Literatur- und sachsenweite Dokumentenrecherche zum Projekt Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen

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1 Literatur- und sachsenweite Dokumentenrecherche zum Projekt Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen Teil 1 Alters- und geschlechtsspezifische Schwerbehindertenstatistik sowie die Anteile der Mütter mit Behinderung (nach Region und nach Behinderungsarten) in Sachsen Aktuelle Angaben über schwerbehinderte Menschen in Sachsen sind in dem Statistischen Bericht Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen zum 31. Dezember 2009 enthalten. Für die Aufgabenstellung der Recherche wichtige Daten aus dem Bericht sind in den Tabellen 1 bis 3 und 5 bis 7 zusammengestellt. In Sachsen lebten Ende schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 (entsprechend 7,8 Prozent der Bevölkerung); von ihnen sind männlich, weiblich. Die Verteilung nach Alter und Geschlecht absolut und relativ (auf 1000 Einwohner bezogen) ist in Tab. 1 dargestellt. Tab. 1 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach Alter und Geschlecht Alter von bis unter Jahren Männlich Anzahl Weiblich unter ,1 6,8 5, ,5 18,4 12, ,6 26,5 18, ,0 25,7 20, ,6 28,4 24, ,9 36,3 35, ,7 77,8 75, ,1 156,1 127, ,6 156,7 119,4 75 und mehr ,0 236,3 190, ,0 78,6 77, ,3 70,8 69,7 Männlich Weiblich je Einwohner Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): 9, Auszug 1

2 Der Anteil schwerbehinderter Frauen in der Bevölkerung ist relativ gesehen in allen Altersgruppen und absolut gesehen bis zum Alter von 75 Jahren niedriger als der schwerbehinderter Männer. Bei den unter 15jährigen beträgt der Anteil weiblicher Schwerbehinderter an der Gesamtzahl der Schwerbehinderten rd. 40 Prozent, im Altersbereich von 25 bis 45 Jahren liegt er im Mittel bei 45 Prozent. Beachtenswert ist der Anstieg der Gesamtzahl Schwerbehinderter gegenüber der Erhebung 2007 um 9,7 Prozent. Wie sich dieser Anstieg altersmäßig zusammensetzt, geht aus den Daten in Tab. 2 hervor. Danach ist der Anstieg bei den unter 15jährigen mit 15,7 Prozent am größten, im Altersbereich Jahre gering (2,6 Prozent), im Altersbereich Jahre sogar leicht negativ (- 3,2 Prozent). Tab. 2 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach Direktionsbezirken, Kreisfreien Städten und Alter Direktionsbezirk Kreisfrei Stadt Land Direktionsbezirk Chemnitz darunter Kreisfreie Stadt Chemnitz Direktionsbezirk Dresden darunter Kreisfreie Stadt Dresden Direktionsbezirk Leipzig darunter Kreisfreie Stadt Leipzig Sachsen 2007 Schwerbehinderte Menschen Anteil in % Veränderung Alter von bis unter Jahren unter gegenüber 65 und mehr , , , , , , , , , , , , , , x x % Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): 10, Auszug In Tab. 2 ist die Verteilung der Schwerbehinderten auf die Direktionsbezirke unter Berücksichtigung der Altersstruktur dargestellt. Mit 51 Prozent leben mehr als die Hälfte der für den Direktionsbezirk Leipzig erfassten Schwerbehinderten in der kreisfreien Stadt Leipzig. In der kreisfreien Stadt Chemnitz sind es bezogen auf den Direktionsbezirk Chemnitz nur rd. 17 Prozent; die kreisfreie Stadt Dresden liegt mit rd. 30 Prozent dazwischen. Dabei ist in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig 2

