Philipp-Gerlach Teßmer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Philipp-Gerlach Teßmer"

Transkript

1 Philipp-Gerlach Teßmer Kanzlei Philipp-Gerlach Teßmer - Niddastr Frankfurt/Main Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) Inselstraße Cottbus Ursula Philipp-Gerlach Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dirk Teßmer Rechtsanwalt Tobias Kroll Rechtsanwalt Niddastraße Frankfurt/Main Tel.: 069 / Fax: 069 / kanzlei@pg-t.de Vorab per Fax: 0355 / und Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzlei: Franz Neukirch Rechtsanwalt, FA für Verwaltungsrecht info@ra-neukirch.de Ihr Zeichen Unser Zeichen Frankfurt am Main, den 2014 W Einleitung von gehobenen Grundwasser aus dem Bereich des Tagebaus Welzow Süd, räumlicher Teilabschnitt I, in Gewässer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit und eines Umweltschadens sowie Antrag auf behördliches Einschreiten Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht des BUND Brandenburg, Friedrich Ebert Strasse 114 a, Potsdam sowie des Greenpeace e.v., Hongkongstraße 10, Hamburg - entsprechende Vollmachten sind beigefügt - zeigen wir an, dass gehobenes Grundwasser aus dem Bereich des Tagebaus Welzow Süd, räumlicher Teilabschnitt I, in verschiedene Gewässer, die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow Süd, räumlicher Teilabschnitt I, , zugunsten der Vattenfall Europe Mining AG (VEM) unter Nr genannten sind, unter Verstoß gegen die nach Nr und einzuhaltenden Einleitbedingungen eingeleitet wird. Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eg Frankfurt/Main Bankleitzahl Konto: Wegbeschreibung : 5 Minuten vom Hauptbahnhof Richtung Messe, Platz der Republik.

2 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 2 Der Sachverhalt wird nachfolgend unter 1. Näher dargelegt. Hieraus folgt einerseits die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (2.). Andererseits werden auf diesen Sachverhalt die Anzeige eines Umweltschadens (3.) sowie der Antrag auf behördliches Einschreiten (4.) gestützt. Darüber hinaus setzen wir Sie unter Verweis auf die als Anlagen beigefügten Schriftsätze darüber in Kenntnis, dass wegen des nachfolgend beschriebenen Sachverhaltes und der daraus in rechtlicher Hinsicht zu ziehenden Schlussfolgerungen ebenfalls mit Schreiben vom heutigen Tage auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus mit Blick auf den Straftatbestand des 324 StGB eingereicht wurde (Anlage 1), eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegenüber dem Landkreis Spree Neiße als untere Naturschutzbehörde im Hinblick auf den Verstoß gegen die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft erhoben wurde (Anlage 2) sowie eine Information des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als oberster Landeswasserbehörde über den vorliegenden Sachverhalt und die entsprechenden Schreiben mit der Bitte um Überwachung erfolgt ist (Anlage 3). 1. Sachverhalt 1.1 Ausgangssituation Die wasserrechtliche Erlaubnis vom für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow Süd, räumlicher Teilabschnitt I, gestattet der Vattenfall Europe Mining AG (VEM) die Entnahme von Grundwasser aus dem Bereich des Tagebaus Welzow Süd, räumlicher Teilabschnitt I, sowie die Einleitung des gehobenen Grundwassers in verschiedene Gewässer, namentlich in - Kochsa, - Hühnerwasser, - Döbberner Graben, - Steinitzer Wasser, - Quelle Steinitz, - Petershainer Fließ und - Teichgruppe Haidemühl/Proschim Die Einleitstellen für diese Gewässer sind unter Nr der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt:

3 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 3 Einleitstelle Koordinaten HW RW Hühnerwasser Kochsa Döbberner Graben Einleitstellen Steinitz Steinitzer Quelle Petershainer Fließ Teichgruppe Haidemühl Nach der Nebenbestimmung darf bis zur Inbetriebnahme der neuen Grubenwasserreinigungsanlage ausschließlich Wasser in die oben bezeichneten Gewässer eingeleitet werden, welches nachfolgende Einleitbedingungen erfüllt: - ph-wert 6,5 8,5 - Eisen gesamt < 5 mg/l - Eisen gelöst < 2 mg/l - Abfiltrierbare Stoffe < 30 mg/l Ab dem Zeitpunkt des Dauerbetriebes der neuen Grubenwasserreinigungsanlage gelten gem. Nebenbestimmung Nr für die Gewässer Hühnerwasser, Döbberner Graben, Steinitzer Wasser und Petershainer Fließ folgende Überwachungswerte: - ph-wert 6,5 8,5 - Eisen gesamt < 3 mg/l - Eisen gelöst < 1 mg/l - Abfiltriebare Stoffe < 20 mg/l Für die anderen Gewässer (Kochsa, Quelle Steinitz, und Teichgruppe Haidemühl/Proschim gelten die Werte gem. Nr auch nach der Inbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage fort, vgl. Nebenbestimmung Nr Die Werte sind gem. Nebenbestimmung an den Einleitstellen in die Gewässer Kochsa, Hühnerwasser, Döbberner Graben, Steinitzer Wasser (Einleitstellen 2 bis 5),

