Vereinfachter Prospekt Avadis Vermögensbildung SICAV. vom Oktober 2012

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1 Vereinfachter Prospekt Avadis Vermögensbildung SICAV vom Oktober 2012

2 Dieser vereinfachte Prospekt sowie der Prospekt mit integriertem Anlagereglement und Statuten und der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Aktien der Gesellschaft. Gültigkeit haben nur Informationen, die im Prospekt, im vereinfachten Prospekt, im Anlagereglement oder in den Statuten enthalten sind.

3 Inhalt Informationen über die Gesellschaft 4 1 Hinweis 5 2 Anlageinformationen 6 3 Wirtschaftliche Informationen 9 4 Den Handel betreffende Informationen 11 5 Kurzdarstellung der kollektiven Kapitalanlage 12 6 Die Teilvermögen 13

4 Informationen über die Gesellschaft Avadis Vermögensbildung SICAV Gesellschaft in Form einer fremdverwalteten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital («SICAV») schweizerischen Rechts der Kategorie «übrige Fonds für traditionelle Anlagen» mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds). Fondsleitung: Swiss & Global Asset Management AG, Zürich Depotbank: RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich

5 1 Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über die kollektive Kapitalanlage (nachfolgend die «Gesellschaft»). Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Statuten und Anlagereglement geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Aktionärs, die Aufgaben und Pflichten der Gesellschaft und der Depotbank sowie die Anlagepolitik der kollektiven Kapitalanlage. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Gesellschaft sowie beim Vertriebsträger kostenlos erhältlich.

6 2 Anlageinformationen 2.1 Anlageziel Das Anlagekonzept der Gesellschaft ist das kollektive Vorsorgesparen mittels Wertschriften in der dritten Säule (freie, nicht steuerbefreite Vorsorge 3b), um die beiden ersten Säulen zu ergänzen. Anlagen in die Gesellschaft dienen in erster Linie dem Zweck, einen langfristigen Vermögensaufbau zu tätigen, um Sparziele und Vorsorgebedürfnisse abzudecken. Die Gesellschaft bezweckt überdies auch die kontinuierliche Vermögensnutzung mittels regelmässiger Abzüge, zum Beispiel für die Absicherung der dritten Lebensphase. Mittels Vermögensaufbau und nutzungsplänen können diese Ziele kosteneffizient und einfach eingerichtet werden. Das Anlagekonzept bietet dem Anleger auf sein Profil zugeschnittene Anlagestrategien (Portfoliofonds), welche aufeinander abgestimmt das Investieren in Risikostufen erlauben. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf monatlich die Risikostufe zu wechseln. Aufgrund des Vorsorgecharakters zeichnet sich das Anlageangebot insbesondere durch folgende Punkte aus: Die Teilvermögen sind lediglich monatlich für Zeichnungen und Rücknahmen sowie Strategiewechsel zugänglich. Damit wird die langfristige Ausrichtung der Vermögensanlage unterstrichen. Mittels Einzahlungen per Einzahlungsschein ist ein kontinuierlicher Vermögensaufbau möglich. Die Möglichkeit des Geldbezugs mittels Entnahmeplan erlaubt es, regelmässige «Zusatzeinkünfte» zu generieren, um beispielsweise den gewohnten Lebensstandard in der dritten Lebensphase sicherzustellen. Die angebotenen Anlagestrategien werden regelmässig überwacht und bei Bedarf angepasst, damit der Anleger jederzeit Gewähr hat, dass sein Sparziel mit dem Risikoprofil der Anlage übereinstimmt. Auf taktische Anlageentscheide (Über- oder Untergewichtung von Anlageklassen zur Erzielung von Mehrertrag) wird bei der Zusammensetzung der Anlagestrategien verzichtet. Die Teilvermögen, die in Wertschriften investieren, sind pro Anlageklasse breit gestreut, um eine bestmögliche Diversifikation sicherzustellen. Die Vermögensanlage soll für die Privatanleger im Sinn einer Einkaufsgemeinschaft dergestalt organisiert werden, dass sie möglichst wenig Kosten verursacht, weshalb auf kostspielige Vertriebsstrukturen und Transaktionsgebühren wenn immer möglich verzichtet wird. 2.2 Anlagepolitik Die Gesellschaft bzw. die einzelnen Teilvermögen sind als Fund-of-Funds ausgestaltet. Die Gesellschaft investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, das Gesamtvermögen jedes Teilvermögens ausschliesslich in Aktien bzw. Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen (die «Zielfonds»), welche als offene kollektive Kapitalanlagen schweizerischen Rechts, als Effektenfonds oder «übrige Fonds für traditionelle Anlagen» gemäss Kollektivanlagengesetz (KAG) oder als offene kollektive Kapitalanlagen ausländischen Rechts organisiert sind und (i) gemäss deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt

7 auf 49% begrenzen; (ii) in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Aktionärsschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung der Unternehmerteil- bzw. Aktionärsteilvermögen, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sowie Ausgabe und Rücknahme der Aktien bzw. Anteile gleichwertigen Bestimmungen wie für Effektenfonds gemäss den Bestimmungen des KAG unterliegen; (iii) im Fall von kollektiven Kapitalanlagen ausländischen Rechts im Sitzstaat als Anlagefonds zugelassen sind und dort einer dem Aktionärsschutz dienenden Aufsicht gleichwertig unterstehen, die der schweizerischen gleichwertig ist. Die internationale Amtshilfe muss zudem gewährleistet sein. Jedes Teilvermögen soll eine unabhängige Anlagepolitik verfolgen, wie weiter unten dargelegt. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. 2.3 Auszahlung eines Superzinses zugunsten der Angestellten von Firmen, welche der ABB Wohlfahrtsstifung angeschlossen sind Die ABB Wohlfahrtsstiftung (nachfolgend ABB WfS) (vormals ABB Vermögensbildungsstiftung) als Unternehmeraktionärin hat die Gesellschaft beauftragt, namens und im Auftrag der ABB WfS den Angestellten von Firmen, welche der ABB WfS angeschlossen sind, zusätzlich zur Anlagerendite der Teilvermögen, in die die betroffenen Angestellten investiert haben, einen Superzins (der «Superzins») von max. 3% jährlich auf eine Anlagesumme von maximal CHF gutzuschreiben. Dieser Superzins wird ausschliesslich den Angestellten von Firmen überwiesen, welche der ABB WfS angeschlossen sind. Andere Anleger der Gesellschaft haben keinen Anspruch auf die Auszahlung dieses Superzinses. Die Bedingungen für die Auszahlung des Superzinses richten sich überdies ausschliesslich nach den von der ABB WfS erlassenen Bedingungen betreffend die Auszahlung des Superzinses. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Superzins sind ausschliesslich gegen die ABB WfS geltend zu machen. Ansprechpartner in diesem Zusammenhang ist die Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden. 2.4 Risikoprofil der kollektiven Kapitalanlage Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft bestehen in ihrer Fund-of-Funds-Struktur sowie in der Konzentration der Anlagen beziehungsweise Risikostreuung durch die Investition des gesamten Gesellschaftsvermögens in Aktien bzw. Anteile von anderen Zielfonds. Es kann keine Gewähr für eine Erzielung bestimmter Erträge oder der Möglichkeit zur Rückgabe zu einem bestimmten Preis gegeben werden. Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen. Der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seine Einlage zurückerhalten. Trotz der Konstruktion risikooptimierter Teilvermögen, welche in Zielfonds investieren, und durch eine strenge Überwachung der Risiken der einzelnen Anlagen wie auch des Gesamtrisikos der Gesellschaft kann nicht ausgeschlossen werden, dass namentlich in ausserordentlichen Fällen ein massgeblicher Verlust auf einzelnen Anlagen eintritt. Detaillierte Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt.