3 der Anteil der Schwerbehinderten in den Altersbereichen und Jahre deutlich unter dem jeweiligen Wert für die Gesamtheit der Schwerbehinderten in diesen Direktionsbezirken. Die Zunahme gegenüber 2007 fällt in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig etwas geringer aus als in den zugehörigen Direktionsbezirken, woraus man den Schluss ziehen könnte, dass sich in beiden Direktionsbezirken außerhalb der Städte die Infrastruktur und die Angebote für Menschen mit Behinderung leicht überproportional verbessert haben. Wie die schwerbehinderten Menschen nach Geschlecht und Alter auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt sind, geht aus Tab. 3 hervor. Das Alter wurde auf bis unter 45 Jahre eingegrenzt, da es in dem Projekt vorrangig um Mütter/Eltern mit Behinderung geht (zur ausführlichen Begründung der Altersbegrenzung siehe Seite 13). Die Spalte enthält die jeweiligen Summen der drei Altersbereiche. Die Anzahl der männlichen und weiblichen Schwerbehinderten (grau hinterlegt) ist die jeweilige Summe der Anzahl der Schwerbehinderten aus allen Altersbereichen bis über 65 Jahre. Tab. 3 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Alter Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Alter von bis unter Jahren Männlich Weiblich unter Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Direktionsbezirk Chemnitz Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Direktionsbezirk Dresden Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Direktionsbezirk Leipzig Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): Auszug 3

4 Welche Merkmale und Ursachen für die Schwerbehinderung zutreffen, ist in Tab. 4 partiell zusammengefasst dargestellt. Um Aussagen zur zeitlichen Entwicklung treffen zu können, wurden die Daten von 2007 und 1995 mit aufgenommen. Die Daten zeigen, dass Prozent der Schwerbehinderten überwiegend körperlich und 24 Prozent geistig-seelisch behindert sind. Als Ursache überwiegen mit einem Anteil von 87 Prozent die Folgen einer allgemeinen Krankheit. Knapp 8 Prozent der Behinderungen sind angeboren. Bei der Betrachtung der zeitlichen Entwicklung fällt die starke Zunahme geistig-seelischer Behinderungen auf: Während die Gesamtzahl der Schwerbehinderten von 1995 bis 2009 um , entsprechend rd. 14 Prozent, gestiegen ist, erhöhte sich die Zahl der Menschen mit geistigseelischer Behinderungen im gleichen Zeitraum um , entsprechend 54 Prozent. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schwerbehinderten in den Jahren stieg der Anteil Schwerbehinderter mit geistig-seelischer Behinderung von 17,5 Prozent 1995 auf 23,7 Prozent 2009, also um rd. 36 Prozent. Tab. 4 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Sachsen am 31. Dezember für ausgewählte Jahre bis 2009 Merkmal ,0 70,3 62,7 männlich weiblich bis unter 60 Jahre und mehr Jahre darunter mit überwiegend körperlicher Behinderung geistig-seelischer Behinderung darunter mit Behinderung in Folge einer allgemeinen Krankheit (einschließlich Impfschaden) in Folge eines Unfalls (einschließlich Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Wegeunfall) in Folge einer anerkannten Kriegs-, Wehrdienstoder Zivildienstbeschädigung mit angeborener Behinderung je Einwohner unter 15 Jahre Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen ( 4

5 Die Korrelation zwischen Ursache der schwersten Behinderung und Grad der Behinderung ist in Tab. 5 für weibliche Schwerbehinderte und Schwerbehinderte insgesamt dargestellt. Bei angeborener Behinderung liegt in rd. 50 Prozent der Fälle ein GdB von 100 vor, ein GdB von 50 nur in 18 Prozent der Fälle. Tab. 5 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach Ursache der schwersten Behinderung und Grad der Behinderung Ursache der schwersten Behinderung Schwerbehinderte Menschen Anteil in % Grad der Behinderung von weiblich Angeborene Behinderung , Unfälle und Berufskrankheiten , , , , Anerkannte Kriegs-, Wehrdienstoder Zivildienstbeschädigung Allgemeine Krankheit (einschließlich Impfschaden) Sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen Zusammen Angeborene Behinderung Unfälle und Berufskrankheiten , , , , Anerkannte Kriegs-, Wehrdienstoder Zivildienstbeschädigung Allgemeine Krankheit (einschließlich Impfschaden) , Sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen Zusammen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): 40, Auszug

