Gesetzestext: 8a Abs SGB VIII
|
|
|
- Frauke Busch
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kinderschutzkonferenz - Kooperation im Kinderschutz August 2009 Erfurt Workshop 7: Formen der Gesprächsführung mit betroffenen Eltern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Referent: Jörg Fertsch-Röver 1 Gesetzestext: 8a Abs SGB VIII (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. 2
2 Aufgaben für die Gespräche mit den Eltern: 1. Einschätzung des Gefährdungsrisikos 2. Motivierung zur Inanspruchnahme von Hilfen 3 Zwei unterschiedliche Gesprächsformate: Einschätzung des Gefährdungsrisikos = Abklärungs- oder Konfliktgespräch Motivierung für Hilfen = Beratungsgespräch 4
3 Zwei unterschiedliche Gesprächsformate: Gesprächsformat Merkmale Beratungsgespräch Abklärungsgespräch Wer hat ein Anliegen? Struktur- und Beziehungslogik gemeinsamer Bezugspunkt Klient/Eltern Klient-Berater- oder Patient-Therapeuten- Verhältnis Problemstellung des Klienten/Patienten Fachkraft Verhältnis Fachkraft- Personensorgeberechtigte das Kind 5 Zwei Phasen: Gefährdungseinschätzung Motivierung für Hilfen 6
4 Mögliche Folgen zu früher Hilfeangebote:!keine ausreichende Gefährdungseinschätzung!dadurch evtl. Vermittlung von unzureichenden oder unpassenden Hilfen!Eltern spüren noch nicht die Notwendigkeit für Hilfen und lassen diese ins Leere laufen!eltern fühlen sich in die Klientenrolle gedrängt!sichtweise der Eltern kommt nicht ausreichend zur Sprache!erzeugt auf Seiten der Fachkraft Erfolgsdruck und Tendenz, die Eltern von der eigenen Problemsicht zu überzeugen!die ganze Verantwortung verbleibt bei der Fachkraft 7 Was macht diese Gespräche so schwierig? Handlungsdruck Fachkraft Widerstand Eltern haben Angst fühlen sich angegriffen fühlen sich selbst benachteiligt fühlen sich in ihrem Selbstbild als gute Eltern beschädigt 8
5 Gefahr eines Dominanzgefälles zuungunsten der Eltern: Ermahnungen, Zurechtweisungen, Belehrungen, Entwertungen, Drohungen, Analysieren, Loben, Ratschläge geben 9 Gefahr eines Dominanzgefälles zuungunsten der Fachkraft: Harmoniebestreben; um jeden Preis Bedrohlichkeit vermeidend; den Eltern Hilfe antragend, Metakommunikation über die eigenen Absichten 10
6 Beispiel: Also - ich fürchte, Sie denken jetzt, ich hacke auf Ihnen rum oder ich will Ihnen reinreden oder ich spiele mich als Besserwisser auf. Ich habe sogar Angst, dass Sie mich jetzt vielleicht ablehnen. Ich hoffe, ich kann Ihnen verständlich machen, dass ich nicht auf Ihnen rumhacken will. Ich kenne das ja, wie schwer das ist mit Kindern und dem Essen! Ich wollte einfach nur ehrlich zu Ihnen sein und mit Ihnen sprechen Zum Einsatz von Metakommunikation: wenn etwas wahrgenommen wird, was die Kommunikation stört, behindert, einschränkt etc. dann!wahrnehmung ansprechen!fragen, ob sie richtig ist!fragen nach den Gründen wenn noch kein konkretes Verhalten des Gegenüber dazu Anlass gibt. denn dann!versuch, dem Anderen vorzuschreiben, wie er mich wahrnehmen soll!macht den Anderen misstrauisch!schafft Ungleichgewicht, weil man sich unter Legitimationsdruck stellt!verschenkt Gesprächsmöglichkeiten 12
7 Grundhaltungen: Interesse Respekt Empathie Beharrlichkeit 13 Gesprächsvorbereitung:!Sich bewusst machen, welche Haltung ich gegenüber den Eltern eingenommen habe.!sich bewusst machen, ob und was konkret mich im Vorfeld des Gesprächs unter Druck setzt.(angst vor dem Gespräch; dringender Handlungsbedarf; Wut auf die Eltern; Ratlosigkeit etc.)!sich bewusst machen, welches konkrete Ziel ich mit dem Gespräch verfolge.!sich fragen, ob dieses Ziel realistisch ist.!welche weiteren Handlungsmöglichkeiten habe ich, falls die Eltern überhaupt nicht kooperieren?!wie viel zeitlichen Spielraum - bezüglich des Kindeswohls - habe ich, um ein weiteres Gespräch anzusetzen, falls das erste noch nicht zu einer Kooperation führt?!welche Ressourcen des Kindes/der Familie kenne ich bereits im Vorfeld, an die ich im Gespräch anknüpfen kann?!welche Hilfen sind nach meinem bisherigen Kenntnisstand geeignet bzw. notwendig? 14
8 Phase 1: Gefährdungseinschätzung 1. Darstellung des eigenen Anliegens. 2. Die Eltern sprechen lassen, ihre Sichtweise und ihr Erleben erfragen. 3. Wenn Eltern mit Angst, Wut, Rückzug etc. reagieren, dies ansprechen und nach den Gründen fragen. 4. Wenn Eltern gar nicht kooperieren bzw. es nicht zu einer Zusammenarbeit kommt, dies ohne Vorwurf feststellen und - sofern dies möglich ist - zeitnah neuen Gesprächstermin vereinbaren. 5. Wenn auch dies nicht möglich ist, den Eltern mitteilen, welche weiteren Schritte man selbst für sinnvoll und notwendig hält. 15 zu 5.: Dabei aber nicht den Eltern drohen! statt: Wenn Sie sich nicht auf eine Zusammenarbeit einlassen, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Jugendamt zu informieren! besser: Ich schätze die Belastungen für den/die... (Name des Kindes) so hoch ein, dass schnell etwas passieren muss. Wenn wir hier zu keiner Lösung kommen, halte ich es für sinnvoll, das Jugendamt mit einzubeziehen, da das Jugendamt über weiterreichende Möglichkeiten zur Unterstützung verfügt. 16
