Stenografischer Bericht öffentliche Anhörung

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1 19. Wahlperiode Stenografischer Bericht öffentliche Anhörung 41. Sitzung des Innenausschusses 12. November 2015, 12:30 bis 13:45 Uhr Anwesend: Vorsitzender Abg. Horst Klee (CDU) CDU Abg. Alexander Bauer Abg. Holger Bellino Abg. Christian Heinz Abg. Hans-Jürgen Irmer Abg. Heiko Kasseckert Abg. Irmgard Klaff-Isselmann Abg. Markus Meysner Abg. Astrid Wallmann SPD Abg. Tobias Eckert Abg. Nancy Faeser Abg. Dieter Franz Abg. Lisa Gnadl Abg. Karin Hartmann Abg. Rüdiger Holschuh Abg. Günter Rudolph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Jürgen Frömmrich Abg. Eva Goldbach Abg. Daniel May Abg. Mathias Wagner (Taunus) DIE LINKE Abg. Hermann Schaus FDP Abg. Wolfgang Greilich Abg. René Rock

2 Li/mm 2 INA/19/ Fraktionsassistentinnen und Fraktionsassistenten: Johannes Keßner Lisa Ensinger Marko Gvero Jascha Hausmann (Fraktion der CDU) (Fraktion der SPD) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Fraktion der FDP) Landesregierung, Rechnungshof, Datenschutz, Landtagskanzlei:

3 Li/mm 3 INA/19/ Anzuhörende: Institution Name Teilnahme Prof. em. Dr. Ulrich Battis Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Hessischer Landkreistag Tim Ruder, Referatsleiter teilgenommen Hessischer Städte- und Gemeindebund Hessischer Städtetag Hessischer Datenschutzbeauftragter Stephan Gieseler Gesch.führender Direktor Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch Hessischer Rechnungshof Dr. Cuny, Vizepräsident teilgenommen BSBD Hessen Landesverband der Justizvollzugsbediensteten Deutscher Juristinnenbund e. V. Landesverband Hessen Deutscher Richterbund Landesverband Hessen Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Landesverband Hessen Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund Landesverband Hessen Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Hessen Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb), Hessen e. V. Birgit Kannegießer Vorsitzende Ralf Jörz stv. Vorsitzender Peter Smolka Peter Wittig Geschäftsf. Landesvorstand Sven Kalowsky, 2. stellv. Bundesvorsitzender Sven Janneck Frau Wiegand-Fleischhacker teilgenommen teilgenommen teilgenommen teilgenommen teilgenommen teilgenommen DGB Bezirk Hessen-Thüringen Eric Baumann teilgenommen ver.di Bezirk Frankfurt und Region Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),Landesverband Hessen IG Bauen-Agrar-Umwelt Regionalbüro Hessen BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft Landesverband Hessen Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Eric Baumann Rainer lach Annekathrin Milde Rebecca Liebig Rüdiger Bröhling Dr. Detmar Lehmann, Vorsitzender Christof Weier, Stellv. Vorsitzender Michael Volz Landesvorsitzender teilgenommen teilgenommen teilgenommen teilgenommen

4 Li/mm 4 INA/19/ Bund der Steuerzahler Hessen e. V. Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V., Landesverband Hessen Hartmannbund Landesverband Hessen Joachim Papendick Vorsitzender Dr. Lothar Born Stellv. Landesvorsitzender Landesärztekammer Hessen Landeszahnärztekammer Hessen Marburger Bund Landesverband Hessen VLK-Hessen e. V. Andreas Wagner Geschäftsführer teilgenommen Protokollierung: Frau Schmieder

5 Schm 5 INA/19/ Vorsitzender: Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie mit halbstündiger Verspätung die vorausgehende Anhörung hat so lange gedauert; dafür bitte ich um Entschuldigung zur 41. Sitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtags. Ich rufe auf Öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (DRÄndG) Drucks. 19/2409 neu hierzu: Stellungnahmen der Anzuhörenden Ausschussvorlage/INA/19/26 (Teil 1 verteilt am , Teil 2 am ) Ich rufe zunächst den Hessischen Landkreistag auf. Bitte schön, Herr Ruder. Herr Ruder: Ich danke für die Gelegenheit, hier Stellung für die hessischen Landkreise nehmen zu können. Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, wir sind im Wesentlichen mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Insbesondere trifft unsere volle Zustimmung die Anhebung der Eingangsämter für Ärzte und Zahnärzte von A13 auf A14. Wir teilen die Hoffnung der antragstellenden Landesregierung, dass wir damit zumindest etwas besser aufgestellt sind, was die Gewinnung geeigneter Fachkräfte angeht. Das ist in Zeiten des demografischen Wandels in der Tat eine besondere Herausforderung. Da ist eine höhere Besoldungsgruppe sicher erfolgversprechend. Allein diesen Hinweis haben einige von Ihnen schon in anderen Gremien von uns gehört, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Sie darauf hinzuweisen, dass wir im Rahmen der ministeriellen Anhörung zwar Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, dies aber wie leider in letzter Zeit sehr häufig unter starker Verkürzung der uns nach dem Beteiligungsgesetz zustehenden Anhörungsfristen gelaufen ist. Es waren bei Weitem weniger als die uns zustehenden zwei Monate. Die lagen dann dafür zur Kompensation das ist jetzt ironisch gemeint im Wesentlichen in den Sommerferien. Das möchte ich einfach noch mal erwähnen. Es ist für einen Spitzenverband besonders schwierig, ein Meinungsbild zu einer doch so wichtigen Frage in einer solch kurzen Zeit herbeizuführen, und dann noch in den Ferien. Das wird einem solchen Anhörungsverfahren nicht gerecht. Sie wollen doch eine Verbandsmeinung hören, die ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dessen ungeachtet ist der von mir erwähnte Abschnitt im Besoldungsgesetz, also die Anhebung von A13 auf A14, eine Forderung des Verbandes, und sie wird von uns deswegen unterstützt. Weitere Anmerkungen zum Gesetzentwurf halten wir nicht für erforderlich.

