Resolution der Handelskammer Bremen und der IHK Bremerhaven

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1 Resolution der Handelskammer Bremen und der IHK Bremerhaven Flüchtlinge in Wirtschaft und Gesellschaft integrieren Es wird erwartet, dass in diesem Jahr deutlich über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Das wären weit mehr als doppelt so viele Menschen als Anfang der Neunzigerjahre, als es bereits einen historischen Höchststand der Zuwanderung gab. Die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer erfolgt nach festen Quoten - dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Danach müsste Bremen allein in diesem Jahr bis zu Menschen aufnehmen. Die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven engagieren sich bereits vielfältig für die Integration von Flüchtlingen in Wirtschaft und Gesellschaft, unter anderem mit Informationen für Unternehmen, mit der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder auch mit Speed Datings, bei denen Unternehmen und junge Flüchtlinge in Kontakt kommen. Diese vielfältigen Aktivitäten sollen künftig in der Initiative Flüchtlinge in Ausbildung gebündelt und ausgebaut werden. Mit Blick auf den anhaltenden Zustrom von Menschen haben die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven über die eigenen Aktivitäten hinaus zehn Thesen formuliert, deren Umsetzung die dringend notwendige Integration von Flüchtlingen in Wirtschaft und Gesellschaft erleichtern wird. 1. Willkommenskultur stärken Die Zahl der zugewanderten Menschen zeigt, dass Deutschland faktisch ein Einwanderungsland ist. Die ankommenden Menschen brauchen unsere Hilfe und Unterstützung. In der bremischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gibt es bereits vielfältige private und staatliche Aktivitäten im Sinne einer echten Willkommenskultur. Die aktuell hohen Flüchtlingszahlen bringen Herausforderungen mit sich, die institutionenübergreifende Netzwerke, Kommunikation und auch Improvisation unabdingbar machen, immer getragen von dem Grundgedanken der Offenheit und Toleranz denjenigen Menschen gegenüber, die zu uns kommen. Diese Resolution soll die große Bereitschaft der Wirtschaft im Land Bremen zur Mitwirkung verdeutlichen. In dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen Zukunftsfrage sind auch die Unternehmerinnen und 1

2 Unternehmer gefragt. Wenn sie zusammenstehen, bedeutet dies ein beachtliches gestalterisches Potenzial. 2. Asylverfahren beschleunigen und andere Zugangswege aufzeigen Die hohe Gesamtzahl der Asylanträge führt zu deutlichen Verzögerungen für die betroffenen Menschen, auch bei der Integration in Wirtschaft und Gesellschaft. Daher muss insbesondere über Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsländern schnell entschieden werden. Gleiches gilt für Personen aus Ländern mit besonders hoher Schutzquote, wie zum Beispiel Syrien. Die Liste der sicheren Herkunftsländer ist zu aktualisieren. Um das Asylrecht für politisch Verfolgte gemäß Grundgesetz- Artikel 16a angemessen umzusetzen, sind alle verfügbaren Ressourcen notwendig. Daher ist bei abgelehnten Asylanträgen eine zügige Rückführung notwendig. Gleichzeitig muss der Fokus auch auf andere Zugangswege nach Deutschland gelegt werden, beispielsweise auf Möglichkeiten der legalen Arbeitsmigration. Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten, erhalten im Unternehmensservice in der Handelskammer Unterstützung. Das Land Bremen sollte sich dafür einsetzen, Möglichkeiten der legalen Arbeitsmigration auszubauen und bekannt zu machen. 3. Neue Flächen für Wohnungsbau ausweisen Die zuständigen Behörden haben derzeit große Probleme, die Flüchtlinge angemessen unterzubringen. Viele Unterkünfte sind überfüllt, manchmal schlafen die zu uns gekommenen Menschen dicht gedrängt in aufgestellten Zelten. Die Kritik an den Zuständen nimmt zu. Bremen und Bremerhaven brauchen deshalb mehr Tempo beim Ausbau von Infrastruktur und festen Unterkünften. Beide Städte werden sich darauf einstellen müssen, dass viele Flüchtlinge dauerhaft bleiben. Daher muss neben der notwendigen Improvisation in der Flüchtlingsunterbringung dringend eine Mittel- und Langfriststrategie entwickelt werden, wie die Neubürger in Zukunft stadtteilgerecht mit Wohnraum versorgt werden können. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Wohnungsmarkt in Bremen ohnehin angespannt ist und die Flüchtlinge letztlich auch eine neue Konkurrenz im Mietwohnungsbereich darstellen. Das Land Bremen muss daher dringend neue Wohnquartiere entwickeln und ein insbesondere quantitativ 2

