Chemikaliensicherheit

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1 Effizienz- und Risiko-Engineering Chemikaliensicherheit Einstufung und Kennzeichnung Übersicht Bisheriges EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS System und weitere nützliche Informationen zur Chemikaliensicherheit BMG ENGINEERING AG Consulting: Ifangstrasse 11 CH-8952 Schlieren/Zürich Tel Fax Labors: Ifangstrasse 11 CH-8952 Schlieren/Zürich Tel Fax Bankverbindung: CREDIT SUISSE, CH-8070 Zürich (CHF) IBAN CH (EUR) IBAN CH

2 Chemikaliensicherheit Allgemeine Informationen über Chemikalien Informationen über Synonyme, Strukturformeln, CAS-Nummern und Anderes finden sich auf folgenden Internetseiten Chemfinder : Chemie.de : Nist Chemistry Webbook: European Chemical Substances Information System : BGIA GESTIS Substance Data Base : EPA Substance Registry System: Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (unter GHS werden letztere Gemische genannt) unter dem bisherigen System und dem zukünftigen GHS-System (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) sind in den folgenden Richtlinien und Verordnungen beschrieben: Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS: CLP-Verordnung) Das neue GHS-System ist am 20. Januar 2009 in der EU in Kraft getreten (CLP- Verordnung: regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures). GHS gilt für Stoffe verbindlich ab dem 1. Dezember 2010 und für Gemische ab dem 1. Juni Die Schweiz wird für GHS aller Voraussicht nach eine Harmonisierung mit der EU anstreben. 2 BMG Engineering AG

3 Bisheriges EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung Einstufung von Stoffen und Zubereitungen aufgrund physikalischchemischer Eigenschaften (Übersicht) Stoffe und Zubereitungen werden nach den folgenden gefährlichen physikalischchemischen Eigenschaften eingestuft, wenn die entsprechenden Methoden aus Anhang V ein positives Ergebnis ergeben: Explosionsgefährlich (E) R 3 oder R 2 Brandfördernd (O) R 9, R 8 oder R 7 Hochentzündlich (F+) R 12 Leichtentzündlich (F) R 17, R 15 oder R 11 Entzündlich R 10 3 BMG Engineering AG

4 Einstufung von Stoffen und Zubereitungen aufgrund gesundheitsgefährdender und umweltgefährlicher Eigenschaften (Übersicht) Beschreibung des Stoffes Gesundheitsgefährdend: Einstufung gefährlicher Stoffe Sehr giftig T+ R26, R27, R28, R39 Giftig T R23, R24, R25, R39, R48 Gesundheitsschädlich Xn R20, R21, R22 Xn R48, R65, R68 Sensibilisierend Xn R42 Xi R43 Krebserzeugend T Kategorie 1 oder 2 mit R45, R49 Xn Kategorie 3 mit R40 Erbgutschädigend T Kategorie 1 oder 2 mit R46 Xn Kategorie 3 mit R68 Fortpflanzungsgefährdend T Kategorie 1 oder 2 mit R60, R61 Xn Kategorie 3 mit R62, R63 Ätzende, reizende Wirkung: Ätzend C R35 R34 Reizend Xi R41 R36, R37, R38 Beschreibung des Stoffes Einstufung gefährlicher Stoffe Umweltgefährlich: Aquatische Toxizität und langfristig R50/53, R51/53 N schädliche Wirkungen R52/53 Aquatische Toxizität N R50 R52 Langfristig schädliche Wirkung auf Gewässer R53 Giftig für Pflanzen N R54 Giftig für Tiere N R55 Giftig für Bodenorganismen N R56 Giftig für Bienen N R57 Längerfristig schädliche Wirkung auf Umwelt möglich N R58 Gefährlich für die Ozonschicht N R59 4 BMG Engineering AG

5 Gefahrensymbole und -bezeichnung Explosionsgefährlich E Brandfördernd O Hochentzündlich F+ Leichtentzündlich F Sehr giftig T+ Giftig T Gesundheitsschädlich Xn Ätzend C Reizend Xi Umweltgefährlich N 5 BMG Engineering AG