6 Schm 6 INA/19/ Herr Dr. Cuny: Die Stellungnahme des Rechnungshofs konzentriert sich auf die geplanten Änderungen bei den Zuführungen zur Versorgungsrücklage. Die Festschreibung der jährlichen Zuführungsbeträge bei der sogenannten Kanther-Rücklage und der sogenannten Schily-Rücklage und auch die Zuführungsbeträge bei den Hochschulen und Universitätsklinika gehen aus Sicht des Rechnungshofs in Ordnung. Bei den Erstattungen von Versorgungszuschlägen für beurlaubte Beamtinnen und Beamte halten wir die Pauschalierung also die Festschreibung auf 1 Million allerdings nicht für sinnvoll. Hier sollte die tatsächlich vereinnahmte Erstattungssumme der Rücklage zugeführt werden. Bezüglich der freiwilligen Versorgungsrücklage bleibt der Rechnungshof bei seiner wiederholt geäußerten ablehnenden Haltung zu kreditfinanzierten Rücklagen im Landeshaushalt. Die Ablehnung kreditfinanzierter Rücklagen basiert auf grundsätzlichen Rücklagen. So viel an dieser Stelle als Ergänzung zu unserer schriftlichen Stellungnahme. Frau Kannegießer: Herr Abgeordneter Klee, Herr Staatssekretär! Der BSBD Hessen dankt für die Einladung. Wir folgen ihr selbstverständlich gerne als die Fachgewerkschaft für den Justizvollzug in Hessen, einfach deshalb, weil es uns immer wichtig ist, jede Gelegenheit zu nutzen, Ihnen Rückmeldung zu geben, was gegenwärtig die Kollegenschaft bewegt. Auch diese Gelegenheit wollen wir nutzen, selbst wenn wir um ehrlich zu sein fürchten, Ihre Antworten bereits zu kennen Stichworte: Nachhaltigkeit und Schuldenbremse. Nichtsdestotrotz reden wir und tragen vor. In der Auseinandersetzung mit dem Änderungsgesetz bleiben auf der Positivseite in erster Position die Korrekturen zur Überleitung des Besoldungsrechts vom 1. März Das hat zu viel Unmut an der Basis geführt, dahin gehend wir haben es vorgerechnet und auch weitergegeben; das haben auch die DGB-Gewerkschaften weitergegeben, dass einige Beschäftigte durch die Überleitung der Besoldung ein bis zu fünfstelliges Minus vorrechnen konnten, das sie dadurch ereilt hat, dass die ehemals zwölfstufige Besoldung jetzt nur noch achtstufig ist. Dass Sie jetzt Korrekturen vornehmen, begrüßen wir. Aus der Wahrnehmung der Kolleginnen und Kollegen hat es jedoch sehr lange gedauert, zumal im laufenden Jahr noch die Nullrunde hinzukam und sie jetzt im Oktober dieses Jahres überraschend der Brief von der Beihilfestelle einholte. Wir hoffen, dass die Betroffenen nun schnellstmöglich informiert werden über das, was sie an positiver Entwicklung erreichen wird. Gleichfalls begrüßen wir, dass die Absenkung bei Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte künftig wegfällt, also die Zuführung zu den Rücklagen auf dem Niveau von 2014 festgeschrieben wird. Aber auch hier und jetzt richtet sich der Appell an Sie: Überdenken Sie bitte Ihre Haltung zum Thema Nullrunde 2015 in Hessen. Möchten Sie, dass sich in der Kollegenschaft, in Ihrer Mitarbeiterschaft, tatsächlich eins solche Demotivation breitmacht? Da kann ich diesen Termin hier dazu nutzen, Sie zu warnen: Das Ganze kostet die Kollegenschaft unendlich Motivation und Mühe; dazu kommt die Aufgabenbündelung, jetzt noch die großen Herausforderungen, vor die sie gestellt ist. Alle Ressorts liefern Personal

7 Schm 7 INA/19/ zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik. Wir alle sind zusätzlich belastet. Wenn jetzt Ihre Rückmeldung kommt: Nein, wir bleiben bei der Nullrunde, ja, wir bleiben bei der Reduzierung der Beihilfeleistungen, und ja, wir möchten weiterhin den Stellenabbau, dann werden Sie die einschlägige Rückmeldung erfahren, weil das, was umzusetzen ist, sich so nicht umsetzen lassen wird. (Zuruf: Das ist doch heute gar nicht Thema!) Auch wenn Sie feststellen sollten, mit dem jetzigen Änderungsgesetz sei faktisch die Dienstrechtsmodernisierung im Wesentlichen abgeschlossen, bleibt von unserer Seite als Bund der Strafvollzugsbediensteten Hessen zu sagen: Nein, sie kann noch gar nicht abgeschlossen sein, weil eine Vorschrift markant fehlt, nämlich eine hessische Erschwerniszulagenverordnung. Das haben im Übrigen alle Gewerkschaften in ihren Stellungnahmen hier eingebracht, die Kolleginnen und Kollegen in Wechselschicht und Schichtdienst vertreten. Das sind diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die 24 Stunden arbeiten, sieben Tage, und alle Nächte hinzu, die an Feiertagen Dienst leisten, und die schlussendlich dafür sorgen, dass wir hier in Hessen sicher und gut versorgt sind. Die Zulagen, die aktuell gezahlt werden, befinden sich auf dem Niveau von Wir schreiben derzeit das Jahr 2015, und es ist allemal geboten, auch im Land Hessen dem Trend im Bund zu folgen, der, glaube ich, jetzt zum zweiten Male erhöht hat. Jetzt gilt es, auch für Hessen endlich die Erschwerniszulage spürbar zu steigern. Für uns als Vollzug gilt darüber hinaus das ist uns als Fachgewerkschaft ein großes Anliegen, dass Sie sich doch bitte auch mit unserer sogenannten Gitterzulage bzw. der Vollzugszulage befassen. Das ist eine Anregung im Hinblick auf den Anhang zum Hessischen Besoldungsgesetz. Unsere Vollzugszulage liegt bei ca. 95. Wir fordern seit Langem die Anpassung an das Niveau der Polizeidienstzulage. Warum tun wir das? Das ergibt sich aus der Definition, die der Polizeidienstzulage zugrunde liegt, nämlich insbesondere in schwierigen Situationen unter psychischer und physischer Belastung schnell und verantwortlich möglicherweise einschneidende Maßnahmen treffen zu müssen. Das ist in den hessischen Vollzugsanstalten selbstverständlich jeden Tag geboten, und die Kollege sind jeden Tag dahin gehend gefordert. Deshalb mein wiederholter Appell hier und heute: Bitte passen Sie die Vollzugszulage wie in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin schon passiert von 95 auf 131 an. Abschließend noch ein Zitat von Herrn Bosch, Firmengründer der bekannten Marke, der gesagt hat: Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle. Das gilt auch für die Arbeit des öffentlichen Dienstes in Hessen. Herr Jörz: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme das Sechste Gesetz zur Änderung dienstlicher Vorschriften gelobt und hat relativ wenig zu äußern gehabt. Ergänzend möchte ich mitteilen, dass wir es sehr begrüßen, dass eine Korrektur zum Stufenanstieg in den Erfahrungszeiten erfolgt ist. Es war höchste Zeit dafür. Gleichwohl un-