6 In Tab. 6 sind die Daten zu Art der schwersten Behinderung und Alter für weibliche Schwerbehinderte im Detail zusammengestellt. Die Auswertung ergibt, dass die Störung der geistigen Entwicklung mit einem Anteil von 26 Prozent insgesamt und 37 Prozent in der Altersgruppe Jahre sehr hoch ist. Selbst in der Altergruppe Jahre beträgt diese noch 23 Prozent. Die Beeinträchtigungen der Funktion der inneren Organe machen 16 Prozent aus und die Behinderungen bei Sehen, Hören und Sprechen zusammen rd. 10 Prozent. Tab. 6 Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach der schwersten Behinderung und Alter - weiblich Art der schwersten Behinderung Alter von bis unter Jahren unter des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Blindheit und Sehbehinderung Behinderungen/Verlust o. Teilverlust v. Gliedmaßen Funktionseinschränkung der Gliedmaßen Funktionseinschränkung der Wirbelsäule Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u. a. Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, seelische Behinderung, Suchtkrankheit davon: - Störungen der geistigen Entwicklung (z.b. Lernbehinderung, geistige Behinderung) - körperlich nicht begründbare (endogene) Psychosen (Schizophrenie, affektive Psychosen) - Neurosen; Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Sonstige und ungenügend bezeichnete Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): 34, Auszug 6

7 Über die Zahl der Behinderungen gibt Tab. 7 Auskunft. Man erkennt, dass Mehrfachbehinderung mit vergleichsweise geringer Häufigkeit auftritt. Unabhängig von Alter, Geschlecht und Grad der Behinderung haben mehr als 90 Prozent der Schwerbehinderten nur eine Behinderung. Tab. 7 Schwerbehinderte Menschen mit einer und mehreren Behinderungen am 31. Dezember 2009 nach Alter, Geschlecht und Grad der Behinderung Alter von bis unter Jahren Schwerbehinderte Menschen Grad der Behinderung von 50 bis bis Männlich Weiblich Männlich Weiblich Männlich Weiblich unter mit einer Behinderung unter Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): 44, Auszug Tab. 8 mit den Daten über schwerbehinderte Menschen nach Altersgruppen und Geschlecht für die Stadt Leipzig zum dient als Beispiel zum Vergleich regionaler Daten mit den Daten für Sachsen in Tab. 1, wobei der Anteil der weiblichen Schwerbehinderten bis 45 Jahre von Interesse ist. Die Unterschiede sind gering: In Leipzig beträgt der Anteil weiblicher Schwerbehinderter an der Gesamtzahl der Schwerbehinderten bei den unter 15jährigen 41 Prozent, im Altersbereich von 25 bis 45 Jahren liegt er bei 47 Prozent; die Werte sind damit 1 Prozent bzw. 2 Prozent höher als beim Land. Man kann also mit guter Näherung die für das Land erfasste Geschlechterverteilung auf die Regionen anwenden. In Tab. 9 sind für die Stadt Leipzig auch Menschen mit anerkannter Behinderung erfasst, die nicht als schwerbehindert eingestuft sind (GdB unter 50). Die Erhöhung der Zahlen von 2008 zu 2009 weist einen geringeren Anstieg bei den nicht schwerbehinderten gegenüber den schwerbehinderten Menschen aus (3,9 Prozent gegenüber 6,3 Prozent bezogen auf die jeweiligen Summen). 7

8 Tab. 8 Schwerbehinderte nach Altersgruppen und Geschlecht 2009 (Leipzig) Alter von bis unter Jahre Männlich Anzahl Weiblich Männlich Weiblich je Einwohner unter ,5 14,4 10, ,9 29,0 18, ,6 21,5 14, ,1 19,6 18, ,4 31,4 33, ,1 71,5 76, ,0 152,0 127, ,2 158,2 134, und älter ,6 254,8 228, ,3 70,8 77,5 Quelle: Stadt Leipzig: Faltblatt Tab. 9 Behinderte Personen 2008 und 2009 nach Grad der Behinderung (Leipzig) 2008 Merkmal 2009 davon im Alter von bis unter Jahre unter über 60 Schwerbehinderte mit gültigen Schwerbehindertenausweis von davon mit einem Grad der Behinderung außerdem Behinderte mit einem Grad der Behinderung bis Quelle: Stadt Leipzig (2010): 71 8

