Bericht des Landesrechnungshofes. über. Sonderprüfung WOTEG. Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH
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1 Bericht des Landesrechnungshofes über Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH Jänner 2009 LRH 3-111/
2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Allgemeines Prüfung der Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH Auftrag zur vertiefenden Sonderprüfung Kurzfassung des Berichtes über die WOTEG Fragen des SPÖ Landtagsklubs Fragen des ÖVP- Landtagsklubs Fragen des FPÖ- Landtagsklubs Anhang...14 Seite 2
3 1. Allgemeines 1.1. Prüfung der Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH Die Prüfung der WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH (in der Folge kurz WOTEG) erfolgte auf Grund eines Auftrages der FPÖ Landtagsfraktion gemäß 8 Abs. 2 des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes Der Prüfungsauftrag beinhaltete insbesondere die Prüfung der Beteiligung der WOTEG am Projekt Blue Dome in St. Gilgen, sowie die Verwendung der vom Land Salzburg gewährten Förderungen. Dieser Bericht über die WOTEG wurde im August 2008 veröffentlicht und am 8. Oktober 2008 im Finanzüberwachungsausschuss des Salzburger Landtages behandelt. In der Folge wird bei der Beantwortung einiger Fragen auf diesen Bericht vom August 2008 verwiesen. Dieser Bericht ist im Internet unter im Volltext abrufbar Auftrag zur vertiefenden Sonderprüfung Der Salzburger Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2008 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Landesrechnungshof wird beauftragt, in einer vertiefenden Sonderprüfung unter Einbindung der Abteilung 8 und 15 des Amtes der Salzburger Landesregierung die Vorgänge rund um die Beteiligung der WOTEG an der FEC im Lichte der im Landesrechnungshofbericht erhobenen Vorwürfe einer Prüfung zu unterziehen und dem Salzburger Landtag bis 31. Jänner 2009 zu berichten. Dem Bericht des Landesrechnungshofes vom August 2008 über die WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH, der dem Salzburger Landtag im Finanzüberwachungsausschuss am präsentiert wurde, liegen umfassende Recherchen des Landesrechnungshofes zugrunde. In den Bericht wurden auch sämtliche von den Abteilungen 8 und 15 zur Verfügung gestellte Unterlagen und eingeholte Informationen eingearbeitet. Seite 3
4 Um dem Auftrag des Landtages nachzukommen, hat der Landesrechnungshof die Mitglieder der Präsidialkonferenz des Salzburger Landtages um konkretisierende Fragen zur vertiefenden Sonderprüfung ersucht. Im Folgenden werden sämtliche Fragen der Landtagsklubs beantwortet. Die WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH wird in der Folge kurz als WOTEG bezeichnet, die Freizeit- und Erlebniscenter Wolfgangsee GmbH kurz als FEC. Fragen, welche Herrn LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl persönlich betreffen, wurde an ihn weitergeleitet. Sein Antwortschreiben ist im Anhang ersichtlich. Seite 4
5 1.3. Kurzfassung des Berichtes über die WOTEG Zum besseren Verständnis der gegenständlichen Sonderprüfung wird die Kurzfassung des Berichtes über die WOTEG vom August 2008 hier nochmals wiedergegeben: Die WOTEG (Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH) wurde im Jahr 2003 zur Stärkung der touristischen Infrastruktur in der Region Wolfgangsee gegründet. Das Kapital der WOTEG sollte von privaten Investoren und der öffentlichen Hand aufgebracht und in Form von Beteiligungen verschiedenen Infrastrukturprojekten zur Verfügung gestellt werden. Die Kapitalausstattung der WOTEG war mit rund 12 Mio. Euro geplant. Das Land Salzburg beteiligte sich im März 2004 mit 1,5 Mio. Euro an der WOTEG. Diese konnte mit insgesamt rund 2,2 Mio. Euro allerdings nur etwa ein Sechstel des ursprünglich angestrebten Kapitals aufbringen, da die Beteiligung der öffentlichen Hand sowie die Beteiligung privater Investoren weit unter den Erwartungen blieb. Damit konnte auch nur ein Teil der vorgesehenen Beteiligungen an touristischen Leitprojekten umgesetzt werden. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass sich das Land an der WOTEG beteiligte, obwohl deren Gesamtkonzept nicht gesichert war. In der ursprünglich vorgesehenen Konzeption und Größe der WOTEG hätte sich das vom Land zur Verfügung gestellte Kapital auf eine größere Anzahl von Projekten verteilt, damit wäre auch eine breitere Risikostreuung verbunden gewesen. Widersprüche im Konzept der WOTEG sieht der Landesrechnungshof auch darin, dass die WOTEG den privaten Investoren jährliche Renditen aus den Beteiligungserträgen in Aussicht stellte. Für die Gesellschaften, an denen sich die WOTEG beteiligte, stand hingegen die Umsetzung ihrer Projekte im Vordergrund der Überlegungen. Die Beteiligung der WOTEG hatte für die Gesellschaften förderungsähnlichen Charakter. Seite 5
6 Das Land Salzburg war im Beirat der WOTEG mit zwei Mitgliedern vertreten. Eines dieser Mitglieder, ein ehemaliges Mitglied der Salzburger Landesregierung, war über seine Wirtschaftstreuhandkanzlei auch mit der steuerlichen Beratung der WOTEG sowie der FEC (Freizeit- und Erlebniscenter Wolfgangsee GmbH) befasst. Somit hatte dieses Mitglied einerseits die Interessen des Landes wie auch die Interessen der FEC zu vertreten. Darin sieht der Landesrechnungshof einen Interessenskonflikt. Ende des Jahres 2004 beteiligte sich die WOTEG mit Euro an der FEC, die den Themenpark Blue Dome errichtete und betrieb. Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung sieht der Landesrechnungshof schwere Mängel in der Tätigkeit des damaligen Geschäftsführers der WOTEG. So stellte dieser dem Beirat wesentliche Entscheidungsgrundlagen zum Beschluss über die Beteiligung an der FEC nicht zur Verfügung. Dies betrifft etwa die Grundlagen für die Bewertung der FEC und den daraus resultierenden Anteil der WOTEG am Stammkapital der FEC. Weiters setzte der Geschäftsführer Beschlüsse und Aufträge des Beirates nicht um und legte dem Beirat die abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung nicht vor. Für den Landesrechnungshof ist die Bewertung der FEC vor Beteiligung der WOTEG nicht nachvollziehbar. So fehlte etwa eine Darstellung der von den Altgesellschaftern erbrachten Vorleistungen. Eine niedrigere Bewertung der FEC, insbesondere der Leistungen der Altgesellschafter und des Baurechtes, hätte zu einem höheren Anteil der WOTEG am Stammkapital der FEC geführt. Damit wäre der Einfluss der WOTEG in den Gesellschafterversammlungen der FEC größer gewesen. Im geprüften Zeitraum musste die Beteiligung der WOTEG an der FEC von Euro auf Euro abgewertet werden. Dies war zum überwiegenden Teil auf die Bewertung eines von den Altgesellschaftern der FEC eingebrachten Baurechtes zurückzuführen. Das Gutachten für die Bewertung des Baurechtes lag nur als Entwurf vor. Es konnte auch im Nachhinein kein Gutachten vorgelegt werden, das den angenommenen Wert des Baurechtes bestätigt. Dem damaligen Geschäftsführer wurde für die Jahre 2004 und 2005 die Entlastung nicht erteilt. Seite 6
