Die 10 häufigsten Irrtümer des Arbeitgebers RA Dr. Uwe Schlegel
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- Ingrid Bayer
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1 Die 10 häufigsten Irrtümer des Arbeitgebers RA Dr. Uwe Schlegel
2 Inhaltsübersicht 1. Irrtum: Das bedeutungslose Einstellungsgespräch 2. Irrtum: Nicht jeder Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform 3. Irrtum: Lieber erst einmal einen befristen Vertrag vereinbaren 4. Irrtum: Beim Arbeitsvertrag nur kein Vertragsmuster 5. Irrtum: In der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz 2
3 Inhaltsübersicht 6. Irrtum: Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung 7. Irrtum: Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb 8. Irrtum: Dann kündige ich eben fristlos 9. Irrtum: Keine Kündigung ohne Abfindung 10. Irrtum: Der Streit um das Arbeitszeugnis als letztes und erfolgreiches Gefecht 3
4 Einleitung: Was ist (für Arbeitgeber) so schlimm am Arbeitsrecht? 4
5 Was ist so schlimm am Arbeitsrecht? Arbeitsrecht = Arbeitnehmerschutzrecht Arbeitsgerichte wenden Arbeitsrecht an Was wirklich hilft? Vorbeugen! 3 Sätze für eine kostenfreie Auskunft: - Ich habe nur mal eine kurze Frage - Einen schönen Gruß von - Ich habe noch nicht gegoogelt! 5
6 Irrtum Nr. 1: Das bedeutungslose Einstellungsgespräch Wer nicht fragt, bleibt dumm 6
7 Bedeutungsloses Einstellungsgespräch? Personalfragebogen: Die unrichtige Beantwortung einer zulässigen Frage berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 7
8 Bedeutungsloses Einstellungsgespräch? AGG beachten! - Schwangerschaft - (Schwer-)Behinderung / Krankheit(en) - Alter - ACHTUNG: Verstoß gegen AGG kann teuer werden! 8
9 Irrtum Nr. 2: Nicht jeder Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform Wer schreibt, der bleibt 9
10 Schriftlicher Arbeitsvertrag Nachweisgesetz beachten! Schriftliche Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen (Entgelt, Arbeitsort, Art der Arbeit, Arbeitszeit, Urlaub ) Bei Verstoß gegen das Schriftformgebot: Beweislastnachteile Das NachweisG gilt auch für Vertragsänderungen 10
11 Mindestlohngesetz 2015 Durch MiLoG 2015 Änderung bzw. Ergänzung des NachweisG Wer einen Praktikanten einstellt, hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen! 11
12 Irrtum Nr. 3: Lieber erst einmal einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren Vorsicht ist die Mutter Porzellankiste 12
13 Irrtum Nr. 3: Der befristete Arbeitsvertrag Die Praxis zeigt: Befristete Arbeitsverträge sind aus der Sicht des betroffenen Arbeitnehmers unattraktiv Ergo: Einen befristeten Arbeitsvertrag muss man sich leisten können! 13
14 Übersicht: Befristete Arbeitsverträge Wesentliche Möglichkeiten der Befristung - Fall 1: Mit Sachgrund ( 14 Abs. 1 TzBfG) - Fall 2: Ohne Sachgrund ( 14 Abs. 2 TzBfG) - Fall 3: Existenzgründer ( 14 Abs. 2a TzBfG) - Fall 4: Ältere Arbeitnehmer ( 14 Abs. 3 TzBfG) - NEU ab : 41 Satz 3 SGB VI 14
15 Der häufigste Fall: 14 Abs. 2 TzBfG Eine Befristung ist auch ohne sachlichen Grund möglich, wenn nicht länger als 2 Jahre, nicht mehr als 3 Verlängerungen* innerhalb der 2 Jahre und keine Vorbeschäftigung bestand** * Der Neuabschluss einer Arbeitsvertrages ist keine Verlängerung, auch wenn die 24 Monate noch nicht abgelaufen sind ** Keine Vorbeschäftigung heißt wahrscheinlich niemals! 15
16 Irrtum Nr. 4: Beim Arbeitsvertrag nur nicht auf ein Vertragsmuster zurückgreifen An der richtigen Stelle sparen 16
17 Irrtum Nr. 4: Standardarbeitsvertrag Ihre Wahl: Anzug von der Stange oder Maßanfertigung? Worauf ist zu achten? - Arbeitszeitregelungen (Flexibilität!) - Gleichlauf von Kündigungsfristen - Vertragsstrafe - Ausschlussklausel ( 3 Monate statt 3 Jahre ) - Vorsicht bei Tarifbezug! - 17
18 Irrtum Nr. 5: In der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz Darum prüfe, wer sich ewig bindet! 18
19 Irrtum Nr. 5: Probezeit Normale Probezeit in aller Regel bedeutungslos! Einziger Vorteil: (gesetzliche) Kündigungsfrist von nur 14 Tagen zum Ende eines jeden Tages Vorsicht bei Probezeitverlängerungen Verzicht auf Probezeit? 19
20 Irrtum Nr. 6: Keine Kündigung ohne vorherige Abmahnung Einmal ist keinmal 20
