SG Bauordnungs- und Bauplanungsrecht PF Chemnitz Regionaler Planungsverband Südwestsachsen Wettiner Straße 64 RP Chemnitz, Umweltfachbereich Außenstelle Plauen Bahnhofstr Plauen Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Schlossplatz Dresden Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie PF Dresden Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement NL Zwickau Dr.-Friedrichs-Ring 2a Zwickau Staatliches Vermessungsamt Schwarzberg Straße der Einheit Schwarzenberg Straßenbauamt Zwickau Postfach Aue Zweckverband Fernwasser GmbH Postfach Chemnitz Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Anzeiger August 2008 Seite 6

7 Bereich Abwasser Am Wasserwerk 14 Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Bereich Trinkwasser Am Wasserwerk 4 envia Verteilernetz GmbH Standort Schwarzenberg Straße der Einheit 42 VATTENFALL EUROPE TRANSMISSION GmbH Abt. T-AR Regionalmanagement Postfach Berlin Südsachsen Netz GmbH PF Chemnitz GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbh Maximilianallee Leipzig Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung Erlbacher Straße 4a Oberlungwitz Staatl. Amt für Landwirtschaft Zwönitz Wiesenstr Zwönitz Sächsisches Oberbergamt Postfach Freiberg Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Eibenstock PSF Eibenstock Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen GB Handel/Dienstleistungen Postfach Chemnitz Zweckverband Naturpark Erzgebirge/ Vogtland Außenstelle Vogtland OT Oberlauterbach Treuener Str Falkenstein Talsperrenverwaltung Pirna Landestalsperrenverwaltung Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster Muldenstraße Eibenstock Landratsamt Vogtlandkreis Dienststelle Oelsnitz Dezernat II Amt für Wirtschaftsförderung SG Bauplanung/Raumordnung Stephanstraße Oelsnitz Landratsamt Zwickauer Land Bauordnung und Umwelt Robert-Müller-Straße Zwickau Steinberg Am Bahnhof Steinberg verwaltung Zschorlau August-Bebel-Str Zschorlau Stadtverwaltung Eibenstock Rathausplatz Eibenstock Städtebund Silberberg Geschäftsstelle Marktplatz Lößnitz Die verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die rat beschließt auf Grund des 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3316) i. V. mit 233 und 244 BauGB den Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die vertretung ist nach 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen werden kann. Bemerkungen: Aufgrund des 20 SächsGemO waren keine Mitglieder des rates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss GR 4/177/44 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün in der Fassung vom vorgebrachten Stellungnahmen hat der rat geprüft. Zu den eingegangenen Hinweisen wurde einzeln abgewogen (Anlage 2) Anlage zum Beschluss Nr. GR 4/177/44 Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün in der Fassung vom In diesem Abwägungsvorschlag sind aufbereitet: die Inhalte der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und - Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger / Dritte), die Beschlussvorschläge zu den einzelnen, in den Stellungnahmen genannten Inhalten sowie die Begründungen der zu den Beschlussvorschlägen. HINWEIS: Stellungnahmen von Bürgern oder Dritten sind nicht eingegangen. Im Folgenden sind die Träger öffentlicher Belange und n aufgeführt, die beteiligt worden sind, aber keine Stellungnahme abgegeben oder lediglich mitgeteilt haben, dass ihre Belange von der Planung nicht berührt werden, dass sie der Planung zustimmen (ohne weitere inhaltliche Stellungnahme) oder dass sie keine Bedenken gegen die Planung haben: Es besteht kein Abwägungsbedarf. 