9 Tab. 10 enthält die Zahlen für Menschen mit anerkannter Behinderung und einem GdB von mindestens 30 nach Alter und GdB für ganz Sachsen zum Stichtag Der Anteil der Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 an der Gesamtzahl der Menschen mit anerkannter Behinderung macht rd. 26 Prozent aus. In der Altersgruppe Jahre beträgt er rd. 22 Prozent und in der Altersgruppe Jahre rd. 31 Prozent. Zum Vergleich: In der Stadt Leipzig betrug im Jahr 2009 der Anteil der Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 in der Altergruppe Jahre rd. 24 Prozent (siehe Tab. 9), eine recht gute Übereinstimmung. Tab. 10 Menschen mit anerkannter Behinderung nach Alter und GdB am Alter (von bis unter ) Grad der Behinderung < bis >= ,8% 41,5% 13,1% 19,6% 100,0% Prozent Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales (2009): 28, Auszug Tab. 11 enthält Zahlen zu weiblichen Schwerbehinderten aufgegliedert nach Alter und Regionen. Diese Daten sind näherungsweise berechnet. Sie ergeben sich aus den Daten in Tab. 3 unter Berücksichtigung des aus den Daten in Tab. 1 berechneten prozentualen Anteils weiblicher Schwerbehinderter an der Gesamtzahl der Schwerbehinderten in der jeweiligen Altersgruppe. Die Daten für die Stadt Leipzig sind aus Tab. 8 entnommen. In Tab. 12 sind aktuelle Daten zu Menschen mit einer anerkannten Behinderung unter GdB 50 in Sachsen zusammengestellt. Diese Daten stellte der Kommunale Sozialverband Sachsen auf Anfrage direkt zur Verfügung. Die Tabelle enthält die Daten aufgeschlüsselt auf die Direktionsbezirke im Detail als Grundlage für die Planung regionaler Angebote. In dem für das Projekt interessierenden Altersbereich liegt die Zahl der männlichen Behinderten mit einer Ausnahme stets höher als die der weiblichen. Ein GdB von 30 tritt deutlich häufiger auf als ein GdB von 20 oder 40 (männlich und weiblich insgesamt). Von der Altersgruppe Jahre zu der Jahre gibt es einen signifikanten Anstieg sowohl für jeden Grad der Behinderung als auch für jedes Geschlecht bei den weiblichen Behinderten mit GdB für ganz Sachsen von auf

10 Tab. 11 Weibliche Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2009 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Alter Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Alter von bis unter Jahren unter Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Direktionsbezirk Chemnitz Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Direktionsbezirk Dresden Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Direktionsbezirk Leipzig Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2010): eigene Berechnung 10

11 Tabelle 12 11

12 Tabelle 12 hier PDF 12

13 Wie hoch der Anteil der Mütter an den statistisch erfassten Frauen mit Behinderung ist, kann nur geschätzt werden. Marion Michel und Sabine Wienholz veröffentlichten im ersten Rundbrief des Kompetenzzentrum Behinderte Eltern Sachsen (Michel; Wienholz 2008) erste Ergebnisse einer Screeningbefragung behinderter Frauen in Sachsen. Für diese Befragung wurden Frauen zwischen 25 und 45 Jahren aus folgenden Gründen ausgewählt: Einerseits hatte sich in einer früheren Studie (Michel, Häußler-Sczepan, Riedel 2001) gezeigt, dass jüngere Frauen mit Behinderung nur selten bereits Kinder haben. (In dieser Studie mit Stand 31. Dezember 1999 wurde im Altersbereich von 18 bis 25 Jahre ein Mütteranteil von 5 Prozent ermittelt.) Andererseits ist zu erwarten, dass bei älteren Frauen die Kinder bei Eintritt der Behinderung zum großen Teil schon erwachsen sind, da viele Behinderungen erst nach dem 45. Lebensjahr entstehen. 10 Prozent der Frauen mit Behinderung, die zum erfasst waren, wurden angeschrieben, ein Drittel beteiligte sich an der Befragung. Der Anteil der Mütter in der Studie lag bei 57 Prozent (siehe Tab. 13). Die Hochrechnung auf die Gesamtzahl der schwerbehinderten Frauen ergibt eine Anzahl von ca behinderten Müttern in der Altersgruppe von 25 bis 45 Jahren in Sachsen. Nach Angabe der Autorinnen lag in Ostdeutschland 2006 in Bezug auf alle Frauen der Anteil der Mütter bei den 25- bis 34jährigen bei 49 Prozent, in der Altersgruppe 35 bis 45 Jahre sogar bei 89 Prozent. Im Vergleich mit allen Frauen zwischen 25 und 45 Jahren zeigt sich, dass behinderte Frauen seltener Kinder haben als altersgleiche nicht behinderte. Tab. 13 Anteil der Mütter an behinderten Frauen der Altersgruppe Jahre in Sachsen Jahre Jahre Studienteilnehmerinnen Anteil Mütter in der Studie 33 % 68 % 57 % Frauen mit Behinderungen Quelle: Michel; Wienholz (2008), Auszug, eigene Darstellung Jeweils 43,6 Prozent der Mütter gaben an, dass ihre Kinder vor bzw. nach Eintritt der Behinderung geboren sind, 12,7 Prozent bekamen sowohl vor als auch nach Eintritt der Behinderung Kinder. 13

