Gemeinden Arth, Ingenbohl, Lauerz, Morschach, Muotathal, Sattel, Schwyz, Steinen und Steinerberg

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Richtplan des Kantons Schwyz Anpassungen und Ergänzungen Region Rigi-Mythen (2. Teil) Gemeinden Arth, Ingenbohl, Lauerz, Morschach, Muotathal, Sattel, Schwyz, Steinen und Steinerberg Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 718 vom 24. Juni 2008 verabschiedet. Vom Kantonsrat am 17. September 2008 zur Kenntnis genommen. Vom Bund am 23. Februar 2010 genehmigt.

2 Inhalt Inhalt: 1. Einleitung...3 B. Besiedlung Siedlungsentwicklung...4 R. Regionale Ergänzungen des kantonalen Richtplans...7 Region Rigi-Mythen (2. Teil)...7

3 1. Einleitung Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 558 vom 24. April 2007 das zuständige Departement ermächtigt, den Entwurf zur Richtplananpassung 2007 Rigi-Mythen (2. Teil) öffentlich aufzulegen. Die Auflage fand vom 12. Mai bis 10. Juli 2007 statt. Gleichzeitig wurden die Nachbarkantone mit den Unterlagen bedient und die Richtplananpassung beim Bund zur Vorprüfung eingereicht. Die Einwände und Vorschläge aus der öffentlichen Mitwirkung wie auch das Vorprüfungsergebnis des Bundes wurden in einem separaten Vernehmlassungsbericht zusammengefasst. Der Bericht zeigt auf, wie die Regierung die Einwendungen berücksichtigt hat. Zudem diente er der Regierung als Grundlage für die Beschlussfassung über die bereinigte Anpassung der Richtplanergänzung Rigi-Mythen (2. Teil). Der Regierungsrat hat die regionale Richtplanergänzung Rigi-Mythen (2. Teil) mit Beschluss Nr. 718 vom 24. Juni 2008 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2008 von der regionalen Ergänzung zum kantonalen Richtplan gemäss RRB Nr. 718/2008 zustimmend Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 23. Februar 2010 folgenden Beschluss, gestützt auf Art. 11 Abs. 2 RPV (Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000, SR 700.1), gefasst: 1. Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE vom 19. Februar 2010 werden die Richtplananpassungen und ergänzungen Region Rigi- Mythen (2. Teil) unter Vorbehalt von Ziffer 2 genehmigt. 2. Koordinationsblatt R R/M -5.1 Siedlungsentwicklung Der Kanton wird eingeladen, für die notwendigen Anpassungen des Richtplans im Siedlungsbereich bis 2012 ein Arbeitsprogramm zu erstellen und die entsprechenden Arbeiten einzuleiten

4 Richtplan / Besiedlung B. Besiedlung 2. Siedlungsentwicklung Ausgangslage Text gemäss Richtplananpassung 2008 a) Überprüfung der Bauzonen und Stand der Erschliessung Text gemäss Richtplananpassung 2008 b) Weiteres Vorgehen zur Überprüfung der Bauzonen Am 25. November 2007 hat das Schwyzervolk der Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) grossmehrheitlich zugestimmt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Juli Bei der Umsetzung wird zweistufig vorgegangen. Ab dem 1. Juli 2008 findet das geänderte Baubewilligungsverfahren Anwendung. Der zweite Schritt umfasst die Harmonisierung der Baubegriffe, welche in den Gemeinden Revisionen ihrer Nutzungsplanungen bedingt und zu einer gesamtkantonalen Überprüfung der Bauzonenkapazitäten führt. Mit dem im 2007 begonnenen Modellvorhaben "Reserveflächen für eine Siedlungsentwicklung nach innen" werden zurzeit einheitliche Datengrundlagen erarbeitet. Das weitere Vorgehen definiert der Regierungsrat im Rahmen einer Revision der Vollziehungsverordnung zum PBG. Auf Verordnungsstufe legt er zudem die vom Bund verlangten Fristen zur Überprüfung der Bauzonen fest. Noch offen ist eine allfällige Totalrevision des Bundesraumplanungsrechtes, welche zusätzlichen Koordinationsbedarf für die Revision der kantonalen Bestimmungen nach sich ziehen würde. Die Produktion, die Lagerung und der Transport gefährlicher Güter sind mit Risiken verbunden. Damit ist die Problematik der Störfallvorsorge auch eine Frage für die Raumplanung. Durch Veränderungen in der Produktion oder im Transport von gefährlichen Gütern können Nutzungskonflikte entstehen. Die Raumplanung hat die verschiedenen räumlichen Entwicklungen aufeinander abzustimmen, deshalb muss sie sich, ergänzend zum Vollzug der Störfallverordnung, mit der Störfallvorsorge auseinandersetzen. Der Bund erarbeitet zurzeit zusammen mit den Kantonen und den Transportunternehmungen eine Planungshilfe, wie die Störfallvorsorge in die Raumplanung integriert werden kann. Dabei geht es vor allem darum, die Störfallvorsorge bei Neueinzonungen bzw. Um- oder Aufzonungen frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. c) Entwicklung ausserhalb Bauzonen, Änderung des Bundesrechts Text gemäss Punkt b) der Richtplananpassung 2008 Zwischenergebnis B-2.1 Überprüfen der Bauzonen 1 Die kommunalen Planungsbehörden überprüfen im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevisionen ihre Bauzonen und erstatten dem Regierungsrat Bericht namentlich zu folgenden Aspekten: a) Die Standorte für öffentliche Bauten und Anlagen sind zu überprüfen. Zu beurteilen sind namentlich die Reserven und die Erreichbarkeit mit den öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, die Einbindung in die Fuss- und Radwege und die Gefahrenstellen (insbesondere Schulwege). Der Sanierungsbedarf ist darzustellen und die zu treffenden Massnahmen sind aufzulisten. b) Das Siedlungsflächenangebot für die Bedürfnisse der Wirtschaft ist zu überprüfen. Darzustellen sind das vorhandene Angebot und die unbebauten Bauzonenflächen wie auch die in

5 Richtplan / Besiedlung neren Siedlungsreserven, die bau- und planungsrechtliche Baureife und allfällige Mängel der Erschliessung und die Massnahmen zu ihrer Behebung. c) Sofern Massnahmen vorgesehen sind, an die der Kanton Beiträge zu leisten hat, sind die dafür geschätzten Aufwendungen und der Zeitraum der denkbaren Realisierung anzugeben. d) Nach Abschluss des Modellvorhabens "Reserveflächen für eine Siedlungsentwicklung nach innen" haben die Gemeinden ihre Bauzonen zu überprüfen und Massnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung aufzuzeigen. 2 Öffentliche Bauten und Anlagen des Kantons sind im Richtplan darzustellen, sofern sie für das weitere Handeln der Planungsbehörden eine wesentliche Raumwirksamkeit darstellen. 3 Zentrumsgebiete mit Umweltvorbelastungen: Kanton und Gemeinden stellen bei der raumplanerischen Interessenabwägung sicher, dass trotz vielfach zu hoher Vorbelastung dem Ausbau bestehender Zentren Priorität eingeräumt wird. Die raumplanerischen Ziele und Grundsätze (gemäss RPG und PBG) und die Grenzwert-Anforderungen des Umweltschutzrechts sind umfassend abzuwägen und zu gewichten. Dabei sind die Auswirkungen eines Projektes in einem grösseren räumlichen Rahmen zu beurteilen. Vorsorgliche Massnahmen zur Senkung der Gesamtbilanz der Emissionen sind in die Wege zu leiten. 4 Die Bereinigung der Bauzonen und das Festlegen der Kriterien für weitere Einzonungen erfolgen im Rahmen der regionalen Ergänzungen des kantonalen Richtplans. Die Fristen zur Überprüfung der Bauzonen legt der Regierungsrat im Rahmen der Revision der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Planungs- und Baugesetz (VVzPBG) fest. 5 Die Siedlungsentwicklung und die Störfallrisiken entlang von risikorelevanten Verkehrsträgern und Leitungstrassen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Risiken möglichst gering bleiben oder gemindert werden können. Kanton und Gemeinden berücksichtigen im Rahmen ihrer Planungen die räumlichen Auswirkungen von Störfallrisiken und arbeiten dabei zusammen