6 Gefahrensätze (R-Sätze) Anhang III der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste von Sätzen zur Bezeichnung besonderer Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen. Der Wortlaut der Standardaufschriften muss den Angaben in Anhang III entsprechen. Die für den jeweiligen Stoff zu verwendenden R-Sätze sind in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS: CLP-Verordnung) angegeben. Den gefährlichen Stoffen, die noch nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind, werden die zu verwendenden R-Sätze nach den in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG festgelegten Regeln zugeordnet. R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Beim Erwärmen explosionsfähig. Mit und ohne Luft explosionsfähig. Kann Brand verursachen. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Entzündlich. Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Reagiert heftig mit Wasser. Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. Selbstentzündlich an der Luft Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Kann explosionsfähige Peroxyde bilden. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen. Giftig bei Berührung mit der Haut. Giftig beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen. 6 BMG Engineering AG

7 R 27 R 28 R 29 R 30 R 31 R 32 R 33 R 34 R 35 R 36 R 37 R 38 R 39 R 40 R 41 R 42 R 43 R 44 R 45 R 46 R 48 R 49 R 50 R 51 R 52 R 53 R 54 R 55 R 56 R 57 R 58 R 59 R 60 R 61 R 62 R 63 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. Sehr giftig beim Verschlucken. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Gefahr kumulativer Wirkungen. Verursacht Verätzungen. Verursacht schwere Verätzungen. Reizt die Augen. Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Haut. Ernste Gefahr Irreversiblen Schadens Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Verschluss. Kann Krebs erzeugen. Kann vererbbare Schäden verursachen. Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen. Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig für Pflanzen. Giftig für Tiere. Giftig für Bodenorganismen. Giftig für Bienen. Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. Gefährlich für die Ozonschicht. Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen 7 BMG Engineering AG

8 R 64 R 65 R 66 R 67 R 68 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Irreversibler Schaden möglich. Kombination der R-Sätze R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. 8 BMG Engineering AG

9 R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. 9 BMG Engineering AG

10 R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Sicherheits-Sätze (S-Sätze) Anhang IV der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste von Sätzen zur Bezeichnung der Sicherheitsratschläge für gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Der Wortlaut der Standardaufschriften muss den Angaben in Anhang IV entsprechen. Die für den jeweiligen Stoff zu verwendenden S-Sätze sind in sind in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS: CLP-Verordnung) angegeben. Den gefährlichen Stoffen, die noch nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind, werden die zu verwendenden S-Sätze nach den in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG festgelegten Regeln zugeordnet. S 1 S 2 S 3 S 4 Unter Verschluss aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kühl aufbewahren. Von Wohnplätzen fernhalten. 10 BMG Engineering AG

11 S 5 S 6 S 7 S 8 S 9 S 12 S 13 S 14 S 15 S 16 S 17 S 18 S 20 S 21 S 22 S 23 S 24 S 25 S 26 S 27 S 28 S 29 S 30 S 33 S 35 S 36 S 37 S 38 S 39 S 40 S 41 Unter... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). Unter... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). Behälter dicht geschlossen halten. Behälter trocken halten. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter nicht gasdicht verschliessen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Von... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben). Vor Hitze schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Staub nicht einatmen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben. Berührung mit der Haut vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel... abwaschen (vom Hersteller anzugeben). Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Niemals Wasser hinzu giessen. Massnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Fussboden und verunreinigte Gegenstände mit... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). Explosions- und Brandgase nicht einatmen. 11 BMG Engineering AG

12 S 42 S 43 S 45 S 46 S 47 S 48 S 49 S 50 S 51 S 52 S 53 S 56 S 57 S 59 S 60 S 61 S 62 S 63 S 64 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). Zum Löschen... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden ). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). Feucht halten mit... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht mischen mit... (vom Hersteller anzugeben). Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nicht grossflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume verwenden. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist) Kombination der S-Sätze S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). 12 BMG Engineering AG

13 S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 3/14 An einem kühlen, von... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel... abwaschen (vom Hersteller anzugeben). S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). 13 BMG Engineering AG