7 Der von der FEC errichtete Themenpark Blue Dome wurde im Juni 2006 eröffnet. Die Besucherzahlen lagen weit unter den Erwartungen. Auch die Anzahl der geplanten Öffnungstage wurde wegen der späten Eröffnung nicht erreicht. Die geringe Anzahl an Exponaten, die geringe Verweildauer und ein verhältnismäßig hoher Eintrittspreis ergaben ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis. Nachdem das Konzept des Themenparks nach der ersten Saison von einem spezialisierten Beratungsunternehmen inhaltlich als mangelhaft beurteilt wurde, gestaltete die FEC den Innen- und Außenbereich neu und investierte Euro. Trotzdem konnten auch in der zweiten Saison die geplanten Besucherzahlen bei Weitem nicht erreicht werden. Schließlich stellte die Geschäftsführung der FEC im November 2007 den Konkursantrag. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass für das Verkehrsprojekt und für den Themenpark Blue Dome über die Beteiligung der WOTEG hinaus Mittel der öffentlichen Hand in Höhe von insgesamt Euro bereitgestellt wurden. Davon flossen aus Mitteln der Wirtschaftsförderung rund Euro für eine kreuzungsfreie Verkehrsanbindung sowie rund Euro für Investitionen in den Themenpark. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass dem politischen Auftrag zur Förderung der Investitionen kein Förderansuchen zu Grunde lag, in dem die Notwendigkeit der Förderung dargestellt wurde. Seite 7
8 2. Fragen des SPÖ Landtagsklubs Mit Schreiben vom 19. November 2008 wurden uns vom Landtagsklub der SPÖ folgende Fragen übermittelt: Frage 1: Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl als Beiratsmitglied der WOTEG, steuerlicher Berater der WOTEG und FEC sowie Wirtschaftsreferent des Landes in einem Interessenskonflikt stand bzw. die Interessen des Landes nicht zur Genüge vertreten hat? Wenn ja, inwiefern? Der Landesrechnungshof hat bereits im Bericht vom August 2008 auf Seite 10 die Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt festgehalten. Frage 2: Inwieweit war LR Sepp Eisl in die Angelegenheit eingebunden? Er ist aus der betreffenden Gegend und wurde im Zusammenhang mit dem Projekt immer wieder genannt? Eine Verbindung zu LR Sepp Eisl kann nicht bestätigt werden. Frage 3: Die Landesumweltanwaltschaft hatte in einer Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie, die von Wolfgang Eisl bezüglich des Blue Domes übermittelt wurde, eine ablehnende Haltung eingenommen. Warum wurde diese nicht berücksichtigt? Die ablehnende Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft betraf nicht die finanziellen Verhältnisse des geplanten Freizeitparks. Die Landesumweltanwaltschaft ist eine weisungsfreie und unabhängige Einrichtung, die die Interessen von Natur und Umwelt vertritt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 23. April 1998 über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (Landesumweltanwaltschafts- Gesetz LUA-G). Frage 4: Warum wurde der Jahresabschluss der WOTEG 2004 nicht von der Wirtschaftsprüfungskanzlei von W. Eisl geprüft, obwohl diese die WOTEG betreute? Seite 8
9 Die Wolfgangsee-Treuhand Wirtschaftstreuhand GmbH hat an der Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt und kann deshalb aus berufsrechtlichen Gründen nicht selbst die handelsrechtliche Prüfung des Jahresabschlusses vornehmen. Frage 5: Inwiefern waren allenfalls externe Faktoren für die Bereitstellung der Förderungen ohne Ansuchen (Straßenanbindung) verantwortlich? Die vorab erfolgte Zusage über die Bereitstellung der Mittel für die Straßenanbindung erfolgte zwar ohne Ansuchen, jedoch stellte die Abteilung 15 (Wirtschaft) die Mittel tatsächlich nach Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung zur Verfügung. Eine Stellungnahme der Abteilung 15 (Wirtschaft) verweist auf weitere Details und ist als Anlage beigefügt. Frage 6: Warum wurde die Förderung für die Verkehrserschließung der FEC und nicht der Gemeinde zuerkannt, obwohl es ein Projekt im allgemeinen Interesse war? Die Gemeinde St. Gilgen hat die zur Projektumsetzung ausgeschriebenen Leistungen an die FEC zur Projektabwicklung und Finanzierung mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Frage 7: Hatte Wolfgang Eisl oder seine