AUFGABEN DER PERSONALWIRTSCHAFT...
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- Petra Lange
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1 1 GRUNDLAGEN BESCHÄFTIGUNGSFORMEN DIENSTVERTRAG AUFGABEN DER PERSONALWIRTSCHAFT PERSONALBEREITSTELLUNG PERSONALVERWALTUNG PERSONALENTWICKLUNG PERSONALVERRECHNUNG BRUTTOENTGELT ZEITLOHN PRÄMIENLOHN AKKORDLOHN PERSONALKOSTEN LOHNEBENKOSTEN STUNDENSATZ BRUTTOENTGELT NETTOENTGELT SOZIALVERSICHERUNG UND LOHNSTEUER LOHNZETTEL JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 1
2 1 GRUNDLAGEN Im Mittelpunkt der stehen die Mitarbeiter des Unternehmens. Um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens am globalen Markt auch zukünftig zu gewährleisten wird es immer wichtiger, die richtigen Mitarbeiter zu gewinnen, sie sinnvoll einzusetzen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen und ihre Leistungsbereitschaft zu entwickeln. 1.1 Beschäftigungsformen Für die Beschäftigung von Mitarbeitern in einem Unternehmen gibt es in Österreich prinzipiell drei gesetzlich geregelte Formen. Neben echten Dienstvertrag gibt es noch den freien Dienstvertrag und den Werkvertrag. (echter) Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag Ein (echter) Dienstvertrag liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Besondere Merkmale sind dabei Weisungsgebundenheit, persönliche Leistungserbringung, Bindung an Arbeitszeiten und Einordnung in eine betriebliche Ablauforganisation. Neben dem vereinbarten individuellen Dienstvertrag sind auch kollektivvertragliche und arbeitsrechtliche Regelungen einzuhalten. Bei einem freien Dienstvertrag stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für eine bestimmte Dauer zur Verfügung, ohne sich in persönliche Abhängigkeit zu begeben d.h. der Ablauf der Leistungserbringung kann vom freien Dienstnehmer größtenteils selbst eingeteilt werden z.b. Trainer, Berater, DJ, Skilehrer, Fitnesstrainer Die Bezahlung erfolgt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht nach erbrachter Leistung (im Unterschied zum Werksvertrag). Ein Werkvertrag liegt vor, wenn jemand (Auftragnehmer) gegen Entgelt die Herstellung eines Werkes für jemanden anderen (Auftraggeber) übernimmt wird z.b. Erstellung einer EDV-Datenbank, Konstruktion einer Maschine, Lieferung und Montage einer Büroeinrichtung. Die Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung und nicht nach der Dauer der Tätigkeit (im Unterschied zum freien Dienstvertrag) Es gelten die im freien Dienstvertrag bzw. Werkvertrag festgehaltenen Bestimmungen, jedoch keine kollektivvertraglichen und arbeitsrechtlichen Regelungen (Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfertigung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.). Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse anmelden, Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen. Der Auftraggeber muss sich nicht um die Sozialversicherungspflicht des Auftragnehmers kümmern.. Für die Einstufung relevant ist nicht die Überschrift mit der der Vertrag bezeichnet ist, sondern der wahre wirtschaftliche Inhalt. Übt jemand beispielsweise eine Tätigkeit in einem Unternehmen aus, die überwiegend die Merkmale für einen (echten) Dienstvertrag aufweist, so liegt ein Dienstverhältnis vor, egal ob der Vertrag die Bezeichnung Werkvertrag, freier Dienstvertrag oder Dienstvertrag beinhaltet. Hinweis: Eine detaillierte Erläuterung aller Beschäftigungsformen würde den Rahmen dieses Skriptums überschreiten. Daher wird in den nachfolgenden Kapiteln nur die Beschäftigungsform des echten) Dienstvertrags erläutert. Nähere Informationen zu allen Beschäftigungsformen sind Gegenstand des Unterrichtsfachs Wirtschaftsrecht. 