14 GHS System Neue Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme o Signalwörter o Beschreibung des potentiellen Gefährdungsgrads: "Gefahr" oder "Achtung" Gefahrenhinweise - ähnlich den heutigen R-Sätzen o Beispiel: H301: Giftig bei Verschlucken o Gefahren (erste Ziffer): 2 (physikalisch), 3 (Gesundheit), 4 (Umwelt); folgende 2 Ziffern: Fortlaufende Nummer Sicherheitshinweise - ähnlich den heutigen S-Sätzen o Beispiel: P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden o Sicherheitshinweise (erste Ziffer): 1 (Allgemein), 2 (Prävention), 3 (Reaktion), 4 (Lagerung), 5 (Entsorgung); folgende 2 Ziffern: Fortlaufende Nummer 14 BMG Engineering AG

15 Die GHS-Piktogramme auf einen Blick Piktogramm H-Sätze Gefahren H200-H204 H240, H241 H240, H241 Explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse Selbstzersetzliche Stoffe, Typ A, B Organische Peroxyde, Typ A, B H220 H222, H223 H224-H226 H228 H241, H242 H250 H250 H251, H252 H260, H261 H242 Entzündbare Gase, Kat. 1 Entzündbare Aerosole, Kat. 1, 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Kat. 1-3 Entzündbare Feststoffe, Kat. 1-2 Selbstzersetzliche Stoffe, Typ B, C-F Pyrophore Flüssigkeiten, Kat. 1 Pyrophore Feststoffe, Kat. 1 Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Kat.1, 2 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kat. 1, 2-3 Organische Peroxyde Typ B-F H270 H271, H272 H271, H272 Oxidierende Gase Oxidierende Flüssigkeiten, Kat. 1, 2-3 Oxidierende Feststoffe, Kat. 1, 2-3 H280, H281 Gase unter Druck H290 H314 H318 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 Hautreizende/-ätzende Wirkung, Kat. 1A-1C Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kat BMG Engineering AG

16 Piktogramm H-Sätze Gefahren H300, H301 H310, H311 H330, H331 Akute Toxizität (oral), Kat. 1-2, 3 Akute Toxizität (dermal), Kat. 1-2, 3 Akute Toxizität (inhalativ), Kat. 1-2, 3 H302 H312 H332 H315 H319 H317 H335 / H336 Akute Toxizität (oral), Kat. 4 Akute Toxizität (dermal), Kat. 4 Akute Toxizität (inhalativ), Kat. 4 Hautreizende/-ätzende Wirkung, Kat. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kat. 2 Sensibilisierung der Haut, Kat. 1 Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kat. 3 H334 H340, H341 H350, H351 H360, H361 H370, H371 H372, H373 H304 Sensibilisierung der Atemwege, Kat. 1 Keimzellmutagenität, Kat. 1A/1B, 2 Karzinogene Wirkungen, Kat. 1A/1B, 2 Reproduktionstoxizität, Kat. 1, 2 Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition, Kat. 1, 2) Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition, Kat. 1, 2) Aspirationsgefahr, Kat. 1 H400 H410, H411 Akut gewässergefährdend, Kat. 1 Chronisch gewässergefährdend, Kat. 1, 2 16 BMG Engineering AG

17 Gefahrenhinweise H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; grosse Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In grossen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. 17 BMG Engineering AG

18 H330 H331 H332 H334 H335 H336 H340 H341 H350 H351 H360 H361 H362 H370 H371 H372 H373 H400 H410 H411 H412 H413 Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. 18 BMG Engineering AG

19 Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU-spezifische Regelungen) EUH 001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft- Gemische bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxyde bilden. EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH 059 Die Ozonschicht schädigend. EUH 201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. EUH 201A Achtung! Enthält Blei. EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche EUH 207 Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH 208 Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. EUH 209A Kann bei Verwendung entzündbar werden. EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 19 BMG Engineering AG

20 Sicherheitshinweise Allgemeine Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Sicherheitshinweise - Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung/ /brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/ unbedingt verhindern. P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen. P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllen Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/ verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/ /reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Sicherheitshinweise - Prävention P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. 20 BMG Engineering AG

21 P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P231+P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P235+P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Sicherheitshinweise - Reaktion P301 BEI VERSCHLUCKEN: P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P304 BEI EINATMEN: P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P307 BEI Exposition: P308 BEI Exposition oder falls betroffen P309 BEI Exposition oder Unwohlsein: P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P322 Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Sicherheitshinweise - Reaktion P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. 21 BMG Engineering AG

