Beschluss der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom : Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
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- Nadja Koenig
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1 Arbeitnehmergruppe Beschluss der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom : Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Millionen Menschen sind weltweit gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Sie fliehen vor Hunger, Krieg und Terror in ihrer Heimat. Vor allem aus den Krisenregionen im Nahen Osten und Afrika versuchen viele Menschen, nach Europa zu gelangen, um für sich und ihre Familien in Europa Zuflucht zu suchen. Nach Prognosen des Bundesinnenministers und der Länder werden allein in diesem Jahr über Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Die Not der Flüchtlinge erfordert unsere Solidarität und Hilfe. Die große Welle der Solidarität und Menschlichkeit ist deshalb ein hoffnungsvolles Zeichen für ein hilfsbereites und couragiertes Deutschland. Viele zehntausend Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ehrenamtlichen Initiativen und leisten konkrete Hilfen für die geflüchteten Menschen. Diesem ehrenamtlichen Engagement sind wir zu Dank verpflichtet. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung, den Ausbau staatlicher Strukturen der Flüchtlingshilfe voranzutreiben, um den Herausforderungen in der Flüchtlingsfrage gesellschaftlich gerecht zu werden. Viele Menschen, die zu uns nach Deutschland kommen, haben aus humanitären Gründen einen berechtigten Anspruch auf Schutz. Wir werden uns daher darauf einstellen müssen, dass sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Unser Ziel muss daher sein, diesen Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben. Hierzu gehört vor allem, dass es uns gelingen muss, sie dauerhaft in unsere Gesellschaft und in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Seite 1 von 6
2 Mit den nachfolgenden Vorschlägen will die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Anschluss an den Beschluss des Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mit gemeinsamer Kraftanstrengung verfolgte Flüchtlinge schützen, Asylmissbrauch bekämpfen vom 2. September 2015 und den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 6. September 2015 einige Vorschläge zu den speziellen Aspekten des Arbeitsmarktzugangs machen. Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt vor: Eine konsequente Unterscheidung zwischen Flüchtlingen, die wegen politischer Verfolgung oder eines Bürgerkrieges ihre Heimat verlassen haben, und denen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Letzteres gilt insbesondere für Menschen vom westlichen Balkan. Mögen die Situation dieser Menschen in ihrer Heimat schlecht und die Gründe für ihre Reise nach Deutschland auch menschlich nachvollziehbar sein: Eine schwierige wirtschaftliche Situation ist kein Grund für Asyl oder die Anerkennung als Flüchtling. Deshalb sollten diese Personen in ihren Herkunftsländern verbleiben bzw. zurückgeschickt werden. Den Menschen, die aus wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit nach Deutschland kommen wollen, müssen wir im Rahmen der Aufnahmefähigkeit verstärkt andere Möglichkeiten aufzeigen, damit sie eine Arbeit oder Ausbildung in Deutschland beginnen können. Eine möglichst schnelle Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben, vor allem in Branchen und Berufen, in denen ein großer Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften besteht. Dauerhaft bzw. voraussichtlich dauerhaft bleibeberechtigte Flüchtlinge müssen entsprechend ihrer beruflichen und schulischen Eignung so schnell wie möglich die Chance erhalten, eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder sich durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen fortzubilden. Seite 2 von 6
3 Zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also bereits mit der Registrierung der Flüchtlinge, müssen die Qualifikationen, die vorhandenen beruflichen und fremdsprachlichen Kompetenzen sowie die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in einer bundesweit einheitlichen Checkliste für die zielgerichtete Planung weiterer Integrationsmaßnahmen festgehalten werden. Das Modellprojekt Early Intervention, welches die Bundesagentur für Arbeit bislang an neun Projektstandorten in Deutschland praktiziert, muss zügig auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Im Rahmen des Projekts werden Asylbewerber mit einer dauerhaften Bleibeperspektive und Geduldete gezielt angesprochen und früh gefördert, um ihnen eine möglichst schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zentrale Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ist der Erwerb der deutschen Sprache sowie die Vermittlung der Kultur und der Grundwerte Deutschlands. Wir begrüßen daher die Vereinbarung des Koalitionsausschusses, die Integrationskurse auch für Asylbewerber mit einer dauerhaften Bleibeperspektive und Geduldete zu öffnen. Ebenso begrüßen wir es, dass die bedarfsgerechte Finanzierung der berufsbezogenen Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt werden soll. Im geplanten Nachtragshaushalt ist eine auskömmliche Finanzierung dieser zusätzlichen Sprachkurse sicherzustellen. Das Programm der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse, vor allem die Qualifizierung zum Facharbeiter. Die finanziellen Mittel des Programms der Bundesagentur für Arbeit werden derzeit nur zu rund 50 Prozent ausgeschöpft. Das Programm WeGebAU steht bisher nur anerkannten Asylberechtigten offen. Wir wollen das Programm WeGebAU auch für Seite 3 von 6
