CAS E-Commerce & Online-Marketing. Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management
|
|
- Horst Stieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CAS E-Commerce & Online-Marketing Recht im Internet Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 1 1 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
2 CWA 14842:2003 Regulatorische und selbstregulatorische Anforderungen CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 2 2 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
3 CEN CWA-Standard CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 3 3 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
4 Inhaltsverzeichnis CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 4 4 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
5 Selbstdeklaration CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 5 5 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
6 Phasenmodell Anforderungen an Informationsphase Anforderungen an Vereinbarungsphase Anforderungen an Abwicklungsphase Anforderungen an Durchsetzungsphase Phasenübergreifende Mindestanforderungen Datenschutz / Lauterkeitsrecht / Wettbewerbsrecht / Kinderschutz / Informations- phase Vereinbarungsphase Abwicklungsphase Durchsetzungs- phase CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 6 6 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
7 Phasenübergreifende EU-Regelungen CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 7 7 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
8 Phasenbezogene EU-Regelungen CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 8 8 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
9 Inhalt der Informationsphase Der Anbieter stellt alle notwendigen Informationen über sich seine Waren Seine Dienstleistungen bereit. Der Nachfrager beschafft sich alle Informationen, damit er weiss, mit wem er es zu tun hat und was er für eine Leistung gegen Geld erhält CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 9 9 CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
10 Inhalt der Abwicklungsphase In der Abwicklungsphase laufen alle Prozesse und Aktivitäten, welche die Lieferung und die Bezahlung zum Inhalt haben CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
11 Informationsphase CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
12 Informationsaufmachung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
13 Informationsaufmachung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
14 Informationsaufmachung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
15 Anbieterkennzeichnung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
16 Anbieterkennzeichnung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
17 Mindestanforderungen CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
18 Anbieterkennzeichnung BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 228/03 Verkündet am: 20. Juli 2006 Die nach 5 Telemediengesetz beziehungsweise nach 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) bestehende Impressumspflicht erfüllt ein ebay-händler auch dann, wenn er auf seiner Shopseite unter der Bezeichnung "mich" die Angaben bereithält. Dies hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden (Beschl. v , Az. 5 W 116/07). Dafür nahmen die Hauptstadtrichter Rückgriff auf die Entscheidung "Anbieterkennzeichnung im Internet" des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach es ausreicht, "wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist". In diesem Zusammenhang könne für die Bezeichnung "mich" nichts anders gelten. Zum einen suche der geübte potenzielle Kunde unter dieser Bezeichnung gerade das Impressum und zum anderen werde ein unerfahrener Erstkäufer die Pflichtangaben unter der Bezeichnung "mich" vermuten und die Schaltfläche auch anklicken. Anbieterkennzeichnung im Internet BGB a) Die 312c Angabe Abs. einer 1 Satz Anbieterkennzeichnung 1; BGB-InfoV bei 1 Abs. einem 1; MDStV 10 Abs. Internetauftritt, 2; TDG die 6; über UKlaG zwei Links 2 Abs. erreichbar 1, Abs. ist (hier: 2 Nr. die 1 und Links "Kontakt" und "Impressum") ), kann den Nr. 2; UWG 3, 4 Nr. 11 Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.s. von 6 TDG und 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. b) Um den Anforderungen des 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.s. von 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. BGH, Urt. v. 20. Juli I ZR 228/03 - OLG München LG München I CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
19 Auffindbarkeit CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
20 Auffindbarkeit CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
21 CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
22 CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
23 Preisinformation CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
24 Angebot CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
25 Spezielle Informationspflicht CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
26 Auswahl- und Bestellvorgang CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
27 Vorvertragsphase CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
28 Vereinbarungsphase CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
29 Kommerzielle Kommunikation Werbung und Informationen dürfen nicht vermischt dargestellt werden Werbung und Informationen müssen wahr sein Werbung und Information müssen aktuell sein Werbung und Information dürfen nicht täuschen (unterlassen von Angaben, die wichtig für Konsumenten wären) CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