14 Die Differenzierung nach der Art der Behinderung ist in Tab. 14 dargestellt. Von den Teilnehmerinnen an der Studie haben Frauen mit geistiger Behinderung am seltensten Kinder (12 Prozent); auch von den Frauen mit psychischer Behinderung haben weniger als die Hälfte ein Kind. Bezüglich der Mutterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung gibt es wahrscheinlich eine hohe Dunkelziffer. Tab. 14 Schwerbehinderte Frauen mit und ohne Kind nach Art der Behinderung Anteil der Mütter nach Art der Behinderung (in Absolutzahlen) mit Kind ohne Kind sonstiges Tumorerkrankung Psychische Behinderung geistige Behinderung Einschränkung Bewegungsapperat Neurolog. Erkrankung Schädigung der inneren Organe Sehbehinderung Hörbehinderung Quelle: Michel; Wienholz (2008), eigene Darstellung Zum Zusammenhang zwischen Mutterschaft und Grad der Behinderung liegen in dem Bericht Frauen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Michel, HäußlerSczepan, Riedel 2001: 26) Angaben vor, aus denen sich der Anteil der Mütter an den Frauen mit Behinderung berechnen lässt. Danach ist der Anteil der Mütter bei einem GdB von 20 und 30 sowie bei einem GdB von 40 und 50 mit 72 bzw. 71 Prozent etwa gleich hoch; bei einem GdB von 60 bis 80 beträgt der Anteil 51 Prozent. Bei einem GdB von 90 und 100 ist der Anteil der Mütter mit fast 30 Prozent deutlich niedriger. 14

15 Ausgehend von den Zahlen für weibliche Schwerbehinderte in Tab. 1 lässt sich bei Kenntnis des Mütteranteils die Anzahl der schwerbehinderten Mütter in Sachsen errechnen. Für die Altersgruppe Jahre mit schwerbehinderten Frauen ergibt sich bei einem angenommenen Mütteranteil von 57 Prozent (Tab. 13) eine Anzahl von Müttern mit Behinderung. Für die weiblichen Schwerbehinderten der Altersgruppe Jahre ist eine Berechnung, selbst näherungsweise, schwieriger; mangels aktuellerer Ergebnisse wird hier mit einem Mütteranteil von 5 Prozent in Anlehnung an (Michel, HäußlerSczepan, Riedel 2001) gearbeitet. Die sich ergebende Anzahl von 200 Müttern ist gegenüber der Anzahl in der höheren Altersgruppe äußert niedrig. Die Anzahl der nicht schwerbehinderten Mütter mit anerkannter Behinderung lässt sich analog auf Basis der Daten in Tab. 12 errechnen. Ausgehend von Frauen mit einem GdB in der Altersgruppe Jahre und einem Mütteranteil von 72 Prozent (siehe Seite 14) ergibt die näherungsweise Berechnung eine Anzahl von Müttern mit Behinderung. Die Berücksichtigung der Altersgruppe Jahre würde die Gesamtzahl der Mütter erhöhen, kann aber nicht erfolgen, da keine Daten zum Mütteranteil vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es unter den Lernförderschülern, die nicht alle behindert sind, viele junge Mütter gibt; Zahlen hierzu liegen dem KMV nicht vor. Aus den vorstehenden Berechnungen ergibt sich für Sachsen eine Anzahl von Müttern mit anerkannter Behinderung von ca ; über die Hälfte ist schwerbehindert. Selbstverständlich ist nicht jede Mutter mit Behinderung hilfebedürftig. Der Hilfebedarf nach Art und Umfang hängt von der Art und Schwere der Behinderung sowie den sozialen Ressourcen ab. 15

