Präimplantationsdiagnostik. Ablauf der Präimplantationsdiagnostik. Daten zur PID. der bei Risiko-

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1 Präimplantationsdiagnostik Weg oder Irrweg Rainer Beckmann, Trier, 13. April 2011 Ziel: Präimplantationsdiagnostik Vermeidung der Geburt erbkranker Kin- der bei Risiko- Paaren Methode: Genetische Diagnostik an IVF-Embryo- nen vor dem Embryotransfer Ausschluss von Embryonen mit Genschäden vom Transfer in die Gebärmutter Umfang: Anwendung bei ca. 400 bis 500 () Paaren/Jahr bei enger Indikationsstellung t 2 Ablauf der Präimplantationsdiagnostik Daten zur PID 1. Künstliche Befruchtung (IVF) 2. Zellentnahme (Embryobiopsie) 3. Genetische Zelldiagnostik 4. Entscheidung / Selektion a) ohne Gendefekt b) mit Gendefekt uction 2010, S Quelle: Harp per et al., Hum man Reprodu befruchtete Eizellen ee Biopsien erfolgreiche Biopsie diagnostiziert transferierbar transferiert Eingefroren Geburten Kinder Embryotransfer Verwerfen 3 Verhältnis erzeugte Embryonen/geborene Kinder: ca. 40 : 1! 4

2 Rechtsfragen der PID Embryonen sind anders... hoher Embryonenverbrauch Zeugung auf Probe GG: - Art. 1 Menschenwürde - Art. 2 Recht auf Leben - Art. 3 Diskriminierungsverbot Strafbarkeit nach dem ESchG BGH Juni 2010: Nein - jedenfalls nicht bei Diagnostik schwerwiegender Erbkrankheiten. Ein Rekurs auf die Menschenwürde als Schutznorm sei problematisch, weil es bei den Normen des ESchG um Embryonen, also um Entitäten mit höchst umstrittenem Status geht. [Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG, Einf. B 20 ff.] 5 6 Was sagt die Verfassung Allgemeinwissen Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Art. 1 I 1 GG) Das Subjekt der Menschenwürdegarantie ist der Mensch. Jeder hat das Recht auf Leben... (Art. 2 II 1 GG) Jeder = Jeder Mensch Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 III 2 GG) Niemand = kein Mensch Ist der menschliche Embryo ein Mensch Mensch im Sinne des Grundgesetzes 7 8

3 Der Embryo - ein Mensch Menschenbilder Ultraschall Feto- skopie 3D-Ultraschall Der Embryo als Patient 9 10 Vorab: Biomasse oder mehr Die Sicht des menschlichen Embryos ist abhängig vom Welt- und Menschenbild Materialistisches Weltund Menschenbild: -es gibt letztlich nur Materie - auch der Mensch ist (hoch- entwickelte) Materie, eine Form von Biomasse (z. B.: Embryo = Zellhaufen ) 11 naturwissenschaftlicher Materialismus Allein mit den Methoden der Naturwissenschaft betrachtet, ist der Mensch... ein Genprodukt ein Ansammlung eine Summe biologischer i physikalischer h Substanzen Komponenten genetisches biologisches physikalisches Menschenbild 12

4 Folgen d. materialistischen Weltbildes Können Gensequenzen, Moleküle, Proteine, Atome, Zellen Rechte haben Anzahl und Verküpfung der Elemente sind moralisch irrelevant. Der Materialismus ist ethisch blind. Wer den Embryo als Biomasse betrachtet, kann ihm keine Rechte zuerkennen. Problem: Wenn der kleine Zellhaufen des Embryos keine Rechte hat, woher hat sie dann der große Zellhaufen - der erwachsene Mensch Wer den geborenen Menschen nicht allein materialistisch betrachtet, sollte auch im Embryo mehr als Biomasse/ Materie sehen. 13 Rechtsprechung des BVerfG Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu... Jedenfalls in der... Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozess des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. [BVerfGE 88, 251 f.] 14 Zäsurwirkung der Nidation Annahme durch Nidation Abschluss der Nidation: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn schutzwürdigen menschlichen Lebens Individuation (Ausschluss der Mehrlingsbildung) Hohe Verlustrate vor der Nidation Personsein statt Menschsein Annahme Annahme durch Nidation ist statusprägend Wachsender Schutzanspruch 15 Gewicht beanspruche die Überlegung, erst die biologische Annahme des Embryos durch die Frau in Gestalt der Nidation verleihe dem Embryo wie bei natürlichem Verlauf ( 218 Abs. 1 S. 2 StGB) statusprägende Funktion... [Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG, Einf. B 20 ff.] Annahme durch Nidation Annahme als soziale Handlung irrelevant für Grundrechtsgeltung Nidation keine Annahme, sondern unbewusster, nicht willentlich steuerbarer Vorgang 16

