Wirtschaftsstrafrecht
|
|
- Catrin Marie Grosse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaftsstrafrecht A. Einführung Literatur: Bussmann/Salvenmoser, NStZ 2006, 203 ff. Krekeler, Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, 2002, S.11-19; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht AT, 3. Aufl. 2010, Rn. 1 85b; Dannecker, in: Wabnitz/Janowsky, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 3.Auflage, München 2007, 1 Rn.5-24; Grunst/Volk, in: Volk, Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, 2006, 1 Rn. 1-94; Wittig, Wirtschaftsstrafrecht, 2010, 1-3. I. Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Wirtschaftsstrafrecht i.w.s. einer Pönalisierung von Verstößen gegen Regelungen der Wirtschaftslenkung als Phänomen mit langer, bis ins römische Recht zurückreichender Geschichte ( generell vor allem in Krisenzeiten Strafrecht zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer Entscheidungen) Bis heute aus verschiedenen Gründen keine exakte Definition des Begriffs des Wirtschaftsstrafrechts bzw. der Wirtschaftskriminalität: komplexe und nicht einheitlich in einem Gesetz (StGB als Kernstrafrecht) geregelte Materie, sondern einschlägige Vorschriften in zahlreichen Gesetzen (Wirtschaftsstrafrecht vielfach als Materie des sog. Nebenstrafrechts) komplexe Sachverhalte und Wandel der Erscheinungsformen aufgrund permanenter technischer und wirtschaftlicher Veränderungen in einer hochindustrialisierten Gesellschaft unterschiedliche kriminalpolitische Vorstellungen von Wirtschaftskriminalität Entwicklung des Begriffs des Wirtschaftsstrafrechts in mehreren Phasen / mit unterschiedlichen Ansätzen: Begriffsbestimmung aus kriminologischer Sicht: Sutherland (1939): Beschreibung der white collar criminality (Weißer-Kragen-Täter) täterbezogenen Klassifizierung, in der Wirtschaftsstraftäter eine Person mit Ansehen und hohem sozialen Status ist, der die Straftat im Rahmen seines Berufes begeht; Begriff zu eng, da nur statushohe Täter erfasst; Weiterentwicklung des Begriffs: Wirtschaftsstrafrecht als occupational crime (Berufsstraftat) und somit Erweiterung auf die Tatbegehung zu weit, weil jede Straftat in Ausübung eines Berufes erfasst (z.b. Arzt tötet Patienten) Wirtschaftsstrafrecht als corporate crime (Verbandsstrafrecht) im Hinblick darauf, dass Wirtschaftsstraftaten meist im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in einem Unternehmen begangen werden zu eng, da nur juristische Personen des Zivilrechts erfasst, die durch ihre verantwortlichen Organe handeln (nicht GbR, KG oder OHG) Strafprozessual-kriminaltaktische Begriffsbildung des 74 c GVG: Normierung der prozessualen Zuständigkeit landgerichtlicher Wirtschaftskammern 74c GVG enthält keine Definition der Wirtschaftskriminalität, setzt diese aber voraus: Katalog von Straftaten, die als Wirtschaftsstraftaten angesehen werden; zwei Gruppen von Wirtschaftsdelikten: 74 c Abs.1 Nr.1-5a GVG: enumerative Aufzählung spezifischer Wirtschaftsdelikte unwiderlegbare Vermutung für das Vorliegen einer Wirtschaftsstraftat und der Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010
2 74 c Abs.1 Nr.6 GVG: Aufzählung allgemeiner Straftatbestände (z.b. Betrug, Untreue), wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind Kenntnisse, die nur besonderen Wirtschaftskreisen geläufig sind, insbesondere komplizierte, schwer zu durchschauende Mechanismen des Wirtschaftslebens, deren raffinierter Missbrauch Wirtschaftsstrafsachen kennzeichnet Begriffsbestimmung aus rechtsdogmatischer / rechtsgutsorientierter Sicht: Ausgehend vom am Rechtsgutsgedanken orientierten Tatstrafrecht heute überwiegend Definitionsversuche unter Rückgriff auf das geschützte Rechtsgut der Wirtschaft Schutz der Wirtschaft generell (Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern) zu weit, weil dann auch alle Eigentums- und Vermögensdelikte erfasst Wirtschaftsstrafrecht im engeren Sinne: geschützt werden Volkswirtschaft und ihre funktionell wichtigen Zweige und Einrichtungen, d.h. insbesondere Wirtschaftsverwaltungsstrafrecht (Verstöße gegen staatliche Wirtschaftslenkung oder in Bereichen wie Finanz-, Kreditwirtschaft, freiem Kapitalmarkt und Sozialversicherung) zu eng, weil keine Taten erfasst, die zumindest auch Individualinteressen schützen vorzugswürdig und h.m. (wenngleich im Einzelnen str.) Wirtschaftsstrafrecht im weiteren Sinne: Schutz des überindividuellen Rechtsguts des Wirtschaftslebens, wobei der Schutz des Einzelnen (Verbraucher, Konkurrent) z.t. hinzutritt. Wirtschaftsstrafrecht als Gesamtheit der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die bei wirtschaftlicher Betätigung unter Missbrauch des im Wirtschaftsleben notwendigen Vertrauens begangen werden und nicht nur eine individuelle Schädigung, sondern auch Belange der Allgemeinheit berühren Kriterien/Indizien: Wirtschaftlicher Bezug des strafbaren Verhaltens Verhalten in Ausübung eines Berufes Vertrauensmissbrauch ( scheinbar legales Handeln) II. Phänomenologie Charakteristika des Wirtschaftsstrafrechts: i.d.r. Anonymität oder wenigstens personelle Distanz zwischen Täter und Opfer ( weniger als 10% der registrierten Fälle gehen auf Strafanzeigen von Opfern zurück) große Bedeutung staatlicher, aber auch innerbetrieblicher Kontrolle, da Aufdeckung der Fälle i.d.r. durch spezialisierte Behörden /Stellen erfolgt (z.b. Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt mit Steuerfahndung, Zollbehörden, Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel etc.) Kontroll-Paradox erschwert Aussagen über Dunkelfeld komplexe und schwer aufzudeckende Sachverhalte vielfach Delikte, die von Beschäftigten einer juristischen Person, sonstigen bürokratischen Organisation oder einem Verband an entsprechenden Opfern begangen werden ansteigende Gefahr, Opfer von Wirtschaftsstraftaten zu werden, mit Unternehmensgröße (größere Anonymität, aber auch intensivere Kontrollen) relativ kleiner Täterkreis, dennoch hohe Zahlen von registrierten Einzelfällen und Geschädigten Täterstrukturen (insbesondere hinsichtlich des Alters, der Bildung und des Status) von allgemeiner Kriminalität deutlich abweichend Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010 S. 2
3 nach neuerer Studie rund ein Viertel der Täter aus Kreis des Topmanagement des Unternehmens (in Deutschland sogar 32%). schwer erfassbare strafrechtliche Relevanz des Geschehensablaufs, da zumeist scheinbar legale Handlungsweisen Verschleierungsmöglichkeiten durch arbeitsteiliges Vorgehen in Unternehmen Auseinanderfallen von Ausführungstätigkeit, Informationsbesitz und Entscheidungsmacht als zentrales Problem insbesondere bei Großunternehmen i.d.r. herausragende Schadenshöhe (nach neuerer Studie bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten bei 11% finanzielle Verluste durch Wirtschaftskriminalität in Höhe von mehr als 1 Millionen EUR; unter größeren Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten sogar bei 31%) daneben aber auch immaterieller Schaden (Reputationsverlust!) nicht zu vernachlässigen bei schwerer Wirtschaftskriminalität meist internationale Verflechtungen internationaler Bezug insbesondere bei Finanzdelikten (Geschäften mit ausländischen Kapitalanlagen, Vermittlung von Börsengeschäften, Schädigung von Banken etc.) staatliche Souveränität erschwert Ermittlungen ( Erfordernis der Rechtshilfe; vgl. nun auch Möglichkeit des Europäischen Haftbefehls ; auf europäischer Ebene zentrale Stellen insbesondere, soweit Finanzinteressen der Gemeinschaften betroffen ist, z.b. OLAF [Office de Lutte Anti-Fraude] = Amt für Betrugsbekämpfung]) Quantitative Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts ( insbesondere nach Polizeilicher Kriminalstatistik [PKS]) PKS erfasst die Fälle des 74 c Abs.1 Nr.1-6 GVG sowie Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert beachte: erfasst Fälle nicht, mit denen sich die Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Steuerbehörden unmittelbar ohne Beteiligung der Polizei befassen Entwicklung der PKS: dominant ist Betrug, dessen Anteil von 1997 bis 2002 zwischen % betrug, in der Folge aber zurück ging; 2008 aber auch immerhin rund 55% generell Schwankungen ja nach neuen Begehungsformen einer- und wirtschaftlicher Entwicklung andererseits (etwa im Bereich Geldanlage, Insolvenzstrafrecht etc.) seit 2001 Rückgang von Betrug und Untreue bei Beteiligung an Kapitalanlagen (2001: noch 32,6%, 2008 nur noch rund 6%) ansonsten bei unterschiedlichen Delikten starke Schwankungen, da bei größeren Ermittlungskomplexen z.t. oft mehrere tausend Einzelfälle registriert werden gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität wird von einem großen Dunkelfeld ausgegangen III. Rechtsquellen des Wirtschaftsstrafrechts in Deutschland (zugleich Überblick zur jüngeren historischen Entwicklung) Keine Zusammenfassung der einschlägigen Strafnormen in einem Gesetzeswerk, sondern Vorschriften im Kernstrafrecht (StGB) und im Nebenstrafrecht (z.b. AO, WpHG, HGB, AktG, GmbHG, InsO etc.) sowie er- Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010 S. 3
