Entlastungsprogramm 2003: Argumente gegen eine Sistierung der Direktdarlehen des Bundes im Wohnraumförderungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entlastungsprogramm 2003: Argumente gegen eine Sistierung der Direktdarlehen des Bundes im Wohnraumförderungsgesetz"

Transkript

1 Entlastungsprogramm 2003: Argumente gegen eine Sistierung der Direktdarlehen des Bundes im Wohnraumförderungsgesetz Das Wichtigste in Kürze Immer mehr Haushalte leiden unter dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Anstatt Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen der öffentlichen Hand: Entlastung durch preisgünstige Wohnungen mit gefördertem Wohnungsbau Rückzahlbare Darlehen sind für den Bund Investitionen und keine Subventionen à fonds perdu. Statt um Ausgaben von 244 Mio. Franken geht es nur um einen Zinsverzicht von 9 Mio. Franken. Wohnbauhilfe löst zusätzliche Investitionen aus. Dank zusätzlichen Steuereinnahmen ein gutes Geschäft für die Bundeskasse Die Kantone jetzt nicht im Stich lassen! Die gemeinnützigen Wohnbauträger können die Last nicht allein tragen. Preisgünstige Wohnungen als Schlüssel für die Zukunft des Standortes Schweiz Sparrunden bis zum Nullpunkt? Die Wohnraumförderung darf nicht willkürlich und rechtsungleich behandelt werden. Sistierung der Direktdarlehen widerspräche Verfassung und Gesetz. Wohneigentum für finanziell schwächere Eigentümer- und Schwellenhaushalte gezielt fördern Das BWO als unentbehrliches Kompetenzzentrum

2 Immer mehr Haushalte leiden unter dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen verschärft sich laufend, denn seit nunmehr zehn Jahren werden stets weniger neue Wohnungen erstellt. Auf ein Minimum geschrumpfte Leerwohnungsbestände zeigen, dass der Wohnungsmarkt mancherorts nicht mehr funktioniert. Dies belegt auch der Mietzinsindex, der in Jahresfrist trotz sinkender Hypothekarzinsen und Baukosten sogar leicht gestiegen ist. Durch die höheren Mieten verliert der Standort Schweiz an Attraktivität. Andererseits müssen heute viele Haushalte mit einem kleineren Budget auskommen und sind dadurch mehr als je auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Durch den Verfassungsauftrag steht der Bund klar in der Pflicht, seinen Beitrag für eine angemessene Wohnungsversorgung zu leisten. Anstatt Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen der öffentlichen Hand: Entlastung durch preisgünstige Wohnungen mit gefördertem Wohnungsbau Weil immer mehr Haushalte eine Marktmiete aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen können, müssen sie von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Diese Unterstützung kann jedoch dort ganz oder teilweise unterbleiben, wo die betreffenden Haushalte in ausgesprochen preisgünstigen, beispielsweise durch Direktdarlehen geförderten Wohnungen untergebracht sind. In einer Studie des Statistischen Amtes des Kantons Zürich heisst es dazu: Bei den bedarfsabhängig berechneten Zusatzleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfebeiträgen spart die öffentliche Hand im Kanton Zürich geschätzte 22 Millionen jährlich, weil potenzielle Leistungsbezüger dank subventionierter Wohnungen weniger oder gar keine solchen Leistungen beanspruchen. Rückzahlbare Darlehen sind für den Bund Investitionen und keine Subventionen à fonds perdu. Im Frühjahr 2003 haben die eidgenössischen Räte ein neues Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum beschlossen. Dessen wichtigstes Förderungsinstrument sind zinslose oder nieder verzinsliche Darlehen für Neubauten und Renovationen, die den Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Er richtet sie direkt an die Wohnbauträger aus, die sich verpflichten, die Zinsvergünstigung durch tiefere Mieten konsequent an die Mieterhaushalte weiter zu geben. Zudem müssen die Wohnbauträger sich bei der Vermietung an die Auflagen des Bundes bezüglich Einkommen und Personenzahl der Mieterschaft halten. Für die Direktdarlehen an Wohneigentümer gilt ebenfalls eine Einkommens-Obergrenze. Die Direktdarlehen des Bundes sind alles andere als Subventionen à fonds perdu, nämlich hypothekarisch gesicherte Finanzierungsdarlehen, die in einem bestimmten Zeitraum zurückbezahlt werden müssen. Sie werden entsprechend den Anlagekosten der betreffenden Wohnbauten bemessen und unterscheiden sich damit auch klar von den seinerzeitigen Vorschüssen des Bundes zur Grundverbilligung. Der Kanton Zürich, der seit Jahrzehnten seine Wohnbauförderung über zinsgünstige Finanzierungsdarlehen abwickelt, hat damit noch nie Verluste hinnehmen müssen: Sämtliche bisherigen Darlehen wurden auf Franken und Rappen zurückbezahlt. Die Rückflüsse 2