6 - 6 - Richtplan / Besiedlung

7 R. Regionale Ergänzungen des kantonalen Richtplans Region Rigi-Mythen (2. Teil) - 7 -

8 Übersicht der Koordinationsblätter Die regionale Ergänzung Region Rigi-Mythen (1. Teil) umfasst die nachfolgend aufgeführten Koordinationsblätter: R R-M -1 Entwicklungsachse Urmiberg R R-M -2 Erschliessungsanlagen Tourismusgebiete R R-M -3 Gebündelte Linienführung Schiene / Strasse im Felderboden R R-M -4 Hartsteinbruch Zingel / Seewen Ergänzung Region Rigi-Mythen (2. Teil): Priorität Siedlung Verkehr Landschaft Weitere Raumnutzungen Nr. Regionale Ergänzungen R R-M -5 Siedlung R R-M -5.1 Siedlungsentwicklung A ZE R R-M -5.2 Arbeitsplatzschwerpunkte A ZE R R-M -5.3 Verkehrsintensive Einrichtungen A FS R R-M -5.4 Zentralpark A VO R R-M -6 Verkehr R R-M -6.1 Autobahnanschlüsse A FS/ZE R R-M -6.2 Ergänzung übriges Strassennetzes A ZE R R-M -6.3 Erschliessung Muotathal A FS R R-M -6.4 Erschliessung Stoos A FS R R-M -6.5 Schienenverkehr A/B FS/ZE R R-M -6.6 Busnetz A ZE R R-M -6.7 Langsamverkehr A/B ZE R R-M -6.8 Verkehrskonzept Sägelstrasse B ZE R R-M -7 Landschaft R R-M -7.1 Landschaftsentwicklungskonzepte A VO R R-M -7.2 Siedlungstrenngürtel A FS R R-M -7.3 Wildtierkorridore A VO R R-M -7.4 Hochwasserschutz Lauerzersee A ZE R R-M -7.5 Übertragungsleitungen B ZE - 8 -

9 Priorität Siedlung Verkehr Landschaft Weitere Raumnutzungen R R-M -8 Weitere Raumnutzungen R R-M -8.1 Inertstoffdeponien A ZE R R-M -8.2 Abbaugebiet Selgis A FS R R-M -8.3 Durchgangsplatz Fahrende A VO R R-M -8.4 Alternative Energiegewinnung A ZE Legende: VO: Vororientierung, ZE: Zwischenergebnis, FS: Festsetzung A: Erste Priorität, B: Zweite Priorität, C: Dritte Priorität - 9 -

10 RR-M-5: Siedlung Siedlungsentwicklung Richtplangeschäft: R R/M -5.1 Hinweis: B-1.1, B-2.1, R R-M -5.2 Federführung: Gemeinden Beteiligte: Amt für Raumentwicklung Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Die Bevölkerungsprognosen für den Kanton Schwyz basieren auf den Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS) vom April Gemäss dem mittleren Szenario wird die Bevölkerung des Kantons Schwyz bis 2045 auf rund 164'000 Personen zunehmen und sich anschliessend stabilisieren. Die BFS-Szenarien weisen eine jährliche Bevölkerungszunahme bis 2020 von 0.46 % (Szenario Tief), 0.77 % (Szenario Mittel) bzw % (Szenario Hoch) aus. Für die Region Rigi-Mythen ist mit einem Nachholbedarf zu rechnen, da die Bevölkerungsentwicklung zwischen 1965 und 1990 nur schwach zugenommen hat. Für die beiden massgebenden Planungshorizonte 2020 und 2040 ergeben sich folgende Entwicklungsperspektiven: Einwohnerbestand und Bevölkerungsprognose für den Kanton Schwyz und die Region Rigi-Mythen: Kanton Schwyz 140' Szenario Mittel ca. 152'000 ca. 164'000 Szenario Hoch ca. 161'000 ca. 186'000 Rigi-Mythen 43'650 Szenario Mittel ca. 47'500 ca. 50'000 Szenario Hoch ca. 51'000 ca. 57'500 Der aktuelle Stand der Bauzonenreserve zeigt, dass in den Gemeinden der Region Rigi-Mythen angesichts der zu erwartenden Bevölkerungszunahme weitere Bauzonen auszuscheiden sind. Die aktuellen Bauzonenreserven für Wohn- und Mischgebiete betragen in der Region Rigi-Mythen 12%. Dieser Anteil liegt deutlich unter dem kantonalen Schnitt von 22%. Rechtskräftige Bauzonen und geeignete Siedlungserweiterungsgebiete: Rechtskräftige Bauzonen (Stand Dezember 2005) Geeignete Siedlungserweiterungsgebiete Total Bauzone und Siedlungserweiterungsgebiete Summe Davon nicht überbaut Planungshorizont 2040 Planungshorizont ha 116 ha 153 ha 1041 ha

11 Grundsätze: In der Richtplankarte werden die geeigneten Siedlungserweiterungsgebiete bis 2040 ausgewiesen. Innerhalb dieser Gebiete legen die Gemeinden ihre Bauzonen auf den mutmasslichen Bedarf der nächsten 15 Jahre fest (Art. 15 RPG). Der Kanton erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Übersicht der inneren Reserven. Nach Vorliegen der Ergebnisse legt der Regierungsrat das weitere Vorgehen fest. Innerhalb der im Richtplan ausgewiesenen Erweiterungsgebiete sind Einzonungen einstweilen unter folgenden Bedingungen möglich: Der Anteil der nicht überbauten Bauzonen (nüz) und der geplanten Neueinzonungen soll in der jeweiligen Hauptnutzungskategorie (Wohnen, Mischgebiete, Arbeiten) zu keiner Zeit 25% der rechtskräftigen Nutzungszone übersteigen. Schemabeispiel: Legende: Rechtskräftige Bauzone = 100 % Überbaut 25 % Nicht überbaut (nüz) Überbaut = 90 % Max. mögliche Einzonung Die Neueinzonungen orientieren sich in Lage und Dimension an den geeigneten Entwicklungsgebieten gemäss Richtplankarte. Die Darstellung in der Richtplankarte erfolgt in generalisierter Form und stellt keine parzellenscharfe Abgrenzung dar. Siedlungserweiterungsgebiete sind so auszuscheiden, dass sie möglichst in der Nähe von Bahnhöfen bzw. bestehenden Busachsen liegen. Den Störfallrisiken entlang von risikorelevanten Bahnlinien ist im Sinne des Richtplangeschäftes B-2.1 Beachtung zu schenken. Den Gemeinden steht im Sinne von Art. 2 RPG der notwendige Ermessenspielraum zu. In diesem Sinne sind abweichende Gebietsausscheidungen im Rahmen der Nutzungsplanung möglich, sofern diese in Bezug auf die Lage im regionalen Strassenverkehrsnetz, der öv-erschliessung und der zweckmässigen Zuordnung zum bestehenden Siedlungsgebiet gleichwertig sind

