Fit für die Existenzgründung -
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- Herta Hausler
- vor 6 Jahren
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1 Fit für die Existenzgründung -
2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Spezialisierungen: Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
3 Was gilt es zu regeln? (Gewerberaum-)Mietvertrag Arbeitsverträge Kaufverträge Leasing Gesellschaftsvertrag Versicherungen Praxisfinanzierung Ehevertrag Steuerberater / Rechtsanwalt...
4 A. Mietrechtliche Fragen
5 Der Gewerberaummietvertrag Grundfrage: Mieträume / eigene Immobilie Rechtliche Seite: Umbaumaßnahmen, Aufnahme Partner, Mitbewerber, andere Mieter, Praxisveräußerung, Steuern...
6 Bedeutsame Punkte beim Mietvertrag Bedeutsame Punkte beim Mietvertrag (u. a.): Mietfläche Zugelassen als Gewerberäumlichkeiten? Bindungsdauer / Kündigungsfristen Ersatzmieter / Sonderkündigungsrecht Schönheitsreparaturen Umbauten / Rückbau Wettbewerbsschutz...
7 B. Arbeitsrechtliche Fragen
8 Arbeitsrecht Punkte, auf die (u.a.) geachtet werden sollte: 613a BGB (Betriebsübergang)! Arbeitsplatzbeschreibung Arbeitszeit (Flexibilität!)...
9 Achtung: Anwendungsbereich KSchG Anwendbarkeit KSchG heißt: Kündigung nur aus (gesetzlich) anerkannten Gründen KSchG ist arbeitgeberfeindlich! Wann ist das KSchG anwendbar? Arbeitsvertrag älter als 6 Monate Bei ab eingestellten AN: Mehr als 10 AN Sonderfall Alt-AN (vor eingestellt und immer noch beschäftigt): Mehr als 5 AN
10 KSchG anwendbar? Praxis mit mehr als 10 AN Praxis mit nicht mehr als 5 AN Praxis mit mehr, als 5, aber nicht mehr als 10 AN KSchG (+) KSchG (-) KSchG (+), wenn mehr als 5 ALT-AN KSchG (-) bei Einstellung ab
11 KSchG: Wer zählt als Arbeitnehmer? Alle AN, die wg. 613a BGB zu übernehmen sind Der zu kündigende AN Angestellte(r) (Ehe-)Partner/In Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit 400-Euro-Kraft Teilzeitbeschäftigte: 0,5/0,75/1,0 Angestellte(r) Zahnarzt /-ärztin
12 KSchG: Wer zählt nicht als Arbeitnehmer? Nicht: Der Inhaber Nicht: Echte Aushilfe Nicht: Auszubildende Nicht: Praktikanten
13 C. Der Praxiskaufvertrag
14 Gegenstand des Kaufvertrages: Grundlagen Patientenstamm Praxiseinrichtung Medizintechnik, Medikamente Büro (Computer)... Personal Sonst. laufende Verträge Leasing, Miete Telefon...
15 Übergang der Patienten auf Erwerber: Die Kartei Grundsatz: Übergabe auf den Erwerber nur mit Zustimmung des Patienten (BGH) Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß: Strafrechtlich: 203 StGB u.a. Zivilrechtlich: I.d.R. Nichtigkeit des Vertrages!
16 Vermeidung des Gesetzesverstoßes u. U. Anschreiben des Abgebers an Patienten Zustimmung des Patienten Zwei-Schrank- bzw. Zwei-Festplatten-Modell u. U. Einbindung des (übernommenen) Praxispersonals
17 Mängelhaftung, insbesondere bzgl. medizinisches Gerät Ausschluss jeglicher Mängelhaftung (rechtlich) grds. Möglich und üblich Vorsorge 1: Zusicherung der Mangelfreiheit ( Mängel nicht bekannt ) Vorsorge 2: Geräte-Check Vorsorge 3: Wertgutachten (finanzierende Bank!)
18 Wettbewerbsverbot Wettbewerbsabrede muss inhaltlich (rechtlich gebotenen) Schranken unterworfen werden: 1. Zeitlich begrenzt 2. Räumlich begrenzt 3. Sachlich begrenzt
19 Einige Worte zur Sozietät
20 Grundsätzliches Selbständigkeit od. verdecktes Arbeitsverhältnis? Zahnarzt als Unternehmer kaufmännische Seite rechtliche, insbes. haftungsrechtliche Seite Praxisgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis (BAG) Übergangssozietät Mit / ohne Kapitalbeteiligung: Echte Sozietät angestrebt? Die harten Fakten: Die Macht des (wirtschaftlich) Stärkeren, u. a. mit Blick auf Abfindungsansprüche
21 Die (angestrebte) echte Sozietät Die Gemeinschaftspraxis als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grds. Haftung nach den Regeln der Personenhandelsgesellschaften, insbes. der ohg, d.h. insbes. persönlich, unbeschränkt (d.h. grds. mit dem gesamten privaten Vermögen!)
22 Die echte Sozietät Haftung für in der Sozietät begründete Verbindlichkeiten Nachhaftung für in der Sozietät begründete Verbindlichkeiten (grds. 5 Jahre)! Bedeutung für Gewerberaummiete Bedeutung für Arbeitsverhältnisse Bedeutung für Leasingsverträge... Wichtige Unterscheidung: Innenverhältnis - Außenverhältnis
23 Die echte Sozietät der Gesellschaftsvertrag Muster oder Einzelanfertigung? Muster über Internet, Fachpresse, Büchermarkt, Kammer... Kosten eines Musters / Kosten einer Einzelanfertigung Muster: - Rechtsprechung - Beraterhaftung!
24 Wesentliche Inhalte eines Gesellschaftsvertrages Mit / ohne Kapitel späterer Einstieg mit Kapital / Konditionen? Wert(bemessung) Einsichtsrechte (Bücher, sonst. Unterlagen der Praxis) Sprechstunden / Vertretung / Urlaub / Weiterbildung... Krankheit / Berufsunfähigkeit Abfindung
25 Wesentliche Inhalte eines Gesellschaftsvertrages (Forts.) Vertretungsbefugnisse / allgemeine Mitspracherechte Beteilungsverhältnis Gewinn-/Verlustbeteiligung: - Was sind Einnahmen der Praxis? - Was sind Ausgaben der Praxis? Zuordnung Patienten ( freie Arztwahl ) Eigentum am (bisherigen) Inventar Probezeit bzw. Hinauskündigungsklausel
26 Sonderfall Praxisgemeinschaft Die lediglich organisatorische Praxisgemeinschaft ist als solche keine GbR (Praxis- od. Apparategemeinschaft) u.u. aber GbR-Elemente (z. B. bzgl. Praxiseinrichtung) Abgabe kann durch vertragliche Grundlagen der Praxisgemeinschaft beeinflusst sein
27 RA Dr. Uwe Schlegel RA Dr. Stefan Müller-Thele RAin Katrin-C. Beyer, LL.M. ETL Rechtsanwälte GmbH, Köln Eiler Str. 3 B Köln Handy: 0163 / Tel.: 0221 / Fax: 0221 / Mail: uwe.schlegel@etl.de Internet: 27
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