Stellungnahme Nr. 5 / Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme Nr. 5 / Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde"

Transkript

1 1 Stellungnahme Nr. 5 / Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Bedeutung des neuen Gendiagnostikgesetzes für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie sowie die Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie I. Einführung in das Gesetz Am 31. Juli 2009 wurde in Deutschland das neue Gendiagnostik- Gesetz (GenDG) verabschiedet, das am 1. Februar 2010 in Kraft getreten ist ( Das Gesetz geht von der besonderen Schutzwürdigkeit genetischer Daten und genetischen Materials aus und hat zum Ziel, eine mögliche Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern. Das GenDG regelt in acht Abschnitten den Umgang mit genetischen Proben und Daten im Rahmen der medizinischen Diagnostik, der vorgeburtlichen Untersuchung, der Abstammungsdiagnostik sowie im Versicherungsbereich und Arbeitsleben, aber nicht im Rahmen der Forschung. Hier ist ein weiteres Gesetz geplant. In 3 erfolgt eine allgemeine Begriffsbestimmung der im Gesetz verwendeten Begriffe. Daneben wird die Unterscheidung zwischen einer diagnostischen und einer prädiktiven Untersuchung dargelegt. Während erstere eine bereits vorliegende Erkrankung, eine mögliche krankheitsrelevante Gen-Umweltinteraktion, Eigenschaften, die die Wirksamkeit eines Medikamentes bestimmen, sowie Krankheitsprotektive Faktoren untersucht, klärt letztere eine zukünftige Erkrankung oder eine Anlageträgerschaft ab. Beide können im Prinzip auch vorgeburtlich durchgeführt werden. Bezüglich der Definition einer genetischen Analyse u. a. als eine gerichtete Analyse der Produkte der Nukleinsäuren wurde schon von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen (s. u., II.8), dass diese Definition auch etablierte Laboruntersuchungen, wie z. B. Stoffwechseluntersuchungen, umfasst. Die in 3 definierte genetische Reihenuntersuchung schließt u. a. das Neugeborenen-Screening auf angeborene Stoffwechselerkrankungen ein. In 4 wird ein explizites Benachteiligungsverbot ausgesprochen, das in 21 im Blick auf das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot nochmals gesondert betont wird. Bezüglich der genetischen Diagnostik für medizinische Zwecke gilt das Grundprinzip der informationellen Selbstbestimmung. Daraus ergibt sich sowohl das Recht auf Präsident Prof. Dr. med. Peter Falkai, Göttingen President Elect Prof. Dr. med. Wolfgang Maier, Bonn Past President Prof. Dr. med. Dr. rer.soc. Frank Schneider, Aachen Schriftführer Prof. Dr. med. Oliver Gruber, Göttingen Kassenführer Priv.-Doz. Dr. med. Felix M. Böcker, Naumburg Beisitzerin Versorgung und Sozialpsychiatrie Dr. med. Iris Hauth, Berlin-Weißensee Beisitzer Aus-, Fort- und Weiterbildung Prof. Dr. med. Fritz Hohagen, Lübeck Beisitzer Forschung Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena Beisitzerin Psychotherapie Prof. Dr. med. Sabine C. Herpertz, Heidelberg Beisitzer Psychosomatik Prof. Dr. Martin Bohus, Mannheim Beisitzer Qualitätssicherung und Rehabilitation Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf Vertreter Universitätskliniken Prof. Dr. med. Andreas Heinz, Berlin Vertreter Fachkliniken Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt Vertreter Psychiatrische Kliniken an Allgemeinkrankenhäusern Prof. Dr. med. Arno Deister, Itzehoe Vertreter BVDN Dr. med. Frank Bergmann, Aachen Vertreter BVDP Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, Andernach Hauptgeschäftsführer Dr. phil. Thomas Nesseler, Berlin DGPPN-Hauptgeschäftsstelle Berlin Reinhardtstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ sekretariat@dgppn.de Internet: Hypovereinsbank München (BLZ ) Konto: VR 26854B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