8 Schm 8 INA/19/ terstützen wir die vielen Widersprüche unserer Kolleginnen und Kollegen, die darüber klagen, dass seit Inkraftsetzen des allgemeinen Gleichheitsgesetzes eine gewisse Altersdiskriminierung vorherrschte. Die Kolleginnen und Kollegen hoffen, dass noch eine Ausgleichszahlung für diese Zeit erfolgt. Des Weiteren möchte ich folgenden Punkt ansprechen: Die Einstufung in die sogenannten Erfahrungsstufen wird von uns sehr kritisch gesehen. Wir haben die Vorgabe, dass gerade Direkteinsteiger in den Kriminaldienst nach ihrer Ausbildung den Dienststellen zugeteilt werden; sie werden dann regelmäßig in die erste Erfahrungsstufe eingruppiert. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Aktuell haben wir einen Boeing-Piloten der Swissair eingestellt. Er ist jetzt 32 Jahre und wird 35 Jahren fertig werden. Dann wird er einer Dienststelle zugeordnet und erhält die Erfahrungsstufe 1, weil seine Vorwendung nicht anerkannt wird. Wir bitten darum, eine Öffnungsklausel in die Gesetzgebung einzufügen, sodass wir für diesen Mann, wenn er in den Flugdienst der hessischen Polizei eintreten möchte, seine Vorverwendung anerkennen können. Dies wäre nach der jetzigen Gesetzgebung nicht möglich. Gerade Lebensältere mit Vorverwendungen sollten diese bei einer nachträglichen Verwendung anerkannt bekommen. Wir haben schon damals im Zusammenhang mit der Polizeidienstzulage ausgeführt: Wie kann es sein, dass gerade lebensältere Beamtinnen und Beamtinnen, die Vorverwendungen aufzuweisen haben, in eine höhere Erfahrungsstufe eingruppiert werden und trotzdem nur die Halbierung der Polizeidienstzulage erhalten? Die Kolleginnen und Kollegen sind direkt in Fachkommissariaten eingesetzt. Wie ist es dann zu vereinbaren, dass sie in eine höhere Erfahrungsstufe eingruppiert werden und dann die ersten zwei Jahre nur die Hälfte der Polizeizulage gezahlt bekommen? Ich bitte Sie, auch darüber noch einmal nachzudenken. Ein zweiter Punkt, zu dem ich mich äußern möchte, ist die Änderung in der Erschwerniszulagenverordnung. Wir sind hochzufrieden, dass eine OPE-Zulage gewährt wird. Die operativen Einheiten der Polizei sind Tag und Nacht im Einsatz, um das Kriminalitätslagebild operativ wahrzunehmen, die Auswertung zu Tageswohnungseinbrüchen vorzunehmen und rund um die Uhr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, um so hoffentlich die Fallzahlen bei den Einbrüchen zurückzudrängen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird das hoffen wir jedenfalls nicht das letzte Gesetz für eine Dienstrechtsmodernisierung sein. Wir gehen davon aus, dass hier eine Fortschreibung erfolgt, zumal ursprünglich die Personenfahndungseinheiten diese operativen Aufgaben vollzogen haben und erst später die OPE gegründet worden sind. Das war es so weit. Herr Smolka: Sehr geehrter Herr Vorsitzender Klee! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte auf die schriftliche Äußerung des Deutschen Beamtenbundes verweisen, die wir uneingeschränkt teilen. Insbesondere für die Polizei möchte ich anerkennen, dass die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen ein gutes Signal an die Kollegen ist, die tagtäglich im Einzeldienst draußen ihren Kopf hinhalten und dann möglicherweise vor dem Problem stehen, dass sie zwar einen Schaden haben, ihn aber nicht ersetzt bekommen. Insofern ist das ein positives Zeichen.

9 Schm 9 INA/19/ Ein weiteres positives Zeichen sehen wir in der Erschwerniszulage für die OPE. Da möchte ich noch etwas zu dem ergänzen, was der Kollege vom BDK gesagt hat. Ich bin in der Funktion, dass ich mehr oder weniger tagtäglich diese Kollegen außerhalb der eigentlich vorher geplanten Dienste einsetzen muss, weil es ziemlich viele Ad-hoc-Klagen gibt, die zum Teil gar nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Kollegen arbeiten teilweise extrem lange, sie arbeiten zu Zeiten, die für normale Menschen kaum vorstellbar sind. Die wenigen Pausen, die dazwischen liegen, sind gesundheitlich kaum noch zu verantworten. Insofern war dieses Zeichen wirklich überfällig. Es wird von uns jedenfalls sehr begrüßt. Ich möchte noch einmal aufgreifen, was die Justiz zum Thema Dienst zu ungünstigen Zeiten gesagt hat, um den Abgeordneten einen entsprechenden Eindruck zu vermitteln: Die Atmosphäre und die Lage insbesondere im schutzpolizeilichen Einzeldienst bei der Polizei ist sehr prekär. Die Kollegen sind in hohem Maße enttäuscht. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass andere Bundesländer, die in den Länderfinanzausgleich fallen und letztlich von Hessen bezahlt werden, solche Privilegien erfahren, dann stößt das hier in der Basis auf völliges Unverständnis. Insofern hoffe ich, dass sich da noch etwas tut. Herr Wittig: Sehr geehrter Herr Klee! Lieber Herr Staatssekretär Koch! Meine Damen und Herren, die GdP bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit, in Ergänzung zu unserer schriftlichen Stellungnahme noch einige Dinge einbringen zu können. Bevor ich zu den positiven Darstellungen komme, lassen Sie mich einige kritische Bemerkungen machen: In der grundlegenden Ausrichtung des Gesetzentwurfs ist zu kritisieren, dass von einer im Wesentlichen abgeschlossenen Dienstrechtsmodernisierung in Hessen gesprochen wird. Diese Auffassung teilen wir bei Weitem nicht. Insbesondere die Erfahrungen, die wir nach dem mit der starken Kritik an der Überleitung in die Erfahrungsstufen gemacht haben, haben gezeigt, dass man hier nicht von einem Abschluss der Dienstrechtsmodernisierung sprechen kann. Die gilt vor allem angesichts der höchsten Wochenarbeitszeit in Deutschland, der mangelhaften Zulagenverordnung, der Nullrunde, der Beihilfeeinschränkungen, der Besoldungsdiktate und auch der Mangelverwaltung im Personalbereich, insbesondere im Vollzugs-, aber auch im Tarifbereich der Polizei. Es finden sich einige Änderungsentwürfe und Artikel, die im Wesentlichen die Polizistinnen und Polizisten und Tarifbeschäftigten in Hessen betreffen. Deswegen komme ich nun ergänzend zu bestimmten Artikeln: Ich möchte beginnen mit 21 HBG Hessisches Beamtengesetz; das betrifft Beförderungen. Die neu vorgesehene Verfahrensweise spiegelt die Möglichkeit wider, dass eine Beförderung innerhalb der Probezeit auch vor Ablauf eines Jahres nach Ende der Probezeit ohne Beteiligung der LBK stattfinden kann. Diese Delegation in der Befugnis ist sicher positiv zu bewerten. Ich bitte aber, den Hinweis aufzunehmen, dass auch die Hessische Laufbahnverordnung entsprechend geändert werden muss, sonst entfaltet das Ganze keine Wirkung. Ich möchte noch zu einem Bereich kommen, der hier auch schon angeklungen ist. Das ist zwar nicht Teil des Gesetzentwurfs, muss aber aus unserer Sicht dringend Teil davon werden, nämlich die 61 und 107 des Hessischen Beamtengesetzes; da geht es um Mehrarbeit, Überstunden usw. im Polizeibereich. Ich unterstelle, dass die gesetzlichen

