Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth

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1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG Prof. Dr. R. Pieper Professur für Urbanistik und Sozialplanung Feldkirchenstraße Bamberg MODUS - Institut für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung, Methoden und Analysen Dipl.-Pol. Edmund Görtler Schillerplatz 6, D Bamberg Tel.: (0951) 26772, Fax: (0951) Internet: info@modus-bamberg.de

2 Auftraggeber: Landkreis Fürth Projektleitung: Prof. Dr. R. Pieper Universität Bamberg Dipl.-Pol. Edmund Görtler MODUS Sozialforschung Verfasser: Dipl.-Soz. Manfred Zehe und Dipl.-Pol. Edmund Görtler Unter Mitarbeit von: M.A. Ute Schullan und Dipl. Geo. Tobias Alt Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde weitgehend auf eine Differenzierung der beiden Geschlechter verzichtet, ohne dass damit eine Diskriminierung von Frauen verbunden ist.

3 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung Allgemeine Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen zur Bedarfsermittlung Methodische Vorbemerkungen zur Bedarfsermittlung Bestandsaufnahme der Pflegeeinrichtungen im Landkreis Fürth Bestandsaufnahme der ambulanten Pflege Bestand an ambulanten Diensten im Landkreis Fürth Dienstleistungsstruktur der ambulanten Dienste Personalstruktur der ambulanten Dienste Betreutenstruktur der ambulanten Dienste Alters- und Geschlechterstruktur der Betreuten Familienstand und Haushaltsstruktur der Betreuten Zeitraum der Betreuung durch ambulante Dienste Betreuungsintensität (Häufigkeit und Dauer der Betreuung) Gesundheitszustand der Betreuten nach Pflegestufen Kostenträger der ambulanten Dienstleistungen Refinanzierung der ambulanten Dienste Bestandsaufnahme der teilstationären Pflege Vorbemerkung Bestandsaufnahme im Bereich der Tagespflege Vorbemerkungen zur Organisationsstruktur im Bereich der Tagespflege Bestand und Planungen an Tagespflegeplätzen im Landkreis Fürth Auslastung der Tagespflegeplätze Struktur der Tagespflegegäste Gesundheitszustand der Tagespflegegäste nach Pflegestufen Herkunft der Tagespflegegäste Bestandsaufnahme im Bereich der Kurzzeitpflege Vorbemerkung zur Organisationsstruktur im Bereich der Kurzzeitpflege Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Fürth Auslastungsgrad der Kurzzeitpflegeplätze im Jahr Nutzungsdauer der bestehenden Kurzzeitpflegeplätze Bestandsaufnahme der vollstationären Pflege Bestand an vollstationären Plätzen Belegung der Pflegeplätze Ausstattung der stationären Einrichtungen Wohnraumstruktur Personalstruktur Bewohnerstruktur Geschlechterverteilung der Heimbewohner Altersstruktur der Heimbewohner... 59

4 II MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Eintrittsjahr und Verweildauer der Heimbewohner Gesundheitszustand der Heimbewohner Regionale Herkunft der Heimbewohner Finanzierung der vollstationären Einrichtungen Tagessätze der vollstationären Einrichtungen Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Bestandsaufnahme Bildung und Analyse von Versorgungsregionen Grundsätzliches Bildung von Versorgungsregionen im Landkreis Fürth Analyse der Versorgungsregionen im Landkreis Fürth Allgemeine Charakteristika der einzelnen Versorgungsregionen Ambulante Versorgungsstruktur in den einzelnen Versorgungsregionen Teilstationäre Versorgungsstruktur in den Versorgungsregionen Stationäre Versorgungsstruktur in den einzelnen Versorgungsregionen Demographische Entwicklung Vorbemerkung Methode Vorbemerkung Parameter Fertilität Parameter Mortalität Parameter Migration Externe Parameter Datengrundlage Fertilität Mortalität Migration Externe Parameter Ergebnisse Ausgangsbasis der Bevölkerungsprojektion Ergebnisse der Bevölkerungsprojektion bis zum Jahr Bevölkerungsprojektion für die zwei Versorgungsregionen im Landkreis Fürth Zusammenfassung der Ergebnisse der Bevölkerungsprojektion Entwicklung der pflegebedürftigen älteren Menschen Vorbemerkung Entwicklung der pflegebedürftigen älteren Menschen im Landkreis Fürth Entwicklung der pflegebedürftigen älteren Menschen in den einzelnen Versorgungsregionen

5 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG III 6. Bedarfsermittlung und Bedarfsprognose Bedarfsermittlung für den Bereich der ambulanten Pflege Vorbemerkung Ermittlung des Bedarfs an Pflegekräften im Landkreis Fürth Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der ambulanten Pflege im Landkreis Fürth Entwicklung des Bedarfs im Bereich der ambulanten Pflege im Landkreis Fürth Bedarfsermittlung für den Bereich der ambulanten Pflege auf kleinräumiger Ebene Entwicklung des Bedarfs im Bereich der ambulanten Pflege auf kleinräumiger Ebene Bedarfsermittlung für den Bereich der teilstationären Pflege Vorbemerkung Bedarfsermittlung für den Bereich der Tagespflege Ermittlung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen im Landkreis Fürth Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der Tagespflege im Landkreis Fürth Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Tagespflege im Landkreis Fürth Bedarfsermittlung für den Bereich der Tagespflege auf kleinräumiger Ebene Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Tagespflege auf kleinräumiger Ebene Bedarfsermittlung für den Bereich der Kurzzeitpflege Ermittlung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Fürth Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der Kurzzeitpflege im Landkreis Fürth Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Kurzzeitpflege im Landkreis Fürth Bedarfsermittlung für den Bereich der Kurzzeitpflege auf kleinräumiger Ebene Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Kurzzeitpflege auf kleinräumiger Ebene Bedarfsermittlung für den Bereich der vollstationären Pflege Vorbemerkung Ermittlung des Bedarfs an Pflegeplätzen im Landkreis Fürth Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der vollstationären Pflege im Landkreis Fürth Entwicklung des Bedarfs im Bereich der vollstationären Pflege im Landkreis Fürth Bedarfsermittlung für den Bereich der vollstationären Pflege auf kleinräumiger Ebene Entwicklung des Bedarfs im Bereich der vollstationären Pflege auf kleinräumiger Ebene Substitutionswirkungen zwischen den Bereichen der Seniorenhilfe Zusammenfassung der Bedarfsermittlung Literaturverzeichnis