2 2 Wissen, d.h. Erhalt der eigenen Befunde, als auch auf Nicht-Wissen, d.h. Ablehnung der Durchführung der Untersuchung bzw. der Mitteilung des Ergebnisses. Daher muss eine rechtswirksame Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen. Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärzt/innen, und eine prädiktive genetische Untersuchung darf nur durch Fachärzt/innen für Humangenetik oder durch andere qualifizierte Ärzt/innen vorgenommen werden ( 7 Arztvorbehalt). Die betroffene Person muss in die Untersuchung schriftlich einwilligen. Die Analyse darf nur durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden ( 8 Einwilligung). Auf ärztlicher Seite besteht eine Aufklärungspflicht ( 9). Die Aufklärung umfasst folgende Bereiche: Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der geplanten Untersuchung; Verwendung des genetischen Materials und der Untersuchungsergebnisse. Ferner sind die Patienten bzw. die Erziehungsberechtigten über die mit der Materialentnahme verbundenen Risiken sowie über ihr Recht auf Nichtwissen und auf Widerruf ihrer Einwilligung zu informieren. Diese Aufklärung kann mündlich und/oder schriftlich erfolgen. Die Inhalte der Aufklärung müssen schriftlich dokumentiert werden. Nach erfolgter diagnostischer genetischer Untersuchung soll, nach einer prädiktiven genetischen Untersuchung muss eine genetische Beratung durch eine / einen hierfür eigens qualifizierte/n Ärzt/in vorgenommen werden ( 10 Genetische Beratung), es sei denn, die untersuchte Person verzichtet hierauf. Die Inhalte sind jeweils zu dokumentieren. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung darf nur der untersuchten Person und der Ärztin/dem Arzt mitgeteilt werden, durch die/den die Untersuchung veranlasst worden ist. Der Weitergabe an andere auch Ärzt/inn/en muss schriftlich zugestimmt werden ( 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen). Das Ergebnis muss 10 Jahre aufbewahrt und dann vernichtet werden ( 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse). Genetische Proben dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie gewonnen wurden und müssen nach Abschluss der Untersuchung vernichtet werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der untersuchten Person ( 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben). 14 legt dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen, z. B. an einer Demenz erkrankten Patienten vorzunehmen. Die Bestimmungen dieses Paragraphs gelten insbesondere auch für genetische Untersuchungen bei Kindern. Die genetische Untersuchung darf hier u. a. nur vorgenommen werden, um eine genetisch bedingte Erkrankung zu vermeiden, zu behandeln oder dieser vorzubeugen. Ausnahmen bestehen, wenn geklärt werden soll, ob bei einem Abkömmling einer genetisch verwandten Person eine genetische bedingte Erkrankung vorliegen und dies mit anderen Methoden nicht geklärt werden kann. Die Untersuchungen dürfen für die nicht einwilligungsfähige Person nicht beeinträchtigend sein und die betroffene Person darf die Untersuchung und die Gewinnung der genetischen Probe nicht ablehnen. Der gesetzliche Vertreter / Sorgeberechtigte muss nach Aufklärung (s. u.) zustimmen. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychosomatik ist neben Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften) und Abschnitt 2 (Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken) auch der 3. Abschnitt: Genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung ( 17) interessant. Auch hier gilt, dass eine solche Untersuchung nur nach Aufklärung und mit Einwilligung der betroffenen Person bzw. dem gesetzlichen Vertreter erfolgen darf. Ebenso darf bei einer Person, die die Tragweite der genetischen Untersuchung nicht erkennen kann, die Abstammungsuntersuchung nur durchgeführt werden, wenn diese Person in die Untersuchung und Gewinnung der genetischen Probe eingewilligt hat. Eine vorgeburtliche Abstammungsuntersuchung ist ausschließlich im Rahmen der Aufklärung einer Straftat (rechtswidrige Tat an der Frau) und auch nur bei begründetem Verdacht erlaubt. II. Position der DGKJP und DGPPN Bezüglich genetischer Untersuchung bei (kinder-)psychiatrisch und (kinder-)neurologisch erkrankten Patienten ergeben sich damit aus dem GenDG folgende Aspekte:

3 3 (1) Es ist zu begrüßen, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen einer genetischen Untersuchung für diagnostische und prädiktive Zwecke sowie bezüglich der Abstammungsklärung regelt. Dies schafft sowohl für die untersuchten Personen als auch die Personen, die die Untersuchung veranlassen, einen klaren rechtlichen Rahmen. (2) Das Anliegen des Gesetzes, eine mögliche Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern, ist besonders herauszuheben. Hierzu trägt der Aspekt der notwendige Vernichtung der Proben sowie das Verbot von zusätzlichen genetischen Untersuchungen, über die nicht aufgeklärt wurden, bei. Ebenso ist das Recht auf Nicht-Wissen gewahrt. Diese eher strengen Regelungen, insbesondere zur Vernichtung der Proben, können aber den Nachteil haben, dass bei neuen klinischen Erkenntnissen keine weiteren Untersuchungen vorgenommen werden können, ohne dass erneut genetisches Material gewonnen wird. Der Umgang mit Überschussinformation, die aufgrund bestimmter genetischer Untersuchungen generiert wird, ist durch das Gesetz nicht hinreichend beachtet. (Siehe auch: Stellungnahme der Deutschen Akademie für Naturforscher Leopoldina unter (8)). (3) Generell kommt der Klärung der Einwilligungsfähigkeit eine wesentliche Rolle zu, da sie das weitere Vorgehen entscheidend bestimmt. Bei Vorliegen von Einwilligungsfähigkeit können eine genetische und prädiktive Diagnostik auch ohne unmittelbare therapeutische Konsequenz durchgeführt werden. (4) Bei Kindern bzw. nicht einwilligungsfähigen Personen darf eine diagnostische genetische Untersuchung nur zum Zweck der Behandlung, Vermeidung oder Vorbeugung einer Erkrankung durchgeführt werden. Eine Ausnahme liegt vor, falls die Untersuchung im Hinblick auf zukünftige Schwangerschaften von Angehörigen eine Bedeutung hat. Da die Behandlung bei kinderpsychiatrischen Krankheitsbilder immer auch die Eltern einbezieht und diese durch die Klärung der Ursache der Erkrankung des Kindes in der Regel eher entlastet sind, ist aus kinderpsychiatrischer Sicht zu ergänzen, dass eine früh gestellte zusätzliche genetische Diagnose, z. B. bei geistiger Behinderung oder frühkindlichem Autismus weitere belastende Untersuchungen der Kinder verhindert und Eltern in der Regel entlastet. Zusätzlich hilft in vielen Fällen auch die Kenntnis des zugehörigen Verhaltensphänotyps, sich entwickelnde psychiatrische komorbide Erkrankungen bei bestimmten genetischen Syndromen richtig einzuordnen und frühzeitig zu behandeln. Analoges gilt aus psychiatrischer Sicht z. B. für nicht einwilligungsfähige Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Betroffene und Angehörige können bei einer frühen (genetischen) Diagnosestellung der seltenen familiären Demenzformen die Entstehung der Erkrankung nach erfolgter Aufklärung und Beratung sehr viel besser verstehen, häufig auch besser akzeptieren und auch für ihre eigene Lebensplanung einen Nutzen ziehen. Dadurch können wie bei Kindern den Betroffenen mit fortgeschrittener Demenz unnötige Untersuchungen erspart werden. Die Passage 14.2, die besagt, dass bei einer Nicht-einwilligungsfähigen Person die genetische Untersuchung nur durchgeführt werden darf, wenn sie die Probengewinnung nicht ablehnt, sollte bezüglich Kindern überdacht werden, da diese häufig allgemein vor Blutabnahmen Angst haben und diese deshalb ablehnen (s. u. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.v.). (5) Eine prädiktive genetische Diagnostik darf bei Kindern nicht durchgeführt werden, falls aus der Untersuchung keine medizinischen Konsequenzen für das Kind gezogen werden können. Dieser Aspekt des Gesetzes ist aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht sehr zu unterstützen, denn auch das Kind muss ein Recht auf Nicht-Wissen haben. (6) Das Gesetz zieht eine klare Grenze zwischen diagnostischen und Forschungsuntersuchungen. Das Gendiagnostikgesetz gilt nur für Diagnosestellungen in der klinischen Versorgung; es zielt nicht auf Analysen zu Forschungszwecken. Während Untersuchungen zu seltenen kausalen monogenen Erkrankungen einer Demenz, z. B. in einem der Präsenilin Gene oder auch im Huntington Gen, bei nichteinwilligungsfähigen, bereits erkrankten Personen nur durch einen Arzt für Humangenetik oder einen anderen qualifizierten Arzt ( 7) im Rahmen einer Beratung von Angehörigen im Hinblick auf eine geplante Schwangerschaft möglich