4 gänzende Bedeutung von internationalen Vereinbarungen (z.b. EU- Bestechungsgesetz) Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts im StGB: als allgemeine Delikte insbesondere Betrug oder Untreue ( 263, 266 StGB), die je nach der Art der Ausführung Wirtschaftsdelikte sein können Ergänzungen durch Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom : Subventions- und Kreditbetrug, 264, 265b StGB ( Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Verzicht auf schwer nachweisbare Merkmale) Insolvenzstrafrecht : Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, d StGB Individualwucher, 291 StGB Neufassung des Erschleichens von Leistungen, 265 a Einfügung des Umweltstrafrechts in StGB durch 18. Strafrechtsänderungsgesetz vom Ausspähen von Daten, 202a StGB ( Änderungen und Ergänzungen 2007) Fälschung von Zahlungskarten und Missbrauch von Scheckund Kreditkarten, 152a, 266b StGB Zusammenfügung der Vorschriften über Beitragshinterziehung in 266a StGB Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom Reform der 331 ff. StGB (Erweiterung von Vorteilen für Dienstausübung ) Einfügung der aktiven und passiven Bestechung im gesetzlichen Verkehr (früher 12 UWG a.f.) in 299 ff. StGB Einfügung der Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB Reaktion auf Unsicherheit der Strafbarkeit wegen Submissionsbetrugs) weitere Reformen geplant Gesetzesblöcke im Nebenstrafrecht: Finanzstrafrecht: Ergänzungen durch Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom : Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten, 263 a, 269 StGB Gleichstellung der fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr mit der Täuschung im Rechtsverkehr, 270 StGB Rechtswidrige Datenveränderung und qualifizierte oder eigenständige Computersabotage, 303a, 303b StGB Abgabenstrafrecht: bezieht sich auf Steuern, Zölle sowie Abschöpfungen und ist v.a. in 370 ff. AO geregelt Ausgabenstrafrecht: bezieht sich auf Erschleichen staatlicher Subventionen und ist im StGB geregelt (Subventionsbetrug gem. 264; u.u. auch Betrug und Kreditbetrugfälle [ 263, 265b StGB] bei Forschungs-, Kultur- und Kreditsubventionen) Kapitalmarktstrafrecht: Schutz des Börsenhandels durch Wertpapierhandelsgesetz vom mit wichtigen Änderungen 2004 Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010 S. 4
5 Bilanzstrafrecht: 331 ff. HGB und Spezialvorschriften im AktG, GmbHG und GenG im Falle der Insolvenz wichtige Vorschriften in den 283 Abs.1 Nr.5-7 und 283 b StGB Strafrecht der Kapitalgesellschaften, insb.: ( Vorschriften im AktG, GmbHG und GenG verstreut, aber strukturell ähnlich aufgebaut; ferner gemeinsame Regelung in InsO): Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung nach 15a InsO (früher 401 AktG, 84 GmbHG, 148 GenG, 130a HGB); Versäumnis nach 15a IV und V InsO strafbewehrt Gründungsschwindel ( 399 AktG, 82 GmbHG), strafrechtlicher Schutz von Gesellschaftsgeheimnissen gegenüber unbefugter Offenbarung und Verwertung durch Gesellschaftsorgane ( 404 AktG, 85 GmbHG, 151 GenG). Wettbewerbsstrafrecht: insbesondere im GWB (nur Ordnungswidrigkeiten) und UWG geregelt Schutz des fairen Wettbewerbs (Verhältnis der Wettbewerber untereinander und gegenüber den Verbrauchern, z.b. 16 UWG) Klassische Tatbestände des UWG: irrführende Werbung ( 16 UWG), Geheimnisverrat und Industriespionage ( 17 ff. UWG) seit 1997 Ergänzung im StGB durch die 298 ff. StGB Strafrechtlicher Schutz des geistigen Eigentums (etwa Strafvorschriften in Patent-, Urheber- oder Geschmacksmustergesetz; verbesserte Verfolgung insbesondere durch Produktpirateriegesetz vom ) Verbraucherschutzstrafrecht (insb. LMBG) EU-Recht: Primärrecht (Regelungen in den Gründungsverträgen) enthielt bis Vertrag von Lissabon keine Straf-, sondern nur Bußgeldtatbestände (insb. für Wettbewerbsbeschränkungen, auf dem Verkehrssektor und im Bereich der europäischen Zentralbank) nunmehr (in EUV und AEUV als Primärrecht, wobei ehemalige dritte Säule jetzt in AEUV geregelt ist) zwar mehr Regelungen, die für Strafrecht relevant sind, aber auch keine Straftatbestände auf Primärebene Sekundärrecht (das von den Organen der EU gesetzte Recht) enthält Geldbußen und dem Verwaltungsrecht nahestehende Sanktionen (z.b. Subventionssperren, Zinszuschläge, Verfall von Sicherheiten etc.) nach bis vor wenigen Jahren h.m. grds. keine (unmittelbare) Kompetenz zum Erlass von Strafvorschriften; in manchen Bereichen dann a.a. der EuGH nunmehr teilweise nach Art. 83 AEUV durch Richtlinien (Mindeststandards) möglich Harmonisierung des Wirtschaftsstrafrechts durch umsetzungsbedürftige Rechtsakte der EU (z.b. Geldwäsche nach 261 StGB oder Insiderhandel, Kurs- und Marktmanipulation nach 38 WpHG auf Grundlage von Richtlinien), vgl. o. Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010 S. 5