3 gehen in die Staatskasse. Deshalb erhält der Kanton Zürich gegenwärtig sogar mehr Wohnbaumittel zurück, als er ausbezahlt. Statt um Ausgaben von 244 Mio. geht es nur um einen Zinsverzicht von 9 Mio. Franken. In der Rechnung des Bundes wird einzig der Geldfluss betrachtet, ohne Unterschied zwischen Aufwendungen und Anlagen. Wenn in der Botschaft des Bundesrates Ausgaben von jährlich 244 Mio. Franken zur Förderung des Wohnungsbaus genannt werden, sind damit nämlich keine Auslagen gemeint, sondern Anlagen in zinsgünstigen Hypotheken. Sie belasten den Bund genau genommen nur im Ausmass der Zinsen, auf welche er verzichtet, was beim heutigen Zinsniveau pro Jahr ungefähr rund 9 Mio. Franken ausmachen dürfte. Dies aber auch erst, wenn der im Frühjahr 2003 vom Parlament gesprochene Rahmenkredit voll ausgeschöpft würde. Wohnbauhilfe löst zusätzliche Investitionen aus. Die Wohnraumförderung des Bundes bezweckt eine Versorgung mit Wohnraum, der ohne Bundeshilfe nicht gebaut oder renoviert würde, obwohl eine grosse Nachfrage besteht: Wohnungen für Haushalte mit niederen Einkommen. Das heisst, sie löst Investitionen aus, die sonst unterblieben. Sei es, weil die kommerziellen Investoren kein Interesse haben an diesem Marktsegment, sei es, weil die gemeinnützigen Wohnbauträger nicht über das erforderliche zinsgünstige Kapital verfügen. Zudem führen die Direktdarlehen des Bundes zu einem Leverage-Effekt, der ungleich höhere Investitionen auslöst als die vom Bund aufgewendeten Mittel. Wenn diese wegfallen, bleibt der Effekt aus und die entsprechenden Wohnungen fehlen weiterhin und es ergehen bedeutend weniger Aufträge an die Bauwirtschaft. Der Wegfall der Direktdarlehen durch das Entlastungsprogramm 2003 gäbe der Bau- und Immobilienwirtschaft mithin ein Signal in die falsche Richtung. Dank zusätzlicher Steuereinnahmen ein gutes Geschäft für die Bundeskasse Leider hat der Bundesrat keine Überlegungen vorgelegt zu den steuerlichen Folgen der Wohnraumförderung. Sonst hätte er einräumen müssen, dass aus den Direktdarlehen weit mehr Steuerleistungen an den Bund fliessen, als den Bund der Zinsverzicht kostet. Das zeigt schon eine einfache Rechnung: Die vom Bundesrat mit 244 Mio. bezifferten Darlehenssumme würde nach seinen Angaben in der Botschaft zum Wohnraumförderungsgesetz ein Bauvolumen (ohne Landkosten) von etwa 580 Mio. Franken auslösen. Die daraus dem Bund zufliessenden Erträge aus der Mehrwertsteuer würden 44 Mio. Franken betragen ein Mehrfaches der effektiven Kosten für den Bund durch den Zinsverzicht von 9 Mio. Franken! Für den Bund sind zudem nicht allein die Erträge aus der Mehrwertsteuer interessant, sondern beispielsweise auch die ebenfalls ausgelösten Beiträge an die Sozialversicherungen. Es ist daher nicht übertrieben zu sagen, dass die Direktdarlehen für den Bund ein gutes Geschäft sind, wenn die Erträge bei den Steuern und Abgaben mit betrachtet werden. Dagegen würde die vom Bundesrat beantragte Sistierung der Direktdarlehen zwar den Geldfluss entlasten, aber gleichzeitig die Bundeseinnahmen empfindlich schmälern. 3

4 Die Kantone jetzt nicht im Stich lassen Die erklärte Absicht des Bundesrates, die Kantone vermehrt an der Wohnraumförderung zu beteiligen, würde durch eine Sistierung der Direktdarlehen durchkreuzt. Das Beispiel des Kantons Zug, der soeben ein eigenes Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaus erlassen hat, zeigt dies. Das Gesetz wurde im Vertrauen darauf erlassen, dass es eine direkte Bundeshilfe gibt und dass im Regelfall diese Hilfen auf einander abgestimmt würden. Wenn der Bund nun jene Kantone (Zug, Genf, Zürich usw.), die tatsächlich zusammen mit ihm aktiv werden möchten, im Stich liesse, so würde das die Kantone ganz allgemein demotivieren und das Gegenteil dessen bewirken, was man auf Bundesebene anstrebt. Die gemeinnützigen Wohnbauträger können die Last nicht allein tragen. Die gemeinnützigen Wohnbauträger, das sind hauptsächlich Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen, haben sich im Mai 2003 eine Charta gegeben. Darin heisst es unter Punkt 2: Die gemeinnützigen Wohnbauträger bieten Wohnraum für alle Bevölkerungskreise an. Dabei streben sie so weit möglich eine Durchmischung an, die unterschiedliche Lebensstile zulässt und Schwache nicht ausgrenzt, sondern integriert. Sie berücksichtigen insbesondere Familien, Behinderte und Betagte und sind bestrebt, Wohnungen mit günstigen Mieten Haushalten mit geringen Einkommen zuzuteilen. Um weiterhin ihren Beitrag zur Versorgung des Landes mit bezahlbaren Mietwohnungen zu leisten, sind die gemeinnützigen Wohnbauträger darauf angewiesen, beim Wohnungsbau für Familien mit Kindern und besonders bedürftige Haushalte zinslose Darlehen der öffentlichen Hand zu erhalten. Kleinere und neu gegründete Baugenossenschaften können ohne Direktdarlehen kaum daran denken, Wohnungen mit erschwinglichen Mieten zu bauen. Die mittleren und grösseren Baugenossenschaften sind zwar in der Lage, durch interne Ausgleichsmassnahmen neue oder renovierte Wohnungen etwas zu verbilligen. Dies allein reicht aber nicht aus; es braucht eine wenn auch rückzahlbare Leistung der öffentlichen Hand. Die Genossenschaftsvorstände und namentlich die Generalversammlungen, die in der Regel Bauprojekte genehmigen müssen, dürfen erwarten, dass der Bund durch die Gewährung von Direktdarlehen die Bereitschaft bekundet, seinen Teil an den Service Public der gemeinnützigen Wohnbauträger zu leisten. Preisgünstige Wohnungen als Schlüssel für die Zukunft des Standortes Schweiz Zwei Schlüsselgrössen für die zukünftige Entwicklung der Schweiz hängen direkt davon ab, dass genügend bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist: Das Schicksal der Siedlungsräume und die Altersstruktur der Bevölkerung. Attraktive, gut ausgestatte Siedlungsräume sind ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz im internationalen Wettbewerb. Die Voraussetzung dafür bildet ein ausgewogenes Angebot an Wohnraum, wie es heute besteht, aber in Zukunft nur bewahrt werden kann, wenn weiterhin gewisse Lücken des freien Wohnungsmarktes durch gemeinnützige Wohnbauträger mit der Hilfe von Bund, Kantonen und Gemeinden korrigiert werden. Eine Sistierung dieser Bestrebungen könnte zu Problemen führen, die im Nachhinein kaum mehr zu lösen wären. Der Rückgang der Geburten als weitere Schlüsselgrösse und die sich dadurch abzeichnende Überalterung der Gesellschaft hat eine wichtige Ursache 4

