Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.
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- Lilli Dunkle
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1 Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember 2013 Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der RK Ost vom Präambel Die Vorsitzenden des erweiterten Vermittlungsausschusses bringen vorweg ihre Erwartungshaltung zum Ausdruck, dass sich die Regionalkommission Ost alsbald bereit findet, den möglicherweise fehlerhaft zustande gekommen Vermittlungsvorschlag aus der Tarifrunde 2010 zu korrigieren und die dadurch entstandene Situation bereinigt, die bereits eingesetzte Arbeitsgruppe der Regionalkommission Ost die Situation der unteren Lohngruppen auf dem Hintergrund der politischen Erklärung der Bundeskommission alsbald erfasst und bewertet, Einverständnis darüber erzielt wird, dass es in der nächsten Tarifrunde für die Region Ost nicht zu erheblichen Abweichungen von den zukünftigen prozentualen Tariferhöhungen, die durch die Bundeskommission festgelegt werden, kommen wird. Die Vorsitzenden wissen, dass die vorstehend geäußerten Erwartungen keinen rechtsverbindlichen Status haben. Sie weisen aber darauf hin, dass eine Nichterfüllung auf eine mögliche nächste Schlichtungsrunde Einfluss nehmen würde. Beschluss In dem nachstehenden Beschluss bedeuten: Tarifgebiet Ost : das Gebiet der Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg sowie in den Teilen der Erzbistümer Berlin und Hamburg, für die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt, ausgenommen das Gebiet des Bundeslandes Berlin; Tarifgebiet West : alle Teile der Erzbistümer Berlin und Hamburg, für die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 galt, zuzüglich des Teils des Bundeslandes Berlin, für den das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt.
2 1. Anlage 30 zu den AVR Der Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom wird für die Anlage 30 zu den AVR mit Wirkung zum 1. Januar 2013 vollumfänglich übernommen. a) Die Regionalkommission Ost fasst 2 Satz 2 der Anlage 30 zu den AVR wie folgt neu und legt die folgenden Werte fest: 2 Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhalten Ärztinnen und Ärzte einen nicht zusatzversorgungspflichtigen Einsatzzuschlag in Höhe von 22,81 Euro. b) Die Regionalkommission Ost fasst 8 Absatz 2 der Anlage 30 zu den AVR wie folgt neu und legt die folgenden Werte fest: (2) 1 Für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das nachstehende Entgelt je Stunde gezahlt: EG I EG II EG III EG IV 25,73 Euro, 29,84 Euro, 32,41 Euro, 34,47 Euro. 2 Die Bereitschaftsdienstentgelte nach Satz 1 verändern sich bei den nach dem 1. Januar 2013 wirksam werdenden allgemeinen Entgeltanpassungen um den für die jeweilige Entgeltgruppe vereinbarten Vomhundertsatz. c) Die Regionalkommission Ost fügt hinter 8 Absatz 2 der Anlage 30 zu den AVR den folgenden neuen Absatz 3 ein: aa) (3) 1 Die Ärztin/der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle in 8 Absatz 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes ab der 97. Bereitschaftsstunde und den folgenden Bereitschaftsdienststunden im Kalendermonat einen Zuschlag. 2 Der Zuschlag nach Satz 1 beträgt 5 v. H. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in 8 Absatz 2 Satz 1. 3 Dieser Zuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden. bb) Der bisherige Absatz 3 wird zu dem neuen Absatz 4 und wie folgt neu gefasst: (4) 1 Die Ärztin/der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.h. des Stundenentgelts nach Absatz 2. 2 Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht. cc) Der bisherige Absatz 4 wird zu dem neuen Absatz 5 und wie folgt neu gefasst: (5) 1 Die Ärztin/der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle in 8 Abs. 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden ( 5 Abs. 3) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.h. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in 8 Abs. 2 Satz 1. 2 Dieser Zeitzuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden. 3 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. dd) Der bisherige Absatz 5 wird zu dem neuen Absatz 6 und wie folgt neu gefasst: 1 Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, einschließlich der eines ggf. nach Absatz 4 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 entsprechenden Arbeitszeit, anstelle der Auszahlung des sich nach den Absätzen 1, 2 und Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 2 von 64