10 Schm 10 INA/19/ Vorgaben allseits bekannt sind, wie eine Vergütung von Mehrarbeit, wie immer sie auch ausschaut, gesetzlich vorgegeben ist, dass sie nämlich zuerst in Freizeit abzugelten ist und dass die Stunden gealtert sein müssen, bevor sie überhaupt einer finanziellen Auszahlung zugeführt werden können. Wo möchte ich aber hin, bevor ich zum Kern dieser fehlenden Grundlage komme? Der Aufwand, der zur Ermittlung von Mehrarbeit führt, ist einfach nur eine Katastrophe; ich nenne es bewusst so. Solange wir im Polizeibereich nicht vergleichbar mit anderen Bereichen von sogenannten messbaren und nicht messbaren Stunden sprechen, beschäftigen wir nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Verwaltung mit einem immensen Aufwand, überhaupt festzustellen: Was sind denn eigentlich Überstunden? Es gibt unterschiedliche Formen von Überstunden, und wir möchten gerne in einer neuen Mehrdienstverordnung geregelt haben, dass wir keinen Unterschied mehr machen müssen, ob eine Mehrarbeitsstunde bei der Polizei von einem Gerichtstermin, von einer Fortbildung, vom Dienstsport herrührt oder einfach von einer Verlängerung, die darauf zurückzuführen ist, dass man am Abend noch eine Anzeige aufnehmen muss oder dass eine Unfallaufnahme länger gedauert hat. Eine Lösung könnte darin bestehen, dass man eine neue Verordnung schafft, die möglicherweise den Inhalt hat, dass jede über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete, angeordnete oder genehmigte Arbeitszeit von Polizeivollzugsbeamten Mehrdienst ist. Für diesen Mehrdienst kann eine finanzielle Vergütung nach dem Hessischen Besoldungsgesetz in der neuen Fassung gewährt werden. Näheres würde eine Rechtsverordnung des Ministers bedeuten. In der formellen Folge hierzu braucht dieser natürlich auch eine Ermächtigungsgrundlage. In dieser Folge müsste 107 des Hessischen Beamtengesetzes erweitert werden, und zwar dahin gehend, dass der Minister eine Mehrdienstvergütung für die Polizei erlassen kann. So viel zu diesem Thema. Ich möchte jetzt noch etwas zum Bereich 73 Beamtengesetz, Nebentätigkeiten, sagen. Da erschließt sich für uns nicht der Hintergrund, warum man jetzt weg will von der Fünftelung der regelmäßigen Arbeitszeit. Wir alle wissen, dass wir Wochenarbeitszeiten von 42 bzw. 41 Stunden haben. Davon ein Fünftel ist in der Berechnung derzeit die Grundlage. Nun möchte man auf eine Pauschale von acht Stunden; das heißt, die Begrifflichkeit soll auf acht Stunden geändert werden. Das verstehen wir nicht. Die Begründung im Gesetzentwurf besagt, dass es anderenfalls zu fehlerhaften Ermessensinterpretationen komme. Wie das Ganze angewendet werden soll, erschließt sich uns nicht. Es ist nicht klar, warum jetzt eine starre Grenze von acht Stunden eingeführt werden soll. Zu bedenken geben wir auch, wie dann in der Folge falls es so käme mit bereits genehmigten und angezeigten Nebentätigkeiten umgegangen wird. Dann wird man das neu prüfen müssen. Wenn man an eine Schnittstelle von 12 oder 24 Minuten kommt allein das ist schon verrückt genug, oder wenn es so bleibt, müsste zumindest eine Übergangsregelung geschaffen werden. Zu 81a Beamtengesetz neu, Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen. Hier begrüßen wir es ausdrücklich, dass in Ergänzung des Paketes 1 so nenne ich es einmal von vor wenigen Jahren die Gewährung von Rechtsschutz für Landesbedienstete insbesondere auf die Einforderung und Eintreibung von Schmerzensgeldansprü-

11 Schm 11 INA/19/ chen erweitert wurde. Das heißt, der Landesbedienstete kann seinen Dienstherrn in Anspruch nehmen, wenn es um die Erlangung eines Schmerzensgeldanspruchs, also eines Titels, geht. Das Paket 2, das jetzt in der Folge kommt, ist äußerst positiv zu bewerten. Ich habe da nur zwei kritische Anmerkungen, mit der Bitte, hierüber noch einmal in die Diskussion einzutreten: In der Legaldefinition der neuen Normen geht man auf einen Mindestanspruch so nenne ich ihn mal von 500 zurück. Das Ganze passiert sowieso nur auf Antrag, aber mit der Mindestforderung für einen Titel in Höhe von 500. Da darf ich Ihnen berichten, dass ich seit vielen Jahren für die GdP verantwortlich in der Rechtsschutzkommission tätig bin und zahlenmäßig in der statistischen Auswertung insbesondere darauf hinweisen möchte, dass wir viele Fälle haben, bei denen eine Rechtsprechung unterhalb der 500 erfolgt. Von daher regen wir an, auf die Regelung in Schleswig-Holstein dort wurde es auch geändert zurückzukommen; denn dort hat man die Unbilligkeitsgrenze auf 250 festgesetzt. Zur Erfolglosigkeit der Vollstreckung. Hier würden wir in der Definition das Erfordernis einfordern; es muss klar herausgestellt werden, dass es einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegeben haben muss. Wenn hier von erfolglosen Vollstreckungsversuchen die Rede ist, dann wissen wir aber auch: Wenn jemand 30 Jahre lang einen Titel in der Tasche hat und muss dann noch erfolglos vollstrecken, dann konterkariert das eigentlich dieses Gesetz, wenn nicht klar definiert wird, dass ein erfolgloser Vollstreckungsversuch erforderlich ist. Zu Artikel 6, Gesetz zur Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Besoldung. Das wurde eben schon angesprochen: Hessen hat seit Beginn des Föderalismus keine Möglichkeit ergriffen, davon Gebrauch zu machen, eine eigene hessische Erschwerniszulagenverordnung einzuführen. Das ist dringend überfällig. Dies bedarf Anpassungen. Ich möchte Ihnen einen zentralen Punkt anführen, warum es Anpassungen bedarf. Zum Thema Dienst zu ungünstigen Zeiten haben vorhin schon meine Vorredner Position bezogen. Ich möchte auf die Bundestagsdrucksache vom 4. November 2015 verweisen das ist die Bundestagsdrucksache 18/6583, und zwar auf die Seiten 12 und 13. Dort findet sich die Beschlussempfehlung des Bundestags- Innenausschusses zum Bereich Erhöhung der Zulagen, genau: Dienst zu ungünstigen Zulagen. Das ist aber ein zentraler Punkt. Ich darf noch zwei Sätze verlesen, die die Berichterstatter an die Bundesregierung weitergegeben haben: In 4 werden die Zulagenbeträge um rund 50 Prozent angehoben. Der Dienst an Wochenenden, an Feiertagen und während der Nachtstunden betrifft aktuell insbesondere Besoldungsempfänger, die im Zusammenhang mit der stark gestiegenen Zahl von Asylbewerbern und Schutzsuchenden eingesetzt sind. Die Anhebung der Stundensätze trägt diesem besonderen Einsatz Rechnung. Jetzt möchte ich Ihnen auch noch sagen, was der Innenausschuss empfiehlt, nämlich die Anhebung der Sätze von 3,27 auf 4,90, von 0,77 auf 1,15 und von 1,54 auf Wir bitten inständig, sich dieser Bundestagsdrucksache anzunehmen und sich den Empfehlungen des Bundestags-Innenausschusses im Hinblick auf eine deutliche Erhöhung der Zulagen nach Möglichkeit anzuschließen.