6 IV MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Verzeichnis der Tabellen Seite Tab. 2.1: Ambulante Pflegedienste nach Trägerschaft im Vergleich... 5 Tab. 2.2: Dienstleistungen der ambulanten Dienste im Vergleich... 7 Tab. 2.3: Ausbildungsstruktur des Personals der ambulanten Dienste Tab. 2.4: Übersicht der Tagespflegeplätze Tab. 2.5: Übersicht der ganzjährigen Kurzzeitpflegeplätze Tab. 2.6: Vorhandene Plätze in stationären Einrichtungen Tab. 2.7: Ausbildungsstruktur der Beschäftigten in stationären Einrichtungen Tab. 3.1: Gemeinden in den einzelnen Versorgungsregionen Tab. 3.2: Allgemeine Charakteristika der einzelnen Versorgungsregionen Tab. 3.3: Ambulante Versorgungsquoten in den Versorgungsregionen Tab. 3.4: Versorgungsquoten der Tagespflege in den Versorgungsregionen Tab. 3.5: Versorgungsquoten der Kurzzeitpflege in den Versorgungsregionen Tab. 3.6: Stationäre Versorgungsquoten in den Versorgungsregionen... 93

7 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG V Verzeichnis der Abbildungen Seite Abb. 2.1: Entwicklung der ambulanten Dienstleistungsangebote... 9 Abb. 2.2: Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den ambulanten Diensten Abb. 2.3: Entwicklung der Vollzeitstellen von 1996 bis Abb. 2.4: Entwicklung der Betreuten der ambulanten Dienste seit Abb. 2.5: Geschlechterstruktur der Betreuten Abb. 2.6: Altersstruktur der Betreuten nach Geschlecht Abb. 2.7: Entwicklung der Altersstruktur der Betreuten Abb. 2.8: Familienstand der Betreuten nach Geschlecht Abb. 2.9: Haushaltsstruktur der Betreuten nach Geschlecht Abb. 2.10: Haushaltsstruktur der Betreuten im Vergleich Abb. 2.11: Zeitraum der Betreuung durch ambulante Dienste Abb. 2.12: Entwicklung des Betreuungszeitraumes seit Abb. 2.13: Häufigkeit der Betreuung durch ambulante Dienste Abb. 2.14: Betreuungshäufigkeit der Klienten seit Abb. 2.15: Wöchentliche Betreuungsdauer Abb. 2.16: Entwicklung der wöchentlichen Betreuungsdauer seit Abb. 2.17: Betreute der ambulanten Dienste nach Pflegestufen Abb. 2.18: Entwicklung der Pflegebedürftigkeit seit Abb. 2.19: Entwicklung der Kostenträgerstruktur seit Abb. 2.20: Refinanzierung der ambulanten Dienste im Jahr Abb. 2.21: Refinanzierung der ambulanten Dienste seit Abb. 2.22: Entwicklung der Tagespflegeplätze von 1996 bis Abb. 2.23: Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen im Laufe des Jahres Abb. 2.24: Entwicklung des Auslastungsgrades seit Abb. 2.25: Gesundheitszustand der Tagespflegegäste nach Pflegestufen Abb. 2.26: Herkunft der Tagespflegegäste Abb. 2.27: Entwicklung der Kurzzeitpflegeplätze seit Abb. 2.28: Durchschnittliche Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze im Jahr Abb. 2.29: Entwicklung der Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze seit Abb. 2.30: Nutzungsdauer der Kurzzeitpflegeplätze im Laufe des Jahres Abb. 2.31: Entwicklung der Nutzungsdauer von Kurzzeitpflegeplätzen seit Abb. 2.32: Entwicklung der Platzzahlen nach Heimbereichen Abb. 2.33: Belegung der Pflegeplätze Abb. 2.34: Wohnraumstruktur der stationären Einrichtungen Abb. 2.35: Entwicklung der stationären Wohnraumstruktur seit Abb. 2.36: Entwicklung der Geschlechterverteilung Abb. 2.37: Altersstruktur der Bewohner nach Geschlecht Abb. 2.38: Eintrittsjahr der Bewohner Abb. 2.39: Entwicklung der durchschnittlichen Verweildauer Abb. 2.40: Gesundheitszustand der Heimbewohner nach Pflegestufen Abb. 2.41: Entwicklung der Pflegeheimbewohner nach Pflegestufen seit Abb. 2.42: Regionale Herkunft der Bewohner Abb. 2.43: Entwicklung der Pflegeheimbewohner nach Herkunft seit Abb. 2.44: Kostenträgerstruktur der vollstationären Einrichtungen Abb. 2.45: Tagessätze der vollstationären Einrichtungen... 67

