2. Öffentlichkeitsarbeit

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1 2. Öffentlichkeitsarbeit Für die Rekrutierung von Jugendbegleiter/inne/n sind zumeist gezielte Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen notwendig, welche auf das Programm aufmerksam machen. Wie es bereits im letzten Jahr der Fall war, favorisieren die Modellschulen dabei einen Mix aus verschiedenen Strategien. Ferner engagieren sich auch explizit manche Schulträger in diesem Bereich, ebenso gehen lokale Vereine/Verbände/ Institutionen direkt auf die Schulen zu, um ihre Mitwirkung anzubieten. In der Regel kam es bisher bei den Schulen bzw. den Beteiligten zu Mehrfachaktionen in der Öffentlichkeitsarbeit: Während bei 9 % der Schulen keine bzw. lediglich eine Strategie angewandt wurde, erfolgten bei den restlichen Schulen Kombinationen: 35 % setzten dabei zwei bis drei Mittel um, 50 % griffen auf vier bis sechs unterschiedliche Maßnahmen zurück und bei 6 % waren es sieben oder noch mehr. Insgesamt führten die Beteiligten Aktionen für die Gewinnung von Jugendbegleiter/inne/n durch, 7 wobei analog zu den Ergebnissen der letztjährigen Erhebung die Kontaktherstellung zu Vereinen und Verbänden aus der Gegend im Vordergrund stand. 8 Daneben waren auch die Vereine und Verbände aktiv. Sie sind von sich aus insgesamt fast zweihundert Mal auf die Schulen zugegangen: Sonstiges 9 7 Gruppe I führte dabei und Gruppe II 872 Aktionen durch. 8 Letztes Jahr erhielt die Kontaktherstellung zu Vereinen und Verbänden 190 von insgesamt 808 Nennungen (24 %). 9 Bei Sonstiges wurden mit mindestens je acht Nennungen folgende Maßnahmen angeführt: + gezielte Absprachen mit Privatpersonen + Werbung an der PH/Uni + Interessierte kamen auf die Schule zu. Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 13 von 34

2 B. Zur Qualifizierung der Jugendbegleiter/innen Jugendbegleiter weisen eine Grundqualifikation für ihre Tätigkeit auf, die oft durch Ausüben eines qualifizierten Ehrenamtes nachgewiesen wird. Für die Beurteilung der pädagogischen und fachlichen Qualifikation der Jugendbegleiter/innen wird darüber hinaus insbesondere auf berufliche Qualifikationen und Erfahrungen sowie persönliche Kenntnisse, Fähigkeiten und lebenspraktische Erfahrungen zurückgegriffen. Darüber hinaus bieten Land, Kirchen, Vereine oder Verbände modulartig bei Bedarf eine Qualifizierung in pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen an. Das besondere Qualifizierungsprogramm Jugendbegleiter besteht aus drei Basis-Modulen (Schulmodul, Pädagogisches Modul, Praxismodul) im Umfang von insgesamt 40 Stunden. Die Basismodule werden regional von beauftragten Anbietern durchgeführt. Schulen wie auch Einzelpersonen können sich an die beauftragten Anbieter wenden und Qualifizierungskurse buchen. Die Teilnahme ist für die Jugendbegleiter kostenlos. Die Qualifizierungskurse werden mit einem Zertifikat abgeschlossen. Für die Durchführung dieses Qualifizierungsprogramms ist eine Geschäftsstelle Qualifizierung Jugendbegleiter bei der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt eingerichtet worden. Wenn in der Nähe einer Modellschule kein Jugendbegleiter-Qualifizierungskurs in absehbarer Zeit von den regionalen Kooperationspartnern des Programms angeboten werden kann, besteht seit 2007 die Option, dass von der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt mobile Referent/inn/en vor Ort zu den jeweiligen Schulen entsandt werden. Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 14 von 34