12 RR-M-5: Siedlung Arbeitsplatzschwerpunkte Richtplangeschäft: R R-M -5.2 Hinweis: R R-M -1 Federführung: Gemeinden Arth, Schwyz und Ingenbohl Beteiligte: Weitere Gemeinden der Region Rigi-Mythen, Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: An der überdurchschnittlichen Beschäftigungsentwicklung des Kantons Schwyz in den Jahren 1995 bis 2001 partizipierte die Region Innerschwyz nur verhalten: Die Gemeinden Ingenbohl und Arth weisen für diese Zeit eine negative Beschäftigungsentwicklung auf. In der Region Rigi-Mythen sind kaum grosse, internationale Firmen vorhanden. Das zukünftige Wirtschaftswachstum wird primär von der Bevölkerungszunahme generiert, welche eine Nachfragesteigerung nach Dienstleistungen mit sich bringen wird. Auch bei den Geschäftsflächen zeigt die Region Rigi-Mythen einen leicht unterdurchschnittlichen Bestand, wobei die Gemeinde Schwyz durch ihre Zentrumsfunktion einen überdurchschnittlichen Geschäftsflächenmarkt widerspiegelt. Grundsätze: Zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplatzregion Rigi-Mythen sind grössere, zusammenhängende Flächen für die Um- oder Neuansiedlung von Unternehmen bereit zu halten. Diese Flächen sollen eine attraktive Lage hinsichtlich Erschliessungs- und Umgebungsqualität aufweisen. Bezüglich der Erschliessungsqualität stehen die drei Gemeinden Schwyz, Arth und Ingenbohl im Zentrum. In den beiden Gemeinden Schwyz und Ingenbohl existieren an bester Verkehrslage bereits grössere Flächen, die vor einer Umstrukturierung stehen bzw. bereits in diesem Prozess begriffen sind (so genannte Schlüsselpotenziale bei den Bahnhöfen Seewen-Schwyz und Brunnen). Die Achse Urmiberg Felderboden kann vor diesem Hintergrund schrittweise und der Nachfrage entsprechend entwickelt werden

13 Massnahmen: Die Gemeinden der Region Rigi-Mythen berücksichtigen im Rahmen ihrer Ortsplanungen die regionalen Arbeitsplatzschwerpunkte bei den Bahnhöfen Arth-Goldau sowie zwischen Seewen- Schwyz und Brunnen (Entwicklungsachse "Urmiberg") und verzichten auf die separate Ausscheidung grösserer Arbeitsplatzgebiete. Die Gemeinden der Region Rigi-Mythen erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Kanton ein regionales Entwicklungsprojekt im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und prüfen Formen möglicher Trägerschaften für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen, als Voraussetzung der angestrebten wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung. Thematische Karte:

14 RR-M-5: Siedlung Verkehrsintensive Einrichtungen Richtplangeschäft: R R-M -5.3 Hinweis: Federführung: Amt für Umweltschutz Beteiligte: Gemeinden, Amt für Raumentwicklung, Tiefbauamt Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Die Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen für den täglichen Bedarf ist in der Region Rigi-Mythen zufrieden stellend. Für den überregionalen Bedarf gibt es das Mythencenter in Ibach (Migros) sowie den Seewenmarkt in Seewen/Schwyz (Coop). Mit Ausnahme der beiden genannten Einkaufszentren bestehen in der Region Rigi-Mythen zurzeit keine weiteren verkehrsintensiven Einrichtungen. Grundsätze: Die Ansiedlung neuer verkehrsintensiver Einrichtungen ausserhalb der Ortszentren und abseits der Einzugsbereiche der Bahnhöfe ist nur gestützt auf einen Richtplaneintrag zulässig. Der Ausbau der bestehenden verkehrsintensiven Einrichtungen (Mythencenter und Seewenmarkt) sowie Neuanlagen sind nur im Rahmen der regierungsrätlichen Weisung zu den verkehrsintensiven Einrichtungen möglich. Mit der Ansiedlung neuer verkehrsintensiver Einrichtungen sind gleichzeitig Massnahmen zu treffen, die eine ausreichende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr sowie den Velo- und Fussgängerverkehr gewährleisten. Bei der Erschliessung von verkehrsintensiven Einrichtungen sind die Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs durch die Betreiber der Anlage zu finanzieren

15 Massnahmen: Im Sinne einer Positivplanung soll eine aktive Lenkung möglicher Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen in der Region Rigi- Mythen angestrebt werden. Folgende Standorte werden unter Bezeichnung der jeweiligen verkehrlichen Bedingungen im Richtplan ausgeschieden: Standort Seewen Nord: Erweiterung und / oder Neubau nach Ausbau des Autobahnanschlusses Seewen sowie des Kreisels Acherli grundsätzlich möglich. Standort Mythencenter Ibach: Bestehende Verkehrsintensive Einrichtung. Erweiterungen und Änderungen im Rahmen der Weisung des Regierungsrates möglich. Standort Autobahnanschluss Goldau: Voraussetzung ist eine ausreichende Erschliessung mit dem öv (Bus ca. viertelstündlich). Standort Lagerhäuser oder Areal Fischzucht in Brunnen: Verkehrsintensive Einrichtungen erst nach Fertigstellung des Kreisels Schwyzerstrasse / Gätzlistrasse in Ingenbohl möglich. Eine Verkehrsintensive Einrichtung im nördlichen Teil des Lagerhäuserareals (mehr als 500 m vom Bahnhof entfernt) erfordert eine zusätzliche Erschliessung mit Bus. Thematische Karte: Grundlagen: Weisung des Regierungsrates zu den verkehrsintensiven Einrichtungen vom 14. Juni

16 RR-M-5: Siedlung Zentralpark Richtplangeschäft: R R-M -5.4 Hinweis: R R-M -1 / R R-M -8.4 Federführung: Gemeinden Schwyz und Ingenbohl Beteiligte: Amt für Raumentwicklung, Tiefbauamt, Bundesamt für Strassen Koordinationsstand: Vororientierung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Im Bereich der Entwicklungsachse Urmiberg besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines übergeordneten Entwicklungskonzeptes "Zentralpark" Einrichtungen für die Naherholung zu erstellen sowie Sport- und Freizeitnutzungen gezielt zu fördern. Die bestehende Sportanlage Wintersried könnte durch Beteiligung mehrerer Gemeinden zum regionalen Sport- und Erholungszentrum erweitert werden. Zudem hegen verschiedene Interessengemeinschaften die Absicht, auf schwyzerischem Kantonsgebiet eine neue Autobahnraststätte als "touristisches Fenster" zu verwirklichen. Grundsätze und Massnahmen: Die Gemeinden Schwyz und Ingenbohl erarbeiten zusammen mit dem Kanton ein Entwicklungskonzept "Zentralpark". In diesem Zusammenhang gilt es namentlich zu prüfen: Integration bereits vorhandener Nutzungen in das Konzept "Zentralpark" (regionales Sport- und Erholungszentrum); Erarbeiten eines Erschliessungskonzeptes und Ausbau des Langsamverkehrssystems im Felderboden (Rad- und Wanderwege, Flussufer Muota und Seewern); Abklärungen zur Machbarkeit einer Autobahnraststätte. Das Gebiet des "Zentralparks" soll zudem extensiv genutzte Bereiche umfassen (z.b. Retensionsräume, die periodisch überschwemmt werden können). Im Rahmen der nachgeordneten Planungen sind insbesondere die Anliegen des Grundwasserschutzes im Felderboden zu berücksichtigen

