Einführung in die Industriebuchführung

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1 N OTWENDIGKEIT UND BEDEUTUNG DER BUCHFÜHRUNG A A Einführung in die Industriebuchführung 1 Notwendigkeit und Bedeutung der Buchführung 1.1 Aufgaben der Buchführung Aufgabe des Industriebetriebes ist es, Güter herzustellen und sie an einen weiterverarbeitenden Betrieb oder an den Handel zu verkaufen. Diese Aufgabenstellung hat typische industrielle Tätigkeiten (Funktionen) herausgebildet. Aufgabenbereiche des Industriebetriebes In einem Holzverarbeitungsbetrieb werden Tischplatten aus Pressspan hergestellt. Pressspan wird in Tafeln von 2 x 3 m Größe fertig gekauft, im Werk gesägt, kunststoffbeschichtet oder mit verschiedenen Holzarten furniert, lackiert sowie umleimt. Die fertigen Tischplatten werden an ein Montagewerk zur Herstellung der Tische verkauft. Beispiel Das Beispiel zeigt, dass zunächst die für die Herstellung der Tischplatten erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Werkstoffe (Pressspan, Furnierholz, Kunststoff, Lack, Leim) beschafft werden müssen. Alle mit dem Einkauf verbundenen Tätigkeiten fassen wir unter dem Begriff Beschaffung zusammen. Beschaffung Im Fertigungsprozess werden die eingekauften Werkstoffe durch Arbeiter mithilfe von Maschinen (Säge, Hobelmaschine, Furnierpresse, Spritzgerät usw.) zu fertigen Tischplatten verarbeitet. Wir bezeichnen alle mit der Herstellung eines Gutes verbundenen Tätigkeiten als Fertigung. Fertigung Die weitere Aufgabe des Industriebetriebes besteht darin, die fertigen Tischplatten an das Montagewerk zu verkaufen. Alle Tätigkeiten, die mit dem Verkauf eines Gutes zusammenhängen, bezeichnen wir als Absatz. Absatz In jedem Industriebetrieb lassen sich die dort anfallenden Tätigkeiten insbesondere den folgenden drei Bereichen zuordnen: Beschaffung, Fertigung, Absatz. Die vielfältigen Tätigkeiten im Industriebetrieb führen zu Geschäftsfällen. So ergibt sich z. B. aus der Tätigkeit Kaufvertrag mit dem Lieferer schließen später der Geschäftsfall Einkauf von Werkstoffen. Buchführung Jedem Geschäftsfall liegt ein Beleg zugrunde. Der Beleg für den Vorgang Einkauf von Werkstoffen ist die Rechnung des Lieferers (Eingangsrechnung). Im Folgenden sind einige typische Geschäftsfälle mit ihren Belegen aufgeführt. Bereich Geschäftsfall Beleg Beschaffung Einkauf von Spanplatten Eingangsrechnung Fertigung Verbrauch von Spanplatten Materialentnahmeschein Absatz Verkauf von fertigen Erzeugnissen Ausgangsrechnung Ohne Aufzeichnung der Geschäftsfälle würde der Unternehmer in kürzester Zeit den Überblick über sein Unternehmen völlig verlieren. Außerdem fehlte ihm dann die notwendige rechnerische Grundlage fürseine Vorhaben und Entscheidungen