30 Preisnachlässe Preisnachlässe, Rabatte, Sonderaktionen etc. müssen im eshop klar als solche erkennbar sein. Sonderbedingungen für solche Aktionen müssen ausdrücklich bekannt gegeben werden (Einschränkungen in zeitlicher, inhaltlicher, örtlicher, umfangmässiger etc. Hinsicht) Sonderbedingungen müssen an leicht zugänglichem Ort auf der Homepage (direkt mit Aktion verbunden) abgerufen werden können. Sie müssen mit den übrigen Bestimmungen (Ausverkaufs-ordnung, Lotteriegesetz etc.) gesetzeskonform sein. Müssen allen Kunden gleich unterbreitet werden CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
31 Wahl des Domain-Namens Der gewählte Domain-Name des eshops darf nicht unlauter sein (anlehnende Werbung; z.b. Der gewählte Domain-Name des eshops darf nicht Namensrechte (Firmennamen, Namen von Kantonen, Gemeinden etc.) Markenrechte (Markenregister) Firmenrechte (Handelsregister) Noch andere, bessere Rechte Dritter verletzen Umfassende Vorabklärungen vor Anmeldung (bei Switch etc.) sind dringend notwendig. CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
32 Werbebriefe / Spam Frage 3.14 ff. einbauen CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
33 Konformitätsvoraussetzungen eshop muss alle Mindestangaben gemäss CEN CWA-Standard /2 und 3:2003 umgesetzt haben eshop muss Prüfungsverfahren bestehen (Audit) eshop muss von Zertifizierungs-Kommission des Vereins Certifida anerkannt werden (Eintrag in Verifikations-Datenbank) CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
34 Vorteile einer Konformitätsprüfung eshop erfüllt alle EU-Anforderungen, ist vorbereitet für CH-Gesetzgebung, Erfüllt die Erwartungen der Konsumenten (und der Konsumentenschutzorganisationen) Einhaltung der Sorgfaltspflichten des VR und GL werden von unabhängigen Dritten überprüft Reduziert die Haftung infolge Sorgfaltspflichtverletzung CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
35 Was erhält eshop als Identifikator Nutzungsrechte an Marke e-comtrust mit Eintrag in elektronische Verifikations-Datenbank zwecks Validierung gegenüber Dritten Verlinkung aus digitalisierter Marke in Verifikations-Datenbank Möglichkeit zur Verbreitung der Marke auf allen Broschüren, Unterlagen, Werbemitteln CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft CAS E-Commerce & Online-Marketing «Recht im Internet» 2010 Lukas Fässer, FSDZ
Der rechtskonforme Webshop
Der rechtskonforme Webshop Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG Zug www.fsdz.ch faessler@fsdz.ch CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft
MehrCAS E-Commerce & Online-Marketing. Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management
CAS E-Commerce & Online-Marketing Recht im Internet Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 1 1 CAS E-Commerce & Online-Marketing
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
Mehr... ... Sicherheitseinstellungen... 2 Pop-up-Fenster erlauben... 3
Browsereinstellungen Um die Know How! Lernprogramm nutzen zu können, sind bei Bedarf unterschiedliche Einstellungen in Ihren Browsern nötig. Im Folgenden finden Sie die Beschreibung für unterschiedliche
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrKurzleitfaden für einen rechtssicheren Internetauftritt
Kurzleitfaden für einen rechtssicheren Internetauftritt RA Torsten Schollmeyer Kanzlei Schollmeyer & Rickert, Bonn 1 Ihr Weg zu einem (rechtssicheren) Internetauftritt Webdesign (Inhalte und Anforderungen)
Mehrwesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
MehrRisiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 -
Risiken im Netz - Bonner Unternehmertage 2014 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Folie 1 Übersicht 1. Impressum und kein
MehrRechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)
Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrDas Hotel als Service-Provider
Das Hotel als Service-Provider Pflichten eines Hotels beim Anbieten von Internet-Leistungen aus rechtlicher Sicht Vortrag am Kundenevent der ENTIRETEC Switzerland AG Zürich 3. November 2009 Lukas Fässler
MehrAllgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH
Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe
MehrZur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.
Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrRechtssichere b2b-shops
Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrInternet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich
Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrUm über FTP Dateien auf Ihren Public Space Server - Zugang laden zu können benötigen Sie folgende Angaben:
FTP-Upload auf den Public Space Server mit FileZilla 1. Was wird benötigt? Um über FTP Dateien auf Ihren Public Space Server - Zugang laden zu können benötigen Sie folgende Angaben: Benutzername: Ihr Webuser
MehrAktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke
Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrPartnerportal Installateure Registrierung
Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren
MehrDomain Registration & Transfer. Version: 1.3 Datum: 10.07.2014 Alexander Pascual
Domain Registration & Transfer Abteilung: Customer Care Center Version: 1.3 Datum: 10.07.2014 Autor: Alexander Pascual Inhaltsverzeichnis 1 Domain Registration 1.1 Domain Registration bei Green.ch 1.2
MehrAbmahnung erhalten Was tun?
Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt
MehrEDITIEREN DER DATEN NACH E-COMMERCE-GESETZ (ECG), UNTERNEHMENSGESETZBUCH (UGB) BZW GEWERBEORDNUNG (GEWO) UND MEDIENGESETZ IM WKO
EDITIEREN DER DATEN NACH E-COMMERCE-GESETZ (ECG), UNTERNEHMENSGESETZBUCH (UGB) BZW GEWERBEORDNUNG (GEWO) UND MEDIENGESETZ IM WKO.AT - DETAILINFORMATION Alle Anbieter von Diensten im WWW (dazu gehören insbesondere
MehrSocial Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrUserManual. Handbuch zur Konfiguration einer FRITZ!Box. Autor: Version: Hansruedi Steiner 2.0, November 2014
UserManual Handbuch zur Konfiguration einer FRITZ!Box Autor: Version: Hansruedi Steiner 2.0, November 2014 (CHF 2.50/Min) Administration Phone Fax Webseite +41 56 470 46 26 +41 56 470 46 27 www.winet.ch
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,
MehrKollision verschiedener Kennzeichenformen
Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da
MehrABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de
ABMAHNUNGEN Januar 2014 Händlerbund Studie 534 befragte Online-Händler www.haendlerbund.de WIR BEFRAGTEN 534 HÄNDLER ZU IHREN ERFAHRUNGEN MIT ABMAHNUNGEN. Inhaltsangabe Vorwort... Seite 3 1 Anzahl der
MehrDr. Markus Faber Landkreistag NRW
Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrPräsentation: Google-Kalender. Walli 25.02.2009 Ruedi Knupp Urdorf 26.08.09
Präsentation: Google-Kalender Walli 25.02.2009 Ruedi Knupp Urdorf 26.08.09 Übersicht Google-Kalender hat einen ausgezeichneten Hilfeteil. Es wird empfohlen, für alle Probleme zuerst diese Hilfe (oben rechts)
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrSie wollen wissen wer ich bin?
Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrRechtstipps für b2b-shops
Rechtstipps für b2b-shops So laufen Sie nicht in die Abmahnfalle INTERNET World Kongress 26.02.2014 München Download der Präsentation unter www.res-media.net/internetworld 2 Grundsätzliche Anforderungen
MehrCampus Management (CM)
Campus Management (CM) Was ist Campus Management? Mit Hilfe des Campus Management (CM) tragt ihr euch in die Kurse ein, die ihr im aktuellem Semester belegen müsst (siehe Stundenplan) oder wollt (siehe
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrAnbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein
MehrImpressum Wiegmann-Dialog GmbH
Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de
MehrGoldene VR-BankCard PLUS Das Mehrwertprogramm
Goldene VR-BankCard PLUS Das Mehrwertprogramm Wie funktioniert es? Ganz einfach! Sie schlagen vor, welche besondere Leistung (z.b. Rabatt oder gratis Zugabe) Sie anbieten möchten. Dieser soll nicht viel
MehrNewsletter-Analyse für langzeittest.de
# ##äö#äö Newsletter-Analyse für langzeittest.de Sehr geehrter Herr Malkowski, nach der Analyse Ihres Newsletters möchten wir Ihnen unten stehende Tipps und Verbesserungsvorschläge geben. Bitte entschuldigen
Mehr1. Management Summary. 2. Grundlagen ERP. 3. ERP für die Produktion. 4. ERP für den Handel. 5. EPR für Dienstleistung. 6.
Inhalt Erfolg für Ihr Projekt 1. Management Summary 2. Grundlagen ERP 3. ERP für die Produktion 4. ERP für den Handel 5. EPR für Dienstleistung 6. Einzelne Module 7. Blick auf Markt und Technologien 8.
