ANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENT (ACTA) ARGUMENTE, FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS IM INTERNET
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- Rudolf Kranz
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1 ANTI-COUNTERFEITING TRADE AGREEMENT (ACTA) ARGUMENTE, FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS IM INTERNET
2 Was ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)? Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie) ist ein Handelsabkommen mehrerer Staaten auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen durchsetzen. Mit ACTA soll ein umfassender und wirksamer internationaler Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Produkt- und Markenfälschungen geschaffen werden. Dadurch soll der missbräuchliche Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer im Internet verhindert werden. Die rechtmäßige Vermarktung z. B. von Software-Produkten, Musik, Filmen oder Spielen über das Internet werden dadurch geschützt. Warum ist ACTA wichtig? Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums gefährden den rechtmäßigen Handel und die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Das wirkt sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus. So entstehen derzeit in Europa jedes Jahr über acht Milliarden Euro Verluste durch nachgeahmte Waren. Gerade für weltweit tätige Unternehmen ist das ACTA von entscheidender Bedeutung. Viele von ihnen sind immer wieder von Verletzungen oder Diebstahl ihrer Urheberrechte, Fabrik- oder Handelsmarken, Patente, Geschmacksmuster und geografischen Herkunftsangaben durch organisierte kriminelle Vereinigungen betroffen. Schutz der Rechte des geistigen Eigentums bedeutet auch Schutz von Arbeitsplätzen in der EU. Durch eine wirksamere Durchsetzung dieser Rechte wird sichergestellt, dass innovative Arbeitsplätze in der EU erhalten bleiben. Produkt- und Markenpiraterie bringt zudem dem organisierten Verbrechen erhebliche Gewinne. Wie wird ACTA in Kraft gesetzt? Die Verhandlungen zwischen Europäischer Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA zum ACTA wurden im November 2010 abgeschlossen. Die Verhandlungsparteien führen nun ihre internen Ratifikationsverfahren durch. Für die Europäische Union heißt das, nach der Zustimmung des Europaparlaments müssen die nationalen Parlamente, in Deutschland also der Bundestag, 1
3 zustimmen. Anschließend muss der EU-Ministerrat einen endgültigen Beschluss über den Abschluss des Abkommens herbeiführen. Die übrigen Unterzeichner des ACTA werden dann darüber informiert, das dieses Abkommen damit für die EU in Kraft tritt. Geplant war, die Ratifizierung bis Mai 2013 abzuschließen. Im Dezember 2011 wurde das ACTA von allen Vertragsparteien außer der EU, der Schweiz und Mexiko unterzeichnet. Die EU unterzeichnete das ACTA am 26. Januar Angesichts der großen Proteste Anfang des Jahres 2012 gegen ACTA haben Polen, Tschechien, Lettland und die Slowakei den Ratifizierungsprozess gestoppt. Was sind die Kritikpunkte an ACTA? 1. Kritikpunkt: ACTA sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Fakt ist: Der Wortlaut des ACTA ist für jedermann öffentlich zugänglich. Die Verhandlungen über ACTA unterschieden sich nicht von den Verhandlungen über andere internationale Abkommen. Solche Abkommen werden in der Tat nicht öffentlich ausgehandelt, aber durch den Vertrag von Lissabon und die überarbeitete Rahmenvereinbarung existieren klare Regeln über die Unterrichtung des Europäischen Parlaments im Rahmen derartiger Verhandlungen. Diese Regeln wurden genauestens befolgt. So wurde beispielsweise während der laufenden Verhandlungen die EU-Kommission durch das Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. Zudem hatte die Bundesregierung einen Beobachterstatus bei den Verhandlungen. Die Kommission veröffentlichte außerdem nach jeder Verhandlungsrunde zusammenfassende Berichte und ab April 2010 den Verhandlungstext. Die deutsche Version ist unter abrufbar. 2
4 2. Kritikpunkt: Durch das ACTA wird der Zugang zum Internet beschränkt und es werden Websites zensiert. Fakt ist: Mit ACTA wird es weder zur Einschränkung der Rechte von Internetnutzern noch zur Schließung von Websites kommen. ACTA ist gegen großangelegte illegale Handlungen gerichtet, wie sie oft von kriminellen Organisationen begangen werden. Es geht nicht um die alltägliche Internetnutzung. Materialien und Informationen, bei denen keine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vorliegen, können weiterhin über das Internet ausgetauscht werden. Soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook können wie in der Vergangenheit auch genutzt werden. Computer und Mobiltelefone werden nicht kontrolliert. Durch das Abkommen werden weder die Haftungsregeln für Internet-Service-Provider verschärft noch führt es zu Netzsperren. 3. Kritikpunkt: Das ACTA wird zur Einführung eines sogenannten Three-Strikes-Modells für Internetdelikte führen oder zur Forderung an Internet-Dienstanbieter, die übertragenen Daten zu überwachen oder zu filtern. Fakt ist: Im ACTA ist keine Sanktionierung von Urheberrechtsverstößen über das Internet nach dem Three-Strikes-Modell (d. h. Sperrung des Internetzugangs nach dem dritten Verstoß) oder dem Prinzip der abgestuften Reaktion vorgesehen. Ebenso wenig verpflichtet es die Anbieter von Internetdiensten, die Inhalte ihrer Nutzer zu überwachen oder zu filtern. Das ACTA entspricht voll und ganz dem derzeitigen, seit 2000 in Kraft befindlichen EU-Recht. 4. Kritikpunkt: Der Vertragstext ist zu unbestimmt. Fakt ist: ACTA beschreibt lediglich einen Mindeststandard. 3
5 Wie ist die Haltung der Bundesregierung? Bereits im Mai 2010 hat sich der Bundesrat in einer umfassenden Stellungnahme zu ACTA geäußert. Das Bundeskabinett hat bereits am 30. November 2011 der Zeichnung des internationalen Handelsübereinkommens, ACTA, durch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Wegen formaler Fehler wurde bisher aber noch nicht unterschrieben. Aufgrund der Proteste auch in Deutschland hat die Bundesregierung nun die Unterzeichnung des Vertrages vorerst ausgesetzt. Die zuständige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, hat angekündigt, die Entscheidung des EU-Parlaments abwarten zu wollen, bevor der Bundestag über ACTA entscheiden soll. Gibt es wegen ACTA Änderungen an der deutschen Gesetzgebung? Weder auf EU-Ebene noch in Deutschland entsteht aufgrund von ACTA Gesetzgebungsbedarf. Gesetzesänderungen werden aber bei einigen anderen Staaten notwendig, die den Schutz geistigen Eigentums bisher anders oder gar nicht geregelt hatten. Wie ist die Haltung der CDU zu ACTA? Das ACTA ist ein richtiger Schritt. Denn es ist richtig und notwendig, wenn Staaten versuchen, gemeinsam den Urheberschutz auch im Internet zu gewährleisten. Dafür werden internationale Abkommen gebraucht. Ein Nachteil ist, dass Staaten, in denen Produktpiraterie ein großes Problem ist, nicht zu den Unterzeichnern gehören. Trotzdem kann das Abkommen hilfreich sein, um zu einer weltweiten Verständigung über den Schutz von Urheberrechten zu kommen. Eine breite öffentliche Debatte ist dennoch wichtig. Es hätte viel Aufregung vermieden werden können, wenn bei den Verhandlungen mehr auf Transparenz geachtet worden wäre. Deshalb muss es nun Ziel sein, eine breite gesellschaftliche Debatte über den vorgeschlagenen Vertrag zu führen. Stand:
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