8 2.5 Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des jeweiligen Teilvermögens wird jährlich, spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres, in der Rechnungseinheit CHF an die Anleger ausgeschüttet. Die ausgeschütteten Nettoerträge pro Aktie werden jeweils automatisch in Aktien der entsprechenden Teilvermögen wieder angelegt. Es erfolgen damit keine Ausschüttungen der Nettoausschüttungsbeträge in bar. 2.6 Aktienklassen Es bestehen für die Teilvermögen per Datum dieses vereinfachten Prospektes keine Aktienklassen.

9 3 Wirtschaftliche Informationen 3.1 Kommissionen und Kosten Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger Ausgabekommission zugunsten der Gesellschaft, Depotbank und/oder Vertriebsträger im In- und Ausland: Keine Rücknahmekommission zugunsten der Gesellschaft, Depotbank und/oder Vertriebsträger im In- und Ausland: Keine Kommissionen und Kosten zulasten der Teilvermögen Verwaltungskommission der SICAV: max. 0,99% * davon ausgenommen Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Stabil: max. 0,25% * Performance Fee: Keine Kommission der Depotbank: Keine ** Verwaltungskommission verbundener Zielfonds, in die investiert werden kann: max. 0,25% * Die effektiven Kosten werden jeweils im Jahresbericht ausgewiesen. ** Die Kommission der Depotbank ist in der Verwaltungskommission inbegriffen. Die Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. 3.2 Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. 3.3 Steuerliches (Gesellschaft) Die Gesellschaft untersteht schweizerischer Gesetzgebung. In Übereinstimmung mit dieser unterliegt die Gesellschaft grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die in der Gesellschaft auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Gesellschaft für die Gesellschaft vollumfänglich zurückgefordert. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Gesellschaft aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Aktionäre mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert.

10 3.4 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Der von der Gesellschaft zurückbehaltene und wieder angelegte Nettoertrag unterliegt der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungsantrag zurückfordern. 3.5 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppel- Besteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für die Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Aktien richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. 3.6 Steuerliches (Besondere Angaben betreffend den Superzins) Der Superzins gilt als zusätzliche Ertragskomponente und ist verrechnungssteuerpflichtig. Die berechtigten Anleger erhalten von der Gesellschaft im Namen und auf Rechnung der ABB WfS eine monatliche Zeichnung des Nettobetrags (Superzins abzüglich Verrechnungssteuer). Die Anleger können mit der Steuererklärung die Verrechnungssteuer zurückfordern. Die entsprechenden Angaben für die Steuererklärung werden dem Anleger einmal jährlich durch die Gesellschaft namens und im Auftrag der ABB WfS ausgewiesen.

11 4 Den Handel betreffende Informationen 4.1 Preispublikation Preisveröffentlichungen mit dem Hinweis «exklusive Kommissionen» erfolgen für jeden Tag, an dem Ausgaben und Rücknahmen von Aktien getätigt werden, mindestens aber zweimal im Monat, auf der Internet-Plattform der Fundinfo AG, Weitere Publikationen erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie bei der Fundinfo AG ( und unter Zeichnung, Rücknahme und Umtausch von Anteilen Aktien werden an jedem ersten Bankwerktag in Baden/Zürich jedes Kalendermonats ausgegeben oder zurückgenommen (der «Ausgabe-/Rücknahmetag»). Keine Ausgaben oder Rücknahmen von Aktien finden statt: a) an Bankfeiertagen in Baden/Zürich; b) an Tagen, an denen die Feiertage von Börsen oder anderen Märkten bewirken, dass ein massgeblicher Teil der Anlagen nicht bewertet werden kann oder c) wenn gemäss den Statuten und dem Anlagereglement ausserordentliche Verhältnisse vorliegen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr am vorletzten Bankwerktag eines jeden Monats (der «Auftragstag») bei der Depotbank vorliegen, werden am übernächsten Bankwerktag des folgenden Monats (der «Bewertungstag») auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt. Als Basis der Nettoinventarwertsberechnung dienen dabei die am Bewertungstag vorliegenden Verkehrswerte des Teilvermögens (Forward Pricing). Die entsprechende Nettoinventarwertberechnung erfolgt dabei innerhalb von drei Bankwerktagen nach dem Bewertungstag. Nach Uhr bei der Depotbank eingehende Aufträge werden am darauf folgenden Auftragstag der Gesellschaft bearbeitet. Die Valutierung von Rücknahmen erfolgt dabei innerhalb von fünf Bankwerktagen nach dem Bewertungstag. Die Valutierung von Zeichnungen erfolgt am Auftragstag. Später eingehende Zahlungen werden am darauf folgenden Auftragstag behandelt. Der Minimalanlagebetrag beträgt CHF 50.. Anleger können den Umtausch von Aktien eines Teilvermögens in Aktien eines anderen Teilvermögens der Gesellschaft beantragen. Jeder Umtausch unterliegt den Mindestanlageanforderungen und allen weiteren einschlägigen Bedingungen, die in dem Prospekt für die Aktien des Teilvermögens der Gesellschaft, dessen Aktien nach dem Umtausch erworben werden, aufgeführt sind. Die Abwicklung des Umtausches unterliegt denselben Bedingungen wie diejenigen, die gemäss vorhergehendem Abschnitt für die Zeichnung und Rücknahme von Aktien zur Anwendung kommen. Es wird keine Umtauschkommission erhoben.