9 Kommunikationsformen für Phase 1: Ich-Botschaften und offenen Fragen Die Struktur von Ich-Botschaften Situation Gefühl Begründung/ Ursache Der große Punkt Beschreibung aus sachlicher Perspektive Offenlegung des eigenen Empfindens Woher kommt das Gefühl? Wozu führt die Situation?. Darstellung nach Malte Mienert und Heidi Vorholz: Gespräche mit Eltern. Entwicklungs-, Konflikt- und Informationsgespräche, Troisdorf 2007, S Beispiel für eine Ich-Botschaft: Situation: Mir ist aufgefallen, dass Jonas sich in seinem Verhalten in den letzten Wochen deutlich verändert hat. Auf der einen Seite beteiligt er sich häufiger nicht mehr an Spielen und zieht sich zurück oder steht unschlüssig herum, auf der anderen Seite verhält er sich deutlich aggressiver gegenüber anderen Kindern, wenn es nicht nach seinem Willen geht. Letzte Woche hat er - das wissen Sie ja - einem Jungen ein größeres Holzauto auf den Kopf gehauen. Vorgestern hätte er durch sein Drängeln fast ein Mädchen von oben von der Rutsche gestoßen. In den letzten 8 Tagen hat er sich dreimal eingenässt, was sonst nur etwa einmal in drei Monaten passiert. Gestern hat er ein Mädchen heftig zur Seite geschubst, weil sie vor dem Spiel stand, an das er wollte. Als wir ihn darauf angesprochen haben und gefragt haben, warum er das gemacht hat, hat er gesagt, Der Papa schubst die Mama auch immer! und ist dann weggerannt. Gefühl: Mir macht dieses veränderte Verhalten von Jonas große Sorgen, Begründung: weil ich den Eindruck habe, dass ihn etwas sehr belastet und ich auch fürchte, dass er sich mit seinem Verhalten immer mehr aus der Gruppe ausgrenzt. Punkt 18
10 Kommunikationsformen für Phase 2: Erst wenn die Eltern im Gespräch von sich aus etwas - entweder im Verhalten des Kindes oder im eigenen Verhalten - problematisieren, bietet sich ein Anknüpfungspunkt für die Frage, ob die Eltern schon einmal darüber nachgedacht hätten, hierzu Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erst dann kann man die Struktur von Ich-Botschaften verlassen und in die Beraterrolle gehen. 19 Abschluss des Gesprächs: Verhalten der Eltern abwehrend, aggressiv; lassen sich auf die vorgebrachte Sorge überhaupt nicht ein zurückhaltend, können mit der vorgebrachten Sorge scheinbar nichts anfangen sehen auch Belastungssymptome beim Kind, stellen aber keinen Zusammenhang zu ihrem Verhalten her öffnen sich und sind bereit an Veränderungen auch des eigenen Verhaltens mitzuwirken Sachlich und ohne Vorwurf feststellen, dass man noch nicht miteinander ins Gespräch gekommen ist und man selbst deshalb zeitnah einen zweiten Termin ausmachen möchte, da die eigene Sorge weiterhin besteht. Z.B. vorschlagen, sich in nächster Zeit beim Abholen regelmäßig darüber auszutauschen, wie man das Kind jeweils erlebt. Mit den Eltern zusammen überlegen, was dem Kind helfen und Entlastung verschaffen kann. Vereinbarungen und Hilfen bezüglich der Eltern und Kinder treffen Reaktion der Fachkraft 20
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Vorbereitung auf Elterngespräche
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Vorbereitung auf Elterngespräche Elterngespräche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Zuerst die gute Nachricht: Vielleicht haben Sie schon die Erfahrung gemacht, dass
Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben
Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Verfahrensvorschrift: Leitprinzip bei der Gewährung und Erbringung von allen
Gemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
Dokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz
Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-
Vereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im
zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kinderschutz
3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen
Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das
25469 Halstenbek Halstenbek Tel./Fax Tel
KiTa Erlöserkirche Betreute Grundschule an der Bek Gustavstraße 10 Hartkirchener Chaussee 8a 25469 Halstenbek 25469 Halstenbek Tel./Fax. 04101 41168 Tel. 04101 58980229 Mail: [email protected]
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
Kooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII
Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII 1 Herausgeber: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Schulverwaltungsamt
für Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz
Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz 8a SGB VIII bisherige Fassung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige
Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
Kinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag
Vereinbarungen nach 8a Abs. 2. SGB VIII (Stand Februar 2007) Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 4 SGB VIII (Stand Februar 2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
Kinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und
Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)
Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz
Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) in Kraft
Informationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, ( 8a) (1) Werden dem gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
Gesetzestexte für Workshop 5: Welche gesetzlichen Regelungen braucht eine gelingende Verzahnung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe in den Frühen Hilfen? 4 KKG Beratung und Übermittlung von
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
Aufgaben und Rollen beim Kinderschutz
Aufgaben und Rollen beim Kinderschutz Winfried Fritz Dipl.Soz.Päd.(BA); Krankenpfleger; Leitender Notfallseelsorger; Syst. Einzel-,Paar- und Familientherapeut (DGSF); Fachberater Psychotraumatologie (DIPT);
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
Die insoweit erfahrene Fachkraft
Die insoweit erfahrene Fachkraft im 8a des SGB VIII Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen ist
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden
Grenzen und Fachkompetenzen anderer (an-)erkennen
Grenzen und Fachkompetenzen anderer (an-)erkennen Kleinkinder von psychisch erkrankten Eltern Möglichkeiten und Grenzen - Thementag V- Gültstein, 17. Juli 2015 Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe
Reform des SGB VIII kommt - aber was steht drin?
Hand in Hand für ein starkes Netzwerk Vertrauensschutz im Kontext Früher Hilfen Umgang mit dem Datenschutz Angela Smessaert III. Fachtag Frühe Hilfen Hannover, 8. Februar 2017 Reform des SGB VIII kommt
I. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII
Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII Vereinbarung zwischen dem Träger, im weiteren Träger genannt, und dem Jugendamt der Stadt Dortmund gemäß 8a Abs. 2 und 72a Satz 2 SGB VIII In diese Vereinbarung sind
Landratsamt Freudenstadt
Landratsamt, Postfach 6 20, 72236 Freudenstadt Charlotte Orzschig Zimmer 533 Landhausstr. 34, Freudenstadt Tel. 07441 920-6000 Fax 07441 920-6099 [email protected] Postanschrift: Postfach
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
Elterngespräch. Inhalt. Seite
Elterngespräch im Kontext Kinderschutz Inhalt Seite 1) Grundlagen der Gesprächsführung 2 2) Gesprächsleitfaden 3 3) Konkrete Gesprächsbausteine 6 4) Mögliche Gesprächsverläufe 7 5) Erläuterungen zum Dokumentationsformular
8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen
8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen Workshop zur Fachtagung am 03.06.2015 in Merseburg Kinder von Suchtkranken Michael Klein 8a SGB VIII Schutzauftrag
Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern zum Thema Datenschutz
Foto: Style-Photography Fotolia Harte Fakten! Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern zum Thema Datenschutz Wenn es um den Datenschutz in der Krippe oder der Kindertagespflege geht, ist es für pädagogische
Kooperation von Kita und Eltern
Kooperation von Kita und Eltern Die Beteiligung der Eltern an der Beteiligung der Kinder Kita und Eltern ein ambivalentes Verhältnis SGB VIII 22a Förderung in Tageseinrichtungen (2) Die Träger der öffentlichen
Umgang mit Betroffenen
Umgang mit Betroffenen Gesprächsführung mit Eltern Gespräch mit den Eltern Allgemeine Bemerkungen zum Thema Sprechen über Gewalt gegen Kinder Gewalt gegen Kinder ist ein hilfloser und sprachloser Versuch,
Leitfaden zur Kindeswohlsicherung
Leitfaden zur Kindeswohlsicherung für pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertageseinrichtungen und Mitarbeitende des Frühförderzentrums der BEK Mit dem Leitfaden zur Kindeswohlsicherung wird die
Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung
Fachtag Jugendhilfe/Schule 2016 Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Nach dem Konzept des sozialen Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Claus-Ulrich Lamberty
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
S P A T Z. Auftaktveranstaltung
Ulmer Projekt S P A T Z Auftaktveranstaltung 17.12.200812 2008 im Bürgerhaus Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Prof. Dr. Jörg M. Fegert Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Referentenentwurf
Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Vordrucke für Erhebung von Ausgangsdaten Dokumentation eines Gespräches mit den Betroffenen (Personensorgeberechtigte/
Die Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
Zwischen allen Stühlen... Handlungssicherheit durch Auftragsklärung?! Der Fall aus Sicht des Gerichts