8 VI MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Abb. 3.1: Ambulanter Pflegetransfer nach Versorgungsregionen Abb. 3.2: Regionale Verteilung der ambulanten Dienste im Landkreis Fürth Abb. 3.3: Personal der ambulanten Dienste nach Versorgungsregionen Abb. 3.4: Vollzeitäquivalente nach Versorgungsregionen Abb. 3.5: Entwicklung der Pflegekräfte in den Versorgungsregionen Abb. 3.6: Regionale Verteilung der teilstationären Pflegeplätze im Landkreis Fürth Abb. 3.7: Teilstationäre Versorgungsstruktur in den Versorgungsregionen Abb. 3.8: Regionale Verteilung der stationären Pflegeplätze im Landkreis Fürth Abb. 3.9: Bestand an stationären Pflegeplätzen nach Versorgungsregionen Abb. 3.10: Entwicklung der Pflegeplätze nach Versorgungsregionen Abb. 4.1: Parameter der Bevölkerungsprojektion Abb. 4.2: Lebendgeborene pro 1000 der Bevölkerung Abb. 4.3: Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern Abb. 4.4: Gestorbene pro 1000 der Bevölkerung Abb. 4.5: Entwicklung der Geburtenzahlen im Landkreis Fürth Abb. 4.6: Entwicklung der Sterbefälle im Landkreis Fürth Abb. 4.7: Natalitätssaldo im Landkreis Fürth Abb. 4.8: Wanderungssalden im Landkreis Fürth Abb. 4.9: Wirkung der externen Parameter auf die natürliche Bevölkerungsbewegung Abb. 4.10: Altersaufbau der Bevölkerung am Abb. 4.11: Altersaufbau der Bevölkerung am Abb. 4.12: Entwicklung der Bevölkerung ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren bis zum Jahr Abb. 4.13: Entwicklung der Bevölkerung ab 65 Jahren in den Versorgungsregionen bis Abb. 4.14: Entwicklung der Bevölkerung ab 75 Jahren in den Versorgungsregionen bis Abb. 4.15: Entwicklung der Bevölkerung ab 80 Jahren in den Versorgungsregionen bis Abb. 5.1: Entwicklung der als pflegebedürftig anerkannten Menschen ab 65 bzw. 75 Jahren bis zum Jahr Abb. 5.2: Entwicklung der als pflegebedürftig anerkannten Menschen ab 65 Jahren in den einzelnen Versorgungsregionen Abb. 5.3: Entwicklung der als pflegebedürftig anerkannten Menschen ab 75 Jahren in den einzelnen Versorgungsregionen Abb. 6.1: Indikatorenmodell für den Bereich der ambulanten Pflege Abb. 6.2: Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der ambulanten Pflege im Landkreis Fürth zum Abb. 6.3: Vergleich von fränkischen Landkreisen bezüglich der Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege Abb. 6.4: Entwicklung des Bedarfs an ambulanten Pflegekräften im Landkreis Fürth bis zum Jahr Abb. 6.5: Bestand und Bedarf an Pflegekräften in den Versorgungsregionen Abb. 6.6: Entwicklung des Bedarfs an ambulanten Pflegekräften in der Versorgungsregion Nord bis zum Jahr Abb. 6.7: Entwicklung des Bedarfs an ambulanten Pflegekräften in der Versorgungsregion Süd bis zum Jahr

9 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG VII Abb. 6.8: Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der Tagespflege im Landkreis Fürth zum Abb. 6.9: Entwicklung des Bestands und des Bedarfs im Bereich der Tagespflege im Landkreis Fürth bis zum Jahr Abb. 6.10: Bestand und Bedarfs an Tagespflegeplätzen in den Versorgungsregionen Abb. 6.11: Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Tagespflege in der Versorgungsregion Nord bis zum Jahr Abb. 6.12: Entwicklung des Bestands und des Bedarfs im Bereich der Tagespflege in der Versorgungsregion Süd bis zum Jahr Abb. 6.13: Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der Kurzzeitpflege im Landkreis Fürth zum Abb. 6.14: Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Kurzzeitpflege im Landkreis Fürth bis zum Jahr Abb. 6.15: Bestand und Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen in den Versorgungsregionen Abb. 6.16: Entwicklung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen in der Versorgungsregion Nord bis zum Jahr Abb. 6.17: Entwicklung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen in der Versorgungsregion Süd bis zum Jahr Abb. 6.18: Indikatorenmodell für den Bereich der stationären Pflege Abb. 6.19: Ist-Soll-Vergleich für den Bereich der vollstationären Pflege im Landkreis Fürth zum Abb. 6.20: Versorgung fränkischer Landkreise mit stationären Pflegeplätzen Abb. 6.21: Entwicklung des Bestands und des Bedarfs im Bereich der vollstationären Pflege im Landkreis Fürth bis zum Jahr Abb. 6.22: Bestand und Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen in den Versorgungsregionen Abb. 6.23: Entwicklung des Bestands und des Bedarfs im Bereich der vollstationären Pflege in der Versorgungsregion Nord bis zum Jahr Abb. 6.24: Entwicklung des Bestands und des Bedarfs im Bereich der vollstationären Pflege in der Versorgungsregion Süd bis zum Jahr Abb. 6.25: Substitutionswirkungen zwischen den einzelnen Bereichen der Seniorenhilfe

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11 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 1 1. Einleitung 1.1 Vorbemerkung zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth umfasst insgesamt drei Teilberichte. Der vorliegende Bericht Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG stellt den ersten Teilbericht zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth dar. Da die Konzeption zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth ausführlich im Teilbericht 3 erläutert wird, soll die Darstellung an dieser Stelle auf die Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG beschränkt werden. 1.2 Gesetzliche Grundlagen zur Bedarfsermittlung Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem bayerischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz wurden die Landkreise und kreisfreien Städte ab dem Jahr 1995 deutlicher als vorher in die Pflicht genommen. Nach Art. 3 AGPflegeVG wurden die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Vorher war dies eine Aufgabe der Länder. Auf Länderebene war es allerdings selten möglich, eine den regionalen Gegebenheiten entsprechende Bedarfsplanung zu verwirklichen. Meist erschöpften sich die Vorgaben der Länder in Richtwerten, die aufgrund ihrer Starrheit kaum für die kommunale Seniorenhilfeplanung geeignet waren. Von daher kann es durchaus als Fortschritt gewertet werden, dass mit Einführung der Pflegeversicherung und dem bayerischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte zur Bedarfsermittlung verpflichtet wurden. Diese Aussage gilt allerdings nur, wenn dieser Verpflichtung auch qualifiziert nachgekommen wird. Hier lassen sich allerdings große Qualitätsunterschiede bei der Umsetzung der Verpflichtung zur Bedarfsermittlung in den Landkreisen und kreisfreien Städten erkennen. Dies gilt nicht nur für die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Bedarfsermittlung in Eigenregie durchgeführt haben, sondern auch für diejenigen, die für diese Aufgabe externe Institute beauftragt haben. Hier geht die Bandbreite von fundierten Bedarfsermittlungen nach dem in der Fachwelt anerkannten Indikatorenmodell über das veraltete Richtwertverfahren bis hin zur Festschreibung des bestehenden Bestandes als Bedarf. Eine Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung fand in Bayern am 8. Dezember 2007 statt, als das Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) durch das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ersetzt wurde.