21 Irrtum Nr. 6: Abmahnung Das ist Ihre Entscheidung: - Erziehen durch abmahnen oder - eine Kündigung durch Ausspruch einer Abmahnung vorbereiten? 21
22 Die Abmahnung und ihre Ausnahmen Ausnahme 1: Kleinbetrieb Ausnahme 2: Wegen der Schwere der Vertragsverletzung nicht erforderlich (Praktische) Ausnahme 3: Die Abmahnung kostet nur Zeit und damit Geld - Angesichts einer hohen Quote der Regelung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten durch Vergleich erscheint die praktische Notwendigkeit einer Abmahnung in vielen Fällen fraglich! 22
23 Irrtum Nr. 7: Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Wer hier geht, bestimme ich 23
24 Ausgangspunkt: KSchG Ausgangspunkt: Ist das KSchG einschlägig? KSchG = Kündigung nur aus einem (gesetzlich) anerkannten Grund Wann ist das KSchG anwendbar? - Arbeitsvertrag älter als 6 Monate + - regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (AN) Sonderfall: Mehr als 5 Alt-AN = KSchG für alle Alt-AN 24
25 Der Betriebsbegriff ACHTUNG: Maßgeblich ist der Betrieb bzw. Betriebsbegriff Denkbar ist u. a., dass ein Unternehmen mehrere Betriebe aufweist Auch ist es möglich, dass mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten! 25
26 KSchG: Maßgebliches Kriterium Maßgebliches Kriterium: Die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN Wer zählt dazu? - Der zu kündigende AN - Angestellte(r) (Ehe-)Partner - Erkrankte AN - Angestellte Reinigungskraft - AN in Elternzeit 26
27 KSchG: Maßgebliches Kriterium 450-EUR-Kraft Teilzeitbeschäftigte (nicht mehr als 20 / 30 Wochenstunden): 0,5 / 0,75 / 1,0 Nicht: Inhaber / Gesellschafter Nicht: freie Mitarbeiter Nicht echte Aushilfe Nicht: Auszubildende / Praktikanten 27
28 Irrtum Nr. 7: Der Kündigungsgrund Die gesetzliche Regelung: 3 Gründe - Betriebsbedingt ( Arbeitsplatz entfallen ) - Verhaltensbedingt ( Arbeitnehmer will nicht ) - Personenbedingt ( Arbeitnehmer kann nicht ) Problem: Der diffuse Kündigungsgrund 28
29 Grundsätzlich keine, da diffuse Kündigungsgründe: Unfreundlich Chaotisch Einfach unerträglich Leistung lässt nach Keine Motivation Beamter! Nicht flexibel Störung des Betriebsfriedens Irgendwie apathisch 29
30 Kündigung (nach KSchG) mit 3 Bausteinen Die Entscheidung des Arbeitgebers ordnungsgemäße Kündigungserklärung Kündigungsfrist besonderer Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach KSchG Das Budget / die Strategie Plan A: Der AN geht Plan B: Die Notbremse ABTEILUNG JURA ABTEILUNG BWL Kommunikation ABTEILUNG PSYCHOLOGIE 30
31 Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb? Doch!!! - 1. Fall: Schwerbehinderte - 2. Fall: Schwangerschaft / Mutterschaft - 3. Fall: Elternzeit - 4. Fall: 612a BGB (sog. Vergeltungskündigung) - 5. Fall: Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme ( Wer hier geht, bestimme ich! ) 31
32 Irrtum Nr. 8: Dann kündige ich eben fristlos Da staunt der Laie
33 Irrtum Nr. 8: Dann eben fristlos! Die außerordentliche und i.d.r. fristlose Kündigung ist (rechtlich) der absolute Ausnahmefall! Die Anforderungen an den wichtigen Grund ( 626 BGB) sind sehr hoch; der kündigende Arbeitgeber scheitert regelmäßig 33
34 Irrtum Nr. 8: Dann eben fristlos! ACHTUNG: 611, 615 S. 1 BGB (sog. Annahmeverzugsentgelt) bedeuten für den Arbeitgeber in vielen Fällen ein hohes wirtschaftliches Risiko! Praxis: Die ao Kündigung als taktisches Mittel
35 Irrtum Nr. 9: Keine Kündigung ohne Abfindung Das liebe Geld 35
36 Irrtum Nr. 9: Kündigung ohne Abfindung? Eine Abfindungszahlung ist i.d.r. gesetzlich nicht vorgesehen!!! Keine Abfindung, wenn eine wirksame Kündigung vorliegt 36
37 Irrtum Nr. 9: Kündigung ohne Abfindung? Zwei Faustformeln im Anwendungsbereich des KSchG: - Um so größer die rechtlichen Zweifel an der Kündigung, um so höher die Abfindung - Um so mehr die Bereitschaft des AG besteht, den AN notfalls zurückzunehmen, um so niedriger die Abfindung Was bleibt? Einzelfallprüfung statt Abfindung von der Stange! 37
38 Irrtum Nr. 10: Der Streit um das Arbeitszeugnis als letztes und erfolgreiches Gefecht Bitte nicht nachtreten! 38
39 Das Zeugnis Die Gefahr: Aufarbeitung durch Zeugniserteilung Die Lösung: Das unangreifbare Zeugnis Praxis: Der Zeugniskonfigurator 39
40 Vielen Dank! RA Dr. Uwe Schlegel 0163 / /
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