6 in letzten Jahren vor allem Zusammenarbeit in dritter Säule durch Rahmenbeschlüsse; nach Art. 288 III AEUV zukünftig nur noch EU-Richtlinien, vgl. o. ferner mittelbare Harmonisierung, etwa bei der Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale, bei denen europarechtliche Wertungen zu berücksichtigen sind Art. 82 AEUV: Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Völkerrechtliche Abkommen Prof. Dr. Hans Kudlich Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht, SS 2010 S. 6
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht A. Einführung Literatur: Bussmann/Salvenmoser, NStZ 2006, 203 ff. Krekeler, Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, Baden-Baden 2002, S.11-19; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Einführung
MehrTerminplan Stunde
Terminplan 22.10.2013 1. Stunde 1. Teil: Einführung und Überblick 1: Vom Schlagwort zur Definition I. Wirtschaftsstrafrecht als Schlagzeile in den Medien, prominente Fälle II. Exkurs: Strafrechtliche Aufarbeitung
MehrWirtschaftsstrafrecht
Jurakompakt Wirtschaftsstrafrecht von PD Dr. Erik Kraatz 1. Auflage Wirtschaftsstrafrecht Kraatz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Nebenstrafrecht
Mehr1 Begriff der Wirtschaftskriminalität
1 Begriff der Wirtschaftskriminalität Ansatzpunkte (pauschal): - Täter: white collar crime (Sutherland)? - Opfer: Unternehmen als Geschädigter? - strafprozessual-kriminaltaktisch: 74c GVG - Steuergeheimnis:
MehrProf. Dr. Hans Theile, LL.M. Wintersemester 2018/2019. Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil
Prof. Dr. Hans Theile, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Teil 1: Einführung Teil 2: Betrug und betrugsähnliche Tatbestände 1 Betrug ( 263 StGB) und Versicherungsbetrug/-missbrauch
MehrDie Entmaterialisierungstendenz beim Rechtsgutsbegriff
Die Entmaterialisierungstendenz beim Rechtsgutsbegriff Von Matthias Krüger Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 I. Problemaufriß 15 II. Die verschiedenen Funktionen des Rechtsgutsbegriffs
MehrWirtschaftsstrafrecht
Jurakompakt Wirtschaftsstrafrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Erik Kraatz 2. Auflage 2017. Buch. XXII, 236 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71244 9 Format (B x L): 11,8 x 18,0 cm Recht > Strafrecht > Nebenstrafrecht,
MehrWirtschaftsstrafrecht
Jurakompakt Wirtschaftsstrafrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Erik Kraatz 2. Auflage 2017. Buch. XXII, 236 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71244 9 Format (B x L): 11,8 x 18,0 cm Recht > Strafrecht > Nebenstrafrecht,
MehrWorkload: 150 h ECTS Punkte: 5
Modulbezeichnung: Grundzüge des Wirtschaftsstrafrecht Modulnummer: DLRSTR Modultyp: Pflicht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 150 h ECTS Punkte: 5 Zugangsvoraussetzungen:
MehrEuropäisches Strafrecht
Europäisches Strafrecht Strafrechtsharmonisierung Prof. Dr. D. Klesczewski Europäisches Strafrecht Anweisungskompetenz Hinweise Zum Nachlesen Hecker, Europäisches Strafrecht, 8, 11 05.11.2017 Europäisches
MehrWirtschaftskriminalität
Wirtschaftskriminalität Zur Entwicklung von Konzepten der Wirtschaftskriminalität Sutherland 1949 White-Collar-Crime ist crime committed by a person of respectability and high social status in the course
MehrKriminologie II (4) Dr. Michael Kilchling
Kriminologie II (4) Dr. Michael Kilchling Wirtschaftskriminalität Fragestellungen: Begriff, Merkmale, Definition Gesetzgebung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts Zentrale Muster der Wirtschaftskriminalität
MehrWirtschaftsstrafrecht
Grundrisse des Rechts Wirtschaftsstrafrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Petra Wittig 4. Auflage 2017. Buch. XXXII, 643 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70545 8 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Strafrecht
MehrVorwort zur 3. Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Vorwort zur 3. Auflage 5 Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 Teil 1: Einleitung 27 A. Begriff des Kapitalmarktstrafrechts 27 B. Begriff und Funktionen des Kapitalmarkts 28 C.
MehrStrafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte
Studienbücher Rechtswissenschaft Strafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte Bearbeitet von Prof. Dr. Volker Krey, Prof. Dr. Uwe Hellmann, Prof. Dr. Manfred Heinrich 17., überarbeitete Auflage
Mehr10: Wirtschaftskriminalität
Vorlesung Kriminologie II (SoS 2011) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl sowie MitarbeiterInnen 10: Wirtschaftskriminalität
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Gegenstand und Ziele der Untersuchung B. Gang der Untersuchung...
9 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Einleitung... 19 A. Gegenstand und Ziele der Untersuchung... 19 B. Gang der Untersuchung... 21 Kapitel 1 Betrugsnahe Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts...