17 Thematische Karte:

18 RR-M-6: Verkehr Autobahnanschlüsse Richtplangeschäft: R R-M -6.1 Hinweis: R R-M -6.2; R R-M -7.4 Federführung: Bundesamt für Strassen, Tiefbauamt Beteiligte: Gemeinden Arth, Schwyz und Ingenbohl Koordinationsstand: Festsetzung / Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Basierend auf den aktuellen Verkehrsbelastungen des bestehenden Strassennetzes und unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf Grund der zu erwartenden Siedlungsentwicklung (siehe R R-M -5.1) zeigen sich bereits mittelfristig Kapazitätsengpässe beim bestehenden Autobahnanschluss A4 in Seewen. In Anbetracht der Funktion der Anlage (Knotenpunkt der Strassenanlagen mit überregional verbindender Funktion, d.h. Autobahn A4 und Hauptstrasse H8) sind entsprechende bauliche wie auch betriebliche Massnahmen unumgänglich, um die Funktionalität langfristig zu gewährleisten. Beim bestehenden Vollanschluss in Ingenbohl / Brunnen ergeben sich zurzeit keine Kapazitätsengpässe. Grundsätze: Die Massnahmen haben folgenden Zielsetzungen zu genügen: Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Autobahnanschlüsse inklusive Anschlussbauwerke (z.b. Kreisel Acherli). Autobahn-Vollanschluss A 4 in Seewen/Schwyz: Verbesserung der Funktionalität durch gezielte Entflechtung von Strassen gleicher Bedeutung; Erhöhung Fussgängersicherheit bzw. Langsamverkehr insbesondere unter Berücksichtigung des unmittelbar angrenzenden Naherholungsgebiets Lauerzersee; Sicherstellung Knotenanschluss der neuen Seewernstrasse Sicherstellung der Durchlässigkeit und Bedienbarkeit mit dem öv (Bus) ohne Behinderungen (Stau). Massnahmen: Die Leistungsfähigkeit des Vollanschlusses A4 Brunnen/Ingenbohl ist insbesondere unter Berücksichtigung der sich ändernden Situation im Rahmen der Realisierung der NEAT Zulaufstrecke bzw. der strassenbaulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der gebündelten Linienführung im Felderboden sicherzustellen

19 Massnahmen: Der Vollanschluss A4 Seewen/Schwyz ist unter Berücksichtigung folgender verkehrstechnischen Grundsätze auszubauen: Neubau Kreiselbauwerk südlich der SBB-Linie; Anbindung Lauerzerstrasse neu an die neue Seewernstrasse; Anbindung neue Seewernstrasse in der Verlängerung der besthenden Seewernstrasse bzw. Seemattliweg; Erstellung Bushaltestellen beidseitig der neuen Seewernstrasse im Bereich des Knotenanschlusses; Fussgängerführung und Fahrradverkehr von und zu Naherholungsgebiet Lauerzersee baulich getrennt vom neu zu gestaltenden Knotenbauwerk. Im Zusammenhang mit einer weiteren Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Arth (südliches Zugerseeufer) ist ein Ausbau des bestehenden Viertelanschlusses in Arth zu einem Halbanschluss zu prüfen. Thematische Karten: Ausbau Autobahnanschluss Arth (von einem Viertelanschluss zu einem Halbanschluss) Ausbau Autobahnanschluss Seewen

20 RR-M-6: Verkehr Ergänzung übriges Strassennetz Richtplangeschäft: R R-M -6.2 Hinweis: R R-M -1 / R R-M -7.4 Federführung: Tiefbauamt Beteiligte: Gemeinden Schwyz und Ingenbohl, Amt für Raumentwicklung Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Unter Berücksichtigung des erhöhten Verkehrsaufkommens sowie der geplanten Bauvorhaben entlang der Urmibergachse (Überbauung Hertipark Brunnen, Zeughausareal Seewen und den verkehrsintensiven Einrichtungen / Einkaufszentren) sind Ergänzungen zum bestehenden Strassennetz unumgänglich. Hinzu kommen flankierende Massnahmen in den Ortschaften, welche insbesondere die Verkehrsberuhigung zum Ziel haben. Im Gebiet der "Entwicklungsachse Urmiberg" ist die Ergänzung des Strassennetzes zusätzlich auf die wasserbaulichen Massnahmen abzustimmen. Im Rahmen der Arbeiten zur kantonalen Nutzungsplanung "Entwicklungsachse Urmiberg" wurden verschiedene Linienführungsvarianten der neuen Seewernstrasse geprüft. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis der öffentlichen Auflage entschied sich der Regierungsrat, für die Erschliessung der Urmibergachse auch die Tunnelvarianten in die Teilergänzung des Richtplans aufzunehmen. Zu erwähnen gilt es, dass Seewen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) als Dorf von lokaler Bedeutung aufgeführt ist. Grundsätze: Bereitstellung der erforderlichen Kapazität des Strassennetzes, Errichtung eines flexiblen Verkehrsnetzes im Raum Brunnen Schwyz; Entlastung Kern- und Wohnzonen durch flankierende, verkehrsberuhigende Massnahmen zwecks Stützung des übergeordneten Verkehrsregimes und Verhinderung von unnötigem Schleich- und Durchgangsverkehr in Wohn- und Kernzonen; Anbindung der Entwicklungsachse Urmiberg an das übergeordnete Strassennetz und Gewährleistung von kurzen, attraktiven Anschlüssen an die Autobahn A4 und die Hauptstrasse H8; Aufwertung des Ortsbildes von Seewen durch eine siedlungsorientierte Strassenraumgestaltung (ISOS-Inventar dient als Planungs- und Entscheidungsgrundlage); Erhöhung Hochwassersicherheit insbesondere im Raum Unterseewen Industriegebiet 16ni (Einmündungsbereich Seewern Muota); Verbesserung der öv-erschliessung der Entwicklungsachse Urmiberg ab dem Bahnhof Seewen/Schwyz

21 Massnahmen: Die Verbindungsachse Bahnhofplatz Brunnen bis A4 Anschluss Seewen/Schwyz ist unter Berücksichtigung folgender verkehrstechnischen Grundsätze auszubauen: Brunnen: Neubau Knoten Bahnhofplatz und Knoten Hertipark Nord inkl. Verbindungsstrang zum Knoten Gätzlistrasse; Seewen/Schwyz: Neubau Spange kurz inklusive Knoten Rossmatt und Knoten Mythenblick; Seewen/Schwyz: Prüfung Umfahrung Seewen in offener Strecke oder mittels eines Tunnels; Seewen/Schwyz: Siedlungsorientierte Strassenraumgestaltung und Sicherstellung der Rad- und Fusswegverbindungen; Verkehrsberuhigungsmassnahmen namentlich auf den Achsen Seewen Schwyz und Brunnen Schwyz sowie in den Dorfzentren von Seewen, Ibach und Brunnen; Sicherstellung der Durchlässigkeit für den Bus-Betrieb (allenfalls separate Busspuren prüfen); Abstimmung auf die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes im Axen (Morschacher-Tunnel), Trassierung provisorischer Anschluss an die bestehende A4. Thematische Karte:

22 RR-M-6: Verkehr Erschliessung Muotathal Richtplangeschäft: R R-M -6.3 Hinweis: Federführung: Tiefbauamt Beteiligte: Gemeinden Schwyz und Muotathal Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Als Alternative zum Ausbauprojekt der Hauptstrasse Rüti Gibelhorn Schlattli wurde auf Anregung der Gemeinde Muotathal eine Linienführung entlang der Westflanke des Fronalpstocks ab Schlattli in Richtung Brunnen mit Anschlussmöglichkeit Ibach Schwyz untersucht. Entsprechend erfolgte eine Grobvariantenbearbeitung, welche einerseits den topografischen Verhältnissen Rechnung zu tragen und andererseits die technischen Anforderungen des Strassenbaus zu berücksichtigen hatte. Die ausgearbeiteten Varianten wurden anschliessend mit dem zurzeit laufenden, eingangs erwähnten Projekt verglichen. Zusammenfassend führten die nachfolgenden Erkenntnisse zu einem Verzicht der weiteren Erarbeitung: Ungenügende verkehrliche Entlastung; Landbeanspruchung auf Grund der bestehenden Siedlungsanordnung; Naturgefahren (Querung bekannter Lawinenzüge, Rutschungsgebiete); Wirtschaftliche Aspekte. Massnahme: Fortsetzung Ausbauprojekt Muotathalstrasse (Hauptstrasse Nr. 387 Rüti Gibelhorn Schlattli) Thematische Karte:

23 RR-M-6: Verkehr Erschliessung Stoos Richtplangeschäft: R R-M -6.4 Hinweis: R R-M -2 Federführung: Sportbahnen Schwyz-Stoos-Fronalpstock AG (SSSF) Beteiligte: Baudepartement, Gemeinden Schwyz, Morschach und Muotathal Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Das Siedlungsgebiet Stoos wird einerseits mit der Drahtseilbahn Schlattli-Stoos (DSS) und andererseits mit der Luftseilbahn Morschach-Stoos (LMS) erschlossen. Auch der gesamte Güterverkehr erfolgt durch die beiden Zubringerbahnen. Die heutige Kapazität der DSS beträgt 1'000 Personen pro Stunde (P/h). Im Jahr 2010 wird die Konzession der Standseilbahn Schlattli- Stoos, dem Hauptzubringer zur Touristendestination definitiv ablaufen. Die Konzession für die Luftseilbahn Morschach-Stoos wurde vom Bundesamt für Verkehr im Mai 2006 für die Dauer von 20 Jahren verlängert. Um rechtzeitig die Weichen zur Bahnerneuerung oder zu alternativen Erschliessungen zu stellen, wurden von der SSSF, in Zusammenarbeit mit dem Baudepartement und den Anliegergemeinden Ideen zur künftigen Erschliessung Stoos entwickelt. Nach einer detaillierten Prüfung der möglichen Varianten für die zukünftige Erschliessung, konnte eine Entscheidung getroffen werden. Der Stoos soll neu mit einer 3-Seil-Gondelbahn (3S-Gondelbahn) ab Schlattli erschlossen werden. Grundsätze: Kurz- und mittelfristig bildet die Verbindung via Schlattli die Haupterschliessung des Stoos. Die beiden Zubringerbahnen übernehmen einen wichtigen allgemeinen Versorgungsauftrag im öffentlichen Interesse und stellen die Grundversorgung des Stoos sicher. Die Kapazität einer neuen Basiserschliessung soll die künftige Entwicklung für die nächsten 20 Jahre gewährleisten. Massnahmen: Ersatz der bestehenden Drahtseilbahn Schlattli-Stoos durch eine 3S-Gondelbahn ab Schlattli; Anpassung der Kapazität an die effektive Entwicklung (bei Betriebsstart z.b. 1'400 P/h ausbaubar bis auf 1'800 P/h)

24 Thematische Karte:

25 RR-M-6: Verkehr Schienenverkehr Richtplangeschäft: R R-M -6.5 Hinweis: Federführung: Amt für öffentlichen Verkehr Beteiligte: Gemeinden, Nachbarkantone, Bundesamt für Verkehr, SBB, SOB Koordinationsstand: Festsetzung / Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A / B Ausgangslage: Absehbare Entwicklungen: Der Bahnhof Arth-Goldau bildet für die Region Rigi-Mythen die wichtigste Drehscheibe im Schienenverkehr. Die Region ist halbstündlich mit den Zentren Zug, Zürich und Luzern verbunden (direkt oder mit Umsteigen in Arth-Goldau bzw. Zug). Die Bahnhöfe Arth-Goldau, Brunnen und Steinen liegen im Siedlungsgebiet; der Kantonshauptort Schwyz ist nur via Umsteigen erreichbar, wobei die Anschlüsse in Seewen/Schwyz optimal liegen. Die Reisegeschwindigkeit nach Zürich ist relativ tief. Zudem verläuft die Strecke auf grossen Abschnitten eingleisig (Zugersee, Albis- und Zimmerbergtunnel). Der Abschnitt zwischen Zug und Thalwil bildet zudem einen Engpass. Der Anteil der Wegpendler ist in den Gemeinden der Region relativ tief (hohe Binnenorientierung); eine Ausnahme. bildet die Gemeinde Arth. Der Abschnitt Knonaueramt der Nationalstrasse A4 wird voraussichtlich im Jahre 2009 in Betrieb gehen und zu niedrigeren Fahrzeiten für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in den Raum westlich der Stadt Zürich und das Limmattal führen. Der Gotthard-Basistunnel (GBT) wird voraussichtlich Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Zudem werden die Zulaufstrecken zum GBT (v.a. Urmiberg- und Axentunnel) gemäss aktueller Planung erst nach 2030 gebaut werden. Nach Inbetriebnahme des GBT ist mit einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung und sich zuspitzenden Trassenkonflikten zwischen Personenfern-, Regionalverkehr sowie dem zunehmenden Güterverkehr zu rechnen. Aufgrund der Aussagen des Bundesamtes für Statistik ist mit einem markanten Einwohnerzuwachs zu rechnen. Entsprechende Aussagen für die Arbeitsplätze liegen nicht vor; mit einer entsprechenden Zunahme an Arbeitsplätzen kann nicht gerechnet werden, so dass der grösste Anteil der neuen erwerbstätigen Bevölkerung wegpendeln wird. Zudem ist davon auszugehen, dass auch die bereits jetzt hier wohnhaften Erwerbstätigen ihre Binnenorientierung verstärkt aufgeben und zu Wegpendlern werden. Dies führt zu einem überdurchschnittlichen Wachstum des Personenverkehrs in Richtung der Arbeitsplatzzentren Zug, Zürich und Luzern