12 5 Kurzdarstellung der kollektiven Kapitalanlage Gründungsdatum, Gründungsstaat 24. Juni 2008, Schweiz Rechnungsjahr 1. Januar bis 31. Dezember Rechnungswährung CHF Anbietende Finanzgruppen (Promoter) Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden; ABB Wohlfahrtsstiftung, Ländliweg 5, CH-5400 Baden Fondsleitung Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, CH-8037 Zürich Delegation von Teilaufgaben der Administration Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden Bis am 1. Januar 2012 insbesondere Aufgaben im Rahmen der Buchführung, der Nettoinventarwertkalkulation und die Führung des Aktienbuches Ab dem 1. Januar 2012 insbesondere die Führung des Aktienbuches FinOps AG, Schaffhauserstrasse 418, CH-8057 Zürich Ab 1. Januar 2012 insbesondere Aufgaben im Rahmen der Buchführung und der Nettoinventarwertkalkulation Transfer Agent Die Ausführung der Aufgaben als Transfer Agent wurde mit Delegationsvertrag vom 6. April 2009 von der Depotbank an die Avadis Vorsorge AG, Baden, übertragen. Depotbank RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Zahlstellen RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich; UBS AG, Postfach, CH-8098 Zürich sowie ihre Geschäftsstellen in der Schweiz

13 Vertriebsträger Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers, Zürich, Birchstrasse 162, CH-8050 Zürich Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern Kontaktstelle Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden

14 6 Die Teilvermögen 6.1 Die Gesellschaft ist in folgende Teilvermögen unterteilt: Teilvermögen Valorennummer ISIN Code Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Stabil CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Obligationen CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Defensiv CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Basis CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Wachstum CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Aggressiv CH Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Aktien CH Wertentwicklung Die Teilvermögen wurden 2009 lanciert. Die Teilvermögen bilden die Fortführung der Anlagestrategien der ABB Vermögensbildungsstiftung, deren Portefeuilles in die einzelnen Teilvermögen der SICAV überführt wurden (vgl. Ziffer 1.1 des Prospekts). Die Performancehistorie, welche bis ins Jahr 1997 resp. für die Strategie Stabil bis ins Jahr 2000 zurückreicht, kann bei der Avadis Vorsorge AG, Bruggerstrasse 61a, Postfach, CH-5401 Baden, beantragt werden. Eine in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertenwicklung des Teilvermögens. 6.3 Total Expense Ratio (TER) und Portfolio Turnover Rate (PTR) Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Teilvermögen belasteten Kosten (die Total Expense Ratio, «TER»)sowie die Umschlagshäufigkeit des Portfolios (Portfolio Turnover Rate, «PTR») beträgt: TER: Teilvermögen / Valorennr. ISINCode Strategie Stabil / CH % 0.19% 0.20% Strategie Obligationen / CH % 0.54% 0.53% Strategie Defensiv / CH % 0.58% 0.56% Strategie Basis / CH % 0.59% 0.59% Strategie Wachstum / CH % 0.62% 0.61% Strategie Aggressiv / CH % 0.64% 0.64% Strategie Aktien / CH % 0.67% 0.66%