16 Teil 2 Bestehende Heimangebote nach 19, 34 SGB VIII in Sachsen mit der Voraussetzung zur Aufnahme von Familien mit Behinderung Elternschaft von Menschen mit insbesondere geistiger Behinderung wurde bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts tabuisiert und abgelehnt. Erst in den 80er und 90er Jahren begann ein Umdenken, und mit der UN-Behindertenrechtskonvention vom Dezember 2006, die im März 2009 in Deutschland in Kraft trat, wurde das Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung prinzipiell anerkannt. Bei der Schaffung von geeigneten Angeboten spiegelt sich dies wieder. Gemäß einer bundesweiten Recherche (Bargfrede 2006) gab es mit Stand 1/2005 bundesweit 20 Einrichtungen die (auch) geistig behinderte Eltern unterstützen, 12 davon mit ambulanter und 5 mit stationärer Unterstützung. Drei Einrichtungen leisteten die Betreuung geistig behinderter Eltern mit ihren Kindern in Form von individuellen Lösungen, auch im stationären Bereich. Von diesen Einrichtungen befand sich keine in Sachsen. Aus Ostdeutschland wurden lediglich eine Einrichtung in Berlin und eine in Friesack/ Brandenburg aufgeführt. Beide Einrichtungen entstanden in den 90er Jahren. Diese Übersicht ist hinsichtlich des insgesamt geringen Angebotes aussagekräftig. Als Datenquelle wurde der Heimkatalog 2008 des Sächsischen Landesjugendamtes Chemnitz mit 314 Positionen ausgewertet. Alle aufgeführten Angebote nach 19 SGB VIII wurden im Internet hinsichtlich der Aufnahme von Schwangeren/ Müttern/Vätern mit Behinderung und ihren Kindern überprüft. Dabei zeigte sich, dass Angebote nach 19 SGB VIII immer in Kombination mit Angeboten nach 34 SGB VIII auftreten. Die zutreffenden Einrichtungen sind in der folgenden Tabelle 15 zusammengestellt. Darüber hinaus wurden weitere Angebote nach 19 SGB VIII gefunden. Die Mutter-Kind-Einrichtung Villa Geborgenheit des Kinderland Sachsen e.v. in der Würzburger Str. 10, Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / wurde Mitte der 90er Jahre aufgebaut. In dieser Einrichtung, die nicht barrierefrei ist, werden auch Mütter mit geistiger Behinderung aufgenommen. Auch auf der Homepage vom Agnes Haus, Caritasverband Leipzig e.v. in Leipzig ist die praktizierte Aufnahme geistig behinderter Mütter nicht ausgewiesen. Das VITERA Institut für Gesundheit & Prävention in Leipzig, Sitz der Geschäftsleitung im Poetenweg 30, Leipzig, Tel.: , Fax: , eröffnete seine Einrichtungen erst nach Erstellung des Heimkataloges. Das Institut bietet neben Einrichtungen nach 34 SGB VIII unter anderem ein Angebot nach 19 SGB VIII für minderjährige und volljährige Schwangere und Mütter (Väter) mit ihren Kindern, die wegen persönlicher und sozialer Schwierigkeiten für sich und das Kind gezielte Hilfen benötigen. Außerdem werden Schwangere oder Mütter (Väter) aufgenommen bei denen eine Intelligenzminderung und/oder eine psychische Erkrankung vorliegt und die Bedingungen des 19 SGB VIII zutreffen. Es ist anzunehmen, dass weitere Angebote in Sachsen entstanden sind, die aber nicht erfasst werden konnten. 16

17 Tab. 15 Einrichtungen nach 19 SGB VIII in Sachsen mit Plätzen für behinderte Mütter/ Väter und ihre Kinder Einrichtungen in Sachsen nach 19, 34 SGB VIII Angaben auf der Homepage der Einrichtung für die Zielgruppe nach 19 SGB VIII Kinderarche Sachsen e.v. Mutter-Kind-Haus Leubnitz Friedrich-Engels-Straße 3a Werdau, OT Leubnitz Tel. ( ) Fax ( ) Mädchen, junge Volljährige, Schwangere und Alleinerziehende mit Sozialisationsproblemen, psychischen Störungsbildern, Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen, Erziehungsund/oder Schulschwierigkeiten, geistigen und/oder seelischen Behinderungen Kinderarche Sachsen e.v. Haus am Czorneboh Wuischke Nr Hochkirch OT Wuischke Tel. ( ) Fax ( ) junge Mütter/Väter die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung, einer geistigen und/oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, selbständig für ihre Kinder zu sorgen Kinderarche Sachsen e.v. Wach sche Villa Augustusweg Radebeul Tel. (03 51) Fax (03 51) Junge Mütter, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung, einer geistigen und/oder seelischen Behinderung erhebliche Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes benötigen Kinder-, Jugend- und Familienhaus Statt Rand ggmbh Muskauer Str Weißwasser Tel / Fax: 03576/ Eltern, die geistig behindert, psychisch erkrankt oder in ihrer Persönlichkeit noch nicht weit genug entwickelt sind Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Marbachstraße Leipzig Tel. 0341/ Fax 0341/ Mütter/Väter/Schwangere mit geistiger Behinderung, mit psychischer Erkrankung und in Substitution und im Prozess des Drogenausstiegs Quelle: eigene Darstellung 17

