Entlastungsprogramm 2003: Argumente gegen eine Sistierung der Direktdarlehen des Bundes im Wohnraumförderungsgesetz
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- Katja Thomas
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1 Entlastungsprogramm 2003: Argumente gegen eine Sistierung der Direktdarlehen des Bundes im Wohnraumförderungsgesetz Das Wichtigste in Kürze Immer mehr Haushalte leiden unter dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Anstatt Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen der öffentlichen Hand: Entlastung durch preisgünstige Wohnungen mit gefördertem Wohnungsbau Rückzahlbare Darlehen sind für den Bund Investitionen und keine Subventionen à fonds perdu. Statt um Ausgaben von 244 Mio. Franken geht es nur um einen Zinsverzicht von 9 Mio. Franken. Wohnbauhilfe löst zusätzliche Investitionen aus. Dank zusätzlichen Steuereinnahmen ein gutes Geschäft für die Bundeskasse Die Kantone jetzt nicht im Stich lassen! Die gemeinnützigen Wohnbauträger können die Last nicht allein tragen. Preisgünstige Wohnungen als Schlüssel für die Zukunft des Standortes Schweiz Sparrunden bis zum Nullpunkt? Die Wohnraumförderung darf nicht willkürlich und rechtsungleich behandelt werden. Sistierung der Direktdarlehen widerspräche Verfassung und Gesetz. Wohneigentum für finanziell schwächere Eigentümer- und Schwellenhaushalte gezielt fördern Das BWO als unentbehrliches Kompetenzzentrum
2 Immer mehr Haushalte leiden unter dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen verschärft sich laufend, denn seit nunmehr zehn Jahren werden stets weniger neue Wohnungen erstellt. Auf ein Minimum geschrumpfte Leerwohnungsbestände zeigen, dass der Wohnungsmarkt mancherorts nicht mehr funktioniert. Dies belegt auch der Mietzinsindex, der in Jahresfrist trotz sinkender Hypothekarzinsen und Baukosten sogar leicht gestiegen ist. Durch die höheren Mieten verliert der Standort Schweiz an Attraktivität. Andererseits müssen heute viele Haushalte mit einem kleineren Budget auskommen und sind dadurch mehr als je auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Durch den Verfassungsauftrag steht der Bund klar in der Pflicht, seinen Beitrag für eine angemessene Wohnungsversorgung zu leisten. Anstatt Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen der öffentlichen Hand: Entlastung durch preisgünstige Wohnungen mit gefördertem Wohnungsbau Weil immer mehr Haushalte eine Marktmiete aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen können, müssen sie von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Diese Unterstützung kann jedoch dort ganz oder teilweise unterbleiben, wo die betreffenden Haushalte in ausgesprochen preisgünstigen, beispielsweise durch Direktdarlehen geförderten Wohnungen untergebracht sind. In einer Studie des Statistischen Amtes des Kantons Zürich heisst es dazu: Bei den bedarfsabhängig berechneten Zusatzleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfebeiträgen spart die öffentliche Hand im Kanton Zürich geschätzte 22 Millionen jährlich, weil potenzielle Leistungsbezüger dank subventionierter Wohnungen weniger oder gar keine solchen Leistungen beanspruchen. Rückzahlbare Darlehen sind für den Bund Investitionen und keine Subventionen à fonds perdu. Im Frühjahr 2003 haben die eidgenössischen Räte ein neues Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum beschlossen. Dessen wichtigstes Förderungsinstrument sind zinslose oder nieder verzinsliche Darlehen für Neubauten und Renovationen, die den Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Er richtet sie direkt an die Wohnbauträger aus, die sich verpflichten, die Zinsvergünstigung durch tiefere Mieten konsequent an die Mieterhaushalte weiter zu geben. Zudem müssen die Wohnbauträger sich bei der Vermietung an die Auflagen des Bundes bezüglich Einkommen und Personenzahl der Mieterschaft halten. Für die Direktdarlehen an Wohneigentümer gilt ebenfalls eine Einkommens-Obergrenze. Die Direktdarlehen des Bundes sind alles andere als Subventionen à fonds perdu, nämlich hypothekarisch gesicherte Finanzierungsdarlehen, die in einem bestimmten Zeitraum zurückbezahlt werden müssen. Sie werden entsprechend den Anlagekosten der betreffenden Wohnbauten bemessen und unterscheiden sich damit auch klar von den seinerzeitigen Vorschüssen des Bundes zur Grundverbilligung. Der Kanton Zürich, der seit Jahrzehnten seine Wohnbauförderung über zinsgünstige Finanzierungsdarlehen abwickelt, hat damit noch nie Verluste hinnehmen müssen: Sämtliche bisherigen Darlehen wurden auf Franken und Rappen zurückbezahlt. Die Rückflüsse 2
