Köln, Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

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1 Zukunft Personal Zukunftsmärkte in Asien Entsendung nach China und Südostasien als Beispiel für neue Herausforderungen der Personalarbeit Köln, Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

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7 Arbeitsrecht Steuerrecht Entsendung nach Ostasien Aufenthaltsrecht Sozialversicherungsrecht 7

8 Der erfolgreiche Auslandseinsatz beginnt zu Hause Personalauswahl Vorbereitung der Entsendung intern extern Checklisten/ Handbuch Kriterien fachlich, interkulturell, persönlich, Kosten Unterstützung des Arbeitnehmers durch die Personalabteilung 8

9 Aufenthaltsrecht bestimmt oft Vertragsgestaltung China Thailand i.d.r. lokaler Vertrag erforderlich Lokaler Vertrag nicht zwingend, aber oft sinnvoll 9

10 Arbeitsvertrag Aufhebung deutscher Vertrag/ Abschluss lokaler Vertrag Neueinstellung nur für Auslandseinsatz Bestehender deutscher Arbeitsvertrag + Zusatzvereinbarung (Entsendevereinbarung) ggfls. Wiedereinstellungsvereinba rung mit Lokalvertrag mit Lokalvertrag Kriterien: Aufenthaltsrecht ohne Lokalvertrag Interessen der Parteien Sozialversicherungsrecht Steuerrecht (Unternehmenssteuern/ Einkommenssteuer) ohne Lokalvertrag 10

11 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (1) Weisungsrechte / Berichtspflichten Arbeitgeber Deutschland Arbeitgeber Ausland Arbeitspflicht Weisungsrecht Weisungsrecht? Berichtspflicht Arbeitnehmer Praktische Bedeutung, aber auch Sozialversicherungsrecht beachten! 11

12 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (2) Arbeitszeit / Urlaub / Feiertage Deutschland Ausland Urlaubs-Koordination/ Heimatbesuche / Zusätzliche deutsche Feiertage (?) oder Verweis auf Urlaub Arbeitnehmer Lokales zwingendes Arbeitszeitrecht / lokale (zwingende) Feiertage / Urlaubsanspruch /! Zeitverschiebung kann Probleme bereiten 12

13 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (3) Vertragsdauer Probleme entstehen oft daraus, dass nach ausländischem Recht befristete Vertrage nicht vorzeitig (z.b. Thailand) oder jederzeit (z.b. China) kündbar sind Die vorzeitige Rückholung gilt ggfs. als (unwirksame) Kündigung Arbeitgeber Deutschland Dauer der Entsendung / Kündigungsfristen / Vorzeitige Beendigung der Entsendung Arbeitnehmer Arbeitgeber Ausland Kündigungsfristen im Ausland sind oft sehr viel kürzer als deutsche Fristen Dauer des Vertrages / Kündigungsfristen / Kündigungsgründe entsprechen nicht deutschem Recht (Bsp.: außerordentliche Kündigung nach chin./thail. Recht u.u. schwieriger als nach dt. Recht 13

14 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (4) Vergütung Bemessung der Variablen nach welchen Unternehmensergebnissen Währungsschwankungen Kaufkraftausgleich Schattengehalt Tax equalization Arbeitgeber Deutschland Interner Kostenausgleich? Gegen wen besteht Anspruch? Arbeitnehmer Arbeitgeber Ausland 14

15 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (5) Wiedereingliederung nach Rückkehr Welche Position / Hierarchieebene /Vergütung Abfindungsformel? Verrechnung ausländischer Abfindungsansprüche 15

16 Vertragssynchronisierung / Vertragsinhalte Typische Problemfelder (6) Rechtswahl möglich / sinnvoll Gerichtsstandvereinbarungen zulässig? Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote? 16

17 Sozialversicherung Sozialversicherungsabkommen Ja China Nein Thailand Sozialversicherung Nein Zweig erfasst? Ausstrahlung ( 4 SGB IV) Ja Anwendung Kollisionsregeln Ja Deutschland + Ausland Nein Nur Ausland 17

18 Steuerrecht Deutschland: Welteinkommensprinzip Asien: z.t. (z.b.thailand) nur lokale Einkünfte relevant ja Deutscher Wohnsitz nein DBA Ja (z.b. China/THA) DBA Nein Beschränkte Einkommensteuerpflicht Ggfls. Rückfallklausel/ switch over Klausel i.d.r. 183-Tage Regel od. wirtschaftl. AG i. Ausland od. ausl. Betriebsstätte trägt Kosten beschränkte Besteuerung in D/ Progressionsvorbehalt Doppelbesteuerung; ggfls. Abmilderung durch nationale Steuergesetze 18

19 Roland Falder Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht EMPLAWYERS Landshuter Allee München Phone: +49 (0) Fax: +49 (0) Mail: roland.falder@emplawyers-muenchen.de Web:

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