MehrWirtschaftsstrafrecht WS 2005/2006
Wirtschaftsstrafrecht WS 2005/2006 Roland Hefendehl 8 Schutzstrukturen am Beispiel des LFGB Gliederung 10. Stunde I. LFGB und Verbotsnormen 1. Definition Lebensmittel 2. Zentrale Verbotsnorm 3. Täuschungs-
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis A.EINLEITUNG 1 /. Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 Abs. 1 und 2 StGB) / II. 300 ff. StGB 2 HL Bestechung und Bestechlichkeit auf internationaler Ebene.3
MehrEINLEITUNG A. Überblick über Aufbau und Struktur der Wettbewerbsdelikte I. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen...
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 1 A. Überblick über Aufbau und Struktur der Wettbewerbsdelikte... 2 I. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen... 2 II. Bestechlichkeit und Bestechung im
Mehr4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern
4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern I. Überblick und Systematik 10: AWG und Kriegswaffenkontrollrecht Das Außenwirtschaftsrecht ist geprägt durch eine Fülle von ineinander greifenden
MehrWirtschafts- und Europastrafrecht
Wirtschafts- und Europastrafrecht Sommersemester 2017 Dr. Martin Stricker Ausspähen von Daten unbarer Zahlungsmittel 241h (1) Wer Daten eines unbaren Zahlungsmittels mit dem Vorsatz ausspäht, 1. dass
MehrDie Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht
Christian Meisl Die Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht Theorie und Forschung, Bd. 844 Rechtswissenschaften, Bd. 140 S. Roderer Verlag, Regensburg 2005 Einleitung 23 Teil 1 Grundlagen A. Berücksichtigung der
Mehr1. Teil: Einführung und Überblick. 3: Entwicklungslinien des Wirtschaftsstrafrechts
1. Teil: Einführung und Überblick 3: Entwicklungslinien des Wirtschaftsstrafrechts I. Quellen des Wirtschaftsstrafrechts wichtige Gesetze des Wirtschaftsstrafrechts heute (neben dem StGB) HGB 331 ff.:
MehrWirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht einschl. Grundzüge der Wirtschaftskriminologie WS 2006/07 Roland Hefendehl Vorlesung Nr. 2 vom 11.1.2007 WS 2006/07 auf der Suche nach den manchmal verborgenen Quellen des Wirtschaftsstrafrechts
MehrLE 11: Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit (Sicherheitsunion)
LE 11: Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit (Sicherheitsunion) 1 (Art. 3 Abs. 2 EUV; Art. 67-76, 81-89 AEUV) 11.1 Hintergrund 11.2 Entwicklung 11.3 Vertragsentwicklung 11.4 Ziele 11.5 Einrichtungen
Mehr1. Einführung Definition Kapitalmarktstrafrecht
21 1. Einführung Das Kapitalmarktstrafrecht hat nicht erst seit der Insolvenz von Lehman Brothers Inc., eine der weltweit größten Investmentbanken, im Jahre 2008 eine erhebliche Bedeutung eingenommen.
MehrStrafrechtliche Aspekte der Betriebssystemadministration
Betriebssystemadministration Ein Überblick Katja Tröger Allgemein 1. Drei Juristen fünf Meinungen 2. Das kommt darauf an 3. Neben strafrechtlicher Komponente immer auch eine zivilrechtliche (= Schadensersatz)
MehrInhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1 Grundlagen 1
Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VII XV XXI 1 Grundlagen 1 A. Einführung 1 B. Verfassungsrechtliche Erwägungen 2 I. Grundlagen 2 II. Grundrecht auf Medienfreiheit 4 1. Allgemeines
Mehr1. Teil: Einführung und Überblick. 3: Entwicklungslinien des Wirtschaftsstrafrechts
I. Quellen des Wirtschaftsstrafrechts 1. Teil: Einführung und Überblick 3: Entwicklungslinien des Wirtschaftsstrafrechts wichtige Gesetze des Wirtschaftsstrafrechts heute (neben dem StGB): HGB 331 ff.:
MehrKorruptionsdelikte in der Praxis. von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main
Korruptionsdelikte in der Praxis von Dr. Gina Greeve Rechtsanwältin Frankfurt am Main Verlag C. H. Beck München 2005 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite XIII XXIII XXIX
MehrInternationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz)
Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Dr. Matthias Korte Köln, 6. Februar 2015 Internationale Bestechung Gliederung! Internationales Bestechungsgesetz!
MehrPKS 2014 des Landes Bremen
PKS 214 des Landes Bremen Pressekonferenz 11. März 215 1 Land, Gesamtkriminalität und Aufklärungsquote 12. Land Bremen, 25 Jahre Entwicklung der Fallzahlen und Aufklärungsquote 1, 1. 116.531 8, 8. 6. 94.13
MehrDorothee Krutisch. Strafbarkeit des unberechtigten Zugangs zu Computerdaten und -Systemen. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Dorothee Krutisch Strafbarkeit des unberechtigten Zugangs zu Computerdaten und -Systemen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einführung 1 Bedeutung der Informations- und
MehrBoris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB
Boris Mattes Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Hartung-Gorre Verlag Konstanz 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A. Einleitung
MehrPolizeiinspektion Osnabrück
Wirtschaftskriminalität WirtschaftsTalk Wallenhorst 21.08.2013 Personalrat Präventionsteam Verwaltung Sachbereich Personal Sachbereich Aus- & Fortbildung Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit Organigramm der
Mehrin Zukunft ein Thema?