5 darin, dass Haushalte mit Kindern sich die gängigen Wohnungsmieten nicht leisten können. Für sie nun sind die Direktdarlehen des Bundes in erster Linie bestimmt. Sparrunden bis zum Nullpunkt? Der Bundesrat bezifferte in seiner Vernehmlassungsvorlage vom Mai 2001 den Finanzbedarf für Darlehen zur Finanzierung von preisgünstigen Mietwohnungen und für die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum in den Jahren 2003 bis 2008 auf Mio. Franken. Kurz danach wurde in einer ersten Sparrunde dieser Betrag und damit das Förderungsvolumen um 28 % auf Mio. Franken gekürzt. Dieser Betrag ging ein in den Entwurf des Bundesbeschlusses über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum und wurde vom Ständerat am 12. Juni 2002 gutgeheissen. In den Beratungen des Parlamentes im März 2003 und der folgenden Differenzbereinigung wurde der bereits reduzierte Betrag von erneut gekürzt, auf 300 Mio. Franken um 57 % gegenüber dem ursprünglichen Betrag. Anstatt zu anerkennen, dass die Wohnbauförderung ihr Sparopfer bereits geleistet hat, will der Bundesrat nun die direkten Darlehen auf Null reduzieren. Die Wohnraumförderung darf nicht willkürlich und rechtsungleich behandelt werden. Während der Bundesrat bei den Direktdarlehen des Bundes gemäss Wohnraumförderungsgesetz, trotz bereits erfolgter, drastischer Kürzungen gleich tabula rasa machen will, müssen Dutzende anderer Aufgabenbereiche, die bisher keinen derartigen Abbau erfuhren, im Entlastungsprogramm nur eine Verkleinerung ihrer Mittel hinnehmen. Dies bedeutet, dass die Wohnraumförderung in willkürlicher, rechtsungleicher Weise behandelt werden soll. Eine ungleiche Behandlung erfährt die Wohnraumförderung auch im soeben vom Parlament verabschiedeten Steuerpaket. Die darin vorgesehen Steuererleichterungen kommen dem Wohneigentum zu Gute, während die Ersteller, Vermieter und die Mieterschaft von Mietwohnungen leer ausgehen. Sistierung der Direktdarlehen widerspräche Verfassung und Gesetz. Durch eine Sistierung der Direktdarlehen würde der wichtigste direkt wirksame Massnahmenbereich des Wohnraumförderungsgesetzes bis zum Jahr 2008 stillgelegt. Der Bundesrat räumt ein, mit den verbleibenden Massnahmen könne dem verfassungsmässigen Auftrag noch teilweise nachgekommen werden (Botschaft S. 60). Dieses Teilweise genügt aber nicht, damit der Bund seinen Verfassungsauftrag bezüglich der Wohnbau- und Eigentumsförderung ausreichend erfüllt. Die Sistierung widerspricht ferner dem klaren Willen des Parlamentes, den es im Frühjahr 2003 durch die Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Ausdruck gebracht hat. 5

6 Wohneigentum für finanziell schwächere Eigentümer- und Schwellenhaushalte gezielt fördern Die Politik des Bundes zur angemessenen Versorgung mit Mietwohnungen und Wohneigentum steht auf zwei Pfeilern. Bei den Mietwohnungen sind es primär direkte und indirekte Finanzierungshilfen. Beim Wohneigentum sind es hauptsächlich Steuererleichterungen, dazu zinslose oder zinsgünstige Darlehen an finanziell schwächere Haushalte, die Wohneigentum erwerben oder erneuern wollen. Der vorgesehene Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums (Verzicht auf die Eigenmietwertbesteuerung) erfüllt den Wohnungseigentümern ein wichtiges Anliegen und hilft der Wohneigentumsförderung. In diesem Sinne beschlossen die eidgenössischen Räte im Juni 2003 für aktuelle und angehende Wohneigentümer Steuerreduktionen in einem Umfang von schätzungsweise 480 Millionen Franken. Daher wäre es unverantwortlich, wenn nun andererseits die an sich schon bescheidene Direkthilfe für Mietwohnungen (finanzielle Belastung des Bundes jährlich weniger als 10 Mio. Franken) wegfiele. Eine ausgewogene Wohnraumpolitik erfordert die Gleichbehandlung der Förderung bei Mietwohnungen und beim Wohneigentum. Wohnungs- und Hauseigentümer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen werden mit den Steuererleichterungen nur unerheblich entlastet. Diese vor allem im ländlichen Raum angesiedelten Eigentümer könnten aber ähnlich wie die Mieterhaushalte von den Direktdarlehen des Bundes profitieren, wenn sie Wohneigentum erneuern oder erstellen. Wird der Pfeiler Steuererleichterungen für die Wohneigentümer verstärkt und der Pfeiler direkte Finanzierungshilfen, der vor allem der finanziell schwächer gestellten Bevölkerung zu Gute kommt, mit dem Entlastungsprogramm 2003 eliminiert, so benachteiligt dies auch einen Teil der aktuellen und potenziellen Wohnungseigentümer. Eine derart einseitige Wohnraum- und Eigentumspolitik wäre politisch unglaubwürdig und würde den Fortbestand des gesamten Verfassungsauftrages, einschliesslich der Wohneigentumsförderung, gefährden. Das BWO als unentbehrliches Kompetenzzentrum Das Wohnen ist und bleibt ein entscheidender politischer und wirtschaftlicher Faktor: Die Ausgaben für das Wohnen bilden den grössten einzelne Budgetposten der schweizerischen Haushalte. Sozialpolitik, öffentliche Sicherheit, Verkehr und Wohnen hängen eng zusammen. Das Bild unserer Dörfer und Städte wird durch die Wohnsiedlungen geprägt. Für das Wohnen wird ein wesentlicher Teil der Energie verbraucht. Das Mietrecht ist Gegenstand andauernder politischer Kontroversen. Für diese und weitere Fragen besitzt der Bund mit dem Bundesamt für Wohnungswesen das unentbehrliche Kompetenzzentrum. Selbst durch eine vorübergehende Einstellung der direkten Bundesdarlehen verlöre des Bundesamt einen Teil seines Fachpersonals und damit seiner fachlichen Kompetenz. Zürich, Luzern und Lausanne, 23. Juli 2003 FN 6

Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004

Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004 Informationsanlass für Mitglieder der Bundesversammlung Mittwoch, 29. September 2004 Ziele des Wohnbunds: Information über Bedeutung und Nutzen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Information über den Nutzen

Mehr

Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Bundesamt für Wohnungswesen BWO Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Leben und Altwerden einsam oder gemeinsam 21. Oktober 2011 Bundesamt für Wohnungswesen BWO Richtet seine Aufgaben nach verfassungsrechtlichen

Mehr

Tagung Städteverband «Wohnungsnot in Städten und Agglomerationen - Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze» 12. September 2013 Solothurn

Tagung Städteverband «Wohnungsnot in Städten und Agglomerationen - Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze» 12. September 2013 Solothurn Tagung Städteverband «Wohnungsnot in Städten und Agglomerationen - Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze» Solothurn Gemeinnütziger Wohnungsbau kein «linkes» Gedankengut Daniel Burri, Präsident

Mehr

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Storchengasse 6 2540 Grenchen recht@bwo.admin.ch Bern, 12. Juli 2017 Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit

Mehr

Eidgenössische Wohnungspolitik aktuell

Eidgenössische Wohnungspolitik aktuell Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Eidgenössische Wohnungspolitik aktuell Delegiertenversammlung WOHNEN SCHWEIZ 12. Juni 2017 Ernst Hauri, Direktor BWO Übersicht

Mehr

Peter Schmid, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich

Peter Schmid, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich Peter Schmid, Präsident Wohnbaugenossenschaften Zürich Wie Sie bereits gehört haben, sind die Wohnbaugenossenschaften in den letzten Monaten groben Anwürfen und Unterstellungen ausgesetzt gewesen. Es werden

Mehr

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Lage auf dem Wohnungsmarkt

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Lage auf dem Wohnungsmarkt Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Schwyz Lage auf dem Wohnungsmarkt Einsiedeln, 23. Februar 2012 Aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt

Mehr

Inhalt. Bezahlbar wohnen in Köniz Die Initiative

Inhalt. Bezahlbar wohnen in Köniz Die Initiative Inhalt Die Entwicklung der Mietzinse in Köniz Anteil der Wohnkosten am Bruttohaushaltseinkommen Der Leerwohnungsbestand in Köniz Der Inhalt der Initiative Die Argumente Wer trägt die Könizer Wohninitiative

Mehr

Förderung von preisgünstigem Wohnraum auf Gemeindeebene

Förderung von preisgünstigem Wohnraum auf Gemeindeebene Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Förderung von preisgünstigem Wohnraum auf Gemeindeebene Ernst Hauri, Direktor BWO Übersicht Besteht

Mehr

Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut. Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand

Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut. Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand Es gilt das gesprochene Wort Generalversammlung vom 28. Mai 2009 Siedlungsgenossenschaft Wylergut Kurzreferat RR Neuhaus Bedeutung von Wohnbaugenossenschaften aus Sicht der öffentlichen Hand Liebe Genossenschafterinnen

Mehr

Gemeinnütziger Wohnungsbau im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und Markt

Gemeinnütziger Wohnungsbau im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und Markt Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Wohnungswesen BWO Gemeinnütziger Wohnungsbau im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und Markt Ernst Hauri, Direktor, Bundesamt für

Mehr

Preisgünstiger Wohnungsbau Ein praktischer Baukasten für Städte und Gemeinden

Preisgünstiger Wohnungsbau Ein praktischer Baukasten für Städte und Gemeinden Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Preisgünstiger Wohnungsbau Ein praktischer Baukasten für Städte und Gemeinden 31. Oktober 2015 «Kantone

Mehr

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee

Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» 15. September 2016 Sursee Themenveranstaltung «Der Detailhandel im Wandel preisgünstiger Wohnraum Herausforderungen und Chancen der Innenentwicklung» Sursee Die Renaissance der Genossenschaften Daniel Burri, Präsident WOHNEN SCHWEIZ

Mehr

Mietwohnungsneubau 2.0 Bezahlbarer Wohnraum durch Neubau

Mietwohnungsneubau 2.0 Bezahlbarer Wohnraum durch Neubau Mietwohnungsneubau 2.0 Bezahlbarer Wohnraum durch Neubau Matthias Günther Tel: 0511/990 94 20 Eduard Pestel Institut für Systemforschung e.v. Hannover März 2015 Was führte zu den Wohnungsknappheiten in

Mehr

Wohnbaugenossenschaft Baarburg. Informationsveranstaltung 2 Samstag, 14. Mai Herzlich willkommen

Wohnbaugenossenschaft Baarburg. Informationsveranstaltung 2 Samstag, 14. Mai Herzlich willkommen Wohnbaugenossenschaft Baarburg Informationsveranstaltung 2 Samstag, 14. Mai 2011 Herzlich willkommen Wir was Ihnen heute präsentieren: WBG Baarburg Die Überbauung Schürmatt Haus D und die Baukosten Zusatzangebote

Mehr

Forschungsprojekt Demografie + Wohnungswirtschaft Fallstudie SVIT Senior: Zugang zum Wohnungsmarkt

Forschungsprojekt Demografie + Wohnungswirtschaft Fallstudie SVIT Senior: Zugang zum Wohnungsmarkt Forschungsprojekt Demografie + Wohnungswirtschaft Fallstudie SVIT Senior: Zugang zum Wohnungsmarkt Hans Peter Thomi, SVIT Senior Dr. Joëlle Zimmerli, Zimraum Raum + Gesellschaft Pilotprojekt Wohnraum für

Mehr

Preisgünstiges Wohnen in der Region Bern

Preisgünstiges Wohnen in der Region Bern Preisgünstiges Wohnen in der Region Bern Referat von Evi Allemann Nationalrätin, Präsidentin MieterInnenverband Kanton Bern Mietzinsentwicklung Bestandesmieten und Teuerung seit 2008 Quelle: Mietpreisindex

Mehr

Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts

Mehr

Eidgenössische Volksinitiative. «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ. Deine Stimme zählt!