12 2 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Zwar blieb die Grundlage für die Verpflichtung zur Bedarfsermittlung nach wie vor erhalten, denn der im Jahr 1995 in Art. 3 des AGPflegeVG festgelegte Passus die Landkreise und kreisfreien Städte haben den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen wurde auch in den Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aufgenommen. Zusätzlich wurde in den Art. 69 AGSG allerdings ein Abs. 2 aufgenommen, in dem deutlich gemacht wird, dass die Bedarfsermittlung als Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes anzusehen ist. Durch diesen Absatz 2 werden in Bayern somit erstmals die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine umfassende Seniorenhilfeplanung durchzuführen, die über eine reine Bedarfsermittlung im Bereich der Pflege hinausgeht und auch andere Bereiche, wie z.b. die offene Seniorenhilfe, umfasst. 1.3 Methodische Vorbemerkungen zur Bedarfsermittlung Da die Bedarfsermittlung gemäß Art. 69 AGSG, Abs. 1 (früher: Art. 3 AGPflegeVG) nach wie vor das Zentrum der Seniorenhilfeplanung bildet, sollte ihr auch im Rahmen des zu erstellenden seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ein entsprechender Stellenwert eingeräumt werden. Da im Landkreis Fürth bereits vier Bedarfsermittlungen aus den Jahren 1996 und 2006 vorliegen, wurde beschlossen, die Bedarfsermittlung als eigenen Teilbericht des zu erstellenden seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zu veröffentlichen. Was die methodischen Voraussetzungen der Bedarfsermittlung betrifft, gilt nach wie vor, dass weder das Pflegeversicherungsgesetz noch die dazugehörigen Ausführungsgesetze Auskunft darüber geben, auf welche Art und Weise die Bedarfsermittlung durchzuführen ist. Da es jedoch maßgeblich von den Ergebnissen der Bedarfsermittlung abhängig ist, in welchen Bereichen der Seniorenhilfe die Landkreise und kreisfreien Städte öffentliche Gelder investieren, muss der örtliche Bedarf möglichst exakt ermittelt werden. Für die vorliegende Bedarfsermittlung wurde deshalb ein Verfahren gewählt, das im Jahre 1994 von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS 1995) entwickelt wurde. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das auf verschiedenen sozialen Indikatoren basiert, die für eine fundierte Bedarfsermittlung von entscheidender Bedeutung sind.

13 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 3 Während die bisher benutzten Richtwertverfahren lediglich auf dem Indikator Altersstruktur aufbauten, werden bei diesem Verfahren weitere wichtige soziale Indikatoren, wie z.b. die Zahl der Pflegebedürftigen, das häusliche Pflegepotenzial, der Anteil der Einpersonenhaushalte etc., in die Analyse miteinbezogen. Damit werden im Gegensatz zum starren Richtwertverfahren die örtlichen Bedingungen gezielt bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt und es kann somit der Anspruch einer wissenschaftlich fundierten und regional differenzierten Bedarfsermittlung erhoben werden. Außerdem trägt zur Erhöhung der Sicherheit der vorliegenden Bedarfsermittlung auch bei, dass im Gegensatz zur Forschungsgesellschaft für Gerontologie, die das Indikatorenmodell ausschließlich auf der Basis der Infratest-Daten aus dem Jahr 1991 aufbaute, zusätzlich die regionalen Begutachtungsdaten zur Pflegebedürftigkeit des MDK Bayern in die Analyse einbezogen wurden. Unter Berücksichtigung der MDKund der Infratest-Daten kann die Anzahl der Pflegebedürftigen relativ exakt ermittelt werden. Nur so ist es möglich, die Größenordnung der Hauptzielgruppen der einzelnen Einrichtungen und Dienste im Bereich der Seniorenhilfe zu manifestieren. Durch die Berücksichtigung der MDK-Daten die der Forschungsgesellschaft für Gerontologie im Jahr 1994 noch nicht zur Verfügung standen und weiteren aktuellen Bestandsdaten, die der Bamberger Forschungsverbund in seiner mittlerweile fünfzehnjährigen Begutachtungstätigkeit für rund 40 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern erhoben und analysiert hat, war es möglich, das Indikatorenmodell zur kommunalen Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Um fundierte Aussagen darüber machen zu können, in welchen Bereichen ein ungedeckter Bedarf bzw. ein Überangebot besteht, ist neben der Methode der Bedarfsermittlung jedoch auch eine präzise Bestandsaufnahme der vorhandenen Dienste und Einrichtungen von großer Bedeutung. Es muss deshalb auch hierbei mit größtmöglicher Sorgfalt vorgegangen werden. Insbesondere im Bereich der ambulanten Dienste treten, aufgrund der Trägervielfalt, nicht selten Ungenauigkeiten auf, was die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter betrifft. Auch die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlichten Daten zur Mitarbeiterstruktur der ambulanten Dienste in Bayern sind ungenau, wie verschiedene örtliche Bestandsaufnahmen im Rahmen der Seniorenhilfeplanung zeigen. Sie sollten deshalb lediglich den Stellenwert von groben Orientierungsgrößen einnehmen, können aber nicht differenzierte Bestandsaufnahmen ersetzen. Im Rahmen der vorliegenden Seniorenhilfeplanung wurden deshalb für die verschiedenen Bereiche der Seniorenhilfe eigene Bestandsaufnahmen anhand von detaillierten Fragebögen durchgeführt.

14 4 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Es wurde somit nicht nur für die Bedarfsermittlung das bestmögliche Verfahren gewählt, auch bei der Bestandsaufnahme wurde auf eine größtmögliche Genauigkeit geachtet, um einen sinnvollen Ist-Soll-Vergleich durchführen zu können und damit realitätsgetreue Aussagen hinsichtlich des momentanen Standes der Bedarfsdeckung treffen zu können. Zur Beurteilung der zukünftigen Bedarfsentwicklung wurden zusätzlich Bedarfsprognosen durchgeführt. Auch wenn sowohl in der wissenschaftlichen Fachwelt als auch beim Gesetzgeber weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass sich in den nächsten Jahren ein grundlegender Wandel der Pflegeinfrastruktur ereignen wird und deshalb regelmäßige Bedarfsermittlungen unabdingbar sind, so kann durch eine gewissenhaft erstellte Bedarfsprognose die Planungssicherheit um einiges erhöht werden, wenn sie auf realistischen Annahmen der betreffenden Parameter beruht. Die einzelnen Annahmen, die den Projektionen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Seniorenhilfe zugrunde liegen, finden sich in den entsprechenden Abschnitten des vorliegenden Berichtes. Grundlage für die Bedarfsprognosen bilden dabei die durchgeführte Bevölkerungsprojektion (vgl. Kap. 4.) und die darauf aufbauende Prognose der pflegebedürftigen Personen unter Berücksichtigung der MDK- Begutachtungsdaten (vgl. Kap. 5.). Um die Planungssicherheit zusätzlich zu erhöhen, wurde die Bedarfsermittlung nicht nur für den gesamten Landkreis durchgeführt, sondern auch auf kleinräumiger Ebene. Dazu wurde der Landkreis Fürth anhand der erhobenen Bestandsdaten und weiterer soziodemographischer Daten in Versorgungsregionen eingeteilt (vgl. Kap. 3.). Für diese Versorgungsregionen wurden auf der Basis der demographischen Struktur zunächst wiederum eine Berechnung der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen und eine aktuelle Bedarfsermittlung durchgeführt. Anschließend wurde eine kleinräumige Bevölkerungsprojektion bis zum Jahr 2030 erstellt und auf dieser Basis eine Bedarfsprognose für die einzelnen Versorgungsregionen errechnet (vgl. Kap. 6.).