22 P341 P342 P350 P351 P352 P353 P360 P361 P362 P363 P370 P371 P372 P373 P374 P375 P376 P377 P378 P380 P381 P390 P391 P301+P310 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. Bei Symptomen der Atemwege: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Brand: Bei Großbrand und grossen Mengen: Explosionsgefahr bei Brand. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. zum Löschen verwenden. Umgebung räumen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 22 BMG Engineering AG

23 Sicherheitshinweise - Reaktion P301+P312 P301+P330 +P331 P302+P334 P302+P350 P302+P352 P303+P361 +P353 P304+P340 P304+P341 P305+P351 +P338 P306+P360 P307+P311 P308+P313 P309+P311 P332+P313 P333+P313 P335+P334 P337+P313 P342+P311 P370+P376 P370+P378 P370+P380 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig stellen, die das Atmen erleichtert. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Bei Brand: zum Löschen verwenden. Bei Brand: Umgebung räumen. 23 BMG Engineering AG

24 Sicherheitshinweise - Reaktion P370+P380 +P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P371+P380 +P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Sicherheitshinweise - Aufbewahrung P401 aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/ Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als C/ F aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 C/122 F aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als kg/ lbs bei Temperaturen von nicht mehr als C/ F aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in/unter aufbewahren. P402+P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 C aussetzen. P411+P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als C/ F aufbewahren. Sicherheitshinweise - Entsorgung P501 Inhalt/Behälter zuführen. 24 BMG Engineering AG

25 Transport von Gefahrgütern Gefahrgutklassen (nach der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)) 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gase 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxyde 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe 7 Radioaktive Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z.b. Asbest, Flüssigkeiten die über 100 C transportiert werden, umweltgefährdende Stoffe ) 25 BMG Engineering AG

26 Chemikaliensicherheit Gefahrgutsymbole (Transportdeklaration) Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, ** Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 * Angabe der Verträglichkeitsgruppe keine Angabe, wenn die explosive Eigenschaft die Nebengefahr darstellt Klasse 2.1: Entzündbare Gase Klasse 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase Klasse 2.3: Giftige Gase Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe 26 BMG Engineering AG

27 Chemikaliensicherheit Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1: Entzündend Klasse 5.2: Organische (oxidierend) wirkende StofPeroxyde fe Klasse 6.1: Giftige Stoffe 27 Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe BMG Engineering AG

28 Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: Ätzende Stoffe Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Quelle: ADR 2009, Kapitel 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung. html Umweltgefährdende Stoffe Quelle: ADR 2009, Kapitel 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung BMG Engineering AG

29 Versauerungspotential ausgewählter Verbindungen Formel Bezeichnung AP SO 2 Schwefeldioxid 1.00 NO Stickstoffdioxid 1.07 NO 2 Stickstoffmonoxid 0.70 NO x Stickoxid 0.70 NH 3 Ammonium 1.88 HCl Salzsäure 0.88 HF Fluorwasserstoff (Flusssäure) 1.60 Bemerkungen: Versauerungspotentiale (Acidification potential, AP) einzelner Emissionen relativ zu SO 2, berechnet aufgrund des H + -Potentials pro Masseneinheit. Der Versauerungseffekt wird auf folgende Weise berechnet: Versauerungseffekt (kg) = AP x Luftemission (kg) Quelle: Centre of Environmental Science, 1992: Environmental life cycle assessment of products, Guide LCA, R. Heijungs et. al. 29 BMG Engineering AG

30 Überdüngungspotential ausgewählter Verbindungen Formel Bezeichnung NP (PO 4 ) 3- Phosphat 1.00 P Phosphor 3.06 P 2 O 5 Phosphorpentoxid 1.34 NO Stickstoffmonoxid 0.20 NO 2 Stickstoffdioxid 0.13 NO x Stickoxid 0.13 NO 3- - Nitrat 0.10 NH 3 Ammoniak 0.35 NH4 + Ammonium 0.33 N Stickstoff 0.42 COD Chemical Oxygen Demand (as O 2 ) Bemerkungen: Überdüngungspotential (Nutrification potential, NP) relativ zu PO 3+ 4, berechnet aufgrund einer durchschnittlichen Biomassezusammensetzung (C 106 H 263 O 110 N 16 P). Der Überdüngungseffekt wird auf folgende Weise berechnet: Überdüngungseffekt (kg) = NP x Emission (kg) Quelle: Centre of Environmental Science, 1992: Environmental life cycle assessment of products, Guide LCA, R. Heijungs et. al. 30 BMG Engineering AG

