Caritasverband für die Diözese Münster e. V.

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1 Caritasverband für die Diözese Münster e. V. Caritasverband für die Diözese Münster e. V., Postfach 21 20, Münster An die Schwangerschaftsberatungsstellen des SkF und der Caritas in der Diözese Münster und im Offizialatsbezirk Oldenburg Diözesancaritasdirektor Kardinal-von-Galen-Ring Münster Telefon (02 51) Internet: Ansprechpartnerin: Birgit Scheibe Telefon: (02 51) Telefax: (02 51) Datum: RS 28 Rechtsschutz Liebe Beraterinnen, liebe Berater, zum hat sich die Zuständigkeit der Gerichte geändert. Bisher wurden die Verfahren zum BSHG durch die Verwaltungsgerichte bearbeitet, nunmehr ist die Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten des SGB II und des SGB XII zuständig. Die folgende kurze Einführung soll Ihnen ein Bild vermitteln, welche Rechtsschutzmöglichkeiten grundsätzlich bestehen. Für die Einzelheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und werden Ihnen nach wie vor bei der Formulierung und den sonstigen Verfahrensabläufen zur Verfügung stehen. 1.) Klage Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann Klage eingereicht werden. Die Frist beträgt ein Monat nach Zustellung. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, beträgt die Frist ein Jahr. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Beamten der Geschäftsstelle beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden. o Die Schriftform setzt folgendes voraus: 1. Name des Klägers 2. Anschrift des Klägers Spendenkonto: Bankverbindung: Darlehnskasse Darlehnskasse Münster eg Münster eg BLZ BLZ Nr Nr

2 Als Ziel muss die Überprüfung eines bestimmten Verwaltungsaktes erkennbar sein. 4. Die Übermittlung per Telefax reicht aus. o Zur Niederschrift des Beamten der Geschäftsstelle bedeutet, dass sich der Betroffene an die Geschäftsstelle des zuständigen Sozialgerichts wenden und dort seinen Wunsch, sich gegen den Widerspruchsbescheid zu wehren, erklären kann. Beispiel für eine Klage: Der Urkundsbeamte muss den Kläger beraten. Diese Beratung bezieht sich auf die Formalien der Klageerhebung und die Frage der Fristwahrung. Absender, An das Sozialgericht... Ort, Datum Das zuständige Gericht kann der Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden. Da es nicht in jeder Stadt ein Sozialgericht gibt, kann in dringenden Ausnahmefällen auch die Klage bei einem Amtsgericht vor Ort eingereicht werden. Selbst wenn der Betroffene nach dem Widerspruchsbescheid an die Behörde zurückschreibt, er sei mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann dieses Schreiben als Klage bewertet werden. Klage gegen die Stadt... / ARGE Kann dem Briefkopf des Ausgangsbescheides entnommen werden Hiermit erhebe ich Klage gegen die Stadt.../ARGE mit dem Antrag, unter Aufhebung des Bescheides vom... in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom... die Beklagte zu verpflichten, mir die mit meinem Antrag vom... begehrten Umstandskleider zu bewilligen. Diese Formulierung muss nicht gewählt werden. Allein entscheidend ist, dass für das Gericht deutlich wird, gegen welche Entscheidung sich der Betroffene zur Wehr setzt. Sinnvoll sind folgende Angaben angefochtener Bescheid mit Datum und Aktenzeichen Widerspruchsbescheid mit Datum und Aktenzeichen Die Richter wirken von sich aus auf einen sachgerechten Antrag hin und geben ggf. Formulierungsvorschläge Auf eine Anrede (Sehr geehrte Damen und Herren) wird verzichtet.

