Flüssigkeitsdichte Domschächte aus GFK Besondere deutsche Prüf-Anforderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Flüssigkeitsdichte Domschächte aus GFK Besondere deutsche Prüf-Anforderungen"

Transkript

1 Edmund P.A. Brück Marketing und Produktentwicklung Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach Tel.: 06021/ Fax: 06021/ Handy: 0178/ Edmund P. A. Brück 1 2. Inhaltsverzeichnis 1. Begrüßung 2. Inhaltsverzeichnis 3. Was sind GFK-Domschächte? 4. Welche Vorteile bieten GFK-Domschächte? 5. Welche Erfahrungen liegen mit GFK-Domschächten vor? 6. Gibt es GFK-Domschächte mit deutscher Zulassung (Seite 1)? 7. Gibt es GFK-Domschächte mit deutscher Zulassung (Seite 2)? 8. Warum ist in Deutschland eine besondere Zulassung erforderlich? 9. Wirtschaftliche Aspekte bei Beantragung einer bauaufsichtlichen Zulassung? 10. Welche Ausführung soll für Deutschland zugelassen werden (Seite 1)? 11. Welche Ausführung soll für Deutschland zugelassen werden (Seite 2)? 12. Aktueller Stand der Zulassungsbearbeitung? 13. Weiteres Vorgehen 14. Zusammenfassung Edmund P. A. Brück 2 1

2 3. Was sind GFK-Domschächte? Edmund P. A. Brück 3 4. Welche Vorteile bieten GFK-Domschächte? GFK-Domschächte bieten wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile, wie ohne Hubgeräte transportierbar ohne Schweißarbeiten installierbar Durchführungen, Höhe, Schräge (Gefälle) vor Ort anpassbar korrosionsfest und witterungsbeständig flüssigkeitsdicht bis zur Oberfläche wartungsarm Edmund P. A. Brück 4 2

3 5. Welche Erfahrungen liegen mit GFK-Domschächten vor? Fibrelite-Domschächte haben sich bewährt: ohne eine einzige Ausnahme in über 20 Jahren weltweit mehr als fach in quadratischer Version, davon über fach in Deutschland in mehr als 10 Jahren weltweit mehr als fach in 16-eckiger Version Edmund P. A. Brück 5 6. Gibt es GFK-Domschächte mit deutscher Zulassung? Edmund P. A. Brück 6 3

4 7. Gibt es GFK-Domschächte mit deutscher Zulassung? Edmund P. A. Brück 7 8. Warum ist in Deutschland eine besondere Zulassung erforderlich? Bauproduktengesetz (BauPG) vom ; geändert Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie, Änderung 93/68/EWG) WASBauPVO Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung in 11 Bundesländern umgesetzt durch oberste Bauaufsichtsbehörden: für bestimmte serienmäßig hergestellte Bauprodukte und für bestimmte Bauarten sind bauaufsichtliche Nachweise (Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise) auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen zu führen Edmund P. A. Brück 8 4

5 9. Wirtschaftliche Aspekte bei Beantragung einer bauaufsichtlichen Zulassung? Geschätzter Gesamtaufwand: ca für 5-jährige Zulassungsdauer entspricht ca pro lfd. Jahr Jährlicher Prüfaufwand für deutsche Zulassung: ca Geschätzter Jahresverkauf in BRD (optimistisch): 30 Neu-/Umbauten x 5 Domschächte = ca. 150 Stück Mehrkosten für deutsche Zulassung: ca. 40/Stück Edmund P. A. Brück Welche Ausführung soll für Deutschland zugelassen werden? Seite 1 Edmund P. A. Brück 10 5

6 11. Welche Ausführung soll für Deutschland zugelassen werden? Seite 2 Edmund P. A. Brück Aktueller Stand der Zulassungsbearbeitung Deutsche Statik-Anforderungen sind weitaus höher als weltweit. Derzeitiger Kostenaufwand für vorbereitende Prüfungen: ca Hauptsächlich für statische Berechnungen Mit konstruktivem Mehraufwand können deutsche Statik-Anforderungen voraussichtlich erfüllt werden Edmund P. A. Brück 12 6