1. Träger öffentlicher Belange RP Chemnitz, Abt. 5-Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, SG Bauordnungsund Bauplanungsrecht PF Chemnitz Polizeidirektion Südwestsachsen Lessingstraße Zwickau Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Schlossplatz Dresden Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Zwickau Dr.-Friedrichs-Ring 2a Zwickau Zweckverband Fernwasser GmbH Postfach Chemnitz Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Bereich Abwasser Am Wasserwerk 14 Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge Bereich Trinkwasser Am Wasserwerk 4 envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstr Chemnitz VATTENFALL EUROPE TRANSMISSION GmbH, Abt. T-AR Regionalmanagement Postfach Berlin Südsachsen Netz GmbH PF Chemnitz Deutsche Telekom AG - T-Com TN Mitte Ost Minna-Simon-Str Chemnitz GDMcom - Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbh Maximilianallee Leipzig Deutsche Post Bauen GmbH Niederlassung Berlin Dessauer Straße 3-5a Berlin Staatliches Amt für Ländliche Entwicklung Erlbacher Straße 4a Oberlungwitz Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Eibenstock PSF Eibenstock Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen GB Handel/Dienstleistungen Anzeiger August 2008 Seite 7

8 Postfach Chemnitz Kreishandwerkschaft Alfred-Brodauf-Straße 17 Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V. Geschäftsstelle Aue Wettiner Straße 32 Ev.-luth. Landeskirchenamt Bezirkskirchenamt Aue Pfarrstraße 11 Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland Außenstelle Vogtland OT Oberlauterbach, Treuener Str Falkenstein BUND Landesverband Sachsen e. V. Henriettenstraße Chemnitz Naturschutzbund Deutschland Landesverband Sachsen e. V. Löbauer Straße Leipzig Grüne Liga Regionalbüro Henriettenstraße Chemnitz Talsperrenverwaltung Pirna Landestalsperrenverwaltung Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster Muldenstraße Eibenstock Landratsamt Vogtlandkreis Dienststelle Oelsnitz Dezernat II Amt für Wirtschaftsförderung SG Bauplanung/Raumordnung Stephanstraße Oelsnitz Landratsamt Zwickauer Land Bauordnung und Umwelt Robert-Müller-Straße Zwickau 2. Nachbargemeinden verwaltung Schönheide Postfach Schönheide Steinberg Am Bahnhof Steinberg Stadt Kirchberg Stadtverwaltung für die VG mit den n Crinitzberg, Hartmannsdorf u. Hirschfeld Neumarkt Kirchberg Stadtverwaltung Schneeberg Markt Schneeberg verwaltung Zschorlau August-Bebel-Str Zschorlau Stadtverwaltung Eibenstock Rathausplatz Eibenstock Städtebund Silberberg Geschäftsstelle Marktplatz Lößnitz Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Ja Nein Enth. 01 Regierungspräsidium Chemnitz, Abteilung Umwelt Umweltfachbereich, Postfach , Plauen Stellungnahme vom (vorab per ) Belange der Wasserwirtschaft 1.1 Inhalt der Stellungnahme: Mit den Antragsunterlagen zum wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur geplanten Abwasserpumpstation seien detaillierte Ermittlungen der anfallenden Wassermengen aus Bestand und Neuplanung beizubringen. Entsprechend seien für die Erweiterung des Regenrückhalteteichs Ermittlungen zu den abfließenden Regenspenden im Einzugsgebiet und über Zustand und Eignung der Bauwerke des Regenrückhalteteiches zu liefern. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Grundlagen und entsprechende Regelwerke seien dabei zu berücksichtigen. Die wasserrechtlichen Genehmigungen seien rechtzeitig bei der Unteren Wasserbehörde des LRA Aue-Schwarzenberg zu beantragen und vom Abwasserbeseitigungspflichtigen gemäß 63 Abs. 2 SächsWG vor Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde zu autorisieren. Der Hinweis wird beachtet. Die Hinweise werden in Kapitel 9.5 Ver- und Entsorgungsleitungen der Begründung eingearbeitet Inhalt der Stellungnahme: Die Hinweise der bereits ergangenen Stellungnahme vom seien Es besteht kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahmen der frühzeitigen ebenfalls zu berücksichtigen. Beteiligung sind bereits in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Wie dies geschehen ist, ist in Kapitel 8.1 Frühzeitige Beteiligungen der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen Belange der Bereiche Altlasten, Abfall und Bodenschutz 1.3 Inhalt der Stellungnahme: Die Planungshinweise in der Stellungnahme vom seien zum Teil weiter Es besteht kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahmen der frühzeitigen zu beachten. Auf das Merkblatt zu Belangen des Bodenschutzes bei Baumaßnahmen Beteiligung sind bereits in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. und die darin enthaltenen Anforderungen aus altlasten- und bodenschutzfachlicher wie dies geschehen ist, ist in Kapitel 8.1 Frühzeitige Beteiligungen Sicht werde verwiesen. der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. Ein Hinweis auf das genannte Merkblatt wurde bereits im Anhang I Hinweise der Anzeiger August 2008 Seite 8

9 Belange des Immissionsschutzes 1.4 Inhalt der Stellungnahme: Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen Die Stellungnahme vom im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bleibe aktuell. Es besteht kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung sind bereits in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Wie dies geschehen ist, ist in Kapitel 8.1 Frühzeitige Beteiligungen der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege 1.5 Inhalt der Stellungnahme: Die vorliegenden Zustandsbewertungen von Natur- und Landschaft sowie die Der Hinweis wird beachtet. Ein entsprechender Hinweis vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mitgetragen. Eine darauf, dass eine Ausführungsplanung auf der Grundlage der Managementplanung abschließende Stellungnahme zu den geplanten Ersatzmaßnahmen im FFH-Gebiet und der Abstimmungen mit den Forstämtern und den Naturschutzbehörden sei erst mit Vorlage der konkreten Ausführungsplanung in Verbindung mit dem zu erstellen ist, wird aufgenommen (in Kapitel Ersatzmaßnahmen Bauantrag möglich. der Begründung zum Bebauungsplan). Ebenso der Verweis darauf, dass die Ausführungsplanung im Vorfeld der Umsetzung den genannten Behörden vorzulegen ist Regionaler Planungsverband Westsachsen, Wettinerstraße 64, Stellungnahme vom Inhalt der Stellungnahme: Bezüglich der in der Begründung zum Plan Erweiterung Gewerbegebiet Stützengrün Es besteht kein Abwägungsbedarf. Die Nutzungsbeschränkungen erläuterten Nutzungsbeschränkungen müssten diese sich in den textlichen Festsetzungen sind bereits in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf der Plandarstellung wiederfinden, um so die rechtliche Verbindlichkeit zu erreichen. auf der Planzeichnung unter Nr. 1.2 enthalten Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 2.2 Inhalt der Stellungnahme: Die sollte überprüfen, ob weitere Nutzungsbeschränkungen zweckmäßig und Der Hinweis kann nicht beachtet werden. Diese Fragen wurden bereits erforderlich seien. Es werde empfohlen, die Einzelhandelsnutzung auszuschließen bzw. geprüft. Der Einzelhandel wurde deshalb eingeschränkt (siehe textliche planerisch auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Nutzungen nach 8 (2) Nr.3 Festsetzungen Nr. I.1.2 und Kapitel Zulässigkeit von Nutzungen und Nr.4 sowie 8 (3) Nr.2 und Nr.3 auszuschließen, um der Ansiedlung des der Begründung zum Bebauungsplan). Die hält eine weitere produzierenden Gewerbes hinreichend Rechnung zu tragen. Einschränkung der Nutzungen für nicht erforderlich. Die vorliegende Planung ist keine Angebotsplanung, sondern schafft die rechtliche Grundlage für ganz konkrete Erweiterungswünsche vorhandener Gewerbebetriebe (siehe dazu auch Kap.6.2 Landesentwicklungsplan Sachsen ). Die geplanten Gewerbeflächen sind demnach schon vergeben. 