FAQ Umgang mit deutschen Offenen Immobilienfonds bei der FFB
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- Rüdiger Pfeiffer
- vor 7 Jahren
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1 FAQ Umgang mit deutschen Offenen Immobilienfonds bei der FFB 1. Wie kann ein Offener Immobilienfonds gekauft werden? 1) Befüllbares PDF-Formular (K) Offener Immobilienfonds Kaufauftrag Das Formular erhält der Kunde entweder bei seinem Berater oder kann es im Formularshop der Internetanwendung der FFB herunterladen. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben per Post, per Fax oder eingescannt per an an die FFB zu übermitteln. Ein formloser Kauf-Auftrag ist nicht möglich, da die Sonderbedingungen für den Kauf, den Verkauf und die Verwahrung von Anteilen an Offenen Immobilienfonds anzuerkennen sind. Diese sind dem speziellen Kaufauftrag für Offene Immobilienfonds beigefügt. 2) Online per PIN/TAN-Verfahren in der Internetanwendung der FFB ab Ende 2014 wieder möglich! Kunden, die für die FFB-Internetanwendung einen Vollzugriff haben und damit online Transaktionen erfassen dürfen, können voraussichtlich ab Ende Dezember 2014 wieder online Käufe für Offene Immobilienfonds erfassen. Auch über das Ordervorschlagswesen für Berater ist dies dann für diese Fondsgattung wieder möglich. Hinweis: Anteile in einem Offenen Immobilienfonds unterliegen Haltefristen, die bei einem Verkauf zu beachten sind. 2. Wie erfolgt die Abrechnung? Die Bezahlung (Abrechnung) des Kaufbetrags von Anteilen an Offenen Immobilienfonds erfolgt bequem über Lastschrifteinzug. Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit zwischen einer Abbuchung von seiner am Depot hinterlegten Referenzbankverbindung oder einer abweichenden Bankverbindung zu wählen. Verfügt der Kunde über ein FFB-Fondsdepot :plus, kann die Lastschrift auch von dem Abwicklungskonto gezogen werden. Es ist ab sofort nicht mehr erforderlich, den gewünschten Anlagebetrag vorab auf das FFB-Sonderkonto zu überweisen. 3. Was muss bei einem Verkauf beachtet werden? Verkäufe können nur über die speziellen Rückgabe-Formulare der FFB erfolgen. Online-Verkäufe sind aufgrund der besonderen Halte- und Kündigungsfristen nicht möglich. Bei Anteilsrückgaben an die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) nach 255 Abs. 3 und 4 und 346 Abs. 2 KAGB muss zunächst unterschieden werden, zu welchem Zeitpunkt die zu veräußernden Bestände erworben wurden: 1) Altbestände (erworben bis 31. Dezember 2012): Bei einer Rückgabe von Anteilen gilt für diese Bestände eine Freigrenze von Euro pro Kalenderhalbjahr. Über den Betrag hinausgehende Anteile können mit einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung veräußert werden, die mit einer Vorlauffrist von 12 Monaten abgegeben werden muss. Stand Seite 1 von 5
2 2) Altbestände (erworben vom 1. Januar 2013 bis 22. Juli 2013): Bei einer Rückgabe von Anteilen gilt für diese Bestände ebenfalls die Freigrenze von Euro pro Kalenderhalbjahr. Über den Betrag hinausgehende Anteile unterliegen einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und können mit einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung veräußert werden, die mit einer Vorlauffrist von 12 Monaten abgegeben werden muss. Für beide Konstellationen gilt: Verkauf kleiner Euro Sofern die zu verkaufenden Anteile vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, erfolgt der Verkauf über das Formular VK1 Rückgabeerklärung Offener Immobilienfonds. Der Kunde hat dabei im Vorfeld zu prüfen, ob er bereits Anteile in diesem Offenen Immobilienfonds bei einem anderen Kreditinstitut/anderer depotführenden Stelle im laufenden Kalenderhalbjahr zurückgegeben hat, wodurch sein Freibetrag von Euro pro Kalenderhalbjahr beeinflusst wird. Das Formular VK1 erhält der Kunde bei seinem Berater oder kann es im Formularshop der Internetanwendung der FFB herunterladen. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben per Post, per Fax oder eingescannt per an an die FFB zu übermitteln. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde, dass er im laufenden Kalenderhalbjahr Anteile am besagten Immobiliensondervermögen zurückgibt, deren Wert insgesamt Euro (Freibetrag) nicht übersteigt - einschließlich der bei anderen Kreditinstituten/depotführenden Stellen verwahrten Anteile an dem zu veräußernden Immobiliensondervermögen. Verkauf größer Euro Der Verkauf bzw. die unwiderrufliche Rückgabeerklärung für Anteile am Offenen Immobilienfonds, deren Gegenwert Euro überschreitet, kann ausschließlich über das Formular VK2 Unwiderrufliche Rückgabeerklärung Offener Immobilienfonds beauftragt werden. Hierbei gibt es folgende Wahlmöglichkeiten über den Rückgabezeitraum: Rückgabe zum frühestmöglichen Zeitraum, so dass der Auftrag zum nächstmöglichen Handelstag des Offenen Immobilienfonds nach Ablauf der gesetzlichen Haltefristen erfolgt. Sollten die gewünschten Anteile unterschiedliche Haltefristen haben (z.b. Altbestand vor dem 1. Januar.2013 und Anteile, die nach diesem Datum gekauft wurden), so wird der Auftrag in mehreren Teilen zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeführt. Rückgabe zu einem vorgegebenen Datum, wobei dieses Datum frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Haltefristen sein kann. Diese Variante ist sinnvoll, wenn z. B. die Auszahlung des Auftrages zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Anlass erfolgen soll, bzw. die Auszahlung bei unterschiedlichen Haltefristen in einer Summe erfolgen soll. 3) Neubestände (Erwerb nach dem 21. Juli.2013): Für alle Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, gilt eine generelle Mindesthaltefrist von 24 Monaten ohne Freigrenze. Alle Verkäufe dieser Bestände erfolgen durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung (Formular VK2), die mit einer Vorlauffrist von 12 Monaten abgegeben werden muss. Stand Seite 2 von 5