Eidgenössische Volksinitiative. «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ. Deine Stimme zählt! Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ Deine Stimme zählt! www.familieninitiativen.ch gestellte Fragen 1. Was will die Initiative «Familie stärken!

Mehr

FDP-Fraktion betreffend Wohnungsstruktur in Wädenswil und Au und dem Zusammenhang mit Steuerzahlern

FDP-Fraktion betreffend Wohnungsstruktur in Wädenswil und Au und dem Zusammenhang mit Steuerzahlern Schriftliche Anfrage vom 22. Januar 2010 32.02/40.00 FDP-Fraktion betreffend Wohnungsstruktur in Wädenswil und Au und dem Zusammenhang mit Steuerzahlern Wortlaut der Anfrage Immer wieder werden von politischer

Mehr

STRATEGIEN FÜR BEZAHLBARES WOHNEN IN DER STADT

STRATEGIEN FÜR BEZAHLBARES WOHNEN IN DER STADT STRATEGIEN FÜR BEZAHLBARES WOHNEN IN DER STADT WELCHEN BEITRAG KANN DER NEUBAU ANGESICHTS NEUER WOHNUNGSKNAPPHEIT LEISTEN? Arnt von Bodelschwingh Prof. Dr. Götz von Rohr 11.04.2013 1 2 105,0 104,0 103,0

Mehr

Interpellation Luca Tenchio und Mitunterzeichnende betreffend. Sozialem und gemeinnützigem Wohnungsbau in der Stadt Chur

Interpellation Luca Tenchio und Mitunterzeichnende betreffend. Sozialem und gemeinnützigem Wohnungsbau in der Stadt Chur Stadt Chur Antwort des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.22/2009 634.15 Interpellation Luca Tenchio und Mitunterzeichnende betreffend Sozialem und gemeinnützigem Wohnungsbau in der Stadt Chur Gemäss dem

Mehr

Leitbild. Unser Leitbild. Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW

Leitbild. Unser Leitbild. Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW Leitbild Unser Leitbild Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW Angebot Unser Angebot Selbstbestimmt in der eigenen Wohnung alt werden und wenn nötig auf Unterstützung zählen können: Dieses attraktive

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Mai 2014 KR-Nr. 61/2014 593. Anfrage (Wirksamkeit von staatlichen Investitionen im Wohnungsmarkt) Kantonsrat Josef Wiederkehr,

Mehr

BEANTWORTUNG ANFRAGE 583 GEMEINNÜTZIGER WOHNUNGSBAU MARKUS WANNER

BEANTWORTUNG ANFRAGE 583 GEMEINNÜTZIGER WOHNUNGSBAU MARKUS WANNER Uster, 14. Januar 2014 Nr. 583/2013 Seite 1/5 An die Mitglieder des Gemeinderates Uster BEANTWORTUNG ANFRAGE 583 GEMEINNÜTZIGER WOHNUNGSBAU MARKUS WANNER Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen

Mehr

VERMIETUNGSKRITERIEN DER GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAUTRÄGER IN DER SCHWEIZ

VERMIETUNGSKRITERIEN DER GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAUTRÄGER IN DER SCHWEIZ VERMIETUNGSKRITERIEN DER GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAUTRÄGER IN DER SCHWEIZ Eine Studie zur Anwendung von Belegungsvorgaben und Einkommenslimiten bei 1000 gemeinnützigen Wohnbauträgern Zusammenfassung Vermietungskriterien

Mehr

Gesetz über die Förderung des Baues von Alters-, Invaliden- und Familienwohnungen sowie die Regional- und Ortsplanung

Gesetz über die Förderung des Baues von Alters-, Invaliden- und Familienwohnungen sowie die Regional- und Ortsplanung Gesetz über die Förderung des Baues von Alters-, Invaliden- und Familienwohnungen sowie die Regional- und Ortsplanung Vom 14. Januar 1969 (Stand 1. April 1994) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Kanton Zug Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

Kanton Zug Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Kanton Zug 85. Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Vom 0. Januar 00 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung

Mehr

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) Kanton Zug Vorlage Nr. 000.7 (Laufnummer 0 998) Ergebnis der. Lesung im Kantonsrat vom. Oktober 00 Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom... Der Kantonsrat

Mehr

Orientierungsversammlung. vom 19. Februar 2018

Orientierungsversammlung. vom 19. Februar 2018 Orientierungsversammlung vom 19. Februar 2018 1 Traktandenliste Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen» 1. Ausgangslage 2. Initiativbegehren 3. Argumente des Initiativkomitees 4. Bericht des Gemeinderats

Mehr

Eigenmietwert (Konferenz )

Eigenmietwert (Konferenz ) Eigenmietwert (Konferenz 24.11.2016) 1 Gesetzesgrundlage Figuriert im Steuergesetz seit dem Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 DBST Art. 21 Abs. 1b. / KSTG Art. 22 Abs. 1b. : Steuerbar ist der Mietwert

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

Wohnen SP Kanton Zürich

Wohnen SP Kanton Zürich Wohnen SP Kanton Zürich 1. Ausgangssituation 1.1. In der Schweiz beläuft sich der Anteil der Miete am Warenkorb LIK auf durchschnittlich 20%, während dieser Anteil in den übrigen Ländern Europas auf nur

Mehr

(Ausführungsbestimmungen zur Zusatzleistungsverordnung; AZVO)

(Ausführungsbestimmungen zur Zusatzleistungsverordnung; AZVO) 831.111 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Gewährung von Gemeindezuschüssen

Mehr

Wohungsnot in Deutschland hausgemacht

Wohungsnot in Deutschland hausgemacht Wohungsnot in Deutschland hausgemacht Im Wortlaut von Caren Lay, 03. Februar 2016 Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, im Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament"

Mehr

Soziales Wohnen und Wohnbaugenossenschaften

Soziales Wohnen und Wohnbaugenossenschaften Soziales Wohnen und Wohnbaugenossenschaften gesellschaftliche und unternehmerische Verantwortung 20. März 2012 World Social Work Day Daniel Blumer Übersicht I. Wohnungsentwicklung Schweiz die Gewinne einzelner

Mehr

Baulandpotentiale der Gemeinden - Eine Chance für den gemeinnützigen Wohnungsbau?