7 13. Weiteres Vorgehen Wenn deutsche Ausführung klar -> Kostenermittlung Konstruktive Mehrkosten-Schätzung (heute): ca. 200 / Stück Preis-Gespräche mit internationalen Kunden für deutsche Version: z. B. BP, Shell, Exxon, ENI (Agip) Entscheidung, ob Zulassung weiter verfolgt wird Edmund P. A. Brück Zusammenfassung In Deutschland sind im europäischen und weltweiten Vergleich erforderlich: - weitaus mehr und - aufwändigere Prüfungen Es ist nicht (ohne erheblichen Kostenaufwand) erkennbar, weshalb (z. B. statische) Anforderungen in Deutschland höher sind als weltweit Ein Domschacht im Wert von ca kostet in Deutschland aufgrund der zusätzlichen deutschen Prüf-Anforderungen rund 25 % mehr als im Ausland. Edmund P. A. Brück 14 7

8 15. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Edmund P. A. Brück 15 8

Edmund P.A. Brück Marketing-/Vertriebsleitung Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach

Edmund P.A. Brück Marketing-/Vertriebsleitung Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach Edmund P.A. Brück Marketing-/Vertriebsleitung Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de www.tokheim-service.de

Mehr

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe

Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Fachtagung Netinforum 2004 Wolfgang Dehoust Kunststoff-Behälter und Wannen für wassergefährdende Stoffe Bau- und wasserrechtliche Grundlagen

Mehr

Dr.-Ing. W. Kanning, Berlin

Dr.-Ing. W. Kanning, Berlin - 1 - Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise auf dem Gebiet der Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (Fassung 7/2000) Dr.-Ing. W. Kanning, Berlin 1 Allgemeines Nach

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen gemäß VdTÜV-Merkblatt 965

Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen gemäß VdTÜV-Merkblatt 965 Gefährdungsbeurteilung über Aufstellbedingungen und Anfahrschutz für oberirdische Füllanlagen an öffentlichen Tankstellen Edmund P.A. Brück Marketingleiter Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach

Mehr

Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach

Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 Landeskonferenz 2015 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 9. November 2015 in Dresden 1 9. November 2015 Landeskonferenz

Mehr

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter

Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung

vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung Inhaltsübersicht Band 1: Vorwort zur 33. Lieferung Inhaltsübersicht Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) LBO Gesetzestext LBO Kommentar Band 2: Gesetze BauPG Gesetz über das Inverkehrbringen von

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163: 01.08.2016 III 14-1.23.15-24/16 Z-23.15-1862 1. August 2016 TERMO ORGANIKA Sp. z o.o. ul. Boleslawa Prusa 33 30-117 KRAKÓW POLEN 27. März 2020 Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN

Mehr

Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte

Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte Kontrollierte Wohnungslüftung 1 ISH Sonderschau Kontrollierte Wohnungslüftung Zum aktuellen Stand der Prüfverfahren für Wohnungslüftungsgeräte Kontrollierte Wohnungslüftung 2 Müssen Wohnungslüftungsgeräte

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen

Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und

Mehr

Ausgabe 2011/1. Inhalt. 3 Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bezugsquellennachweis

Ausgabe 2011/1. Inhalt. 3 Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bauregelliste A Teil Bezugsquellennachweis Inhalt Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C Ausgabe 2011/1 DIBt Mitteilungen Sonderheft 41 Inhalt 2 Vorbemerkungen 1 Bauregelliste A Ausgabe 2011/1 3 Bauregelliste A Teil 1 110 Bauregelliste A

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg Kommentar Bearbeitet von Helmut Sauter Grundwerk mit 46. Ergänzungslieferung 2015. Loseblatt. Rund 2452 S. In 2 Ordnern ISBN 978 3 17 017935 6 Format (B x L): 21,5

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

austrolab - Workshop

austrolab - Workshop austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über