12 Schm 12 INA/19/ Abg. Günter Rudolph: Herr Wittig, ich habe eine Frage zur Schmerzensgeldregelung. Sie haben die Absenkung des Betrags auf 250 thematisiert. Haben Sie Erfahrungswerte, über wie viele Fälle wir in der Praxis reden? Auch ein Fall ist ein Fall, den man lösen müsste. Dann habe ich noch die Frage an Sie, Herr Wittig weil das bei Frau Kannegießer und anderen vorkam : Was meinen Sie als GdP zum Stichwort: Erhöhung der DuZ? Das ist ja seit Jahren eine Forderung von Ihnen, die nicht umgesetzt wurde. Wie wird das bei den Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen? Gibt es im Strafvollzug eine andere Wahrnehmung als bei Ihnen, gerade im Polizeivollzug, bei den Kolleginnen und Kollegen, die im Schicht- und Wechseldienst arbeiten? Wenn Sie dazu bitte noch eine Einschätzung geben könnten? Abg. Hermann Schaus: Ich habe eine Frage an alle bisher Vortragenden. Mich interessiert Folgendes: Hier ist die Zuführung zur Versorgungsrücklage angesprochen worden und der Verzicht auf 0,2 %, jetzt Abzug, aber zugleich sozusagen die Festschreibung. Wie bewerten Sie denn diese Festschreibung mit Perspektive auf die kommenden Jahre im Hinblick auf die Besoldungsrückstellung und die daraus resultierenden Veränderungen? Dann wollte ich Sie noch bitten, zu dem, was von Herrn Wittig eben angesprochen wurde, noch mal Stellung zu nehmen. Wie ist denn aus Ihrer Sicht dieses Dienstrechtsreförmchen im Lichte des Gesamtkomplexes also Arbeitszeitregelung und vieles andere zu bewerten? Was erwarten Sie eigentlich von der Landesregierung an Reformen angesichts einer nicht abgeschlossenen so haben Sie es gesagt, Herr Wittig Dienstrechtsreform? Vorsitzender: Nur dass es klar ist: Wir machen jetzt natürlich keine Diskussion unter den Anzuhörenden über das vom Vorredner Gesagte. Das geht gar nicht. (Abg. Hermann Schaus: Soll ich es anders formulieren?) Nein, Sie sollen es so lassen, wie es ist. Ich habe es ja verstanden. Herr Wittig: Herr Klee, ich unterstütze das, was Sie sagen; ansonsten müssten Sie mir zwei Stunden Zeit geben. Die bringe ich zwar mit, aber ich glaube, es gibt hier auch noch die eine oder andere Folgeveranstaltung. Von daher versuche ich es in aller Kürze. Herr Rudolph, sehen Sie es mir nach: Zahlen darf ich natürlich nicht berichten; das sind Interna. Ich weiß aber, was Sie meinen und wohin Sie möchten. Deshalb kann ich Ihnen insofern etwas dazu sagen. Man muss wissen, dass die Durchsetzung und insbesondere die Erlangung von Titeln von Polizeibeamten vor Gericht recht schwierig ist, weil sich da die Amtsgerichte sehr schwer tun. Dann wird darauf verwiesen, dass das nicht die Aufgabe der Amtsgerichte sei, oder es wird, wenn ein Adhäsionsverfahren vor Gericht angenommen wird und das ist die Erfahrung, die ich Ihnen in ganz vielen Fällen schildern kann, dann ein Schmerzensgeldtitel unterhalb der geltenden Rechtsprechung ausgesprochen. Da sind wir in vielen Fällen unter den besagten 500. Ich habe jetzt gehört, dass wohl für diese Phase im Haushalt hinterlegt sein sollen weiß ich aber nicht, das ist unbestätigt. Wenn man das herunterbricht auf 250,

13 Schm 13 INA/19/ wird das vielleicht keine mehr ausmachen. Wir wissen nicht, wie sich das Ganze entwickelt. Wir sollten aber schon wissen, dass gängige Rechtsdatenbanken Hacks/Ring/Böhm, ADAC zu Rate gezogen werden und dass das, was dort vorgeschlagen wird, von den Gerichten sehr oft unterschritten wird, weil Polizeibeamte das hören wir oft genug sich mehr gefallen lassen müssen als normale Bürger. Das wollen wir nicht! Hier ist Gleichbehandlung angesagt. Zum Stichwort DuZ kann ich Ihnen eine klare Sicht aus der Polizeibrille heraus geben. Das können Sie keinem Beschäftigten im Nachtdienst mehr erklären. Ich rede jetzt nicht von Sonntag, Weihnachten usw.; das blenden wir mal aus; sondern gehen Sie einfach mal von einem normalen Nachtdienst unter der Woche aus. Da ist zwischen 20 Uhr und 6 Uhr die Zeit zulagenfähig, und dann bekommen Sie derzeit 1,28. Das ist der Stand von ich sage es ganz deutlich Für die 12, die der Polizist aus dem Nachtdienst bekommt, kann er sich noch nicht mal ein Essen und was Gescheites zu Trinken kaufen. Und dann erklären Sie das dem Kollegen mal! Das spiegelt, glaube ich, die Stimmung vor Ort ziemlich gut wider. Zu Herrn Schaus. Ich will es kurz machen. Was würden wir aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei zum Dienst zu ungünstigen Zeiten sagen? Wir brauchen im Vollzug dringend Personal im Tarifbereich, wir müssen diesen Tarifabbau von 147,5 Stellen so schnell wie möglich stoppen. Ob das ein Einfrieren oder ein Auflösen ist, ist uns im Moment erst mal wurscht, um es ganz klar zu sagen. Da ist die aktuelle Flüchtlingssituation jetzt kommt sie doch ins Gespräch; das wird aber alle Ressorts, alle Bereiche betreffen, und da können wir nicht Tarifstellen abbauen und uns dann darüber beklagen, dass keine Anträge mehr bearbeitet werden. Wir suchen händeringend Leute, finden aber keine und schicken Polizisten in die Aufnahmeeinrichtungen, in die Camps, um dort die Aufgaben wahrzunehmen, die das Tarifpersonal machen sollte. Wir reden von einer eigenen Mehrarbeitsvergütung, wir reden von Hebungsprogrammen, die dringend erforderlich sind; wir reden von Beförderungsmöglichkeiten und von einer Mehrdienstverordnung; dazu habe ich eben etwas gesagt. Wir reden von einer OPE-Zulage; die habe ich vorhin nicht erwähnt. Darum sage ich es jetzt noch einmal: Das ist positiv; ein sehr wichtiges Signal, über 25 Jahre lang überfällig gewesen. Ich darf aber daran erinnern, dass es noch viele andere Bereiche gibt, die wir nicht per Gesetz regeln sollten, sondern in Form einer Erschwerniszulagenverordnung. Beispielhaft möchte ich hier nur anführen den Einsatz der Operativtechnik beim Hessischen Landeskriminalamt; das sind die sogenannten IMSI-Catcher, wenn das vielleicht jemandem etwas sagt. Dazu gehören zum Beispiel auch Verhandlungsgruppen, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen müssen. Dabei will ich es erst mal bewenden lassen. Vielleicht gibt es noch andere Stellungnahmen dazu. Herr Kalowsky: Herr Klee, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Im Namen der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft bedanken wir uns ausdrücklich für die Gelegenheit, zu dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Stellung nehmen zu dürfen.