4 4 sind, können wissenschaftliche Untersuchungen, z. B. zum ApoE Genotyp oder anderen Risikovarianten, auch nach aktueller Rechtslage ohne individuelle Befundmitteilung nach wie vor durch Psychiater durchgeführt werden. (7) Es erscheint sinnvoll, in Abstimmung mit anderen Fachgesellschaften, im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychiatrie eine Fachkunde zur genetischen Aufklärung und Beratung im Sinne des GenDG bei psychischen Störungen oder einen entsprechenden Schwerpunkt im Rahmen der Facharztweiterbildung zu etablieren, da zum einen genetische Beratungen auch im Rahmen der Diagnostik ab Februar 2012 nur noch durch Ärzt/innen erfolgen darf, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, und es andererseits abzusehen ist, dass der Bedarf durch Humangenetiker allein nicht abzudecken sein wird. (8) Ergänzend soll noch summarisch auf andere Stellungnahmen verschiedener Fachgesellschaften (z. B. Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin; sowie auf die Stellungnahme der Deutschen Akademie für Naturforscher Leopoldina zum Thema Prädiktive Genetische Diagnostik vom November 2010 ( u- ser_upload/politik/empfehlungen/nationale_empfehlungen/praed_gen_diagnostik_stellungn ahme_lang_de.pdf) hingewiesen werden. Auf wesentliche Aspekte dieser Stellungnahmen, die ebenfalls für die Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugend- sowie Erwachsenenalters relevant sind, soll hier stichwortartig verwiesen werden: - Umgang mit genetischer Überschussinformation ( 9); - Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen ( 11, Abs. 3): Diesbezüglich wird insbesondere in der Leopoldina-Stellungnahme betont, dass die Fürsorgepflicht des Arztes nicht nachrangig gegenüber der Schweigepflicht rangieren sollte. Es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, mögliche betroffene Verwandte bei klarem medizinischem Nutzen zu informieren; - Pflicht zur Zerstörung von Untersuchungsergebnissen ( 12, Abs.1). In anderem Zusammenhang (Ärzteblatt 107, Heft 4, 2010, C 106) wurde zusätzlich angemerkt, dass die im Gesetz dargelegte Verpflichtung zur Vernichtung der Untersuchungsergebnisse nach 10 Jahren anderen gesetzlichen Regelung zur Aufbewahrung von medizinischen Untersuchungsergebnissen (z. B. im Rahmen einer Krankenhausbehandlung) widersprechen; - Das Neugeborenenscreening ( 14, 16) sollte auch im Rahmen der Regelungen des GenDG unbürokratisch und ohne Arztvorbehalt erfolgen können, da ansonsten diese sehr hilfreiche und präventiven Screeninguntersuchung häufig nicht mehr durchgeführt werden kann und bei einem Teil der nicht gescreenten Kinder deshalb lebenslange Behinderungen die Folge sein werden. Zusammenfassend konstatieren die DGPPN und die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaften: Das neue Gendiagnostikgesetz klärt zwar das Vorgehen bei der klinischen genetischer Diagnostik, nicht jedoch für wissenschaftliche Untersuchungen. An diesem Punkt gibt es Ergänzungsbedarf. Das Gesetz setzt im Interesse der Patienten klare Grenzen zwischen Diagnostik und Forschung. Vor allem bei Kindern und nicht einwilligungsfähigen Personen werden die Anforderungen an eine diagnostische Untersuchung hoch gesetzt. Klärungsbedarf besteht, ob in Fällen einer klinisch diagnostizierten psychischen Störung, wie z. B. geistige Behinderung, Autismus, Demenz etc., die mit fehlender Einwilligungsfähigkeit einhergehen, eine diagnostische genetische Untersuchung durchgeführt werden darf, auch wenn die Ergebnisse nach aktuellem Stand der Forschung keinen direkten Einfluss auf Prävention oder Therapie haben, jedoch unnötige und belastende diagnostische Untersuchungen im Verlauf vermeiden helfen. Durch die geforderte intensive Aufklärung und Beratung ergibt sich ein Weiterbildungsbedarf bei Psychiatern und Kinder- und Jugendpsychiatern.