3 4 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich). 2 Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt ( 13) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt. d) Die Regionalkommission Ost fügt hinter 13a der Anlage 30 den folgenden neuen 13b ein und legt die folgenden Werte als mittlere Werte fest: 13b (RK Ost) Einmalige Sonderzahlung 2012 (1) Die Ärztinnen und Ärzte erhalten zum nächsten realisierbaren Zeitpunkt mit der monatlichen Entgeltzahlung eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 440,00 Euro, sofern sie für mindestens einen Tag im Monat Januar 2012 Anspruch auf Entgelt hatten. (2) 1 Anspruch auf Entgelt im Sinne des Absatzes 1 sind auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in 10 des Allgemeinen Teils, in Abschnitt XII Absatz (b) der Anlage 1 i. V. m. Abschnitt XII Absatz (a) Satz 2 und 3 der Anlage 1, in den 2 und 4 der Anlage 14 und in 3 Absatz 3 Satz 1 der Anlage 30 zu den AVR genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss aus Abschnitt XII Absatz (c) Satz 1 der Anlage 1 zu den AVR, auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. 2 Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach 13 MuSchG oder 200 RVO. (3) 13a gilt entsprechend. (4) Im Falle eines Dienstgeberwechsels im Monat Januar 2012 wird kein weiterer Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung nach Absatz 1 begründet. (5) Die einmalige Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. e) Die Regionalkommission Ost fasst 14 Absatz 1 lit. a) der Anlage 30 zu den AVR wie folgt neu: a) Entgeltgruppe I Stufe 2: nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 3: nach zweijähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 5: nach vierjähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 6: nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit, f) Die Regionalkommission Ost fasst 14 Absatz 1 lit. c) der Anlage 30 zu den AVR wie folgt neu: c) Entgeltgruppe III Stufe 2: nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit, Stufe 3: nach sechsjähriger oberärztlicher Tätigkeit, g) Die Regionalkommission Ost fügt hinter 14 Absatz 1 lit. c) den folgenden neuen Buchstaben d) ein: d) Entgeltgruppe IV Stufe 2: nach dreijähriger Tätigkeit als leitende Oberärztin/leitender Oberarzt. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 3 von 64
4 h) Die Regionalkommission Ost fasst den Anhang A zur Anlage 30 zu den AVR wie folgt neu und legt die folgenden Werte als mittlere Werte fest: Tabelle AVR Ärztinnen und Ärzte (monatlich in Euro) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen IV 7.475, , III 6.355, , , II 5.073, , , , , ,02 I 3.844, , , , , ,50 i) Die Regionalkommission Ost fügt in 3 des Anhangs B der Anlage 30 zu den AVR den folgenden neuen Absatz 10 ein: (10) 1 Beim Erreichen der Stufe 3 der Entgeltgruppe III oder der Stufe 6 der Entgeltgruppe I wird die Besitzstandszulage um den Wert der Stufensteigerung, höchstens bis zur Höhe der Besitzstandszulage, reduziert. 2 Bei der Vergleichsberechnung sind die zum 1. Januar 2013 erhöhten Werte zugrunde zu legen. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 4 von 64
5 2. Anlage 31 zu den AVR a) Die Werte in den Tabellen in Anhang A zur Anlage 31 zu den AVR werden für das Gebiet des Bundeslandes Hamburg um insgesamt 6,30 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten April zweitausenddreizehn) um 3,20 % erhöht werden Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Bundesland Hamburg Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen Gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 9 1) 2.332, , , , , , , , , , , ,34 2) ,50 3) 2.265, , , , ,95 6* 1.942, , , , , ,47 4) 5* 1.861, , , , , ,38 4* 1.769,06 5) 1.959, , , , ,00 3 6) * 1.740, , , , , ,92 2* 1.605, , , , , ,66 1* , , , , ,58 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,75 2) 2.854,55 3) 2.099,76 4)* 2.559,39 5)* 1.822,60 6)* E3a 1.714, , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 5 von 64
6 bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 6,30 % erhöht werden; Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Bundesland Hamburg Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen Gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,92 9 1) 2.403, , , , , , , , , , , ,76 2) ,91 3) 2.333, , , , ,45 6* 1.942, , , , , ,47 4) 5* 1.861, , , , , ,38 4* 1.769,06 5) 1.959, , , , ,00 3 6) * 1.740, , , , , ,92 2* 1.605, , , , , ,66 1* , , , , ,58 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,67 2) 2.940,30 3) 2.162,83 4)* 2.559,39 5)* 1.822,60 6)* E3a 1.714, , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 6 von 64
7 cc) Rechenbeispiel: 1. Schritt: 1.000,00 EUR + 3,20 % = 1.032,00 EUR, 2. Schritt: 1.000,00 EUR + 6,30 % = 1.063,00 EUR. b) Die Werte in den Tabellen in Anhang A zur Anlage 31 zu den AVR werden für das Gebiet der Regionalkommission Ost mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg um insgesamt 4,70 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten April zweitausenddreizehn) um 2,40 % erhöht werden Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet Ost Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,32 9 1) 2.226, , , , , , , , , , , ,67 2) ,61 3) 2.162, , , , ,19 6* 1.868, , , , , ,51 4) 5* 1.790, , , , , ,50 4* 1701,88 5) 1.885, , , , ,35 3 6) * 1.674, , , , , ,76 2* 1.544, , , , , ,94 1* , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,61 2) 2.724,86 3) 2.004,36 4)* 2.462,16 5)* 1.753,39 6)* E3a 1.649, , , , , ,84 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 7 von 64