14 Schm 14 INA/19/ Wir bedauern es sehr, dass die hessische Landesregierung ein Dienstrechtsänderungsgesetz verabschieden möchte, ohne die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu dem Tarifabschluss entsprechend anzupassen. Auch die ausbleibende Absenkung der Arbeitszeit für die hessischen Beamtinnen und Beamten enttäuscht uns. Hessen ist im Ländervergleich 2015 das einzige Bundesland ohne Besoldungserhöhung bei gleichbleibender Höchstarbeitszeit. Auch eine entsprechende Forderung nach Erhöhung der Zulagen, wie heute schon einige Male angesprochen, wurde mehrfach gefordert, blieb bislang jedoch erfolglos. Über eine hessische Erschwerniszulagenverordnung, die auch schon angesprochen wurde, ließe sich außerdem endlich Gerechtigkeit im Feuerwehrwesen abbilden. So könnten endlich Zulagen für Sonderqualifikationen eingeführt werden. Qualifikationen mit zum Teil mehrjähriger Ausbildung zum Beispiel Schiffspatente, Notfallsanitäter, Leitstellendisponent, Höhenretter etc. bleiben in der Besoldung unberücksichtigt, was zu einem großen Ungerechtigkeitsgefühl bei den Kolleginnen und Kollegen führt. Begrüßt wird hingegen, die entstandenen Nachteile durch den Systemwechsel von Dienstaltersstufen zu Erfahrungsstufen bereinigen zu wollen. Abschließend möchten wir uns noch einmal bei Ihnen für die Möglichkeit bedanken, hier Stellung nehmen zu dürfen, da es für uns als junge Fachgewerkschaft kein einfacher und fast schon ein mühseliger Weg war, endlich bei Ihnen Gehör zu finden. Frau Wiegand-Fleischhacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender Klee! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Deutsche Beamtenbund Hessen bedankt sich ausdrücklich, hier zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Stellung beziehen zu können. Eingangs sei es mir erlaubt, einige Anmerkungen zur Situation des öffentlichen Dienstes hier in Hessen zu machen. Der dbb Hessen fordert die Übertragung des Tarifergebnisses auf die hessischen Beamten und Pensionäre, und zwar inhalts- und zeitgleich. Wir lehnen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung der Nullrunde für das Jahr 2015 und der 1%igen Steigerung ab dem Jahr 2016 kategorisch ab. Wir fordern die Teilhabe an der Einkommensentwicklung. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund, dass Hessen das einzige Bundesland ist, das eine Übertragung nicht forciert. Das Land Hessen benötigt einen starken öffentlichen Dienst, und dieser muss ein attraktiver Arbeitgeber für die Beschäftigten sein, denn diese tragen eine hohe Verantwortung. Das muss sich auch in der Bezahlung niederschlagen. Gleichzeitig muss die 42-Stunden-Woche sofort und nicht, wie vorgesehen, erst im Jahr 2017 zurückgeführt werden auf die 40-Stunden-Woche. Auch lehnen wir Eingriffe in das Beihilferecht ab. Ebenso sprechen wir uns gegen die Einsparung von Stellen aus. Der öffentliche Dienst erbringt tagtäglich zahlreiche hochqualifizierte Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürgern Hessens. Dies ist uns allen durch die vielfältigen täglichen Dienstleistungen bekannt. Fakt ist, dass der Mensch, der Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, nicht wegrationalisiert werden darf; denn ein Gespräch ist etwas anderes als eine Antwort auf Knopf-

15 Schm 15 INA/19/ druck. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind die Unverzichtbaren. Ohne dieses Personal können die Dienstleistungen für die Bürger nicht erbracht werden. Auch ist in einer Regelung im Koalitionsvertrag dargestellt, dass die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit Erfahrung, Kompetenz und Bürgernähe maßgeblich das Bild der Landesverwaltung in der Öffentlichkeit prägen. Daher ist es für uns absolut erforderlich, dass die Übertragung des Ergebnisses aus dem Tarifbereich kommt; denn Qualität hat ihren Preis. Gerade auch aufgrund der aktuellen großen Herausforderungen wird deutlich, wie sich derzeit der herbeigeführte Personalmangel auswirkt, und die Politik muss hier Prioritäten setzen und für eine aufgabengerechte Personalausstattung sorgen. Personalabbau an dieser Stelle ist nicht zielführend, ebenso wenig Stellenkürzungen. Gerade mit Blick auf die Privatwirtschaft ist festzustellen, dass diese sich ziemlich aufhübscht. Der öffentliche Dienst muss jedoch konkurrenzfähig sein. Zur Schuldenbremse, die immer wieder angesprochen wird, sagen wir klar und deutlich: Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtgesellschaftlich gelöst werden muss. Zu den einzelnen Änderungen beziehen wir wie folgt Stellung: Zu Art. 2 des Hessischen Versorgungsrücklagengesetzes: Diese Regelung wird von uns begrüßt. So wird die Reduzierung des prozentualen Anstiegs um 0,2 %, diese bereits im Koalitionsvertrag formulierte Absichtserklärung, seitens des dbb Hessen positiv bewertet. Wichtig ist für uns jedoch, dass die Ausgabebeschränkung nach 3 erhalten bleibt und die vorhandene Versorgungsrücklage auch nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben der Dienstherrn verwendet werden darf und diese nicht, wie aus anderen Bundesländern bekannt, zur Haushaltskonsolidierung verwendet wird. Zum Hessischen Beamtengesetz nur eine kurze Anmerkung darüber hinaus; die Darstellungen haben wir im Detail vorgenommen. Aus unserer Sicht ist die Reduzierung der ärztlichen Untersuchung dringend geboten. Auch sollten die Kosten hierfür durch den Dienstherrn getragen werden. Die Regelung des 81a des Hessischen Beamtengesetzes, die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen, wird von uns ausdrücklich begrüßt. Zum Hessischen Besoldungsgesetz. Es ist aus unserer Sicht absolut notwendig, dass hier in 25 Abs. 2 auch die Gewerbeärzte und die Veterinärmediziner mit aufgenommen werden. Hier herrscht ebenfalls eine angespannte personelle Bewerbersituation. Diesem Aspekt sollte Rechnung getragen werden. Die Erhöhung der Eingangsbesoldung ist dringend geboten. Jedoch ist aus unserer Sicht auch die Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahngruppen vorzunehmen. Eine solche Anhebung würde den öffentlichen Dienst in seiner Konkurrenzfähigkeit wieder deutlich stärken. Zum Besoldungsgesetz haben wir eine weitere Bitte. Wir setzen uns für die Neuaufnahme der Amtsbezeichnung Finanzpräsident beim hessischen Kompetenzzentrum auch in der weiblichen Form anstelle der derzeitigen Bezeichnung ein. Auch ist es für uns dringend geboten, die höchste Leitungsfunktion dieser Mittelinstanz mit der Besoldungsgruppe B3 auszuweisen.