31 Treibhauspotential ausgewählter Verbindungen (Global Warming Potential GWP) Bezeichnung GWP Carbon dioxide, R744 CO 2 1 Chloropentafluoroethane, R115 C 2 F 5 Cl Dichlorodifluoromethane, R12 CF 2 Cl Dichlorotetrafluoroethane, R114 C 2 F 4 O Hexafluoroethane, R116 C 2 F Methane, R50 CH 4 23 Nitrous oxide N 2 O 310 Pentafluoroethane, R125 C 2 HF Perfluoromethane, R14 CF Tetrafluoroethane, R134a C 2 H 2 F Trichloroethane (1,1,1), R Trichlorofluoromethane, R11 CFCl Trichlorotrifluoroethane, R113 C 2 F 3 Cl Trifluoroethane, (1,1,1), R143a C 2 H 3 F Trifluoromethane R23 CHF 3 12'000 Bemerkungen: Global Warming Potential (GWP) relativ zu CO 2 mit einem Zeithorizont von 100 Jahren. Der Treibhauseffekt einzelner Emissionen wird auf folgende Weise berechnet: Treibhauseffekt (kg) = GWP x Luftemission (kg) Quelle: IPCC (2001) Climate Change 2001: A Scientific Basis, Intergovernmental Panel on Climate Change, Cambridge University Press, Cambridge BMG Engineering AG

32 Ozonabbauende Stoffe (Montrealer Protokoll) Bezeichnung Ozonabbaupotential (1) Gruppe I CFCl 3 (CFC-11) 1.0 CF 2 Cl 2 (CFC-12) 1.0 C 2 F 3 Cl 3 (CFC-113) 0.8 C 2 F 4 Cl 2 (CFC-114) 1.0 C 2 F 5 Cl (CFC-115) 0.6 Gruppe II CF 3 Cl (CFC-13) 1.0 C 2 FCl 5 (CFC-111) 1.0 C 2 F 2 Cl 4 (CFC-112) 1.0 C 3 FCl 7 (CFC-211) 1.0 C 3 F 2 Cl 6 (CFC-212) 1.0 C 3 F 3 Cl 5 (CFC-213) 1.0 C 3 F 4 Cl 4 (CFC-214) 1.0 C 3 F 5 Cl 3 (CFC-215) 1.0 C 3 F 6 Cl 2 (CFC-216) 1.0 C 3 F 7 Cl (CFC-217) 1.0 Gruppe III CF 2 BrCl (Halon 1211) 3.0 CF 3 Br (Halon 1301) 10.0 C 2 F 4 Br 2 (Halon 2402) 6.0 Gruppe IV CCl 4 (Tetrachlorkohlenstoff) 1.1 Gruppe V C 2 H 3 Cl 3 (1,1,1-Trichlorethan) (2) 0.1 Gruppe VI CH 3 Br (Methylbromid) 0.6 Gruppe VII CHFBr CHF 2 Br 0.74 CH 2 FBr 0.73 C 2 HFBr C 2 HF 2 Br C 2 HF 3 Br C 2 HF 4 Br 1.2 C 2 H 2 FBr C 2 H 2 F 2 Br C 2 H 2 F 3 Br 1.6 C 2 H 3 FBr C 2 H 3 F 2 Br BMG Engineering AG