3 - 3 - Dies hat mit Unhöflichkeit nichts zu tun, sondern ist gängige Praxis und wird von den Gerichten auch nicht übel genommen. Begründung: Mit Antrag vom... beantragte ich die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einiger Umstandsbekleidungsgegenstände. (Anlage 1) Diesen Antrag lehnte die Beklagte durch Bescheid vom... ab. (Anlage 2) Auch der eingelegte Widerspruch vom... blieb erfolglos (Anlage 3). Mit den angegebenen Gründen im Widerspruchsbescheid kann ich mich nicht einverstanden erklären. Das Sozialamt ist mit keinem Wort auf die von mir geschilderte Lebenslage und den Sachverhalt, der meinem Antrag zugrunde liegt, eingegangen. Die Ausführungen in meinem Widerspruch vom... mache ich auch zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die Ablehnung ist als rechtswidrig anzusehen.... (Unterschrift) Die Klagebegründung kann auch nachgereicht werden. Eine Frist besteht nicht. Für das Gericht ist es einfacher, die Anlagen in geordneter Reihenfolge vorliegen zu haben, eine Pflicht besteht dazu nicht. Wenn Anlagen beigefügt werden, sollten diese gut sichtbar am Blattanfang als Anlage XY markiert werden. Die Gerichte sind aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes aber auch verpflichtet, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Bei Schreiben an das Gericht ist es üblich, dass auf eine Grußformel (Mit freundlichen Grüßen) verzichtet wird. Die Unterschrift sollte erteilt werden. Es muss nicht unbedingt zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden. Nach wie vor werden für Angelegenheiten des SGB II und des SGB XII keine Gerichtskosten erhoben, so dass es mithin finanziell risikolos ist, eine Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Unterliegt der Kläger, so sind grundsätzlich die der Gegenseite (verklagte Stadt, ARGE) entstandenen Kosten zu erstatten. In der Praxis spielt dies jedoch so gut wie keine Rolle, da die Sozialleistungsträger sich fast nie durch einen Anwalt vertreten lassen und es somit eigentlich nur zu angefallenen Fahrtkosten kommt, die üblicherweise gar nicht oder nur zum Teil ersetzt verlangt werden. Für das Verfahren vor den Sozialgerichten ist es nicht notwendig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wenn aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, der qualifiziert ist und sich dieser Sache auch annimmt (solche Anwälte sind nicht häufig zu finden), kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Rechtsanwälte sind über diese Dinge im einzelnen informiert und können hierzu entsprechende Auskünfte geben. Zu Fragen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es im übrigen auch bei den Gerichten Informationsmaterialien, die kostenlos mitgenommen werden können.

4 - 4-2.) Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung Wenn das Klageverfahren zu lange dauern würde, kann ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt werden. Vergegenwärtigt man sich den Fall der schwangeren Frau, die Umstandskleidung beantragt hat, so ist diese Frau darauf angewiesen, dass möglichst unverzüglich über ihren Antrag entschieden wird. Es wäre absolut unzumutbar, hier ein monatelanges Widerspruchs- und unter Umständen ein jahrelanges Klageverfahren abzuwarten. Der Bedarf der Frau besteht jetzt ganz akut und es liegt somit letztlich eine dringende Notlage vor. Ein derartiger Antrag ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes zu stellen. Darin enthalten sein müssen o o der Name des Antragsgegners, eine Darstellung des Sachverhaltes. Besonders wichtig ist die Schilderung der Konsequenzen, die entstehen, wenn über den Antrag nicht unverzüglich entschieden wird. o Die Tatsachen müssen dabei glaubhaft gemacht werden, was man durch Beifügung von Urkunden, Schreiben, Kopien oder aber auch eine eidesstattliche Versicherung am Schluss des Antrages tun kann. Die Geschäftsstellenbeamten bei den Verwaltungsgerichten sind bei der Formulierung bzw. Abfassung solcher Anträge (auch bei der Erhebung einer Klage zur Niederschrift) behilflich. Beispiel für eine einstweilige Anordnung: Absender, Ort, Datum An das Sozialgericht... Betr. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt... Im Internet finden Sie unter das zuständige Gericht. Schlagen Sie auf der Seite "Adressen & Links" auf. Dort werden die verschiedenen Gerichte vorgestellt und aufgeführt, welches Gericht für welche Städte und Kreise zuständig ist. Im Zweifel einfach kurz bei dem Gericht anrufen. Angeben (!), damit sofort erkennbar ist, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Hiermit beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die ARGE... Begründung: Am... habe ich beim Sozialamt... einen Antrag auf Bewilligung der Kostenübernahme für Um- Die Begründung sollte den tatsächlichen Sachverhalt so detailliert und genau wie