1.2 Dienstvertrag Wird ein Mitarbeiter in einem Unternehmen eingestellt, so wird durch die Erstellung eines Dienstvertrags ein Dienstverhältnis begründet. Ein Dienstvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, welche die Rechte und Pflichten in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis regelt. Arbeitgeber / Arbeitnehmer Ein Unternehmen welches Mitarbeiter beschäftigt wird als Arbeitgeber bezeichnet. Personen die in einem Unternehmen unselbständig beschäftigt sind, werden als Arbeitnehmer bezeichnet. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 2
3 1.2.1 Angestellter / Arbeiter / Lehrling Spricht man von einem (echtem) Dienstvertrag d.h. von einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis so unterscheidet man zwischen Arbeiter, Angestellten und Lehrlingen. Angestellte Arbeiter Lehrlinge Als Angestellter gilt, wer in einem Unternehmen im höheren kaufmännischen oder technischen Bereich (z.b. Buchhalter, technischer Zeichner) oder im Kanzleidienst (Sekretärin) beschäftigt ist. Das Entgelt für die Arbeitsleistung der Angestellten wird als Gehalt bezeichnet. Als Arbeiter gilt, wer im Unternehmen vorwiegend manuelle Tätigkeiten ausübt (z.b. Schweißer, Hilfsarbeiter). Das Entgelt für die Arbeitsleistung der Arbeiter wird als Lohn bezeichnet. Zwischen dem Lehrherrn (Arbeitgeber) und dem Lehrling wird ein schriftlicher Lehrvertrag abgeschlossen. Der Lehrling erhält dabei neben dem Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung (= Lehrlingsentschädigung) eine entsprechende Ausbildung. Arbeiter sind im Verhältnis zu Angestellten in gewissen arbeitsrechtlichen Bereichen nach wie vor schlechter gestellt (z.b. Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.). In vielen Branchen findet jedoch in den letzten Jahren eine allmähliche Angleichung statt Rechtsgrundlagen Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für unselbständige Beschäftigungsverhältnisse zählen Wichtige gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Unternehmen sind z.b. Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), Arbeitsverfassungsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Berufsausbildungsgesetz usw. Dies sind schriftliche Vereinbarungen zwischen den Interessensvertretungen der Arbeitnehmer (Arbeiterkammer AK, Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖGB) und der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer WK, Industriellenvereinigung IV). Diese beinhalten allgemein gültige Mindeststandards bezüglich Löhne und Gehälter, Zulagen und Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Regelungen bezüglich Arbeitszeit, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Abfertigung usw.. Für jede Branche gelten eigene Kollektivverträge (z.b. Kollektivvertrag für Arbeiter in der metallverarbeitenden Industrie) Dies sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und allen Arbeitnehmern eines Betriebes (vertreten durch den Betriebsrat). Ihr Geltungsbereich beschränkt sich auf den jeweiligen Betrieb. Der Dienstvertrag ist die individuelle Vereinbarung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Günstigkeitsprinzip Die Wertigkeit der einzelnen Rechtsgrundlagen entspricht der obigen Reihenfolge d.h. der Arbeitnehmer darf grundsätzlich durch eine untergeordnete Rechtsgrundlage nicht schlechter gestellt werden als eine übergeordnete Rechtsquelle vorsieht (z.b. im Dienstvertrag darf ein höherer Lohn vereinbart werden als im Kollektivvertrag festgehalten, jedoch kein geringerer) JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 3