MehrSchritt für Schritt zu meiner.saarland-domain
Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Die Vergabe der.saarland Domains wird zunächst in verschiedene Phasen unterteilt, die sich an unterschiedliche Interessengruppen richten Sie sind Inhaber einer
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrTechnische Universität Dresden Professur für Germ. Linguistik und Sprachgeschichte. moodle
Technische Universität Dresden Professur für Germ. Linguistik und Sprachgeschichte moodle Lernplattform der Professur für Germ. Linguistik und Sprachgeschichte Inhalt 1. moodle Was ist das?... 3 2. Ein
MehrArbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen
Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen 1. Das Projekt auswählen Nach dem Anmelden in der Datenbank im Menü [Vorhaben] den Untermenüpunkt [Vorhabenübersicht] wählen. Dort bitte das entsprechende
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrDer große VideoClip- Wettbewerb von Media Markt.
Der große VideoClip- Wettbewerb von Media Markt. Zeig was du drauf hast! Am 1. Juli startet eine Aktion, wie sie die Schweiz noch nicht gesehen hat. Unter dem Motto Zeig was Du drauf hast! suchen wir den
MehrWiderrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht
Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrWarum sollte ich meine Marke überwachen lassen?
L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Markenrecht Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? Von Rechtsanwalt Dennis Groh Einleitung: Vielen Unternehmer ist mittlerweile bewusst,
MehrUNIGLAS - Handbuch zum Forum
UNIGLAS - Handbuch zum Forum Stand: November 2014 Das Forum im der UNIGLAS im Intranet der Website soll dem Informationsaustausch dienen und gleichzeitig Plattform sein, um gemeinsam verschiedene Themen
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrIntegrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken
Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrUm sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben
Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit
MehrFolgendes ist zu beachten:
Der DTV informiert: Bei der Werbung für Ferienwohnungen/-häuser, Privatzimmer sowie Pauschalangeboten ist stets die Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrInstallation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista
Installation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista Allgemeines: Bitte lesen Sie sich diese Anleitung zuerst einmal komplett durch. Am Besten, Sie drucken sich diese Anleitung
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrGrundlagen für den erfolgreichen Einstieg in das Business Process Management SHD Professional Service
Grundlagen für den erfolgreichen Einstieg in das Business Process Management SHD Professional Service Der BPM-Regelkreis Im Mittelpunkt dieser Übersicht steht die konkrete Vorgehensweise bei der Einführung
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrAufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung
- 1 - Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung 1. Die Tabelle mit den Werten und Gewichten der Gegenstände, sowie die Spalte mit der Anzahl ist vorgegeben und braucht nur eingegeben zu werden
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrAnleitung OpenCms 8 Webformular Auswertung
Anleitung OpenCms 8 Webformular Auswertung 1 Erzbistum Köln Webformular Auswertung 15. August 2014 Inhalt 1. Allgemeines zum Webformular Auswertung... 3 2. Verwendung des Webformulars... 4 2.1. Reiter
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrABMAHNUNGEN IM JAHR 2015
ABMAHNUNGEN IM JAHR 2015 Februar 2016 Händlerbund Studie 290 befragte Online-Händler 1 Inhaltsverzeichnis WIR HABEN 290 HÄNDLER BEFRAGT, WIE VIELE ABMAHNUNGEN SIE IM JAHR 2015 ERHALTEN UND WELCHE SCHRITTE
MehrDas Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten
Das Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten 1 1 www.werkstatt-musterstadt.de Suche Willkommen beim Online-Auftritt der Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2010 Fahrradtour
MehrFTP-Server einrichten mit automatischem Datenupload für SolarView@Fritzbox
FTP-Server einrichten mit automatischem Datenupload für SolarView@Fritzbox Bitte beachten: Der im folgenden beschriebene Provider "www.cwcity.de" dient lediglich als Beispiel. Cwcity.de blendet recht häufig
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAnleitung zum Online-Monitoring für Installateure
Anleitung zum Online-Monitoring für Installateure Herzlich Willkommen zum neuen Online-Monitoring von SENEC.IES! Diese Anleitung erläutert Ihnen als Installateur die Einrichtung des Online-Monitorings
MehrTeaser-Bilder erstellen mit GIMP. Bildbearbeitung mit GIMP 1
Teaser-Bilder erstellen mit GIMP 08.08.2014 Bildbearbeitung mit GIMP 1 Auf den folgenden Seiten werden die wichtigsten Funktionen von GIMP gezeigt, welche zur Erstellung von Bildern für die Verwendung
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
MehrAnleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH
Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH 1. Sie erhalten von der LASA eine E-Mail mit dem Absender Beim Öffnen der E-Mail werden Sie aufgefordert, sich
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
Mehr