33 Bezeichnung Ozonabbaupotential (1) C 2 H 4 FBr 0.1 C 3 HFBr C 3 HF 2 Br C 3 HF 3 Br C 3 HF 4 Br C 3 HF 5 Br C 3 HF 6 Br 3.3 C 3 H 2 FBr C 3 H 2 F 2 Br C 3 H 2 F 3 Br C 3 H 2 F 4 Br C 3 H 2 F 5 Br 1.4 C 3 H 3 FBr C 3 H 3 F 2 Br C 3 H 3 F 3 Br C 3 H 3 F 4 Br 4.4 C 3 H 4 FBr C 3 H 4 F 2 Br C 3 H 4 F 3 Br 0.8 C 3 H 5 FBr C 3 H 5 F 2 Br 0.8 C 3 H 6 FBr 0.7 Gruppe VIII CHFCl 2 (H-FCKW-21) (3) CHF 2 Cl (H-FCKW-22) (3) CH 2 FCl (H-FCKW-31) C 2 HFCl 4 (H-FCKW-121) C 2 HF 2 Cl 3 (H-FCKW-122) C 2 HF 3 Cl 2 (H-FCKW-123) (3) C 2 HF 4 Cl (H-FCKW-124) (3) C 2 H 2 FCl 3 (H-FCKW-131) C 2 H 2 F 2 Cl 2 (H-FCKW-132) C 2 H 2 F 3 Cl (H-FCKW-133) C 2 H 3 FCl 2 (H-FCKW-141) CH 3 CFCl 2 (H-FCKW-141b) (3) C 2 H 3 F 2 Cl (H-FCKW-142) CH 3 CF 2 Cl (H-FCKW-142b) (3) C 2 H 4 FCl (H-FCKW-151) C 3 HFCl 6 (H-FCKW-221) C 3 HF 2 Cl 5 (H-FCKW-222) C 3 HF 3 Cl 4 (H-FCKW-223) C 3 HF 4 Cl 3 (H-FCKW-224) C 3 HF 5 Cl 2 (H-FCKW-225) CF 3 CF 2 CHCl 2 (H-FCKW-225ca) (3) BMG Engineering AG

34 Bezeichnung Ozonabbaupotential (1) CF 2 ClCF 2 CHClF (H-FCKW-225cb) (3) C 3 HF 6 Cl (H-FCKW-226) C 3 H 2 FCl 5 (H-FCKW-231) C 3 H 2 F 2 Cl 4 (H-FCKW-232) C 3 H 2 F 3 Cl 3 (H-FCKW-233) C 3 H 2 F 4 Cl 2 (H-FCKW-234) C 3 H 2 F 5 Cl (H-FCKW-235) C 3 H 3 FCl 4 (H-FCKW-241) C 3 H 3 F 2 Cl 3 (H-FCKW-242) C 3 H 3 F 3 Cl 2 (H-FCKW-243) C 3 H 3 F 4 Cl (H-FCKW-244) C 3 H 4 FCl 3 (H-FCKW-251) C 3 H 4 F 2 Cl 2 (H-FCKW-252) C 3 H 4 F 3 Cl (H-FCKW-253) C 3 H 5 FCl 2 (H-FCKW-261) C 3 H 5 F 2 Cl (H-FCKW-262) C 3 H 6 FCl (H-FCKW-271) Bemerkungen: Ozonabbaupotentiale relativ zu Trichlorfluormethan (CFCl 3 ). Das Ozonabbaupotential einzelner Emissionen wird auf folgende Weise berechnet: Ozonabbaupotential (kg) = relatives Ozonabbaupotential x Luftemission (kg) (1) Diese Ozonabbaupotentiale sind Schätzungen aufgrund derzeitiger Erkenntnisse. (2) Diese Formel bezieht sich nicht auf 1,1,2-Trichlorethan. (3) Kennzeichnet die kommerziell gängigsten Stoffe Quelle: Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Diese Verordnung regelt die Produktion, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von Ozon abbauenden Stoffen in der EU. 34 BMG Engineering AG