4 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 4 Quelle Steinitz und Teichgruppe Haidemühl/Proschim im Rahmen der Selbstüberwachung monatlich und an den Einleitstellen Steinitzer Wasser 1 und Petershainer Fließ halbjährlich durch Probenahmen als Stichproben durchzuführen. Die Überwachung des Steinitzer Wassers (für die Einleitstelle 1) sowie des Petershainer Fließes ist monatlich mit gleichem Analysenumfang an nachfolgenden festgelegten Gütemessstellen (jeweils unterhalb der Einleitstelle) vorzunehmen: Überwachungsstelle Koordinaten HW RW Steinitzer Wasser (1) Petershainer Fließ Die Gewässer Pertershainer Fließ, Steinitzer Quelle und Steinitzer Fließ liegen bzw. durchlaufen das Landschaftsschutzgebiets Steinitz-Geisendorfer Endmoränenlandschaft. Dabei speist die Einleitung an der Einleitstelle Steinitz 2 den Görigker See, der ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt. Nach 3 Abs. 1 Nr. 3 LSG-VO dient die Unterschutzstellung des LSG für die Zone 1 u.a. auch der Erhaltung und Wiederherstellung des Naturhaushaltes, insbesondere des Wasserhaushaltes des Naturraumes Drebkauer Becken durch Wiederherstellung naturnaher Abflussverhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser sowie des Göhrigker Sees und der Quellbereiche des naturnahen Baches Steinitzer Wasser. In diesem Bereich ist nach 4 Abs. 1 Nr. 3 LSG-VO verboten, Quellbereiche sowie Kleingewässer, Bachläufe, Alt- und Totarme nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören. 1.2 Erkenntnisse des BUND Brandenburg Der BUND Brandenburg hat sich aufgrund von Hinweisen auf eine verstärkte Verockerung von Gewässern, die aus dem aktiven Tagebau Welzow-Süd I gespeist werden, und mit Blick auf die Ergebnisse, die in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Niels in der Landtags-Drucksache 5/9058 gegeben werden, veranlasst gesehen, weitere Nachforschungen anzustellen. Nach einer Inaugenscheinnahme der verschiedenen Gewässer durch Mitarbeiter des BUND Brandenburg, konnte dieser selbst eine deutliche Verockerung der Einleitungsgewässer feststellen.

5 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 5 Daraufhin hat der BUND Brandenburg sich veranlasst gesehen, die Einleitbedingungen an den in der wasserrechtlichen Erlaubnis angegebenen Einleit- und Überwachungsstellen zu überprüfen und genommene Wasserproben vom Institut EUROFINS Umwelt Ost GmbH, Löbstedter Straße 78, Jena analysieren zu lassen. Die Ergebnisse werden nachfolgend unter und dargestellt. Im Rahmen der Vorbereitung der Aufsuchung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis angegeben Einleit- und Überwachungsstellen war der BUND Brandenburg zunächst davon ausgegangen, dass die in der Landtags-Drucksache 5/9058 angegebenen Messstellen den Einleit- und Überwachungsstellen der wasserrechtlichen Erlaubnis entsprechen. Das hat sich bei dem Gang ins Feld jedoch teilweise als Irrtum herausgestellt. Tatsächlich stimmen einige der in der Landtags-Drucksache 5/9058 angegebenen Messstellen nicht mit den Messstellen überein, die in der wasserrechtlichen Erlaubnis als Einleit- und Überwachungsstellen angegeben werden. Zum Teil weichen diese stark von den Einleitund Überwachungsstellen ab. Dies betrifft insbesondere die in der Drucksache enthaltenen Angaben zu den Einleitstellen Steinitz 1 bis 5 sowie zum Petershainer Fließ und zur Teichgruppe Haidemühl. Zum Petershainer Fließ enthält die Landtags-Drucksache 5/9058 als Messstelle nur diejenige, die in der wasserrechtlichen Erlaubnis unter Nr als zusätzliche Gütemessstelle angegeben ist. Bei der tatsächlichen Vornahme von Messungen hat der BUND Brandenburg zudem festgestellt, dass die tatsächlichen Einleitungsstellen in die bezeichneten Gewässern teilweise nicht mit den Angaben zu den Gaus-Krüger Koordinaten der wasserrechtlichen Erlaubnis übereinstimmen. Dies betrifft die Einleit- und Überwachungsstelle Hühnerwasser, Kochsa, Döbbener Graben, Steinitzer Quelle, Petershainer Fließ und Teichgruppe Haidemühl. Zudem hat der BUND Brandenburg im Bereich der Steinitzer Quelle eine weitere in der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht genannte, vermutlich illegale Einleitstelle mit den Gaus-Krüger Koordinaten RW: HW: vorgefunden. Proben genommen hatte der BUND Brandenburg am an den in der kleinen Anfrage angegebenen Stellen mit Ausnahme der Stelle Steinitz 3. Die für die Messstelle Steinitz 3 angegebenen Koordinaten aus der Kleinen Anfrage müssen falsch sein, da an den angegebenen Koordinaten überhaupt kein Wasser fließt. Diese Koordinaten zeigen vielmehr auf den Verlandungsbereich des Görigker Sees. Stattdessen wurden zusätzlich

6 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 6 Proben genommen an einer in der Nähe gelegenen Einleitstelle, die sich beim Abgleich der Koordinaten als Einleitstelle Steinitz 2 der wasserrechtlichen Erlaubnis herausgestellt hat. Am wurden nochmals ausschließlich die in der wasserrechtlichen Erlaubnis angegebenen Einleitstellen Steinitz 1 bis 4 an den in der wasserrechtlichen Erlaubnis angegebenen Koordinaten beprobt. Im Ergebnis liegen damit für einen Punkt, die Einleitstelle Steinitz 2, zwei Proben vor, einmal vom und einmal vom , ansonsten jeweils ein Probe Probenahmen vom Der BUND Brandenburg hat am an den bezeichneten Einleit- bzw. Überwachungsstellen gem. Drucksache 5/9058 eigene Proben aus den jeweiligen Gewässern genommen und diese auf folgende Parameter untersucht: - Wassertemperatur bei Probenahme, - ph-wert bei Probenahme, - Sulfat, - Eisen, - Eisen, gelöst Probenahmegewässer gem. EUROFINS Umwelt Temp. in C ph-wert Sulfat in mg/l Eisen gesamt in mg/l Eisen gelöst. in mg/l Hühnerwasser 19,9 7,3 48 0,6 0,12 Teichgruppe Kochsa 15,6 6, ,4 > 0,01 Döbberner Graben 13,8 7,8 57 0,94 0,098 Einleitstellen Steinitz 1 13,8 7,9 58 3,0 0, ,2 7,6 51 1,9 0,21 3* 13,8 6, ,3 4 13,9 7,3 57 6,0 0, ,5 6, ,5 Steinitzer Quelle 13,2 6,6 80 6,3 0,97 Steinitzer Quelle A 12,6 6, ,9 Petershainer Fließ 13,3 7,1 72 5,9 0,73 Teichgruppe Haidemühl 14,4 6,6 68 1,7 0,19 * Die hier angegebenen Messergebnisse für Steinitz 3 sind tatsächlich der in der wasserrechtlichen Erlaubnis angegebenen Einleitungsstelle Steinitz 2 zuzuordnen, siehe oben.

