Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004

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1 Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004 Ziele des Wohnbunds: Information über Bedeutung und Nutzen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Information über den Nutzen der Wohnraumförderung als Bundesaufgabe Der Wohnbund vereinigt drei Verbände mit total 146'000 Wohnungen: SVW-ASH für Wohnungswesen Association Suisse pour l Habitat 900 Mitglieder 120'000 Wohnungen SWE für Wohnbau- und Eigentumsförderung 200 Mitglieder 12'000 Wohnungen VLB liberaler Baugenossenschaften 310 Mitglieder 14'000 Wohnungen Bucheggstrasse Zürich Guggistrasse Luzern Grossfeldstrasse Kriens Wohnbund Bucheggstrasse 109, 8057 Zürich Der Beauftragte: Hans Conrad Daeniker hansconrad.daeniker@wohnbund.ch Direktpost: Bankstrasse 8, 8610 Uster Direktwahl / Fax

2 Gemeinnütziger und sozialer Wohnungsbau: Gemeinnütziger Wohnungsbau: Eigenwirtschaftlich Kostenmiete Verzicht auf Gewinnstreben Sozialer Wohnungsbau: Verbilligung durch die öffentliche Hand Kostenlimiten beim Bau Einkommens- und Vermögensgrenzen für Mietende Gemeinnützige Bauträger wirtschaften eigenwirtschaftlich (und in aller Regel äusserst solide!) Sie kalkulieren jedoch nach dem Prinzip der Kostenmiete Und sie streben keinen Gewinn an, der über eine massvolle Verzinsung des Eigenkapitals hinausgeht. Es erfolgt eine Verbilligung durch die öffentliche Hand Dabei gelten dann Kostenlimiten für die Bau- oder Umbaukosten Und es gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Mietenden solcher Wohnungen Die Branche des gemeinnützigen Wohnungsbaus funktioniert also zum grössten Teil eigenwirtschaftlich. Wenn die öffentliche Hand jedoch Wohnraumförderung betreibt, dann sind ihre Partner dabei in aller Regel gemeinnützige Wohnbauträger. Sozialer Wohnungsbau: Kleiner Anteil, nachhaltige Wirkung 10% Etwa ein Zehntel aller gemeinnützigen Wohnungen wird auf diese Weise gefördert. Auch nach Ablauf der Förderung bleibt die Wirkung jedoch erhalten, weil die Gemeinnützigen der Kostenmiete verpflichtet sind. Gemeinnützige gesamt Sozialer Wohnungsbau 90% 6

3 Wirkungen und Nutzen des Gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Wohnbauförderung: Fakten und Zusammenhänge aus Optik einer Stadt Kurt Bieder Baudirektor der Stadt Luzern Präsident des Verbands liberaler Baugenossenschaften VLB Stadt Luzern 2003 Ergänzungsleistungen: 11 Mio Fr. an 3010 Personen Sozialhilfe: 45 Mio Fr. an 1968 Personen Die Belastung der Städte durch Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe nimmt zu. Eine sehr grosse Rolle für den Unterstützungsbedarf spielen die Wohnkosten. Deshalb haben wir grösstes Interesse daran, dass diese Personen preisgünstigen Wohnraum finden. Preisgünstigen Wohnraum und subventionierte Wohnungen bieten insbesondere Baugenossenschaften und andere Gemeinnützige Wohnbauträger. Volkszählung 2000: Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus 9% Volkszählung 2000: Durchschnittsmieten in Fr % Wohneigentum Mietwohnungen Gemeinnützige % 0 Alle Mietw ohnungen Wohnungen von Mitgliedergenossenschaften Die Gemeinnützige Wohnbauträger haben in Luzern einen Marktanteil von rund 8 Prozent des gesamten Wohnungsmarkts (CH- Durchschnitt: 9 Prozent). Die Wohnungen von Mitgliedergenossenschaften sind 20 Prozent günstiger als die Gesamtheit der Mietwohnungen wenn man den Mietzins pro Quadratmeter berechnet, sind es 15 Prozent weniger. Nur etwa 10 Prozent aller gemeinnützigen Wohnungen beanspruchen zusätzlich Mittel der Wohnraumförderung (im Fall von Luzern sind das wie in fast allen Kantonen allein Mittel des Bundes). Die Wohnraumförderung betrifft also nur einen Bruchteil der gemeinnützigen Wohnungen, ist aber dennoch äusserst wirkungsvoll: Die unterstützten Wohnungen werden gezielt nur an Haushalte mit geringen Einkommen und Vermögen vermietet. Die geringeren Mietkosten äussern sich direkt in geringeren oder gar keinen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeausgaben für die betroffenen Haushalte. Auch nach Auslaufen der Wohnraumförderung bleiben die Wohnungen dank der Kostenmiete für weitere Jahrzehnte preisgünstig. Auch dies entlastet die öffentlichen Haushalte. Diese Zusammenhänge sind am Beispiel des Kantons Zürich exemplarisch nachgewiesen worden (Zürich ist einer der wenigen Kantone mit eigener kantonaler Wohnbauförderung):

4 Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung in Zahlen Beispiel Kanton Zürich 2000: Jährlicher Gesamt-Aufwand für Wohnbauförderung durch Bund, Kanton, Gemeinden im Jahr 2000 Jährliche Einsparungen bei Sozialhilfe und Zusatzleistungen AHV/IV Ausgelöstes Bauvolumen: ca 100 Mio/Jahr. Davon MwSt Dazu kommt als Nutzen für die MieterInnen eine jährliche Mietzinsverbilligung (im Vergleich zu den Bestandesmieten) von Aufwand 25 Mio Ertrag 22 Mio 7,5 Mio 34 Mio (Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung im Kanton Zürich, Statistik Info 17/2001, S. 6, 8) Allein auf der Ebene der öffentlichen Finanzen ist die Wohnraumförderung ein rentables Geschäft von anderen Zusatznutzen abgesehen. Verfassungsauftrag Art. 108 Wohnbau- und Wohneigentumsförderung 1 Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 2 Er fördert insbesondere die Beschaffung und Erschliessung von Land für den Wohnungsbau, die Rationalisierung und die Verbilligung des Wohnungsbaus sowie die Verbilligung der Wohnkosten. Verfassungsauftrag Nicht ohne Grund steht deshalb auch in der neuen Bundesverfassung ein klarer Auftrag zum wohnbaupolitischen Engagement des Bundes. 3 Er kann Vorschriften erlassen über die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau und die Baurationalisierung. 4 Er berücksichtigt dabei namentlich die Interessen von Familien, Betagten, Bedürftigen und Behinderten. 13 Eine letzte, wichtige Fussnote: Das alte WEG nicht verwechseln mit dem neuen WFG! Das alte Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) setzte ganz auf ständig steigende Immobilienpreise und ist deshalb mit der Immobilienkrise der Neunzigerjahre Schiffbruch gegangen. Die eidgenössischen Räte haben aus der Erfahrung gelernt und 2003 ein neues Wohnraumförderungsgesetz, das sogenannte WFG, verabschiedet. Es operiert ausschliesslich mit zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen. Dieses Modell hat sich im Kanton Zürich seit Jahrzehnten bewährt. Die Darlehen wurden ausnahmslos zurückbezahlt, entfalten jedoch nachhaltige Wirkung lange darüber hinaus. WEG ist nicht gleich WFG! Die neue Wohnraumförderung von 2003 hat aus Erfahrungen gelernt Gemeinnützige Bauträger als Partner Direkte Förderung nur durch rückzahlbare Darlehen Im Kanton Zürich seit Jahrzehnten bewährt

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