5 5 Autoren der Stellungnahme: C. Freitag (Frankfurt am Main), T. Grimm (Würzburg), M. Nöthen (Bonn), W. Maier (Bonn), J. Deckert (Würzburg), F. Häßler (Rostock), P. Falkai (Göttingen) Die Stellungnahme der DGPPN zur Bedeutung des Gendiagnostikgesetzes finden Sie auch zum Download unter Für den Vorstand der DGPPN Prof. Dr. med. Peter Falkai Präsident DGPPN Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Göttingen von-siebold-str Göttingen Tel.: Fax: pfalkai@gwdg.de Für den Vorstand der DGKJP Prof. Dr. med. Frank Häßler Präsident DGKJP Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter Gehlsheimer Straße 20 Postfach Rostock Tel: Fax: frank.haessler@med.uni-rostock.de

Informationsangebote für Presse und Medien

Informationsangebote für Presse und Medien Presse-Information DGPPN Kongress 2010 / 24. - 27. November 2010 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Informationsangebote für Presse und Medien Mittwoch, 24.11.2010,

Mehr

Informationsangebote für Presse und Medien

Informationsangebote für Presse und Medien Presse-Information DGPPN-Kongress 2009 / 25. 28. November 2009 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Informationsangebote für Presse und Medien Mittwoch, 25.11.2009,

Mehr

Fragiles-X in der Familie: Wer kann betroffen sein? Wer darf getestet werden? Wer trägt die Kosten? Andreas Dufke,

Fragiles-X in der Familie: Wer kann betroffen sein? Wer darf getestet werden? Wer trägt die Kosten? Andreas Dufke, Fragiles-X in der Familie: Wer kann betroffen sein? Wer darf getestet werden? Wer trägt die Kosten? Andreas Dufke, 30.09.2016 2 Wer kann betroffen sein? Es war einmal Quelle: Fotos: Internet und https://instagram.com/gesichtermix/

Mehr

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am xx.xxxxx.xxxx

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am xx.xxxxx.xxxx 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß Abs. Nr. GenDG in

Mehr

Was tun, wenn der Computer zur Sucht wird?

Was tun, wenn der Computer zur Sucht wird? Presse-Information Nr. 22 / 7. November 2007 Noch 14 Tage bis zum DGPPN-Kongress 2007 Was tun, wenn der Computer zur Sucht wird? Experten diskutieren beim DGPPN-Kongress Ursachen, Folgen und Therapie-Möglichkeiten

Mehr

Psychiatrie als diagnostische Disziplin

Psychiatrie als diagnostische Disziplin Presse-Information Nr. 15 / 27. September 2007 Noch 55 Tage bis zum DGPPN-Kongress Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Psychiatrie als diagnostische Disziplin DGPPN-Kongress

Mehr

Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz

Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz I. Im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode ist vereinbart worden, genetische Untersuchungen bei Menschen gesetzlich zu regeln. Dabei sollen die Bereiche

Mehr

Fragen und Antworten zur genetischen Beratung nach dem GenDG

Fragen und Antworten zur genetischen Beratung nach dem GenDG Fragen und Antworten zur genetischen Beratung nach dem GenDG Wer darf genetische Untersuchungen durchführen? Eine im GenDG für die ärztliche Berufsausübung zentrale Vorschrift legt fest, wer genetische

Mehr

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG in der Fassung vom

Mehr

II. Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung

II. Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung Bekanntmachung eines Beschlusses der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 16.11.2012 über eine Änderung der Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen

Mehr

Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission am Robert Koch-Institut

Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission am Robert Koch-Institut Bundesgesundheitsbl 2012 55:1071 1075 DOI 10.1007/s00103-012-1521-4 Springer-Verlag 2012 Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission am Robert Koch-Institut Richtlinie der Gendiagnostik- Kommission (GEKO)

Mehr

Richtlinie mit Beschluss vom geändert und wie folgt gefasst: II.6 Genetische Reihenuntersuchung

Richtlinie mit Beschluss vom geändert und wie folgt gefasst: II.6 Genetische Reihenuntersuchung Bundesgesundheitsbl 2013 56:325 325 DOI 10.1007/s00103-013-1677-6 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 Bekanntmachung der Gendiagnostik-Kommission Bekanntmachung eines Beschlusses der Gendiagnostik-Kommission

Mehr

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN 07.03.2011 Stellungnahme der BAGFW zum Richtlinienentwurf der GEKO über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß 23

Mehr

Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen aus der Sicht der Forschung

Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen aus der Sicht der Forschung Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen aus der Sicht der Forschung 8. September 2006 Peter Propping Institut für Humangenetik Universität Bonn 26: Einwilligung (1) Eine genetische Untersuchung

Mehr

Humangenetische Beratung

Humangenetische Beratung Humangenetische Beratung Dr MEd. Martin GEncik Diagenos www.diagenos.com Allgemeines Indikation Inanspruchnahme, Rahmenbedingungen Qualifikationen Aufklärung vor Genetischer Beratung Anamnese und Befunderhebung

Mehr

Stellungnahme Nr. 8 / Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde

Stellungnahme Nr. 8 / Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde 1 Stellungnahme Nr. 8 / 10.06.2011 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde

Mehr

Patientenaufklärung vor genetischen Analysen gemäß Gendiagnostikgesetz

Patientenaufklärung vor genetischen Analysen gemäß Gendiagnostikgesetz Patientenaufklärung vor genetischen Analysen gemäß Gendiagnostikgesetz (Exemplar für den Patienten) Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH)

Mehr

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 POLITIK UND GESELLSCHAFT Der Bedeutung psychischer Erkrankungen Rechnung tragen Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland

Mehr

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen. (Gendiagnostikgesetz GenDG)

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen. (Gendiagnostikgesetz GenDG) Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) Drucksache 374/09 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht 1 Zweck des Gesetzes 2 Anwendungsbereich

Mehr

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121.