Angehörigen Eigentumsanteile an der FEC oder hatte er dort Organfunktionen inne? Wie im Anhang ersichtlich wurde diese Frage von LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl wie folgt beantwortet: Weder ich noch meine Gattin noch meine Kinder waren seit meinem Eintritt in die Landesregierung Gesellschafter der FEC. Ich hatte in der FEC auch keine Organfunktion. Der Landesrechnungshof ergänzt, dass LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl am (vor Eintritt in die Landesregierung) seine Anteile an der FEC im Ausmaß von 5 % am Stammkapital (damals ATS ) abgetreten hat. Seite 9
10 Frage 8: Hatte die Steuerberatungsfirma von Wolfgang Eisl an den Bewertungsgutachten mitgewirkt, die für den Einstieg der WOTEG in die FEC ausschlaggebend waren? Antwort LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl: Meine Steuerberatungskanzlei, die als Einzelfirma geführte Wirtschaftstreuhandkanzlei Wolfgang Eisl, war während meiner Tätigkeit in der Landesregierung nicht an der FEC beteiligt und ist auch jetzt nicht beteiligt. Frage 9: Hat Wolfgang Eisl in seiner Regierungsfunktion Förderungen für die FEC zugesagt oder in Aussicht gestellt? Den Auftrag von LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl zur Förderung hat die Abt. 15 in einem Schreiben vom 20. April 2004 bestätigt. Die Förderungsbewilligung wurde am 22. April 2004 schriftlich von Wolfgang Eisl als LH-Stv. erteilt. Frage 10: Wurde Förderungen aufgrund von Zusagen von Wolfgang Eisl zur Auszahlung gebracht? Die damals zugesagten Fördersummen wurden teilweise angewiesen. Siehe Bericht vom August 2008, Seite 33ff. Frage 11: Wurden Förderungen an ein Unternehmen zur Auszahlung gebracht, an dem Wolfgang Eisl beteiligt war? Antwort LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl: Es wurden keine Förderungen an ein Unternehmen mit meiner Beteiligung ausbezahlt. Frage 12: Wurden allfällige Unternehmensanteile (von Wolfgang Eisl) an der FEC dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet? Antwort LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl: Mangels Beteiligung an der FEC waren keine Meldungen erforderlich. Seite 10
11 Frage 13: Liegt ein Fall des Verstoßes gegen das Unvereinbarkeitsgesetz vor? Der Landesrechnungshof kann keinen Verstoß gegen das Unvereinbarkeitsgesetz erkennen. Frage 14: Hatte Wolfgang Eisl oder seine Angehörigen bzw. seine Steuerberatungskanzlei Eigentumsanteile an Postalm Liftgesellschaft, an der die WOTEG beteiligt ist, inne? Antwort LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl: Weder ich noch meine Familie oder meine Steuerberatungskanzlei haben Anteile an der Postalm Seilbahn- und Skilift Gesellschaft mbh & Co KG. Frage 15: Können LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl straf- und haftungsrechtliche Vergehen vorgeworfen werden? Aus Sicht des Landesrechnungshofes liegen straf- und haftungsrechtliche Vergehen nicht vor. Seite 11
12 3. Fragen des ÖVP- Landtagsklubs Mit Schreiben vom 18. November 2008 wurden uns vom Landtagsklub der ÖVP folgende Fragen übermittelt: Frage 1: Wurden Förderungen des Landes an die WOTEG bzw. FEC zu Unrecht gewährt? Die Förderungen wurden aufgrund einer schriftlichen Fördervereinbarung gewährt. Die erforderlichen Nachweise wurden erbracht. Frage 2: Welche Regierungsmitglieder waren zum Zeitpunkt der Beteiligung der WOTEG an der FEC ressortzuständig? Die jeweilige Resssortzuständigkeit findet sich im Bericht vom August 2008 auf Seite 6. Die Beteiligung der WOTEG an der FEC erfolgte am 28. November 2004, wie auf Seite 25 des Berichts ausgeführt. Frage 3: Wie hoch waren die Kosten und wie groß war das (die) Grundstück(e), das zur Verkehrsaufschließung an das Land abgetreten wurde? Die FEC fällt nicht in die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes, daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Weiters wurde von der Abteilung 6 keine Information dazu zur Verfügung gestellt. Seite 12