35 Photosmogpotential ausgewählter Verbindungen Bezeichnung CAS-Nr. POCP Aceton (1) Benzol (1) Cyclohexan (1) Ethanol (1) Ethylen (1) Ethylbenzol (1) Formaldehyd (1) Methanol (1) PER / Tetrachlorethylen (1) Toluol (1) 1,1,1-Trichlorethan (1) Trichlorethylen (TRI) (1) 1,2,3-Trimethylbenzol (1) White Spirits (Petrole) (2) Xylen (2) Andere Alkohole (2) Nicht methanogene VOC (2) Farben (2) Lacke (2) Harze (2) Verdünner (2) Cellulose Verdünner (2) andere (2) Bemerkungen: POCP: Photochemical Ozone Creation Potential, POCP relativ zu Ethylen. Das Photosmogpotential einzelner Emissionen wird auf folgende Weise berechnet: Photosmogpotential (kg) = POCP x Luftemission (kg) Quellen: (1) The `EPI-method` (version 1.1), Guideline Environmental, Performance Indicators for the chemical industry, VNCI, Leidschendam (2) Heijungs R. et al.; Environmental Live Cycle Assessment of Products; Guide October 1992 (second printing 1994); Centre of Environmental Science; Leiden BMG Engineering AG

36 Persistente* organische Verbindungen (POP) Substanz CAS-Nr. Aldrin (a) Chlordan (a) DDT (a) Dieldrin (a) Endrin (a) Heptachlor (a) Hexachlorobenzol (HCB) (a) Mirex (a)(b) Dioxine (c) -- Furane (c) -- Polychlorierte Biphenyle (PCB) (b) -- Toxaphen (a) (a) Pestizide (b) Industrielle Chemikalien (c) unbeabsichtigt produzierte Chemikalien * Persistenz: Beständigkeit einer Chemikalie in der Umwelt. Persistente Chemikalien werden unter Umweltbedingungen nur sehr langsam abgebaut Quelle: UNEP POP Konvention, BMG Engineering AG

37 Problematische Stoffe für die aquatische Umwelt Bezeichnung CAS Nr. Alachlor Anthracen Atrazin Benzol Bromierte Diphenylether -- Cadmium und Cadmiumverbindungen C Chloralkane Chlorfenvinphos Chlorpyrifos ,2-Dichlorethan Dichlormethan Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) Diuron Endosulfan (alpha-endosulfan) Hexachlorbenzol Hexachlorbutadien Hexachlorcyclohexan (gamma-isomer,lindan) Isoproturon Blei und Bleiverbindungen Quecksilber und Quecksilberverbindungen Naphthalin Nickel und Nickelverbindungen Nonylphenole (4-(para)-Nonylphenol) Octylphenole (4-tert-Octylphenol) Pentachlorbenzol Pentachlorphenol Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzo(a)pyren) (Benzo(b)fluoranthen) (Benzo(ghi)perylen) (Benzo(k)fluoranthen) (Fluoranthen) (Indeno(1,2,3-cd)pyren) Simazin Tributylzinnverbindungen (Tributylzinn-Kation) Trichlorbenzole BMG Engineering AG

38 Bezeichnung CAS Nr. (1,2,4-Trichlorbenzol) Trichlormethan (Chloroform) Trifluralin Quelle: Entscheidung Nr. 2455/2001/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Massnahmen der Gemeinschaft im Bereiche der Wasserpolitik. 38 BMG Engineering AG

39 Infrastruktur und Transport Farbliche Kennzeichnung von Rohrleitungen Durchflussstoffe Gruppe Farbname Farbmuster im RAL Farbregister Wasser 1 grün RAL 6018 Trinkwasser weisse Ringe auf grünem Grund Brauchwasser braune Ringe auf grünem Grund Heizungsvorlauf rote Ringe auf grünem Grund Heizungsrücklauf blaue Ringe auf grünem Grund Wasserdampf 2 rot RAL 3000 Luft 3 grau RAL 7001 Brennbare Gase 4 gelb RAL 1021 oder gelb mit Zusatzfarbe rot RAL 1021 RAL 3000 Nichtbrennbare Gase 5 gelb mit RAL 1021 Zusatzfarbe schwarz RAL 9005 oder schwarz RAL 9005 Säuren 6 orange RAL 2003 Laugen 7 violett RAL 4001 Brennbare Flüssigkeiten 8 braun RAL 8001 oder braun mit Zusatzfarbe rot RAL 8001 RAL 9005 Nichtbrennbare Flüssigkeiten schwarz RAL 9005 braun mit Zusatzfarbe RAL oder schwarz RAL 9005 Sauerstoff 0 blau RAL 5015 Quelle: DIN BMG Engineering AG

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

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