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121. Prof. Dr. med. Arno Deister Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Medizin

Mehr

DGPPN-Kongress 2005: Größte wissenschaftliche Tagung für Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen

DGPPN-Kongress 2005: Größte wissenschaftliche Tagung für Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen Pressemitteilung idw - Informationsdienst Wissenschaft Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Dr. Thomas Nesseler 19.09.2005 http://idw-online.de/de/news128380

Mehr

DGPPN-App für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

DGPPN-App für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik DGPPN-App für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik www.dgppn.de Frank Schneider frank.schneider@med.uni-duesseldorf.de Über die DGPPN Eine der größten und ältesten wissenschaftlichen Gesellschaften

Mehr

Dr. Ruth Reusser Stellvertretende Direktorin Bundesamt für Justiz, Bern. Symposium on Privacy and Security

Dr. Ruth Reusser Stellvertretende Direktorin Bundesamt für Justiz, Bern. Symposium on Privacy and Security Genetische Untersuchungen am Menschen: Das Gesetzgebungskonzept des Bundes Dr. Ruth Reusser Stellvertretende Direktorin Bundesamt für Justiz, Bern www.privacy-security.ch 1 Genetik hat eine Vergangenheit,

Mehr

Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Studie. Intelligenzminderung und syndromale Krankheitsbilder mit Mutationen im SWI/SNF-Komplex"

Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Studie. Intelligenzminderung und syndromale Krankheitsbilder mit Mutationen im SWI/SNF-Komplex Institut für Humangenetik Universitätsklinikum Düsseldorf Universitätsstr. 1, Gebäue 23.12.03, 40225 Düsseldorf Prof. Dr. med. Dagmar Wieczorek Telefon: +49 211 81 12350 Telefax: +49 211 81 12538 E-Mail:

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen Referentenentwurf Stand: 30. Juni 2008 Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: I n h a l t s ü

Mehr

s w i s s e t h i c s

s w i s s e t h i c s Forschung in Notfallsituationen (HFG Art. 30-31, KlinV Art.15-17; HFV Art.11) Gültig ab 1. Januar 2014 (Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetzes und zugehöriger Verordnungen (vgl. Tabelle). Bei Forschung

Mehr

1. Mitteilung der GEKO

1. Mitteilung der GEKO 1. Mitteilung der GEKO Zu den Begriffen genetische Analyse und Nachweis der Einwilligung gegenüber der beauftragten Person oder Einrichtung Am 22.01.2010 hat die 2. Sitzung der Gendiagnostik-Kommission

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Noch 55 Tage bis zum DGPPN-Kongress:Größte wissenschaftliche Psychiatrie-Tagung im deutschsprachigen Raum

Noch 55 Tage bis zum DGPPN-Kongress:Größte wissenschaftliche Psychiatrie-Tagung im deutschsprachigen Raum Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) 27.09.2007 http://idw-online.de/de/news227574 Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen

Mehr

Vorläufiges Programm

Vorläufiges Programm in Kooperation mit Forschungsnetzwerke Psychische Erkrankungen Stand und Perspektiven, 21./22. April 2016, im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin Vorläufiges Programm Donnerstag, 21. April

Mehr

Information für die Eltern (Personensorgeberechtigte) zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung für die Reihenuntersuchung.

Information für die Eltern (Personensorgeberechtigte) zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung für die Reihenuntersuchung. Information für die Eltern (Personensorgeberechtigte) zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung für die Reihenuntersuchung auf Mukoviszidose Liebe Eltern, zeitgleich mit dem erweiterten Neugeborenen-

Mehr

PATIENTENAUFKLÄRUNG ZWECK DER ZUSATZUNTERSUCHUNG

PATIENTENAUFKLÄRUNG ZWECK DER ZUSATZUNTERSUCHUNG Immunologische und molekularbiologische Untersuchungen im Blut und im Gewebe zur Verbesserung der Diagnostik als PATIENTENAUFKLÄRUNG Sie werden gebeten, an einer Zusatzuntersuchung zur Bestimmung Ihres

Mehr

2. Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothA) mit Etablierung eines resozialisierungsfördernden

2. Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialtherapeutischen Einrichtungen (SothA) mit Etablierung eines resozialisierungsfördernden 1 Stellungnahme Nr. 12 / 11.10.2011 Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG)

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/10532 16. Wahlperiode 13. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) A.

Mehr

Genetische Beratung. Abklären, erkennen, vorsorgen. Informationen für Patienten und Familien mit genetischen Risiken

Genetische Beratung. Abklären, erkennen, vorsorgen. Informationen für Patienten und Familien mit genetischen Risiken Genetische Beratung Abklären, erkennen, vorsorgen Informationen für Patienten und Familien mit genetischen Risiken Haben Sie Fragen zu genetischen Risiken in Ihrer Familie? Wir beraten Sie gerne. Genetische

Mehr

Erläuterungen zur Einwilligungserklärung

Erläuterungen zur Einwilligungserklärung Erläuterungen zur Einwilligungserklärung Leisten Sie einen Beitrag zur medizinischen Forschung Liebe Patientin, Lieber Patient Dank der medizinischen Forschung leisten die Ärzte und Wissenschaftler der

Mehr

Patienteninformation zur Molekularen Diagnostik und Therapie

Patienteninformation zur Molekularen Diagnostik und Therapie KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN CAMPUS GROSSHADERN CAMPUS INNENSTADT KREBSZENTRUM MÜNCHEN COMPREHENSIVE CANCER CENTER CCC LMU Patienteninformation zur Molekularen Diagnostik und Therapie 3 Sehr geehrte

Mehr

Wien, 12. Juni /SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5

Wien, 12. Juni /SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 125/SN-538/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Wien, 12. Juni 2013 Die im Folgenden gezeichneten UniversitätsprofessorInnen für Psychiatrie und Psychotherapie

