Zuwanderung, Fluchtaufnahme und Integration in Sachsen-Anhalt Ein Blick zurück und nach vorn
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- Reinhardt Wetzel
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1 Zuwanderung, Fluchtaufnahme und Integration in Sachsen-Anhalt Ein Blick zurück und nach vorn Nigina Avganova-Herbst Referentin der Integrationsbeauftragten der Landesregierung Trägerübergreifende Fortbildung für Migrationsdienste in Klieken, 26./
2 Asylsuchende in Sachsen-Anhalt Quellen: ZASt; MI,
3 Registrierte Asylsuchende in Sachsen-Anhalt 2015 nach Herkunftsländern Gesamt: (Erschienen und registriert in ST) 62% - mit guter Bleibeperspektive Quelle: MI; zum
4 Asylanträge nach Altersgruppen in Sachsen-Anhalt Jeder zweite Flüchtling (55%) ist unter 25 Gesamt: Männlich: (72%) Weiblich: (28%) Quelle: BAMF
5 Altersstruktur Asylsuchender im Vergleich zur Gesamtbevölkerung Quelle: BAMF Quelle: StaLa; 2014
6 Altersstruktur ausländischer Bevölkerung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bis Ab 65 Quelle: AZR; Quelle: StaLa; 2014
7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt zum Gesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter Ausländer darunter aus Asylzugangsländern Quelle: BA, Januar 2016
8 Öffnung des Arbeitsmarktes für Flüchtlinge Asylsuchende und Geduldete haben seit Ende 2014 bereits nach 3 Monaten (nachrangigen), und nach 15 Monaten oder bei hoher Qualifikation den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylsuchende und Geduldete können ohne Zustimmung der BA ein Praktikum oder eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Für gut integrierte langjährig Geduldete wurde zum ein altersund stichtagsunabhängiges Bleiberecht eingeführt. Der Zugang zu 25a für gut integrierte junge Geduldete wird erleichtert. Für Auszubildende mit Gestattung und Duldung wird der Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung gesichert. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive erhalten künftig bereits frühzeitig vermittlungsunterstützende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Rechtlicher Ausschluss aller Personen aus den sog. Sicheren Herkunftsländern aus allen Ausbildungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen. Andererseits wird die Möglichkeit arbeitsmarktbezogener Zuwanderung aus den Balkanstaaten eröffnet.
9 Sprachförderung und Qualifizierung Dauerhaft Bleibeberechtigte haben Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs (BAMF) und Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung (ESF-BAMF). Für UnionsbürgerInnen und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt im Rahmen verfügbarer Plätze. Neu erhalten auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Syren, Irak, Iran, Eritrea) Zugang zu Integrationskursen. Bessere Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen unter Einbeziehung der BA. Übergangsweise wurden auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache gefördert (BA-Sprachkurse). (Oktober März 2016; Bis Ende Teilnehmer in ST). Das Land wird ab 2016 niedrigschwellige Sprachkurse (ESF-Land) anbieten, für diejenigen, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben.
10 Öffnung der Ausbildungsförderung zum Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sowie Geduldete sollen ab bereits nach 15 (statt bisher 48) Monaten Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Dies betrifft jedoch nicht Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung. Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen auch die die Ausbildungsvergütung ergänzende Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) nach 56 SGB III erhalten, wenn ihr Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist. Auch für das neue Instrument der Assistierten Ausbildung ( 130 SGB III) soll die Voraufenthaltsdauer für junge Geduldete entsprechend verkürzt werden. Erstmals sollen geduldete Auszubildende auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) nach 75 SGB III unterstützt werden können. Die Zielgruppe des Instruments wird entsprechend erweitert. Auszubildende können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen nach 75 SGB III erhalten. Ziel: Ausbildungsabbrüche von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu verhindern.