Baulandpotentiale der Gemeinden - Eine Chance für den gemeinnützigen Wohnungsbau? Baulandpotentiale der Gemeinden - Eine Chance für den gemeinnützigen Wohnungsbau? Resultate einer Befragung im Auftrag des BWO Sessionsveranstaltung der Parlamentarischen Gruppen "Kommunalpolitik" und

Mehr

Monitor «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt» Quantitative Entwicklung

Monitor «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt» Quantitative Entwicklung Monitor «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt» Quantitative Entwicklung 2005-2012 Hohe Mieten als Folge der Personenfreizügigkeit? Ganze Schweiz 2005-2012 Angebots- ("Markt")mieten 15.8% Teuerung 4.0%

Mehr

Die Mietpreise sind jetzt festgelegt

Die Mietpreise sind jetzt festgelegt Zuger Zeitung Frontseite; 22.12.2010 Die Mietpreise sind jetzt festgelegt 340 zusätzliche preisgünstige Wohnungen werden entstehen. Nun hat die Stadt dafür Regeln definiert. any. Für den Mittelstand ist

Mehr

Städtische Massnahmen in der Wohnpolitik - eine Übersicht

Städtische Massnahmen in der Wohnpolitik - eine Übersicht Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Städtische Massnahmen in der Wohnpolitik - eine Übersicht 12. September 2013 D. Sfar, Bundesamt für Wohnungswesen «Kantone und Gemeinde

Mehr

Aktuelle Themen der städtischen Wohnpolitik

Aktuelle Themen der städtischen Wohnpolitik Jahrestagung der städtischen Delegierten in den Vorständen der gemeinnützigen Wohnbauträger 5. Juni 2012 Aktuelle Themen der städtischen Wohnpolitik Thom Schlepfer, Stabsmitarbeiter Wohnpolitischer Grundsatzartikel

Mehr

Wie kann bezahlbares Wohnen gefördert werden? Referat von Urs Hauser, Direktor Wohnbaugenossenschaften Schweiz

Wie kann bezahlbares Wohnen gefördert werden? Referat von Urs Hauser, Direktor Wohnbaugenossenschaften Schweiz Wie kann bezahlbares Wohnen gefördert werden? Referat von Urs Hauser, Direktor Wohnbaugenossenschaften Schweiz 1 Wohnen ist kein Luxusgut. Eine Wohnung gehört wie Arbeit und Bildung zu den Grundbedürfnissen

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 18. September 2013 868. Schriftliche Anfrage von Andreas Kirstein betreffend subventionierte Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger, Entwicklung des

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2017 649. Wohnbauförderung (Verzinsung der Fördergelder) 1. Bereinigung des Zinssatzes für die Wohnungskategorie II zum

Mehr

Umfrage zur Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger in der Schweiz

Umfrage zur Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger in der Schweiz Umfrage zur Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger in der Schweiz Der SVW hat eine Experten-Umfrage zur Situation des Wohnungsmarkts und zu Fördermassnahmen in der Schweiz durchgeführt. Befragt wurden

Mehr

Erfolgsrezept Kostenmiete

Erfolgsrezept Kostenmiete Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Wohnungswesen BWO Erfolgsrezept Kostenmiete 5. Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften 27. September 2013 Cipriano

Mehr

Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Besuch vwbf

Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Besuch vwbf Wohnbaugenossenschaften Schweiz Besuch vwbf 4./5. Oktober 2012 Der gemeinnützige Wohnungsbau in der Schweiz 165 000 Genossenschaftswohnungen Marktanteil gemeinnützige Wohnbauträger 8.8% 80% Mitglieder-Mietergenossenschaften

Mehr

87.2. Gesetz. über die Sozialwohnbauförderung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 26. September 1985

87.2. Gesetz. über die Sozialwohnbauförderung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 26. September 1985 87. Gesetz vom 6. September 985 über die Sozialwohnbauförderung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 974 über Wohnbau- und Eigentumsförderung (Art. 5 bis 46);

Mehr

REGLEMENT WOHNBAUPOLITIK

REGLEMENT WOHNBAUPOLITIK REGLEMENT WOHNBAUPOLITIK vom 7. November 07 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeines; Zweck Begriffe - II. Massnahmen; Grundsatz 4 Unterstützung von gemeinnützigen Wohnbauträgern bei der Land- und

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum Stadt Frauenfeld Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum 908.0.2 STADT FRAUENFELD Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum vom 20. April 2016 I INHALTSVERZEICHNIS Seite

Mehr

Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)

Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) vom. Oktober 994 (Stand am. Januar 999) WEFV Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 0c Absatz 7, 0f und

Mehr

Angebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte

Angebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte Angebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte Eine Hilfestellung für Kantone, Städte und Gemeinden Nationale Konferenz gegen Armut 2018 7. September 2018 Inhalt 1. Wieso eine Hilfestellung?

Mehr

Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung 1 Gemeinde St. Moritz Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom Art. 1 Die Gemeinde fördert im Rahmen der einschlägigen kantonalen und eidgenössischen Erlasse den sozialen Wohnungsbau sowie die

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates

Mehr

Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn. Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt

Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn. Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt Der Kanton Bern unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Mehr

Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn. Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt

Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn. Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt Sind unsere vielen 3-Zimmer-Wohnungen mit kleinen Balkonen

Mehr

Die Illustrationen sind in drei Bereiche gegliedert:

Die Illustrationen sind in drei Bereiche gegliedert: Die Illustrationen sind in drei Bereiche gegliedert: Nachteile der Eigenmietwertbesteuerung Fragen zum aktuellen Steuermodell Nachteile der Eigenmietwert-Abschaffung Fragen zur ständerätlichen Initiative

Mehr

Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden. Es ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen unter Vernehmlassungen abrufbar.

Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden. Es ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen unter  Vernehmlassungen abrufbar. KANTON NIDWALDEN STAATSKANZLEI Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans Telefon 041 618 79 02, www.nw.ch Wohnraumförderungsgesetz (WRFG), Fragebogen Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden.

Mehr

Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau

Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau S t a d t r a t Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau vom 0. April 0 ) Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung des Planungs- und Baugesetzes vom 6. November 998 ) und von 7 f. der Bauordnung

Mehr

Wohin entwickelt sich der Zürcher Mietwohnungsmarkt?

Wohin entwickelt sich der Zürcher Mietwohnungsmarkt? Wohin entwickelt sich der Zürcher Mietwohnungsmarkt? Basierend auf einer Studie des SwissREI vom 24. September 2013 Immo-Lunch Stiftung Domicil 6. Mai 2014 Prof. Dr. Peter Ilg Programm 01 Historische Entwicklung

Mehr

JAzur. Unternehmenssteuerreform. für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen

JAzur. Unternehmenssteuerreform. für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Volk über die Unternehmenssteuerreform ab. Es geht um die Besteuerung von Unternehmen. Tatsächlich geht es aber um weit mehr. JAzur Unternehmenssteuerreform...

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Statement des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, anlässlich der Pressekonferenz Wohnungsbau am

Mehr

Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter

Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter Argumentarium Komitee Nein zur Initiative Wohnen im Alter I. Einleitung Was will die Initiative? Der Hauseigentümerverband hat zusammen mit seiner Bausparinitiative, die am 17. Juni 2012 von einer sehr

Mehr

Botschaft zum Beschlussentwurf betreffend Gewährung eines Verpflichtungskredites für das Wohnungswesen

Botschaft zum Beschlussentwurf betreffend Gewährung eines Verpflichtungskredites für das Wohnungswesen Botschaft zum Beschlussentwurf betreffend Gewährung eines Verpflichtungskredites für das Wohnungswesen Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Grossrätinnen

Mehr

Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum»

Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» Volksabstimmung Kanton Zug 21. Mai 2017 Der Regierungsrat erläutert Gesetzesinitiative «für bezahlbaren Wohnraum» Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen Nein zur Gesetzesinitiative Abstimmungserläuterung

Mehr

Neue kommunale Wohnsiedlung auf dem Areal Kronenwiese, Zürich-Unterstrass, Objektkredit von 64,8 Millionen Franken

Neue kommunale Wohnsiedlung auf dem Areal Kronenwiese, Zürich-Unterstrass, Objektkredit von 64,8 Millionen Franken Neue kommunale Wohnsiedlung auf dem Areal Kronenwiese, Zürich-Unterstrass, Objektkredit von 64,8 Millionen Franken Lage Geschichte 1985 bis 2003: Gassenküche 2003 bis 2006: Besetzung Wägeliburg 2006: Zunahme

Mehr

Optionen für bezahlbaren Wohnraum. Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10.

Optionen für bezahlbaren Wohnraum. Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10. Optionen für bezahlbaren Wohnraum Prof. Dr. Michael Voigtländer Kompetenzfeld Finanzmärkte und Immobilienmärkte Berlin, 10. Juni 2015 Kompetenzfeld Finanz- und Immobilienmärkte Kontakt Prof. Dr. Michael

Mehr

1. Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

1. Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung Abstimmung 24. September 2017 kantonschwyz Erläuterungen 1. Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung 2. Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich

Mehr

Das neue Revisionsrecht Empfehlungen für die Ausgestaltung der Statuten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals

Das neue Revisionsrecht Empfehlungen für die Ausgestaltung der Statuten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Empfehlungen für die Ausgestaltung der Statuten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen

Mehr

Zwischen Daseinsvorsorge und Statussymbol Wohnen im vereinigten Deutschland

Zwischen Daseinsvorsorge und Statussymbol Wohnen im vereinigten Deutschland Zwischen Daseinsvorsorge und Statussymbol Wohnen im vereinigten Deutschland Matthias Günther Tel: 0511/990 94 20 Eduard Pestel Institut für Systemforschung e.v. Hannover Oktober 2016 Die Situation in Deutschland

Mehr

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner 854.7 Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 09..99 (Stand 0.05.003) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz des Dekrets vom 0. September 99 über die Wohnbau-

Mehr

Nr. 897 Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung. vom 28. Juni 1983 (Stand 1. August 2008)

Nr. 897 Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung. vom 28. Juni 1983 (Stand 1. August 2008) Nr. 897 Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 8. Juni 98 (Stand. August 008) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. November 98, beschliesst:

Mehr

Reform der Ergänzungsleistungen und Mietzinsmaxima

Reform der Ergänzungsleistungen und Mietzinsmaxima Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Reform der Ergänzungsleistungen und Mietzinsmaxima Botschaft des Bundesrates vom September 2016 Parlamentarische Gruppe

Mehr

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Faktenblatt «Entwicklung bei den Mineralölsteuern»

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Faktenblatt «Entwicklung bei den Mineralölsteuern» Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 12. Dezember 2016 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Faktenblatt «Entwicklung bei den Mineralölsteuern»

Mehr

Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug

Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug Baudepartement Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug Fachtagung der SBK vom 30. Juni 2011 in Bern Juni 2011 Zone für preisgünstigen Wohnungsbau 1 Inhalt Ausgangslage Rechtliche Ausgestaltung

Mehr

WOHNUNGSBAU LUDWIGSBURG FAIR WOHNEN DAS INNOVATIVE WOHN- KONZEPT FÜR EIN GUTES MITEINANDER.