3 Landratsamt Aue-Schwarzenberg, Wettinerstraße 64, Stellungnahme vom Sachgebiet Bauplanung 3.1 Inhalt der Stellungnahme: Ja Nein Enth. Die Festsetzungen bezüglich des Einzelhandels werden vorgenommen, um dem speziellen Entwicklungsbedarf des produzierenden Gewerbes Rechnung zu tragen. Einzelhandel ist im vorliegenden Erweiterungsgebiet daher nur mit Waren zulässig, die die jeweiligen Betriebe selbst herstellen, ver- und bearbeiten und die in räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Produktionsbetrieb stehen In den textlichen Festsetzungen sollen in Nr.1.2 Festsetzungen für Einzelhandelsbetriebe Der Hinweis wird beachtet. Die besonderen städtebaulichen Gründe Anzeiger August 2008 Seite 9

10 Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Ja Nein Enth. getroffen werden. Die besonderen städtebaulichen Gründe, die dies rechtfertigten, für die Einschränkung im Bereich der Einzelhandelsbetriebe liegen neben seien jedoch weder in den textlichen Festsetzungen noch in der Begründung dargelegt. den bereits in Kapitel Zulässigkeit von Nutzungen der Begründung Dies sollte ergänzt werden. zum Bebauungsplan genannten darin, dass dem speziellen Entwicklungsbedarf des ansässigen produzierenden Gewerbe Rechnung getragen werden soll. Einzelhandel ist im vorliegenden Erweiterungsgebiet daher nur mit Waren zulässig, die die jeweiligen Betriebe selbst herstellen, ver- und bearbeiten und die in räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem Produktionsbetrieb stehen. Die vorhanden Betriebe und nur diese sollen gestärkt werden. Das Kapitel wird entsprechend ergänzt Inhalt der Stellungnahme: In den textlichen Festsetzungen seien in Nr. 2.1 GE 4 und GE 5 zu ergänzen. Der Hinweis wird beachtet. GE 4 und GE 5 sind vergessen worden und werden daher ergänzt Inhalt der Stellungnahme: Die rechtlichen Grundlagen sollten auf dem Planblatt vermerkt werden. Der Hinweis kann nicht beachtet werden. Die Planzeichnung wird durch eine komplette Liste aller Rechtsgrundlagen unnötig überfrachtet. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bezüglich der Planzeichnung sind bereits aufgeführt. Alle anderen rechtlichen Grundlagen sind in Anhang II der Begründung des Bebauungsplans zu finden. Ein Verweis auf diese Liste in der Begründung ist auf der Planzeichnung vorhanden Inhalt der Stellungnahme: Der Verfahrensvermerk zur katastermäßigen Bestätigung sei vom staatlichen Der Hinweis wird beachtet. Der Verfahrensvermerk bezüglich der Vermessungsamt und nicht von Herrn Panoscha zu unterzeichnen. katastermäßigen Bestätigung ist nach Aussage des staatlichen Vermessungsamtes Schwarzenberg (Telefonat mit Hr. Rauschenbach vom ) von ebendiesem zu unterzeichnen. Der Verfahrensvermerk auf der Planzeichnung wird entsprechend den Vorgaben des staatlichen Vermessungsamtes geändert Inhalt der Stellungnahme: Es fehle der Ausfertigungsvermerk, der vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Der Hinweis wird beachtet. Der Ausfertigungsvermerk fehlte bisher erfolgen muss. Dieser sei vor dem Vermerk zum Inkrafttreten einzufügen. und wird daher ergänzt Untere Immissionsschutzbehörde 3.6 Inhalt der Stellungnahme: Es werde auf die Stellungnahme vom verwiesen, welche ihre Gültigkeit behalte. Es besteht kein Abwägungsbedarf. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung sind bereits in den Bebauungsplan ein gearbeitet worden. Wie dies geschehen ist, ist in Kapitel 8.1 Frühzeitige Beteiligungen der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen Untere Naturschutzbehörde / Sachbereich Artenschutz 3.6 Inhalt der Stellungnahme: Die Ersatzmaßnahmen 1-3 seien zwar in der Begründung, im Umweltbericht als auch Der Hinweis wird beachtet. Die Ersatzmaßnahmen sind für die im Grünordnungsplan detailliert dargestellt, aber nicht in die grünordnerischen vollständige Kompensation erforderlich. Die naturschutzrechtliche Anzeiger August 2008 Seite 10

11 Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Ja Nein Enth. Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Eingriffsregelung erfordert die Festsetzung. Die inhaltliche Abstimmung Zur Rechtsverbindlichkeit müsse dies noch geschehen. mit der Unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt (per Mail vom ). Die Ersatzmaßnahmen 1-3 werden daher in die grünordnerischen Festsetzung des Bebauungsplanes aufgenommen Inhalt der Stellungnahme: Im Grünordnungsplan seien die Ersatzmaßnahmen 2 und 3 kartographisch nur an Der Hinweis wird beachtet. Die Ersatzmaßnahmen müssen Hand einer unmaßstäblichen Luftbildkarte dargestellt. Zur exakten Abgrenzung seien unmissverständlich räumlich konkret zuzuordnen sein. Eine kartografische in den Grünordnungsplan entsprechende kartographische Darstellungen auf Darstellung mit Flurstücksbezeichnung wird daher nachgeführt. Flurkartenbasis aufzunehmen. Plan Blatt Nr. 1c wird entsprechend überarbeitet Inhalt der Stellungnahme: Die fachliche Umsetzung der Ersatzmaßnahmen sein mit den zuständigen Naturschutz- Es besteht kein Abwägungsbedarf. Der GOP enthält in Kapitel behörden im LRA und im Umweltfachbereich Plauen abzustimmen. bereits den Verweis auf die Begleitung der Maßnahme durch den Umweltfachbereich Plauen Inhalt der Stellungnahme: Zur Umsetzbarkeit der Ersatzmaßnahmen 2 und 3 sei weiterhin die Zustimmung des Der Hinweis wird beachtet. Die Flächenverfügbarkeit der Ersatzmaßnahmen Grundstückseigentümers (Bundesforst) im Bebauungsplanverfahren nachzuweisen. ist im Zuge der Genehmigung verbindlich abzusichern. Eine Anlage zum GOP zu den erfolgten Abstimmungen mit Staatsforst und Bundesforst wird ergänzt Untere Wasserbehörde 3.10 Inhalt der Stellungnahme: Es werde auf die Genehmigungspflicht gemäß 67 SächsWG für die Errichtung von Abwasseranlagen hingewiesen. Dies betreffe insbesondere die Erweiterung/Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens, den Rückbau der Kläranlage sowie die Errichtung des Abwasserpumpwerks. Die erforderlichen Anträge seien bislang nicht eingereicht, damit könnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Aussagen bzgl. der Der Hinweis wird beachtet. Die entsprechenden Hinweise werden Genehmigungsfähigkeit gemacht werden. in Kapitel 9.5 Ver- und Entsorgungsleitungen der Begründung eingearbeitet Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz 3.11 Inhalt der Stellungnahme: Es werde darauf hingewiesen, dass eine Löschwasserbereitstellung von 192 m³/h Es besteht kein Abwägungsbedarf. Laut Stellungnahme des Zweckverbandes über 2 Stunden gewährleistet werden muss. Die Abstände der Hydranten sollten Wasserwerke Westerzgebirge vom gibt es bereits eine unterzeichnete ca. 120 m betragen. Sollte die öffentliche Wasserversorgung nicht ausreichen, seien Vereinbarung zwischen ZWW und der auf Basis der