Mehr

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 28. 4. 2006 Nummer 16 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport C. Finanzministerium D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Mehr

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

EG Konformitätszertifikat

EG Konformitätszertifikat EG Konformitätszertifikat Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0037

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0037 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0037 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/4880 08. 05. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen l Lehrgangsskript Kapitel 3.3 Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit zum Bauen mit nachwachsenden Autor Dr. Rolf Buschmann KATALYSE-Institut für angewandte Umweltforschung Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden

Mehr

Daher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere

Daher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere Praxisseminar Fassadenbau: Photovoltaik als integraler Bestandteil vorgehängter hinterlüfteter Fassaden: Hinweise zur Planung, Ausschreibung und Ausführung Vorbemerkung Photovoltaik als integraler Bestandteil

Mehr

Z Juli 2016

Z Juli 2016 05.07.2016 I 29-1.21.8-79/15 Z-21.8-2065 5. Juli 2016 14. April 2020 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Bewehrungsanschlusss mit Injektionsmörtel Hilti HIT-HY 170 Der oben genannte Zulassungsgegenstand

Mehr

Anfahrschutz entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965 für neue und bestehende LPG-Anlagen an öffentlichen Tankstellen

Anfahrschutz entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965 für neue und bestehende LPG-Anlagen an öffentlichen Tankstellen Anfahrschutz entsprechend VdTÜV-Merkblatt 965 für neue und bestehende LPG-Anlagen an öffentlichen Tankstellen Edmund P.A. Brück Marketingleiter Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163

Mehr

Das neue Baurecht im Saarland

Das neue Baurecht im Saarland Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche

Mehr

~~~ Prüfstellefür das

~~~ Prüfstellefür das Prüfzeugnis Nummer: I P - BRA09-3100305 I --:-l 1,/,;:" ',}"',; I Il, Prüfstellefür das BrandverhaIten vonbaustoffen Dipl-IngUweKühnost Gegenstand: Beidseitig mit PVC-weich-Paste beschichtetes Polyestergewebe

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten

Mehr

Verantwortung des Bauausführenden

Verantwortung des Bauausführenden KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR BAUPRODUKTE Die Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte betrifft nicht nur die Hersteller dieser Produkte. Durch den landesgesetzlichen Status der Baustoffliste ÖA greift die Verpflichtung

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Folie  Brandschutz der überzeugt muss noch ergänzt werden Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

Z Mai 2014

Z Mai 2014 13.05.2014 I 28-1.21.2-77/13 Z-21.2-1952 1. Mai 2014 1. Mai 2019 Hilti Deutschland AG Hiltistraße 2 86916 Kaufering Hilti Rahmendübel HRD 10 für die Anwendung in Porenbeton (TGL) und in haufwerksporigem

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Bundesrat Drucksache 167/1/17 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - Wi - Wo zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

Anwendung der. Glasbemessungsnorm. Herausgeber: I.Auflage Bundesinnungsverband des DIN Glaserhandwerks

Anwendung der. Glasbemessungsnorm. Herausgeber: I.Auflage Bundesinnungsverband des DIN Glaserhandwerks Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 2 Glaserarbeiten Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 Anwendungsbeispiele und Ausführungshilfen für die Praxis I.Auflage 2016 Herausgeber: Bundesinnungsverband

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4 Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften

Mehr

Europäische technische und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in LAU-Anlagen

Europäische technische und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in LAU-Anlagen Europäische technische und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme in LAU-Anlagen Dr.-Ing. Ullrich Kluge, DIBt Telefon: 030/ 787 30-359, Fax: 030/ 787 30-11

Mehr

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV

Mehr

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken TECHNISCHE INFORMATION Die Norm DIN 1986-4 Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken Im Dezember 2011 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-4 Entwässerungsanlagen für Gebäude

Mehr

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand der AwSV 23. Mai 2014: Bundesrat stimmt