18 Die Anzahl der Plätze für Mütter/ Väter mit Kind nach 19 SGB VIII liegt zwischen 4 und 16 pro Einrichtung. sind es 75 Plätze. Diese Plätze sind allerdings nicht alle durch behinderte Mütter/ Väter mit ihren Kindern belegt bzw. für diese vorgesehen. Nach telefonischer Befragung der Einrichtungen können Plätze im seltensten Fall kurzfristig vergeben werden, oftmals gibt es lange Wartefristen. Die Bedingungen (Struktur, Personal, bauliche Gegebenheiten etc.) der Angebote differieren sehr stark (KMV Sachsen e.v. 2010). Keine der genannten Einrichtungen ist barrierefrei. In dem Kinder- Jugend- und Familienhaus Statt Rand ggmbh werden auch eingeschränkt gehfähige Personen aufgenommen. Schlussfolgerung aus Teil 1 und Teil 2 Der Vergleich der ermittelten Anzahl schwerbehinderter Mütter in Sachsen von ca (siehe Seite 14) mit den vorhandenen Angeboten von weniger als 75 Plätzen (siehe oben), belegt zweifelsfrei, dass die Angebote den Bedarf bei weitem nicht decken können. Selbst wenn nur 5 Prozent der schwerbehinderten Mütter, also 440, einen Hilfebedarf nach 19 SGB VIII hätten, wären intensive Anstrengungen notwendig, um zeitnah und bedarfsdeckend geeignete Wohnprojekte für behinderte Mütter/ Väter und ihre Kinder zu schaffen. 18

19 Teil 3 Aspekte für eine erfolgreiche Unterstützung und Förderung behinderter Eltern und ihrer Kinder Über die Aspekte, die für eine erfolgreiche Unterstützung und Förderung behinderter Eltern und ihrer Kinder wichtig sind, gibt es aussagekräftige Abhandlungen. In Ergänzung zu den beiden Schwerpunktthemen der Recherche werden nachfolgend einige aus Sicht des KMV wesentlichen Aspekte zusammengestellt. In dem Buch Tabu oder Normalität Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder (Pixa-Kettner 2006) geben zehn Autoren einen Überblick über die Fachdiskussion bezüglich der Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Man findet umfangreiche theoretische Betrachtungen eben so wie Auswertungen von Fallstudien. Die folgenden Fakten und Forderungen sind aus unterschiedlichen Kapiteln des Buches extrahiert, negative Erfahrungen wurden positiv als Forderungen formuliert und treffen nach Ansicht des KMV für Mütter/Eltern mit Behinderung grundsätzlich zu: - große Wertigkeit der Kinder im Leben der Mutter (Seite 89) und Bedeutung der emotionalen Bindung der Mutter/Eltern an das Kind als Grundvoraussetzung für das Wohlergehen des Kindes (Seite 186) - Einbindung von Vätern in Familienprojekte als stabilisierender Faktor und wichtige Ressource für das Kind (Seite 187) - lebenspraktische Fähigkeiten kompensieren kognitive Beeinträchtigungen (Seite 89) - Bereitschaft der Eltern, Hilfe anzunehmen (Seite 89) - kurzfristige intensive Unterstützung führt langfristig zur Verringerung der Unterstützung (Seite 89) - Wichtigkeit eines sozialen Netzes im Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis (Seite 139), wobei es zu beachten gilt, dass Voraussetzung für ein stabiles unterstützendes Netzwerk ein fester Wohnsitz (möglichst) aller Familienmitglieder ist (Seite 230). Bei dem Aufbau der sozialen Netzwerke sind neben den individuellen Lebensumständen auch die Sichtweise und Wünsche der Eltern im Sinne einer Kompetenz fördernden Unterstützung zu berücksichtigen (Seite 272). - Kontinuierliche Finanzierung der Hilfen (Seite 173) - Im Fall einer notwendigen Trennung von Mutter/Eltern und Kind ist es für eine gesunde Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung, dass Herkunftsfamilie und neuer Lebensort in Kontakt gebracht werden (Seite 137). - Es gilt, weiter an Unterstützungskonzepten zu arbeiten und Ideen für eine Form der Begleitung zu entwickeln, die geistig behinderten Eltern mit ihren Kindern ein selbstbestimmtes Leben mit so viel Freiraum wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig ermöglicht, so dass Fremdunterbringungen immer weniger notwendig werden (Seite 153). Die in dem Buch beschriebenen Fallbeispiele (z. B. Seiten 19 ff., 127 ff) verdeutlichen wie wichtig die fachliche Kompetenz der Professionellen und deren Zusammenwirken unter Berücksichtigung der individuellen Situation von Mutter/ Eltern und Kind ist bzw. wie viel Schaden entstehen kann, wenn diese Aspekte nicht berücksichtigt werden bzw. nicht zutreffen. 19