Löschwasserzisternen bzw. - teiche zu errichten, um den Löschwasserbedarf sicherzustellen. Erschließungsplanung des Ingenieurbüros Horst M. Bayer. Die Erschließung der Gebietes mit Trink- und Löschwasser ist demnach gesichert Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Postfach , Dresden Stellungnahme vom Inhalt der Stellungnahme: Die Referate 23 Immissionsschutz und 25 Natürliche Radioaktivität verweisen auf Es besteht kein Abwägungsbedarf. In den früheren Stellungnahmen wurden ihr früheren Stellungnahmen. Diese behielten Gültigkeit. keine Bedenken geäußert. Es waren daher keine Änderungen nötig Anzeiger August 2008 Seite 11

12 5 Landesamt für Archäologie, Zur Wetterwarte 7, Dresden Stellungnahme vom Inhalt der Stellungnahme: Es werde gebeten, folgenden Hinweis aufzunehmen: Die ausführenden Firmen sind Es besteht kein Abwägungsbedarf. Der entsprechende Hinweis ist bereits durch den Bauherrn auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß in Anhang I der Begründung enthalten. 20 SächsDSchG hinzuweisen Staatliches Vermessungsamt Schwarzenberg, Straße der Einheit 5, Stellungnahme vom Inhalt der Stellungnahme: Die Aussagen der Stellungnahme vom blieben bestehen. Der Hinweis wird beachtet. Die Hinweise der Stellungnahme vom werden in die Begründung und in den Plan eingearbeitet. In Anhang 1 der Begründung werden Hinweise aufgenommen, die auf die Pflichten für Eigentümer, Besitzer und Baufirmen nach 7 und 26 SächsVermG hinweisen. In den Verfahrensvermerken wird die gewünschte Formulierung aufgenommen: Die Bezeichnung und graphische Darstellung der Flurstücke wird bezüglich Ihrer Übereinstimmung mit der amtlichen Flurkarte mit Stand vom... bestätigt. Die Lagegenauigkeit der zeichnerischen Darstellung wird nicht bestätigt. (Ort, Datum, Unterschrift, Siegel) a Straßenbauamt Zwickau, PF 1664, Aue Stellungnahme vom a.1 Inhalt der Stellungnahme: Die in der Stellungnahme vom im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung Der Hinweis wird beachtet. Die geforderten Nachweise und Prüfungen wurden aufgeführten Nachweise und Prüfungen seien nicht vollständig erbracht worden. erbracht. Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung). 7a.2 Inhalt der Stellungnahme: Die Begründung sei nicht ausreichend. Insbesondere werde der Eindruck erweckt, Der Hinweis wird beachtet. Die Begründung wurde überarbeitet und dass es sich bei der zusätzlichen Anbindung lediglich um eine Zufahrt für den erweitert. Dabei wurde die Alternativlosigkeit der Planung noch einmal Havariefall handele. besonders herausgearbeitet. Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) a.3 Inhalt der Stellungnahme: Das Verkehrsaufkommen der B 169 gemäß SVZ 2005, insbesondere das maximal Der Hinweis wird beachtet. Das Verkehrsaufkommen der B 169 wurde in stündliche Verkehrsaufkommen von 297 Kfz / h in einen Fahrtrichtung habe in den die Nachweise eingearbeitet. Die überarbeitete Planung wurde dem Nachweisen nach HBS 2001 keinen Eingang gefunden, so dass eine belastbare Aussage Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt zur zukünftigen Leistungsfähigkeit fehle. (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) a.4 Inhalt der Stellungnahme: Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei für einen zweiten Verkehrsanschluss des Der Hinweis wird beachtet. Das Linksabbiegen wird untersagt. Gewerbegebietes an die B 169 das Linksabbiegen verkehrsrechtlich zu untersagen. Die Linksabbiegespur wurde aus der Planung herausgenommen. Die Der Linksabbiegestreifen sei insofern entbehrlich. überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) Anzeiger August 2008 Seite 12