26 Grundsätze und Massnahmen: 1. Angebotskonzept: Es ist geplant, dass die Kantone Schwyz, Uri und Zug gemeinsam mit der SBB bzw. SOB AG das regionale Schienenangebot im Raum Erstfeld Arth-Goldau Zug bzw. Rotkreuz weiterentwickeln. Es werden dabei unterschiedliche Zeithorizonte wie beispielsweise die Eröffnung des Gotthardbasistunnels berücksichtigt. Im Vordergrund stehen Angebotsverdichtungen beim Regionalverkehr. 2. Bahnhofsgebiete: Die Bahnhofsgebiete in Arth-Goldau, Seewen/Schwyz und Brunnen sollen im Sinne einer öv-affinen Siedlungsstrategie und einer optimalen Zugänglichkeit für alle Verkehrsarten aufgewertet werden, insbesondere aber für den Langsamverkehr. Die Aktionsprogramme für die Umsetzung mit Zeithorizont Inbetriebnahme Gotthard-Basistunnel umfassen nachfolgende Projekte: Verbesserung Zugänge für Fussgänger und Velofahrer; Ausbau / Verbesserung Abstellmöglichkeiten von Motorfahrzeugen (P+R) und Velo (B+R); Aufwertung der Infrastrukturen für die Busanbindung (Schaffung eines Busbahnhofes als zentraler Verknüpfungspunkt); Platzgestaltung/Einbindung der umgebenden Bebauung; Schaffung der Rahmenbedingungen für die Aufwertung und Verdichtung der Nutzungen in der Bahnhofsumgebung. 3. Erreichbarkeit öv: Der Kanton strebt die Beschleunigung der Zugsverbindungen nach Zürich und die Sicherung halbstündlicher Verbindungen an. Im Sinne einer Verbesserung des Fernverkehrsangebots setzt sich der Kanton Schwyz zusammen mit den anderen Kantonen der Innerschweiz für die Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels ein. Für die Spitzennachfrage der Pendler in die Zentren sind zusätzliche schnelle und direkte Verbindungen zu prüfen, auch weil die Kapazitäten der heutigen Stadtbahnzüge für den zu erwartenden Zuwachs voraussichtlich nicht reichen werden. Im Vordergrund stehen: Regionalexpress-Züge mit Sammelfunktion im Einzugsgebiet Rigi-Mythen; Verlängerung der S-Bahn-Züge von Zürich, welche zurzeit noch in Zug enden (z.b. S21). Zu prüfen ist auch die tangentiale Führung an Zürich HB vorbei ins Limmattal (Wiedikon-Altstetten) um eine ideale Konkurrenz zur A4 bereitstellen zu können. Mit einem massvollen Ausbau des Park and Ride-Angebots (P+R) soll der öffentliche Verkehr insgesamt besser ins Verkehrssystem integriert werden. Namentlich bei den Bahnhöfen Arth-Goldau und Seewen/Schwyz ist ein Ausbau des P+R- wie auch des Bike and Ride- Angebots (B+R) und in Brunnen des P+R bzw. B+R-Angebots in zweiter Priorität zu prüfen

27 4. Neue Haltestellen: 5. NEAT-Übergangsphase: Zur Erschliessung der Entwicklungsachse Urmiberg ist die Zweckmässigkeit und Machbarkeit eines neuen Haltepunktes zwischen den Bahnhöfen Seewen/Schwyz und Brunnen zu überprüfen. Für den Fall einer Entwicklung des Gebietes oberhalb Arth ist die Zweckmässigkeit und Machbarkeit einer neuen Haltestelle Arth- See in Abstimmung mit der langfristigen Siedlungsentwicklung im Gebiet Fischmatt/Sagenmatt und der zukünftigen Bahnangebote zu überprüfen. Kurzfristig ist die öv-erschliessung mit dem Bus prioritär Richtung Arth-Goldau und sekundär Richtung Walchwil sicherzustellen. Überprüfung eines zusätzlichen Standortes für eine Bahnhaltestelle im Bereich Krone/Dorf, Sattel auf ihre Zweckmässigkeit, insbesondere auch für die Verknüpfung mit dem Bus in Abstimmung mit der langfristigen Siedlungsentwicklung in den Gebieten Bauernhof, Steinerbergstrasse, Hirschenmatt und den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Bahnfahrzeuge (Steigung). Konstante und frühzeitige Bestellung der gewünschten Regionalverkehrsleistungen (zwei RV-Trassen pro Stunde S2 und S3), damit die Trassen nicht anderweitig verwendet werden und später nicht mehr zur Verfügung stehen. Unterstützung von kapazitätssteigernden Massnahmen (Strecken und Bahnhöfe) im Rahmen von NEAT und der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB). Die Lärmschutzmassnahmen sind entlang der Strecke, an den Objekten und nicht zuletzt auch an der Quelle zu fordern und zu unterstützen. Der Regierungsrat verlangt, dass der bestehende Lärm-Emissionsplan vor Inbetriebnahme des Gotthardbasistunnels durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) nochmals überprüft wird (RRB Nr. 1362/2006). Es ist auf eine gleichzeitige Realisierung des Axen- und des Urmibergtunnels hinzuwirken, damit jederzeit Arth-Goldau als Knotenpunkt mit einer Spange Felderboden bedient werden kann

28 Thematische Karte:

29 RR-M-6: Verkehr Busnetz Richtplangeschäft: R R-M -6.6 Hinweis: Federführung: Amt für öffentlichen Verkehr Beteiligte: Gemeinden, Nachbarkantone, Auto AG Schwyz (AAGS) Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Das Busnetz erfüllt zwei Hauptfunktionen: Zubringer auf die Bahnlinien und regionsinterne Verbindungen zwischen den Siedlungen. Das Angebot der regionalen Buslinien wird für jeweils vier Jahre durch das Grundangebot im regionalen öffentlichen Verkehr durch den Kanton festgelegt. Die Gemeindebuslinien des innerörtlichen Verkehrs (innerhalb Gemeinde) werden durch die Gemeinden selbst bestellt und finanziert. Die neu zu erstellenden P+R Anlagen dürfen das Busangebot nicht konkurrenzieren. Mit der prognostizierten Siedlungsentwicklung steigen die Nachfrage und die Anforderungen an das Busangebot. Gemäss der dem Masterplan zugrunde gelegten Prognose ist mit rund 8'000 zusätzlichen Einwohner bis 2020 zu rechnen. Da vermutlich das Arbeitsplatzangebot nicht mit dieser Entwicklung mithalten kann und da mit der Eröffnung der Autobahn A4 im Knonaueramt die Agglomeration Zürich aus der Masterplanregion um ca. 10 Minuten schneller erreichbar wird, muss damit gerechnet werden, dass Neuzuzüger zu einem grossen Teil zukünftige Wegpendler in die Agglomeration Zürich sein werden. Grundsätze: Da die Kapazitäten auf der Strasse und das Parkplatzangebot in der Agglomeration Zürich beschränkt bleibt, muss der öv einen bedeutenden Teil dieser Nachfrage abdecken können. Das Busangebot muss dazu als Zubringer zur Bahn weiter ausgebaut und verstärkt werden. Massnahmen: Die Bus-Bahn-Anschlüsse sind auf die Bahnhöfe Arth-Goldau, Seewen-Schwyz und Brunnen auszurichten. Soweit fahrplantechnisch möglich, sind auch in Sattel-Ägeri und Steinen Bus- Bahn-Anschlüsse herzustellen, jedoch nicht zulasten anderer, wichtiger Anschlüsse. Mit steigendem Verkehrsaufkommen im Umfeld des Busknotens Schwyz und erhöhten Anforderungen an die Zugänglichkeit und den Komfort des öv ist eine Umgestaltung der heutigen Haltestelle Schwyz Post zu einem Busterminal zu prüfen

30 Durch die Verlängerung der Buslinien von Seewen oder von Arth ist die Gemeinde Lauerz besser an den Bahnknoten Arth-Goldau anzubinden. Hiermit lassen sich die Pädagogische Hochschule (PHZ) und Berufsschule in Goldau sowie die Gewerbegebiete beim Autobahnanschluss besser erschliessen. Neue Siedlungsgebiete am Zugersee oberhalb Arth sind bis zur Realisierung einer allfälligen Bahnhaltestelle wenn möglich durch eine Verlängerung der Buslinie Arth-Goldau Arth Aazopf zu erschliessen. Mit zunehmender Ansiedlung publikums- und verkehrsintensiver Nutzungen im Perimeter der Entwicklungsachse Urmiberg ist das Busangebot in Abhängigkeit vom Stand des Ausbaus der Seewernstrasse zu erweitern. Grundsätzlich ist das Busangebot im Halbstundentakt entsprechend dem Bahnahngebot bereitzustellen. Je nach Nachfragemenge und -struktur ist das Angebot in den entsprechenden Zeiten zu einem Viertelstundentakt zu verdichten oder zu einem Stundentakt auszudünnen. Thematische Karte:

31 RR-M-6: Verkehr Langsamverkehr Richtplangeschäft: R R-M -6.7 Hinweis: Federführung: Tiefbauamt Beteiligte: Bezirk, Gemeinden, Amt für Wald und Naturgefahren Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A (Wegweisung), B (bauliche Massnahmen) Ausgangslage: Die Region Rigi-Mythen weist eine klar definierte Raumstruktur auf. Der Lauerzersee und der Urmiberg gliedern die verschiedenen Siedlungsgebiete und schaffen Distanzen. Die räumlichen Strukturen entsprechen zudem zum grössten Teil den administrativen Einheiten. Diese Gegebenheiten führen zu relativ grossen Autarkien der einzelnen Gemeinden und damit zu eher geringem Bedarf an überörtlichem Radverkehr. Im Bereich des Alltagsverkehrs liegt der Handlungsbedarf im Radverkehr also vorwiegend bei den einzelnen Gemeinden. Bezüglich touristischer Routen besteht im Gebiet Rigi-Mythen durch die ausgeschilderten nationalen und die im Aufbau befindlichen regionalen Radrouten von SchweizMobil bereits ein gutes, aber noch ausbaufähiges Grundangebot. Insgesamt sind im Gebiet Rigi-Mythen deshalb nur punktuelle Netzergänzungen nötig, insbesondere dort, wo die grossen Freizeitund Tourismusradverkehrsströme nicht über die Routen von SchweizMobil geführt werden können. Mit einem Radverkehrskonzept wird ein regionales Radroutennetz erarbeitet sowie die Schwachstellen und der Massnahmenbedarf ermittelt. Grundsätze: Die Netzhierarchie wird unterschieden in drei Kategorien: Nationale und regionale Routen SchweizMobil; ergänzende regionale touristische Routen; überkommunale Schulwege. Mit den geplanten Netzergänzungen werden die folgenden Verbesserungen angestrebt: Ringschluss der touristisch attraktiven Route um den Lauerzersee (inkl. Anbindung an Goldau); Verbindung zwischen den beiden nationalen Radrouten in Brunnen und Sattel vervollständigen; Anbindung von regional bedeutsamen Sport- und Freizeiteinrichtungen an das Radroutennetz

32 Massnahmen: Für das gesamte definierte Netz (inkl. bereits ausgeschiedene Routen von SchweizMobil) wird in einer Schwachstellenanalyse der Handlungsbedarf eruiert und es werden Handlungsempfehlungen in Form von Musterprojekten abgegeben. Daneben werden zwischen Steinen und Sattel, zwischen Goldau und Sattel sowie zwischen Goldau und Lauerz drei Routen bezeichnet, die heute trotz klarer MIV-Orientierung oft von Radfahrern genutzt werden (v.a. Hobbyradrennfahrer), als Radrouten aber nicht geeignet sind. Aufgrund der jeweils grossen Länge, der zum Teil schwierigen Topographie und der insgesamt für den regionalen Radverkehr untergeordneten Bedeutung sind Massnahmen auf diesen Abschnitten aber nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren. Eine Umklassierung der Strecke Goldau-Lauerz als kantonale Radroutenergänzung wird in Betracht gezogen. Thematische Karte: Karte zum regionalen Radverkehrskonzept Rigi-Mythen (vgl. folgende Seite, Stand: 20. März 2007)

33

34 RR-M-6: Verkehr Verkehrskonzept Sägelstrasse Richtplangeschäft: R R-M -6.8 Hinweis: R R-M -7.1 Federführung: Tiefbauamt, Amt für Natur, Jagd und Fischerei Beteiligte: Bezirk Schwyz, Gemeinden Arth, Lauerz, Steinen, Steinerberg Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: B Ausgangslage: Die Sägelstrasse verbindet die Goldauer- mit der Gotthard- respektive Seestrasse und führt durch eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung sowie das kantonale Naturschutzgebiet "Lauerzersee - Sägel - Schutt". Die Strasse ist grundsätzlich einspurig ausgebaut und weist eine Länge von rund 2.2 km auf. Die Strassenbreite variiert jedoch stark. Ein Kreuzen von Fahrzeugen ist nur mit reduzierter Geschwindigkeit möglich. Die Sicherheit und der Komfort für den Langsamverkehr sind dadurch stark eingeschränkt. Ferner wird das kantonale Naturschutzgebiet "Lauerzersee - Sägel - Schutt" an schönen Wochenenden von Erholungssuchenden stark frequentiert. Hierfür wurde vom Kanton im Jahre 1998 eine geringe Zahl von Parkplätzen geschaffen. Diese genügen jedoch für die Bewältigung des heutigen Besucherstroms nicht mehr. Grundsätze: Die Gemeinden Arth, Lauerz, Steinen, Steinerberg erarbeiten zusammen mit dem Kanton und dem Bezirk Schwyz ein Betriebskonzept für die Sägelstrasse. Ein entsprechendes Betriebskonzept ist auf das Entwicklungskonzept "Lauerzersee" und die künftige Besucherlenkung im kantonalen Naturschutzgebiet abzustimmen. Thematische Karte:

35 RR-M-7: Landschaft Landschaftsentwicklungskonzept Richtplangeschäft: R R-M -7.1 Hinweis: A-1.2, R R-M -6.8 Federführung: Umweltdepartement Beteiligte: Gemeinden, Regionaler Entwicklungsverband Rigi-Mythen, Landwirtschaftsamt Koordinationsstand: Vororientierung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Eine intakte und unverwechselbare Landschaft trägt wesentlich zur Wohn- und Lebensqualität bei, die der Kanton gemäss seinem Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen mit geeigneten Rahmenbedingungen erhalten und fördern möchte. Natur und Landschaft bilden das hauptsächliche Kapital des Tourismus und tragen zur Regionalwirtschaft in den voralpinen Gebieten des Kantons bei. Der traditionelle Biotopschutz ist in Zukunft verstärkt mit den Massnahmen zur Förderung der Landschaft in Einklang zu bringen (Richtplangeschäft A-1.2). Die Region Rigi-Mythen umfasst bzw. grenzt an verschiedene Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Betroffen sind die BLN-Objekte Silberen (Nr. 1601), Lauerzersee (Nr. 1604), Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi (Nr. 1606) und Bergsturzgebiet von Goldau (Nr. 1607). Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Projekt zur Aufwertung der BLN-Gebiete soll die Wirkung des Bundesinventars verbessert werden. Zudem werden mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz die gesetzlichen Grundlagen für regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke geschaffen. Grundsätze: Das Umweltdepartement erarbeitet zusammen mit den betroffenen Gemeinden sowie dem regionalen Entwicklungsverband Rigi-Mythen ein Landschaftsentwicklungskonzept. Ziel und Zweck sind namentlich die Erhaltung und Aufwertung der naturnahen Lebensräume, die Entflechtung der Schutz- und Nutzungsinteressen sowie die Förderung des naturräumlichen Potenzials in Verbindung mit den touristischen Angeboten. Massnahmen: Konkretisierung der Schutzziele und Bereinigung der Abgrenzung der BLN-Gebiete in der Region Rigi-Mythen; Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu einem regionalen Naturpark und / oder Naturerlebnispark; Erarbeitung eines Pilotprojektes im Rahmen des Entwicklungskonzeptes "Lauerzersee"; Förderung naturnaher Erholungsnutzungen und Ausbau des sanften Tourismus als Qualitätsprodukt