8 Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet West ohne Bundesland Hamburg Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,91 9 1) 2.314, , , , , , , , , , , ,56 2) ,65 3) 2.247, , , , ,17 6* 1.942, , , , , ,47 4) 5* 1.861, , , , , ,38 4* 1.769,06 5) 1.959, , , , ,00 3 6) * 1.740, , , , , ,92 2* 1.605, , , , , ,66 1* , , , , ,58 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,45 2) 2.832,43 3) 2.083,48 4)* 2.559,39 5)* 1.822,60 6)* E3a 1.714, , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 8 von 64
9 bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 4,70 % erhöht werden; Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet Ost Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen Gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,73 9 1) 2.276, , , , , , , , , , , ,92 2) ,45 3) 2.211, , , , ,65 6* 1.868, , , , , ,51 4) 5* 1.790, , , , , ,50 4* 1701,88 5) 1.885, , , , ,35 3 6) * 1.674, , , , , ,76 2* 1.544, , , , , ,94 1* , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,35 2) 2.786,07 3) 2.049,38 4)* 2.462,16 5)* 1.753,39 6)* E3a 1.649, , , , , ,84 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 9 von 64
10 Anlage 31 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet West ohne Bundesland Hamburg Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,60 9 1) 2.366, , , , , , , , , , , ,19 2) ,21 3) 2.298, , , , ,90 6* 1.942, , , , , ,47 4) 5* 1.861, , , , , ,38 4* 1.769,06 5) 1.959, , , , ,00 3 6) * 1.740, , , , , ,92 2* 1.605, , , , , ,66 1* , , , , ,58 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,07 2) 2.896,04 3) 2.130,28 4)* 2.559,39 5)* 1.822,60 6)* E3a 1.714, , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std , , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. cc) Rechenbeispiel: 1. Schritt: 1.000,00 EUR + 2,40 % = 1.024,00 EUR, 2. Schritt: 1.000,00 EUR + 4,70 % = 1.047,00 EUR Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 10 von 64
11 c) Die Werte in den Tabellen in Anhang B zur Anlage 31 zu den AVR (Kr-Anwendungstabelle) werden für das Gebiet des Bundeslandes Hamburg um insgesamt 6,30 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten April zweitausenddreizehn) um 3,20 % erhöht werden Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Bundesland Hamburg Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,80 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,43 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,41 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,60 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,57 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,75 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,83-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,85 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5 a mit Aufstieg nach , , , , ,85 5 mit Aufstieg nach 5a und , , , , ,85 5 mit Aufstieg nach , , , , , ,85 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,55 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2099, , , , , ,55 4 mit Aufstieg nach , , , ,71 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,35 3 mit Aufstieg nach , , , , , ,35 2 ohne Aufstieg 1822, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1781, , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 11 von 64
12 bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 6,30 % erhöht werden; Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Bundesland Hamburg Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,88 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,40 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,74 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,46 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,80 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,67 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,77-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,48 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5 a mit Aufstieg nach , , , , ,48 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,56 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,30 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2162,83 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,35 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1822, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1781, , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. cc) Rechenbeispiel: 1. Schritt: 1.000,00 EUR + 3,20 % = 1.032,00 EUR 2. Schritt: 1.000,00 EUR + 6,30 % = 1.063,00 EUR. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 12 von 64