13 Nr. Name der Beteiligten / Kurzfassung der Stellungnahme, der Hinweise und Anregungen Stellungnahme der verwaltung und Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 7a.5 Inhalt der Stellungnahme: Ja Nein Enth. Für die bestehende Anbindung und eine zukünftige Bündelung der Anbindungen im Der Hinweis wird beachtet. Die Nachweise der Verkehrsqualität wurden Zuge eines Ausbaus der B 169 seien für den Prognosehorizont unter Zugrundelegung im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung geführt. Die geforderte Qualitätsstufe der SVZ 2005 die Nachweise der Verkehrsqualität nach HBS 2001 zu führen. ist in der Verkehrsuntersuchung des Planungsbüro Von Mörner + Jünger (Darmstadt, April 2008) ermittelt worden. Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) a.6 Inhalt der Stellungnahme: Die Auswirkung des Linksabbiegeverbotes auf die Verkehrsabläufe Der Hinweis wird beachtet. Die Auswirkungen des Linksabbiegeverbotes im Gewerbegebiet sei zu prüfen. wurde geprüft. Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) a.7 Inhalt der Stellungnahme: Für die neue Kreuzung sei neben den Nachweisen der Verkehrsqualität die Auswirkungen Der Hinweis wird beachtet. Die geforderten Nachweise wurden erbracht. auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu prüfen und folgende Nachweise zu Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt führen: (gemäß 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB) und eine erneute Stellungnahme eingeholt 1. Herleitung und Überprüfung der Entwurfsparameter fahrdynamisch im Aufriss, (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) Längs- und Querschnitt für v 85 = 100 km/h und v K = 70 km/h (Grundlage RAS-K-1) 2. Herleitung und Nachweis der Annäherungs-, Anfahr- und Haltesichtweiten für v 85 = 100 km/h (Grundlage RAS-K-1) 3. Nachweis der Bewegungsspielräume für das ein- und abbiegende Bemessungsfahrzeug 7a.8 Inhalt der Stellungnahme: Die einmündende Erschließungsstraße sei zur Führung der Rechtsabbieger Der Hinweis wird beachtet. Die gewünschte Bauausführung wurde in die mit Fahrbahnteiler und großer Eckausrundung auszustatten. Planung eingearbeitet. Die überarbeitete Planung wurde dem Straßenbauamt vorgelegt und eine erneute Stellungnahme eingeholt (siehe dazu Punkt 7b dieser Abwägung) a.9 Inhalt der Stellungnahme: Rechtliche Voraussetzung für den Kreuzungsausbau seine der rechtskräftige B-Plan Der Hinweis wird beachtet. Die genannten Bedingungen werden von der und ein mit dem Baulastträger der Bundesstraße abzuschließender öffentlich-rechtlicher Stützengrün akzeptiert. Im Rahmen der Änderung der Vertrag, der die Durchführung, die Kosten, das Eigentum und die Erhaltung regele. Linienführung der B169 wird der Knoten Anschluss Gewerbegebiet neu gestaltet. Eine Zustimmung zum geplanten Straßenbauvorhaben stehe unter dem Vorbehalt, dass Die Kommune wird sich entsprechend der üblichen Kostenteilungsvereinbarung sich die Stützengrün verpflichte, im Falle der Änderung der B 169 an den hieran beteiligen Kosten der Kreuzungsänderung gemäß 12 Abs. 3a FStrG zu beteiligen, ohne sich auf die Bagatellklausel zu berufen. 7b Straßenbauamt Zwickau, PF 1664, Aue Stellungnahme vom b.1 Inhalt der Stellungnahme: Die Stellungnahme beziehe sich auf die von der Stützengrün am Der Hinweis wird beachtet. Die Änderung des neuen Anschlussknotens an vorgelegte Tektur des Verkehrserschließungskonzeptes. Die Tektur beinhalte im die B169 wurde in den B-Plan eingearbeitet. Siehe dazu die Planzeichnung und Anzeiger August 2008 Seite 13

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