Zwischen allen Stühlen... Handlungssicherheit durch Auftragsklärung?! Der Fall aus Sicht des Gerichts SGB VIII 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte
V e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) i.v.m. 8b Abs. 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) zwischen «Anrede»,
Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB
Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)
Vereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen
Stand: 22.02.2007 Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
Handlungsleitfaden Kinderschutz-
- Handlungsleitfaden Kinderschutz- Umgang beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bei Geheimnisträgern gem. 8a SGB VIII - Kindertagesstätten (Stand: August 2016) 1. Begriffsbestimmung Kindeswohl/ Kindeswohlgefährdung
Herzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
Systematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
V e r e i n b a r u n g zwischen
V e r e i n b a r u n g zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch den Leiter des Jugendamtes, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde und dem kommunalen
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik
Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises
Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Was habe ich mit Ihnen vor: 1.) Wie sind ihre schulischen Erfahrungen im Bereich des
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:
Dynamik von Kinderschutzfällen im Helfersystem Individuelle und institutionelle Herausforderungen im Kontext von Kindeswohlgefährdung
Dynamik von Kinderschutzfällen im Helfersystem Individuelle und institutionelle Herausforderungen im Kontext von Kindeswohlgefährdung Paulo dos Santos Folie 1 1 Der Balanceakt im Kontext Kindeswohlgefährdung
Rechtlicher Rahmen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
http://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/bundeskinderschutzgesetz.php http://www.kita-fachtexte.de/uploads/media/ft_maywald_2011.pdf Im Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetzes: Pflege und Erziehung
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule
Leitfaden Kindeswohl Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Anlass Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 schulinternes Entwicklungsvorhaben seit 2013 Arbeitskreis Leitfaden Kinderschutz
Kindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB in der Formulierung von 2008 liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Dortmund, den 30.09.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (gem. 8a Abs. 2 SGB VIII und 72a SGB VIII)
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (gem. 8a Abs. 2 SGB VIII und 72a SGB VIII) zwischen dem Amt für Jugend und Familie als öffentlichem Träger der Jugendhilfe der Stadt Pforzheim und dem Jugendhilfeträger
Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:
Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Risikoabschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Eltern und Kind sind in die Klärung
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
Elternarbeit im Kinderschutz
Elternarbeit im Kinderschutz Gliederung: In welchem Rahmen habe ich die Aufgabe mit den Eltern zu sprechen? Gesetzliche Grundlagen Was macht es mir schwer, mit Eltern zu sprechen? Fallbeispiel Gruppenarbeit
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz
1 Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz Das Protokoll wird von der anfragenden Einrichtung erstellt und verbleibt
An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):
Name der Schule und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
LWL. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Hier: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Grundinformationen Stand: 11/2005
LWL Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe. Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Hier: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Grundinformationen Stand: 11/2005 Schwerpunkte/KICK Verbesserung
Leistungs-, Entgelt-, Qualitätsentwicklungs- und Schutzauftragsvereinbarung
~oi+o 1 '"'"' &::. Leistungs-, Entgelt-, Qualitätsentwicklungs- und Schutzauftragsvereinbarung für den Leistungsbereich ~ Stationäre Hilfen in den Wohngruppen des Heidjerhof e.v. im Radbrucher Weg 2-4
Name des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift:
Schutz von Kindern innerhalb der Kindertageseinrichtung nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG = Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) - Handlungsschritte und Dokumentation
An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):
Name der KiTa und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach
*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII
- 1 - Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in 8a SGB VIII erfährt
Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