2 A E INFÜHRUNG IN DIE INDUSTRIEBUCHFÜHRUNG Geschieht diese Aufzeichnung planmäßig und ordnungsgemäß, also nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet und lückenlos, so bezeichnet man sie als Buchführung. Die Buchführung ist die planmäßige, lückenlose und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsfälleeines Unternehmens aufgrund von Belegen. Die Buchführung im Industriebetrieb erfüllt wichtige Aufgaben: n Siestellt den Stand des Vermögens und der Schulden fest. n Sie zeichnet alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte lückenlos, planmäßig und sachlich geordnet auf. n Sie ermittelt den Erfolg des Unternehmens, also den Gewinn oder den Verlust, indem sie alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) einzeln erfasst. n Sieliefert die Zahlen für die Preisberechnung (Kalkulation) der Erzeugnisse. n Sie stellt Zahlen für innerbetriebliche Kontrollen zur Verfügung, die der Steigerung der Wirtschaftlichkeit dienen. n Sieist die Grundlage zur Berechnung der Steuern. n Sie ist wichtiges Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferern, Banken, Behörden (Finanzamt, Gerichte) u. a. Aus der Aufzählung der Aufgaben geht hervor, dass die Buchführung für jeden Kaufmann von großer Bedeutung ist. Im Industriebetrieb hat die Buchführung insbesondere auch die Vorgänge zahlenmäßig zu erfassen, die mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, also Beschaffung von Werkstoffen u. a., Herstellung und Absatz der Erzeugnisse. Sie liefert damit weitgehend auch das Zahlenmaterial zur Errechnung des betrieblichen Erfolges (= Betriebsgewinn oder Betriebsverlust), indem sie alle Aufwendungen, die der Herstellung und dem Absatz der Erzeugnisse dienen, sowie die Erlöse aus dem Verkauf der Erzeugnisse (Umsatzerlöse) genau aufzeichnet. Buchführungspflicht ( 238 [1] HGB, 140 AO) n DieBuchführung liefertauch die Zahlen fürdie übrigenzweige des industriellen Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung. n Die Buchführung bildet somit die Grundlage des gesamten betrieblichen Rechnungswesens. 1.2 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Die Buchführung erfasst aufgrund von Belegen alle Ausgaben und Einnahmen, Aufwendungen und Erträge des Unternehmens, ermittelt daraus den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres und schafft damit wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen und die zu zahlenden Steuern. Eine ordnungsmäßige Buchführung dient zugleich der Information und dem Schutz der Gläubiger des Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch ( 238 [1] HGB) und die Abgabenordnung ( 140 AO) verpflichten daher den Kaufmann zur Buchführung, Jeder Kaufmann istverpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfteund die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. ( 238 [1] HGB) 241 ahgb Die Vorschriften zur Buchführungspflicht betreffen den Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist. Befreit von der Buchführungspflicht des 238 (1) HGB sind Einzelkaufleute (e. K., e. Kfm., e. Kffr.), die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als ,00 Jahresumsatz und nicht mehr als ,00 Jahresgewinn erzielen ( 241 a HGB). Sie dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmenüberschussrechnng (Betriebseinnahmen Betriebsausgaben) ermitteln

3 N OTWENDIGKEIT UND BEDEUTUNG DER BUCHFÜHRUNG A Neben der o. g. steuerrechtlichen Buchführungspflicht nach 140 AO sind nach 141 AO auch Nichtkaufleute (Handwerker, Landwirte u. a.) zur Buchführung verpflichtet, wenn deren Jahresumsatz ,00 oder Jahresgewinn ,00 einmalig übersteigt. n Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute, Personengesellschaften (OHG, KG) 1 und Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) 2 unterliegen der Buchführungspflicht nach 238 (1) HGB und 140 AO. n Die Schwellenwerte Jahresumsatz und/oder Jahresgewinn sind nach 241 ahgb und 141 AO von besonderer Bedeutung. 141 AO Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Buchführung und den Jahresabschluss enthält das Dritte Buch im Handelsgesetzbuch in sechs Abschnitten: n Der 1.Abschnitt ( HGB) 3 enthält Vorschriften, die auf alle Kaufleute anzuwenden sind. Zu diesen grundlegenden Vorschriften zählen die Buchführungspflicht, die Führung von Handelsbüchern, das Inventar, die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), die Bewertung der Vermögensteile und Schulden sowie die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen u. a. m. n Der 2. Abschnitt ( bhgb) 3 enthält ergänzend zum 1. Abschnitt spezielle Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften, insbesondere über die Gliederung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses der AG, KGaA und GmbH. Die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechen zugleich den Rechnungslegungsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten aufgrund des Bilanzrichtlinien-Gesetzes. n Der 3. Abschnitt ( HGB) enthält ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. n Die Abschnitte 4 bis 6( e HGB) enthalten ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (Banken, Versicherungen u. a.). Rechtsformspezifische Vorschriften der jeweiligen Unternehmensform sind im Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) und Genossenschaftsgesetz (GenG) enthalten. Steuerrechtliche Vorschriften über die Buchführung enthalten die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV), Richtlinien (EStR, KStR)und Erlasse (z. B. UStAE 4 ). Die grundlegenden handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle Unternehmen enthält das Handelsgesetzbuch von Rechnungslegungsvorschriften nach HGB Rechtsformspezifische Vorschriften Steuerrechtliche Vorschriften 1. Nennen Siemindestens drei wichtige Aufgaben der Buchführung. 2. Nennen Siedie eigentlichen Aufgaben eines Industriebetriebes. 3. Worin unterscheiden sich im Wesentlichen Industrie- und Handelsbetriebe? 4. Nennen Siemindestens vier Geschäftsfälle mit den zugehörigen Belegen. 5. Aus welchen Zweigen besteht das industrielle Rechnungswesen? 6. Welche Bedeutung hat die Buchführung fürdie übrigen Zweige des Rechnungswesens? 1. Erläutern Siedie Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht. 2. Stellen Siefest, ob der Schlossermeister Schneider buchführungspflichtig ist, wenn er im Geschäftsjahr..bei einem Umsatz von ,00 einen Gewinn von ,00 erzielt. Aufgabe 1 Aufgabe 2 1 Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft 2 Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung 3 Siehe HGB-Rechnungslegungsvorschriften, S. 332 f. 4 UStAE =Umsatzsteueranwendungserlass

