Arbeitskreis MAVen bei Einrichtungen der Altenhilfe und bei Krankenhäusern im Bistum Limburg

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1 Arbeitskreis MAVen bei Einrichtungen der Altenhilfe und bei Krankenhäusern im Bistum Limburg am 14. Juni 2013 Priesterseminar Limburg :07:37 1

2 01. A) Bericht aus und zu AK Für das Bistum Limburg/Mitarbeiterseite: Vertreter Bundeskommission und Regionalkommission: Carsten Offers Vertreter Regionalkommission: Winfried Marchner :07:37 2

3 Bundeskommission: Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst Bereits im letzten Jahr wurde Zeitzuschlag von 15% / Stunde für den nächtlichen Bereitschaftsdienst eingeführt. Ab dem 1. Juli 2013 erhalten die Mitarbeiter nun auch Zusatzurlaub für diese Dienste. In 2013 gibt es einen Tag ab 144 Stunden, von 2014 an zwei Tage ab 288 Stunden :07:37 3

4 Regelungslücke geschlossen Mit einem korrigierenden Beschluss zu 9 der Anlage 5 zu den AVR hat die BK dafür gesorgt, dass der Zeitzuschlag für nächtlichen Bereitschaftsdienst nun allen Mitarbeitern zu gewähren ist. Leistungsentgelt / Sozialkomponente Keine Einigung. Strittig sind die Regelungen zur Ausschüttung und zur Dienstvereinbarung. Ein Ausschuss wird sich grundsätzlich mit diesen Fragen beschäftigen.

5 Begrenzung der Übertragung Urlaub bei Krankheit Entsprechend der europäischen Rechtsprechung hat die BK durch Beschluss klargestellt, dass bei Langzeiterkrankung der gesetzliche Urlaubsanspruch (gesetzlicher Mindesturlaub und Zusatzurlaub für behinderte Menschen) erst 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Urlaubsjahres verfällt. Beschlüsse im Amtsblatt des Bistums Limburg Nr.6 vom 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt.

6 Gegen Caritas-Sonderweg bei Minijobs Die Regelung der Caritas für Geringfügig Beschäftigte (Abschnitt IIb, Anlage 1, AVR) soll Ende des Jahres auslaufen. Häufig wird sie gesetzeswidrig benutzt, um Kollegen, die sozialversicherungsfrei unter Euro verdienen, diskriminierend unter Wert zu bezahlen. Für einen gesetzlichen Mindestlohn von 9,70 Euro

7 Regionalkommission Mitte: Sitzung am : Bundesbeschluss zu den Tarifregelungen wird zum wie folgt übernommen: 6,42% mehr für alle (außer Anlage 30 Ärzte) ab (damit gelten Tabellenwerte des Bundesbeschlusses ab Februar 2013). 2,9% für MA der Anlage 30 (Ärzte) ab Die Azubis und Schüler erhalten ab dem ,- Euro mehr.

8 Einmalzahlung für Alle (außer Azubi und Schüler) für den Zeitraum 1.9. bis Diese errechnet sich individuell aus dem monatlichen Differenzbetrag zwischen den alten und neuen Tabellenentgelten. Hierzu wird das individuelle Tabellenentgelt der Monate September bis Dezember 2012 addiert und auf diese Summe 3,5% (bei Ärzten 2,9%) aufgeschlagen. Dieser Aufschlagsbetrag ergibt die Höhe der Einmalzahlung.

9 Die MA der Anlage 30 erhalten zusätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen nach 13b der Anlage 30 eine Sonderzahlung in Höhe von 440,- Euro. Die MA der Anlage 31 (Pflege im Krankenhaus) erhalten weiterhin einen AZV-Tag als Ausgleich für die Beibehaltung der 39-Stunden-Woche.