4 Asylbewerber mit einer dauerhaften Bleibeperspektive und Geduldete öffnen, um ihnen eine abschlussbezogene Weiterbildung oder eine abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels. Die Integrationskurse sind zu einer obligatorischen allgemeinen Sprachförderung auszubauen. Der Einstieg in die allgemeine Sprachförderung bei Asylbewerbern mit einer dauerhaften Bleibeperspektive und Geduldeten soll schnellstmöglich nach der Stellung eines Asylantrages erfolgen. Damit soll die Lücke bis zum Einstieg in die berufsbezogene Sprachförderung geschlossen werden. Es ist eine direkte Bundesfinanzierung an die Träger der Kurse anzustreben. In die Planung der weiteren beruflichen Integration sind alle maßgeblichen Akteure (BA, IHK, Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften) in Form örtlicher und überregionaler Bündnisse zur Integration von Flüchtlingen frühzeitig einzubeziehen. Von besonderer Bedeutung ist, dass sich die Arbeitgeber für die berufsbezogene Sprachförderung und die Vermittlung von berufsrelevanten Qualifikationen engagieren, auch finanziell, wie dies beispielweise jetzt die IHK Saarland angekündigt hat. Beispielhaft ist auch die Initiative der IG BCE und der Chemie-Arbeitgeber zur beruflichen Integration junger Flüchtlinge über das Programm Start in den Beruf und anderer Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Asylbewerber und Geduldete haben in Deutschland einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Für sie gilt ein dreimonatiges Beschäftigungsverbot. Ab dem 4. Monat steht eine Arbeitsplatzannahme unter dem Vorbehalt einer Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. In dieser wird zunächst geklärt, ob es keine geeigneten EU- oder deutschen Bewerber für die potentielle Arbeitsstelle gibt. Wir schlagen vor, die Vorrangprüfung für Seite 4 von 6
5 Asylbewerber und Geduldete für weitere Mangelberufe auszusetzen, um ihnen zu mehr Berufen einen sofortigen Zugang zu eröffnen. Ein gänzlicher Verzicht auf die Vorrangprüfung kommt für uns nicht in Frage. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nach 180 Abs. 4 SGB III auf höchstens zwei Jahre begrenzt. Es wird dabei davon ausgegangen, dass Erwachsene eine berufliche Ausbildung etwa in einem Handwerk, für die Heranwachsende drei Jahre benötigen, in diesem verkürzten Zeitraum absolvieren können. Bei der beruflichen Integration von Flüchtlingen wird üblicherweise nicht hiervon auszugehen sein. Deshalb ist zunächst befristet und begleitet durch eine Evaluierung - für diesen Personenkreis die Finanzierung einer dreijährigen Ausbildung zu ermöglichen. Flüchtlinge brauchen Zugang zu Bildung und Arbeit. Insbesondere minderjährigen Flüchtlingen und Flüchtlingen bis 21 Jahre wollen wir daher den Weg in eine schulische, duale oder universitäre Ausbildung ebnen. Dabei setzen wir vor allem auf die bereits vorhandenen Strukturen und Kompetenzen der Kinder- und Jugendhilfe, der ausbildungsbegleitenden Hilfen, sozialpädagogisch betreuten Wohnund Ausbildungsheime sowie der überbetrieblichen Werkstätten. Auch in der zwischen Bundesregierung, Ländern und Sozialpartnern vereinbarten Allianz für Aus- und Weiterbildung wollen wir junge Flüchtlinge in den Blick nehmen und ihnen eine hochwertige berufliche Qualifikation durch eine betriebliche Ausbildung ermöglichen. Die örtlichen Träger wollen wir in ihrer Arbeit für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bedarfsgerecht unterstützen und fördern. Eine begonnene Schul-, beziehungsweise Berufsausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung sollen die minderjährigen Flüchtlinge, unabhängig ihres Aufenthaltstitels und auch nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres in Deutschland abschließen dürfen. Seite 5 von 6
6 Um für eine zügige berufliche Integration von Bleibeberechtigten sorgen zu können, benötigen wir zusätzlich erfahrene qualifizierte Kräfte etwa an allgemein- und berufsbildenden Schulen, in Arbeitsagenturen und kommunalen Verwaltungen. Gleiches gilt für die zusätzlichen Aufgaben der Bundespolizei und die Beschleunigung von Asylverfahren. Wir wollen für eine begrenzte Zeit Beamte an der Regelaltersgrenze zur Weiterarbeit motivieren und bei Bedarf Ruheständler reaktivieren. Diese sind von heute auf morgen einsatzfähig. Hierfür ist es erforderlich, zusätzliche Anreize zu schaffen und bestehende Hürden zu beseitigen. So wird bisher das Ruhegehalt - ab einer bestimmten Grenze - monatlich mit Einkünften aus einer Beschäftigung beim Staat verrechnet. Dem Ruheständler, der für einige Monate in den Dienst zurückkehrt, würde mehr verbleiben, wenn die sog. Hinzuverdienstgrenze nach dem Jahres- und nicht nach dem Monatsverdienst bestimmt wird. Seite 6 von 6
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