4 A E INFÜHRUNG IN DIE INDUSTRIEBUCHFÜHRUNG Ordnungsgemäße Buchführung GoB Quellen der GoB Aufgabe der GoB 1.3 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Buchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und Lage des Unternehmens vermitteln kann ( 238 HGB, 145 AO). Die Buchführung muss deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen, und zwar den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Quellen der GoB sind vor allem Wissenschaft und Praxis, die Rechtsprechung sowie Empfehlungen der Wirtschaftsverbände. Zahlreiche Grundsätze haben ihren Niederschlag in handelsund steuerrechtlichen Vorschriften gefunden. Aufgabe der GoB ist es, Unternehmenseigner sowie Gläubiger des Unternehmens vor falschen Informationen und Verlusten zu schützen. Die wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) n Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein. Sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses ( 243 [2], 266, 275 HGB) Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen ( 246 [2]HGB) Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden ( 239 [3] HGB). n Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsfälle. Die Geschäftsfälle sind fortlaufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen, damit sie leicht überprüfbar sind ( 238 [1], 239 [2] HGB). Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen ( 146 [1]AO). n Keine Buchung ohne Beleg! Sämtliche Buchungen müssen anhand der Belege jederzeit nachprüfbar sein. Die Belege müssen fortlaufend nummeriert und geordnet aufbewahrt werden ( 257 [1] HGB). n Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen. Alle Buchungsbelege, Buchungsprogramme, Konten, Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen sowie Jahresabschlüsse einschließlich Anhang und Lagebericht sind zehn Jahre geordnet aufzubewahren ( 257 [4] HGB, 147 [3] AO). Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses können alle Buchführungsunterlagen auf einem Bildträger (Mikrofilm) oder auf einem anderen Datenträger (CD-ROM, DVD u. a.) aufbewahrt werden. n Grundsatz ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS 1 ):Die gespeicherten Daten müssen jederzeit durch Bildschirm oder Ausdruck lesbar zu machen sein ( 239, 257 HGB, 147 AO). Nur eine ordnungsmäßige Buchführung besitzt Beweiskraft ( 258 f. HGB). Verstöße gegen die GoB Verstöße gegen die GoB sowie die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn) durch die Finanzbehörden zur Folge haben ( 162 AO). Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Jahresabschlüsse unrichtig wiedergibt oder verschleiert ( 331 HGB, 370 f. AO). Im Insolvenzfall können Verstöße gegen die GoB Strafverfolgung (Freiheitsstrafe) nach sich ziehen ( 283 Strafgesetzbuch). 1 Siehe auch S

5 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR CE E Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Industriebetrieb 1 Aufgaben und Grundbegriffe der KLR 1.1 Zweikreissystem des Industriekontenrahmens Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung sind die beiden Hauptbereiche des industriellen Rechnungswesens. Siebilden jeweils einen eigenen und in sich geschlossenen Rechnungskreis. Die Finanzbuchhaltung (FB) im Rechnungskreis I(RK I) ist unternehmensbezogen und erfasst deshalb alle Arten von Aufwendungen und Erträgen einer Rechnungsperiode. Sie ermittelt im Gewinn- und Verlustkonto durch Gegenüberstellung aller betrieblichen und nicht betrieblichen Aufwendungen und Erträge das Gesamtergebnis der Unternehmung: Erträge > Aufwendungen = Gesamtgewinn, Erträge < Aufwendungen = Gesamtverlust. Hauptbereiche des industriellen Rechnungswesens Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rechnungskreis II (RK II) ist die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung. Sie ist betriebsbezogen und befasst sich nur mit den Aufwendungen und Erträgen der FB, die im engen Zusammenhang mit den geplanten betrieblichen Tätigkeiten des Industriebetriebes, also Beschaffung, Produktion und Absatz stehen. Die betrieblichen Aufwendungen z. B. Werkstoffaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen, Mieten u. a. werden Kosten, die betrieblichen Erträge z. B. Umsatzerlöse, Mehrbestand an Erzeugnissen, Eigenleistungen, unentgeltliche Entnahmen Leistungen genannt. Die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen ergibt im RK II das Ergebnis der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, nämlich das Betriebsergebnis: Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn, Leistungen < Kosten = Betriebsverlust. Kosten und Leistungen sind wichtige Grundlagen zur Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit (vgl. S. 233). n Die Finanzbuchhaltung bildet den RK I und weist das Gesamtergebnis aus. n Die Kosten- und Leistungsrechnung bildet den RK II. Sie erfasst alle Kosten und Leistungen einer Rechnungsperiode und ermittelt das Betriebsergebnis