3 Bei der Frage, nach welchen Kriterien die Schulleitungen ihre Ehrenamtlichen als qualifiziert einschätzen, erhält man diese Übersicht: s Im Vergleich zur Zwischenevaluation 2006 fällt auf, dass das Jugendbegleiter- Qualifizierungsprogramm jetzt starke Resonanz findet. Während es noch 2006 gerade 42 Jugendbegleiter/innen waren, die zum Zeitpunkt der damaligen Fragebogenaktion bereits qualifiziert waren, so sind es nunmehr 704 Personen. Ferner planten letztes Jahr die Schulleitungen definitiv für 41 Ehrenamtliche die Anmeldung zur Jugendbegleiter-Qualifizierung und für weitere 400 wurde sie als wünschenswert eingestuft; in dieser aktuellen Umfrage ist für 431 Jugendbegleiter/innen die Qualifizierung definitiv vorgesehen. Selbst wenn man berücksichtigt, dass nunmehr eine Verdoppelung der Modellschulen vorliegt, so sind dennoch die quantitativen Sprünge unübersehbar und der Rückschluss kann getroffen werden, dass sich das Jugendbegleiter-Qualifizierungsprogramm als Service für die Schulen bewähren und festigen konnte. 10 Unter Weiteres ist hier z. B. zu verstehen: Helfer/innen werden durch Lehrer/innen qualifiziert, spezifische Vereinsqualifizierungen außerhalb des Jugendbegleiter-Programms, spezielle Fertigkeiten oder Ausbildungen der Jugendbegleiter/innen. 11 Die 704 Jugendbegleiter/innen verteilen sich auf 74 Schulen. 12 Die 431 Jugendbegleiter/innen verteilen sich auf 101 Schulen. Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 15 von 34

4 Hinsichtlich der 704 Jugendbegleiter/innen, die unlängst durch das Programm qualifiziert worden sind, merkten die Schulleitungen im Weiteren die Anzahl der besuchten Module an; meist durchliefen die ehrenamtliche Kräfte dabei die Vollqualifikation: Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 16 von 34

5 C. Finanzen 1. Schulbudget Für die praktische Umsetzung des Programms werden die Modellschulen mit Landesmitteln unterstützt. Während im ersten Modelljahr die Kategorien M (= 4-10 wöchentliche Jugendbegleiter-Stunden = im Jahr) und G (= ab 11 wöchentliche Jugendbegleiter-Stunden = im Jahr) den Schulen zur Verfügung gestellt wurden, kam im zweiten Modelljahr die Kategorie R (= ab 41 wöchentliche Jugendbegleiter-Stunden = im Jahr) hinzu. Diese Erweiterung stellt eine Reaktion auf die Zwischenevaluation 2006 dar, in der etliche Modellschulen Entlastungen in den Bereichen Finanzen und Organisation anregten. 13 Vom Land wird es als wünschenswert erachtet, dass die Schulen weitere Mittel zur Aufstockung ihres Budgets erschließen können. Wie im letzten Jahr ist dies bei knapp der Hälfte der Modellschulen eingetreten: 13 Neben der Einführung einer weiteren, höher datierten Kategorie leitete das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auch in punkto Organisation erste Maßnahmen ein, um für Entlastungen zu sorgen: So können z. B. Modellschulen, die mehr als 21 Jugendbegleiter-Stunden koordinieren, eine Entlastungsstunde zugewiesen bekommen; ferner wurde die Idee des Jugendbegleiter-Managers entwickelt, der die Schulleitung explizit bei organisatorischen Tätigkeiten flankierend unterstützt; die Servicestelle Jugend erhielt den Auftrag, den Ausbau des Multiplikatoren-Netzwerks (erfahrene Schulleitungen beraten Kolleg/inn/en mit weniger Kenntnissen im Organisatorischen und in der Netzwerkarbeit) voranzubringen; es wurde die Broschüre Freiwillige gewinnen herausgebracht, in der gelungene Umsetzungsmodelle gebündelt sind. Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 17 von 34

6 Was die Höhe der Zuschüsse anbelangt, so können die 232 Schulen, welche die Erschließung weiterer Mittel bejaht haben, über unterschiedliche Summen verfügen, die teils sogar fünfstellig sind. Bei 16 % steht die endgültige Höhe noch nicht fest hierbei handelt es sich mehrheitlich um Schulen der Gruppe II und 6 % der Schulen berufen sich auf die Besonderheiten des Stuttgarter Modells. 14 Im Einzelnen geht es um folgende Beträge: Woher die zusätzlichen Mittel stammen, wurde von 2 % der Schulen offen gelassen; ansonsten sind bei 53 % ausschließlich der Schulträger als Mitfinanzierer zu benennen, bei 10 % nur die Eltern und bei 8 % Sonstige; 15 bei den übrigen 27 % der Schulen setzen sich die erschlossenen Zuschüsse aus einem Mix der obigen Quellen zusammen, wobei fast immer der Schulträger einen Beitrag leistet. 14 Hinter dem Stuttgarter Modell verbirgt sich ein Angebot der Stadt Stuttgart an ihre Schulen, vielfältige unterstützende Leistungen für den Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n zu erhalten. 15 Zu Sonstige gehören hier Spendengeber, Sponsoren, Fördervereine, andere Programme, Eigenmittel. Jugendstiftung Baden-Württemberg Seite 18 von 34

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