4 1.2.3 Sozialversicherung Arbeitnehmer sind nach dem ASVG (Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) versichert. Die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung sowie die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Höhe der an die Sozialversicherung abzuführenden Beiträge betragen in Summe *) Stand 2011 Arbeiter Angestellte Dienstnehmeranteil (DNA) [%] Dienstgeberanteil (DGA) [%] Die oben angeführten Prozentsätze setzen aus verschiedenen Beiträgen zusammen: - Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Berechnung der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge ist das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Bruttoentgelt (siehe Kap. 3). Höchstbemessungsgrundlage ist jedoch 4.200,- /Monat d.h. wurde ein höheres Bruttoentgelt vereinbart so ist nur diese Höchstbemessungsgrundlage sozialversicherungspflichtig. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 4
5 2 AUFGABEN DER PERSONALWIRTSCHAFT 2.1 Personalbereitstellung Eine wichtige Aufgabe der ist die Bereitstellung des für die betriebliche Leistungserstellung erforderlichen Personals. Personalbedarfsplanung Grundlage für die Feststellung eines eventuellen Personalbedarfs ist die Analyse des zukünftigen Personalbedarfs in den einzelnen Unternehmensbereichen in qualitativer (erforderlicher Ausbildungen) und quantitativer (Anzahl) Hinsicht. Durch Vergleich der Summe des Personalbedarfs mit dem aktuellen Personalbestand ergibt sich die Anforderung zusätzliches Personal einzustellen bzw. überzähliges Personal freizusetzen. Personalsuche Einer Personaleinstellung geht in der Regel eine externe bzw. interne Personalsuche voraus. Diese kann auf verschiedene Weise erfolgen: extern - intern - Personalleasing Eine weitere Möglichkeit der Personalbereitstellung ist das Personalleasing (=Zeitarbeit, Personalverleih). Dabei werden dem Unternehmen einzelne Mitarbeiter der Personalleasingfirma gegen Honorar zeitweise überlassen. Basis dafür ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag der zwischen Personalleasingfirma und Unternehmen abgeschlossen wird. Der Mitarbeiter erhält sein Gehalt weiterhin von der Personalleasingfirma, die Arbeitsleistung Personal erbringt er jedoch dem Unternehmen an das er verliehen wurde. wirtschaft JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 5
6 2.2 Personalverwaltung Personaleinstellung Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen eingestellt, so hat die u.a. nachfolgende Aktivitäten durchzuführen bzw. zu veranlassen: - Sonstige Aufgaben der Personalverwaltung Die Personalverwaltung befasst sich zusätzlich mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit den im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern. Dazu zählen insbesondere die - Personaldatenverwaltung wie Erfassung und laufende Aktualisierung der Mitarbeiterdaten - Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen bei einem Personalaustritt z.b. Abmeldung des Mitarbeiters bei der Gebietskrankenkassa, Verfassen von Dienstzeugnissen - laufenden Überwachungsaufgaben wie Arbeitszeiterfassung, Überstundenabrechnung, Krankenstand, Urlaubsabrechnung usw. 2.3 Personalentwicklung Die Personalentwicklung zielt darauf ab den Mitarbeitern des Unternehmens erforderliche Qualifikationen zu vermitteln. Gegenstand der Personalentwicklung ist insbesondere Personalverrechnung Die Aufgabe der Personalverrechnung besteht darin am Ende des Monats die an die Mitarbeiter auszuzahlenden Löhne bzw. Gehälter zu berechnen und auszuzahlen. Außerdem müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.b. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Kommunalsteuer usw.) ermittelt und an die zuständigen Behörden termingerecht überwiesen werden. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 6