11 Maßnahmen Land: Aufnahme und Erstinformationen Aufnahme und Unterbringung Ausbau Erstaufnahme (HBS, MD, HA, SDL)- auf bis zu 8000 Plätze Auskömmliche Finanzierung der Aufnahme und Betreuung in den Kommunen Ab dem (BAMF Heidelberger Model): Einrichtung einer Außenstelle in HBS mit verkürzter Verfahrenszeit für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. Erstorientierung und Beratung: Ausbau Asylverfahrensberatung in der ZASt (Halberstadt, Halle, Klietz/Stendal, Magdeburg) Erstorientierung Mehrsprachiger Info-Guide für Flüchtlinge (Fortsetzung für Flüchtlinge in den Kommunen geplant). Erstorientierungs-, und -Informationsveranstaltungen in der ZASt für Asylsuchende (Schwerpunkt Zusammenleben) Ausbau Migrationsberatung in den Kommunen Ausbau kommunale Koordinierungsstellen für Migration Ausbau Psychosoziale Zentren
12 Maßnahmen Land Integration Frühkindliche Bildung Aufbau eines landesweiten Netzes an Sprachklassen Willkommenskitas Servicestelle Interkulturelles Lernen in Kitas und Schulen zur Unterstützung von Kitas und Schulen Förderung des Ehrenamtlichen Engagements Anlauf- und Koordinierungsstellen für Ehrenamtliches Engagement in den Aufnahmekommunen Netzwerkstelle Willkommenskultur und Engagementfonds Förderung der ehrenamtlichen Familien- und Bildungspaten Förderung der Brückenbauer Aufbau eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools Ehrenamtliche Integrationslotsen in den Kommunen (MI) BFD-Sonderprogramm mit Flüchtlingsbezug
13 Maßnahmen Land: Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration Förderung der Ausbildungsintegration Einstiegsqualifizierung ++ Miidu-Projekt Assistierte Ausbildung Frühe Kompetenzfeststellung und Arbeitsmarktberatung in der ZASt (Early Intervention) Fachkräftebegleitung und Vermittlung (Fachkraft in Fokus) AGH-Programm
14 10-Punkte Plan für Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge und Asylsuchende Zielgruppe: Asylsuchende mit beruflicher Bildung/Hochschulabschluss und einer guten Bleibeperspektive Optimierung der Ersterfassung von beruflichen Kompetenzen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen unmittelbar nach Verteilung auf die Kommunen Erweiterung der Willkommensbegleiter/innen im Rahmen der Landesinitiative Fachkraft im Fokus (MD, HL, SDL, Harz, Dessau) Beschleunigung der Anerkennungsverfahren bei Schwerpunktberufen Stärkung der interkulturellen Kompetenzen aller Beteiligter Verbesserung des Informationsflusses und der Koordinierung der Akteure Einrichtung eines Kompetenzzentrums Intensivierung der Unterstützung von geflüchteten Frauen und Mädchen sowie Stärkung derer Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktbeteiligung und gesellschaftspolitischen Engagements
15 10-Punkte Plan für Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge und Asylsuchende Zielgruppe: junge Geflüchtete im Alter von 15 bis 27 Jahren Nutzung der Kompetenz- und Interessenerkundung des Landesprogramms BRAFO für junge Geflüchtete der Altersgruppe Einführung einer flexiblen mehrjährigen Ausbildungsvorbereitungsphase Ausweitung des Auftrags der Landesnetzwerkstelle RÜMSA (regionales Übergangsmanagement), um die regionalen Akteure bei einer optimalen individuellen Verzahnung vorhandener Fördermöglichkeiten zu unterstützen.
16 Jahr 2016 das Jahr der Integration! - Hohe Zahl an Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive - Deutliche Verkürzung der Asylverfahrenszeit - Die größte Aufgabe des Jahres 2016 für alle Kommunen wird die Integration sein. Schwerpunkte für 2016: Aufbau routinierter Abläufe und Strukturen Kernaufgaben: Beratung, Betreuung, Begleitung Bezahlbarer Wohnraum Beschleunigung von Integration: Sprache, Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt damit aus den Neuzuwandernden schneller neue BürgerInnen werden!
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