20 Der KMV dankt Frau Dr. Marion Michel von der Universität Leipzig, Medizinische Fakultät, Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health für die Bereitstellung von Materialien und Informationen. Literaturverzeichnis Bargfrede, Stefanie: Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit geistiger Behinderung in Deutschland In: Pixa-Kettner, Ursula (Hg.): Tabu oder Normalität? Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Heidelberg 2006 Caritasverband Leipzig e.v.: URL: Kinderarche Sachsen e.v.: URL: Kinder-, Jugend- und Familienhaus Statt Rand ggmbh: URL: Kinderland Sachen e.v.: URL: : Sachstandsbericht zur Arbeit am Projekt Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung mit Stand Leipzig 2010 [unveröffentlicht] Kommunaler Sozialverband Sachsen, Behindertenstrukturstatistik zum [Anfrage zum Bericht] Michel, Marion: Behinderte Mütter im Freistaat Sachsen. Lebenssituation, Assistenszbedarf und Unterstützungspotentiale Eine Expertise. Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales [unveröffentlicht] Michel, Marion; Häußler-Sczepan, Monika; Riedel, Steffi: Frauen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Wissenschaftliche Begleitung beim Aufbau eines sächsischen Netzwerkes behinderter Frauen Abschlussbericht -. Im Auftrag der Staatsministerin für die Gleichstellung von Frau und Mann Michel, Marion; Wienholz, Sabine: Wie viele Mütter mit Behinderung gibt es in Sachsen erste Ergebnisse der Screeningbefragung. In: Leben mit Handicaps, Förderverein zur psychosozialen Arbeit mit chronisch kranken und behinderten Menschen e.v. (Hg.): Rundbrief Kompetenzzentrum Behinderte Eltern Sachsen. Leipzig 2008 Pixa-Kettner, Ursula (Hg.): Tabu oder Normalität? Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Heidelberg 2006 Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Beauftragte für Menschen mit Behinderung (Hg.): Menschen mit Behinderungen 2009 in Leipzig. Leipzig ohne Jahr [Faltblatt] 20

21 Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen (Hg.): Statistisches Jahrbuch 2010 [10/10] 41. Band. Leipzig September 2010 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hg.): Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Sachsen am 31. Dezember für ausgewählte Jahre bis URL Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hg.): Statistischer Bericht. Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen. 31. Dezember 2009.K III 1 2j/09. Kamenz 2010 Sächsisches Landesjugendamt Chemnitz (Hg.): Heimkatalog online. Verzeichnis der Jugendhilfeeinrichtungen nach 19, 32, 34 und 42 SGB VIII im Freistaat Sachsen. Chemnitz Juli Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Referat Presseund Öffentlichkeitsarbeit (Hg.): 4. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen. Dresden 2009 Verbund Kommunaler. Kinder- und Jugendhilfe. Eigenbetrieb der Stadt Leipzig: URL: %20marbachstrasse_2/mutter_kind_wg_leipzig.html VITERA Institut für Gesundheit & Prävention: URL: 21

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts 2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

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