13 d) Die Werte in den Tabellen in Anhang B zur Anlage 31 zu den AVR (Kr-Anwendungstabelle) werden für das Gebiet der Regionalkommission Ost mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg um insgesamt 4,70 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten April zweitausenddreizehn) um 2,40 % erhöht werden Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet Ost Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,41 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,37 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,39 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,38 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,40 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,61 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,72-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,29 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5a mit Aufstieg nach , , , , ,29 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,59 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,86 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2004,36 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,16 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1753, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,84 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1713, , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 13 von 64
14 Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet West ohne Bundesland Hamburg Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,39 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,15 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,84 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,21 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,90 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,45 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,08-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,72 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5a mit Aufstieg nach , , , , ,72 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,95 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,43 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2083,48 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,35 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1822, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1781, , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 14 von 64
15 bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 4,70 % erhöht werden; Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet Ost Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,11 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,42 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,71 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,65 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,93 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,35 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,20-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,26 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5a mit Aufstieg nach , , , , ,26 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,16 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,07 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2049,38 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,16 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1753, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,84 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1713, , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 15 von 64
16 Anlage 31 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet West ohne Bundesland Hamburg Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,07 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,83 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,60 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,69 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,46 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,07 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,26-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,22 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5a mit Aufstieg nach , , , , ,22 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,44 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,04 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2130,28 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,35 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1822, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,55 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 38,5 Std. 1781, , , , , ,14 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. cc) Rechenbeispiel: 1. Schritt: 1.000,00 EUR + 2,40 % = 1.024,00 EUR, 2. Schritt: 1.000,00 EUR + 4,70 % = 1.047,00 EUR. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 16 von 64