10 Urlaub: Regelung aus Bundesbeschluss wird ab umgesetzt: - 29 Tage Urlaub für alle - Mitarbeiter, die in 2012 wegen Vollendung des 40. Lebensjahres den Anspruch auf 30 Tage erworben haben, erhalten auch weiterhin 30 Tage, solange sie beim gleichen Dienstgeber beschäftigt sind Tage erhalten Mitarbeiter zukünftig, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Beschlüsse im Amtsblatt des Bistums Limburg Nr.4 vom 1. April 2013 in Kraft gesetzt.

11 Neuwahl Vorbereitungsgruppe für die Sitzungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen bisher: > Caritas : Kollege Klinke, CV Hochtaunus > Altenhilfe : Kollege Werner, > Jugendhilfe : Kollege Dilly, Joh.stift WI > Behind.hilfe : Kollegin Spankus, Vinc.stift Rü > Krankenhaus : Kollege Marchner, Joho WI > DiAG : Kollege Koser, CV Ffm

12 B) Bericht aus und zu KODA im Bistum Limburg KODA im Bistum Limburg 121. Sitzung am Amtsblatt Nr.6 vom Arbeitgeber: Dr. Heinz Auerbach, Dietmar Henn, Pfr. Franz-Heinrich Lomberg, Prof. Dr. Gernot Sydow, Gordon Sobbeck (ab ) Arbeitnehmer: Richard Ackva, Marientraud Altmeier, Martin Grether, Johannes Müller-Rörig, Udo Koser :07:37 12

13 Vergütungsregelungen für Beschäftigte in der IT Die VR 10 wird geändert. Ergänzt werden Anwenderberatung und -betreuung mit besonders schwierigen Tätigkeiten, z.b. überwiegend Anwenderschulungen / Referatsleitung für den Bereich Anwenderberatung und betreuung und für den Bereich Systembetreuung Netze oder Software / stellvertr. Abteilungsleiter :07:37 13

14 Verkürzung von Stufenlaufzeiten 5 Anträgen wurde stattgegeben. Vertagt: - Regelung Nebentätigkeit - Musterformular Arbeitsvertrag - Eingruppierungen bei Mehrfachaufstiegen Arbeitsgruppe - Änderung der Ausschlussfrist

15 VR 2: Änderung Eingruppierung Leiterinnen/Stellvertr. in Tageseinrichtungen für Kinder ab : S 7: entfällt für Leiterinnen S 8: Leiterinnen bei 1 Gruppe stellvertr.leiterinnen bei 2 Gruppen S 10: L. bei 2 Gruppen / s.l. bei 4 Gruppen S 13: L. bei 3 Gruppen / s.l. bei 5 Gruppen S 15: L. bei 5 Gruppen / s.l. bei 6 Gruppen S 16: L. bei 6 Gruppen / s.l. bei 8 Gruppen S 17: L. bei 8 Gruppen Wer am höher eingruppiert war, erhält Zulage (Differenz) solange Voraussetzungen für bisherige Eingrupp. vorliegen. Zulage nimmt an Tarifsteigerungen teil.

16 VR 2: Steht in der Juni-Sitzung wieder auf der TO, da die jetzige Fassung nach Meinung der MA-seite nicht dem Beschluss entspricht und wieder zu Rückgruppierungen führte. KODA-Rahmenordnung wurde geändert KODA-Ordnungen sollen bis angepasst werden Nächste KODA-Sitzung: 26. Juni 2013

17 02. Berichte aus Haupt-MAV und KODA und AK s DiAG Forum für alle MAV-Mitglieder im Bistum Limburg zum Austausch, Fragen stellen, gegenseitigen Information, etc. Anmeldung: c.offers@st-vincenzstift.de :07:37 17

18 Neuwahl der Mitarbeitervertretungen im Bistum Limburg MAV neu gewählt?? und Ergebnis der Wahl an Haupt-MAV / DiAG gemeldet?? Neuwahl Haupt-MAV / DiAG: Donnerstag, 27. Juni :30 bis 12:30 Uhr Wilhelm-Kempf-Haus, Wi-Naurod