7 3 BRUTTOENTGELT Das gesamte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entgelt (Lohn, Gehalt) für die Erbringung der Arbeitsleistung wird als Bruttoentgelt bezeichnet. Dieses beinhaltet das Grundentgelt sowie zusätzliche Bezüge wie z.b. Überstundenentgelte, Sonn- und Feiertagszuschläge, Sachbezüge, Prämien usw. Mindest-Bruttoentgelt Aus dem für die jeweilige Branche gültigen Kollektivvertrag ist das entsprechende Mindest- Bruttoentgelt zu entnehmen. Im Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann natürlich ein höheres Entgelt vereinbart werden. Lohnformen Personal wirtschaft In der Praxis kommen verschiedene Möglichkeiten der Entlohnung zur Anwendung, um eine möglichst hohe Lohngerechtigkeit im Unternehmen sicherzustellen und die Motivation der Arbeitnehmer durch entsprechende Gestaltung der Entlohnung zu erhöhen. 3.1 Zeitlohn Als Zeitlohn bezeichnet man eine fixe Vergütung je Zeiteinheit. Dabei gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Höhe der Entlohnung. Zeiteinheit In den meisten Branchen der Industrie und des Gewerbes wird das Bruttoentgelt heutzutage sowohl bei Arbeitern als auch bei Angestellten in Form eines Monatsgehalts bzw. Monatslohns [ /Monat] vereinbart. Hinweis: In manchen Branchen ist das Entgelt der Arbeiter (wie früher generell üblich) noch immer als Stundenlohn [ /h] vereinbart. Es wird jedoch erwartet, dass es auch in diesen Branchen bald zu einer Anpassung kommt, daher wird im folgenden nur mehr auf die Form als Monatslohn bzw. Monatsgehalt [ /Monat] eingegangen. Anwendung Ein Zeitlohn wird meist vereinbart wenn JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 7
8 - Kollektivvertraglicher Mindest-Bruttoentgelt Für jede Branche ist das jeweils vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu bezahlende Mindest- Bruttoentgelt Mindestlohn aus dem bzw. jeweils Mindestgehaltstabelle gültigen Kollektivvertrag für zu Arbeiter entnehmen. und Angestellten Nachfolgend als Beispiel die Mindestlohn der metallverarbeitenden bzw. Mindestgehaltstabelle Industrie für (gültig Arbeiter ab und ). Angestellten der metallverarbeitenden Industrie (gültig ab ). Personal wirtschaft Die Einstufung der Arbeiter und Angestellten in die jeweiligen Beschäftigungsgruppen erfolgt in Abhängigkeit der durchgeführten Tätigkeit. Beschäftigungsgruppe A: ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung. ArbeitnehmerInnen, die sehr einfache schematische Tätigkeiten mit vorgegebener Abfolge der Arbeitsschritte verrichten.. Beschäftigungsgruppe D:.. ArbeitnehmerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), auch solche mit einer Lehrabschlussprüfung in technologisch verwandten bzw. technologisch ähnlichen Berufen, wenn diese Qualifikation zumindest für Teile der Tätigkeit von Bedeutung ist Beschäftigungsgruppe E: Ferner AbsolventInnen von berufsbildenden höheren Schulen, wenn diese Qualifikation für erhebliche Teile der Tätigkeit im obigen Sinn von Bedeutung ist. Bei diesen ArbeitnehmerInnen kann sofern noch keine Berufstätigkeit verrichtet wurde, während der ersten 18 Monate das Mindestentgelt der BschGr. E um bis zu 5 Prozent unterschritten werden... Beschäftigungsgruppe K: ArbeitnehmerInnen in leitenden, das Unternehmen entscheidend beeinflussenden Stellungen; ferner ArbeitnehmerInnen mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 8