7 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 7 Die in der aufgeführten Tabelle angegebenen Werte zeigen an mehreren Stellen Überschreitungen der in der Erlaubnis festgelegten Einleitbedingungen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Orange kennzeichnet Überschreitungen von Einleitbedingungen, die ohne Inbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage gem. Nebenbestimmung Nr der wasserrechtlichen Erlaubnis einzuhalten sind. Gelb kennzeichnet Überschreitungen von Einleitbedingungen, die bei Betrieb der Grubenwasserreinigungsanlage gem. Nebenbestimmung Nr der wasserrechtlihcen Erlaubnis eingehalten werden müssen. Darüber hinaus hat der BUND Brandenburg an der Einleitstelle mit den Gaus-Krüger Koordinaten RW: HW: einen Gehalt von Eisen gesamt von 13,00 mg/l festgestellt Probenahmen am Der BUND Brandenburg hat darüber hinaus am an vier ausgewählten Einleit- bzw. Überwachungsstellen gemäß Koordinaten der wasserrechtlichen Erlaubnis nochmals eigene Proben aus den jeweiligen Gewässern genommen und diese auf den Eisengehalt (Eisen gesamt und Eisen gelöst) untersuchen lassen. Dabei sind folgende Ergebnisse ermittelt worden: Probenahmegewässer gem. EUROFINS Umwelt Eisen gesamt in mg/l Eisen gelöst in mg/l Einleitstellen Steinitz 1 5,8 2,9 2 5,9 2,8 3 6,2 2,9 4 6,5 3,0 Orange kennzeichnet dabei wiederum Überschreitungen von Einleitbedingungen, die ohne Inbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage gem. Nebenbestimmung Nr der wasserrechtlichen Erlaubnis einzuhalten sind.

8 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 8 Gelb kennzeichnet Überschreitungen von Einleitbedingungen, die bei Betrieb der Grubenwasserreinigungsanlage gem. Nebenbestimmung Nr der wasserrechtlihcen Erlaubnis eingehalten werden müssen. 2. Ordnungswidrigkeit gem. 103 Abs. 1 Nr. 2 WHG Zunächst ist nach den vorgelegten Untersuchungswerten zu den Probenahmen festzustellen, dass die Einleitbedingungen der wasserrechtlichen Erlaubnis an mehreren Untersuchungsstellen überschritten werden. Diese Überschreitungen stellen eine Verletzung von Pflichten dar, die nach 103 Abs. 1 Nr. 2 WHG als Ordnungswidrigkeit zu ahnden sind. Denn der Erlaubnisinhaber bzw. die von ihm beauftragten Personen handeln den bezeichneten vollziehbaren Auflagen i.s.d. 13 Abs. 1 WHG dies sind auch Nebenbestimmungen zu wider. Denn an den in der wasserrechtlichen Erlaubnis bezeichneten Einleit- und Überwachungsstellen, die im Übrigen nicht alle mit den tatsächlichen Einleitstellen übereinstimmen, darf ausschließlich Wasser eingeleitet werden, das die Einleitbedingungen erfüllt. Die Nebenbestimmungen und der wasserrechtlichen Erlaubnis sind absolut formuliert. Das heißt, es kommt nicht auf einen monatlichen oder kalenderjährlichen Durchschnittswert an, sondern die Einleitbedingungen sind immer einzuhalten. Selbst wenn man aber, entgegen dem klaren Wortlaut der wasserrechtlichen Erlaubnis auf eine Durchschnittswertbildung abstellen wollte, sind die Werte teilweise so hoch, dass auch dann die Einhaltung der Grenzwerte nicht mehr möglich wäre. So ist ein Durchschnittswert für Eisen gesamt von 5 mg/l bei einer einmaligen Messung mit 79 mg/l selbst dann nicht mehr zu erreichen, wenn alle weiteren monatlichen Messungen 0 mg/l ergeben. Der Jahresdurchschnitt läge dann bei 6,58 mg/l Eisen gesamt. Wenn auch die Werte der Selbstüberwachung, die nur monatlich in Stichproben erhoben werden, bislang bis auf einen Fall keine Überschreitung haben erkennen lassen, so jedenfalls die Ergebnisse der Drucksache 5/9058 des Landtags Brandenburg zu den dort angegebenen Überwachungsstellen, die ihrerseits nicht mit den Angaben in der wasserrechtlichen Erlaubnis übereinstimmen, so bedeutet das nicht, dass die Einleitbedingungen immer eingehalten werden. Die vorgelegte Probenahme und Untersuchung des BUND Brandenburg gibt hier hinreichend Anhaltspunkte, die eine Ordnungswidrigkeit belegen und die Einleitung eines ent-