3 gehen in die Staatskasse. Deshalb erhält der Kanton Zürich gegenwärtig sogar mehr Wohnbaumittel zurück, als er ausbezahlt. Statt um Ausgaben von 244 Mio. geht es nur um einen Zinsverzicht von 9 Mio. Franken. In der Rechnung des Bundes wird einzig der Geldfluss betrachtet, ohne Unterschied zwischen Aufwendungen und Anlagen. Wenn in der Botschaft des Bundesrates Ausgaben von jährlich 244 Mio. Franken zur Förderung des Wohnungsbaus genannt werden, sind damit nämlich keine Auslagen gemeint, sondern Anlagen in zinsgünstigen Hypotheken. Sie belasten den Bund genau genommen nur im Ausmass der Zinsen, auf welche er verzichtet, was beim heutigen Zinsniveau pro Jahr ungefähr rund 9 Mio. Franken ausmachen dürfte. Dies aber auch erst, wenn der im Frühjahr 2003 vom Parlament gesprochene Rahmenkredit voll ausgeschöpft würde. Wohnbauhilfe löst zusätzliche Investitionen aus. Die Wohnraumförderung des Bundes bezweckt eine Versorgung mit Wohnraum, der ohne Bundeshilfe nicht gebaut oder renoviert würde, obwohl eine grosse Nachfrage besteht: Wohnungen für Haushalte mit niederen Einkommen. Das heisst, sie löst Investitionen aus, die sonst unterblieben. Sei es, weil die kommerziellen Investoren kein Interesse haben an diesem Marktsegment, sei es, weil die gemeinnützigen Wohnbauträger nicht über das erforderliche zinsgünstige Kapital verfügen. Zudem führen die Direktdarlehen des Bundes zu einem Leverage-Effekt, der ungleich höhere Investitionen auslöst als die vom Bund aufgewendeten Mittel. Wenn diese wegfallen, bleibt der Effekt aus und die entsprechenden Wohnungen fehlen weiterhin und es ergehen bedeutend weniger Aufträge an die Bauwirtschaft. Der Wegfall der Direktdarlehen durch das Entlastungsprogramm 2003 gäbe der Bau- und Immobilienwirtschaft mithin ein Signal in die falsche Richtung. Dank zusätzlicher Steuereinnahmen ein gutes Geschäft für die Bundeskasse Leider hat der Bundesrat keine Überlegungen vorgelegt zu den steuerlichen Folgen der Wohnraumförderung. Sonst hätte er einräumen müssen, dass aus den Direktdarlehen weit mehr Steuerleistungen an den Bund fliessen, als den Bund der Zinsverzicht kostet. Das zeigt schon eine einfache Rechnung: Die vom Bundesrat mit 244 Mio. bezifferten Darlehenssumme würde nach seinen Angaben in der Botschaft zum Wohnraumförderungsgesetz ein Bauvolumen (ohne Landkosten) von etwa 580 Mio. Franken auslösen. Die daraus dem Bund zufliessenden Erträge aus der Mehrwertsteuer würden 44 Mio. Franken betragen ein Mehrfaches der effektiven Kosten für den Bund durch den Zinsverzicht von 9 Mio. Franken! Für den Bund sind zudem nicht allein die Erträge aus der Mehrwertsteuer interessant, sondern beispielsweise auch die ebenfalls ausgelösten Beiträge an die Sozialversicherungen. Es ist daher nicht übertrieben zu sagen, dass die Direktdarlehen für den Bund ein gutes Geschäft sind, wenn die Erträge bei den Steuern und Abgaben mit betrachtet werden. Dagegen würde die vom Bundesrat beantragte Sistierung der Direktdarlehen zwar den Geldfluss entlasten, aber gleichzeitig die Bundeseinnahmen empfindlich schmälern. 3
4 Die Kantone jetzt nicht im Stich lassen Die erklärte Absicht des Bundesrates, die Kantone vermehrt an der Wohnraumförderung zu beteiligen, würde durch eine Sistierung der Direktdarlehen durchkreuzt. Das Beispiel des Kantons Zug, der soeben ein eigenes Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaus erlassen hat, zeigt dies. Das Gesetz wurde im Vertrauen darauf erlassen, dass es eine direkte Bundeshilfe gibt und dass im Regelfall diese Hilfen auf einander abgestimmt würden. Wenn der Bund nun jene Kantone (Zug, Genf, Zürich usw.), die tatsächlich zusammen mit ihm aktiv werden möchten, im Stich liesse, so würde das