5 - 5 - standskleidung gestellt. Der Antrag ist durch Bescheid vom... abgelehnt worden und auf meinen Widerspruch vom... ist bis heute noch keine Entscheidung ergangen. Da ich inzwischen über keine passende Oberbekleidung mehr verfüge und schon seit Tagen meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, ist es dringend erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen. Die Nichtentscheidung bzw. Nichtbewilligung auf einen Antrag hin verletzt mich in meiner Menschenwürde und es ist auch eine drängende Notlage entstanden, die es mir unmöglich macht, bis zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens weiter abzuwarten. Ich bin auf mich alleine gestellt und habe keine Angehörigen oder Freunde, die regelmäßig für mich einkaufen können. Mit den vorhandenen Kleidungsgegenständen kann ich mich in der Öffentlichkeit nicht mehr sehen lassen. Die Schwangerschaft ist schon weiter fortgeschritten und es ist mir unzumutbar, noch länger auf Umstandsbekleidung warten zu müssen. möglich enthalten, damit sich die Richter ein Bild von der Situation machen können. Es ist gut, wenn Sie den bisherigen Verfahrensablauf kurz darstellen: 1. Antrag mit Datum 2. Bescheid mit Datum 3. ggf. Widerspruch mit Datum 4. ggf. Widerspruchsbescheid mit Datum 5. ggf. Klage mit Datum und falls schon bekannt mit Aktenzeichen und jeweils das entsprechende Schriftstück als Anlage beifügen. Markieren Sie die Anlagen gut sichtbar, möglichst mit einem farbigen Stift, damit der Richter diese gut zuordnen kann und nicht lange suchen muss mit "Anlage 1" usw. Wichtig für die Anträge im Eilverfahren ist stets, dass die antragstellenden Personen plausibel begründen, warum sie sofort, dringend der beantragten Hilfe bedürfen und warum ihnen nicht zugemutet werden kann, auf das Ende des Hauptsacheverfahrens, was möglicherweise Jahre dauern kann, zu warten. Der Bedarf darf nicht bereits durch Mittel Dritter gedeckt worden sein. (Bsp.: Schenkung) Auf das Einkommen bzw. Schonvermögen unterhalb der Freibeträge oder auch den Dispositionskredit darf nicht verwiesen werden. (Grieger, ZFSH/SGB 2004, 581 ff.) Bei dieser Passage handelt es sich um das Kernstück der Begründung. Mit Beschluss vom hat das Sozialgericht Lüneburg (Az.: S 25 AS 231/05 ER) einen Anordnungsgrund bejaht für den nahe bevorstehenden Geburtstermin, der das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unzumutbar macht.

6 - 6 - Die Richtigkeit meiner Angaben versichere ich hiermit an Eides statt. (Unterschrift) Glaubhaftmachung Nicht vergessen! Vor der Anwendung eines Rechtsmittels - wie z. B. einer einstweiligen Anordnung - sollten die Hilfesuchenden nicht zurückschrecken, wenn anders eine bestehende Notlage nicht abgewendet werden kann. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Sollte sich auch das Gericht zu lange Zeit nehmen, kann eine freundliche telefonische Nachfrage Wunder wirken! Vor dem Beschluss kann der Richter einen sogenannten Erörterungstermin anberaumen. 3.) Aufschiebende Wirkung Wenn sich ein Betroffener bspw. gegen eine Sanktion wehrt, hat er ein Interesse daran, dass seine Leistung bis zur Entscheidung über den Widerspruch und ggf. die Klage ungekürzt weitergeleistet wird. So war die Situation zu BSHG-Zeiten. Bisher bewirkten Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen ablehnenden Bescheid des Sozialhilfeträgers die sogenannte aufschiebende Wirkung. Das bedeutete, dass der Sozialleistungsträger zunächst nicht die in dem Bescheid gesetzte Rechtsfolge - also bspw. die Kürzung - umsetzen durfte. Der Betroffene hatte also bis zu der Entscheidung über den Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage eine Verschnaufpause. Das SGB II sieht eine Änderung vor: 39 SGB II hebt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt - die Sanktion - auf, der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet oder den Übergang eines Anspruchs bewirkt. Dagegen kann man sich wehren: Dies muss ausdrücklich bei der Behörde beantragt werden ( 86 a Abs. 3 SGG). Beispiel für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs: Absender, Ort, Datum An die ARGE/Sozialamt siehe Briefkopf des Bescheides Betr. Ihr Bescheid vom... Az.:... Mein Widerspruch vom... Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Dieser Antrag kann auch mit dem Widerspruchsbescheid verbunden werden. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich den die Anordnung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs

7 - 7 - gegen den Bescheid der ARGE /Sozialamt... vom... Begründung: Am... haben Sie gegen mich eine Sanktion ausgesprochen. Dagegen habe ich am... Widerspruch eingelegt. Bei der Sanktion haben Sie nicht berücksichtigt, dass ich mit meiner dreijährigen Tochter in Bedarfsgemeinschaft lebe. Durch die Kürzung wird auch sie belastet. (Unterschrift) An dieser Stelle können Sie auch die Widerspruchsbegründung darlegen, d.h. aus welchen Gründen die Entscheidung aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist. Nicht vergessen! Kommt die Behörde dem Antrag nicht nach, kann auch gerichtlich dagegen vorgegangen werden ( 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG). Voraussetzung ist, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen oder aber für den Betroffenen durch die Vollziehung erhebliche Nachteile entstehen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut gemacht werden können. Der Antragsteller muss insoweit konkrete Angaben machen. Gerade wenn es um das Existenzminimum geht, dürfte von diesen erheblichen Nachteilen auszugehen sein. Dieser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung verbunden werden. Besonderheit: Rückforderung Bei Anfechtung einer in der Vergangenheit erfolgten Rückforderung gelten Besonderheiten:. Bereits erfolgte Zahlungen seien dem Empfänger danach vorerst zu belassen. (Hauck/Noftz, SGB II, Kommentar, 2004, 39, Rn. 10 m.w.n.) Dies ergibt sich schon daraus, dass es sich nicht um Leistungen der Grundsicherung handelt, sondern um die Rückleistung. (Conradis in LPK-SGB II, 2004, 39, Rn. 7) Eine Aufrechnung ist erst dann möglich, wenn ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Rückforderungsbescheid vorliegt. (Conradis in LPK-SGB II, 2004, 43, Rn. 8) Daher kann bis zur Entscheidung über den Widerspruch Ihrer Klientin nicht aufgerechnet werden. 4.) Untätigkeitsklage Wird über einen Antrag auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung oder über einen eingelegten Widerspruch nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden und bestehen auch keine sachlichen Gründe dafür, warum das Verfahren so lange dauert, so kann eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, 88 SGG. Ein sachlicher Grund für die zögerliche Behandlung kann z. B. ein noch ausstehendes ärztliches Gutachten sein, nicht jedoch die Urlaubszeit bei der Behörde, die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin oder sonst fehlende Sachbearbeiter. Häufig reicht es schon aus - Erfahrungen belegen dies -, den Behörden kurz vor Ablauf der Frist schriftlich mitzuteilen, dass man innerhalb einer Frist von maximal 10 bis 14 Tagen eine Entscheidung über den Antrag bzw. Widerspruch erwartet. Andernfalls kann man mit der Erhebung

8 - 8 - einer Untätigkeitsklage (Begriff unbedingt verwenden!) drohen. Man wundert sich dann immer wieder, wie schnell auf einmal Entscheidungen getroffen werden können. Da mit der Untätigkeitsklage nach dem Sozialgerichtsgesetz allerdings nur erreicht werden kann, dass eine aber nicht welche Entscheidung getroffen wird, sollte genau geprüft werden, ob diese den Klienten tatsächlich weiterhilft. Da durch die Untätigkeitsklage weitere Verzögerungen eintreten können, wird oftmals ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung erfolgversprechender sein. Mit freundlichen Grüßen i.a. Birgit Scheibe Rechtsanwältin

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