9 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 9 sprechenden Verfahrens rechtfertigen. Daneben besteht zumindest hinsichtlich der Einleitung von Wasser an der Position mit Gaus-Krüger Koordinaten RW: HW: der begründete Verdacht einer gänzlich unerlaubten Einleitung, welche gem. 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG ordnungswidrig ist. Für die Verfolgung und Ahndung ist ihr Haus nach 146 Satz 2 BbgWG zuständig. Es wird gebeten, uns über den weiteren Fortgang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu informieren. 3. Umweltschadensanzeige nach 10 USchadG Ferner zeigen wir den Eintritt eines Umweltschadens i.s.d. 2 Nr. 1 lit. b USchadG i.v.m. 90 WHG an und beantragen gem. 10 USchadG das Tätigwerden Ihres Hauses zur Durchsetzung der Sanierungspflichten der 6 und 8 USchadG und zur Anordnung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen gem. 5, 7 Abs. 2 USchadG. Gem. 1 Abs. 2 der brandenburgischen Umweltrechtszuständigkeitsverordnung (UmweltrZV) ist Ihr Haus zuständig für die Bearbeitung der Umweltschadensanzeige. Als Umweltschaden gilt gem. 2 Nr. 1 b) USchadG i.v.m. 90 Abs. 1 WHG eine Schädigung eines Gewässer, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder das ökologische Potenzial oder den chemischen Zustand eines künstlichen oder erheblich veränderten oberirdischen Gewässers oder den chemischen oder mengenmäßigen Zustand des Grundwassers hervorruft. Nachteilige Auswirkungen, für die eine Ausnahme nach 31 Abs. 2 auch in Verbindung mit 44 oder 47 Absatz 3 Satz 1 WHG gilt, stellen zwar keinen Umweltschaden dar. Eine Ausnahme für die Einleitung des Sümpfungswasser ist aber nicht erteilt worden. Aus diesem Regelungsmechanismus ergibt sich, dass immer dann, wenn man von einer Verschlechterung eines Gewässers i.s.d. 27 WHG ausgehen muss, die nicht aus-

10 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 10 nahmsweise zugelassen worden ist, ein Umweltschaden vorliegt. Zwar stellt sich hinsichtlich des Parameters der Eisenhaltigkeit von Gewässern das Problem, dass es keine unmittelbar zu beachtende Norm gibt. Weder in der Oberflächengewässerverordnung noch in sonstigen Vorschriften und ebenso wenig in der aktuell gültigen Bewirtschaftungsplanung der FGG Elbe sind Eisenkonzentrationswerte einer bestimmten Einstufung des ökologischen Zustands oder Potentials zugeordnet. Auch die wasserrechtliche Erlaubnis selbst sowie die ihr zugrunde liegende Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltverträglichkeitsuntersuchung enthalten hierzu keine Angaben. Gleichwohl lässt sich die Veränderung des Gewässerzustands qualitativ einordnen und quantitativ belegen. Als erhebliche nachteilige Auswirkung auf den ökologischen oder chemischen Zustand bzw. das entsprechende Potential eines Gewässers ergibt sich vorliegend die durch die Einleitung von mit Eisen belastetem Wasser entstehende Verockerung der der Einleitung nachfolgenden Fließgewässer. Das Steinitzer Fließ (Steinitzer Wasser) ist durch Einleitung vollständig verockert, also mit Eisenschlamm geschädigt. Dies gilt auch für das Petershainer Fließ. Das Koselmühlenfließ ist ab der Einmündung der Steinitz verockert. Das Koselmühlenfließ mündet in die Spree unterhalb der Talsperre Spremberg. Die Einleitung trägt also mittelbar auch zur Verockerung der Spree bei. In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass keine Versorgung des Koselmühlenfließes durch das Petershainer Fließ vermittelt über das Radensdorfer Fließ erfolgt. Diese Verbindung ist schon seit längerer Zeit unterbrochen, das Radensdorfer Fließ ist völlig trocken. Schließlich wird auch der Görigker See durch die Einleitung an der Stelle Steinitz 2 mit hoch eisenhaltigem Sümpfungswassers beeinträchtigt. Das Eisenhydroxid (Ocker), das das Wasser optisch braun färbt, setzt sich an allen Oberflächen ab. Es bedeckt sowohl den Gewässergrund als auch die Kiemen von Wassertieren. Damit beeinträchtigt es nachhaltig die Lebensraumqualität der Gewässer für Pflanzen und Tiere. Die fortwährende Verockerung führt schließlich zu einer nachhaltigen Schädigung der aquatischen Biozönose. Die hier vom BUND Brandenburg festgestellten Werte für Eisen gesamt und Eisen gelöst bewegen sich dabei in einem Bereich der größtenteils der mäßigen bis starken Verockerung in Zwei Fällen deutlich über den Bereich der extremen Verockerung hinausgeht mit bereits deutlichen nachteiligen ökologischen Folgen verbunden ist.

11 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 11 Zur Veranschaulichung wird auf nachfolgende Klassifikation der Eisenbelastung der Gewässer nach LUGV verwiesen: TFe [mg/l] < 0,125 < 0,25 < 0,5 < 1,5 < 3 < 6 < 12 > 12 Bedeutung Bewertung Optik ökologische Folgen Weniger als 25% des Salmonidengewässer- Grenzwerts Weniger als 50% des Salmonidengewässer- Grenzwerts Salmonidengewässer- Grenzwert nur noch im Jahresmittel eingehalten Weniger als 50% des Cypriniden-Grenzwerts Cypriniden-Grenzwert nur noch im Jahresmittel eingehalten Cypriniden-Grenzwert im Jahresmittel um bis zu 100% überschritten Cypriniden-Grenzwert im Jahresmittel um % überschritten Cypriniden-Grenzwert im Jahresmittel um >300% überschritten Fe-armes Quellwasser unbelastetes Bachwasser eisenreiches Bachwasser eisenreiches Flusswasser mäßige Verockerung starke Verockerung extreme Verockerung TFe (mg/l) = Gesamt-Eisengehalt in mg/l Salmoniden = forellenartige Fische / Forellen Cypriniden = karpfenartige Fische Weißfische glasklar leicht trübe milchig gelblich trübe hellbraun flockig dunkelbraun flockig Versauerung grell orange bis klar optimale Entwicklung für Forellen, Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen gute Entwicklung für Forellen, Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen Entwicklung für Forellen, Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen eingeschränkt gute Entwicklung für Cypriniden und mehrere robuste Steinfliegen-, Köcherfliegen- und Eintagsfliegenarten eingeschränkte Entwicklung für Cypriniden und selbst für robuste Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen schlechte Entwicklung für Cypriniden, nur noch wenige robuste Steinfliegen, Köcherfliegen, Eintagsfliegen grell orange Fischfauna tot nur noch wenige robuste Wasserinsekten (Schlammfliege) überleben Fauna tot; nur noch robuste Wasserpflanzen (Wasserstern, säurezeigende Kieselalgen) überleben (Quelle: Die vom BUND Brandenburg ermittelten Eisenwerte liegen zudem teilweise deutlich oder sehr deutlich über den bereits vormals festgestellten Eisenwerten, vgl. hierzu nachfolgende Darstellung aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die wasserrechtliche Erlaubnis:

12 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 12 (Quelle: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser und das Einleiten in oberirdische Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd 2009 bis 2022, Bericht, Projekt-Nr. 2006_0142, Beak Consultants GmbH, vom , S. 40; Unterlage der Antragstellerin bzw. Begünstigten der wasserrechtlichen Erlaubnis) Da die Proben des BUND Brandenburg an den Einleit- und Überwachungsstellen (Gauß-Krüger Koordinaten) der wasserrechtlichen Erlaubnis genommen worden sind, an diesen Koordinaten aber nicht sämtlich Einleitstellen sind, sondern zum Teil an deutlich anderen Orten liegen, stellen die Probenergebnisse nicht bloß eine Relation zu den Einleitbedingungen her, die genau genommen, noch vor der Vermischung des Sümpfungswasser mit dem vorhandenen Fließgewässer gemessen werden müssten, sondern sie zeigen auch die tatsächlichen Verhältnisse nach Durchmischung. Allerdings dürften die Unterschiede zwischen dem im Fließgewässer vorhandenen Werten und den Werten des eingeleiteten Sümpfungswassers ohnehin nicht besonders voneinander abweichen, wenn die in der von VEM für die wasserrechtliche Erlaubnis vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung enthaltenen Angaben über die Wasserführung der zur Einleitung genutzten Gewässer zutrifft.

13 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite 13 (Quelle: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben Wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser und das Einleiten in oberirdische Gewässer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd 2009 bis 2022, Bericht, Projekt-Nr. 2006_0142, Beak Consultants GmbH, vom , S. 40; Unterlage der Antragstellerin bzw. Begünstigten der wasserrechtlichen Erlaubnis) Aus den vom BUND Brandenburg vorgelegten Untersuchungsergebnissen resultiert ganz offensichtlich eine Gefahrenabwehrpflicht seitens des Erlaubnisinhabers i.s.d. 5 USchadG, für die Ihr Haus gem. 7 Abs. 1 USchadG die Überwachungspflicht trifft. Dabei haben Sie auch die Vermeidung eines Umweltschadenseintritts zu überwachen, wie sich aus der Erwähnung von Vermeidungsmaßnahmen in 7 Abs. 1 USchadG ergibt. Ferner haben Sie die Möglichkeit gem. 7 Abs. 2 USchadG die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zu treffen. Mit den Untersuchungen des BUND Brandenburg wird aber auch der Eintritt eines Umweltschadens, nämlich die Verschlechterung des Gewässerzustandes der betroffenen Gewässer, dargelegt. Damit ist der Erlaubnisinhaber gem. 6 USchadG, 90 Abs. 2 WHG auch zur Sanierung des Umweltschadens verpflichtet. Auch hinsichtlich der Umweltschadensanzeige wird darum gebeten, die Antragsteller über den Stand der Bearbeitung und die einzelnen getroffenen Maßnahmen zu informieren sowie einen Ansprechpartner/in, der/die diese Angelegenheit bearbeitet, zu benennen.

14 Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer Seite Antrag auf behördliches Einschreiten Schließlich wird vor dem Hintergrund des zuvor beschriebenen Sachverhalts beantragt, dass Ihr Haus, materiell-rechtlich gestützt auf 13 Abs. 1 WHG, weitere nachträgliche Anordnungen bzw. Nebenbestimmungen trifft, um die Einhaltung der Einleitbedingungen effektiv zu kontrollieren, und darüber hinaus, um sicherzustellen, dass durch die Einleitung von gehobenen Grundwasser in die angegebenen Gewässer keine nachteiligen Umwelteinwirkungen, insbesondere keine Verschlechterungen an den Gewässern auftreten. Zur effektiven Absicherung weitergehender Nebenbestimmungen sollten Sie den Verstoß gegen die entsprechend zu treffenden Bestimmung mit der Androhung der Untersagung der Einleitung von Sümpfungswasser in die betroffenen Gewässer verbinden. Mit freundlichen Grüßen Kroll Rechtsanwalt Anlagen: - Schreiben an Landkreis Spree Neiße, Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I - Planen, Bau, Umwelt Fachbereich Umwelt, Heinrich-Heine-Str. 1, Forst (Lausitz) - Schreiben Staatsanwaltschaft Cottbus, Karl-Liebknecht-Straße 33, Cottbus - Schreiben an Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasser und Bodenschutz, Referat 61, Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 13, Potsdam

Hintergrund zur Strafanzeige gegen Vattenfall wegen des Verstoßes gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd

Hintergrund zur Strafanzeige gegen Vattenfall wegen des Verstoßes gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd Hintergrund zur Strafanzeige gegen Vattenfall wegen des Verstoßes gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd Ausgangspunkt: Für die Einleitung der Grubenwässer aus dem Tagebau Welzow

Mehr

Überprüfung wasserrechtliche Erlaubnis Tagebau Welzow Auswertung Akteneinsicht Bergamt vom

Überprüfung wasserrechtliche Erlaubnis Tagebau Welzow Auswertung Akteneinsicht Bergamt vom Überprüfung wasserrechtliche Erlaubnis Tagebau Welzow Auswertung Akteneinsicht Bergamt vom 11.02.16 1. Die Staatsanwaltschaft hat keine eigenen Ermittlungen durchgeführt, sondern sich im Wesentlichen auf

Mehr

BUND Brandenburg: Dokumentation Schlammproben am Tagebau Welzow

BUND Brandenburg: Dokumentation Schlammproben am Tagebau Welzow BUND Brandenburg: Dokumentation Schlammproben am Tagebau Welzow (Stand vom 19.04.2017) BUND Brandenburg Friedrich Ebert Str. 114a 14467 Potsdam Ansprechpartner: Axel Kruschat (ViSdP.) 0331/ 237 00 141

Mehr

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Zu unterscheiden Vorläufig gesicherte Ü-Gebiete Festgesetzte Ü-Gebiete Faktische Ü-Gebiete Überschwemmungsgebiet Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder

Mehr

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Wasserkraft in Südbaden Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Dr. Bernd Schieferdecker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Der Verockerung auf den Grund gegangen eine Exkursion

Der Verockerung auf den Grund gegangen eine Exkursion Der Verockerung auf den Grund gegangen eine Exkursion In der Eröffnungsvorlesung des UniKollegs am 08.10.2013 erläuterte Herr Dr. Leßmann die Problematik der Eisenhydroxidbelastung der Lausitzer Gewässer.