15 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 5 2. Bestandsaufnahme der Pflegeeinrichtungen im Landkreis Fürth 2.1 Bestandsaufnahme der ambulanten Pflege Bestand an ambulanten Diensten im Landkreis Fürth Am Stichtag der Bestandsaufnahme zum standen im Landkreis Fürth 16 ambulante Pflegedienste im Bereich der Seniorenhilfe zur Verfügung. Gegenüber der letzten Bestandsaufnahme vom hat sich die Zahl der Pflegedienste im Landkreis Fürth um zwei Dienste reduziert. Damit setzt sich der Trend zur Verringerung der ambulanten Pflegedienste fort, denn in den letzten zehn Jahren sank der Bestand an ambulanten Pflegediensten im Landkreis Fürth um insgesamt fünf Dienste, wie folgende Tabelle zeigt. Tab. 2.1: Ambulante Pflegedienste nach Trägerschaft im Vergleich Gemeinnützige Träger Private Träger Stichtag Anzahl in % Anzahl in % Gesamt ,0 6 20, ,1 9 42, ,6 8 47, ,6 8 44, ,3 7 43,7 16 Quelle: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Im Landkreis Fürth bestehen derzeit neun ambulante Pflegedienste unter freigemeinnütziger Trägerschaft und sieben private Pflegedienste. Damit setzt sich der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend fort, dass sich die Zahl der Pflegedienste unter frei-gemeinnütziger Trägerschaft reduziert. Bei den privaten Diensten war in den Jahren 1996 und 2003 eine Fluktuation festzustellen. So kamen zwischen 1996 und 2000 vier neue private Dienste hinzu, wobei einer aufgelöst wurde und zwischen 2000 und 2003 nochmals ein privater Dienst geschlossen wurde, so dass sich der Bestand im Jahr 2003 auf acht private Dienste verringert hat. Im letzten Jahr wurde nun ein weiterer Dienst geschlossen, so dass sich im Landkreis Fürth aktuell ein Bestand von sieben ambulanten Pflegediensten unter privater Trägerschaft ergibt.

16 6 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Insgesamt ist im Bereich der ambulanten Pflege im Landkreis Fürth festzustellen, dass sich die Anzahl der ambulanten Dienste seit 1996 um vier Dienste verringert hat. Diese Entwicklung kann als ungewöhnlich bezeichnet werden, denn in anderen Regionen ist die Anzahl der ambulanten Dienste in den letzten Jahren hauptsächlich durch private Träger doch relativ stark angestiegen. Dies mag allerdings daran liegen, dass die meisten privaten Dienste im Landkreis Fürth bereits in der ersten Hälfte der neunziger Jahre und damit früher als in anderen Landkreisen gegründet wurden Dienstleistungsstruktur der ambulanten Dienste Wie bei den früheren Bestandserhebungen in den Jahren 1996, 2000, 2003 und 2006 wurde auch bei der aktuellen Bestandsaufnahme erhoben, welche Dienstleistungen von den bestehenden ambulanten Diensten regelmäßig erbracht werden. Dabei wurde zum einen danach differenziert, ob die Dienstleistungen im Haushalt des Betreuten oder in der eigenen Einrichtung durchgeführt werden, und zum anderen sollten zusätzlich die Leistungen, die nicht mit einem Leistungsträger abrechenbar sind, aufgeführt werden. Die Ergebnisse der einzelnen Erhebungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst.

17 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 7 Tab. 2.2: Dienstleistungen der ambulanten Dienste im Vergleich Dienstleistungen... Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %... im Haushalt: Behandlungspflege , , , ,0 Grundpflege , , , ,0 hauswirtschaftl. Versorgung 16 80, , , ,0 Begleitdienste (z.b. z. Arzt) 14 70, , , ,4 therapeutische Leistungen 1 5,0 1 4,8 2 11,1 5 31,3 sonstiges 3 15,0 4 19,0 9 50,0 7 43,8... in der Einrichtung: Beratung 15 75, , , ,8 Pflegekurse 5 25,0 8 38,1 8 44,4 8 50,0 sonstiges 0 0,0 3 14,3 5 27,8 7 43,8... die nicht abrechenbar sind Besuchsdienste 10 50, , ,1 8 50,0 Begleit. bei Spaziergängen 11 55,0 9 42, ,1 7 43,8 handwerkliche Dienste 5 25,0 5 23,8 5 27,8 4 25,0 sonstiges 7 35,0 9 42,9 9 50,0 4 25,0 Quelle: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Bezüglich der Dienstleistungen im Haushalt der Betreuten wird neben den klassischen pflegerischen Leistungen (Behandlungs- und Grundpflege) in den letzten Jahren von allen ambulanten Diensten auch die hauswirtschaftliche Versorgung durchgeführt. Im Jahr 1996 führten hauswirtschaftliche Hilfeleistungen dagegen nur 80% der ambulanten Dienste durch. Ein weiterer nennenswerter Unterschied gegenüber den älteren Bestandsdaten zeigt sich bei den Begleitdiensten. So wurde dieses Dienstleistungsangebot im Jahr 1996 nur von 70% der Dienste, im Jahr 2000 aber bereits von rund 90% der Dienste angeboten. Mittlerweile wird diese Dienstleistung von rund 82% der zur Verfügung stehenden ambulanten Dienste durchgeführt. In den Einrichtungen werden nach wie vor hauptsächlich Beratungsgespräche und Pflegekurse für pflegende Angehörige durchgeführt. Wie die aktuellen Erhebungsdaten zeigen, werden Beratungsgespräche in ihrer Einrichtung mittlerweile (mit einer Ausnahme) von allen Diensten durchgeführt und auch beim Anteil der ambulanten