Wirtschaftsstrafrecht in der Versicherungswirtschaft in Zukunft ein Thema? von Rechtsanwalt Rainer Brüssow Fachanwalt für Strafrecht FK Tagung Versicherungsrecht am 19.11.2009 in Köln: Compliance in Versicherungsunternehmen
MehrNomos. Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr. Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge. Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption?
Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue Folge 8 Thea Vasilikou Zuwendungen im geschäftlichen Verkehr Wo hört die Kundenpflege auf und wo beginnt Korruption? Nomos Studien zum Wirtschaftsstrafrecht Neue
Mehr2012 Referenden in Colorado und Washington. Mehrheiten stimmen für Legalisierung von Marijuana
Legalisierung von Marijuana/Cannabis 2012 Referenden in Colorado und Washington Mehrheiten stimmen für Legalisierung von Marijuana 2013 Uruguay verabschiedet Gesetz zur Legalisierung von Marijuana Abgabemodell
MehrWas ist Kriminalität?
Modul - Strafrecht I Einführung und Allgemeiner Teil des StGB 2. Vorlesung (18.10.2016) Wintersemester 2018/19 Was ist Kriminalität? Do 12-14, PH13-HSZ Aufbau A. Einleitung B. Was ist Kriminalität? C.
MehrDr. Michael Kilchling Kriminologie II 5
Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 5 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2009 1 Lockerung des strafrechtlichen Prohibitionsmodells Vom strengen Abstinenzansatz zur Schadensminimierung ('harm
Mehr22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen
MehrABKÜRZUNGSVERZEICHNIS EINLEITUNG 1 1. TEIL 9 INSOLVENZRECHTALS GRUNDLAGE DES INSOLVENZSTRAFRECHTS 9
Inhaltsverzeichnis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XV EINLEITUNG 1 1. TEIL 9 INSOLVENZRECHTALS GRUNDLAGE DES INSOLVENZSTRAFRECHTS 9 A. ZUM VERHÄLTNIS VON INSOLVENZSTRAFRECHT UND INSOLVENZRECHT 9 I. BEGRIFFLICHE
MehrEuropäisches Strafrecht
Europäisches Strafrecht Unionsrechtskonforme Auslegung Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialen: https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/lehrveranstaltungen/wintersemester- 201617/europaeisches-strafrecht/
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Sanktionen bei Datenmissbrauch Deutscher Bundestag WD /18
Sanktionen bei Datenmissbrauch 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Sanktionen bei Datenmissbrauch Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.04.2018 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen
MehrWie sehr hat das Strafrecht die Welt der Unternehmen und Entscheider erreicht?
Wie sehr hat das Strafrecht die Welt der Unternehmen und Entscheider erreicht? Universität Heidelberg Grundkurs Strafrecht II Frankfurt, 3. Juli 2018 Dr. Jan Kappel AGS Legal Dr. Jan Kappel Partner / Frankfurt
MehrBOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR.
BOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR. 8 GWB Inaugural-Di ssertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde
MehrInhaltsverzeichnis. I.Teil Einführung. 1 Begriff des Wirtschaftsstrafrechts und kriminologische Grundlagen
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V XVII XXI I.Teil Einführung 1 Begriff des Wirtschaftsstrafrechts und kriminologische Grundlagen l I.
MehrDie gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO
Tanja Winter Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 B. 370a AO a.f 5 I. Entstehungsgeschichte und Gesetzesmotive
Mehr2. Kapitel: Die Straftatbestände zur Korruptionsbekämpfung de lege lata Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1. Kapitel: Einleitung 10 A. Einführung: Begriff der Korruption 10 B. Eingrenzung des Themengebiets 12 C. Ziel der Arbeit 16 D. Gang der Untersuchung 17 2. Kapitel:
Mehr14. Management-Fachtagung des EVVC
14. Management-Fachtagung des EVVC Gliederung Begriff der Korruption Strukturen Strafrechtliche Verfolgung Arbeits-/ Dienstrechtliche Vorschriften Arbeits-/Dienstrechtliche Folgen Prävention Was ist Korruption?