WOHNUNGSBAU LUDWIGSBURG FAIR WOHNEN DAS INNOVATIVE WOHN- KONZEPT FÜR EIN GUTES MITEINANDER. WOHNUNGSBAU LUDWIGSBURG FAIR WOHNEN DAS INNOVATIVE WOHN- KONZEPT FÜR EIN GUTES MITEINANDER. Sehr geehrte Mieter, Kunden, Geschäftspartner und Freunde der Wohnungsbau Ludwigsburg, Wohnen ist ein menschliches

Mehr

Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen

Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen Herzlich Willkommen zur Gründungsversammlung der Baugenossenschaft Türmliwiese Hüntwangen 19. November 2018 Traktanden 1. Informationen zum Projekt 2. Zeichnen

Mehr

Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 50 München, 19. März 2019 Bericht aus der Kabinettssitzung 1. Bericht zur Wohnraumförderung: Erfolgreicher Wohnungspakt Bayern wird mit

Mehr

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Bundesgesetz Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft

Mehr

Eine soziale Wohnungspolitik

Eine soziale Wohnungspolitik Eine soziale Wohnungspolitik Vorschläge für eine Weiterentwicklung Dr. Karl Bronke Anspruch Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des

Mehr

KEF und Entwurf Budget 2018

KEF und Entwurf Budget 2018 Kanton Zürich Regierungsrat KEF 2018-2021 und Entwurf Budget 2018 Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor Medienkonferenz, 1. September 2017 Regierungsrat 2 Budget 2018: Übersicht in Millionen Franken

Mehr

Gegenvorschlag VI «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» Argumente Abstimmung vom 18. Mai 2014 für den SP-internen Gebrauch

Gegenvorschlag VI «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» Argumente Abstimmung vom 18. Mai 2014 für den SP-internen Gebrauch Gegenvorschlag VI «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» Argumente Abstimmung vom 18. Mai 2014 für den SP-internen Gebrauch Ausgangslage SP Volksinitiative und Gegenvorschlag Als eine Folge der Attraktivität

Mehr

Argumentarium Referendum Sparpakete

Argumentarium Referendum Sparpakete Allianz Argumentarium Referendum Sparpakete Zug soll lebenswert bleiben. Staatspersonalverband des Kantons Zug Schule und Elternhaus Kanton Zug Verband Zuger Polizei LVZ Lehrerinnenund Lehrerverein Kanton

Mehr

GEMEINDERAT Bericht und Antrag

GEMEINDERAT Bericht und Antrag GEMEINDERAT Bericht und Antrag Nr. 1478 vom an Einwohnerrat von Horw betreffend Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte 1 Ursprung der Vereinbarung Die "Genossenschaft

Mehr

Strategien für bezahlbares Wohnen in der Stadt

Strategien für bezahlbares Wohnen in der Stadt Strategien für bezahlbares Wohnen in der Stadt Welchen Beitrag kann der Neubau angesichts neuer Wohnungsknappheit leisten? Studie im Auftrag von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

Mehr

Die Soziale Miete Ein Konzept der Wohnbau Gießen GmbH. Referentin: Frau Sabina Germeroth Datum:

Die Soziale Miete Ein Konzept der Wohnbau Gießen GmbH. Referentin: Frau Sabina Germeroth Datum: Die Soziale Miete Ein Konzept der Wohnbau Gießen GmbH Referentin: Frau Sabina Germeroth Datum: 04.10.2016 Soziale Mieten und EnEV Nicht zwingend ein Widerspruch! Steigende Einwohnerzahl der Stadt Gießen

Mehr

Bau- und Raumplanungskommission

Bau- und Raumplanungskommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 09.1644.02 Basel, 11. Dezember 2009 Kommissionsbeschluss vom 11. Dezember 2009 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission

Mehr

Kanton Basel-Stadt Neuer Schwung für die Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt Neuer Schwung für die Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Neuer Schwung für die Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt Regierungsrätin Eva Herzog Vorsteherin Finanzdepartement Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in Basel-Stadt Der Kanton

Mehr

REGLEMENT PREISGÜNSTIGER WOHNRAUM VOM 24. MAI LESUNG

REGLEMENT PREISGÜNSTIGER WOHNRAUM VOM 24. MAI LESUNG Anhang 1 REGLEMENT PREISGÜNSTIGER WOHNRAUM VOM 24. MAI 2018 2. LESUNG A U S G A B E 24. M AI 2018 NR. 890 I. ALLGEMEINES 3 Art. 1 Gegenstand 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Begriffe 3 II. ZIELSETZUNG 3 Art. 4

Mehr

Quo vadis Wohnraumförderung Wird die Landesregierung die erforderlichen Mittel sicherstellen?

Quo vadis Wohnraumförderung Wird die Landesregierung die erforderlichen Mittel sicherstellen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/706 22.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 204 vom 22. August 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache

Mehr

Wohnbauförderung der Region Hannover Bundesfachseminar Menschenrecht Wohnen Deutscher Frauenring e.v.,

Wohnbauförderung der Region Hannover Bundesfachseminar Menschenrecht Wohnen Deutscher Frauenring e.v., Wohnbauförderung der Region Hannover Bundesfachseminar Menschenrecht Wohnen Deutscher Frauenring e.v.,13.-15.10.2017 Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur, Region Hannover Abschätzung des Wohnraumbedarfs

Mehr

Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Bevölkerung

Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Bevölkerung Allensbacher Kurzbericht 7. August 2013 Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Bevölkerung Hohe Mietpreise und Wohnraumknappheit sind vor allem ein Problem der Großstädte Die Wohnungs-

Mehr

Ausgaben nach Aufgabengebieten 2017

Ausgaben nach Aufgabengebieten 2017 nach Aufgabengebieten 2017 Anteile in Prozent Übrige Aufgaben 6 989 Mio. Beziehungen zum Ausland 3 998 Mio. Landwirtschaft und Ernährung 3 594 Mio. 5,2 5,8 10,1 34,1 23 656 Mio. 4 765 Mio. 6,9 7 617 Mio.

Mehr

Prognos/Allensbach-Umfrage: Die Deutschen bauen aufs Eigenheim und die Unterstützung des Staates

Prognos/Allensbach-Umfrage: Die Deutschen bauen aufs Eigenheim und die Unterstützung des Staates Prognos/Allensbach-Umfrage: Die Deutschen bauen aufs Eigenheim und die Unterstützung des Staates Berlin, 17. Februar 2010 Die Deutschen wünschen sich mehr staatliche Unterstützung, um den Traum vom Eigenheim

Mehr

Aalener Modell zur Wohnraumförderung

Aalener Modell zur Wohnraumförderung Aalener Modell zur Wohnraumförderung Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher Aalener Modell zur Wohnraumförderung Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher Mit dem

Mehr