17 e) Für die sogenannten unteren Lohngruppen im Sinne der politischen Erklärung der Bundeskommission vom gelten die Werte vom (ersten Juli zweitausendzwölf) unverändert weiter. Eine Erhöhung nach Nr. 2 Buchstaben a) d) erfolgt nicht. f) Stundenentgelttabellen in Anhang C zur Anlage 31 Anlage 31 - Anhang C - Stundenentgelttabelle RK Ost Gültig ab EG Tarifgebiet Ost Tarifgebiet West Bundesland Hamburg Kr12a 21,31 22,15 22,32 Kr11b 19,91 20,69 20,85 Kr11a 18,81 19,56 19,71 Kr10a 17,61 18,31 18,45 Kr9d 16,97 17,63 17,77 Kr9c 16,37 17,02 17,15 Kr9b 15,64 16,25 16,38 Kr9a 15,38 15,99 16,11 Kr8a 14,69 15,27 15,39 Kr7a 14,09 14,64 14,76 Kr4a* 12,74 13,24 13,24 Kr3a* 10,62 11,04 11,04 * Für die Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Anlage 31 - Anhang C - Stundenentgelttabelle RK Ost Gültig ab EG Tarifgebiet Ost Tarifgebiet West Bundesland Hamburg Kr12a 21,79 22,65 22,99 Kr11b 20,35 21,15 21,47 Kr11a 19,23 20,00 20,30 Kr10a 18,01 18,72 19,01 Kr9d 17,35 18,03 18,31 Kr9c 16,74 17,40 17,67 Kr9b 15,99 16,62 16,87 Kr9a 15,73 16,34 16,59 Kr8a 15,02 15,61 15,85 Kr7a 14,41 14,97 15,20 Kr4a* 12,74 13,24 13,24 Kr3a* 10,62 11,04 11,04 * Für die Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 17 von 64
18 g) Daraus ergeben sich gemäß der Anmerkung zu 14 Abs. 4 S. 2 der Anlage 31 zu den AVR die folgenden Werte für die Garantiebeträge in 14 Abs. 4 S. 2 der Anlage 31 zu den AVR: aa) Bundesland Hamburg 2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 in den Entgeltgruppen 1 bis 6 weniger als ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,96 Euro, 31,89 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,92 Euro, 63,78 Euro, so erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages einen Garantiebetrag von monatlich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,96 Euro, 31,89 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,92 Euro, 63,78 Euro. bb) Tarifgebiet Ost 2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 in den Entgeltgruppen 1 bis 6 weniger als ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,72 Euro, 31,41 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,44 Euro, 62,82 Euro, Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 18 von 64
19 so erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages einen Garantiebetrag von monatlich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,72 Euro, 31,41 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,44 Euro, 62,82 Euro. cc) Tarifgebiet West ohne Bundesland Hamburg 2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 in den Entgeltgruppen 1 bis 6 weniger als ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,72 Euro, 31,41 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 weniger als ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,44 Euro, 62,82 Euro, so erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages einen Garantiebetrag von monatlich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 ab dem 1. April 2013: 30,00 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 7 bis 8 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 30,72 Euro, 31,41 Euro, bzw. in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ab dem 1. April 2013: ab dem 1. Januar 2014: 61,44 Euro, 62,82 Euro. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 19 von 64
20 3. Anlage 32 zu den AVR a) Die Werte in den Tabellen in Anhang A zur Anlage 32 zu den AVR werden für das Gebiet der Regionalkommission Ost mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen um insgesamt 3,00 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Juli zweitausenddreizehn) um 1,50 % erhöht werden, Anlage 32 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet Ost ohne Bundesland Sachsen Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,68 9 1) 2.207, , , , , , , , , , , ,09 2) ,46 3) 2.143, , , , ,70 6* 1.868, , , , , ,51 5* 1.790, , , , , ,50 4* 1701,88 5) 1.885, , , , ,35 4) 3 6) * 1.674, , , , , ,76 2* 1.544, , , , , ,94 1* , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,14 2) 2.700,92 3) 1.986,74 4)* 2.462,16 5)* 1.753,39 6)* E3a 1.671, , , , , ,44 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 20 von 64
21 Anlage 32 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet West Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen Gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,67 9 1) 2.300, , , , , , , , , , , ,04 2) ,91 3) 2.233, , , , ,47 6* 1.947, , , , , ,80 5* 1.865, , , , , ,44 4* 1773,54 5) 1.964, , , , ,78 4) 3 6) * 1.744, , , , , ,46 2* 1.609, , , , , ,04 1* , , , , ,62 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,31 2) 2.814,64 3) 2.070,40 4)* 2.565,83 5)* 1.827,21 6)* E3a 1.741, , , , , ,93 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,11 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 21 von 64
22 bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 3,00 % erhöht werden; Anlage 32 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet Ost ohne Bundesland Sachsen Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 9 1) 2.239, , , , , , , , , , , ,38 2) ,05 3) 2.175, , , , ,18 6* 1.868, , , , , ,51 5* 1.790, , , , , ,50 4* 1701,88 5) 1.885, , , , ,35 4) 3 6) * 1.674, , , , , ,76 2* 1.544, , , , , ,94 1* , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,58 2) 2.740,83 3) 2.016,10 4)* 2.462,16 5)* 1.753,39 6)* E3a 1.671, , , , , ,44 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 22 von 64