3 Sofern die Anteile vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, kann der Kunde Anteilsrückgaben an einem Offenen Immobilienfonds in Höhe von Euro pro Kalenderhalbjahr tätigen, ohne das hierfür die gesetzlichen Haltefristen berücksichtigt werden müssen. Mit seinem Verkaufsauftrag erklärt der Kunde, dass er im laufenden Kalenderhalbjahr Anteile an dem Offenen Immobilienfonds zurückgibt, deren Wert insgesamt Euro nicht übersteigt. Diese Erklärung beinhaltet auch die ggf. bei anderen Kreditinstituten/depotführenden Stellen verwahrten Anteile an dem Immobilienfonds. 4. Welche Folgen ergeben sich für den Kunden bei der Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung (Kündigung)? Nach Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung (Kündigung) des Kunden werden die gekündigten Anteile im Depot gesperrt. Übertragungen dieser Anteile sind weder an einen Dritten noch zu eigenen Gunsten (Depotwechsel) möglich. Ertragsausschüttungen bei unwiderruflich gekündigten Beständen erfolgen bei der FFB automatisch als Barausschüttung. Stand Seite 3 von 5
4 5. Können Sparpläne für Offenen Immobilienfonds eingerichtet werden? Ja, die Einrichtung von Sparplänen ist möglich. Hierzu ist das entsprechende Formular Offener Immobilienfonds Sparplan zu verwenden. Das Formular erhält der Kunde entweder bei seinem Berater oder kann es im Formularshop der Internetanwendung der FFB herunterladen. Hinweis: Anteile, die erworben werden - unabhängig von ihrer Höhe unterliegen einer 24-monatigen Mindesthaltefrist. Verkäufe dieser Bestände erfolgen durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung (VK2), die mit einer Vorlauffrist von 12 Monaten abgegeben werden muss. 6. Können Auszahlpläne und/oder Tauschpläne aus bzw. in Offenen Immobilienfonds eingerichtet werden? Ja, eine Einrichtung ist grundsätzlich möglich. Hierzu ist das gesonderte Formulare Offener Immobilienfonds Auszahlplan bzw. Offener Immobilienfonds Tauschplan zu nutzen. Das Formular erhält der Kunde entweder bei seinem Berater oder kann es im Formularshop der Internetanwendung der FFB herunterladen. Bei der Vereinbarung von Auszahl- und Tauschplänen aus einem Offenen Immobilienfonds muss, wie beim Verkauf (vgl. Pkt.3), zunächst überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt die zu veräußernden Bestände erworben wurden. Es können nur Auszahlpläne und Tauschpläne eingerichtet werden für Bestände, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden. Auszahlpläne werden solange ausgeführt, wie es die vorhandene Freibetragsgrenze zulässt. Sofern zum Ausführungstermin kein Freibetrag zur Verfügung steht, kann der Auszahlplan nicht weiter fortgeführt werden und der Kunde wird hierüber entsprechend informiert. Auszahlpläne und Tauschpläne aus Beständen, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nicht vereinbart werden. 7. Können Anteile an Offenen Immobilienfonds auf ein anderes Depot übertragen werden? Generell ist der Übertrag von Anteilen an Immobilienfonds auf ein anderes Depot des Kunden oder einen Dritten möglich. Ausschlaggebend hierbei ist, dass keine unwiderrufliche Rückgabeerklärung für die Anteile abgegeben wurde. Nach Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung werden die Anteile im Depot des Kunden gesperrt und ein Übertrag dieser Anteile an einen Dritten oder zu eigenen Gunsten (Depotwechsel) ist ausgeschlossen. Zudem ist zu beachten, dass bei einem entgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel die gesetzlichen Haltefristen von 24 Monaten für den Empfänger zu berücksichtigen sind. 8. Was passiert mit Ausschüttungen aus Offenen Immobilienfonds? Ertragsausschüttungen werden ab dem 1. Oktober 2014 generell als Wiederanlage verbucht. Ausgenommen hiervon sind Kunden, die im Vorfeld bereits eine abweichende Ertragsverwendung mit der FFB vereinbart haben oder ihre Bestände über Abgabe einer unwiderruflichen Rückgabeerklärung (VK2) gekündigt haben. Eine Wiederanlage bei unwiderruflich gekündigten Beständen ist ausgeschlossen. Da durch die Wiederanlage der Ertragsausschüttung Bestände mit neuen Haltefristen aufgebaut werden, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit im Vorfeld eine Barausschüttung oder eine Wiederanlage in einen anderen Stand Seite 4 von 5
5 Investmentfonds zu vereinbaren. Hierzu kann der Kunde über das Formular Wiederanlage von Ausschüttungen/Teilliquidationen/Fondsliquidationen einen Serviceauftrag an die FFB richten. 9. Historie Warum gibt es besondere Order- und Abwicklungsprozesse von Offenen Immobilienfonds bei der FFB? Mit in Kraft treten des Investmentgesetz (InvG) am 1. Januar 2013 und des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) am 22. Juli 2013 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für deutsche Offene Immobilienfonds. Dementsprechend wurden bei der FFB gesonderte Order- und Abwicklungsprozesse für diese Fondsgattung eingeführt. Stand Seite 5 von 5
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