36 Thematische Karte:

37 RR-M-7: Landschaft Siedlungstrenngürtel Richtplangeschäft: R R-M -7.2 Hinweis: Federführung: Gemeinden Beteiligte: Amt für Raumentwicklung, Landwirtschaftsamt Koordinationsstand: Festsetzung Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Die überbauten Flächen im Talboden sowie an den Hanglagen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Mit der Ausdehnung gehen die charakteristischen Siedlungsstrukturen verloren. Mit Hilfe von Siedlungstrenngürteln soll die Bildung von agglomerationsartigen Siedlungsbändern vermieden werden. Die Siedlungstrenngürtel dienen zudem der Erhaltung von Freiräumen in Siedlungsnähe sowie von Vernetzungskorridoren für Tiere und Pflanzen. Grundsätze: Im Hinblick auf eine langfristig ausgerichtete Siedlungsentwicklung werden im Richtplan Gebiete festgelegt, welche im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes freizuhalten sind. Diese Siedlungstrenngürtel dienen der grossräumigen Gliederung der Landschaft und tragen zur Vernetzung der Lebensräume bei. Massnahmen: Die Gemeinden berücksichtigen die Siedlungstrenngürtel bei der weiteren Planung der Siedlungsentwicklung. Auf die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen gemäss Art. 16a Abs. 3 RPG bzw. Gartenbau- oder Intensiverholungszonen innerhalb der Siedlungstrenngürtel ist zu verzichten. Zonenkonforme Nutzungen im Landwirtschaftsgebiet unterliegen keinen Einschränkungen. Die Siedlungstrenngürtel werden gemäss Richtplankarte festgelegt. Die Abgrenzungen in der Richtplankarte sind nicht parzellenscharf

38 Thematische Karte:

39 RR-M-7: Landschaft Wildtierkorridore Richtplangeschäft: R R-M -7.3 Hinweise: L-3.6, R R-M -3, R R-M -5.4 Federführung: Bundesamt für Strassen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei Beteiligte: Tiefbauamt, Gemeinden Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: In der Vergangenheit wurden mit dem Nationalstrassenbau, aber auch durch die Ausdehnung der Siedlungen, bestehende Wildtierkorridore beeinträchtigt oder unterbrochen. Wildtiere sind für ihre Nahrungssuche, Ruhe, und Fortpflanzung auf intakte Bewegungsachsen angewiesen. In einem Projekt des Bundesamtes für Umwelt erarbeitete die Schweizerische Vogelwarte Sempach in Zusammenarbeit mit der kantonalen Jagdverwaltung ein Verzeichnis der wichtigsten Wildtierkorridore. Insgesamt wurden für die Region Innerschwyz vier Korridore von überregionaler Bedeutung festgestellt. Für die Region Rigi- Mythen und Küssnacht ausgeschiedene Wildtierkorridore sind: SZ Nr. 5 Arth (Zustand: beeinträchtigt) SZ Nr. 6 Morschach (Zustand: beeinträchtigt) SZ Nr. 8 Muotathal (Zustand: intakt) Grundsätze: Im Bereich der intakten Wildtierkorridore sind die ökologischen Qualitäten und die Verbindungswege der Tiere zu erhalten. Die beeinträchtigten oder unterbrochenen Korridore sind mit geeigneten Massnahmen aufzuwerten oder wiederherzustellen. Massnahmen: Der Wildtierkorridor "Arth" (SZ 5) ist bei sich bietender Gelegenheit so zu sanieren, dass er seine ursprüngliche Funktion aus wildtierbiologischer Sicht wieder übernehmen kann. Der Wildtierkorridor "Morschach" ist zwischen dem Felderboden und dem Urmiberg unterbrochen und aus heutiger Sicht als nicht mehr sanierbar zu betrachten (Konzept Wildtierkorridore Kanton Schwyz, August 2006). Von einem Bau einer Wildtierüberführung respektive Wildtierunterführung wird deshalb abgesehen. Vielmehr gilt es flankierende Massnahmen zu realisieren, welche die heutige Situation verbessern (Aufwertungsmassnahmen in der Landwirtschaftszone, Freihalten des Raumes im Bereich der Kläranlage, Erstellen einer Querungsmöglichkeit über den Seewern-Kanal). Die Aufwertungsmassnahmen sind auf das Entwicklungskonzept "Zentralpark" (R R-M -5.4) abzustimmen

40 Grundlagen: Wildtierkorridore im Kanton Schwyz, Bericht Schweizerische Vogelwarte Sempach, Januar 2000 Konzept Wildtierkorridore Kanton Schwyz, August 2006 Konzept Wildtierkorridore Kanton Schwyz SZ 5 "Arth", Technischer Bericht, November 2006 Thematische Karte:

41 RR-M-7: Landschaft Hochwasserschutz Lauerzersee Richtplangeschäft: R R-M -7.4 Hinweis: R R-M -6.2 Federführung: Amt für Wasserbau, Amt für Wald und Naturgefahren Beteiligte: Gemeinden, Amt für Raumentwicklung, Amt für Umweltschutz Koordinationsstand: Zwischenergebnis Priorität / Zeitraum: A Ausgangslage: Im Uferbereich des Lauerzersees sowie entlang der Seewern sind die Gewässer in den letzten Jahren einige Male über die Ufer getreten. Die Bautätigkeit der vergangenen gut 30 Jahre hat das Schadenpotenzial massiv erhöht. Eine Verbesserung der Hochwassersicherheit ist für die aktuellen und künftigen Nutzungen im Bereich der Entwicklungsachse Urmiberg wichtig. Dabei sind die Auswirkungen auf die umweltrelevanten Aspekte im Bereich der Moorlandschaft "Sägel / Lauerzersee" sowie die Interessen der Unterlieger (Hochwasserschutz Muota und Vierwaldstättersee) zu berücksichtigen. Im Rahmen des Masterplanes Rigi-Mythen wurden verschiedene Varianten zur Entschärfung des Hochwasserproblems betreffend Machbarkeit sowie Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft. Es hat sich gezeigt, dass Stollenlösungen namentlich aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht in Frage kommen. Eine situationsgerechte Entschärfung des Hochwasserproblems kann mit der Variante "Entlastungsstollen Seewernstrasse" erzielt werden. Im Falle eines Pegelhochstandes im Lauerzersee könnte dadurch der Abfluss durch eine Ableitung unter der Fahrbahn der Seewernstrasse (Seeausfluss bis unterhalb Restaurant Bauernhof) bzw. die Kombination eines Entlastungsstollens mit einer Umfahrung von Seewen (Tunnelvariante) und anschliessendem Ausbau des Seewerngerinnes bis zur Einmündung in den Nietenbach erhöht werden. Diese Varianten sind hydraulisch wirksam und können zusammen mit einem Ausbau der Seewernstrasse erstellt werden. Ein verursachergerechtes Kostenverteilungsmodell ist zu prüfen. Bei hohem Wasserstand in der Muota wird die Seewern rückgestaut, was zu Ausuferungen der Seewern führt. Diese können bis in den Bereich der Kreuzung Seewern- / Muotastrasse reichen. Zur Verbesserung der Situation sind Massnahmen im Bereich der Fassung Langsteg zu prüfen

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