6 CE K OSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB 1.2 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) befasst sich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes und bezweckt die optimale Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung (Sachziel der Unternehmung). Siehat folgende wichtige Aufgaben fürden Industriebetrieb zu erfüllen: 1. Ermittlung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode. Die KLR leitet das Betriebsergebnis (= Leistungen Kosten) ab und wird so zu einem hervorragenden Instrument der kurzfristigen (z. B. monatlichen) betrieblichen Erfolgsermittlung. 2. Ermittlung der Selbstkosten je Erzeugniseinheit. Die Selbstkosten je Erzeugniseinheit bilden die Grundlage fürdie Berechnung der Verkaufspreise, die für den Unternehmer wirtschaftlich vertretbar sind. 3. Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Zunehmender Wettbewerbsdruck zwingt Unternehmen die Kosten und Leistungen laufend zu planen und zu überwachen. Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit (= Verhältnis zwischen Leistungen und Kosten) ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der KLR. 4. Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse in der Jahresbilanz. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften verlangen eine Bewertung der Schlussbestände an Erzeugnissen zu Herstellungskosten, die nur mit Hilfe einer Kostenrechnung ordnungsgemäß hergeleitet werden können. 5. Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf der Basis der Teilkostenrechnung. Ein Deckungsbeitrag (= erzielbare Umsatzerlöse variable Kosten) zeigt an, ob ein Erzeugnis einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten bzw. zur Verbesserung des Betriebserfolges leistet (vgl. S. 280 f.). So kann entschieden werden, ob die Herstellung des Erzeugnisses kurzfristig sinnvoll ist. 6. Grundlage fürplanungen und Entscheidungen. Die oben genannten Aufgaben der KLR bilden gemeinsam die Grundlage für Vorhaben und Entscheidungen des Unternehmens, die systematisch geplant, durchgeführt (gesteuert) und kontrolliert werden. Kostenrechnungssysteme Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden mehrere Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung) eingesetzt, die je nach Zielsetzung das Wertgerüst verursachungsgerecht abbilden. Die Vorstufe der Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung) ist die Abgrenzungsrechnung, durch die zwischen dem betriebsbezogenen und dem unternehmensbezogenen Wertgerüstunterschiedenwerden kann (S. 213ff.). Die Vollkostenrechnung erfasst alle Kosten periodengerecht nach Kostenarten (S. 238 f.), teilt sie auf Kostenstellen verursachungsgemäß auf (S. 243 f.) und weist sie den Kostenträgern (z. B. Erzeugnis) vollständig zu (S. 278 f.). Die Teilkostenrechnung unterscheidet zwischen Kosten, die sich in Abhängigkeit von der hergestellten Erzeugnismenge verändern (variable Kosten) oder nicht verändern (fixe Kosten). Den Erzeugnissen werden nur die variablen Kosten zugerechnet, da nur sie kurzfristig entscheidungsrelevant sind (S. 285 ff.). Die Prozesskostenrechnung ist eine moderne Variante der Vollkostenrechnung, bei der eine Kostenzurechnung gemäß identifizierter Prozesse erfolgt. Hierdurch wird den veränderten Anforderungen einer prozessorientierten Organisation begegnet (S. 313 f.). Das Controlling nutzt die Kostenrechnungssysteme, um den Leistungsprozess zu planen, zu steuern und zu überwachen. Durch z. B. den Einsatz der Plankostenrechnung (S. 300 f.) können Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden. Die anschließende Abweichungsanalyse liefert dann wichtige Informationen zur Unternehmensführung