9 Die obigen kollektivvertraglichen Mindest-Bruttoentgelte gelten als Mindestsätze. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können individuell höhere Bruttoentgelte mittels Dienstvertrag vereinbart werden. Sonderzahlungen Das im Kollektivvertrag bzw. Dienstvertrag vereinbarte monatliche Bruttoentgelt steht dem Arbeitnehmer 14 mal pro Jahr zu. Die zusätzlichen 2 Monatsentgelte werden als Sonderzahlungen in Form von Urlaubsgeld (=13.Gehalt) und Weihnachtsgeld (=14.Gehalt) ausbezahlt. Arbeitsbewertung Wird in einem Unternehmen eine möglichst anforderungsgerechte Entlohnung angestrebt, so werden die Anforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes an den Mitarbeiter mittels einer personenunabhängigen Arbeitsbewertung analytisch ermittelt. Die einzelnen Anforderungsarten (z.b. Kenntnisse, Geschicklichkeit usw.) sind meist von unterschiedlicher Wichtigkeit, weshalb für jede Anforderungsart ein Gewichtungsfaktor (G) festlegt wird. Bei der Analyse der einzelnen Arbeitsplätze wird für jede Anforderungsart die tatsächliche Anforderung bewertet (A). Nachfolgend eine beispielhafte Bewertungstabelle für drei Arbeitsplätze und der daraus resultierenden Lohndifferenzierung. 1 = sehr gering, 10 = sehr hoch Arbeitsplatz 1 Arbeitsplatz 2 Arbeitsplatz 3 Anforderungsart G A W A W A W =AxG =AxG =AxG 1 Kenntnisse (Fachkönnen) Geschicklichkeit Verantwortung geistige Belastung muskelmäßige Belastung Umgebungseinflüsse Arbeitswert Entgelt laut Kollektivvertrag Entgelt laut Kollektivvertrag + 5% Entgelt laut Kollektivvertrag + 10% > 200 Entgelt laut Kollektivvertrag + 15% Das Produkt von Gewichtungsfaktor (G) und Anforderung (A) ergibt die Wertzahl (W). Die Summe der Wertzahlen eines Arbeitsplatzes ergibt den Arbeitswert, welcher einer bestimmten Lohnstufe entspricht. Die Anforderungsanalyse der einzelnen Arbeitsplätze und die Festlegung der Lohnhöhe in den einzelnen Lohnstufen, soll in Abstimmung mit dem Betriebsrat des Unternehmens durchgeführt werden. 3.2 Prämienlohn Der Prämienlohn setzt sich aus einem leistungsunabhängigen Grundlohn (Zeitlohn) und einer leistungsbezogenen Prämie zusammen. Die Höhe der Prämie hängt vom Erreichen bestimmter vorgegebener Kennzahlen ab z.b. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 9
10 3.3 Akkordlohn Personal wirtschaft Beim Akkordlohn steigt bzw. sinkt der Lohn proportional zur erbrachten Leistung. In Österreich ist laut Kollektivvertrag nur ein Akkordlohn mit garantiertem Grundlohn zulässig. Der Arbeiter erhält den vereinbarten Grundlohn auch bei Unterschreiten der Normalleistung. Anwendung Akkordlöhne sind dort anwendbar wo ein zeitlich und inhaltlich klar erfassbarer Arbeitsablauf vorliegt und das Leistungsergebnis eindeutig messbar ist. Aufgrund der fortschreitenden Automatisierung, ist die Bedeutung des Akkordlohns in den letzten Jahren zurückgegangen, da hier die Maschine die Arbeitsgeschwindigkeit vorgibt d.h. die Arbeitsleistung vom einzelnen Mitarbeiter nicht beeinflusst werden kann. Minutenfaktor Beim Akkordlohn wird vom Arbeitgeber ein sogenannter Minutenfaktor aus dem tariflichen Mindestlohn und einem betrieblich festgesetzten Akkordzuschlag (ca.10-25%) ermittelt. Ermittlung des Akkordlohns Dem Arbeitnehmer wird für jedes hergestellte Stück, unabhängig von der von ihm tatsächlich benötigten Zeit, eine im voraus festgesetzte Zeit (=Vorgabezeit je Stück) gutgeschrieben. Dieses Zeiteinheitenkonto wird erst am Ende des Monats mit Hilfe des Minutenfaktors in Geldeinheiten umgerechnet. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 10