15 PTR: Teilvermögen / Valorennr. ISINCode Strategie Stabil / CH % -0.65% -0.76% Strategie Obligationen / CH % -3.14% 39.16% Strategie Defensiv / CH % 6.65% 28.66% Strategie Basis / CH % 0.41% 21.40% Strategie Wachstum / CH % 1.41% 19.98% Strategie Aggressiv / CH % 1.11% 19.35% Strategie Aktien / CH % 0.46% 17.23%

16 6.4 Anlagerichtlinien der Teilvermögen Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Stabil Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile eines oder mehrerer anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF lautende Geldmarktinstrumente von Staaten, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Schuldnern, auf CHF lautende Bankguthaben bei in- und ausländischen Banken sowie auf CHF lautende Obligationen (unter Ausschluss von Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlichrechtlichen Schuldnern anlegen, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass auf konsolidierter Basis jederzeit 100% des Gesamtteilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, in solche Anlagen investiert sind, die durchschnittliche Laufzeit des Portefeuilles solcher Effektenfonds und anderer Zielfonds ein Jahr und die Restlaufzeit der Einzelanlage drei Jahre nicht überschreiten. Bei variabel verzinslichen Anlagen gilt der nächste Zeitpunkt der Zinssatzanpassung als Fälligkeit. Risikohinweis Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Teilvermögen in nur einen Zielfonds investieren kann und dass entsprechend die Risikoverteilung im Vergleich zu den anderen Teilvermögen reduziert ist. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft erachtet jedoch dieses Risiko insofern als gering, als es sich bei diesen Zielfonds zwingend um kollektive Kapitalanlagen schweizerischen Rechts mit einem Anlageuniversum von jeweils mindestens 80 Einzelanlagen bzw. Emittenten handelt. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Stabil eignet sich für Anleger, die ein geringes Risiko eingehen möchten und das Geld schnell wieder verfügbar machen. Die Strategie ist kein Banksparkonto, sondern eine Wertpapieranlage im Geldmarkt.

17 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Obligationen Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF oder andere Währungen lautende Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern in der Schweiz oder im Ausland anlegen, sowie Warrants auf solche Anlagen, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Gesamtteilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, in solche Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte investiert sind sowie überdies die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, ebenfalls auf konsolidierter Basis eingehalten werden: Forderungswertpapiere und -rechte von in- und ausländischen Emittenten, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, insgesamt höchstens 33%; Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten, insgesamt höchstens 33%; Warrants und ähnliche Rechte auf oben erwähnten Anlagen, insgesamt höchstens 33%; Anteile von Effektenfonds und anderen Zielfonds, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, insgesamt höchstens 33%; Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen, insgesamt höchstens 25%; Aktien und andere Beteiligungswertpapiere und -rechte, insgesamt höchstens 10%. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Obligationen eignet sich für Anleger, die über einen Anlagehorizont von mindestens drei Jahren Geld anlegen möchten.

18 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Defensiv Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF oder andere Währungen lautende Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variable verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern, auf CHF oder andere Währungen lautende Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten sowie in inländische und ausländische Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und Ähnliches) und in Warrants und ähnliche Rechte auf solche Anlagen investieren, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, auf konsolidierter Basis jederzeit eingehalten werden: Beteiligungswertpapiere und -rechte (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 10% und höchstens 30%; Obligationen und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte sowie Geldmarktinstrumente (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 70% und höchstens 90%; Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen, höchstens 20%. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Defensiv eignet sich für Anleger, die über einen Anlagehorizont von vier Jahren und mehr Geld anlegen möchten.