7 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR CE 1.3 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung Einnahmen und Ausgaben In einem Industriebetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d. h. die Summe aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den Zahlungsmittelbestand dar. Der Zahlungsmittelbestand ist Teil des Geldvermögens. Das Geldvermögen wird darüber hinaus durch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflusst: Geldvermögen Zahlungsmittelbestand (Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten) + kurzfristige Forderungen kurzfristige Verbindlichkeiten = Geldvermögen Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen und Ausgaben. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z. B. Bar-und Zielverkäufe von Erzeugnissen zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also gleich. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer. Einnahmen Ausgaben Aufwendungen und Erträge Das Eigenkapital oder Reinvermögen eines Industriebetriebes ergibt sich vereinfacht nach folgender Rechnung: Eigenkapital Anlagevermögen + Vorräte + Geldvermögen langfristige Schulden = Eigenkapital (Reinvermögen) Geschäftsfälle, die das Eigenkapital ändern, beruhen auf Aufwendungen oder Erträgen. Folgende Geschäftsfälle führen neben vielen anderen zuaufwendungen: n Der Unternehmer zahlt füreinen aufgenommenen Kredit Zinsen. Die Zinszahlung verringert das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital. n Auf einen betrieblich genutzten PKW wird eine Abschreibung vorgenommen. Die Abschreibung vermindert das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital. Folgende Geschäftsfälle führen neben vielen anderen zuerträgen: n Ein Bankguthaben wird verzinst. Die Zinsgutschrift der Bank erhöht das Geldvermögen und damit zugleich das Eigenkapital. n Ein Grundstück ist im Vorjahr aufgrund fehlender Verkehrsanbindung außerplanmäßig abgeschrieben worden. Nach einer Änderung des Flächennutzungsplanes steigt der Wert des Grundstücks im folgenden Jahr. Dies führt zu einer Zuschreibung, die das Anlagevermögen und damit zugleich das Eigenkapital erhöht. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital Erträge erhöhen das Eigenkapital

8 CE K OSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB Aufwendungen Kosten Beispiel Die Maschinenbau Kern KG, Leverkusen, erstellt aus den Zahlen der Erfolgsrechnung das folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustkonto. Soll 8020 Gewinn- und Verlustkonto Haben Aufwendungen Erträge 6000 Aufwendungen fürrohstoffe Löhne Gehälter Soziale Abgaben Abschreibungen auf Sachanlagen Büromaterial Anlagenabgänge /77 Betriebliche Steuern Verluste aus Wertpapierverkäufen Zinsaufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Jahresüberschuss Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse Mehrbestand an Erzeugnissen Mieterträge Erlöse aus Anlagenabgängen Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen Zinserträge Auswertung: Aus dem GuV-Konto ist zu erkennen, dass sich die Summe aller Erträge auf ,00 beläuft und dass der Jahresüberschuss ,00 beträgt. Aufwendungen Die Höhe der Aufwendungen ergibt sich aus der Addition aller Aufwandsposten auf der Sollseite des GuV-Kontos. Vereinfacht lassen sich die Aufwendungen nach folgender Rechnung bestimmen: Erträge Jahresüberschuss =Aufwendungen , ,00 = ,00 Einteilung der Aufwendungen Kosten Unter Aufwendungen wirdder gesamtewerteverzehr im Unternehmen an Gütern, Dienstenund Abgaben während einer Abrechnungsperiode verstanden. Fürdie Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen eingeteilt in n betriebliche Aufwendungen =Kosten, n neutrale Aufwendungen =Nichtkosten. Betriebliche Aufwendungen (= Kosten) stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie erfassen den Verzehr an Gütern, Diensten und Abgaben, der im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungserstellung (= Beschaffung, Produktion) und Leistungsverwertung (= Absatz) anfällt. Diese Aufwendungen stellen nur einen Teil der gesamten Aufwendungen des GuV-Kontos dar;sie werden in der Regel als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) übernommen. Kosten entstehen, wenn ein mengenmäßiger Verbrauch (z. B. kg, m, h) vorliegt, der zur geplanten Leistungserstellung und -verwertung getätigt wird und der in Geldbeträgen bewertet ist. Typische Beispiele für Aufwendungen, die zugleich Kosten darstellen, sind Werkstoff- und Personalaufwendungen. UnterKostenversteht man den Teil der Aufwendungen des GuV-Kontos, der im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungsprozesse anfällt

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