11 4 PERSONALKOSTEN Die gesamten Personalkosten eines im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers setzen sich aus den vereinbarten Bruttoentgelten (Lohn, Gehalt oder Lehrlingsentschädigung) und den sogenannten Lohnnebenkosten zusammen. 4.1 Lohnebenkosten Die Bezugsbasis für die Ermittlung der Höhe der Lohnnebenkosten ist das vereinbarte monatliche Bruttoentgelt. Um die Ergebnisse in der folgenden Tabelle in Geldwerten auszudrücken, wird ein Bruttolohn eines Arbeiters von 1500 /Monat bzw. Bruttogehalt eines Angestellten von 2.000,- /Monat angenommen. *) Stand 2011 Arbeiter Angestellter Bruttoentgelt 1500,- 2000,- /Monat Sozialabgaben DGA zur Sozialversicherung DGA zum FLAF Zuschlag zum Dienstgeberanteil Kommunalsteuer Beiträge zur Abfertigungskassa Summe Sozialausgaben /Monat Personalkosten (exkl. SZ) /Monat Sonderzahlungen = = Personalkosten (exkl. SZ)*2/12 /Monat Personalkosten /Monat Lohnnebenkosten = =Personalkosten - Bruttoentgelt Lohnnebenkosten in % des Bruttoentgelts /Monat DGA = Dienstgeberanteil FLAF = Familienlastenausgleichsfond SZ= Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Die Lohnnebenkosten für Sozialabgaben und Sonderzahlungen betragen laut obiger Rechnung also rund 53% des vereinbarten monatlichen Bruttoentgelts. 4.2 Stundensatz Für die Kalkulation der Herstellkosten der vom Unternehmen erzeugten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen ist die Kenntnis der Personalkosten-Stundensätze erforderlich. Die Ermittlung des Personalkosten-Stundensatzes eines Mitarbeiters erfolgt über die entsprechenden Jahrespersonalkosten und der Anwesenheitszeit. Jahrespersonalkosten Die Jahrespersonalkosten eines Mitarbeiters setzten sich aus dem monatlichen Bruttoentgelt und den Lohnnebenkosten für Sozialabgaben und Sonderzahlungen zusammen. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 11
12 Anwesenheitszeit Zur Ermittlung der Anwesenheitsstunden müssen von der Brutto-Jahresarbeitszeit alle Nichtanwesenheitszeiten in Abzug gebracht werden. Nachfolgend eine beispielhafte Tabelle zur Ermittlung der Anwesenheitszeit eines Arbeiters bzw. eines Angestellten in der metallverarbeitenden Industrie (Arbeitszeit laut Kollektivvertrag 38,5 h/woche). Arbeiter Angestellte Brutto-Jahresarbeitszeit (=52Wochenx5Tage) Tage - Feiertage Tage - Urlaub Tage - Krankenstand Tage - sonstige Verhinderungszeiten Tage Anwesenheitszeit Tage tägliche Arbeitszeit (=38,5h/Woche / 5 Tage) Anwesenheitszeit h/tag h/jahr Für die Anzahl der Krankenstandstage und der sonstigen Verhinderungszeiten (Arztbesuch, Behördenwege, Pflegeurlaub) können branchenspezifische oder betriebsspezifische Durchschnittswerte herangezogen werden. Verrechenbare Arbeitsstunden Die gesamten anfallenden Personalkosten des Arbeitnehmers müssen durch den Verkauf seiner Leistungen abgedeckt werden d.h. es sind die auf konkrete Aufträge verrechenbaren Arbeitsstunden des Arbeitnehmers zu ermitteln. Dies erfolgt mit Hilfe der Kennzahl des Auslastungsgrades. Der Auslastungsgrad ist das Verhältnis zwischen den auf Aufträgen verrechenbaren Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers und dessen Anwesenheitszeit. Ermittelt wird er durch Schätzung oder durch Auswertung der Daten aus den vergangenen Jahren. Stundensatzkalkulation Aus den Jahrespersonalkosten und der Anwesenheitszeit lässt sich der entsprechende Stundensatz des Mitarbeiters ermitteln. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 12
13 Arbeiter Angestellte Bruttoentgelt /Monat Lohnnebenkosten in% % Jahrespersonalkosten /Jahr Anwesenheitszeit h/jahr Auslastungsgrad verrechenbare Stunden h/jahr Stundensatz /h Häufig wird in der betrieblichen Praxis für eine Gruppe von Arbeitnehmern (z.b. Konstrukteure, Elektriker, Schlosser usw.) ein durchschnittlicher Stundensatz festgelegt. Zu diesem Zweck werden die gesamten Jahrespersonalkosten dieser Arbeitnehmer durch die Summe der verrechenbaren Arbeitsstunden dividiert. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 13