16 Schm 16 INA/19/ Wir setzen uns dafür ein und fordern die Anhebung der sogenannten Gitterzulage, der Vollzugszulage, darüber hinaus auch die Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten und die Erschwerniszulagen. Meine Vorredner hatten es bereits dargestellt. Beide Zulagen müssen auch wieder ruhegehaltsfähig sein. Der dbb Hessen setzt sich darüber hinaus auch dafür ein, dass alle Zulagen im Bereich der Beamtenversorgung ruhegehaltsfähig werden müssen. Zu Art. 9 des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetzes. Diese Regelung, die aufgrund der Überleitung aus dem alten in das neue Besoldungsrecht hergestellt worden ist, begrüßen wir ausdrücklich. Wir haben nur die dringende Bitte und regen an, dass die betroffenen Bediensteten nach Inkrafttreten des vorliegenden Änderungsgesetzes sehr zeitnah über die sich hieraus ergebenden Änderungen informiert werden und diese dann auch möglichst umgehend erfolgen. Positiv ist an dieser Stelle anzumerken, dass die im Rahmen des Besoldungsversorgungsüberleitungsgesetzes vorgesehene hessische Regelung eine weitaus bessere ist als die in den acht anderen vergleichbaren Bundesländern, die ebenfalls überführt haben. Zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung. Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung der Zulagen für besondere Einsätze. Allerdings gibt es auch einen Kritikpunkt: Wir wünschen uns auch eine Erschwerniszulagenverordnung. An dieser mangelt es jedoch. So weit zu diesen Punkten. Herr Baumann: Ich beginne für den DGB Bezirk Hessen-Thüringen und werde dann weitergeben an die Kollegin von ver.di. Verehrter Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Gewerkschaftsbund bedauert es ebenfalls, dass die hessische Landesregierung im Rahmen ihres nun vorgelegten Entwurfs zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften versäumt, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anzupassen. Es wird Sie nicht überraschen, dass der DGB Hessen-Thüringen auch an dieser Stelle seine Forderung erneuert, das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Belastungen für die Beschäftigten halten wir die Besoldungspläne der Landesregierung, die Pläne zur Beihilfe und die Beibehaltung der 42-Stunden-Woche für kein gutes Zeichen in Richtung der Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Abseits der vorgeschlagenen Änderungen der dienstrechtlichen Vorschriften, zu denen ich, um an dieser Stelle Redundanzen zu vermeiden, auf unsere schriftliche Stellungnahme verweisen möchte, sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund im Bereich des Personalvertretungsrechts Handlungsbedarf. Gerade vor den anstehenden Betriebsratswahlen gibt es eine Reihe von Punkten, bei denen wir Änderungen im HPVG für sinnvoll erachten. Dabei geht es teilweise um die Nachvollziehung von Rechtsprechung, um Klarstellungen und um Vereinfachungen von Wahlverfahren, wie beispielsweise beim Wahlverfahren für die Jugend- und Ausbildungsvertretung. So halten wir eine Klarstellung für die Anwendbarkeit des HPVG für die sogenannten festen freien Angestellten im Hessi-

17 Schm 17 INA/19/ schen Rundfunk für dringend erforderlich. Ähnliches gilt für die Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten und von Praktikantinnen und Praktikanten. Beide Änderungen betreffen die Beteiligungsrechte im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen, die dem aktuellen Tarif- und Beamtenrecht angepasst werden sollen, sowie weitere redaktionelle Änderungen. Die Details unserer Vorschläge haben wir dem Innenministerium und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie, meine Damen und Herren, diesen Änderungen im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens Rechnung tragen und sie aufnehmen würden. Frau Liebig: Ergänzend zu dem, was gerade vonseiten des DGB vorgetragen worden ist, möchte ich noch ein bisschen etwas zum Inhalt sagen. Das eine oder andere innerhalb des Dienstrechtsänderungsgesetzes begrüßen wir durchaus, so zum Beispiel, dass eine Korrektur vorgenommen worden ist bezüglich der Besoldungsüberleitung. Das begrüßen wir insofern, als hier doch sehr viele Fragestellungen offen geblieben sind bzw. sehr viel Unmut damit verbunden war. Das geht jetzt ein wenig zurück. Jedoch müssen wir auch in diesem Punkt anmerken, dass andere Problematiken wie zum Beispiel die Einführung bzw. die Eingliederung in den Dienststellen in der Eingangsstufe 1 sich nicht immer nur vorteilhaft darstellen. Des Weiteren merken wir an, dass die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeld von unserer Seite aus nicht nur positiv zu betrachten ist. Da verweise ich auf das, was Sie heute schon gehört haben, nämlich dass die Grenze von 500 definitiv zu hoch ist. In Anbetracht der Tatsache, dass 500 innerhalb des Schmerzensgeldkatalogs erst dann zum Tragen kommt, wenn nicht nur sozusagen ein Muskel verletzt wurde, sondern beispielsweise wichtige innere Organe usw., muss einiges geschehen, um diese Stufe überhaupt zu erreichen. Die Grenze halten wir definitiv für zu hoch, und wir würden es sehr begrüßen, wenn die Höhe abgesenkt würde, damit die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen auch tatsächlich zum Tragen kommt. Des Weiteren ist anzumerken, dass wir die erfolglose Vollstreckung ebenfalls sehr kritisch sehen. Man bedenke, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Beamte bzw. die Beamtin all das Drumherum erst mal selbst trägt. Es ist ja nicht so, dass es für alle Beamtinnen und Beamten möglich ist, das Verfahren und die Verfahrenskosten sozusagen einem Zweiten aufzubürden. Die erfolglose Vollstreckung das ist ebenfalls schon erwähnt worden wird man sich noch einmal genauer anschauen müssen. Hier sollte eine genauere Regelung dahin gehend erfolgen, dass tatsächlich eine einmalige Vollstreckung ausreichend ist. Man könnte durchaus darüber nachdenken, ob es überhaupt notwendig ist, dass erst eine erfolglose Vollstreckung zum Tragen kommen muss. Des Weiteren finden wir es in diesem Zusammenhang etwas misslich, dass, nachdem schon ein Titel vorliegt, der Dienstherr die Möglichkeit bekommt, die Übernahme zu verweigern, wenn er der Auffassung ist, dass dieser im Verhältnis zur Tat unverhältnismäßig sei. Einerseits hat man einen Titel, und dann wird über den Titel hinaus noch einmal eine neue Definition eingeführt, um das Ganze verhältnismäßig oder unverhältnismäßig zu machen. Das halten wir für etwas bedenklich.