Mehr

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VIII E 21 Fernruf: (925)-2040 Frau Abgeordnete Silke Gebel (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A

Mehr

Fachtagung "Abwasserbilanz BB" der INFRANEU e. V, Luft- und Raumfahrtzentrum Wildau, Rotbraune Spree

Fachtagung Abwasserbilanz BB der INFRANEU e. V, Luft- und Raumfahrtzentrum Wildau, Rotbraune Spree 0 Rotbraune Spree Bergbaubedingte Stoffbelastungen in den Fließgewässern Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße - Maßnahmen und Strategien zur Problemlösung - Prof. Dr. Matthias Freude Landesumweltamt

Mehr

Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027? Monika Raschke, vormals MKULNV, Referat Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie und Hochwasserschutz Nein. Oder doch? Es kommt auf die Zieldefinition

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Behörde für Umwelt und Energie

Behörde für Umwelt und Energie Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie BUE, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg ADM Hamburg Aktiengesellschaft Werk Hamburg Nippoldstraße 117 21107 Hamburg Amt für Immissionsschutz

Mehr

Behörde für Umwelt und Energie

Behörde für Umwelt und Energie Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt und Energie BUE, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg ADM Hamburg Aktiengesellschaft Werk Noblee & Thörl Seehafenstraße 24 21077 Hamburg Amt für Immissionsschutz

Mehr

Die Lausitzer Braunkohle und ihre ökologischen Folgen

Die Lausitzer Braunkohle und ihre ökologischen Folgen Jens Kießling Die Lausitzer Braunkohle und ihre ökologischen Folgen Situation und Handlungsbedarf aus Sicht der Verbände Wasserdialog 04.11.2016 Cottbus Das UNESCO- Biosphärenreservat Spreewald Weltweit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Verstöße gegen die Düngeverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Verstöße gegen die Düngeverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3826 6. Wahlperiode 20.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Verstöße gegen die Düngeverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Umweltschadensgesetz. - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden. Ulrich Rauscher Rechtsanwalt

Umweltschadensgesetz. - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden. Ulrich Rauscher Rechtsanwalt Umweltschadensgesetz - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden Ulrich Rauscher Rechtsanwalt 2 Fragestellungen Schutzgüter Schadensfall Pflichten Haftungsmaßstab Verantwortliche

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/370 (16/309) 30.04.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: PCB-Belastung in saarländischen Gewässern

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung Referat 2: Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes 14.11.2016 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion

Mehr

Hinweispapier 2.0. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden

Hinweispapier 2.0. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden Hinweispapier 2.0 zur Ermittlung des Konzentrationswertes nach 2a Abs. 2

Mehr

Bund-Länder-VerwaltungsabkommenszurSanierungderehemaligenDDR-TagebaueeingeplantenMittelausreichen,umdasVerockerungsprobleminden

Bund-Länder-VerwaltungsabkommenszurSanierungderehemaligenDDR-TagebaueeingeplantenMittelausreichen,umdasVerockerungsprobleminden Deutscher Bundestag Drucksache 17/10868 17. Wahlperiode 27. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter

Mehr

Drucksache 6/2451. Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Aktivitäten zur Eindämmung der Sulfatbelastung der Spree

Drucksache 6/2451. Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Aktivitäten zur Eindämmung der Sulfatbelastung der Spree Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2451 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 942 der Abgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache

Mehr

Umweltschadensgesetz (USchadG)

Umweltschadensgesetz (USchadG) Umweltschadensgesetz (USchadG) Folie 1 Inhalt Historie Das Umweltschadensgesetz (USchadG) - Worum geht es? - Was ist ein Umweltschaden? - Wen betrifft dieses Gesetz? - Wann entstehen Pflichten nach dem

Mehr

Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten

Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten Verfasser:

Mehr

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Anlass der Beschäftigung mit dem D a s V e r s c h l e c h t e r u n g s v e r b o t i s t projektbezogen z u p r ü f e n u n d z u b e a c h t e n. Diese e und Verbesserungsgebote, die in Umsetzung von

Mehr

Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht. Ass. jur. Karina Pulz

Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht. Ass. jur. Karina Pulz Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht Ass. jur. Karina Pulz 17.09.2013 Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen

Mehr

Gewässerschutzrecht. Seite 146

Gewässerschutzrecht. Seite 146 Gewässerschutzrecht Seite 146 Rechtsgrundlagen Internationales Recht Völkerrechtliche Verträge und Abkommen Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender

Mehr

Schnellbericht Elbe. Sächsischer Elbe - Längsschnitt. Dresden

Schnellbericht Elbe. Sächsischer Elbe - Längsschnitt. Dresden Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Schnellbericht Elbe Sächsischer Elbe - Längsschnitt Zehren/ Dresden Ausgewählte Untersuchungsergebnisse

Mehr

VSVI Fortbildung Straßenentwässerung Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsprozess

VSVI Fortbildung Straßenentwässerung Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsprozess Inhalt 1. Einstieg 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Bewirtschaftungsziele gem. WRRL & WHG 1 1. Verschlechterungsverbot 2. Verbesserungsverbot 3. Trendumkehrgebot 4. Präzisierung der Vorgaben des WHG 1. OGewV

Mehr

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow

Mehr

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren, Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634

Mehr

aus: Nds. GVBl. Nr. 18/1997, ausgegeben am Verordnung über die Qualitätsanforderungen an Fischgewasser

aus: Nds. GVBl. Nr. 18/1997, ausgegeben am Verordnung über die Qualitätsanforderungen an Fischgewasser aus: Nds. GVBl. Nr. 18/1997, ausgegeben am 12. 9. 1997 Verordnung über die Qualitätsanforderungen an Fischgewasser (Fischgewässerqualitätsverordnung)*) Vom 5. September 1997 Auf Grund des 2 b Abs. 1 Satz

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.