19 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Basis Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF oder andere Währungen lautende Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen in- und ausländischen Schuldnern, auf Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten sowie in inund ausländische Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und Ähnliches) und in Warrants und ähnliche Rechte auf solche Anlagen investieren, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, auf konsolidierter Basis jederzeit eingehalten werden: Beteiligungswertpapiere und -rechte (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 30% und höchstens 50%; Obligationen und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte sowie Geldmarktinstrumente (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 50% und höchstens 70%; Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen, höchstens 20%. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Basis eignet sich für Anleger, die über einen Anlagehorizont von fünf Jahren und mehr Geld anlegen möchten.

20 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Wachstum Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF oder andere Währungen lautende Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variable verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen in- und ausländischen Schuldnern, in Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten sowie in inund ausländische Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und Ähnliches) und in Warrants und ähnliche Rechte auf solche Anlagen investieren, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, auf konsolidierter Basis jederzeit eingehalten werden: Beteiligungswertpapiere und -rechte (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 50% und höchstens 70%; Obligationen und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte sowie Geldmarktinstrumente (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 30% und höchstens 50%; t Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen, höchstens 20%. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Wachstum eignet sich für Anleger, die über einen Anlagehorizont von sieben Jahren und mehr Geld anlegen möchten.

21 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Aggressiv Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer Zielfonds, die ihr Vermögen in auf CHF oder andere Währungen lautende Obligationen (inkl. Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlichrechtlichen in- und ausländischen Schuldnern, auf Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten sowie in inund ausländische Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und Ähnliches) und in Warrants und ähnliche Rechte auf solche Anlagen investieren, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, auf konsolidierter Basis jederzeit eingehalten werden: Beteiligungswertpapiere und -rechte (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 70% und höchstens 90%; Obligationen und andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte sowie Geldmarktinstrumente (inkl. entsprechender Warrants), mindestens 10% und höchstens 30%; Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen, höchstens 20%. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Aggressiv eignet sich für Anleger, die über einen Anlagehorizont von acht Jahren und mehr Geld anlegen möchten.

22 Avadis Vermögensbildung SICAV Strategie Aktien Anlagepolitik Das Teilvermögen investiert nach Abzug der flüssigen Mittel sein Gesamtvermögen in Anteile anderer Effektenfonds und anderer kollektiver Kapitalanlagen, die ihr Vermögen in Beteiligungspapiere und wertrechte (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine und Ähnliches) von Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland anlegen, wobei das Teilvermögen sicherstellt, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Gesamtteilvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, in solche Beteiligungspapiere und -wertrechte und Warrants auf solche Anlagen investiert sind sowie überdies die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtteilvermögen nach Abzug der flüssigen Mittel beziehen, ebenfalls auf konsolidierter Basis eingehalten werden: Beteiligungspapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine und Ähnliches), die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, insgesamt höchstens 33%; Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten, insgesamt höchstens 33%; Warrants und ähnliche Rechte auf oben erwähnten Anlagen, insgesamt höchstens 33%; Anteile von Effektenfonds und anderen Zielfonds, die den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, insgesamt höchstens 33%. Risikohinweis Die Aktionäre werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Teilvermögen in weniger als fünf Zielfonds investieren kann und dass entsprechend die Risikoverteilung im Vergleich zu den anderen Teilvermögen reduziert ist. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft erachtet jedoch dieses Risiko insofern als gering, als es sich bei diesen Zielfonds zwingend um kollektive Kapitalanlagen schweizerischen Rechts mit einem Anlageuniversum von jeweils mindestens 80 Einzelanlagen bzw. Emittenten handelt. Profil des typischen Anlegers Die Strategie Aktien eignet sich am besten für Anleger, die über einen Anlagehorizont von zehn und mehr Jahren verfügen und hohe Kursrisiken eingehen können. Avadis Vermögensbildung SICAV Bruggerstrasse 61a, CH-5401 Baden T +41 (0) , F +41 (0) , vbs@avadis.ch,

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