23 Anlage 32 - Anhang A RK Ost - Tarifgebiet West Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen Gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 9 1) 2.334, , , , , , , , , , , ,99 2) ,70 3) 2.266, , , , ,52 6* 1.947, , , , , ,80 5* 1.865, , , , , ,44 4* 1773,54 5) 1.964, , , , ,78 4) 3 6) * 1.744, , , , , ,46 2* 1.609, , , , , ,04 1* , , , , ,62 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,75 2) 2.856,23 3) 2.100,99 4)* 2.565,83 5)* 1.827,21 6)* E3a 1.741, , , , , ,93 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,11 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. cc) Rechenbeispiel: 1. Schritt: 1.000,00 EUR + 1,50 % = 1.015,00 EUR, 2. Schritt: 1.000,00 EUR + 3,00 % = 1.030,00 EUR. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 23 von 64
24 b) Die Werte in den Tabellen in Anhang A zur Anlage 32 zu den AVR werden für das Gebiet des Bundeslandes Sachsen um insgesamt 3,00 % erhöht, indem die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Juli zweitausendvierzehn) um 3,00 % erhöht werden. Anlage 32 - Anhang A RK Ost Bundesland Sachsen Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,29 9 1) 2.174, , , , , , , , , , , ,79 2) ,87 3) 2.111, , , , , , , , , , , , , , , , , ,88 5) 1.885, , , , ,35 4) 3 6) 1.674, , , , , , , , , , , , , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,70 2) 2.661,00 3) 1.957,38 4) 2.462,16 5) 1.753,39 6) E3a 1.671, , , , , ,44 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 24 von 64
25 Anlage 32 - Anhang A RK Ost Bundesland Sachsen Gültig ab Entgelt- Grundentgelt Entwicklungsstufen gruppe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 9 1) 2.239, , , , , , , , , , , ,38 2) ,05 3) 2.175, , , , ,18 6* 1.868, , , , , ,51 5* 1.790, , , , , ,50 4* 1701,88 5) 1.885, , , , ,35 4) 3 6) * 1.674, , , , , ,76 2* 1.544, , , , , ,94 1* , , , , ,99 Für Mitarbeiter im Pflegedienst: 1) E9b , , , ,58 2) 2.740,83 3) 2.016,10 4)* 2.462,16 5)* 1.753,39 6)* E3a 1.671, , , , , ,44 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std , , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für die EG 6-1 gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 25 von 64
26 c) Die Werte in den Tabellen in Anhang B zur Anlage 32 zu den AVR (Kr-Anwendungstabelle) werden für das Gebiet der Regionalkommission Ost mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen um insgesamt 3,00 % erhöht, indem aa) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten April zweitausenddreizehn) um 1,50 % erhöht werden, Anlage 32 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet Ost ohne Bundesland Sachsen Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,01 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,35 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,22 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,57 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,45 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,14 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,93-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,25 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5 a mit Aufstieg nach , , , , ,25 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,58 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,92 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 1986,74 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,16 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1753, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,84 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 1713, , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 26 von 64
27 Anlage 32 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet West Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,12 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,39 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,47 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,59 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,64 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,31 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,17-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,12 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5 a mit Aufstieg nach , , , , ,13 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,83 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,64 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2070,40 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,83 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1827, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,93 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 1786, , , , , ,11 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. bb) die Werte auf dem Stand (erster Juli zweitausendzwölf) zum (ersten Januar zweitausendvierzehn) um 3,00 % erhöht werden; Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 27 von 64