3 ausgeweitetes Flächenangebot für sämtliche Nachfragesegmente konzipieren. Weitere städtische Potenzialgebiete wie beispielsweise die gesamte Osterholzer Feldmark oder auch Brokhuchting müssen daher unverzüglich als mögliche Wohnstandorte erschlossen werden. 4. Angebot an Deutschkursen systematisch ausbauen Die Beherrschung der deutschen Sprache ist elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Wirtschaft und Gesellschaft. Den Flüchtlingen und Asylbewerbern müssen ausreichende und qualitativ angemessene Sprachkurse, auch auf B2 Niveau angeboten werden. Das Angebot gleicht aber bislang eher einem Flickenteppich. Mitunter sind die Standards auch niedriger als bei regulären Integrationskursen. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer wären zum Teil gar keine Deutschkurse möglich. Die staatlichen Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus und müssen auch an den allgemein- und berufsbildenden Schulen spürbar erhöht werden. Dafür sind auch unkonventionelle Maßnahmen nötig. Beispielsweise könnten pensionierte Sprachlehrer für die Durchführung von Sprachkursen gewonnen werden. 5. Integration junger Flüchtlinge in Ausbildung stärken Bei den von der Handelskammer ins Leben gerufenen Speed-Datings zwischen Flüchtlingen und Ausbildungsbetrieben wurde ein zunehmendes Interesse der Betriebe festgestellt, jungen Flüchtlingen den Einstieg in ein Praktikum oder eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven werden mit ihrer Initiative Flüchtlinge in Ausbildung die Anstrengungen noch weiter verstärken, jungen Flüchtlinge und Asylbewerbern den Zugang zu Betrieben zu ermöglichen, sei es für eine Ausbildung, eine Einstiegsqualifizierung oder ein Praktikum. Es ist gut und wichtig, dass im Land Bremen seit 1. Juli 2015 ein Erlass in Kraft ist, wonach jungen Flüchtlingen mit Ausbildungsplatz ein Aufenthaltsrecht verschafft wird. Darüber hinaus fordern die beiden Kammern, dass jeder Flüchtling oder Asylbewerber, der die Ausbildung erfolgreich beendet hat, anschließend mindestens zwei Jahre beschäftigt werden darf. Die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven werden kurzfristig eine Sammlung mit Informationsmaterial zum Übergang von 3