Mehr

Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY

Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY Patienteninformation von DR. MED. PETER BERNHARD DR. MED. BIRGIT KIRSCHEY Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwerpunkt: Pränatale Diagnostik DEGUM II ERgänzende Informationen zum Ersttrimester-Screening

Mehr

AMBULANT VOR STATIONÄR

AMBULANT VOR STATIONÄR AMBULANT VOR STATIONÄR GEHT DAS? DAS BEISPIEL ITZEHOE Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

zur Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Störungen

zur Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Störungen 1 Stellungnahme Nr. 15 / 18.10.2012 Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zur Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Störungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG)

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/3233 16. Wahlperiode 03. 11. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Birgitt Bender, Volker Beck (Köln), Markus Kurth, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Matthias Berninger,

Mehr

Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung: Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen

Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung: Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung: Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen Click here if your download doesn"t start automatically Sexueller Missbrauch,

Mehr

2. Um welche Art von Biomaterialien und Daten handelt es sich?

2. Um welche Art von Biomaterialien und Daten handelt es sich? 150701 Biobank Augenklinik Version 1_modek.docx Klinik für Augenheilkunde Universitätsklinikum Freiburg Killianstraße 5 D-79106 Freiburg Spende, Einlagerung und Nutzung von Biomaterialien sowie Erhebung,

Mehr

Antrag zur Durchführung einer epidemiologischen Studie

Antrag zur Durchführung einer epidemiologischen Studie Absender/ Begleitschreiben: Antrag zur Durchführung einer epidemiologischen Studie 1. Bezeichnung der Studie 2. Ziel der Studie Fragestellung (einschl. Formulierung der Forschungshypothese) Relevanz für

Mehr

Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor

Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor Vitos Hadamar // Herborn // Weilmünster stellen sich vor Inhalt Vitos Konzern Akademie Tochtergesellschaften Vitos Hadamar / Herborn / Weilmünster Seite 2 Vitos Konzern // Der Vitos Konzern setzt sich

Mehr

Patienteninformation und Einverständniserklärung zur Teilnahme an der ARPKD Registerstudie ARegPKD

Patienteninformation und Einverständniserklärung zur Teilnahme an der ARPKD Registerstudie ARegPKD Patienteninformation und Einverständniserklärung zur Teilnahme an der ARPKD Registerstudie ARegPKD Registerleitung: Stellvertreter: Dr. med. Max C. Liebau Dr. med. Markus Feldkötter Kinderklinik Zentrum

Mehr

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Prof. Dr. H.D. Tröger Vorsitzender der Ethikkommission Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/deklhelsinki2013.pdf

Mehr

Fachtagung Stigmata abbauen, Kooperationen fördern - Ärzte in regionalen Versorgungsnetzen

Fachtagung Stigmata abbauen, Kooperationen fördern - Ärzte in regionalen Versorgungsnetzen Fachtagung Stigmata abbauen, Kooperationen fördern - Ärzte in regionalen Versorgungsnetzen am 16.05.2018 in der Fritz Thyssen Stiftung Apostelnkloster 13-15, 50672 Köln Gemeindepsychiatrische Versorgungsstrukturen

Mehr

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1.

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht

Mehr

Aufklärung. Feindiagnostik oder Fehlbildungsultraschall

Aufklärung. Feindiagnostik oder Fehlbildungsultraschall Gemeinschaftspraxis FERA Pränataldiagnostik Aufklärung Feindiagnostik oder Fehlbildungsultraschall Sehr geehrte Schwangere, Sie stellen sich heute in unserer Praxis vor, um eine Feindiagnostik in der Schwangerschaft

Mehr

Experten-Statement. Die Qualität in der Versorgung muss neu definiert werden

Experten-Statement. Die Qualität in der Versorgung muss neu definiert werden Experten-Statement Prof. Dr. med. Wolfgang Maier Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Bonn, Sprecher der Leitlinien-Steuerungsgruppe für die Deutsche

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Sehr geehrte Ratsuchende!

Sehr geehrte Ratsuchende! Genetische Beratung Sehr geehrte Ratsuchende! Sie möchten sich über die Risiken einer erblichen Erkrankung informieren, die bei Ihnen selbst, Ihren Kindern oder Verwandten aufgetreten ist? Sie möchten

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Molekulare Neuropathologie 2.0. zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter

Molekulare Neuropathologie 2.0. zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter INFORMATIONSBROSCHÜRE FÜR JUGENDLICHE (13-18 Jahre) Studienleiter: Prof. Dr. Stefan Pfister Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Mehr

GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung. pränatal allround

GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung. pränatal allround GenDG, Patientenrechtegesetz juristische Fallstricke in der Beratung pränatal allround 25.11.2017 Prof. Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht rehborn.rechtsanwälte - Honorarprofessor

Mehr

Deklaration von Helsinki (1996)

Deklaration von Helsinki (1996) Deklaration von Helsinki (1996) WELTÄRZTEBUND - THE WORLD MEDICAL ASSOCIATION, INC Beschlossen auf der 18. Generalversammlung in Helsinki, Juni 1964, revidiert von der 29. Generalversammlung in Tokio,

Mehr

Wissenschaftliches Programm

Wissenschaftliches Programm Wissenschaftliches Programm 4. Symposium Früherkennungs- und Präventionsmöglichkeiten in der Psychiatrie Früh Erkennen Früh Behandeln Neue Chancen zur Prävention von psychischen Erkrankungen Bonn, 8. November