Mehr

Bauregelliste A Bauregelliste B Liste C

Bauregelliste A Bauregelliste B Liste C Inhalt Bauregelliste A Bauregelliste B Liste C Ausgabe 2014/1 Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstraße 21 D-10245 Berlin Telefon: (030) 4 70 31-100 Telefax:

Mehr

Z September 2016

Z September 2016 21.09.2016 I 36-1.14.9-84/16 Z-14.9-778 21. September 2016 21. September 2021 Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Dr.-Karl-Lenz-Str. 66 87700 Memmingen PFEIFER Lastöse als Anschlagpunkt für persönliche

Mehr

2.1 Grundlagen aus dem BGB zur Ausführung von statischen Bemessungen Landesbauordnungen... 17

2.1 Grundlagen aus dem BGB zur Ausführung von statischen Bemessungen Landesbauordnungen... 17 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen... 11 1. Anwendungsbereich... 13 2. Grundlagen, Regelwerke und Vorschriften für die Planung... 14 2.1 Grundlagen aus dem BGB

Mehr

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das

Mehr

Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten

Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten 1 Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Dip.-Ing. Andreas Reidt Kunststoffe im Anlagenbau 4. Internationale Fachtagung

Mehr

Baurechtliche Grundlagen Publikation

Baurechtliche Grundlagen Publikation Baurechtliche Grundlagen Publikation 13.03.2013 1. Bauproduktenrichtlinien / Bauproduktenverordnung 2. Bauarten 3. Zulassungswesen 4. Prüfungswesen 5. Zustimmung im Einzelfall INHALTVERZEICHNIS 1. BAUPRODUKTENRICHTLINIE

Mehr

Vorwort VORWORT 1. Hierzu gehören Fachinformationen für die tägliche Arbeit der Mitgliedsbetriebe,

Vorwort VORWORT 1. Hierzu gehören Fachinformationen für die tägliche Arbeit der Mitgliedsbetriebe, VORWORT 1 Vorwort Mit der neuen Reihe Technik im Holzbau setzt Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die bisherige Fachveröffentlichung unter dem

Mehr

2. Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) vom 9. Dezember 1992 (GVBl. LSA Nr. 49/92 S. 844)

2. Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) vom 9. Dezember 1992 (GVBl. LSA Nr. 49/92 S. 844) Bauordnungsrecht in Sachsen-Anhalt Stand 26.03.2002 Zusammenstellung A Landesbauordnung 1. Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts in Sachsen-Anhalt, Artikel 1 - Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vom

Mehr

1 Baurechtlicher Bereich

1 Baurechtlicher Bereich Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten

Mehr

Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Neues im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Natürlich erweitern wir auch weiterhin den Umfang der Baurechtssammlung. Vermissen Sie ein wichtiges Gesetz oder eine maßgebliche Richtlinie? Nutzen Sie die Kontaktseite

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Band 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Band 1 Inhaltsverzeichnis Band 1 A Bauprodukte und Bauarten 0 Bauproduktengesetz und Bauproduktenrichtlinie 0.1 Bauproduktengesetz (BauPG) 0.2 Bauproduktenrichtlinie (BauPR) 1 Technische Baubestimmungen 1.2 Technische

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-15-0131-01 Gegenstand: Photovoltaikmodul KPV PL NEC entsprechend: lfd. Nr. 2.10.1.1 Bauregelliste A, Teil 2, Ausgabe 2014/1 Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten

Mehr

Z Januar 2016

Z Januar 2016 08.01.2016 II 48-1.156.607-285/15 Z-156.607-1480 8. Januar 2016 20. Februar 2020 Pollmeier Leimholz GmbH Rüschfeld 131 33397 Rietberg Parkette und Holzfußböden nach DIN EN 14342 "Pollmeier BauBuche Boden"

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164: tür DIBt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitg li

Mehr

Z November 2016

Z November 2016 11.11.2016 II 44-1.155.20-38/16 Z-155.20-105 9. November 2016 9. November 2021 Bostik GmbH An der Bundesstraße 16 33829 Borgholzhausen Universalklebstoffe für Bodenbeläge "Bostik Dispersionsklebstoffe