14 5 BRUTTOENTGELT NETTOENTGELT Das vereinbarte monatliche Bruttoentgelt wird dem Arbeitnehmer nicht in voller Höhe ausbezahlt, da er verschiedene gesetzliche Beiträge und Abgaben zu leisten hat (Sozialversicherung, Lohnsteuer). Diese Abgaben müssen vom Arbeitgeber am Ende jeden Monats aus dem Bruttoentgelt berechnet, einbehalten und an die entsprechenden bezugsberechtigten Institutionen ( Gebietskrankenkasse, Finanzamt ) abgeführt werden. Der tatsächlich an den Arbeitnehmer ausbezahlte Betrag wird als Nettoentgelt bezeichnet Die Berechnung des Nettoentgelts wird nach folgendem Schema durchgeführt 5.1 Sozialversicherung und Lohnsteuer Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (DNA - SV) Die Höhe des Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung beträgt für Arbeiter 18,20% und für Angestellte 18,07% (siehe Kap. 1). Darin enthalten sind neben den Beiträgen zur Sozialversicherung auch der Arbeiterkammerbeitrag sowie der Wohnbauförderungsbeitrag. Lohnsteuer (LSt) Die Lohnsteuer ist eine besondere Einhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer. Es gelten die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Lohnsteuer unterliegt einer progressiven Staffelung d.h. je höher das Einkommen, desto höher die Lohnsteuer (0% bis 50%). Hinweis: Eine detaillierte Erläuterung der Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer würde den Rahmen dieses Skriptums überschreiten. Nähere Informationen dazu erhalten sie im Unterrichtsgegenstand Wirtschaftsrecht im Stoffgebiet Steuerrecht. Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen beinhaltet einen Brutto-Netto Rechner welche die Berechnung der gesetzlichen Abgaben (Sozialversicherung und Lohnsteuer) automatisch durchführt. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 14
15 5.2 Lohnzettel Für jeden im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber bis Ende Februar einen Lohnzettel über das vorige Kalenderjahr in elektronischer Form (ELDA) an das Finanzamt und an die Sozialversicherung übermitteln. Wurde das Dienstverhältnis unterjährig beendet, ist die Übermittlung des Lohnzettels bis Ende des darauffolgenden Monats durchzuführen. Der Lohnzettel besteht aus einem lohnsteuer- und einem sozialversicherungsrechtlichen Teil. In der Anlage zu diesem Skriptum finden sie ein Muster eines Lohnzettels (Formular L16). Lohnsteuerrechtliche Teil Der lohnsteuerrechtliche Teil beinhaltet im wesentlichen folgende Informationen - Bruttobezüge KZ Steuerfreie Bezüge KZ Sonderzahlungen KZ einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge für laufende Bezüge KZ sonstige Abzüge (Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag) KZ anrechenbare Lohnsteuer KZ 260 Arbeitnehmerveranlagung Dieser Lohnzettel dient gemeinsam mit den zusätzlichen Angaben des Arbeitnehmers (Werbungskosten, Sonderausgaben usw.) im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zur Berechnung der tatsächlichen zu bezahlenden Lohnsteuer. Wurde im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten gibt es eine Steuergutschrift ansonsten eine Steuernachzahlung. Sozialversicherungsrechtliche Teil Der sozialversicherungsrechtliche Teil des Lohnzettels beinhaltet zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Informationen wie z.b. Beitragsgrundlage und geleistete Beiträge zur Abfertigungskassa usw. JE / Feb 11 SKRIPTUM Seite 15
16 Anhang: Lohnzettel (Formular L16)
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