Mehr

Position der BAGFW zum geplanten Gendiagnostik- Gesetz

Position der BAGFW zum geplanten Gendiagnostik- Gesetz 14.11.2006 Position der BAGFW zum geplanten Gendiagnostik- Gesetz Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zusammenarbeitenden sechs Spitzenverbände (Arbeiterwohlfahrt

Mehr

Jetzige und zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit der Prädiktion von Demenz: Ethische und soziale Gesichtspunkten

Jetzige und zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit der Prädiktion von Demenz: Ethische und soziale Gesichtspunkten Jetzige und zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit der Prädiktion von Demenz: Ethische und soziale Gesichtspunkten Prof.Dr. Silke Schicktanz AG Kultur und Ethik der Biomedizin Institut für Ethik

Mehr

Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt

Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt - Stab der Jugendamtsleitung Erstmitteilung über eine beabsichtigte Take-home-Verordnung für Substitutionspatienten mit einem minderjährigen Kind im Haushalt Angaben zur Patientin/zum Patienten Bremen,

Mehr

PATIENTENINFORMATION. Caregiver Burden bei betreuenden Angehörigen schwer betroffener Parkinsonpatienten

PATIENTENINFORMATION. Caregiver Burden bei betreuenden Angehörigen schwer betroffener Parkinsonpatienten Version 1.2 Neurologische Klinik mit Klinischer Neurophysiologie Kommissarischer Direktor: Prof. Dr. med. M. Stangel PD Dr. med. F. Wegner Telefon: (0511) 532-3110 Fax: (0511) 532-3115 Carl-Neuberg-Straße

Mehr

Molekulare Neuropathologie 2.0. zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter

Molekulare Neuropathologie 2.0. zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter Molekulare Neuropathologie 2.0 zur Erhöhung der diagnostischen Genauigkeit bei Hirntumoren im Kindesalter EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG FÜR ERZIEHUNGSBERECHTIGTE Studienleiter: Prof. Dr. Stefan Pfister Deutsches

Mehr

Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms

Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms Telefon : ++49 (0)551 / 39-22700 Fax : ++49 (0)551 / 39-8472 Patienteninformation Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms

Mehr

Modellverbund Psychiatrie" Ambulante psychiatrische und psychotherapeutisch / psychosomatische Versorgung

Modellverbund Psychiatrie Ambulante psychiatrische und psychotherapeutisch / psychosomatische Versorgung Modellverbund Psychiatrie" Ambulante psychiatrische und psychotherapeutisch / psychosomatische Versorgung Interdisziplinäre Betreuung in Praxen niedergelassener Kinder- und Jugendpsychiater Projekt Praxis

Mehr

Eröffnungspressekonferenz DGPPN Kongress Frank Schneider Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Aachen

Eröffnungspressekonferenz DGPPN Kongress Frank Schneider Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Aachen Eröffnungspressekonferenz DGPPN Kongress 2009 25.11.09, 13 Uhr ICC Berlin Frank Schneider Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Aachen fschneider@ukaachen.de Leitthema Es gibt

Mehr

Gesundheitsuntersuchung für Menschen mit geistiger Behinderung Protokoll einer Studie zur Überwindung von Benachteiligung

Gesundheitsuntersuchung für Menschen mit geistiger Behinderung Protokoll einer Studie zur Überwindung von Benachteiligung Gesundheitsuntersuchung für Menschen mit geistiger Behinderung Protokoll einer Studie zur Überwindung von Benachteiligung Max Geraedts Lehrstuhl und Institut für Gesundheitssystemforschung Universität

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der

Mehr

Diagnose Depression effektive Behandlung in der Hausarztpraxis

Diagnose Depression effektive Behandlung in der Hausarztpraxis Diagnose Depression effektive Behandlung in der Hausarztpraxis Prof. Dr. Göran Hajak Jede vierte Frau und jeder achte Mann erkranken in Deutschland bis zu Ihrem 65. Lebensjahr an einer behandlungsbedürftigen

Mehr

Neuer Mukoviszidose-Test bietet Chance auf frühzeitige Behandlung

Neuer Mukoviszidose-Test bietet Chance auf frühzeitige Behandlung Neuer Mukoviszidose-Test bietet Chance auf frühzeitige Behandlung Heidelberg (16. Februar 2011) - Je früher die Erbkrankheit Mukoviszidose diagnostiziert und behandelt wird, desto höher sind die Chancen

Mehr

Die unterschiedlichen Formen demenzieller Erkrankungen 19

Die unterschiedlichen Formen demenzieller Erkrankungen 19 Inhalt Einführung 9 Demenz: Was ist das? 15 Die unterschiedlichen Formen demenzieller Erkrankungen 19 Demenz bei Alzheimer-Krankheit 20 Vaskuläre Demenz 27 Frontotemporale Demenz 31 Lewy-Körperchen-Demenz

Mehr

Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG

Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen Psychotherapeutengesetz (PTG) vom 16.06.1998 zum Änderung des SGBV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998 Ausbildungs-

Mehr

Selbstverletzendes Verhalten

Selbstverletzendes Verhalten Selbstverletzendes Verhalten Erscheinungsformen, Ursachen und Interventionsmöglichkeiten von Franz Petermann und Sandra Winkel mit einem Beitrag von Gerhard Libal, Paul L Plener und Jörg M. Fegert GÖTTINGEN

Mehr

Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms

Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms Telefon : ++49 (0)551 / 39-22700 Fax : ++49 (0)551 / 39-8472 Patienteninformation Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms

Mehr

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank Impfmüdes Österreich Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum Wilhelm Frank Der Beruf des Arztes 2. (1) Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen. (2) Die Ausübung

Mehr

Therapeutisches Drug Monitoring der Antidepressiva Amitriptylin, Clomipramin, Doxepin und Maprotilin unter naturalistischen Bedingungen