5 wachsender Lebens- und Würdeschutz cm Modellfall Abtreibungsstrafrecht Vorgeburtliche Entwicklung (Wachstum in cm) Zeugung 3 M. 6 M. Geburt Beratungs- medizinische Indikation Mord/ regelung Totschlag Welches Wachstum (Länge, Gewicht, Alter) Vereinbarkeit mit Art. 1 u. 2 GG 17 Wachsender Schutzanspruch gesunder Mensch beschränkte Geschäftsfähigkeit Laufen Lesen, Schreiben Selbstbewusstsein Strafrechtsmündigkeit Volljährigkeit körperliche und geistige Entwicklung/Leistungsfähigkeit g g Unfall/ Erkrankung kranker/ k behind. Mensch Wählbarkeit zum Bundespräsidenten schwerstbehinderter Mensch Rente: Frauen Rente: Männer Konsequenzen auch nach der Geburt! 18 Zweck des ESchG (ratio legis) Schutz menschlicher Embryonen als Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grundsätze - Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I GG) - Schutz des Rechts auf Leben (Art. 2 II 1 GG) [Gesetzesbegründung ESchG, BT-Drs. 11/5460, S. 6] Reservierung der IVF auf die Her- beiführung von Schwangerschaften ( 1 I Nr. 2 ESchG) Verwendung von menschl. Embryonen nur zu Zwecken, die ihrer eigenen Erhaltung dienen ( 2 I ESchG) 19 Ziel: Schwangerschaft 1. Teilakt PID: künstliche Befruchtung 1 I Nr. 2 ESchG:... wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft h der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. BGH: der gesamte... Vorgang Gesetzeswortlaut: eine Eizelle... befruchtet 20

6 Ziel: Schwangerschaft Anderer Zweck als Herbeiführung einer Schwan- gerschaft : Erzeugung zu Forschungszwecken Verwendung zur Erhaltung d. Embryos 2. Teilakt PID: Embryobiopsie Gesetzesbegründung: menschliches Leben solle nicht erzeugt werden, um es alsbald ld wieder zu vernichten. [BT-Drs. 11/5460, S. 8] 2 I ESchG: wer einen extrakorporal erzeugten... menschlichen Embryo... zu einem nicht seiner Erhal- tung dienenden Zweck... verwendet liegen lassen, beiseite legen Wertentscheidung : 3 S. 2 ESchG 4. Teilakt PID: Aussonderung von Embryonen BGH: liegen lassen ist kein ver- wenden ( straflos) - absterben lassen: Art. 2 II 1 GG - selektieren: Art. 3 III 2 GG 23 3 S. 2 ESchG: Ausnahme vom Verbot der Geschlechtswahl durch Spermienselektion bei geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten BGH verallgemeinert: Gesetzgeber lässt Selektion wg. Konfliktsituation der Eltern zu Berücksichtigung bei 1 I Nr. 2 ESchG Berücksichtigung bei 2 I ESchG 24

7 Vergleichbarkeit Wertentscheidung 3 S. 2 ESchG: Zulassung der Spermien-Selektion 3 S. 2 ESchG ist eine Ausnahmebestimmung. Die angebliche Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Embryo-Selektion ist eine Erfindung des BGH Wertungswiderspruch zu 218 Schwangerschaft auf Probe PID + zulässige Selektions- entscheidung PND + zulässiger Schwangerschafts- abbruch Zeugung auf Probe Gesetz und Gesetzesmaterialien sprechen ausschließlich von Spermien-Auswahl. Aber: Schwangerschaft auf Probe kein gesetzgeberisch intendiertes/zulässig- ges Handeln gem. 218 a Abs. 2 StGB Missbrauch des Gesetzes zumutbare Alternative Schwangerschaftsabbruch gem. 218 a II StGB zulässig bei... Lebens- oder schwerwiegender Gesundheitsgefahr ( medizinische Indikation ) die nicht auf andere zumutbare Weise abgewendet werden kann zumutbare Alternative: Verzicht auf Herbeiführung der Konfliktlage 27 28

8 Schiefe Ebene Konfliktsituation der Eltern berechtigt... zur Spermienauswahl ( 3 S. 2 ESchG) zur Embryo-Selektion (PID) zur Tötung genetisch belasteter ungeborener Kinder ( 218 a II StGB) zum Liegenlassen geschädigter Neugebore- ner zur Nicht-Versorgung von Kindern/Erwachsenen mit Behinderungen 29 Eugenik/Diskriminierung Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung - auch ohne Indikationskatalog keine unmittelbar negative Auswirkungen auf geborene Menschen m. Behinderung indirekte negative Wirkung: Behinderung als eigene Verant- wortung PID = Aussonderung/Ausgren- g zung statt Inklusion 30 Der entscheidende Unterschied Unser Kind Ist der Verzicht auf fdie Erzeugung von Embryonen, die alsbald wegen ihrer genetischen Konsti- tutionti wieder vernichtet t werden sollen, zumutbar 31!!!... 32

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