Mehr

Theorie und Praxis. Das wasserrechtliche Verfahren

Theorie und Praxis. Das wasserrechtliche Verfahren Theorie und Praxis Das wasserrechtliche Verfahren 14 Ämter + 6 amtsfreie Gemeinden/ Städte 165 Gemeinden Einwohnerzahl 270.000 Europäische Richtlinien Wasserhaushaltsgesetz WHG Landeswassergesetz LWG

Mehr

Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze

Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze Zusammenfassung 42 Einzelberichte November 2018 Uwe Hammerschmidt Dr. Jürgen

Mehr

Einführung in das Wasserrecht

Einführung in das Wasserrecht Einführung in das Wasserrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Dohmen, LL.M. KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018 Berlin AGENDA

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 W 46/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 12 O 253/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe der D K - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Beurteilung der Wasserqualität

Beurteilung der Wasserqualität Die Wasserqualität der Oberflächengewässer des Kantons St.Gallen wird routinemässig seit vielen Jahren überwacht. Dies lässt Aussagen über die Belastung der Fliessgewässer mit Nähr- und Schadstoffen zu.

Mehr

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen

1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Schutzgut Wasser 1 1 UVPG: Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen,... 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,

Mehr

Verbandskläranlage Penzberg GmbH. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten

Verbandskläranlage Penzberg GmbH. Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Verbandskläranlage Penzberg GmbH Bericht des Gewässerschutzbeauftragten Jahr 2013 Inhalt Seite Einleitung 3 1 Gewässerschutz 3 1.1 Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten 3 1.2 Wasserrechtliche Erlaubnis

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Magistrat der Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Groß Karben Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01 Ihr Zeichen: Ihre

Mehr

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke -

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - EuGH 14.01.2016 C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer 60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74

Mehr

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1 Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Entwurf Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015-2021 Philipp Haas SG 54.7 Gewässerentwicklung / Förderung / WRRL Tel: 0251/2375-5828 E-Mail: philipp.haas@bezreg-muenster.nrw.de

Mehr

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz

Schulungspaket Betrieblicher Umweltschutz Wirksam schulen mit professionellen Unterlagen Bearbeitet von Dr. Olaf Kropp, Dr. Timo Hohmuth, Dr. Peter Neurieder 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8148 9 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

Für die einzelnen Benutzungstatbestände gelten folgende Wertzahlen:

Für die einzelnen Benutzungstatbestände gelten folgende Wertzahlen: Gebührenrechtliche Behandlung der Entscheidungen über Bewilligung, gehobene Erlaubnis und Erlaubnis einer Gewässerbenutzung zu den Tarifstellen 28.1.1.1, 28.1.1.2 und 28.1.2.1 Anlage 6 zum Gebührentarif

Mehr

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes Auslegungshilfe der LABO Beschluss 35. LABO, 9./10.März 2009 http://www.labo-deutschland.de/pdf/ausgelegehilfe.pdf UBA-Workshop am 12.10.2009

Mehr

Kooperation versus Interessenskonflikt - Rechte und Pflichten bei Behördenkontakten

Kooperation versus Interessenskonflikt - Rechte und Pflichten bei Behördenkontakten Kooperation versus Interessenskonflikt - Rechte und Pflichten bei Behördenkontakten Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ludwig-Richter-Str. 1,

Mehr

Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom

Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom 01.07.2015 LfULG-Tagung Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit am 01.10.2015 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus Lau

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 155 Z/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss (OWi) 39/05 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 88 OWi 362/04 Amtsgericht Cottbus 1911 Js-OWi 49869/04 Staatsanwaltschaft

Mehr

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain vom 20. Mai 1994 3-6-07 S. 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom 04. Juni

Mehr

EU-Wasserrahmenrichtlinie. 15. Infoveranstaltung IBOS Görlitz, Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Dipl.-Ing.

EU-Wasserrahmenrichtlinie. 15. Infoveranstaltung IBOS Görlitz, Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Dipl.-Ing. EU-Wasserrahmenrichtlinie 15. Infoveranstaltung IBOS Görlitz, 20.06.2012 Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Dipl.-Ing. Alexander Illig INHALT 1. EU-Richtlinie und Gesetzgebung 2. Ziele der WRRL 3. Bewertung

Mehr

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22.

Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über den geschützten Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Groß Klein in der Fassung vom 22. November 2001 Die Neufassung berücksichtigt die a) Stadtverordnung der

Mehr

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger

Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten

Mehr

Bundesgesetz zum Fracking mögliche Auswirkungen für das Land Brandenburg

Bundesgesetz zum Fracking mögliche Auswirkungen für das Land Brandenburg Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1518 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 539 der Abgeordneten Sven Schröder, Christina Schade und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache

Mehr

Das EEG aus der Sicht der Umweltverbände

Das EEG aus der Sicht der Umweltverbände Berlin, 3. Dezember 2008 Das EEG aus der Sicht der Umweltverbände Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser Umweltziele Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie Guter Zustand der Gewässer-

Mehr

Verordnung. Allgemeines, Zweck

Verordnung. Allgemeines, Zweck Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012

Mehr

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4442 6. Wahlperiode 13.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski und Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fischsterben in der Peene

Mehr

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Überblick über die Anforderungen und Stand der Umsetzung Kurt Augustin - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Hochwasserrisikomanagement

Mehr

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013 Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr

Mehr

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Was sie nicht sehen sollen

Was sie nicht sehen sollen Was sie nicht sehen sollen die zwei Gesichter der Braunkohle-Abbaggerung rund um Welzow Eine Information der Allianz für Welzow zur gemeinsamen Ausschussreise am 24. Juni 2015 des Berliner Abgeordnetenhauses

Mehr

Neue Wege im Grundwasserschutz

Neue Wege im Grundwasserschutz Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung

Mehr

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

Die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen Präsentation: Dipl.- Ing. Marcus Rudolph

Die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen Präsentation: Dipl.- Ing. Marcus Rudolph www.sdn-web.de Die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen Präsentation: Dipl.- Ing. Marcus Rudolph Wer sind wir? Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. Umweltschutz- Dachverband seit 1973 Mitglieder:

Mehr

Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen frage ich die Landesregierung: 1. Welche Landesbehörden wurden durch Entscheidungen der Landesregierungen

Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen frage ich die Landesregierung: 1. Welche Landesbehörden wurden durch Entscheidungen der Landesregierungen Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3092 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1227 des Abgeordneten Matthias Loehr der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2876 Abzug von Landesbehörden

Mehr

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7037 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2711 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 5/6863 Neudruck Gewährleistung des

Mehr

Dienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am

Dienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am Dienstbesprechung Abwasserabgabe in Oldenburg am 02.03.2010 in Lüneburg am 04.03.2010 in Hannover am 09.03.2010 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Heraberklärungen nach 4 Abs. 5 AbwAG 2.1 Erläuterungen zum Erlass(entwurf)

Mehr

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie

Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Rolf Budnick - TMLNU/Ref. 44 Die (neue) EU-Grundwasserrichtlinie Karstsymposium 30.04.2009, Sonneberg Tochterrichtlinien der WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Oberflächengewässer: Tochterrichtlinie

Mehr

Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst

Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Einstellung in den

Mehr

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium fur Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf

Mehr

Die wasserwirtschaftliche und die Beregnungssituation im Landkreis Verden und die Erlaubnispraxis für die Feldberegnung

Die wasserwirtschaftliche und die Beregnungssituation im Landkreis Verden und die Erlaubnispraxis für die Feldberegnung Die wasserwirtschaftliche und die Beregnungssituation im Landkreis Verden und die Erlaubnispraxis für die Feldberegnung Jobst Winter Landkreis Verden (UWB) 21. November 2016, Rotenburg (Wümme) Gliederung

Mehr

Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Landeshauptstadt Potsdam Bereich Stadterneuerung 14461

Mehr

Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel

Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet»Sandhausener Düne, Pflege Schönau-Galgenbuckel«vom

Mehr

Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer

Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer Clemens Miethig Landratsamt Zollernalbkreis Umweltamt Sachgebiet Oberirdische Gewässer und Abwasser Bild 1: Forellenteich 2 Agenda 1. Einführung 2. Rechtliche

Mehr

Vom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen

Vom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen Der Präsident Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen Detlef Wendt Durchwahl Telefon

Mehr

LANDRATSAMT NEUSTADT A.D.WALDNAAB

LANDRATSAMT NEUSTADT A.D.WALDNAAB LANDRATSAMT NEUSTADT A.D.WALDNAAB Landratsamt, Postfach 1260, 92657 Neustadt a. d. Waldnaab Sachgebiet: 43/Wasserrecht Ansprechpartner/in: Frau Herrmann Markt Mantel Etzenrichter Straße 11 92708 Mantel

Mehr

Anträge zur Gewässerbenutzung

Anträge zur Gewässerbenutzung Anträge zur Gewässerbenutzung Erlaubnis und Bewilligung zur Grundwasserentnahme für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb über 2000 m 3 /a sowie zur Entwässerung von Flächen über 1000 m² 49 ThürWG i.v. m.

Mehr

Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele

Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele Eingriffe in die Natur: Deren Bewertung gemäß Baurecht und Naturschutzrecht anhand anschaulicher Praxisbeispiele Vortrag vom 26.02.2011, in Wackernheim - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach - Rechtsanwälte

Mehr

Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 in der Leipziger Straße?

Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30 in der Leipziger Straße? Drucksache 18 / 16 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema:

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anhang II. Überwachung Teil A

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anhang II. Überwachung Teil A Kurztitel Trinkwasserverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 304/200 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 208/205 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 0.08.205 Außerkrafttretensdatum 3.2.207

Mehr

Diese Verordnung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim.

Diese Verordnung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Rosenheim. BAUMSCHUTZVERORDNUNG DER STADT ROSENHEIM Vom 13. Januar 1998 geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2009 (ABL. S. 292) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund Art. 12 Abs. 2, Art. 37 Abs. 2 Nr. 3 und

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe.

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe. Bezirksregierung Detmold Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe www.weser.nrw.de Stand Mai 2014 Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe Das Land NRW hat mit bundesweit abgestimmten Methoden

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfafen, 40190 Düsseldorf An

Mehr

Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017

Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017 Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 16/2017 Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag STELLUNGNAHME Brüssel, 30. September 2010 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Zum Thema: Referentenentwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 1. August 2010 Grundsätzlich hält

Mehr

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Gemeinsames länderübergreifendes Regionalforum der Regionalen Planungsgemeinschaft Oberlausitz-Niederschlesien zur aktuellen Situation der bergbaubedingten

Mehr

Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit - Rechtliche Grundlagen zur Wasserkraft - Landesdirektion Sachsen am

Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit - Rechtliche Grundlagen zur Wasserkraft - Landesdirektion Sachsen am Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit - Rechtliche Grundlagen zur Wasserkraft - Landesdirektion Sachsen am 01.10.2015 1 1. Oktober 2015 Martin Oswald, SMUL Referat 41 Grundsatzfragen, Recht Interessenkonflikt

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

der Abg. Udo Stein, Stefan Herre und Thomas Axel Palka AfD

der Abg. Udo Stein, Stefan Herre und Thomas Axel Palka AfD Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5160 09. 11. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Udo Stein, Stefan Herre und Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5648 03.07.2006 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.04.2006 Radioaktive Belastung von Schalenwild in

Mehr