Therapeutisches Drug Monitoring der Antidepressiva Amitriptylin, Clomipramin, Doxepin und Maprotilin unter naturalistischen Bedingungen Aus der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg Direktor: Professor Dr. med. J. Deckert Therapeutisches Drug Monitoring der Antidepressiva Amitriptylin,

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am

in der Fassung vom veröffentlicht und in Kraft getreten am Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung gemäß 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Fassung vom

Mehr

bist du einer von 300?

bist du einer von 300? bist du einer von 300? CHECKDEINHERZ.DE fotolia iceteaimages CaRE HIGH Kaskadenscreening auf Familiäre Hypercholesterinämie (FH) und Aufbau eines Patientenregisters können sie hier mindestens einmal mit

Mehr

Bekanntmachung. Für den Gesetzgeber stand bei der Einbeziehung

Bekanntmachung. Für den Gesetzgeber stand bei der Einbeziehung Bekanntmachung Bundesgesundheitsbl 2011 54:1242 1247 DOI 10.1007/s00103-011-1356-4 Springer-Verlag 2011 Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission am Robert Koch-Institut Richtlinie der Gendiagnostik- Kommission

Mehr

DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie

DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt nach Beschluss des Vorstandes an ihre Mitglieder

Mehr

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:   Ärztlicher Bericht Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: An den Kostenträger Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:

Mehr

Vorzeichen von Multiple Sklerose früh erkennen

Vorzeichen von Multiple Sklerose früh erkennen Sehstörungen bei Kindern und Jugendlichen Vorzeichen von Multiple Sklerose früh erkennen München (29. August 2012) Multiple Sklerose (MS), eine chronisch-entzündliche Erkrankung von Gehirn und Rückenmark,

Mehr

Weiterverwendung von Patientendaten und biologischen Proben für die Forschung

Weiterverwendung von Patientendaten und biologischen Proben für die Forschung Forschungskommission KSW Weiterverwendung von Patientendaten und biologischen Proben für die Forschung Sehr geehrte Patientin Sehr geehrter Patient Die Erkennung und Behandlung von Krankheiten hat in den

Mehr

Patienteninformation und Einwilligungserklärung. zur Teilnahme am Nephronophthise-Register

Patienteninformation und Einwilligungserklärung. zur Teilnahme am Nephronophthise-Register Patienteninformation und Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Nephronophthise-Register Auftraggeber der Studie: Prof. Dr. med. Heymut Omran Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin

Mehr

Was wird in diesem Register untersucht? Im Rahmen des Registers Sichelzellkrankheit werden folgende Fragen zur Sichelzellkrankheit untersucht:

Was wird in diesem Register untersucht? Im Rahmen des Registers Sichelzellkrankheit werden folgende Fragen zur Sichelzellkrankheit untersucht: Liebe Sorgeberechtigte, Ihr Kind ist von der Sichelzellkrankheit betroffen. Der Verlauf dieser angeborenen Bluterkrankung ist schwer vorherzusagen. Grundsätzlich können aber alle Organe durch diese Krankheit

Mehr

- 1 - in der Fassung vom 28. Januar 2011 veröffentlicht am 14. Februar 2011 in Kraft getreten am [Datum] 1 BT-Drucks. 16/10532, S.

- 1 - in der Fassung vom 28. Januar 2011 veröffentlicht am 14. Februar 2011 in Kraft getreten am [Datum] 1 BT-Drucks. 16/10532, S. Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung gemäß 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Fassung vom

Mehr

Information und Einwilligung für Eltern / Erziehungsberechtige zur Durchführung genetischer Analysen bei Kindern und Jugendlichen

Information und Einwilligung für Eltern / Erziehungsberechtige zur Durchführung genetischer Analysen bei Kindern und Jugendlichen Information und Einwilligung für Eltern / Erziehungsberechtige zur Durchführung genetischer Analysen bei Kindern und Jugendlichen Studienstelle: Klinik für Nephrologie Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr.

Mehr

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrter bevollmächtigter Vertreter /gesetzlicher Betreuer, sehr geehrte Angehörige,

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrter bevollmächtigter Vertreter /gesetzlicher Betreuer, sehr geehrte Angehörige, Nationales Referenzzentrum für die Surveillance Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien Klinik für Neurologie Nationales Referenzzentrum für TSE Ärztliche Leitung Prof. Dr. I. Zerr 37099 Göttingen

Mehr

Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 30. März 1999

Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 30. März 1999 Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Herrn Bundesrat Arnold Koller Bundeshaus West 3003 Bern Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 30. März 1999 Bundesgesetz über genetische Untersuchungen

Mehr

Personalisierte Psychiatrie und Psychotherapie

Personalisierte Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN Kongress 2011 Personalisierte Psychiatrie und Psychotherapie Berlin (23. November 2011) - Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vom

Mehr

Bürgerforum Guter Darm; schlechter Darm Wie sieht s aus?! Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

Bürgerforum Guter Darm; schlechter Darm Wie sieht s aus?! Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußwort Bürgerforum Guter Darm; schlechter Darm Wie sieht s aus?! Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 15. Juli 2011 im PresseClub Nürnberg Es gilt das gesprochene

Mehr

Allgemeine Informationen des Laborverbundes Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Allgemeine Informationen des Laborverbundes Gendiagnostikgesetz (GenDG) Allgemeine Informationen des Laborverbundes Gendiagnostikgesetz (GenDG) Was ist neu? Wie im Deutschen Ärzteblatt vom 29.01.2010 veröffentlicht, ist der Hauptteil des am 31. Juli 2009 vom Bundestag beschlossenen

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung

RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung Curriculum Block 2 Hilfen Planen 07. Febr. 2017 RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE Grundlagen der Unterbringung 1. Zivilrechtliche Unterbringung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Betreuungsgesetz

Mehr