18 8 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Dienste, die Pflegekurse für pflegende Angehörige durchführen, hat sich seit 1996 eine prozentuale Steigerung ereignet, wobei diese seit dem Jahr 2000 allerdings lediglich auf die Verringerung der Gesamtzahl der Dienste zurückzuführen ist, denn nach wie vor bieten acht Dienste diese Dienstleistung an. Im Bereich der nicht mit einem Leistungsträger abrechenbaren Leistungen sind in den letzten Jahren nur geringfügige Veränderungen festzustellen. Gegenüber der letzten Erhebung hat sich der Anteil der Dienste, die Besuchsdienste, Begleitung bei Spaziergängen und handwerkliche Dienste durchführen, etwas verringert. Unter der Kategorie sonstiges, die sich ebenfalls verringert hat, wurden am häufigsten Seelsorge und Sterbebegleitung genannt. Insgesamt kann aufgrund des Vergleichs mit den Bestandsdaten aus den Jahren 1996 bis 2006 festgestellt werden, dass sich das Dienstleistungsangebot der ambulanten Dienste im Landkreis Fürth gegenüber den 90er Jahren ausgeweitet hat. Diese Aussage gilt allerdings nicht für den Bereich der nicht abrechenbaren Leistungen, hier ist in den letzten Jahren ein leichter Rückgang festzustellen. Um über die Darstellung der Dienstleistungspalette der ambulanten Dienste hinaus auch feststellen zu können, welcher Stellenwert den einzelnen Dienstleistungsbereichen zukommt, wurde ermittelt, welchen zeitlichen Umfang die verschiedenen Tätigkeiten einnehmen. Um hierzu möglichst exakte Angaben zu erhalten, sollten die ambulanten Dienste in den Personalbögen die Arbeitszeit jeder einzelnen Mitarbeiterin auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche aufteilen. Da dieses Vorgehen bereits bei den früheren Bestandserhebungen praktiziert wurde, kann eine vergleichende Gegenüberstellung zur Entwicklung der einzelnen Tätigkeitsbereiche erfolgen.

19 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 9 Abb. 2.1: Entwicklung der ambulanten Dienstleistungsangebote Behandlungspflege Grundpflege hauswirtschaftliche Hilfe 16,3 15,0 12,9 14,3 25,1 22,5 21,1 24,6 29,6 34,1 38,6 37,9 40,0 33,6 21,5 sonstige abrechenbare Leistungen nicht abrechenbare Leistungen Beratung/Öffentlichkeitsarbeit Verwaltung und Organisation Fort- u. Weiterbildung 7,2 1,8 2,0 0,4 1,6 1,6 3,8 5,4 5,5 2,8 1,9 1,6 2,0 1,2 1,1 11,8 13,7 16,2 12,2 9,3 2,0 3,0 2,5 1,9 0, ,0 10,0 20,0 30,0 40,0 Prozent Quellen: Erhebungen und Berechnungen von MODUS-Sozialforschung

20 10 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Wie aus der Abbildung hervorgeht, hat der Stellenwert der Behandlungspflege von knapp 30% im Jahr 1996 auf nur noch rund 21% im Jahr 2003 kontinuierlich abgenommen. In den letzten sieben Jahren ist allerdings wieder ein Zuwachs auf mittlerweile rund 25% festzustellen. Beim Anteil der Grundpflege zeigt sich dagegen ein etwas anderer Verlauf. Während im Jahr 1996 die grundpflegerischen Hilfeleistungen nur knapp 34% ausmachten, stieg ihr Anteilswert im Jahr 2000 auf fast 40%, um danach bis zum Jahr 2003 wieder auf knapp 38% zu sinken. Seitdem ist der Anteil weiter auf nur noch rund 34% zurückgegangen. Bei den hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen ist zwischen 1996 und 2003 ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. So fiel der Anteilswert hier von 21,5% im Jahr 1996 auf rund 13% im Jahr Seitdem hat sich der Anteil der hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen wieder kontinuierlich erhöht und beträgt nach der neuesten Erhebung rund 16%. Auffällig ist hierbei, dass der Anteil der hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den Pflegefachkräften zwischen 1996 und 2003 kontinuierlich angestiegen ist, und zwar von 4,2% im Jahr 1996 auf 5,3% im Jahr Auch aktuell bewegt sich der Anteil der hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen bei den Pflegefachkräften mit knapp 5% immer noch auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Jahr In absoluten Werten ausgedrückt heißt das, dass eine Vollzeitpflegefachkraft im Landkreis Fürth durchschnittlich rund eineinhalb Stunden ihrer Wochenarbeitszeit mit hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen verbringt. Bezüglich der sonstigen Leistungen hat sich in den letzten Jahren eine Zunahme ereignet. Während die sonstigen abrechenbaren Leistungen zunächst von 1,6% im Jahr 1996 auf 0,4% im Jahr 2000 zurückgegangen sind, hat sich der Anteil in den Jahren 2003 und 2006 auf rund 2% eingependelt. In den letzten vier Jahren hat der Anteil der sonstigen Leistungen allerdings sehr stark zugenommen und beträgt mittlerweile schon über 7%. Der Bereich der nicht abrechenbaren Leistungen hat dagegen von 2,8% im Jahr 1996 auf 5,5% im Jahr 2000 relativ stark zugenommen. Seitdem ist allerdings wieder ein kontinuierlicher Rückgang auf einen aktuellen Wert von nur noch 1,6% zu beobachten. Auch der Bereich Verwaltung nahm zwischen 1996 und 2003 innerhalb der ambulanten Dienste einen stetig steigenden Umfang ein. So ist der Verwaltungsanteil von rund 9% im Jahr 1996 über 12,2% auf über 16% im Jahr 2003 angestiegen. Daneben ist auch der Anteilswert an Beratung und Öffentlichkeitsarbeit angestiegen. Da dieser Bereich im weiteren Sinne ebenfalls zu den Verwaltungstätigkeiten zu zählen ist, kann festgestellt werden, dass der Verwaltungsanteil insgesamt von rund 10% im Jahr 1996 auf über 18% im Jahr 2003 angestiegen ist. Seitdem ist allerdings wieder ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. So betrug der Anteil im Jahr 2006 nur noch rund 15% und ist mittlerweile auf sogar auf unter 14% gesunken.

