Kündigung - Formale Fehler vermeiden. Johannes Jasper. Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm. Schwelm, 25. März 2015

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1 Kündigung - Formale Fehler vermeiden Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm Johannes Jasper Schwelm, 25. März 2015

2 Folgen formaler Fehler:! Unwirksamkeit der Kündigung! Möglichkeit und Notwendigkeit der Wiederholung! Kündigungserklärungsfristen 626 Abs. 2 BGB, 22 Abs. 4 BBiG! Ablauf der vereinbarten Probezeit 622 Abs. 3 BGB, 20, 22 BBiG! Verlängerter Fristenlauf und / oder Verlängerung der Kündigungsfrist! EintriW von Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz oder ordentlicher Unkündbarkeit! Jedenfalls: Risikoerhöhung

3 Typische Fehler: 1. SchriYform 623 BGB 2. Stellvertretung / Vollmacht 3. Inhaltliche Bes[mmtheit 4. Zugang des Kündigungsschreibens

4 1. Schriftform ( 623 BGB, 22 Abs. 3 BBiG) Wer: - Arbeitgeber / Inhaber - Organe (GeschäYsführer/ Vorstand) - Stellvertreter a. Allgemeine Stellvertretung b. Stellvertretung im Einzelfall - Vorsicht: Bote (i. A.) Besser: i. V. (BAG, Urteil vom AZR 145/07) Wie: - Eigenhändige UnterschriY - keine Paraphe (Kürzel) - SchriYzug als Wiedergabe eines vollen Namens - Erkennbare Absicht voller UnterschriYsleistung - Lesbarkeit nicht erforderlich - Aber: Individuelle und charakteris[sche Merkmale

5 Formgerechter Zugang Originalschreiben Kein(e): - Kopie - Fax - E- Mail - SMS - Signatur Fauscormel: KompleWer Namenszug, der zumindest die Andeutung einer Mehrzahl von Buchstaben erkennen lässt. (BAG, Urteil vom AZR 519/07)

6 2. Stellvertretung / Vollmacht Kündigung kann durch eine rechtsgeschäylich bevollmäch[gte Person erklärt werden ( 164 Abs. 1 BGB) (Kündigung muss erkennbar im Namen des Vertretenen erfolgen) Vollmacht kann umfassend (z. B. Prokura), auf bes[mmte GeschäYe beschränkt (z. B. Personalleiter) oder für den Einzelfall erteilt werden Kündigt eine bevollmäch[gte Person, sollte i.d.r. eine Original- Vollmacht beigefügt werden, die Kündigungsbefugnis vermiwelt Gefahr der unverzüglichen Zurückweisung nach 174 S. 1 BGB bei fehlender Original- Vollmacht Folge: Unwirksamkeit / Neuvornahme

7 Zurückweisun g ausgeschloss en: " Gesetzlicher Vollmacht " Organvertreter (GeschäYsführer) " Prokuristen (ab 16. Tag nach Eintragung und Bekanntmachung 15 Abs. 2 HGB) " Empfänger ist vorab über Bevollmäch[gung in Kenntnis gesetzt Vollmachtsäquivalent ( 174 S. 2 BGB) " Problem: Personalleiter " Problem: Gesamtvertretung (auch GbR 709, 714 BGB) Beispielsfall: Die B- GmbH (200 BeschäYigte) kündigt den seit 3 Jahren angestellten A am zum Die Kündi- gung ist vom Personalabteilungsleiter P, der zudem seit 2 Jahren als Gesamt- prokurist eingetragen ist, mit dem Zusatz ppa und dem Sachbearbeiter S mit dem Zusatz i.v. unterzeichnet. Eine Vollmacht liegt nicht bei. A lässt die Kündigung zurückweisen. (Fall nach BAG, Urteil vom AZR 567/13)

8 3. Inhaltliche Bestimmtheit Eine auf Vertragsbeendigung gerichtete Gestaltungserklärung muss Klarheit über die Willensrichtung des Kündigenden vermiweln Aus der Erklärung mindestens aber aus den Erklärungsumständen muss sich ergeben, ob eine fristgemäße oder fristlose Kündigung gewollt ist Beendigungstermin muss nicht zwingend ausdrücklich angegeben werden, aber für den Empfänger zweifelsfrei bes[mmbar sein: - nächstzulässiger Termin - nächstmöglicher Termin (BAG, Urteil vom AZR 647/13) Kündigungen sind bedingungsfeindlich (tatsächliche Umstände), zulässig sind i.d.r. Rechtsbedingungen vorsorglich / hilfsweise ( 158 BGB)

9 Beispiele: Sie haben mich bestohlen. Das war`s. Schlüssel sofort abgeben. Ich kündige. Die Papiere erhalten Sie mit der letzten Abrechnung. Ich kündige zum 28.02, zum und zum Für den Fall, dass Sie noch einmal einen Pa[enten beschimpfen, kündige ich bereits jetzt fristlos. Ich kündige zum Wenn Sie im GeschäYsjahr einem Umsatz von mindestens 250 T erzielen, ist diese Kündigung hinfällig. Ich kündige das Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wich[gem Grund mit sofor[ger Wirkung. Zugleich kündige ich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Dies ist nach meiner Berechnung der Frage: Kündigungsgrund angeben? Abs. 2 S. 3 BGB - nach Ermessen - aber: 22 Abs. 3 BBIG (!) " Nicht nur schlagwortar[g " Konkreter Anlass ist auszuführen

10 4. Zugang der Kündigung SchriYliche Erklärung gelangt so in den Machtbereich des Empfängers, dass unter regelmäßigen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme eröffnet ist Beweislast: Kündigender (ob, wie, wann) Vorteile/Nachteile bei: Persönlicher Übergabe, einfacher Post, Einwurf- Einschreiben, Einschreiben- Rückschein, Botenzustellung (Uhrzeit beachten), Gerichtsvollzieherzustellung ( 132 BGB) Sons[ge Möglichkeiten: - persönliche Übergabe vor Zeugen gegen Empfangsbekenntnis - Bote, der den Inhalt kennt und einen Zustellungsvermerk fer[gt

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