Mehr

Fassung vom Seite 1 von 5

Fassung vom Seite 1 von 5 Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der

Mehr

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften -

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - Anlage 7 - Seite 1 - Anlage 7 Betriebliche Gewässerschutzinspektionen/ IED-Überwachung - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten

Mehr

Sicherheitsbeiwerte im Wärmeschutz nach EnEV/BRL und EN-Standards

Sicherheitsbeiwerte im Wärmeschutz nach EnEV/BRL und EN-Standards Bauforschung Sicherheitsbeiwerte im Wärmeschutz nach EnEV/BRL und EN-Standards T 3291 Fraunhofer IRB Verlag T 3291 Dieser Forschungsbericht wurde mit modernsten Hochleistungskopierern auf Einzelanfrage

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Z Juli 2016

Z Juli 2016 22.07.2016 I 36-1.14.3-47/16 Z-14.3-16 22. Juli 2016 22. Juli 2021 Permastore Limited EYE, Suffolk IP23 7HS GROSSBRITANNIEN Stoßausbildung für PERMASTORE-Behälter aus vorwiegend emaillierten Stahlblechen

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln)

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) EnEV-DVO Bln 1 Arbeits- und Lesefassung Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) Vom 9. Dezember 2005 (GVBl. S. 797) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

So erhalten Sie ein Bauinspektionstestzertifikat

So erhalten Sie ein Bauinspektionstestzertifikat Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-11-002076-PR01-ift (AbP-K08-01-de-02) Gegenstand: "NEXOBand BG 1" entsprechend lfd. Nr. 2.10.2 Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2014/1 Baustoffe,

Mehr

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung

Mehr

Z September 2014

Z September 2014 15.09.2014 I 38-1.70.3-37/14 Z-70.3-143 19. September 2014 19. September 2019 Kuraray Europe GmbH Mülheimer Straße 26 53840 Troisdorf Verbund-Sicherheitsglas aus SentryGlas 5000 Der oben genannte Zulassungsgegenstand

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-10-001551-PR01-ift (AbP-K08-01-de-02) Gegenstand: "greenteq Dichtungsband 600" entsprechend lfd. Nr. 2.10.2 Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe

Mehr

Die harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. [zur Veröffentlichung in den DIBt-Mitteilungen 5/2008 vorgesehen] Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen

Mehr

Zulassungen von Bauteilen in Deutschland und Europa

Zulassungen von Bauteilen in Deutschland und Europa Zulassungen von Bauteilen in Deutschland und Europa Dr.-Ing. Hermann Dinkler VdTÜV, Essen Rechtliche Grundlagen EU Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften Gemeinsame Handelspolitik (Art. 3

Mehr

Haben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen!

Haben Sie schon das Neue? Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Änderungen beim AbP für Rauchschutzabschlüsse Das müssen Sie wissen! 1 Einleitung Rauchschutzabschlüsse gelten derzeit noch als nicht geregelte Bauprodukte und sind gemäß

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012 Erläuterungen Zu Art. 1 Gemäß Art. 2 Z 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist unter der Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Nachweis, dass Österreich seinen Verpflichtungen der Richtlinie 2009/28/EG nachkommt - Zurückziehung der Klage durch die Europäische Kommission in der Rechtssache C-663/13 vor

Mehr

Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen

Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kleinkläranlagen Hannover, den 23.-25.11.2009 1 Übersicht Änderung der Wassergesetze zum 01.03.2010 (WHG und NWG) Bauproduktenrichtlinie und DIN EN 12566 Entwicklungen

Mehr

Der Firmenname und die Anschrift des Antragstellers sowie die Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes wurden geändert.

Der Firmenname und die Anschrift des Antragstellers sowie die Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes wurden geändert. Deutsches Institut für 8autechnik DlBt Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Bescheid Mitglied

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung

Mehr

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 DIN 1996 TL G Asphalt StB TP A-StB ALP A-StB M Eignungsprüfungen

Mehr