21 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 11 Der Anteil der Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen nimmt nach wie vor einen relativ geringen Stellenwert in den ambulanten Diensten im Landkreis Fürth ein. Zwar ist hier von 1996 bis 2006 ein Anstieg von 0,4% auf 3,0% zu verzeichnen, in den letzten vier Jahren erfolgte allerdings wieder ein Rückgang auf nur noch 2,0%. Auf die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft bezogen ergibt sich, dass im Jahr 2006 in den ambulanten Diensten im Landkreis Fürth durchschnittlich nur 31 Stunden auf die Fortund Weiterbildung der MitarbeiterInnen entfielen. Auch für die Fachkräfte ergibt sich mit durchschnittlich 45 Stunden der Jahresarbeitszeit nur ein etwas höherer Wert für den Bereich der Fort- und Weiterbildung Personalstruktur der ambulanten Dienste In den im Landkreis Fürth zur Verfügung stehenden ambulanten Pflegediensten waren am Stichtag der letzten Bestandsaufnahme ( ) insgesamt 368 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die folgende Tabelle zeigt die Ausbildungsstruktur des beschäftigten Personals. Dabei wurde das Personal auf der Grundlage der tatsächlichen Wochenarbeitszeit in Vollzeitäquivalente umgerechnet, um einen adäquaten Vergleich mit den älteren Bestandsdaten durchführen zu können. Tab. 2.3: Ausbildungsstruktur des Personals der ambulanten Dienste Ausbildung Anzahl in % VZK* in % AltenpflegerIn 95 25,8 64,4 30,1 Krankenschwester/-pfleger ,1 59,6 27,8 AltenpflegehelferIn 9 2,4 5,3 2,5 KrankenpflegehelferIn 11 3,0 5,8 2,7 Sonstige Pflegekräfte 3 0,8 0,8 0,4 Hauswirtschaftliche Fachkräfte 16 4,3 7,9 3,7 Hilfskräfte ohne Fachausbildung 85 23,1 48,5 22,6 Verwaltungspersonal 31 8,4 22,0 10,3 Beschäftigte insgesamt ,0 214,3 100,0 * Die Umrechnung in Vollzeitkräfte erfolgte auf der Grundlage der tatsächlichen Stundenzahl des Personals Quelle: Erhebung von MODUS-Sozialforschung zum Stichtag Wie die Tabelle zeigt, stellen in den ambulanten Diensten im Landkreis Fürth die examinierten Pflegefachkräfte mit zwei- bzw. dreijähriger Fachausbildung (AltenpflegerInnen, Krankenschwestern bzw. -pfleger) die am stärksten vertretene Berufsgruppe dar.

22 12 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Addiert man dazu noch die Alten- und KrankenpflegehelferInnen, die ebenfalls über eine pflegerische Fachausbildung verfügen, sowie die sonstigen gelernten Pflegekräfte, ergibt sich eine Zahl von insgesamt 236 Pflegekräften, was einem Anteilswert von 64,1% der Beschäftigten in den ambulanten Diensten im Landkreis Fürth entspricht. Umgerechnet auf Vollzeitkräfte resultiert eine Zahl von insgesamt 135,9 Pflegekräften, was einem Anteilswert von 63,4% entspricht. Es kann somit festgestellt werden, dass die Personalstruktur der ambulanten Dienste im Landkreis Fürth nach wie vor durch einen relativ hohen Anteil gelernter Pflegekräfte gekennzeichnet ist. Wie der folgende Vergleich mit den entsprechenden Bestandsdaten aus den Jahren 1996, 2000, 2003 und 2006 zeigt, hat die Anzahl der Pflegekräfte in den ambulanten Diensten in den Jahren von 1996 bis 2000 zunächst relativ stark, danach bis zum Jahr 2006 nur noch leicht und in den letzten vier Jahren wieder relativ stark zugenommen. Abb. 2.2: Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den ambulanten Diensten Mitarbeiter Quellen: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Pflegekräfte sonstiges Personal Wie die Abbildung zeigt, hat die Gesamtzahl der MitarbeiterInnen von 1996 bis 2000 um 72 Personen zugenommen, in den Jahren danach bis 2006 sind dagegen lediglich 18 MitarbeiterInnen hinzugekommen, in den letzten vier Jahren allerdings 53 MitarbeiterInnen. Damit hat sich die Gesamtmitarbeiterzahl in den ambulanten Diensten seit 1996 um insgesamt 143 MitarbeiterInnen erhöht, was einer Steigerung um 64% entspricht.

23 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 13 Aus der Differenzierung nach Pflegekräften und sonstigem Personal wird deutlich, dass die Gruppe der Pflegekräfte seit 1996 um 98 Personen zugenommen hat, während das sonstige Personal nur um 45 Personen höher liegt als im Jahr Noch aussagekräftiger als ein Vergleich der Mitarbeiterzahlen ist es, wenn man die Entwicklung der Vollzeitstellen für die beiden Berufsgruppen betrachtet. Es wurden deshalb für alle Stichtage die Vollzeitstellen für diese beiden Berufsgruppen ermittelt und in folgender Abbildung gegenübergestellt. Abb. 2.3: Entwicklung der Vollzeitstellen von 1996 bis 2010 Vollzeitäquivalente 250,0 214,3 200,0 150,0 136,2 180,9 181,0 54,6 55,3 169,4 48,8 78,4 100,0 44,0 92,2 126,3 125,7 120,6 135,9 50,0 0, Quellen: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Pflegekräfte sonstiges Personal Die Personalkapazität in den ambulanten Diensten im Landkreis Fürth hat von 1996 bis 2003 um 44,8 Vollzeitstellen zugenommen, was einer Steigerung um knapp 33% entspricht. Von 2003 bis 2006 war ein leichter Rückgang um insgesamt 11,6 Vollzeitstellen bzw. 6,4% festzustellen. In den letzten vier Jahren ist allerdings wieder ein relativ starker Zuwachs um insgesamt 44,9 Vollzeitstellen bzw. 26,5% zu verzeichnen. Insgesamt kann nach der Umrechnung in Vollzeitstellen festgestellt werden, dass der Personalzuwachs seit 1996 absolut gesehen mit 43,7 Vollzeitstellen bei den Pflegekräften zwar etwas stärker ausfällt als beim sonstigen Personal mit nur 34,4 zusätzlichen Stellen, relativ gesehen hat sich jedoch beim sonstigen Personal insbesondere aufgrund des starken Anstiegs in den letzten vier Jahren mit einer Zuwachsrate von insgesamt 78% gegenüber nur 47% bei den Pflegekräften eine größere Steigerung ereignet.