19 MAVO Einigungsstelle Vorsitz neu besetzt: Herrn Michael Maier, Elbtal war bereits Mitglied im erweiterten Vermittlungsausschuss der KODA für die Arbeitgeberseite Info-Broschüre KZVK Köln Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Zusatzversorgung nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1BvR 1409/10)

20 Revisions-Software - Haupt-MAV / DiAG und BO Limburg haben Dienstvereinbarung verhandelt. - DV steht vor Unterschrift KAGH Verfahren Marienstatt Träger muss bis entscheiden, ob GO gilt wenn ja: bischöfl. MAVO, wenn nein: Betr.verf.G Dann: Amtsblatt des Bistums Limburg Nr.2 vom : Bischof setzt eigene MAVO für die Zisterzienserabtei Marienstatt ab in Kraft (MAVO-Marienstatt) BAG der MAVen wird dazu Stellung beziehen.

21 Formular Zeitzuschläge wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe erarbeitet (Birgit Krellmann, Ingrid Müller, Udo Koser) Formular Überstundenzuschläge soll nach Auffassung Haupt-MAV/DiAG nicht weiterentwickelt werden Formular Zeiterfassung?? Bereitschaftsdienstregelungen nach AVO Thema in einem Studientag Beschäftigte mit Stundenzettel auch über kurzfristige Aushilfe hinaus?? Anfrage bei Arbeitgeber läuft :07:37 21

22 Fachtagung für MAVen im Bereich der stationären und ambulanten Pflege - Thema: Gewalt in der Pflege - Termin: Dienstag, 17. September Ort: Berlin Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der MAVen (BAG-MAV)

23 Zukunft Schulungsveranstaltungen für MAVen im Bistum Limburg mavorgagiehl : ist aufgelöst Heinrich Pesch Haus (HPH) Frankenthaler Straße Ludwigshafen/Rhein (0621) info@hph.kirche.org Verantwortlich für MAV-Schulung: Wolfgang Schmidt (0621) schmidt@hph.kirche.org Anmeldung und Service Judith Ruhig (0621) anmeldung@hph.kirche.org

24 Katholisch-Soziales Institut der Erzdiözese Köln (KSI) Selhofer Straße Bad Honnef Tel: Info@ksi.de Internet: MAV-Kurse Postfach Bad Honnef mavkurse@ksi.de AVO-Schulungen werden im Herbst angeboten.

25 Nächste Sitzungen Haupt-MAV / DiAG am 27. Juni 2013: Konstituierende Sitzung am 1. Juli 2013: Studientag am 22. August 2013

26 03. Sonstige aktuelle Informationen Neuregelung für geringfügige Beschäftigung - Grenze ab auf 450,- erhöht - Hinzuverdienstgrenzen z.b. bei Rente ebenso - grundsätzlich Rentenversicherungspflicht Befreiung möglich - kurzfristige Beschäftigung bleibt versicherungsfrei und bei 400, :07:37 26

27 Für Rechtsberatung/Rechtsvertretung für MAVen: Rechtsanwältin Frau Christina Merkel Am Fußgraben Hünfelden Tel: Mobil: Mail:

28 AVO und alle Anlagen MAVO, KODA-Ordnung, KAG-Ordnung, etc. AVR:

29 Amtsblatt im Bistum Limburg: > ganz unten, grauer Kasten > unter Information > Amtsblatt des Bistums

30 Haupt-MAV / DiAG im Bistum Limburg Roßmarkt 4, Limburg Vorsitzender: Udo Koser Tel: / Fax: / Sekretariat: / Mail: u.koser@bistum-limburg.de

31 04. Anfragen / Berichte Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Wort: :07:37 31

32 05. Verschiedenes :07:37 32

33 Nächster Termin dieses AK MAVen bei Einrichtungen der Altenhilfe und bei Krankenhäusern Dienstag, 5. November :30 12:30 Uhr Pallottinerinnen Limburg :07:37 33

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