Folgeprüfung Verkehr Bericht

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1 Oberösterreichischer L Landesrechnungshof Folgeprüfung Verkehr Bericht LRH / Kl

2 Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4015 Linz, Schubertstraße 4 Telefon: #43(0) /11426 Fax: #43(0) / post@lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4015 Linz, Schubertstraße 4 Redaktion und Grafik: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im Dezember 2002

3 1 Der Kontrollausschuss des Oö. Landtages hat sich in seiner Sitzung am 18. Oktober 2001 mit dem Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Initiativprüfung Verkehr befasst (Zl. LRH /2001). Dabei hat der Kontrollausschuss festgestellt, dass nachstehend angeführte Kritikpunkte als Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinne des 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes zu betrachten sind: Wörtliche Zitierung des KA-Beschlusses (in der Tabelle in Kurzform) BauZ-VK Der nunmehr auf Grund der langfristigen Verträge erstellte mehrjährige Finanzplan wäre in Hinkunft ständig zu aktualisieren. Der Finanzabteilung wäre dieser jährlich für die Budgetplanung vorzulegen. Förderungsmittel sollten in Hinkunft nur mehr auf Grund tatsächlich erbrachter Leistungen und vorgelegter bezahlter Rechnungen vollständig angewiesen werden. Die Kontrolle der Umsetzung der geförderten Maßnahmen und Projekte wäre entsprechend zu verstärken. Eine zeitnahe Evaluierung sollte die gesetzten Maßnahmen und Projekte begleiten. Eine endgültige Entscheidung über den Einsatz des "CIVIS-Bussystems" sollte erst nach Vorliegen einer detaillierten Kosten-/Nutzen-Analyse sowie einer Abklärung der Systemkompatibilität mit dem bestehenden ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) im Großraum Linz erfolgen. Abteilung Verkehr Im Hinblick auf eine zweckmäßige und bedarfsgerechte Vergabe von Förderungsmitteln wäre die zuständige Fachabteilung möglichst frühzeitig in den Entscheidungsprozess einzubinden. Leistungen bzw. Anschaffungen außerhalb der Zuständigkeit des Landes Oberösterreich sollten in Hinkunft nur mehr in begründeten Einzelfällen finanziert werden. Die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Vorhaben zu Verkehrssicherheitsthemen wird grundsätzlich begrüßt. Ein größeres Augenmerk müsste jedoch auf die Kosten gelegt werden. Gegebenenfalls wären Wettbewerbe, Ausschreibungen oder auf jeden Fall intensive Verhandlungen durchzuführen. Weiters sollte versucht werden verstärkt Sponsoren zu gewinnen. NAVEG Die Anteile des Bundes zur Projektfinanzierung wären auf politischer Ebene ehest möglich sicherzustellen. Für Leistungen an Dritte sollte ein marktkonformes Entgelt verlangt werden. Der LRH hat nunmehr am 21. und bzw. in der Zeit vom (mit Unterbrechungen) eine Folgeprüfung durchgeführt und den Umsetzungsgrad der Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge lt. dem o. a. Beschluss des Kontrollausschusses beurteilt. Mit der Durchführung der Folgeprüfung waren seitens des LRH Mag. Eduard Klement, Dipl.-Ing. Helmut Lipa und Leopold Pesendorfer betraut.