MehrDr. Michael Kilchling Kriminologie II 5
Dr. Michael Kilchling Kriminologie II 5 Michael Kilchling Vorlesung Kriminologie II SS 2012 1 1.3. Wirtschaftskriminalität Fragestellungen: Begriff, Merkmale, Definition Gesetzgebung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
MehrLösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org
MehrSchutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird
MehrWirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 5. Besonderer Teil. D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
D. 299 StGB, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes
MehrDr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung
Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des
MehrSeite 1 von 5. Jahr Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß x 0,0 100,0
Seite 1 von 5 Fallentwicklung und Aufklärung der en(gruppen) bei Wirtschaftskriminalität Bereich: Bundesgebiet insgesamt (70) Hinweise: AQ = Aufklärungsquote Aufklärungsquoten über 100 % sind u.a. dadurch
MehrLegitimer Institutionen- und Regelschutz durch Strafrecht in der Sozialen Marktwirtschaft
Legitimer Institutionen- und Regelschutz durch Strafrecht in der Sozialen Marktwirtschaft Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 202 Tobias Spindler Legitimer Institutionen- und Regelschutz durch Strafrecht
Mehr261 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
Geldwäsche 261 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Tatbestand: Vermögenswerte, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren Verbergen, Herkunft verschleiern, Ermittlungen vereiteln
MehrStaatsorganisationsrecht
Vorlesung Staatsorganisationsrecht Dr. Jochen Rauber 21.11.2018 1 Übersicht 1. Wiederholung und Fortsetzung zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 2. Das Rückwirkungsverbot 3. Allgemeiner Vertrauensschutz Vorlesung
MehrLE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung
LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick
MehrUmweltrecht. Axel Weisbach. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de
MehrLösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2) Lösung zu Fall 8 (Erbonkel-Fall, nach Samson I S. 191 ff.) A. Strafbarkeit des G I. Mord gem. 212 Abs. 1, 211 Abs. 2 StGB a. obj. Tatbestand aa. Tötung
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrWirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht Einführung und Allgemeiner Teil mit wichtigen Rechtstexten von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann em. Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der
MehrSüddeutsche Zeitung online 25. Juli 2014
Süddeutsche Zeitung online 25. Juli 2014 Anlagebetrug hat Hochkonjunktur Die Immobilienfirma S&K lässt grüßen: Schäden durch Betrügereien mit Kapitalanlagen sind im vergangenen Jahr dramtisch gestiegen.
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis IX Literaturverzeichnis XV Materialienverzeichnis XXV Abkürzungsverzeichnis XXIX Einleitung 1 Erster Teil: Entstehungsgeschichte, räumliche und zeitliche Aspekte des
MehrProf. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis
Prof. Dr. Karsten Gaede Die Anwendung der neuen Korruptionsstraftatbestände in der Praxis Gliederung I. Überblick: Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen II. III. IV.
MehrInsiderhandel unter besonderer Berücksichtigung von M&A-Transaktionen
Annette Christoph Insiderhandel unter besonderer Berücksichtigung von M&A-Transaktionen PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften 9 Inhaltsverzeichnis Einführung in das Thema 17 I. Allgemein
MehrSkript zum Online-Training. Abgabenordnung Steuerstrafrecht. Rechtsstand: Februar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Abgabenordnung Steuerstrafrecht Rechtsstand: Februar 209 In Kooperation mit Inhalt Allgemeiner Überblick über das Strafrecht.... Einführung....2 Rechtsquellen des Strafrechts
Mehr21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe
21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe I. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit Als Tatbestandsannex gibt es bei einigen Delikten auch außerhalb des Unrechtstatbestands stehende
MehrKeine deutliche Typisierung des Unrechts (Beispiel Geldwäsche) Frage: War das eine Straftat? Anstelle der Frage Wer hat das getan?
Ambivalenz der Wirtschaftskriminalität Keine deutliche Typisierung des Unrechts (Beispiel Geldwäsche) Frage: War das eine Straftat? Anstelle der Frage Wer hat das getan? Crimen mala in se vs. crimen mere
MehrWirtschafts- und Europastrafrecht
Wirtschafts- und Europastrafrecht Sommersemester 2017 Dr. Martin Stricker Allgemeine Informationen Das Wahlfach beleuchtet die wichtigsten wirtschaftsstrafrechtlichen Normen im Straf- und Strafprozessrecht
MehrInhaltsverzeichnis. Bilanzdelikte aus der Sicht der Wissenschaft
Bilanzdelikte aus der Sicht der Wissenschaft Michael Enzinger 1. Befundaufnahme: Die Entwicklung der lex lata... 19 1.1. GenG... 19 1.2. GmbHG... 20 1.3. AktG... 21 1.4. StG/StGB... 21 1.5. Das rechtliche
MehrProf. Dr. Hans Theile, LL.M. Wintersemester 2018/2019. Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I
Prof. Dr. Hans Theile, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I In der Veranstaltung werden die Restbestände des Allgemeinen Teils sowie zentrale Tatbestände des Besonderen
MehrKAPITEL 1 EINLEITUNG EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23
Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1 EINLEITUNG... 19 1 EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK DER AUSLANDSBESTECHUNG... 19 2 AUFBAU UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT... 23 KAPITEL 2 DIE STRAFBARKEIT DER BESTECHUNG IN EINEM VORNEHMLICH
MehrDie Auslegung des 370a AO unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit
Berichte aus der Rechtswissenschaft RolfSchmich Die Auslegung des 370a AO unter besonderer Berücksichtigung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit D180 (Diss. Universität Mannheim) Shaker Verlag Aachen 2005
Mehr2 Besondere Prinzipien der Bildung von Tatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht... 13
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................................. Abkürzungsverzeichnis................................................ Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur..............................