die Kantone ganz allgemein demotivieren und das Gegenteil dessen bewirken, was man auf Bundesebene anstrebt. Die gemeinnützigen Wohnbauträger können die Last nicht allein tragen. Die gemeinnützigen Wohnbauträger, das sind hauptsächlich Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen, haben sich im Mai 2003 eine Charta gegeben. Darin heisst es unter Punkt 2: Die gemeinnützigen Wohnbauträger bieten Wohnraum für alle Bevölkerungskreise an. Dabei streben sie so weit möglich eine Durchmischung an, die unterschiedliche Lebensstile zulässt und Schwache nicht ausgrenzt, sondern integriert. Sie berücksichtigen insbesondere Familien, Behinderte und Betagte und sind bestrebt, Wohnungen mit günstigen Mieten Haushalten mit geringen Einkommen zuzuteilen. Um weiterhin ihren Beitrag zur Versorgung des Landes mit bezahlbaren Mietwohnungen zu leisten, sind die gemeinnützigen Wohnbauträger darauf angewiesen, beim Wohnungsbau für Familien mit Kindern und besonders bedürftige Haushalte zinslose Darlehen der öffentlichen Hand zu erhalten. Kleinere und neu gegründete Baugenossenschaften können ohne Direktdarlehen kaum daran denken, Wohnungen mit erschwinglichen Mieten zu bauen. Die mittleren und grösseren Baugenossenschaften sind zwar in der Lage, durch interne Ausgleichsmassnahmen neue oder renovierte Wohnungen etwas zu verbilligen. Dies allein reicht aber nicht aus; es braucht eine wenn auch rückzahlbare Leistung der öffentlichen Hand. Die Genossenschaftsvorstände und namentlich die Generalversammlungen, die in der Regel Bauprojekte genehmigen müssen, dürfen erwarten, dass der Bund durch die Gewährung von Direktdarlehen die Bereitschaft bekundet, seinen Teil an den Service Public der gemeinnützigen Wohnbauträger zu leisten. Preisgünstige Wohnungen als Schlüssel für die Zukunft des Standortes Schweiz Zwei Schlüsselgrössen für die zukünftige Entwicklung der Schweiz hängen direkt davon ab, dass genügend bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist: Das Schicksal der Siedlungsräume und die Altersstruktur der Bevölkerung. Attraktive, gut ausgestatte Siedlungsräume sind ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz im internationalen Wettbewerb. Die Voraussetzung dafür bildet ein ausgewogenes Angebot an Wohnraum, wie es heute besteht, aber in Zukunft nur bewahrt werden kann, wenn weiterhin gewisse Lücken des freien Wohnungsmarktes durch gemeinnützige Wohnbauträger mit der Hilfe von Bund, Kantonen und Gemeinden korrigiert werden. Eine Sistierung dieser Bestrebungen könnte zu Problemen führen, die im Nachhinein kaum mehr zu lösen wären. Der Rückgang der Geburten als weitere Schlüsselgrösse und die sich dadurch abzeichnende Überalterung der Gesellschaft hat eine wichtige Ursache 4
5 darin, dass Haushalte mit Kindern sich die gängigen Wohnungsmieten nicht leisten können. Für sie nun sind die Direktdarlehen des Bundes in erster Linie bestimmt. Sparrunden bis zum Nullpunkt? Der Bundesrat bezifferte in seiner Vernehmlassungsvorlage vom Mai 2001 den Finanzbedarf für Darlehen zur Finanzierung von preisgünstigen Mietwohnungen und für die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum in den Jahren 2003 bis 2008 auf Mio. Franken. Kurz danach wurde in einer ersten Sparrunde dieser Betrag und damit das Förderungsvolumen um 28 % auf Mio. Franken gekürzt. Dieser Betrag ging ein in den Entwurf des Bundesbeschlusses über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum und wurde vom Ständerat am 12. Juni 2002 gutgeheissen. In den Beratungen des Parlamentes im März 2003 und der folgenden Differenzbereinigung wurde der bereits reduzierte Betrag von erneut gekürzt, auf 300 Mio. Franken um 57 % gegenüber dem ursprünglichen Betrag. Anstatt zu anerkennen, dass die Wohnbauförderung ihr Sparopfer bereits geleistet hat, will der Bundesrat nun die direkten Darlehen auf Null reduzieren. Die Wohnraumförderung darf nicht willkürlich und rechtsungleich behandelt werden. Während der Bundesrat bei den Direktdarlehen des Bundes gemäss Wohnraumförderungsgesetz, trotz bereits erfolgter, drastischer Kürzungen gleich tabula rasa machen will, müssen Dutzende anderer Aufgabenbereiche, die bisher