24 14 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Betreutenstruktur der ambulanten Dienste Die ambulanten Dienste im Landkreis Fürth betreuten nach eigenen Angaben zum Stichtag insgesamt Personen. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Betreutenzahl seit 1996 entwickelt hat. Abb. 2.4: Entwicklung der Betreuten der ambulanten Dienste seit 1996 Betreute Quellen: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Wie die Abbildung zeigt, ist die Zahl der Betreuten in den Jahren von 1996 bis 2000 relativ stark angestiegen. Während am nur Personen gezählt wurden, stieg die Betreutenzahl bis Ende 2000 auf Personen an. Damit hat die Zahl der ambulant betreuten Menschen in den Jahren von 1996 bis 2000 um 191 Personen bzw. 19% zugenommen. In den Jahren von 2000 bis 2006 war dann ein leichter Rückgang festzustellen, und zwar um 21 Personen, was einer Abnahme von rund 2% entspricht. In den letzten vier Jahren ergab sich nun wieder ein starker Zuwachs um 125 Personen, was einer Zunahme von fast 11% gleich kommt. Insgesamt hat die Zahl der Betreuten seit 1996 um 295 Personen zugenommen, was einer Steigerung von 29,5% entspricht. Im Folgenden werden die im Landkreis Fürth ambulant betreuten Menschen anhand ihrer wichtigsten soziodemographischen Merkmale beschrieben.

25 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Alters- und Geschlechterstruktur der Betreuten Die folgende Abbildung zeigt zunächst, wie sich die Geschlechterstruktur der Betreuten seit 1996 verändert hat. Abb. 2.5: Geschlechterstruktur der Betreuten 100,0 28,0 28,4 30,2 32,9 35, ,0% Männer 80,0 60,0 Frauen 65,0% 40,0 72,0 71,6 69,8 67,1 65,0 20,0 0, Quellen: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Wie die Abbildung zeigt, hat der Männeranteil unter den Betreuten seit 1996 kontinuierlich zugenommen. Während am nur 28% der Betreuten männlichen Geschlechts waren, ist ihr Anteil bis zum Jahr 2010 bereits auf 35% angestiegen. Es scheint sich somit ein Trend dahingehend abzuzeichnen, dass auch immer mehr Männer die Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Was die Altersstruktur betrifft, so besteht mit einem Anteilswert von rund 88% nach wie vor die überwiegende Mehrheit der Betreuten aus Personen ab dem 65. Lebensjahr. Dabei stellt die Gruppe der betagten Menschen ab 75 Jahren die Hauptzielgruppe der Betreuten, wie die folgende Abbildung zeigt.

26 16 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG Abb. 2.6: Altersstruktur der Betreuten nach Geschlecht von... b. u.... Jahren in Prozent ,9 11, ,3 18, ,6 15, ,4 8, Männer Mittel = 75,4 4,9 4,6 Frauen Mittel = 78, ,9 6,8 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Mittelwert = 77,1 Jahre Quelle: Erhebung von MODUS-Sozialforschung (Stichtag: ) Das Durchschnittsalter der Betreuten beträgt 77,1 Jahre. Die in der Abbildung dargestellte geschlechterspezifische Differenzierung zeigt, dass das relativ hohe Durchschnittsalter insbesondere durch die Frauen bestimmt wird. Besonders in den höheren Altersgruppen dominieren die weiblichen Betreuten deutlich. Mit einem Anteilswert von 45,4% machen die betagten Frauen im Alter ab 75 Jahren fast die Hälfte der Betreuten aus. Dementsprechend ergibt sich für die weiblichen Betreuten mit 78,0 Jahren ein deutlich höheres Durchschnittsalter als bei den Männern mit nur 75,4 Jahren. Gegenüber der letzten Erhebung ist das Durchschnittsalter der Betreuten allerdings um zwei Jahre gesunken, was in erster Linie daran liegt, dass unter den Betreuten wieder mehr Personen unter 65 Jahren zu finden sind, wie die folgende Abbildung verdeutlicht, die die Entwicklung der Altersstruktur der Betreuten seit 1996 zeigt.

27 MODUS: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Fürth Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG 17 Abb. 2.7: Entwicklung der Altersstruktur der Betreuten 100,0% 80,0% 34,3 22,5 26,7 27,8 16,7 60,0% 47,5 36,6 54,7 46,7 44,4 40,0% 20,0% 0,0% 15,3 24,2 16,2 14,5 20,1 13,8 8,3 10,4 7,7 11, bis unter u. älter Quellen: Erhebungen von MODUS-Sozialforschung Wie die Abbildung zeigt, ist der Anteil der hochbetagten Menschen ab 85 Jahren unter den Betreuten im Landkreis Fürth von 1996 bis zum Jahr 2000 zunächst stark zurückgegangen, danach kontinuierlich angestiegen und in den letzten vier Jahren aber wieder zurückgegangen. Umgekehrt verhält es sich mit der Altersgruppe zwischen 75 und 85 Jahren. Hier hat sich zwischen 1996 und 2000 zunächst ein relativ starker Anstieg ereignet, anschließend ist ihr Anteilswert kontinuierlich zurückgegangen, bevor in den letzten vier Jahren wieder ein Anstieg dieser Altersgruppe zu beobachten ist. Die Entwicklung der jüngeren Betreuten unter 75 Jahren ist dadurch gekennzeichnet, dass hier von 1996 bis zum Jahr 2000 zunächst ein relativ starker Rückgang festzustellen war, in den letzten zehn Jahren ist der Anteil jedoch kontinuierlich angestiegen, so dass aktuell bereits fast 36% und damit erstmals mehr als ein Drittel der Betreuten jünger als 75 Jahre sind. Die beschriebene Entwicklung führte dazu, dass das Durchschnittsalter der Betreuten zunächst von 77,5 Jahren im Jahr 1996 auf 79,2 im Jahr 2000 anstieg und auch bis Ende 2006 in etwa auf diesem hohen Niveau verblieb. In den letzten vier Jahren ging das Durchschnittsalter der Betreuten allerdings wieder auf 77,1 Jahre zurück und liegt damit heute in etwa wieder auf dem Niveau des Jahres 1996.

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