MehrDas BVerfG und 202c StGB. Dominik Boecker Rechtsanwalt
Das BVerfG und 202c StGB Dominik Boecker Rechtsanwalt Aufbau Straftatbestand I. Tatbestand a. objektiver Tatbestand (auch subjektive TB-Elemente) b. subjektiver Tatbestand (Vorsatz) II. Rechtswidrigkeit
MehrVorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person
Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person Professor Dr. Felix Herzog Sommersemester 2015 Mord und Totschlag II/Täterschaft und Teilnahme Marktanteile - Fall A will seinen Konkurrenten
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9
Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil 1. Strafrecht als ein Mittel der Sozialkontrolle... 13 1.1 Aufgabe des Strafrechts... 13 1.1.1
Mehr2 Besondere Prinzipien der Bildung von Tatbeständen im Wirtschaftsstrafrecht... 17
VII Vorwort... V Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis................................................ XIX Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XXIII 1. Teil Einführung
MehrAbgabenänderungsgesetz 2005 Die neue Verbandsverantwortlichkeit
Abgabenänderungsgesetz 2005 Die neue Verbandsverantwortlichkeit Dr. Christian Huber Linz, 16. November 2005 Übersicht > Vorbemerkungen > Geltende Rechtslage > Verbände > Umfasste Delikte > Delikte FinStrG
MehrBVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze
BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation
MehrWirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil mit wichtigen Gesetzes- und Verordnungstexten Von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann em. Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an
MehrAufklärungsquote (AQ) bezeichnet in Hundertteilen das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im Berichtszeitraum.
Begriffsdefinitionen/-erläuterungen Altersgruppen werden wie folgt eingeteilt: Kinder: unter 14 Jahre Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre Erwachsene: ab 21 Jahre Aufgeklärter
MehrSigmund P. Martin / Nina Scherer/ Diana Hube/ Guntram Scheer
Sigmund P. Martin / Nina Scherer/ Diana Hube/ Guntram Scheer Grauer Kapitalmarkt Anlegerschutz durch Strafrecht? PL ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
MehrVerhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug
Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug von Stefan Tripmaker icarl Heymanns Verlag 2010 Vorwort VII 1. Teil Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Gang der Darstellung 4 2. Teil
Mehr2. Nulla poena sine lege und andere verfassungsrechtliche Bezüge
I. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen Das Strafrecht ist im Rang einfacher Gesetze geregelt, über denen das Grundgesetz als höherrangiges Recht gilt. Der Gesetzgeber muss bei der Schaffung neuer Strafvorschriften
MehrKapitel 1 Einführung in das UWG
Kapitel 1 Einführung in das UWG Inhalt: Begriff des Wettbewerbsrechts Einordnung im Rechtssystem kurze geschichtliche Einordnung 1 Teil I Begriff des Wettbewerbsrechts Dieser Kurs beschäftigt sich mit
MehrNotwehr gegen Schweigegelderpressung
Notwehr gegen Schweigegelderpressung Zugleich ein Beitrag zu den Grundprinzipien der Notwehr Von Antje Kroß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 /. Teil Grundprinzipien der Notwehr
MehrÜberblick: Auswirkungen des EU Rechts im nationalen Strafrecht
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Strafrecht der Europäischen Union Justas Namavičius justas.namavicius@tf.vu.lt 1 Überblick: Auswirkungen des EU Rechts im nationalen Strafrecht Neutralisierung
MehrStraftaten-Statistik Deutschland 2014 und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS)
Zur Erläuterung: Straftaten-Statistik Deutschland und zum Vergleich 2013 (Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS) Grün = Anteil der ausländischen n ist im Vergleich zu 2013 gestiegen Gelb =
MehrDie Strafbarkeit der Offenbarung höchstpersönlicher Daten des ungeborenen Menschen
WINFRIED GRABSCH Die Strafbarkeit der Offenbarung höchstpersönlicher Daten des ungeborenen Menschen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung, Aufgabenstellung
MehrKORRUPTION ERKENNEN UND BEKÄMPFEN
KORRUPTION ERKENNEN UND BEKÄMPFEN 22. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung Templin, 4. September 2015 1. corrumpere (lat.) Bestechlichkeit,
MehrAmtsdelikte im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1109 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Amtsdelikte im Land Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische
Mehr2. Kriminalpolitische und kriminologische Grundlagen 5
Inhalt Vorwort v 1. Einführung 1 1.1. Spezifika der Korruptionsprävention im Gesundheitswesen 1 1.2. Ziel und Aufbau des vorliegenden Buches 4 2. Kriminalpolitische und kriminologische Grundlagen 5 2.1.
Mehr9: Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff. StGB)
I. Allgemeines 9: Schwangerschaftsabbruch ( 218 ff. StGB) Geschütztes Rechtsgut des 218 StGB ist das werdende Leben (BGHSt. 28, 11, 15; Lackner/Kühl 218 Rn. 1). Die Vorschrift erfasst sowohl die Selbstabtreibung
Mehr