4 2 Übersicht über die aufgrund des Beschlusses des Kontrollausschusses gesetzten Maßnahmen Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge aufgrund des Beschlusses des Kontrollausschusses Referenz Bericht Maßnahmen Beurteilung der Umsetzung durch den LRH Stellungnahme der Landesregierung Anmerkungen des LRH 1. Ständige Aktualisierung des mehrjährigen Finanzplanes sowie dessen Vorlage an die Finanzabteilung Seite 9 Ein genereller Finanzplan wurde der Finanzabteilung als einmalige Planungsunterlage übermittelt. Die Pkt Budgetplanung 2003 wurde erstellt. vollständig teilweise bzw. in Umsetzung nicht 2. Anweisung von Förderungsmitteln nur aufgrund erbrachter Leistungen sowie bezahlter Rechnungen Seite 7 BauZ-VK (ab Abt. VT-VK) weist nunmehr in entsprechenden Schreiben an die Förderungswerber darauf hin, Pkt. 6.2 dass nur mehr Förderungen aufgrund erbrachter Leistungen sowie vorgelegter Rechnungen bezahlt werden. 3. Verstärkte Kontrolle der Umsetzung der geförderten Maßnahmen und Projekte Seite 7 Die Kontrolle wird durch eine risikoorientierte Auswahl der Pkt. 7.2 Förderungsfälle verstärkt. Eine weitergehende Kontrolle scheint auf Grund der derzeitigen Personalsituation nicht durchführbar. 4. Zeitnahe Evaluierung der gesetzten Maßnahmen und Projekte Seite 7 Mittlerweile wurde bei Leistungsbeistellungen ein Passus Pkt. 7.2 aufgenommen, nach dem die Verkehrsbetriebe veranlasst werden, Zahlen über die Benutzung zur Verfügung zu stellen. Auch bei anderen Maßnahmen wird soweit wie möglich eine Evaluierung vorgenommen. 5. Endgültige Entscheidung über "CIVIS-Bussystem" erst nach einer Kosten-/Nutzen-Analyse und Abklärung der Systemkompatibilität Seite 13 Ein Gutachten zur Kosten-/Nutzenanalyse und zur Abklärung der Pkt Systemkompatibilität wurde vom Fraunhoferinstitut Dresden erstellt. Laut Auskunft von BauZ-VK ist die Entscheidung für einen Straßenbahnbetrieb und gegen das "CIVIS-Bussystem" gefallen. 6. Frühzeitige Einbindung der Fachabteilung in den Entscheidungsprozess bei der Vergabe von Förderungsmitteln Seite 15 Verstärkte Einbindung der Fachabteilung in die Pkt Entscheidungsprozesse durch Herausgabe interner Richtlinien über Förderungsvergaben, welche grundsätzlich die Erarbeitung von Förderungsvorschlägen durch die Fachabteilung vorsehen. Es gibt jedoch darüber hinaus die Möglichkeit, dass der Referent unabhängig davon Förderungszusagen tätigt.

5 3 Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge aufgrund des Beschlusses des Kontrollausschusses Referenz Bericht Maßnahmen Beurteilung der Umsetzung durch den LRH Stellungnahme der Landesregierung Anmerkungen des LRH 7. Leistungen und Anschaffungen außerhalb der Landeszuständigkeit nur mehr in begründeten Einzelfällen vollständig teilweise bzw. in Umsetzung Seite 15 Erheblicher Rückgang der für diese Zwecke eingesetzten Mittel Pkt (2001: rd. Euro ; Jan. Sept. 2002: rd. Euro ). nicht 8. Bei öffentlichkeitswirksamen Vorhaben mehr Kostenbewußtsein. Durchführung von Wettbewerben, Ausschreibungen u. dgl. Versuch Sponsoren zu gewinnen Seite 16 Ausschreibungen bei Verkehrssicherheitsaktionen werden Pkt nunmehr durchgeführt. Sponsoren für rd. Euro wurden gewonnen. Der Mittelfluss von Sponsorengeldern gelangte über die Werbeagentur direkt in die Verkehrssicherheitskampagne. Die Werbeagentur tätigt vermehrt Werbeeinschaltungen in entsprechender Höhe. 9. Sicherstellung des Anteils des Bundes bei der Projektfinanzierung auf politischer Ebene Seite 18 Auf politischer Ebene haben Verhandlungen stattgefunden. Der Pkt Planungsvertrag wurde abgeschlossen, weitere Vertragsentwürfe liegen vor. 10. Einhebung eines marktkonformen Entgeltes für Leistungen an Dritte Seite 18 Entgelte für Leistungen an Dritte werden seit 2001 Pkt standardmäßig eingehoben und wurden für das Jahr 2002 auch bereits budgetiert. Die Höhe des Entgeltes wird in den jeweiligen Dienstleistungsübereinkommen bzw. Errichtungsverträgen festgelegt. Grundlage hiefür bildet die "Honorarordnung für begleitende Kontrolle" (Stand ).

6 4 Schlussbemerkungen: Der vorliegende Bericht des LRH wurde mit der NAVEG und dem Büro LH-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider in der Schlussbesprechung am bzw ausführlich erörtert. Da zu allen vom Kontrollausschuss beschlossenen Beanstandungen Maßnahmen gesetzt und den Verbesserungsvorschlägen vollständig nachgekommen wurde, erübrigte sich eine Stellungnahme der Oö. Landesregierung gem. 9 Abs. 2 des Oö. Landesrechnungshofgesetzes. Abschließend bedankt sich der LRH bei allen Auskunftspersonen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. 3 Beilagen Linz, am 5. Dezember 2002 Dr. Helmut Brückner Direktor des Oö. Landesrechnungshofes

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