4 Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit zusammenstellen. Weiterhin werden die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven ein Online-Portal und eine Beratungsstelle einrichten, damit Unternehmen und junge Flüchtlinge besser zueinander finden. Ziel ist die Unterstützung beim Übergang in Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildung. 6. Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nutzen Immer mehr Unternehmen fragen, welche beruflichen Erfahrungen die Menschen mitbringen. Mit Blick auf die wachsende Fachkräftelücke und die Integrationsmöglichkeiten sollten möglichst frühzeitig die Qualifikationen von Flüchtlingen ermittelt werden. Ziel muss es sein, die Kompetenzen der Flüchtlinge schon während der gesetzlichen Wartezeit festzustellen und so eine spätere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Handelskammer Bremen wirkt mit beim bremischen Netzwerk Runder Tisch Anerkennung und berät zur Anerkennung in gewerblichtechnischen und kaufmännischen Berufen. Sie ist, ebenso wie die IHK Bremerhaven an der IHK FOSA beteiligt, dem bundesweiten Kompetenzzentrum der IHK- Organisation zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Insgesamt müssen die Möglichkeiten der Anerkennung noch weiter bekannt gemacht werden, auch in Bezug auf landesrechtlich geregelte Berufe, beispielsweise im Pflegebereich. 7. Flüchtlinge in Arbeit integrieren Vorrangprüfung reduzieren Wer als Flüchtling über einen gesuchten Berufsabschluss etwa als Techniker, Ingenieur oder Handwerker verfügt, sollte nicht nur Unterstützung bei der formalen Anerkennung seines Berufsabschlusses erhalten, sondern auch problemlos in den Status eines Arbeitsmigranten wechseln. Mit einer solchen Lockerung soll verhindert werden, dass Menschen mit gesuchten Qualifikationen im Asylverfahren stecken bleiben, obwohl sie in Deutschland als Fachkräfte gebraucht werden. Die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven fordern, die Liste der sogenannten Mangelberufe der Agentur für Arbeit, bei denen Zuwanderung möglich ist, 4

5 zu erweitern. Hier sind vor allem die Bereiche Gastronomie und Logistik zu nennen. Wichtig ist auch eine weitere Reduzierung der Vorrangprüfung: Bislang ist eine Arbeitsaufnahme in den ersten 15 Monaten nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass keine arbeitslos gemeldete Person den Job übernehmen kann. Dies ist in der Regel schwer nachzuweisen und stellt eine unnötige Bürokratie für die Betriebe dar. 8. Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht stärker verzahnen Die komplizierte Gesetzeslage sehen viele Firmen mit Blick auf die Anstellung von Flüchtlingen und Asylbewerbern generell kritisch. In Deutschland gibt es ein Dickicht an Regeln für den Aufenthalt von Zuwanderern. Wir brauchen aber eine einfachere und klarere Gesetzgebung, die auch für die Unternehmen transparente Verfahren für die Arbeitsaufnahme von Zuwanderern und Flüchtlingen schafft. Asyl-, Flüchtlingsund Zuwanderungsrecht müssen enger miteinander verzahnt werden. 9. Zugang zu den Hochschulen erleichtern 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer nicht-repräsentativen Befragung die Bildung von Asylbewerbern untersucht. Dabei kam heraus, dass 15 Prozent von ihnen eine Hochschule besucht haben, weitere 16 Prozent ein Gymnasium. Viele von ihnen könnten also studieren und damit in Zukunft zu den Fach- und Führungskräften werden, die Deutschland sucht. Geflüchtete Menschen müssen aber noch viele Hindernisse für einen Hochschulzugang überwinden, von der BAföG- Finanzierung bis zum Nachweis verloren gegangener oder nicht mehr im Besitz befindlicher Schul- und Studienabschlüsse. Auch hier sollten die bisherigen Regeln flexibel angepasst und ggf. weiter gelockert werden. Diese Fragen erörtert die Handelskammer u.a. gemeinsam mit den Bremer Hochschulen im Rahmen des Netzwerks Arbeitsmarktperspektiven für ausländische Studierende. 5

6 10. Europäische Solidarität einfordern Deutschland nimmt derzeit mit Abstand die meisten Flüchtlinge in der EU auf. Wenn der starke Zustrom weiter anhält, wird Deutschland auf Dauer diese Herausforderung nicht alleine schultern können. Der europäischen Dimension der Flüchtlingsströme muss angemessen Rechnung getragen werden. Wichtige Stichworte sind hier: Reform des Dublin-Verfahrens, Quotenregelung oder finanzieller Ausgleich zwischen den EU-Staaten, Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten. Auch muss sich die EU im Rahmen des Resettlement-Programms des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) viel stärker als bislang engagieren. Entsprechende Initiativen der Bundesregierung sollte das Land Bremen unterstützen. Bremen, im Oktober

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