keinen derartigen Abbau erfuhren, im Entlastungsprogramm nur eine Verkleinerung ihrer Mittel hinnehmen. Dies bedeutet, dass die Wohnraumförderung in willkürlicher, rechtsungleicher Weise behandelt werden soll. Eine ungleiche Behandlung erfährt die Wohnraumförderung auch im soeben vom Parlament verabschiedeten Steuerpaket. Die darin vorgesehen Steuererleichterungen kommen dem Wohneigentum zu Gute, während die Ersteller, Vermieter und die Mieterschaft von Mietwohnungen leer ausgehen. Sistierung der Direktdarlehen widerspräche Verfassung und Gesetz. Durch eine Sistierung der Direktdarlehen würde der wichtigste direkt wirksame Massnahmenbereich des Wohnraumförderungsgesetzes bis zum Jahr 2008 stillgelegt. Der Bundesrat räumt ein, mit den verbleibenden Massnahmen könne dem verfassungsmässigen Auftrag noch teilweise nachgekommen werden (Botschaft S. 60). Dieses Teilweise genügt aber nicht, damit der Bund seinen Verfassungsauftrag bezüglich der Wohnbau- und Eigentumsförderung ausreichend erfüllt. Die Sistierung widerspricht ferner dem klaren Willen des Parlamentes, den es im Frühjahr 2003 durch die Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Ausdruck gebracht hat. 5
6 Wohneigentum für finanziell schwächere Eigentümer- und Schwellenhaushalte gezielt fördern Die Politik des Bundes zur angemessenen Versorgung mit Mietwohnungen und Wohneigentum steht auf zwei Pfeilern. Bei den Mietwohnungen sind es primär direkte und indirekte Finanzierungshilfen. Beim Wohneigentum sind es hauptsächlich Steuererleichterungen, dazu zinslose oder zinsgünstige Darlehen an finanziell schwächere Haushalte, die Wohneigentum erwerben oder erneuern wollen. Der vorgesehene Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums (Verzicht auf die Eigenmietwertbesteuerung) erfüllt den Wohnungseigentümern ein wichtiges Anliegen und hilft der Wohneigentumsförderung. In diesem Sinne beschlossen die eidgenössischen Räte im Juni 2003 für aktuelle und angehende Wohneigentümer Steuerreduktionen in einem Umfang von schätzungsweise 480 Millionen Franken. Daher wäre es unverantwortlich, wenn nun andererseits die an sich schon bescheidene Direkthilfe für Mietwohnungen (finanzielle Belastung des Bundes jährlich weniger als 10 Mio. Franken) wegfiele. Eine ausgewogene Wohnraumpolitik erfordert die Gleichbehandlung der Förderung bei Mietwohnungen und beim Wohneigentum. Wohnungs- und Hauseigentümer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen werden mit den Steuererleichterungen nur unerheblich entlastet. Diese vor allem im ländlichen Raum angesiedelten Eigentümer könnten aber ähnlich wie die Mieterhaushalte von den Direktdarlehen des Bundes profitieren, wenn sie Wohneigentum erneuern oder erstellen. Wird der Pfeiler Steuererleichterungen für die Wohneigentümer verstärkt und der Pfeiler direkte Finanzierungshilfen, der vor allem der finanziell schwächer gestellten Bevölkerung zu Gute kommt, mit dem Entlastungsprogramm 2003 eliminiert, so benachteiligt dies auch einen Teil der aktuellen und potenziellen Wohnungseigentümer. Eine derart einseitige Wohnraum- und Eigentumspolitik wäre politisch unglaubwürdig und würde den Fortbestand des gesamten Verfassungsauftrages, einschliesslich der Wohneigentumsförderung, gefährden. Das BWO als unentbehrliches Kompetenzzentrum Das Wohnen ist und bleibt ein entscheidender politischer und wirtschaftlicher Faktor: Die Ausgaben für das Wohnen bilden den grössten einzelne Budgetposten der schweizerischen Haushalte. Sozialpolitik, öffentliche Sicherheit, Verkehr und Wohnen hängen eng zusammen. Das Bild unserer Dörfer und Städte wird durch die Wohnsiedlungen geprägt. Für das Wohnen wird ein wesentlicher Teil der Energie verbraucht. Das Mietrecht ist Gegenstand andauernder politischer Kontroversen. Für diese und weitere Fragen besitzt der Bund mit dem Bundesamt für Wohnungswesen das unentbehrliche Kompetenzzentrum. Selbst durch eine vorübergehende Einstellung der direkten Bundesdarlehen verlöre des Bundesamt einen Teil seines Fachpersonals und damit seiner fachlichen Kompetenz. Zürich, Luzern und Lausanne, 23. Juli 2003 FN 6
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