28 Anlage 32 - Anhang B RK Ost - Tarifgebiet Ost ohne Bundesland Sachsen Gültig ab EG allg. Tabelle (TVÖD) EG KR (TVÖD) Zuordnungen Vergütungsgruppen KR / KR-Verläufe Grundentgelt Entwicklungsstufen EG 12 12a 12 mit Aufstieg nach , , , ,68 nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 EG 11 11b 11 mit Aufstieg nach , , ,38 11a 10 mit Aufstieg nach , , ,17 - nach 2 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 10 10a 9 mit Aufstieg nach , , ,58 - EG 9, EG 9 b nach 2 J. St. 3 nach 3 J. St. 4 9d 8 mit Aufstieg nach , , ,37 - nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 7 mit Aufstieg nach , , ,58 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9b 6 mit Aufstieg nach , , ,59-7 ohne Aufstieg nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 9a 6 ohne Aufstieg , , ,98 - nach 5 J. St. 3 nach 5 J. St. 4 EG 7, EG 8, EG 9 b 8a 5 a mit Aufstieg nach , , , , ,98 5 mit Aufstieg nach 5a und 6 5 mit Aufstieg nach ,26 EG 7, EG 8 7a 5 mit Aufstieg nach 5a , , , , ,83 4 mit Aufstieg nach 5 und 5a 2016,10 4 mit Aufstieg nach 5 - EG 4, EG 6 4a * 2 mit Aufstieg nach 3 und , , , , , ,16 3 mit Aufstieg nach 4 2 ohne Aufstieg 1753, , , EG 3, EG 4 3a * 1 mit Aufstieg nach , , , , , ,84 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 39 Std. 1713, , , , , ,63 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. 40 Std. * Für Kr3a und Kr4a gelten die Werte vom weiter. Eine Erhöhung erfolgt nicht. Anlage Amtsblatt v lfd. Nr. 28 Spruch erw. VA RK Ost Seite 28 von 64
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der
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Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016
5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016 Zwischen der Klinikum Chemnitz ggmbh vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Oec. Dirk Balster und den Prokuristen Herrn Dipl.-Kfm.
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 19. Mai zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 Zwischen der Vereinigung
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
Vom 13. November I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Geltungsbereich
2. Tarifvertrag über allgemeine Entgeltanpassungen für Mitarbeiter der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburgschlesische Oberlausitz (2. EntgeltanpassungsTVEKBO) Vom 13. November 2012 Zwischen der Evangelischen
Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember
46 Anlagen 47 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007-15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
Änderungen in den AVR-J (Stand )
Änderungen in den AVR-J (Stand 14.11.2012) (Die Änderungen im Text sind fett/kursiv geschrieben und grau unterlegt! Die Erläuterung befindet sich am Ende des Schreibens) 17 Die Bestandteile des Entgeltes
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
Bistums-KODA Freiburg, den
Bistums-KODA Freiburg, den 31.07.2018 Beschlussvorlage Vorlage X/00-21 Sitzung am 21./22.11.2018 Hinweis für ZGAST: Auszahlung der erhöhten Tabellenentgelte und sonstigen rückwirkenden Erhöhungen im Oktober
Entgelttabelle für Pflegekräfte. - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember
Anlage C Anlage C zum TV-L Entgelttabelle für Pflegekräfte - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 - Entgeltgruppe KR Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe
1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008
Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst
Arbeitsrechtsregelung Beschäftigte Pflegedienst 4.13.17 Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst Vom 5. Dezember 2008 (ABl. EKD 2009 S. 6, ABl.
1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005
Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 6. März 2013 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August
Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD
Anlage Hinweise zum NL 074-2014 Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD Die folgenden Zahlbarmachungshinweise beziehen sich auf die in der Tarifeinigung 2014 vereinbarte
K A V Thüringen e. V.
Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 31 a 99094 Erfurt K A V Thüringen e. V. Telefon: 0361/22011-0 Telefax: 0361/22011-18 E-Mail: info@kav-thueringen.de Internet: www.kav-thueringen.de
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 27. August Zwischen.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 27. August 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden
K A V Thüringen e. V.
Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 31 a 99094 Erfurt K A V Thüringen e. V. Telefon: 0361/22011-0 Telefax: 0361/22011-18 E-Mail: info@kav-thueringen.de Internet: www.kav-thueringen.de
Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA
R 236/2016 Anlage 1 Stand: 19. Oktober 2016, 1.00 Uhr Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA Der Marburger