18 Schm 18 INA/19/ Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass bei der Arbeitszeitverordnung von unserer Seite aus das Wichtigste leider nicht mit aufgenommen worden ist. Man belässt es nämlich leider dabei, die Verkürzung nicht sofort anzugehen. Daher stellt die Arbeitszeitverordnung unseres Erachtens keine echte Korrektur dar. Genauso sehen wir es kritisch, was die Zulagen für besondere Einsätze betrifft. Gerade in 22, der als Überschrift trägt: Zulagen für besondere Einsätze, wird dann nochmals explizit genannt, dass diese nur gelten für Bereiche, bei denen eine Observation vorliegt. Wir fordern daher, dass die Begrifflichkeit Observation herausgenommen wird. Stattdessen sollte in Fällen, wo die Observation nicht vorrangig ist, sondern wo es einfach nur in Anführungszeichen erschwerend um besondere Einsätze geht, das mit in diese Gruppen aufgenommen werden. So viel von unserer Seite aus. Herr Bröhling: Zunächst herzlichen Dank für die Gelegenheit, hier Stellung nehmen zu können. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch von unserer Seite begrüßen wir es, dass auch mit dem jüngsten Entwurf noch einmal Änderungen beim Überleitungsgesetz aufgenommen worden sind, die wir vorher immer schon mal kritisiert hatten, weil beim Lebenseinkommen bei den übergeleiteten Kolleginnen und Kollegen doch so einiges weggefallen ist. Im Großen und Ganzen ist damit nicht jeder Fall beseitigt worden, wo es zu solchen Verlusten kommt. Das ist aber völlig klar. Das geht zweifellos schon technisch nicht, weil man sonst die alte Regelung fortschreiben würde. Insofern: Wir begrüßen, was da gemacht worden ist, und dass da nachgesteuert worden ist. Bei den Nachsteuerungen sehen wir noch Bedarf wir hatten das damals in der Anhörung zum Zweiten Dienstrechtmodernisierungsgesetz schon gesagt im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufserfahrung und der Einstufung von Beschäftigten, die neu eingestellt werden. Wir haben große Probleme in den Schulämtern, was das anbelangt, weil wir tatsächlich keine allgemein verbindlichen Hinweise des Dienstherrn haben, wie denn mit bestimmten Berufserfahrungen umzugehen ist. Es ist jetzt schon anderthalb Jahre her, dass dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Natürlich braucht der Dienstherr eine gewisse Zeit, solche allgemeinen Hinweise herauszugeben, wie es sie auch in anderen Bundesländern gibt. Er hat das bis heute hier in Hessen nicht geschafft. Das bedeutet schlicht, dass wir den Kolleginnen und Kollegen, wenn sie denn nach Hessen in den Schuldienst kommen wollen, nicht sagen können, was wie überhaupt verdienen würden. In vielen Fällen ist das nämlich schwierig, insbesondere im Bereich der beruflichen Schulen, wo häufig Berufserfahrungen in anderen Bereichen vorliegen, von denen man streiten kann, ob sie anerkannt werden sollten, zum Teil anerkannt werden sollten oder gänzlich nicht. Um ein Beispiel zu nennen: Was ist mit einem Deutschlehrer einer Berufsschule, der vorher in einer Buchhandlung eine Ausbildung gemacht hat und dort gearbeitet hat? Solche Fälle sind unklar. Uns bleibt nur übrig, zusammenzustellen, was die einzelnen Schulämter da so machen, und zu sagen: Wahrscheinlich ist das so.

19 Schm 19 INA/19/ Aber wir können niemandem sagen und das finde ich beamtenrechtlich sehr bedenklich, was er genau verdienen wird, wenn er zu uns in den Schuldienst kommt. Das möchte ich Ihnen als Anregung mit auf den Weg geben: Es ist erforderlich, in Hessen Durchführungshinweise für Berufsanerkennungen einzuführen, mit denen man dann auch arbeiten kann. Wir hatten beim Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz insgesamt die Tabellenstruktur kritisiert, insbesondere für den Berufsschulbereich. Vor dem Hintergrund der Höhe der Tabellenwerte darf ich auch einmal kurz Bezug nehmen auf das, was fehlt es ist schon oft angesprochen worden, nämlich die Besoldungsanpassung und die Anpassung der Arbeitszeiten. Von der Nullrunde will ich gar nicht weiter reden. Die Stimmung in den Schulen ist ganz schlecht. Man muss sich vor Augen führen, wie der hessische Beamtenkörper sozusagen herangezogen wird. Wir haben das mal auseinanderklamüsert. Dankenswerterweise hat Finanzminister Schäfer mal eine Aufstellung gemacht, wie viel Geld er denn einspart durch die Nullrunde und die folgenden Deckelungen. Wir haben das einmal fortgeführt. Im nächsten Jahr haben wir eine konkrete Tariferhöhung, die etwas höher als 2 % liegt. Wenn man dann noch die Beihilfeänderung berücksichtigt und die Stellenkürzungen, dann kommen wir auf einen Betrag von 540 Millionen, der am Ende dieser Legislaturperiode wirksam wird, also nach 2018, den die Beamtenschaft des Landes Hessen zur Konsolidierung des Haushaltes beizutragen hat. Das ist die Begründung für die Schuldenbremse. Wenn man dann gleichzeitig berücksichtigt, dass wir vor diesen Maßnahmen 2014 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 890 Millionen hatten, dann kommt natürlich schon der Gedanke auf, dass hier die Beamtinnen und Beamten des Landes ganz wesentlich die Schuldenbremse umsetzen und dazu beitragen müssen und das vor dem Hintergrund, dass alle anderen Bundesländer sowie der Bund eine Tarifanpassung vornehmen. Einige Bundesländer auch darauf sei hingewiesen, die auch mit der Problematik der Schuldenbremse zu tun haben, liegen sogar darüber; die ignorieren das einfach. Da kann ich unseren Kolleginnen und Kollegen überhaupt nicht mehr vermitteln, was das soll. Mir bleibt da nur noch übrig, zu sagen: Offensichtlich wirtschaftet hier das Land Hessen ganz schlecht, an letzter Stelle, schlechter als alle anderen Bundesländer. Das ist etwas, was ich natürlich sehr ungerne sage. (Zuruf: Das merkt man!) Anders ist es nicht mehr zu erklären. Entsprechend ist die Stimmung an den Schulen. Das hat dazu geführt Sie wissen es, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dagegen im Juni dieses Jahres protestiert haben, auch in den Streik getreten sind und dafür jetzt noch mit Disziplinarverfahren überzogen werden. Das meine ich nicht weinerlich. Ich will nur darauf hinweisen: Diese Disziplinarverfahren tragen im Schulbereich momentan sehr stark zur Stimmungsaufbesserung bei allerdings in unserem Sinne, nicht in Ihrem Sinne. Das sei Ihnen hier mitgegeben. Herr Dr. Lehmann: Ich spreche zunächst für die BTB, und Herr Weier wird dann noch für die Ingenieure und Techniker ausführen. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Koch! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei unse-

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