13 4. Fragen des FPÖ- Landtagsklubs Mit Schreiben vom 12. November 2008 verwies der FPÖ-Landtagsklub auf den dringlichen Antrag vom Oktober Der Landesrechnungshof wird darin ersucht, die Rolle des damaligen Landeshauptmann-Stellvertreters Wolfgang Eisl, insbesondere dessen Tätigkeiten in den unterschiedlichen Gremien und Funktionen einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Konkrete Fragen wurden nicht gestellt. Grundsätzlich ist vom Landesrechnungshof wiederholt auf die erschöpfenden Ausführungen im Bericht vom August 2008 hinzuweisen. Wiewohl die Antworten auf die Fragen der anderen Landtagsklubs die Rolle des LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl präzisieren. Der Direktor des Landesrechnungshofes: Dr. Manfred Müller Seite 13
14 5. Anhang Stellungnahme des Amtes der Salzburger Landesregierung Antwortschreiben LH-Stv. a.d. Wolfgang Eisl Seite 14
15 F ü r u n s e r L a n d! Herrn Direktor des Landesrechnungshofes Mag. Dr. Manfred Müller BÜRO DES LANDESAMTSDIREKTORS ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM CHIEMSEEHOF LRH/3028/ POSTFACH 527, 5010 SALZBURG BETREFF FAX Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH; Stellungnahme Bezug: LRH-3-111/ buero-lad@salzburg.gv.at Mag.Dr. Manfred Huber TEL Sehr geehrter Herr Direktor! Zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Sonderprüfung "WOTEG Wolfgangsee Tourismusentwicklung GmbH" darf nach Befassung der Abteilungen 8 und 15 wie folgt wie folgt ausgeführt werden: Zu Punkt 2 (Fragen des SPÖ Landtagsklubs), Frage 5: Die Wirtschaftsabteilung erlaubt sich ergänzend zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes darauf hinzuweisen, dass ihr vor Ausarbeitung der detaillierten Förderungsvereinbarung (Zusage) und deren Abschluss alle für zur Abwicklung der Förderung für das "Verkehrsprojekt Errichtung einer kreuzungsfreien Aufschließungsstraße samt Brückenbauwerk" relevanten Informationen und Schriftstücke von der FEC zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere waren dies die bereits rd. 3 Jahre vor der Ausfertigung der Förderungsvereinbarung der Abteilung 15 erteilten Förderungszusagen der Landesstraßenverwaltung und des Gemeindeausgleichsfonds (GAF), sämtliche behördlichen Genehmigungen samt genehmigten Projektplänen, die Ausschreibungsergebnisse, der ARGE-Vertrag, die Zustimmung zur Benützung von öffentlichem Straßengrund, die Verordnung der BH Salzburg-Umgebung betreffend straßenpolizeiliche Maßnahmen für die Verkehrsanbindung "Stockach" und die Vereinbarung für das externe Projektcontrolling. DAS LAND IM INTERNET: AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG LANDESAMTSDIREKTION POSTFACH 527, 5010 SALZBURG TEL (0662) * FAX (0662) MAIL post@salzburg.gv.at DVR
16 2 Eine für das Land Salzburg rechtsverbindliche Zusage für die Gewährung eines Zuschusses zur Teilfinanzierung dieses Verkehrs-Infrastrukturprojektes erfolgte erst mit Förderungsvereinbarung vom und deren Annahme durch die FEC am Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits die von der externen Bauaufsicht geprüften und auch von der Landesstraßenverwaltung akzeptierten Schlussrechnungen für die beiden Baulose "Straßenerrichtung und Brückenbauwerk" vor. Im Übrigen wurden keine besonderen Bemerkungen vorgebracht. Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Dr. Heinrich Christian Marckhgott Landesamtsdirektor
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Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:
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